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VERÖPPBNTLIOHUNGEN
DES HISTORISCHEN VEREINS FÜR DEN NIEDERRHEIN
5 I.
GESCHICHTE
DER
mmmsi moritm-ordensprom
VON
P. KONBAD EUBEL
GENERALDEFINITOR DES MINORITENORDENS.
KÖLN
J. & W. BOISSERjfcE'S BUCHHANDLUNG.
1906.
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HARVARD COlfFnF riBRARV
DEC 1 8 1906
H0HEN20LLER« COLLECTION
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InhaltsTerzeiclinls.
Seite
Einleitung 1
I. Umfang der Provinz zur Zeit des Barth. Pisanus 4
II. Verluste durch die Observanz und die Reformation .... 8
III. Bemühungen um Wiedergewinnung verlorener (und Erwerbung
neuer) Klöster 14
IV. Geschichte der erhalten gebliebenen alten und der seit dem
17. Jahrhundert gegründeten neuen Klöster (Vorbemerkung) 27
1. Das Kloster zu Köln 34
2. « n „ Bonn 69
3. „ r, n Duisburg ^ . 99
4. „ „ „ Cleve 122
5. » » » Seligental 129
6. „ » » Linnich 139
7. n » » Sinzig 145
8. „ » » Nideggen 147
9. » n y, Siegburg 150
10. „ » » Katingen 153
11. „ » » Neersen 159
12. „ » » Montjoie 162
13. ^ » » Münster 166
14. „ « „ Soest 175
15. „ „ » Dortmund 188
16. „ « „ Bocholt 193
17. „ „ „ Brilon 207
18. „ » » Zwillbrock 216
19. „ » » Lennep 224
20. „ . . Trier . 228
21. „ n r> Merl a. d. M 237
22. „ » » Oberwesel 241
23. Die Niederlassung zu Langenschwalbach 246
24. Das Kloster zu Fritzlar 250
25. „ „ „ Höxter 269
26. „ „ » Herstelle 280
27. Die Niederlassung zu Solingen 282
IV Inhaltsverzeichnis.
Seite
Schlussbemerkung 283
V. Die Reihenfolge der Provinziale 283
Beilagen: I. Das Minoritenkloster Erfurt betreffend 298
IL Die Ordens - Assistenz für die Minoritenprovinzen
Deutschlands 301
III. Bedingungen für die Niederlassung der Minoriten in
Siegburg 304
IV. Urkunde über die Gründung des Klosters Neersen 307
y. Urkunde über die Vertauschung des Klosters Trier
im Jahre 1570 309
Miuoritisches Namensverzeichnis 313
Nicht zum Minoritenorden gehörige Personen und Orte .... 325
Berichtigungen 332
Einleitung.
Im Jahre 1904 veröffentlichte P. Patricias Schlager das
bei Bachern in Köln erschienene Buch: „Beiträge zur Geschichte
der Kölnischen Franziskaner-Ordensprovinz." In dem diesen vor-
ausgeschickten Verzeichnis der wichtigsten benutzten Quellen finden
sich ausser einer stattlichen Reihe von gedruckten auch einige
wertvolle ungedruckte; doch fehlt hier eine nicht minder be-
deutende, nämlich die „Deductio historica proyinciae Coloniensis
ordinis fratrum Minorum s. Francisci Conventualinm". Sie ist von
P.Schlager wohl gelegentlich erwähnt, aber nicht benutzt, weil
sie ihm eben nicht zugänglich war; sie befindet sich vielleicht in
dem einzigen noch vorhandenen Exemplare, das zudem nicht als
Original, sondern nur als eine von nicht gerade kundiger Hand
gemachte Abschrift erscheint, im Archiv des Minoritenordens
zu Eom, und ist auch, wie sich aus manchen Stellen ergibt, im
direkten Auftrag des Ordensgenerals verfasst. Wie sich denken
lässt, ist sie ganz vom Standpunkt der Minoriten aus geschrieben,
während das Schlagersche Buch den Standpunkt der Franziskaner
einnimmt. Obwohl beide denselben Ordensstifter und dieselbe
Ordensregel gemeinsam haben, gehen sie doch in Beobachtung
dieser auseinander. Während die Minoriten, so benannt nach der
vom hl. Franziskus selbst seinen Söhnen gegebenen Bezeichnung:
„fratres minores", gemäss den im Laufe der Zeit mit ausdrück-
licher päpstlicher Genehmigung eingeführten Milderungen in der
Ordensregel (namentlich in Bezug auf die Beobachtung der Armut)
leben, bezeichnen die nach dem Ordensstifter benannten Franzis-
kaner jene Eichtung, welche die gegen Ende des 14. Jahrhunderts
unter dem Namen „Observanz" entstandene oder auch eine noch
später eingeführte Reform annahm. Und wie sich so der Orden
1
2 Einleitung.
im allgemeinen Bpaltete, so auch die einzelnen Provinzen, namentlich
die kölnische; diejenigen Klöster, welche die Reform annahmen
oder erst als Observantenklöstei- iieugegründet wurden, bildeten
die kölnische Franziskaner-Provinz ; die kölnische Minoriten-Provinz
dagegen bildeten jene Klöster, welche nach den Milderungen der
Regel zu leben fortfuhren oder als Minoritenklöster erst später ge-
grtlndet wurden. Da nun die kölnische Franziskanerprovinz ihren
Geschichtschreiber gefunden, erschien es angezeigt, auf Grund der
erwähnten Deductio auch eine kurze Geschichte der kölnischen
Minoritenprovinz als ergänzendes Seitenstttck zu den Schlagerschen
„Beiträgen" zu liefern.
Was den oder die Verfasser unserer, einen stattlichen Quart-
band von 836 Seiten bildenden Deductio betrifft, so ist wenigstens
einer — P. Bernard von der Beck — dem Namen nach be-
kannt, und zwar durch gelegentliche Bemerkungen, die sein Mit-
arbeiter oder Nachfolger über ihn macht. Einmal wird er von
diesem „mens in negotio historico collega" und ein andermal
„mens dum viveret in negotio historico adjutor** genannt; die
Annotationes aber, die letzterer am Schlüsse beiftlgt, leitet er mit
folgenden Worten ein: „Historia provinciae nostrae, quam in
praemissis praesento, a P. Bernardo von der Beck iamiam
conscripta, plura temporis successu ad notitiam meam pervenere.'*
Seinen eigenen Namen verrät er jedoch nirgends. Beztlglich der
Zeit der Abfassung der Deductio sind wir auf die Jahre 1735 bis
1739 hingewiesen: von Ereignissen im Jahre 1735 spricht der
Verfasser einige Male als „hoc anno", während das Verzeichnis der
Provinziale bis 1739 fortgeführt ist. Die Quellen betreffend, woraus
für die Deductio hauptsächlich geschöpft wurde, so bedauert P.
von der Beck, dass beim Brande des Kölner Klosters i. J. 1620
die in der Wohnung des Provinzials geborgenen Dokumente fast
gänzlich zugrunde gingen, weshalb er für sein Werk verhältnis-
mässig nur geringfügige Bruchstücke benutzen konnte. Der hierzu
seine Annotationes machende Anonymus hebt jedoch hervor, dass
er zu diesen „librorum et instrumentorum antehac ignotorum aut
ad manus non existentium lectione" instand gesetzt worden sei.
Leider scheinen aber diese eben nicht vollständig erhalten zu sein ;
wenigstens brechen sie in unserem Exemplare schon sehr bald ab.
Die ganze Chronik zerfällt in vier Teile, wovon der erste
(S. 1 — 23) kurz den Stand der Provinz nach den Angaben des
Einleitung. 3
gegen Ende des 14. Jahrhunderts schreibenden Bartholomäus
PI 8 an US mitteilt und der zweite (S. 24 — 71) die Verluste von ^/g der
Klöster teils durch Übergang an die Observanten, teils durch
völligen Untergang infolge der Reformation schildert, während der
dritte (S. 72 — 124) von den Bestrebungen um Wiedergewinnung
solcher verlorener Klöster handelt und der vierte (S. 148 — 829)
den um 1735 modernen Stand der Kölner Minoritenprovinz zur
Darstellung bringt. Zwischen diesen beiden letzten Teilen ist
(S. 124 — 147) ein Verzeichnis der Provinziale dieser Provinz von
deren Anfang bis zum Jahre 1739 eingeschoben. Wir lassen das-
selbe jedoch als fünften Teil folgen, und zwar bis zur Zeit des
Unterganges der Provinz durch die französische Revolution und
die allgemeine Säkularisation, wie wir auch die Geschichte der
einzelnen Klöster bis zu diesem Zeitpunkte wenigstens in kurzen
Zügen fortzuführen versuchen.
Zu diesem Zwecke haben wir uns bemüht, aus denjenigen
Orten, wo Klöster der kölnischen Minoritenprovinz waren, Nach-
richten über die letzten Schicksale derselben zu erhalten, eine
Mühe, die teils reichlich, teils in bescheidenerem Masse, teils gar
nicht belohnt w^urde. Bei den betreflfenden Klöstern finden sich
die näheren Angaben hierüber. An dieser Stelle muss aber schon
rühmend hervorgehoben werden die Freundlichkeit und Bereit-
willigkeit, mit welcher einige von geschichtlichem Interesse be-
sonders erfüllte Herren uns hierin ihre erfolgreiche Unterstützung
angedeihen Hessen. An erster Stelle ist zu nennen Herr Pastor
K. ünkel in Alfter bei Bonn, welcher bei seinen Confratres in
denjenigen Orten der Erzdiözese Köln, wo ehemals Minoritenklöster
waren, sich für gefällige Einsendung solcher Nachrichten ver-
wendete und insbesondere die Herren Oberpfarrer von St. Kolumba
in Köln und von St. Remigius in Bonn, sowie den Herrn Dechant-
pfarrer von Liebfrauen in Duisburg dafür zu gewinnen wusste,
dass die in ihren Archiven verwahrten Hauschroniken jener drei
Minoritenklöster vom Herausgeber der Deductio bequem benutzt
werden konnten. Eine schon gedruckte Bearbeitung der Haus-
chronik des Klosters Brilon stellte ihm der ebenfalls für die Sache
sich sehr interessierende Herr Pastor F. X. Schrader inNatzungen
zur Verfügung, wie er ihm auch wertvolle Notizen über die
Klöster Paderborn, Höxter und Herstelle zustellte und sich bezüglich
anderer Klöster bei Kennern von deren Geschichte um gefällige
4 I. Umfang der Provinz zur Zeit des Barth. Pisanus.
Mitteilungen darüber bemühte. Eine andere Bearbeitung einer
solchen Hauschronik, jener des Klosters Bocholt, übersendete
freundlichst mit einigen Notizen über das Kloster zu Münster der
dortige Herr Domkapitular F. v. Hartmann.
I. Umfang der Provinz zur Zeit des Barth. Pisanus.
Über die Gründungszeit der ersten Klöster der kölnischen
Minoritenprovinz ist der Verfasser der Deductio nicht ganz sicher;
er setzt die Gründung des Kölner Klosters als des ersten der-
selben in das Jahr 1219, also noch ein Jahr früher, als jene von
P. Schlager (S. 9) angeführte Inschrift angibt. Dass aber vor
1222 eine Niederlassung in Köln nicht gegründet sein kann, geht
aus der zuverlässigen Chronik des Jordanus de Jano hervor.
Darnach fand die zweite Aussendung der Minderbrüder von
Assisi nach Deutschland (nach der verunglückten ersten i. J. 1219)
unter der Führung des Cäsarius von Speyer i. J. 1221 statt;
dieser, welcher im November 1221 nach Würzburg kam und da-
selbst noch am letzten Tage dieses Monats weilte, sandte von da
aus einige seiner Gefährten den Main hinab nach Mainz , worauf
ein Teil den Rhein aufwärts nach Worms und Speyer, ein andrer
aber den Rhein abwärts nach Köln zog. Demnach konnten die
die letztere Richtung einschlagenden Brüder in Köln vor dem
Jahre 1222 nicht wohl eintreffen; dass es aber noch in diesem
Jahre geschehen sei, unterliegt wohl keinem Zweifel, da die zur
Ausbreitung des Ordens ausgesandten Mitbrüder ihrer Instruktion
gemäss vor allem darnach trachteten, die Bischofssitze aufzusuchen,^
um von den betreffenden Bischöfen sich die Erlaubnis zu Nieder-
lassungen in ihren Sprengein zu erbitten. Zwischen Mainz und
Köln werden deshalb auch schon einige dieser „Quartiermacher
des Ordens" von ihren nach Köln ziehenden Mitbrüdern sich ge-
trennt und nach Trier, durch welches Erzbistum ja ohnehin der
Weg führte, sich begeben haben, während von Köln aus die Bis-
tümer Lüttich, Utrecht, Münster und Paderborn aufgesucht
wurden.
In allen diesen Bistümern, welche nebst einem Teile de&
Erzbistums Mainz die Grenze der kölnischen Minoritenprovinz
bildeten, entstanden bis zur Zeit, da Barth. Pisanus in seinem
Liber conformitatum ein Verzeichnis der damals bereits bestehenden
I. Umfang der Provinz zur Zeit des Barth. Pisanus. 5
Klöster der einzelnen Ordensprovinzen veröffentlichte, also gegen
Ende des 14. Jahrb., ungefähr 50 Klöster, welche in 7 Kustodien
als Unterabteilungen der ganzen Provinz eingereiht waren. Die
Namen dieser Kustodien kannte der Verfasser der Deductio aus
einem Provinzbeschluss über die Zulassung der Ordens-Studenten
zum Baccalaureat der Theologie; denn dieser Beschluss, welcher
sich auf ein auf dem Generalkapitel zu München fl405) erlassenes
und daraufhin auf dem kölnischen Provinzialkapitel zu Marburg
verkündetes Ordensstatut gründete, besiegelten auf der Kapitels-
yersammlung zu Aachen um das Fest Petri Kettenfeier (1. August)
1413 die einzelnen Kustoden dieser 7 Kustodien. Dagegen war
er über die Zahl und einige Namen der einzelnen Klöster (wegen
<ier fehlerhaften Vorlage bei Barth. Pisanus) nicht recht im klaren.
Es waren aber nach P. Schlager folgende: 1. Kustodie Köln:
Köln^), Neuss, Duisburg, Roermonde, Bonn, Seligental,
Cleve, Aachen; 2. Kustodie Trier: Trier, Luxemburg,
Merl a. d. M., Koblenz, Oberwesel, Limburg a. d. L., Ander-
nach, Wetzlar; 3. Kustodie Hessen: Göttingen, Grünenberg,
Hersfeld 2), Marburg, Fritzlar, Fulda, Geismar; 4. Kustodie
Westfalen: Soest, Dortmund, Paderborn, Herford, Höxter,
Osnabrück, Münster i. W.; 5. Kustodie Deventer (Friesland) :
Deventer, Harderwijk, Kampen, Groningen, Bolsward, Grossfaldern,
(später in Emden aufgegangen); 6. Kustodie Holland: Utrecht,
Dordrecht, Zieriksee, s'Hertogenbosch , Middelburg, Nim wegen,
Haarlem; 7. Kustodie Brabant : Thienen, Mecheln, Brüssel,
Diest, Truyen (St. Trond), Maastricht, Löwen.
Der Verfasser der Deductio fügt diesen Klöstern noch einige
andere bei, nämlich Kassel und das in der Nähe gelegene und
wohl nur eine Filiale davon bildende Weissenstein^;, und zwar
1) Die durchschossen gedruckten Klöster verblieben als Minoriten-
klöster allein noch nach den Veränderungen durch die Observanz und
die Reformation.
2) Dieses Kloster hat P. Schlager bei der Zusammenstellung
übersehen, wiewohl er dessen an einem andern Orte (S. 22) Erwäh-
nung tat.
3) „Olim receptaculum veteranorum s. theologiae magistrorum
senio et laboribus scholasticis exhaustorum." Dieses Kloster wurde bei
der Einführung der Reformation von den hessischen Landgrafen in ein
Lustschloss umgewandelt und ist unter dem Namen „Wilhelmshöhe"
6 I. Umfang der Provinz zur Zeit des Barth. Pisanus.
auf Grund einer Angabe des Fritzlarer Minoriten Peregrin Helt-
wig, sowie Corbach im Waldecksehen mit dem Beifügen, dass^
als die Minoriten 1626 die Rückerstattung dieses infolge der
Reformation eingegangenen Klosters verlangten, es sich heraus-
stellte, dass es zuletzt im Besitze der Observanten gewesen sei»
Demnach handelt es sich doch nicht um eine einfache Terminei,
wie P. Schlager (S. 67) will, sondern um ein wirkliches Kloster
Corbach, dessen Gründung dann wohl i. J. 1286, wie eine Quelle
angibt, erfolgt sein kann^). Dagegen weist der Verfasser der
Deductio noch auf die Existenz eines Klosters in Leiden hin
auf Grund einer im Kölner Minoritenarchive befindlichen Provisions-
urkunde Alexanders VI. auf ein Kanouikat zu St. Salvator iu
Utrecht, das durch den Eintritt des Kanonikus Nikolaus von
Archestein in das Leidener Minderbrtiderkloster erledigt war; er
wusste also nicht, dass dieses Kloster erst 1445 für die Obser-
vanten gegründet wurde ^).
Zu mehreren der oben angeführten 50 Klöster macht der-
selbe Verfasser einige Bemerkungen, von denen wir hauptsächlich
nur jene anführen wollen, welche die betreffenden Angaben von
P. Schlager ergänzen, während wir im übrigen gerade auf diese
verweisen. So vermachte die Beghine Petrissa von Neersen, eine
„Martha" der Minderbrüder ^), dem Kloster Neuss alle ihre be-
weglichen Güter durch Urkunde vom 3. Sept. 1296, an welche
auf ihren Wunsch die anwesenden Neusser Schöffen Johann^
Sohn des Petrus, Otto genannt de Domo^), Jakob genannt
Clincart und Johann genannt Lols ihre Siegel hingen. —
Den zur westfälischen Kustodie gehörigen Klöstern vermachte
der dieser Kustodie ehedem angehörige Antonius von Dort-
mund, Titularbiscliof von Athyra (Naturensis), durch Urkunde vom
11. Okt. 1408 eine Rente von je 4fl. jährlich für das ewige Licht
allgemein bekannt. Das Kloster Kassel ist nach der Deductio in die
hessische Landeskanzlei verwandelt, die Kirche aber den Hugenotten
zum Gebrauche überlassen worden.
1) P. Schlager selbst führt S. 143 einen Observanten (Hermann
von Essen) als Mitglied des Klosters Corbach an.
2) Vgl. Schlager a. a. 0. S. 100.
3) Über die Bedeutung von Martha vgl. ebenda S. 83.
4) Wohl von dem uralten Neusser ,,domus episcopi" so benannt»
I. Umfang der Provinz zur Zeit des Barth. Pisanus. 7
und andere Kirchenbedtirfnisse. — Als Guardiane von Utrecht^) er-
scheinen ausser dem bei P. Schlager genannten Gottschalk noch
Gisbert zum Jahre 1333, Wolter als Aussteller einer Urkunde vom
Jahre 1397*), Elias 1413 und Thomas von Scharpensee 1453, als
Lektor aber Johann Gillis 1400. — Die Konventsstube des Klosters
Dord recht diente, wie dies auch für viele andere Orte, wo
Klöster waren, sich nachweisen lässt, als Verhandlungsort der
Bürgerschaft für die mannigfachen städtischen Angelegenheiten^).
Als Guardiane dieses Klosters sind bekannt Bernard (1284), Walter
(1293), Johannes, des öalomon Sohn (1308, 1336, 1346), Bernard
(1324 und mit dem Zunamen „von Groningen" 1325), Heinrich, des
Johannes Sohn (1346), Alard von Dieden (1355), Giselbert van
den Bergen (1355), Heinrich von Hasche (1360), Petrus von der
Neverwaert (1367), Thomas, des Thomas Sohn (1372), Johannes,
des Theodor Sohn (1372), Gabriel (1382), Paulus (1383, 1384),
Jodokus (1385, 1386), Walter von Eel (1388), Adrian (1404),
Johannes Bischof (1407, 1414), Nikolaus Pannaert, Dietrich von
Eotterdam (1439), Heinrich von Abste (1440), Andreas, des An-
dreas Sohn (1460/63); als Lektoren: Wilhelm Cant (1308), der
oben als Guardian erwähnte Giselbert van den Bergen (1355),
Heinrich Hey (1434), Kornelius von der Niewerhey (1458). —
Auf Mecheln bezieht sich die ehemals im Klosterarchiv zu Soest
befindliche Urkunde des; Bischofs Eberhard von Münster vom
24. Aug. 1290, wodurch dieser als vom Protektor des Minoriten-
ordens, Kardinaldiakon Matthäus (Orsini), für die kölnische
Minoritenprovinz bestellter Kommissär die zu Mecheln wohnenden
Johannes a Mularo, Arnold von Stalle, Elisabeth von Brüssel und
ihren Sohn Wolter zu Prokuratoren des Mechelner Klosters be-
stellten. — Auf der zu Köln am 7. April 1559 abgehaltenen Ver-
sammlung der Provinzdefinitoren wurde Winandus Textoris zum
Vorstand und Prediger des Klosters Deventer und am 26. April
1) Nach der in den „Anuotationes" erwähnten, vlämisch (belgice)
geschriebenen Geschichte der Kirchen und Stiftungen des Bistums
Utrecht von H. V. R. (Leiden, 1719).
2) Das derselben augehängte Siegel ist bei P. Schlager (S. 27)
beschrieben.
3) Nach des in vorletzter Anm. erwähnten Verfassers ebenfalls
vlämisch geschriebenem „Liber antiquitatum et gestorum Hollandiae
meridionalis" S. 68—70, wie wieder in den „Annotationes" bemerkt ist.
8 IL Verluste durch die Observanz und die Reformation.
des folgenden Jahres zum zweiten Lektor daselbst bestimmt, am
23. April 1569 aber als Guardian des Klosters H arder wijk ein-
gesetzt. — Gegen die Besitznahme des Klosters Groningen durch
die Observanten, welche 1502 erfolgt zu sein scheint, protestierte
der bisherige Guardian der Minoriten (Konventualen) mit seinen
Mitbrtidern beim päpstlichen Nuntius, Kardinal ßaymund (Peraudi),
und erwirkte auch vom Papste Julius IL ein vom 1. Sept. 1505
datiertes Breve, wodurch zwei ütrechter Kanoniker mit der Unter-
suchung der Sache betraut wurden *). Das Resultat derselben
dürfte für sie jedoch kein günstiges gewesen sein.
IL Verluste durch die Observanz und die Reformation.
Wie schon im Laufe des 15. Jahrhunderts eine grössere An-
zahl von Klöstern der Kölner Minoritenprovinz an die Observanten
überging, so gingen infolge der Reformation im 16. mehrere an-
dere ganz verloren, so dass nur mehr die oben in der Übersicht
gesperrt gedruckten übrig blieben. Es sind dies 13 an der Zahl;
aber auch von diesen waren 4 zeitweilig verloren gegangen, näm-
lich Duisburg, Oberwesel, Höxter und Fritzlar, von denen jedoch
ersteres noch vor, die übrigen aber nach 1619 wieder gewonnen
wurden. Es stimmt also ganz genau, wenn berichtet wird, dass
auf dem in diesem Jahre unter dem Vorsitz des Ordensgenerals
Jakob (Montanari) von Bagnacavallo abgehaltenen Kapitel der
kölnischen Minoritenprovinz nur mehr 10 Klöster (mit ungefähr
140 Mitgliedern) als zu derselben gehörig vertreten waren 2).
Über die Einführung der unter dem Namen „Observanz" be-
kannten Reform in der kölnischen Provinz glaubt sich der Heraus-
geber der Deductio hier nicht weiter verbreiten zu müssen, da er
über die ganz analogen Verhältnisse in der oberdeutschen (Strass-
burger) Minoritenprovinz in seiner Geschichte dieser Provinz^) sich
1) Dasselbe war im Provinzarchiv zu Köln verwahrt und begann
mit den Worten: „Sua nobis dilecti filii guardianus et fratres domus in
Groningen terrae Frisiae ordinis fratrum minorum Conventualium."
2) Im Jahre 1654 zählte die Provinz jedoch schon wieder 500 und
im J. 1672 bereits 562 Mitglieder, welche alle in die Bonner Erzbruder -
Schaft S. Mariae suffragii sich aufnehmen Hessen. Vgl. Annalen f. den
Niederrhein H. 28, S. 160.
3) Würzburg (Bucher) 1886.
II. Verluste durch die Observanz und die Reformation. 9
bereits ausführlicher geäussert hat, und auch der auf Seiten der
Observanz stehende P. Schlager in seinen ^Beiträgen" hier-
über sich ziemlich massvoll ausspricht. Dieser kann sogar nicht
umhin, aus jener Geschichte sich den Satz anzueignen: „Der
Konventuale Eubel bemerkt mit Recht hierzu: Die Chroniken
der beiden Ordensfamilien berichten natürlich die Art und Weise,
wie die einzelnen Klöster von den Minoriten (Konventualen) in
die Hände der Observanten gelangten, ganz verschieden. Während
die Observanten nur aus Reformeifer und auf den Wunsch von
Fürsten und Magistraten die einzelnen Klöster okkupiert haben
wollten, klagten die Minoriten über Verleumdung, List und Ge-
walt, die hierbei angewandt worden seien, und verurteilten ins-
besondere die Entäusserung der meist nur von frommen Stiftungen
herrührenden Klostergüter und Einkünfte, weil dadurch die Fort-
erfüllung der darauf ruhenden Verpflichtungen gefährdet sei.**
Während der Übergang der Minoritenklöster an die Obser-
vanten im allgemeinen im 15. Jahrhundert stattfand und damit
abschloss, wurde diesen das Kloster Andernach, welches sie
allerdings schon 1502 zu erlangen suchten^), erst im J. 1615 vom
Erzbischof von Köln, Ferdinand von Bayern, als Territorialherrn
überwiesen, und zwar auf Grund einer Untersuchung, die derselbe
durch seine Räte Goldschmitt und Kramer hatte anstellen lassen.
Die bisherigen Bewohner wurden am 1. Febr. 1615 einfach aus-
gewiesen und zu Schiff nach Köln gebracht; darunter befand sich
der bejahrte P. Wallendorf, mag. theoL, welcher infolge der hier-
bei erlittenen Erkältung bald darauf starb. — Gleichzeitig ordnete
der nämliche Erzbischof und Kurfürst auch eine Untersuchung des
zu Anfang des 16. Jahrh. abgebrannten und wieder aufgebauten
Minoritenklosters zu Neuss, das er auf Betreiben seines Beicht-
vaters P. Wynäus S. J. den Jesuiten zugedacht hatte, durch den
Weihbischof Otto Gereon von Guttmann und den Hofmarschall
von Wolflinger an; das vorauszusehende Resultat derselben war,
dass die dortigen Minoriten mit ihrem Guardian P. Christoph
Margraff trotz des günstigen Zeugnisses, das ihnen der Magistrat
von Neuss am 16. März 1615 neuerdings ausstellte, ihr Kloster
verlassen und es den Jesuiten einräumen mussten. Umsonst
wehrte sich der damalige Provinzial Johann Pelking gegen die
1) Vgl. Schlager a. a 0. S. 148.
10 IL Verluste durch die Observanz und die Reformation.
Wegnahme dieser beiden Klöster und reiste deshalb sogar nach
Rom, um beim apostolischen Stuhle persönlich Klage darüber zu
führen; doch hatte er mit allzu mächtigen Gegnern zu kämpfen,
um als Sieger aus diesem ungleichen Kampfe hervorzugehen^). —
An die Jesuiten war bereits 1592 auch das Minoritenkloster zu
Paderborn übergegangen, ohne dass der Verfasser der Deductio,
wie er selbst schreibt, darüber Näheres hätte angeben können.
Es dürften darum nachstehende, von H. Pastor Schrader in
Natzungen zur Verfügung gestellte Notizen hier am Platze sein.
Die Minderbrtider liessen sich zu Paderborn 1232 unter der Re-
gierung des Bischofs Bernhard zur Lippe, und zwar auf der
Kampstrasse, nieder; 1235 sind sie bereits urkundlich bezeugt.
Der genannte Bischof schenkte ihnen 1238 die Hälfte einer
Wortstätte (mediara partem cuiusdam areae) in der Stadt Pader-
born unter der Verpflichtung für die mit dem ganzen Grundstück
bisher belehnten Personen, dass sie in Zukunft von der ihnen
verbleibenden Hälfte gleichwohl die vollständigen Dienste wie
bisher zu leisten hätten. Ihrerseits verpflichteten sich die Minder-
brüder (guardianus et omues fratres Minores de domo Pader-
bornensi), ihren Gottesdienst ebenfalls einzustellen, wenn der
Bischof ein allgemeines Interdikt über die Stadt aussprechen
würde. Im Jahre 1245 überwies der Bischof ihrem Kloster ver-
schiedene in Paderborn gelegene Grundstücke. Als 1506 daselbst
ein grosser Brand ausbrach, der 300 Häuser einäscherte, ging
auch die dem hl. Johannes Bapt. geweihte und schon 1289 ein-
mal abgebrannte Minoritenkirche in den Flammen auf^). Kaum
wieder aufgebaut, wurde sie ihrem Zwecke eine Zeitlang ent-
fremdet. Einige Paderborner Minoriten wurden nämlich 1527
1) Papst Paul V. genehmigte am 13. Febr. 1616 die Übertragung
des Minoritenklosters zu Neuss an die Jesuiten; dessen magere Ein-
künfte wurden zwar dem Provinzial der Minoriten zugewiesen, die auf
Stiftungen beruhenden Verpflichtungen aber auf die einzelnen Kon-
vente der Provinz verteilt. Vgl. Schölten, Beitr. z. Gesch. v. Cleve
S. 219, und Selb er tz, Chronik des Min.-Kl. Brilon, wo S. 84 f. unter
den gestifteten Memorien auch eine sich findet, welche für die Neusser
Wohltäter des Ordens (bezw. des dortigen Klosters) alle Quartal-Zeiten
auf Anordnung des Provinzials Michael Rösch (1679/82) zu halten war.
2) Richter, Gesch. der Stadt Paderborn I, 49; Westf. Urkbch.
B. IV, Nr. 238, 279, 351; Schlager a. a. 0. S. 32 f.
II. Verluste durch die Observanz und die Reformation. 11
Hauptbeförderer von Luthers ueuer Lehre; sowohl in der Gau-
kirche als auch in der Markkirche verkündeten dieselbe zwei ab-
gefallene Minoriten, dort Johann Polhen, hier Jakob Müsing. Im
Miuoritenkloster selbst befanden sich noch manche Gleichgesinnte.
Der Orden, nicht imstande, gegen sie einzuschreiten, berief die
treu gebliebenen Mitglieder ab, so dass das Kloster bald verlassen
und öde stand. Bischof Salentin schlug es mit seinen Einkünften
1577 zum Domschulfonds, die Schulprovisoren verkauften dann
1582 die Besitzung für 2000 Tlr. au den lutherischen Herrn
Eimerhaus von Haxthausen, Bischof Theodor (von Fürstenberg)
erwarb sie aber wieder für 2400 Tlr. und schenkte sie den
Jesuiten zur Gründung eines Kollegiums am 10. Juli 1592^), was
das Domkapitel am 17. Juli und der Papst Klemens VHL am
24. Okt. 1592 bestätigte. Die wiederhergestellte frühere Minoriten-
kirche wurde durch den Münsterschen Weihbischof Nikolaus Arres-
dorff, welcher früher selbst Minorit war 2), am S.September 1604
neu geweiht und am 13. September 1616 vom Paderborner
Bischof Theodor von Fürstenberg mit einem neuen Altar ge-
schmückt. Als aber 1682 der Grundstein zu einer neuen Jesuiten-
kirche gelegt wurde, diente nach deren Vollendung die Johannis-
kirche eine Zeitlang nur mehr zu theatralischen Aufführungen der
Studenten des Jesuitengymnasiums, bis sie 1728 ganz abgebrochen
wurde ^). — Der den Minoriten gehörende Kirchhof lag vor dem
Heierstor (Hirtentor) und hiess „Mendikantenkirchhof"; er wurde
als allgemeiner Kirchhof bis 1866 benutzt^).
Als Guardiane, Vizeguardiane und Lesemeister (Lektoren)
des ehemaligen Minoritenklosters zu Paderborn können ausser den
von P. Schlager erwähnten noch folgende namhaft gemacht
werden: a) Guardiane: Depmarus 1421, 1436 und 1452,
Johannes 1440, Hinrich ßamfordes 1473, Johannes^) 1486; b) Vize-
1) In der betr. Urkunde werden die ehemaligen Klosterbewohner
fratres minores „de observantia" genannt.
2) Näheres über ihn weiter unten.
3) Richter, Gesch. d. Stadt Paderborn I, 115 ff., und Gesch. der
Paderb. Jesuiten I, 32 fF. u. Anhang S. 90 ff.
4) Richter, Gesch. d. Stadt Paderborn I, 153, Anm. 5.
5) Vielleicht identisch mit dem 1492 vorkommenden Joh. Rungen-
flcriver.
12 II. Verluste durch die Observanz und die Reformation.
guardiane: Hermann Woldygge^) 1421; c) Lesemeister: Bruns-
cennus 1421, Everd 1440, Hinrich 1452; der 1492 erwähnte
Lektor Albert Engelen wurde am 18. April 1493 Titularbischof
von Tiflis (Tefelicensis) und Weihbischof von Paderborn.
Im allgemeinen berücksichtigt der Verfasser der Deductio
die innerhalb der kölnischen Minoritenprovinz befindlichen und
unter der Leitung der Provinzobern stehenden Klarissen- und
Tertiarierinnen-Klöster nicht 2); nur bezüglich des Klarissenklosters
Klarenberg macht er eine Ausnahme und bespricht am Ende
des zweiten Abschnittes die Schicksale dieses vom Grafen Konrad
von der Mark, einem Sohne Engelberts von der Mark und der
Gräfin Irmgarde von Berg, um 1340 bei Horde gestifteten Klosters^),
in welchem sowohl er selbst mit seiner kinderlosen Ehefrau als
auch sein Grossneffe, der 1398 bei der Belagerung von Elberfeld
gefallene Dietrich von der Mark, ihre letzte Ruhestätte fanden,
und welchem des letzteren Grafen Schwester Johanna 1401 als
Äbtissin vorgesetzt wurde. Dieses verwandelte sich, da in ihm mit
der Zeit nur adelige Jungfrauen aufgenommen wurden, allmählich
in ein adeliges Damenstift; doch blieb dem Provinzial der kölnischen
Minoritenprovinz immer noch das Recht der Bestätigung der Wahl
einer neuen Äbtissin. Dieses Recht wurde noch ausdrücklich an-
erkannt in einem am 1. August 1591 mit Wissen und Willen des
päpstlichen Nuntius zwischen dem Provinzial Johannes Stomraelius
und der Äbtissin samt ganzem Kloster getroffenen Abkommen^).
Demgemäsä musste noch eine 1610 gewählte Äbtissin, welche
diese Bestätigung nicht erhalten hatte, resignieren, während die
nun erwählte Äbtissin Anna von Elberfeld vom Provinzial Hubert
Junkmann am 16. Mai 1611 bestätigt wurde. Als aber nach
1) Offenbar identiscli mit dem 1412 vorkommenden Guardian Herm.
Waldige.
2) Vgl. hierüber die am Schlüsse des III. Abschn, gemachte Zu-
sammenstellung.
3) Cfr. Bullar. Francisc. t. VI, Nr. 107 et 325.
4) „Item volumus et ordinamus, ut toties, quoties ad uovae abba-
tissae electionem procedendum fuerit, ad eam, prout in praesenti et ab
olim fieri consuevit, dominus pro tempore minister [provincialis] con-
vocetur capitulariter electam confirmaturus et alias ingruentibus col-
legii et capituli necessitatibus requirendus, singulisque vicibus praeclaro
honorario in laborum et itineris compensationem, annua etiam recogni-
tione arbitraria a capitulo munerandus."
II. Verluste durch die Observanz und die Reformation. 13
deren Tod 1627 eine neue Äbtissin erwählt wurde, mischte sich
der Kölner Weihbischof Otto Gereon von Guttmann als Archidiakon
von Dortmund in die Wahl einer neuen Äbtissin dieses „in seinem
Archidiakonatsbezirke gelegenen" Klosters; trotz des Widerspruches
des Minoritenprovinzials beauftragte er seinen Offizial Johann
Klepping, die Wahlhandlung zu leiten, und Hess durch ihn auch
der neugewählten Äbtissin nahe legen, die Bestätigung mit Um-
gehung des Minoritenprovinzials durch den PJrzbischof von Köln
sich geben zu lassen. Diese wollte jedoch nach beiden Seiten hin
Rücksicht nehmen und erbat sich die Bestätigung sowohl vom
Erzbischof als auch vom Minoritenprovinzial. Das war aber
zugleich das letzte Bestätigungsgesuch; denn es trat der Zeitpunkt
ein, da die protestantischen Fräulein im Stifte allmählich die
Mehrzahl bildeten und so weder dem Erzbischof noch dem Minoriten-
provinzial irgend welche Jurisdiktionsrechte auszuüben gestatteten*
— Auch auf das zur oberdeutschen Minoritenprovinz gehörige Kla-
rissenkloster Klarental bei Wiesbaden kommt der Verfasser der
Deductio gelegentlich zu sprechen, indem er auf eine von 1551
bis 1555 zwischen diesem Kloster und dem Provinzial der ober-
deutschen Minoritenprovinz, Heinrich Stolleisen, stattgehabte Korre-
spondenz hinweist, aus welcher folgendes hervorgeht^): zunächst
handelte es sich nach dem 1551 erfolgten Ableben des Beicht-
vaters P. Rochus um die Wiederbesetzung dieser Beichtvaterstelle,,
an welcher damals, wie es scheint, kein Ordenspriester lange aus-
hielt. In noch grössere Verlegenheit aber kam das Kloster durch
den im Dezember 1553 erfolgten Tod der Äbtissin Anna Brendel
von Homburg. Da nun zu Klarental nur mehr zwei Klosterfrauen
übrig waren, so ersuchte der Provinzial die Äbtissinnen zu Mainz
und zu Speyer um Überlassung von Klosterfrauen für Klarental,
von denen eine dort Äbtissin werden sollte. Doch nur von Speyer
konnte eine Klarissin abgegeben werden, weshalb mit Bewilligung
des Erzbischofs von Mainz und des Zisterzienserabtes von Eberbach
die Zisterzienserin Klara Hundt aus Altenmünster zu Mainz als
Äbtissin für Klarental bestimmt wurde unter der Auflage, von nun
an die Regel und Statuten des Klarissenordens zu befolgen. Aber
1) Das folgende dürfte um so mehr hier ein Plätzchen verdienen,
als es die vom Verfasser dieser Schrift zum Kloster Klarental in seiner
Geschichte der oberdeutschen Minoritenprovinz gemachten Angaben
ergänzt.
14 III. Die Bemühungen um Wiedergewinnung verlorener Klöster,
schon bald (1560) trat die vollständige Auflösung dieses Klosters
und dessen Annektierung durch den Grafen von Nassau, dessen
Ahnen dasselbe gestiftet hatten, ein.
Was die durch die Reformation verloren gegangenen Minoriten-
klöster der kölnischen Provinz betrifft, so wird darüber voraus-
sichtlich P, Schlager im zweiten Bande seiner Beiträge Näheres
bringen und kann darum nur darauf verwiesen werden.
III. Die Bemühungen um Wiedergewinnung
verlorener Klöster.
Im Laufe des ganzen 16. Jahrhunderts lag die kölnische
Minoritenprovinz zu sehr darnieder, als dass sie an Wieder-
gewinnung der verlorenen oder an Gründung neuer Klöster hätte
denken können. Doch bereits zu Anfang des 17. wurden nach
beiden Seiten hin ernstliche Versuche gemacht, denen das kaiser-
liche Restitutionsedikt vom Jahre 1629 sehr zu statten kam. Es
gelang zunächst die Wiedergewinnung der zeitweilig verlassenen
oder ganz verloren gegangenen Klöster Duisburg, Obe rwesei,
Höxter und Fritzlar, worüber das Nähere bei den betreffenden
Klöstern im vierten Abschnitt sich findet. Weniger glücklich
waren die Bemühungen bezüglich anderer Klöster.
Im Jahre 1624 wandte sich der Exprovinzial Hermann
Ficker, Guardian des Klosters in Münster, und nach ihm auch der
wirkliche Provinzial Georg Schmalenberg mehrmals an den Osna-
brücker Fürstbischof Franz Wilhelm von Wartenberg um Restitution
des Osnabrücker Klosters. Der Fürstbischof erwiderte letzterem
am 24. Februar 1628, dasselbe, welches seiner Zeit von den Kon-
ventualen dem bürgerlichen Magistrate überlassen und von diesem
zu Schulzwecken — unter Überweisung der Kirche an die Pro-
testanten — eingerichtet worden wäre, sei vom Domkapitel um
teures Geld mit kaiserlicher Autorität zurückgekauft worden und
könne, wie er durchblicken Hess, jedenfalls nur gegen Ersatz dieses
Geldbetrages zurückgegeben worden. Der Verfasser der Deductio
bemerkt hierzu, dass dagegen ein vom 18. Dezember 1573 datierter
Vertrag desselben Kapitels mit Lorenz Schrade, Rat des Osna-
brücker Fürstbischofs Johannes von Hoya, spreche; danach habe
jenes diesem ein zum Kloster gehöriges Stück Garten mit Back-
haus in Erbpacht gegeben mit Vorbehalt des dem Kloster und
III. Die Bemühungen um Wiedergewinnung verlorener Klöster. 15
Orden zustehenden Besitzrechtes und der Verpflichtung, bei allen-
fallsiger Rückkehr der Minoriten das ganze Pachtobjekt denselben
unweigerlich zurückzuerstatten. Zu einer solchen Rückkehr kam
es nach Lage der Dinge nun nicht, und als bald darauf die Ob-
servanten dieses Kloster zugewiesen erhielten, mussten auch sie
infolge des westfälischen Friedens dasselbe — als nach dem
Normaljahre 1624 erlangt — wieder räumen. — um jene Zeit
(1628) bemühte sich die kölnische Minoritenprovinz auch um
Wiedergewinnung des Klosters zu Göttingen. Anlass hierzu bot
der Umstand, dass der Minorit Silvester Gramm, welcher 1670
in hohem Alter zu Münster starb, als Feldkaplan der kaiserlichen
Truppen mit diesen zu Göttingen stand und hierbei die ehemalige
Minoritenkirche zur Abhaltung des Gottesdienstes für dieselben
trotz des Widerspruches der braunschweigisch- lüneburgischen
Beamten in Beschlag nahm. Zu Anfang des Jahres 1629 wurden
von Seiten der Provinz zur Wiederbesitzergreifung dieses Klostei^s
die Patres Johann Gülicher, bestellter Provinzkommissar für
Wiedergewinnung verlorener Klöster, dann Lorenz Ramers, desig-
nierter Guardian des Göttinger Klosters, und Jakob Cäsar dahin
abgeschickt, welche auch am 19. Januar dieses Kloster aus der
Hand des P. Silvester vor Notar und Zeugen in Besitz nahmen.
Doch konnten sie sich desselben nicht lange erfreuen, da schon
bald darauf die Observanten, in deren Besitz das Kloster zuletzt
war^), kraft kaiserlicher Verfügung vom 11. August 1628 darauf
Anspruch machten. Die Sache wurde deshalb vor den päpst-
lichen Nuntius Petrus Aloysius Bischof von Tricarico gebracht,
welcher infolge besonderen Auftrags des Papstes ürban VIII.
vom 20. April 1629 zu deren Bescheidung den 2. Juli 1629 als
Termin ansetzte. Aber obwohl sie für die Observanten günstig
lautete, konnten auch diese das Kloster nicht lange behaupten;
denn, wenn nicht früher, mussten sie jedenfalls kraft des west-
fälischen Friedens dasselbe wieder verlassen. — Über Kloster
Corbach war schon oben S. 6 die Rede.
Um Wiedergewinnung des Klosters Wetzlar bemühte sich
der Provinzial Gerhard Romer, indem er, um dieselbe zu erwirken,
am 15. März 1628 den Exprovinzial Ascanius Heisander dahin
sandte. Dieser wurde zwar von dem nassauischen Platzkomman-
1) Vgl. Schlager a. a. 0.
16 III. Die Bemühungen um Wiedergewinnung verlorener Klöster.
danten wohlwollend aufgenommen, aber der protestantische Stadt-
rat war entschieden gegen Restitution des Klosters, dessen Kirche
zu protestantischen Kultnszwecken eingeräumt worden war. Eine
andere Schwierigkeit bereitete das vom Kaiser Ferdinand am
11. August 1628 erlassene und von der Statthalterin der Nieder-
lande, Margarete von Parma, am 28. Dezember 1628 zu Brüssel
mit Vollzugsgewalt versehene Mandat, kraft dessen die Klöster
Wetzlar, Gelnhausen und Friedberg, letztere beide zur oberdeutschen
Minoritenprovinz gehörig, den Observanten übergeben werden
sollten. Ob Wetzlar zuletzt (vor der Veränderung durch die Re-
formation) im Besitze der Observanten war, ist unsicher; die
anderen beiden, von welchen noch weiter unten die Rede sein
wird, waren es sicher nicht. Jedenfalls aber blieb ersteres wie
für die Minoriten, so auch für die Observanten verloren. — Als
anfangs des Jahres 1629 der Provinzial Georg Schmalenberg das
Kloster Fritzlar visitierte, hörte er, dass in dem benachbarten
Geismar ehedem auch ein Minoritenkloster bestanden habe. Er
begab sich deshalb dahin und fand das Kloster in ein Armenspital
verwandelt. Diese vom Landgrafen Philipp von Hessen so an-
geordnete Umwandelung als nicht zu Recht bestehend betrachtend,
schickte er ohne Zaudern am 29. Januar 1629 die Patres Johann
Gülicher (s. oben S. 15), Barthol. Macker von Meschede und
Reiner Arnoldi mit dem Laienbruder Christoph dahin, um dort
wieder eine Klosterfamilie zu begründen; aber so oft diese vom
Kloster Besitz ergreifen wollten, eben so oft wurden sie auf
Befehl des Landgrafen vertrieben, vom kaiserlich-pappenheimschen
Obersten Ferdinand von Opp jedoch immer wieder zurückgeführt,
zuletzt noch am 14. Juli 1630. Ja der Provinzial Otto Guthoff
(de Bouavilla) hielt noch im Januar 1631 die jährliche Kloster-
visitation daselbst ab, doch scheint schon bald darnach die neue
Niederlassung wieder, und zwar definitiv, eingegangen zu sein.
Und nicht bloss auf Wiedergewinnung der ehedem zur köl-
nischen Provinz gehörigen Klöster, sondern auch solcher, die
einst zur oberdeutschen und zur sächsischen Provinz gehörten,
waren mit ausdrücklicher oder stillschweigender Zustimmung
der betreffenden Provinziale die kölnischen Provinzobern bedacht.
Die zur oberdeutschen Provinz gehörigen Klöster Gelnhausen
und Friedberg wurden schon oben erwähnt. um Wieder-
gewinnung derselben hatte bereits der oberdeutsche Provinzial
m. Die Bemühungen um Wiedergewinnung verlorener Klöster. 17
Heinrich Stolleisen im Jahre 1549 sich bemüht. So schrieb er
am 3. Februar deshalb an den Magistrat Gelnhausen, vou
welchem er nach vier Monaten folgende Antwort erhielt: Aller-
dings befinde sich zu Gelnhausen ein Barfü8ser-(Minoriten-)Kloster,
in demselben sei aber teils durch den freiwilligen Abzug einiger
Konventualen teils durch das Ableben anderer nur mehr ein ein-
ziger übrig geblieben, welcher in der Haushaltung ganz unerfahren
und für Abhaltung des Gottesdienstes unqualifiziert gewesen sei;
deshalb habe der Magistrat das Kloster an sich gezogen und aus
dessen Einkünften teils jenem Konventualen eine Pension angewiesen
teils sie zu Almosen verwendet, das Kloster selbst aber in eine
Schule verwandelt: übrigens habe der Magistrat gegen Wieder-
einführung der Minoriten nichts einzuwenden, wenn nur die auf
dem Kloster ruhenden Obliegenheiten gemäss kaiserlichen Mandats
erfüllt würden ; über die bisherige Verwendung der Klostereinkflnfte
dürfe aber der Magistrat nicht zur Rechenschaft gezogen werden,
und zwar um so weniger, als diese behufs einiger Erfüllung der
Intention der Stifter zu guten Zwecken und zum Unterhalte der
Schulen verbraucht wurden. Sei es nun, das der Provinzial auf
diese Bedingungen nicht eingeben wollte, oder sei es aus andern
Gründen: das Gelnhauser Kloster wurde damals nicht zurück-
gewonnen. Ebensowenig gelang dies aber auch den 80 Jahre
später von Seiten der kölnischen Provinz gemachten Versuchen^).
— Das Kloster Friedberg reklamierte der vorgenannte Provinzial
Stolleisen vom dortigen Magistrat mittels Schreibens vom 16. Mai
1549, erhielt aber zur Antwort, dasselbe sei von dessen Vorgänger,
Provinzial Barth. Hermann, und dem Guardian des Speyerer Klosters,
Johannes Petri, unter Zustimmung des päpstlichen Legaten Gon-
tarini^ gemäss Urkunde d. d. Eegensburg. 7. Jiili 1541, durch
Vertrag vom 2. Oktober 1542 um 300 fl. förmlich verkauft worden
und somit keinerlei Anspruch darauf mehr zu erheben. Aber auch
die 80 Jahre später vom Provinzial der kölnischen Minoriten-
1) Vgl. Eubel, Gesch. der oberd. Min.-Provinz S. 93, wonach 1631
auch der Provinzial dieser Provinz sich die Wiedergewinnung des
Klosters Gelnhausen angelegen sein liess; doch seien ihm die Obser-
vanten, denen ja, wie wir oben gesehen haben, dieses Kloster vom
Kaiser Ferdinand zugesprochen worden war, hierin zuvorgekommen ;
diese mussten übrigens infolge des westfälischen Friedens dasselbe auch
wieder aufgeben.
2
18 III. Die Bemühungen um Wiedergewinnung* verlorener Klöster.
provinz angestellten Versuche hatten nur vorübergehenden Erfolg.
Zunächst musste er sich mit den Observanten herumstreiten, denen
auch dieses Kloster, obwohl zuletzt im Besitze der Minoriten be-
findlich, vom Kaiser zugesprochen worden war; als dann der
Observant Johannes Sylvius am 7. Juni 1630 vor dem spanischen
Obersten und Fried berger Kommandanten AI. Verreicken alles An»
recht darauf dem (kölnischen) Minoriten Nikolaus Grifeus übertrug,
nahm dieser zwar unter dem Schutze der kaiserlichen Truppen
trotz des Protestes des Magistrats, welcher den reehtsgiltigen
Erwerb des Klosters hervorhob, von demselben am 27. Juli 1630
Besitz, konnte sich aber nur ein paar Jahre darin behaupten^).
Noch zwei andre, ehemals zur deutschen Minoritenprovinz
gehörige Klöster, Frankfurt und Worms, suchte die kölnische
Minoritenprovinz um 1629 für sich zu gewinnen. Am nämlichen
3. Februar 1549, an welchem der oberdeutsche Provinzial Heinrich
Stolleisen nach Gelnhausen um Wiedererlangung des dortigen Klosters
geschrieben hatte, wandte er sich in gleicher Angelegenheit auch
an den Senat der Stadt Frankfurt, von dem er am 16. Oktober
1550 folgendes Schreiben erhielt: Das ehemalige Barfüsserkloster
zu Frankfurt, welches zuletzt nicht im Besitze der Observanten,
sondern in dem der (auch „Gaudentes" genannten) Konventualen
gewesen, sei einst durch die Wohltätigkeit des alten Adels und
einiger der vornehmeren Bürger gegründet und dessen Angehörige
hauptsächlich durch eingesammeltes Almosen, durch die Erträgnisse
der Anniversarien und Messstipendien sowie durch andere ähnliche
Einnahmen erhalten worden; als diese aber bei der Religions-
veränderung sich erheblich verminderten, hätten die mehr und
mehr verarmten Konventualen die auf Zins geliehenen Kapitalien
eingezogen und Jahreszinsen, die ihrer Natur nach unveräusserlich
gewesen, verkauft, ja noch überdies gegen den ausdrücklichen
Senatsbeschluss vom Jahre 1525 volle 300 fl. Schulden gemacht:
schliesslich hätten sie das Kloster gegen entsprechende Leibgedinge
der Stadt überlassen, und diese habe es, damit es nicht in andere
Hände zum Schaden der Stadt und Bürgerschaft komme, über-
nommen und teils als Armenhaus teils für Schulzwecke verwendet,
die Kirche aber dem protestantischen Gottesdienst überwiesen;
der Senat ersuche daher den Provinzial, von ßeklamierung dieses
1) Vgl. Eubel a. a. 0. und die dazu gehörige Anm. 474.
III. Die Bemühungen um Wiedergewinnung verlorener Klöster. 19
Klosters Umgang zu nebmen^ um so mehr, als der Senat zum
Unterhalte der neu einzuführenden Religiösen nichts leisten würde;
doch sei er zu weiterer freundschaftlicher Besprechung der Sache
geneigt^ wenn man mit dem Vorgebrachten sich nicht zufrieden
gebe. Ob der Provinzial Stolleisen noch weitere Schritte in der
Sache tat, ist unsicher; jedenfalls hätten sie keinen Erfolg gehabt^).
Gleich erfolglos waren 80 Jahre später auch die Bemühungen der
kölnischen Minoriten. — Der Provinzial Stolleisen hatte sich im
Jahre 1549 auch um die Wiedergewinnung des Klosters zu Worms
vergeblich bemüht, was jedoch seinen Nachfolger Johann Ludwig
Ungelehrt (alias: a Musis) nicht abhielt, diese Bemühungen 1628
zu erneuern; er musste aber vom dortigen Magistrat bei der am
28. Dezember d. J. stattgehabten Besprechung hören, dass der
frühere Provinzial Barthol. Hermann das Kloster der Stadt schenk-
weise überlassen habe, und darum keine Ansprüche auf dasselbe
mehr zu erheben seien. Trotz der Protestation, dass diese Schen-
kung gegen die kanonischen Satzungen und ohne päpstliche Geneh-
migung geschehen und darum ungiltig sei, richtete der Provinzial
doch nichts aus und übertrug schliesslich, nachdem sich die Sache
in die Länge gezogen hatte, alles Anrecht seiner Provinz an
dieses Kloster der kölnischen Provinz, die aber ebenso wenig Er-
folg erzielte 2).
Auch einige ehemalige Klöster der sächsischen Provinz
suchte die kölnische auf Grund des Restitutionsediktes für sich zu
gewinnen, so namentlich Stade, Hildesheim und Erfurt. Als im
Jahre 1629 der Minorit Job. Bapt. Capori aus Bologna vom
Provinzial der böhmischen Minoritenprovinz in einer Angelegen-
heit nach Verden geschickt wurde, erfuhr er, dass die Observanten
sich grosse Mühe gäben um Erwerbung des ehemaligen Minoriten-
klosters Stade bei Bremen; er setzte deshalb vom Juni bis Novem-
ber 1629 im Einverständnis mit dem Provinzial der kölnischen
Provinz, für welche das Kloster erworben werden sollte, bei den
kaiserlichen Kommissären alle Hebel ein um dessen Wieder-
gewinnung, jedoch vergebens. Was Hildesheim betrifft, so war
1) Vgl. Eubel a. a. 0. S. 86, wo übrigens über die Bemühungen
um Wiedergewinnung dieses Klosters sich nichts findet.
2) Vgl. Eubel a.a.O. S. 92, worauf das Kloster nicht schenk-
weise, sondern gegen eine Abfindungssumme von 730 fi. an die Stadt
Worms abgetreten wurde.
20 III. Die Bemühungen um Wiedergewinnung verlorener Klöster.
zunächst ein Streit mit den Observanten, weiche gleiche Ansprüche
machten^ zu schlichten; derselbe wnrde am 26. Januar 1633 durch
den Bischof Franz Wilhelm von Osnabrück als Plenipotentiar
Ferdinands von Bayern, Erzbischofs von Köln and Bischofs von
Hildesheim, dahin geschlichtet, dass das ehemalige Minoritenkloster
St. Martin, dessen Kirche 1547 zum protestantischen Gottesdienste
verwendet wurde, wieder den Minoriten, dagegen die St. Georgs-
kirche mit Zubehör den Observanten zu überweisen sei^). So
nahmen auch die Minoriten-Patres Walter Lebmade als Guardian,
Hugolin Reuter als Vikar, Amandus ROdecker, Benedikt Düngen^
Wilhelm Fock und Kaspar Pauli von jenem Kloster Besitz und
sollen auch alsbald vom Domkapitel die Verwaltung der Dom-
pfarrei zugewiesen erhalten haben*). Überdies schenkten ihnen
der Prior des Augustiner-Chorherrenstiftes Hamersleben, Heinrich
Drussel, ein Haus zu Halberstadt als Absteigequartier (pro loco
refugii), und der Propst des gleichen Stiftes zu Grauhof einen Platz
in Goslar zur Erbauung eines neuen Klosters daselbst. Aber schon
im Sommer 1634 mussten die Minoriten infolge des wechselnden
Kriegsglückes Hildesheim wieder verlassen und verloren das dor-
tige Kloster zunächst durch den 1643 zwischen dem Kaiser und
dem Herzog von Braunschweig geschlossenen Vertrag und 1648
durch den westfälischen Frieden. Während ihres Aufenthaltes zu
Hildesheim hatten sie jedoch am 14. April 1633 das Grab des
ehrwürdigen Minderbruders Konrad, genannt „Pater sancte", welcher
1) Lein mens, Niedersächsische Franziakanerklöster im M.A. S. 24,
Anm. 2, erwähnt wohl diesen Streit, nicht aber dessen Abschluss; vgl.
ebenda S. 72. Die St. Georgskirche wurde 1544 zur lutherischen Pfarr-
kirche umgewandelt, 1809 als solche aufgehoben und 1840 abgebrochen.
Sie wird in der Deductio als ehemals den Tempelherren gehörig be-
zeichnet; solche gab es aber nie zu Hildesheim. Allerdings wurde seit
dem 17. Jahrh. das Eckhaus am Marktplatze und an der Judenstrasse
als Tempelherrenhaus und die hinter dem Rathause an der Osterstrasse
gelegene St. Georgskirche als Tempelherrenkirche bezeichnet; aber
beide Benennungen sind irrig. Mutmasslich hat das „Templerhaus"
seinen Namen von einem ehemals an dessen Stelle gestandenen Juden-
tempel. Gefällige Mitteilung des H. H. Domkapitulars Dr. Bertram zu
Hildesheim.
2) Diese Angabe der Deductio muss als unrichtig bezeichnet
werden; höchstens könnte es sich um die nahe beim Dom gelegene
Antonikirche handeln. Gleiche gef. Mitt.
III. Die Bemühungen um Wiedergewinnung verlorener Klöster. 21
<1261) im Rufe der Heiligkeit daselbst gestorben und in der
Ordenskirche zwischen Chor und Langbaus beigesetzt worden war,
in Gegenwart der Notare Severin Middelcordt und Theodor Hoding
sowie mehrerer Zeugen (des Matthias Pinchius^ Kanonikus zum
Hl. Kreuz in* Hildesheim, des Balthasar Christian, Propst des
Klosters Wittenburg, und der Amtmänner Theodor Kurzrock von
Erichsburg und Henning Bartren von Lutter) eröffnen lassen. Auf
dem oberen Rande des Steines, womit es bedeckt war, konnte
man noch die Worte „Anno Domini MCCLXI pridie nonas octo-
bris", am unteren aber die Worte: „Miraculosus in vita et post
mortem" lesen, während die Inschriften auf den Seitenrändern
nicht mehr entziflfert werden konnten. Vom Körper war der
Schädel noch ganz erhalten, die übrigen Gebeine aber, welche
auf eine Gestalt unter Mittelgrösse schliessen Hessen, mehr oder
weniger vermodert. Die Reliquien wurden, nachdem sie gereinigt
waren, in ein Kästchen gelegt und an Ort und Stelle wieder bei-
gesetzt^).
Als zu Erfurt die Reformation um das Jahr 1525 die Ober-
hand gewann, wurde die dortige Minoritenkirche den neugläubigen
Predigern zugewiesen, doch blieb den Minoriten, unter denen sich
der allgemein geschätzte Konrad Kling befand, noch eine beim
Kloster befindliche Kapelle zur Abhaltung des katholischen Gottes-
dienstes, der, wie aus einem Briefe des Abtes Andreas von St Peter
zu Erfurt an den Provinzial der oberdeutschen Minoritenprovinz
vom 6. September 1586 hervorgeht, noch um jene Zeit stattfand.
In diesem Jahre starb jedoch der letzte dortige Minorit, Jakob
Schilling, worauf der Erfurter Magistrat alles, was den Minoriten
noch gehörte, an sich zog. ungefähr 50 Jahre später bemühte
sich um Wiedergewinnung dieses Klosters der der kölnischen
Minoritenprovinz angehörige P. Bernard Laner, welcher am 25. Januar
1636 an seine Obern schrieb, von der Wiedergewinnung dieses,
1) Lern mens, a. a. 0. S. 13 ff., kennt wohl eine von P. Joh. Gü-
licher von Werl (s. oben S. 15 und unten bei den Klöstern Fritzlar und
Höxter) verfasste und 1633 zu Hildesheim herausgegebene (nach ihm
jedoch vielfach auf Verwechselung der Personen beruhende) Lebens-
beschreibung dieses von ihm für identisch mit Conradus Teutonicus
(de Hannover), einem der 25 Gefährten des Cäsarius von Speyer, ge-
haltenen „Pater sancte", von vorstehender Erhebung seiner Gebeine
weiss er aber nichts; diese muss also erst nach Veröffentlichung jener
Lebensbeschreibung geschehen sein.
22 III. Die Bemühungen um Wiedergewinnung verlorener Klöster.
wenn auch grösstenteils zerstörten Klosters hänge mehr ab, al»
von der Erhaltung des Münsterer Klosters, das doch in der
Provinz den zweiten Rang einnehme. Mehr jedoch als von ande-
ren Seiten wurden von den Observanten diesen Bestrebungen
Schwierigkeiten bereitet, indem dieselben mit P. Michael Stange an
der Spitze das Erfurter Kloster für sich beanspruchten und e»
auch auf einige Zeit in Besitz nahmen. Um nnn zu beweisen^
dass Erfurt zuletzt kein Observanten-, sondern ein Minoriten-
(Konventualen-)Kloster gewesen sei, legten 1636 die Kölner Mi-
noriten den kaiserlichen Kommissären, welche mit der Rückgabe
der Klöster betraut waren, zwei Verzeichnisse vor: eines über die
zu Erfurt zu Doktoren der Theologie promovierten Minderbrüder
und einen Auszug aus einem Gedenkbuch des ehemaligen Kloster»
zu Erfurt, in welchem sich Hinweise auf jährliche Einkünfte fanden;
denn wie die Observanten gegen solche eiferten, so erklärten sie
auch die Erteilung theologischer Grade als ebenso unverträglich
mit der Regel des hl. Franziskus^). Daraufhin wurde das Erfurter
Kloster von den vom Mainzer Erzbischof aufgestellten geistlichen
Exekutoren den Minoriten, welchen auch der Erfurter Stadtrat
mehr gewogen war, zuerkannt und dieser Ausspruch vom Erzbischof
selbst am 28. Juni 1636 bezw. 29. April 1637 bestätigt. Da dies
alles aber erst nach dem Normaljahr 1624 geschah, so machten
die einschlägigen Bestimmungen des westfälischen Friedens den
ganzen Erwerb wieder zunichte.
Nach Darstellung dieser vergeblichen Bemühungen um Wieder-
gewinnung verlorener Klöster führt der Verfasser der Deductio
mehrere solche um Erwerbung neuer Klöster an. Zunächst han-
delte es sich um Gründung eines Klosters zu Wolf a. d. M. in
der Grafschaft Sponheim. Die zu Öastellaun residierende Gräfin
hatte mit ihren Söhnen, Markgrafen von Baden, 1631 einen Platz
(wahrscheinlich ein ehemaliges, nun in Ruinen liegendes Kloster)
daselbst hiezu angeboten. Der Guardian von Merl, Wilhelm Als-
feldt, war auch im Auftrage des Provinzials Otto Guthoflf zur
Inaugenscheinnahme dahin gereist, allein aus der Sache wurde aus
nicht näher angegebenen Gründen nichts. Als am 14. Juni 1640
der Provinzial ürban Bresser nach Castellaun kam, um den Exe-
1) Wir geben den Inhalt dieser beiden Verzeichnisse am Schluss
als 1. Beilage.
III. Die Bemühungen um Wiedergewinnung verlorener Klöster. 23
quien für den Bruder der Markgräfin von Baden beizuwohnen^
wurde er wohl sehr freundlich aafgenommen und bis zum dritten
Tage zurückbehalten, von einer Klostergründung war aber keine
Rede mehr. Im Jahre 1633 erneuerten die Bürger von Merzig
beim kölnischen Minoritenprovinzial Benedikt Lamberti die schon
öfters vorgebrachte Bitte um Errichtung eines Klosters in ihren
Mauern ; dieser erhielt auch vom Herzog von Lothringen als Landes-
herrn die Erlaubnis zur Niederlassung, aber gleichwohl kam das
Projekt nicht zur Ausführung. Die kölnische Minoritenprovinz
trug sich 1635 auch mit dem Gedanken, zu Duderstadt im
Eichsfelde ein Kloster zu errichten, und zwar auf Anregung des
dortigen Pfarrers Christoph Jageraann, welcher zugleich kurmain-
zischer Kommissär in geistlichen Angelegenheiten daselbst war.
Es wurde auch P. Anastasius Wasserfohr ^) dahin zur Begründung
einer Niederlassung abgeschickt, aber teils wegen der kriege-
rischen Zeitläufe teils aus Rücksicht auf den der Sache nicht gün-
stig gesinnten Kurfürsten Anselm Kasimir kam es doch nicht zu
einer solchen. Zu Meppen im Bistum Osnabrück beabsichtigte
1636 der Abt von Corvey, Job. Christoph von Brambach, eine
Niederlassung der Minoriten zu gründen, und dies durch Über-
tragung der dortigen Pfarrei, deren Vergebung ihm zustand, zu
erleichtem. Bereits hatte er auch den der kölnischen Provinz
angehörigen Minoriten Theophil Tonegen mit der Verwaltung dieser
Pfarrei betraut und ihm die Erlaubnis zur Gründung einer Ordens-
niederlassung erteilt; allein der Bischof von Osnabrück, welcher
schon damals Jesuiten in Meppen einzuführen gedachte, erklärte
sich durch Reskript vom 14. Juni 1638 gegen diese Abmachung
und setzte seinen Willen um so leichter durch, als jener Abt unter-
dessen schon gestorben war. Im Jahre 1645 ging der Provinzial Ho-
norius von der Ehren daran, zu Dahlem im Herzogtum Jülich ein
Minoritenkloster neben einer ausserhalb dieses Ortes vor kurzem
erbauten und noch nicht ganz vollendeten Kapelle, welche ihm
hierfür unter der Bedingung, dass die Patres desselben der studie-
renden Jugend Unterricht erteilten, zur Verfügung gestellt wurde,
zu errichten. Auch erhielt er vom Herzog Wolfgang Wilhelm
1) Wie P. Edmund Hunger in seinen Annalen der köln. Mino-
ritenprovinz, einer vom Verfasser der Deductio oft benützten Quelle,
erzählt.
24 III. Die Beinühung-en um Wiedergewinuung verlorener Klöster.
von Pfalz- Neuburg (als Erben von Jülich) mittels Dekrets d. d.
Düsseldorf 24. Mai 1650 die landesherrliche Genehmigung hierzu.
Gleichwohl sahen sich die Minoriten 1656 aus Mangel am nötigen
Unterhalte genötigt, diese Niederlassung wieder aufzugeben und
sich von dort und von Waldniel, wo sie ebenfalls eingeladen
wurden, sich niederzulassen, in das nächstgelegene Kloster Linnich
zurückzuziehen*). Zu Tetterich (Teterchen) in Lothringen war
ein Tertiarierinnenkloster, das jedoch um die Mitte des 17. Jahr-
hunderts nur wenige Schwestern zählte und wenig Aussicht auf
Zuwachs hatte, unter diesen Umständen erhielt der Guardian
des Trierer Minoritenklosters mit Zustimmung des Provinzials vom
Erzbischof von Trier leicht die Erlaubnis, die Tertiarierinnen zu
Tetterich, deren Beichtvater damals P. Wilhelm Focke, Kustos
der Trierer Kustodie, war, in die Klöster des gleichen Ordens zu
Filzen und Rossdorf zu versetzen und das Kloster zu Tetterich in
ein Minoritenkloster zu verwandeln. Erster Guardian daselbst
wurde P. Bonaventura Wolf, dem noch P. Bonifaz von Lüttich
und der Laienbruder Bruno beigegeben wurden. Dieser Zustand
dauerte jedoch nur bis 1664; dann wurde der frühere wieder her-
gestellt, Tetterich demnach wieder ein Tertiarierinnenkloster. Im
Jahre 1656 war der schon erwähnte Provinzial Honorius von der
Ehren in Unterhandlung betreflFs Gründung neuer Niederlassungen
zu Blankenheim und zu Moschenich im Jülichschen; zu deren
leichteren Bewerkstelligung hatten auch für dort der Graf Salen-
tin Ernst von Manderscheid-Blankenheim und für hier der Baron
Johann Werner von Merode, Herr zu Drove, je die betreffenden
Pfarrkirchen, deren Laienpatrone sie waren, nebst deren Erträg-
nissen den neu zu gründenden Klöstern zu übertragen versprochen,
und zwar ersterer durch Urkunde vom 20. Juli und letzterer durch
solche vom 26. Mai 1656. Gleichwohl kam weder das eine noch
das andere Projekt zur Ausführung^). Auf dem im August 1657
abgehaltenen Provinzkapitel wurde auf Betreiben des vorgenannten
Provinzials beschlossen, die Marienwallfahrtskirche zuSchwanen-
kirchen in der Herrschaft Pyrmont und im Erzbistum Trier zu
1) Als Quelle für Dahlem sind die Akten des 1655 zu Sinzig ab-
gehaltenen Provinzkapitels und überhaupt die Akten des Provinzarchivs
angegeben.
2) Die betreffenden Urkunden werden im Provinzarchiv verwahrt.
III. Die BemühuDgen um Wiedergewinnong verlorener Klöster. 25
übernehmen; aber obwohl die Minoriten am 8. April 1661 vom
Herrn von Pyrmont, Johann von Saffenburg, und seiner Ge-
mahlin Irmgarde Felizitas von Eltz, auf dringende Empfehlung des
Trierer Domdekans Johann von Eltz hin, das mit der Kirche ver-
bundene kirchliehe Benefizium zugewiesen erhielten, sahen sie sich
nach 6 Jahren aus nicht näher angegebenen Ursachen dennoch
veranlasst, diese Niederlassung wieder auf abgeben ^). Um jene
Zeit beabsichtigte derselbe Provinzial auch zu Zülpich im Köl-
nischen ein Kloster zu errichten^); aber die Ausführung des Planes
scheiterte an der ablehnenden Haltung des Kurfürsten und Erz-
bischofs von Köln, obwohl der Abt von Siegburg als Kollator der
dortigen Kaplaneien dieselben gerne dem neu zu gründenden Kloster
überlassen hätte.
Schon 1683 wollten die Minoriten zu Oberwesel dem Gesuch
der Bürgerschaft von Camberg im Westerwalde um Errichtung
einer Niederlassung daselbst willfahren; doch protestierten die
Observanten zu Limburg a. d. Lahn beim Erzbischof von Trier
dagegen, und so zerfiel damals das Projekt. Im Februar 1702
nun regte dieselbe Bürgerschaft dies Projekt von neuem an unter
Anerbietung eines Platzes zur Erbauung eines Klosters und des
zum Bau notwendigen Materials sowie der Übertragung von drei
kirchlichen Benefizien nebst deren Erträgnissen. Da aber der
damalige Provinzial mehr auf innere Vervollkommnung der Provinz
als auf äussere Ausdehnung bedacht war, zudem der Erzbischof
von Trier seine Einwilligung nicht gern zu geben schien, so blieb
auch dieses zweite Mal der Wunsch der Camberger nach einem
Minoritenkloster unerfüllt. Dem vorerwähnten Provinzial bot dann
am 30. April 1704 ein wohlhabender Bauer zu Wahl in der
Herrschaft Erverlingen, Herzogtum Luxenburg, eine ihm gehörige
Kapelle in der Pfarrei Ospern mit anliegendem Grund und Boden
zu einem darauf zu erbauenden Klösterchen an und wollte jener
auf dieses Anerbieten auch eingehen, doch war diesmal die Zu-
stimmung des Provinzdefinitoriums nicht zu erlangen. Endlich
wollte die kölnische Minoritenprovinz 1711 die in der Nähe von
1) Es ist nur auf die Akten des Provinzkapitels vom Jahre 1667
verwiesen; die Urkunde über Zuweisung des Benefiziums wurde eben-
falls dem Provinzarchiv einverleibt.
2) ,üt in monumentis archivi nostri reperio**, bemerkt hierzu der
Verfasser der Deductio.
26 III. Die Bemühungen um Wiedergewinnung verlorener Klöster.
Mainz gelegene Marienwallfahrt Marienborn erwerben und dabei
ein Kloster errichten; dagegen aber protestierten die Karmeliter
von Mainz erfolgreich beim dortigen Erzbischof*).
Es fehlte aber auch nicht an der Erwerbung solcher Nieder-
lassungen, welche sich als dauerhafte ei*wiesen und die kölnische
Minoritenprovinz wieder um gerade ebensoviele Klöster (13) be-
reicherten, als ihr von den im 13. — 15. Jahrhundert gegründeten
geblieben waren. Es sind dies, nach dem jeweils beigefügten
Jahre der Gründung folgende: Bocholt (1627), Ratingen (1631),
Lennep (1642), Linnich (1643), Sinzig (1648), Nideggen,
Brilon und Zwillbrock (1652), Siegburg (1654), Herstelle
und Neersen (1658), Schwalbach (1670), Montjoie (1712).
Die Geschichte dieser 13 neuen wie jene der 13 alten Klöster
wird den Inhalt des 4. Abschnittes bilden. Hier sei nur noch
(unter Beifügung der Mitgliederzahl um die Mitte des 18. Jahrh.)
bemerkt, dass diese 26 Klöster folgenden Kustodien zugeteilt
waren: der kölnischen: Köln (79), Bonn (37), Duisburg (15),
Cleve (28), Seligental (18), Linnich (30), Sinzig (16), Nideggen (16),
Siegburg (9), Ratingen (13), Neersen (15), Montjoie (15); der
westfälischen: Münster (69), Soest (32), Dortmund (33),
Bocholt (26), Brilon (20), Zwillbrock (17), Lennep (12); der
trierschen: Trier (33), Merl (20), Oberwesel (19), Schwalbach (5);
der hessischen: Fritzlar (19), das ehemals zur westfälischen
Kustodie gehörige Höxter (18), Herstelle (13) ^j. Die Gesamtzahl
der Minöriten in der kölnischen Provinz betrug also damals 627 ^).
Die in der Provinz gelegenen und deren Leitung unterstellten
1) Später wurde die Wallfahrtskirche dem Mainzer Priesterseminar
einverleibt, welches an deren Stelle eine neue Kirche (nun Pfarrkirche)
mit einem grösseren Wohngebäude (nun Pfarrwohnung) aufführte.
Dass die kölnische Minoritenprovinz in der Nähe von Mainz eine Nie-
derlassung gründen wollte, erklärt sich wohl daraus am einfachsten,
dass auch das ehemals zur oberdeutschen Minoritenprovinz gehörige
Reichklarakloster zu Mainz seit dem 16. oder 17. Jahrh. jener Provinz
zugeteilt wurde.
2) Fast in den letzten Zeiten des Bestehens der köln. Min.-Provinz
(1782) wurde übrigens noch ein Kloster oder vielmehr nur eine Missions-
station zu Solingen gegründet, das der westfälischen Kustodie zugeteilt
wurde.
3) Im Jahre 1654 waren es 500 und 1672 bereits 562; vgl. oben
S. 8, Anm. 2.
IV. Die erhalteu gebl. alten u. später gegr. neuen Klöster. 27
Frauenklöster a) der Klarissen und b) der Tertiarierinnen hatten
im ganzen 281 Mitglieder, nämlich: a) Köln (auf der Burgmauer)
26, Neuss 25^), Mainz 26«), Echternaeh 19; b) Köln (auf der
Rohr oder zur unbefl. Empf.) 14, Marienweiler 15, Trier (St.
Nikolaus) 31, Trier (St. Markus) 22, Trier (St. Afra) 19, Filzen 31,
Rossdorf 22, Tetterich (Teterehen) 21. Die Deductio enthält über
die Geschichte dieser Frauenklöster nichts Näheres und kann
darum auch hier nicht mehr über sie geboten werden^). Die Mi-
noritenklöster aber sollen im folgenden Abschnitt, und zwar in der
oben angeführten Reihenfolge zur Darstellung kommen.
IV. Geschichte der erhalten gebliebenen alten und der
seit dem 17. Jahrhundert gegründeten neuen Klöster.
Vorbemerkung.
Bevor wir die Geschichte der einzelnen Klöster darstellen,
erseheint es angezeigt, einige allgemeine Bemerkungen voraus-
zuschicken, namentlich über deren innere Verhältnisse und Organi-
sation, über die gottesdienstlichen und seelsorglichen Verrichtungen,
die dort und von da aus geschahen, über deren Vermögensverhält-
nisse und über deren Beziehungen nach aussen.
Bezüglich der inneren Verhältnisse bemerkt mit Recht
der Verfasser einer Klostergeschichte*): „Die inneren Verhältnisse
eines Klosters, dessen Leben sich in den regelmässigen, bestimmt
vorgezeichneten Bahnen bewegt, bietet dem Chronisten selten
Stoff zu Aufzeichnungen. So ist es denn auch natürlich, dass man
darüber in den Hauschroniken eines einzelnen Klosters nur wenig
berichtet findet. Dessen Verfassung war selbstverständlich die
allen Klöstern des gleichen Ordens gemeinsame. Der an der
Spitze stehende Guardian hatte einen Vikar als Assistenten oder
1) Vgl. Tücking, Urk. und Akten aus dem Archiv der Klarissen
zu Neuss (Neuss 1896).
2) Vgl. Sehr o he, Gesch. des Heichklaraklosters in Mainz (Mainz
1904).
3) Die als Beichtväter an denselben wirkenden Minoriten s. in
der Einleitung zum 4. Abschn.
4) Friedrich Keigers in seinen geschieh tl. Nachr. über die Kirche
U. L. F. und das Min.-Kl. in Bocholt (Münster 1885) S. 118.
28 IV. Die erhalten gebl. alten u. später gegr. neuen Klöster.
Stellvertreter zur Seite; nur in grösseren Klöstern^) nahm noch
ein Präsident eine Mittelstellung zwischen beiden ein. In jedem
Kloster war gewöhnlich ein Prediger, bisweilen aber und in
grösseren Konventen sogar regelmässig zwei, ein Sonntags- und ein
Festprediger, aufgestellt. Alle diese wurden auf den Provinz-
kapiteln gewählt. Das eigentliche Provinzkapitel fand alle drei
Jahre statt, früher aber auch noch jedes Zwischenjahr und später
nur mehr ungefähr in der Mitte des Trienniums ein kleines Kapi-
tel oder congregatio intermedia, congr. definitorum. Während
die Amtsdauer des Provinzials und des Provinz-Sekretärs, welcher
dem Provinzial gegenüber eine ähnliche Stellung einnahm wie
der Vikar zum Guardian, auf das ganze Triennium sich erstreckte,
dauerte die ordentliche Amtszeit eines Guardians, Präsidenten,
Vikars oder Predigers nur von einem grossen bis zu einem kleinen
Kapitel oder umgekehrt; sie konnten aber ohne Dispens noch ein-
mal gewählt werden, so dass sie gewöhnlich auch drei Jahre im
Amt waren. Es konnte zwar aus wichtigen Gründen eine mehr-
fach ununterbrochene Wiederwahl stattfinden, aber dann bedurfte
es hierzu einer besonderen Dispens. In den meisten Klöstern
befanden sich auch der eine oder andere philosophische oder
theologische Kurs für die eigenen Priesteramtskandidaten, welche
gewöhnlich fratres clerici (Kleriker) hiessen und das einjährige
Noviziat bereits durchgemacht haben mussten^), oder auch Gym-
nasien bezw. Progymnasien; die Lektoren jener Kurse wie die
magistri humaniorum wurden vom Provinzial jährlich neu bestellt.
In manchen Klöstern trat bisweilen an Stelle eines theologischen
ein philosophisches Studium und umgekehrt; aber im allgemeinen
kann man für die kölnische Minoritenprovinz folgendes Schema
feststellen: a) theologische Studien befanden sich zu Köln, Münster,
Bonn, Trier, Dortmund, Bocholt, Duisburg; philosophische zu
Münster, Cleve, Soest, Linnich, bisweilen auch noch neben dem
theologischen Studium zu Köln und Bonn; c) humanistische An-
stalten ffür fremde Knaben) zu Linnich, Sinzig, Nideggen,
Ratingen, Montjoie, Siegburg, Brilon, Lennep, Bocholt, Merl,
Oberwesel, Fritzlar und Höxter. Und nicht blos an den eigenen,
1) Wie Köln, Bonn, Cleve, Linnich, Duisburg, Münster, Soest,
Dortmund, Bocholt und Trier.
2) Noviziate bestanden nur zu Köln und Münster und eine Zeit
lanff auch noch in Trier.
Vorbemerkung. 29
vorgenannten Stndien wirkten Lektoren^ sondern auch an Klöster
anderer Orden wurden bisweilen Minoriten der kölnischen Provinz
als Lektoren der Philosophie abgegeben, wie an das Zisterzienser-
kloster Marienfeld, das Benediktinerkloster Echternach, das Ser-
vitenkloster auf dem Kreuzberg bei Bonn und ein nicht näher
bezeichnetes Birgittinerkloster *).
Der der Profess nach älteste Konventual eines Klosters
führte den Ehrentitel ^Senior^, der nächstälteste wohl auch noch
jenen des „Subsenior"; hatte er aber das 50. Jahr nach der
Profess zurückgelegt, so wurde er „Jubilar**, doch erhielt ein be-
sonders verdienter Provinzangehöriger auch schon etwas früher
diese mit einigen Privilegien verbundene und mit religiösen Zere-
monien eingeweihte Würde. Diese „promotio ad jubilaeum" ge-
schah ebenso auf den Provinzkapiteln, wie die promotiones ad
licentiam, ad magisterium, ad patemitatem. Die tüchtigeren Lek-
toren, welche sich einem examen rigorosum unterziehen wollten,
konnten nämlich im Orden auch das magisterium theologiae, wozu
das Lizenziat eine Vorstufe bildete, erlangen. Manche strebsame
Gelehrte der kölnischen Minoritenprovinz begnügten sich mit
diesem Ordens-Magisterium nicht, sondern suchten auch noch das
Doktorat an einer Universität (besonders jener von Köln, aber
auch von Trier) zu erwerben und mussten dies wohl auch, wenn
sie an einer solchen Universität dozieren wollten*). Für einen
1) In Marienfeld dozierte wenigstens 1778/81 P. Severus Campill,
in Echternach 1793/94 P. Cyrill Schmitz, auf dem Kreuzberg 1778/80
P.{ Fortunat Sentze, in jenem Birgittinerkloster 1793/94 P. Mansuet
Schröder.
2) Im Jahre 1738 waren in der kölnischen Minoritenprovinz fol-
gende Patres magistri theologiae: Leopold Borghart, Leonhard Melchers,
Gangolf Gilgens, Friedrich Odenkirchen, Bonaventnra Willer; bis 1742
kamen hinzn: Adam Pütz, Johann Enty es oder Entgens, Edmund Schir«
mann, Justin Völker, Thomas Keller, Paulus Koch ; Später wurden u. a.
zur beigefügten Zeit noch promoviert: Angelus Catjou und Dominikus
Bresgen (1770), Simeon Schmitz (1775), Otto Vasbender (1776, damals
Guardian zu Trier und Professor der hl. Schrift am dortigen Seminarium
Clementinum), Engelhard Callenberg (1779), Servatius Fremann, Andreas
Schölkens, Siegfried Uphoff, Konstantins Obenberger, Philipp Hedderich,
Eugen Flach, Sigismund Sinnigen (1781), Severus Campill (1784), Ful-
gentius HüUinghoff (1787), Columbin Reckers, Nicetius Wierstorffer und
Gregor Stieldorff (1793), Cyrill Schmitz, Justinian Schallmayer, Tilman
Thelen, Angelikus Geisseier (1796).
80 IV. Die erhalten gebl. alten u. später gegr. neuen Klöster.
Kandidaten des Provinzialats war der Besitz dieses Magisteriams
eine gewisse Vorbedingung; aber auch für die „ad paternitatem
provinciae** zu promovierenden Patres galt diese Vorbedingung*).
Die patres provineiae bildeten den Beirat des Provinzials in der
Verwaltung der Provinz und Wessen deshalb auch definitores pro-
vineiae oder perpetui, weil sie eben die einmal erlangte Würde
für die ganze Lebenszeit beibehielten, zum unterschiede vom De-
finitor temporaneus, welcher von einer Kapitelszeit zur andern für
je eine Kustodie erwählt wurde. Was der pater provinciae für
die Provinz, das war der pater conventus für den einzelnen Kon-
vent; er hatte in den Angelegenheiten des Konvents mitzuraten
und mitzustimmen; hauptsächlichste Vorbedingang hierzu war die
bereits erlangte Approbation für den Beichtstuhl. Diejenigen
Patres, welche wohl schon zu Priestern geweiht, aber noch nicht
approbiert waren, hiessen patres simplices.
Was die gottesdienstlichen und seelsorglichen Ver-
richtungen in den Minoritenklöstern betrifft, so geschahen jene
möglichst feierlich, indem wenigstens in den grösseren Klöstern
das Hochamt an Sonn- und Feiertagen, in den Hauptklösteni
sogar das tägliche Konventsamt levitiert war, d. h. mit Diakonen
gehalten wurde. Das Chorgebet wurde besonders in den grösseren
Konventen zum Teil gesungen, vielfach fanden auch Prozessionen
zu gewissen Altären oder Bildnissen statt, wobei die treffenden
Antiphonen oder Hymnen ebenfalls gesungen wurden. Bestimmte
Patres wirkten auf der Kanzel und im Beichtstuhle. In den vom
Volke immer gern besuchten Klosterkirchen war auch meist die
eine oder andre Bruderschaft errichtet, welche gewöhnlich auch
1) Um 1738 waren patres provinciae: Reiner Sasserath, Provinzial,
Lorenz von Feldt, die Exprovinziale Nazarius Schmitz, Patricias Schwarz
und Augustin Becker, dann Hermenegild Limberg, Willebrand Budde
und Bonaventura Bourscheit; in der späteren Zeit erhielten u. a. diese
Würde: Ferdinand Ordenbach (1747 auf dem Generalkapitel in Rom, zu
dem er, damals Guardian in Bonn, als custos custodum erschienen war),
Fortunat Theissen und Hubert Zimmer (1770), Dom. Bresgen (1775),
Reiner Müller (1782), Ambros Tollmann und Philipp Hedderich (1787),
Fulgentius Hüllinghoff (1796). Zu der vorangeführten Bezeichnung
„custos custodum" sei bemerkt, dass an den Generalkapiteln ausser
dem Provinzial immer auch noch einer der Kustoden (Vorstände der
einzelnen Kustodien), welcher custos custodum genannt wurde, teilzu-
nehmen hatte.
Vorbemerkung. 31
alle Monate einen besonderen Gottesdienst, vielfach mit feier-
licher Prozession verbunden, hatte. Besonders feierlich wurde ge-
wöhnlich das Fest des hl. Ordensstifters und des sehr populären
hl. Antonius von Padua, der auch 1640 zum besonderen Schutz-
patron der den hL drei Königen geweihten kölnischen Minoriten-
provinz erwählt worden war, unter der grössten Beteiligung aber
das Portiunkulafest mit öffentlicher Prozession und nicht minder
das Fest der unbefleckten Empfängnis, welche gerade in den
Schulen des vom hl. Franziskus gestifteten Ordens am ehesten
und eifrigsten gelehrt und verteidigt wurde, begangen. Aber'
nicht blos in den eigenen Kirchen wirkten die Minoriten in der
angegebenen Weise, sie wurden vielmehr auch oft zur seelsorg-
lichen Aushilfe in den Pfarrkirchen des Ortes ihrer Niederlassung
oder in den Nachbarorten, bisweilen auch als Hausgeistliche bei
Adligen, ja sogar als Feldkapläne, insbesondere aber auch als
Beichtväter und gottesdienstliche Funktionäre in den oben (S. 27)
genannten Frauenklöstern verwendet^). Fast in jedem Kloster
1) Als solche erscheinen dort von 1769 ab, soweit bekannt, fol-
gende Minoriten: 1. Köln (Klar.) — daselbst war um 1740 Beichtvater
P. Vinzenz von Berg, welcher wegen seines um jene Zeit heraus-
gegebenen Ratiocinium iuventutis Franciscanae von dem Rekollekten
P. Joh. Matare scharf angegriffen wurde (Näheres darüber im Liber
memor. conventus Minorit. Bonnensis, S. 372 ff.) — Rudolf Lehnen
(1769/70), Damascenus Müller (1775/76), Karl Fachinger (1778/84), Ezechiel
Dotzheimer (1787), Nazarius Engels (1793); 2. Neuss: zunächst aus
früheren Zeiten, nach den bereits erwähnten Urkk. und Akten: 1453
Joh. Zwalen, 1495 Adam Karst, 1625 Franz Calderine, 1637 Christian
Blesem, 1648 Franz Berg, 1651 Franz v. Quadt, 1657 Adrian Bömer,
1663 Kaspar Humperdink, 1666 Lorenz Brem, 1669 Chrysost. Koch, 1675
Joseph Kerpen, 1677 Mathias Strohe, 1680 Bemard Koppers, 1681 Ma-
thias Grisedick, 1686 Engelbert Wolfrath, 1693 Georg Lernen, 1705 Ho-
norius Engelberts, 1717 Deogratias Cröff, 1725 Franz Hambloeh, 1727
Friedrich Odenkirchen (später Provinzial), 1728 Eugen Wermers, 1730
Lorenz von Feldt, 1737 Bonaventura von Feldt, 1756 Even; hierauf
Emanuel Engel (1769/70), Dagobert Funken (1770), Rudolf Lehnen
(1775/84), Gervinus Harzheim (1787/93); 3. Mainz: von 1737 an keine
Minoriten mehr (vgl. Sehr oh e, Gesch. des Reichklaraklosters in Mainz,
S. 34).; die Wahl einer jeweiligen Äbtissin fand aber immer noch unter
der Leitung des Provinzials statt; so reiste zu solchem Zwecke am
1. März 1771 der wegen Ablebens des F^rovinzials zum Generalkommissär
eingesetzte P. Hubert Zimmer von Köln nach Mainz; 4. Echt er nach:
Cölestin Bolten (1769), Emanuel Engel (1770/75), Emerich Meyer (1776/78),
32 IV. Die erhalten gebl. alten u. später gegr. neuen Klöster.
war auch der eine oder andre Pater sogenannter Stationär, d. h.,
er hatte in bestimmten Nachbarorten an gewissen Festen zu
predigen und beichtzuhören, woffir er dann in diesen Orten für
sein Kloster (meistens in Naturalien bestehende) Almosen sammeln
(terminieren) durfte; ein solcher Ort hiess auch die Station eines
Klosters.
Dies führt uns zu den Vermögensverhältnissen der Minoriten-
klöster der kölnischen Provinz.
Bekanntlich ist der vom hl. Franziskus gestiftete Orden der-
jenige, in welchem das Prinzip der Armut, und zwar nicht blos für
die einzelne Person, sondern auch für die Kommunität (das einzelne
Kloster) am strengsten zur Geltung kommt. Wohl hatte der
seraphische Ordensstifter in seiner Regel (Kap. V) vorgeschrieben:
„Fratres illi, qnibus gratiam dedit Dominus laborandi, laborent
fideliter et devote . . ., de mercede vero laboris pro se et suis
fratribus corporis necessaria recipiant"; aber, wo der so erzielte
Verdienst zum nötigen Lebensunterhalt nicht ausreiche, da soll das
„vadant pro eleemosyna confidenter" (Kap. VI) Platz greifen. Im
Laufe der Zeit erhielten die Klöster wohl manche Zuwendungen
in Form von Jahrzeit-Stiftungen u. dgl., sei es, dass hierfür von
einem bestimmten Haus oder Grundstück ein bestimmter (Natural-
oder Geld-) Zins jährlich zu entrichten oder sofort das ent-
sprechende Stiftungskapital erlegt wurde. An sich widersprach
dies wohl dem Wortlaut der Regel, aber in Anbetracht der Zeit-
umstände gab der apostolische Stuhl hierzu gewöhnlich seine Zu-
stimmung; andererseits wurde allerdings hauptsächlich hierdurch
die Spaltung des Ordens herbeigeführt, da ein Bruchteil desselben
Vitalis Liebertz (1779/81); 5. Köln (Tert.): Albert Völler (1769/84), Ti-
motheus Jansen (1787), Simon Wesseling (1793); 6. Marienweiler:
Konstantin Schmitz (1769/87), Kizerius Btischer (1793); 7. Trier (St. Ni-
kolaus): Timotheus Jansen (1769/70), Fruktuosus Catjou (1775/76), Eugen
Flach (1778), Euchar Krino-s (1779/81 und 1784), Maximus Kellenbach
(1782); 8. Trier (St. Markus): Ambros Tollmann (1769/70), Justus Bickel
(1775/76), Reinold Geisseier (1778/84); 9. Trier (St. Afra): Chrysost.
Schnitzius (1769 u. 1784), Eugen Flach (1770/76, 1779, 1782), Aloys Meyer-
bach (1778), Melchiades Ertz (1781); 10. Filzen: Justus Bickel (1769/70),
Emerich Meyer (1775), Honorius Daniels (1776/82), Quintinus Hamm
(1784); 11. Rossdorf: Placidus Chur (1769/70). Maximus Kellenbach
(1775/81), Vitalis Liebertz (1782/84), Chrysost. Schnitzius (f 17. Jan. 1793);
12. Tetterich: Lorenz Campill (1769).
Vorbemerkung. 33
sich solcher Privilegien nicht bedienen, sondern die Regel möglichst
„ad litteram" beobachten wollte. Aber auch nachdem das Konzil
von Trient dem andern Teil den Güterbesitz in communi (gleich
den übrigen Bettelorden) verliehen hatte, gelangten die hierunter
begriffenen Klöster doch nie zu einem nennenswerten Güterbesitz.
Trotzdem die einzelnen Klöster der Provinz von einem gemein-
samen Obera (Provinzial) geleitet wurden, war doch jedes Kloster
in bezug auf seine Vermögensverhältnisse selbständig. Auch
wurden die Neueintretenden einem bestimmten Kloster zugeteilt,
dem wohl das allenfalls mitgebrachte oder später noch anfallende
Vatergut zukam, das aber auch die Kosten für Heranbildung
seines Affiliierten (im Noviziat und Klerikat) zu tragen und auch
für ihn zu sorgen hatte, wenn er sich nirgends mehr nützlich
erweisen konnte. Gleichwohl aber bestand im Minoritenorden nicht
(wie im Benediktinerorden) die Stabilitas loci, sondern der einzelne
Religiöse wurde von einem Kloster ins andere (sei es als Oberer,
Prediger, Lektor, Terminar u. s. w.) versetzt, wie es eben nach
Lage der Verhältnisse angezeigt und vorteilhaft erschien. Ter-
minare gab es in allen Klöstern, denn trotz eigener Einnahmen,
die das eine Kloster mehr, das andere weniger hatte, waren sie
doch alle immer noch auf das Almosensammeln (Terminieren) an-
gewiesen, um ihre Mitglieder zu ernähren. Über die Einnahmen
führte der Exaktor, über die Ausgabea aber der Prokurator des
Klosters gesonderte Rechnung; die Gelder und Wertsachen waren
(abgesehen vom täglichen Bedarf) im sog. Aerarium verwahrt,
wozu sowohl diese beiden, vom Guardian mit Zustimmung des
Konventskapitels bestellten Offizialen als auch der Guardian selbst
einen eigenen Schlüssel hatten. Gewöhnlich sahen sich auch die
Magistrate der Orte, in welchen Klöster waren oder errichtet
wurden, vor, dass nicht zu viel Grundbesitz in deren Hände kam;
denn nach damaligen Rechtsanschanungen war das geistliche Gut
der Kirchen, Stifter und Klöster v(»n bürgerlichen Lasten und
Steuern frei. So sehen wir auch insbesondere bei den Neu-
gründungen von Minoritenklöstem in der kölnischen Provinz fast
immer, wie die Ortsbehörden bei Genehmigung der Niederlassung
bezüglich des hierzu nötigen Grundbesitzes gewisse einschränkende
Bedingungen stellten. Abgesehen davon war aber das Verhältnis
der einzelnen Klöster zu den betreffenden Lokalbehörden durch-
gehends ein gutes, und erfreuten sie sich beim Volke, dank ihrer
3
34 IV. Die erhalten gebl. alten u. später gegr. neuen Klöster.
Beelsorglicben Wirksamkeit und Lehrtätigkeit im allgemeineD
grosser Beliebtheit. Die Beziehungen zur Pfarrgeistlichkeit waren
eben wegen dieser seelsorglichen Tätigkeit, besonders in früheren
Jahrhunderten, allerdings manchmal etwas gespannte, indem diese
darin, namentlich im Beichthören der Parochianen und in deren
(aber nur auf besonderen Wunsch erfolgten) Beerdigung in den
Kirchen und Friedhöfen der verschiedenen Orden einen Eingriff
in ihre Pfarrrechte erblickte. Doch traten auch hierin im Laufe
der Zeit freundlichere Beziehungen ein^). — Nach diesen vor-
läufigen Bemerkungen wollen wir zur Geschichte der einzelnen
Klöster der kölnischen Minoritenprovinz übergehen.
L Das Kloster zu Köln.
Es ist schon oben (S. 4) bemerkt worden, dass die
Minderbrüder wohl erst i. J. 1222 nach Köln gekommen sind.
Ihre erste Niederlassung daselbst war im sog. Sionstal in der
Pfarrei St. Severin^). Nach etwas über 20 Jahren aber siedelten
sie in die St. Kolumbapfarrei über und erbauten dort ein ge-
räumigeres Kloster mit einer grossen, schönen Kirche. Diese
Kirche soll 1260 vom Bischof Heinrich von Chur (Curiensis)
eingeweiht worden sein. Allerdings existierte damals ein Bischof
Heinrich von Montfort (0. Praed.) von Chur; es gab aber zur
gleichen Zeit auch einen Bischof von Kurland (Curoniensis), namens
Heinrich (von Lützelburg 0. Min.), und diesem muss die Einweihung
der Kölner Minoritenkirche zugeschrieben werden^). Wie die
Minderbrüder schon bei ihrer Ankunft und in der ersten Zeit
ihres Aufenthaltes zu Köln am dortigen Erzbischof, dem heiligen
Engelbert, einen mächtigen Gönner fanden, so auch zur Zeit ihrer
1) Näheres hierüber im Allgemeinen: P. K. Eubel, Gesch. der
oberdeutschen Minoriten-Provinz S. 17—38, und im Besondern: P. P.
Schlager, Gesch. der köln. Franziskaner-Ordensprovinz S. 161 — 284.
2) Diese sollen sie hauptsächlich der Wohltätigkeit des gräflich
von Sayn'schen Ehepaares, welches auch das Minoritenkloster Seligental
(s. unten) stiftete, zu verdanken gehabt haben. Als weiterer grosser
Wohltäter erwies sich Gerhard Quattermart dadurch, dass er ihnen
einen Platz zur Erbauung eines Oratoriums schenkte. Vgl. Schlager
a. a. 0., S. 9.
3) Vgl. meinen Aufsatz über diesen Bisehof im Hist. Jahrb. der
GG. 1885, S. 100, Anm. 1.
1. Das Kloster zu Köln. 35
Übersiedelung am Erzbischof Konrad von Hochstaden. Entsprechend
•der Aufforderung des Papstes Gregor IX. vom 28. August 1231
{durch Bulle: Nimis iniqua vicissitudine), welche (ftlr Deutsch-
land) namentlich auch an die Erzbischöfe von Köln und Magde-
burg und den Bischof von Wtirzburg gerichtet war, erteilte der
Erzbischof Engelbert durch Urkunde d. d. Rüden 25. Jan. 1232
den Minderbrüdern die Erlaubnis^ in der Erzdiözese zu predigen^).
Ebenso willig kam der Erzbischof Konrad den vom Papste Inno-
zenz IV. am 14. Feb. 1245*) u. 13. Jan. 1249*) erteilten Mahnungen,
die Minderbrüder in seiner Erzdiözese vor allen Bedrückungen
zu schützen bezw. sie ohne Widerspruch predigen und beicht-
hören zu lassen, sowie dem diese seinem Schutze empfehlenden
Schreiben Alexanders IV. vom 29. Apr. 1259*) nach. Von den
letztgenannten beiden Päpsten erfuhren die Kölner Minoriten aber
noch weitere Begünstigungen. Durch Bulle vom 5. Juni 1247^)
erteilte Innozenz IV. allen denen, welche zum Bau der neuen
Minoritenkirche Beiträge leisteten, einen Ablass von 40 Tagen,
und Alexander IV. gab unterm 23. Dez. 1258^) den dortigen
Minoriten zu gleichem Zwecke die Erlaubnis, von dem Ersätze von
Wucherzinsen und gestohlenen Sachen, soweit die hierdurch Be-
nachteiligten nicht bekannt waren, sowie von dem Ertrage für
Entbindung von Gelübden die Summe von 400 Pfund Heller an-
nehmen zu dürfen. Dass aber der Bau dieser Kirche auch 1289
noch nicht ganz vollendet war, schliesst der Verfasser der De-
ductio daraus, dass Papst Nikolaus lY. am 5. Sept. dieses Jahres ^)
neuerdings den „ad opus fabricae ecclesiae fratrum Min. in
Colonia" hilfreiche Hand Leistenden auf 7 Jahre einen Ablass
von 40 Tagen verlieh. Einen weiteren ähnlichen Ablass erteilte
noch fast 100 Jahre später der damals in Deutschland als päpst-
licher Legat weilende Kardinalbischof von Ostia, Philipp von
1) Eine Abschrift dieser mit den Worten: „Cum sicut ex apo-
stolico reeepimus iudicio" beginnenden Bulle soll sich im Kloster zu Soest
befunden haben.
2) „Cum illorum, qui non sua*^. „Dat. Lugd. XVI kal. martiia. II".
3) „Devotes Dei famulos". „Dat. Lugduni idus ian. a. VI".
4) „Intimantibus nobis". „Dat. Anagniae III kal. maii a. V".
5) „Quoniam, ut ait Apostolus". „Dat. Lugduni nonis iunii a. IV".
6) „Vestrae meritis religionis" „Dat. Viterbii X kal. ian. a. IV".
7) „Quoniam, ut ait Apostolus". „Dat. Beate nonis sept. a. II".
86 IV. Die erbalten grebl. alten u. später gegr. neuen Klöster.
AlenQon, mittels Urkunde (Licet is, de cujus) d. d. Worm&
31. Januar 1388 1). Die Namen der bezüglichen Wohltäter fand
der Verfasser der Deduetio auf einem im Klosterarchive ver-
wahrten Pergamentstücke verzeichnet, in einem sehr alten Kloster-
kopierbuche aber noch besonders den Ludwig gen. Duvelsgewesch,.
welcher 1246 einen ihm gehörigen, in der Nähe des Minoriten-
klosters gelegenen Platz diesem zur Anlage eines Friedhofes ge-
schenkt hatte. Derselbe Verfasser hält mit Rücksicht darauf, dass^
gleichzeitig dem diesem Friedhof gegenüberliegenden Hause zum
Leoparden der geräuschvolle Weinverkauf nachts verboten wurde,
damit die Minderbrüder nicht in ihrem nächtlichen Chorgebet ge-
stört würden, auch dafür, dass damals schon wenigstens ein Teil
der Kirche geweiht gewesen sei, und zwar um so mehr, als Papst
Alexander IV. bereits am 25. Mai 1257*) den Besuchern dieser
Kirche am Jahrestage ihrer Einweihung, sowie an den Festen der
Heiligen Franziskus, Antonius und Klara einen 40tägigen Ablass^
gewährte: eine Gnade, die er am 28. Jan. 1260®) wiederholte.
Die jährliche Kirchweihfeier dieser (gleich so vielen anderen
Minoritenkirchen) dem hl. Kreuze geweihten Kirche wurde in
der Folge auf den 3. Sonntag (Jubilate) nach Ostern verlegt.
Selbstverständlich partizipierte dieselbe auch an den nachstehend
bezeichneten Ablass Verleihungen. Papst Klemens IV. erteilte durch
Bulle vom 3. Okt. 1265*) den Besuchern der Minoritenkirchen
überhaupt an gewissen Tagen einen 100 tägigen Ablass, und 1288
gewährten mehrere zu Rieti (am päpstlichen Hofe) anwesende
Erzbischöfe und Bischöfe^) den Besuchern der Minoritenkirchen
in der kölnischen Provinz an bestimmten Tagen, und besonders
auch während der Provinzkapitelstage einen 40 tägigen Ablass-
1) Alle die vorgenannten Bullen waren u. zw. im Originale nach
Angabe des Verfassers der Deduetio zu seiner Zeit noch im Kloster-
archiv zu Köln verwahrt. Vgl. Schlager a. a. 0., S. 51 f.
2) „Sanctorum meritis". „Dat. Viterbii VIII kal. iunii a. III".
3) „Vitae perennis gloria". „Dat. Anagniae V kal. febr. a. VI".
4) „Loca sanetorum". „Dat. Perusii V. idus oct. a. I".
5) Fr. Bonaventura Kagusinus, fr. Laurentius Consanus, fr. Theo-
pistus Adrianopolitanus , fr. loannucius Mokisensis archiepiscopi, fr.
Franciscus Terracinensis, Petrus Stagnensis, Bartholomaeus Gaietanus
Petrus Solmontinus (Valvensis?), Mauritius Mellensis, Petrus Larinensis,
loannes Linercensis (?), fr. Kodericus Oincensis (?) episcopi.
1. Das Kloster zu Köln. 37
Eine grössere Veränderung im Innern erfuhr die Kölner
^Minoritenkirehe i. J. 1641, und zwar gemäss dem am 24. Juli in
^er Definitoren -Versammlung unter dem Vorsitze des Provinzials
ürban Bresser gefassten Beschlüsse^). Nach dem Master der
schon „restaurierten'^ Bonner Minoritenkirche sollte auch in der
Kölner vor allem der zwischen Chor und Langhaus angebrachte
Lettner entfernt und der bisher ganz am Abschluss des Chores
befindliche Hochaltar mehr gegen die Mitte desselben vorgerückt,
das bisher aber zwischen Lettner und Hochaltar vorhandene Chor-
gestühl hinter denselben verlegt werden. Die Durchführung dieses
Planes wurde dem damaligen Guardian Benedikt Lämberti, vorher
Provinzial der Kölner Minoritenprovinz, anvertraut. Später (1709)
wurden die gotischen Fenster, welche die Kirche zierten, mit
der Zeit aber sehr sehr schadhaft geworden waren, durch andere
von gewöhnlichem Glas ersetzt; als hauptsächlicher Wohltäter er-
wies sich hierbei der damalige Kurfürst und Erzbischof, Joseph
Klemens von Bayern. Die letzte grössere Restauration besorgte
1725 P. Georg Richermo, „provinciae et conventus (Coloniensis)
nedum dignitate, sed et meritis Pater primus"; er Hess nicht nur
die äusseren Schäden ausbessern, sondern auch das Innere ent-
isprechend ausschmücken und insbesondere die alte, schadhafte
Orgel, welche überdies „propter situm et molem" störend war,
entfernen und schaffte überdies herrliche Kirchengeräte und Para-
mente an, so dass die Minoritenkirche die Kirchen der übrigen
Mendikantenklöster in Köln an Glanz übertraf. ^Einheimische und
Auswärtige", setzt der Verfasser der Deductio hinzu, „besuchen
sie um so lieber, je gelegener sie ist und je feierlicher der Gottes-
dienst daselbst gehalten wird." An allen Sonntagen war nämlich
nachmittags 2 ühr Predigt; das Konventamt wurde immer mit
Leviten um 9 ühr gehalten, Stillmessen gab es täglich von 5 bis
11 V2 'lud an Sonn- und Feiertagen sowie an Dienstagen (wegen
der Verehrung des hl. Antonius von Padua) bis 12 ühr. Die
Matutin und Landes wurden das ganze Jahr hindurch nachts um
1) Diesen Beschluss genehmigte der Ordensgeneral am 14. Dez.
1641. Bezüglich der hiermit verbundenen Transferierung der Gebeine
^es Duns Scotus bestimmte er aber : „Capsula, in qua corpus Duns
Scoti, non aperlatur, sed praesente nuntio apostolico et episcopo suffra-
ganeo sigillis clausa transferatur."
38 IV. Die erhalten gebl. alten u. später gegr. neuen Klöster.
11 ühr, mit Ausnahme der drei letzten Tage in der Karwoche
und der Fronleichnamsoktav, gebetet und teilweise gesungen.
Was die in der Kirche befindlichen Altäre betrifft, so gab
es zu verschiedenen Zeiten verschiedene, worüber namentlich die
Einktinftebücher und Stiftungsbriefe des Klosters dem Verfasser
der Deductio Aufschluss gaben. So stifteten 1314 Gerhard Mar-
silius und seine Ehefrau Katharina eine jährlich vom „Lützeling-
haus" zu entrichtende Rente von 6 Schillingen zum Unterhalte der
Lampe vor dem Altare des hl. Johannes Bapt. ; für tägliche Zele-
bration einer hl. Messe am Altare des hl. (Bischofs) Ludwig
stifteten gemäss Urkunde vom 29. Aug. 1459 Johannes Bonnen-
berg und seine Ehefrau Margarete eine jährliche Rente von 28 FI.
Laut Testament vom 17. Sept. 1355 erwählte Frau Sophia von
Ederen^), Witwe des Edelknechts Rynbod von Ederen, ihr Grab
vor dem Altare der hl. Maria Magdalena und vermachte um
das Jahr 1370 ein jährliches, von dem Hause „Oligsbank" zu
leistendes Reichnis von 4 Mark zum Unterhalte der Lampe vor
dem Altar der hl. (11000) Jungfrauen. Am Aschermittwoch 1489
stellten der Guardian P. Heinrich Patt und der Theologieprofessor
P. Heinrich Telgt namens des Klosters einen Revers aus über
den Empfang von 60 Fl. rh., welche der Kölner Bürger Jonas
von Mülheim zum beständigen Unterhalte einer Lampe vor der
vStatue des hl. Rochus übergeben hatte, was vielleicht auch
auf einen diesem Heiligen geweihten Altar schliessen lässt. Am
28. Mai 1488 konsekrierte der Kölner Weihbischof Johannes
(Spender von Marburg 0. Min.), Titularbischof von Cyrene, einen
für die Bruderschaft der Chirurgen bestimmten Altar zu Ehren
der hl. Kosmas und Damian und am 4. Jan. 1489 einen anderen
zu Ehren des hl. Erzengels Michael, des hl. Dionys und anderer
1) Ausserdem vermachte sie den Miuoriten 9 Schildpfennige zu
einer Pietanz (Extragericiit beim Mittagstisch) am Tage ihres Begräbnisses^,
dem P. Gerard von Soest (wohl ihrem Beichtvater) einen goldenen
Löffel und 10 Schildpf., ihrem Verwandten N. von Geyen 1 fl., den
beiden Torwarten (portariis) und deren Diener 2 fl., den Minoriten in
Bonn, Neuss und Seligental je 1 Schildpf., während sie in einem neuen
Testamente vom 3. Febr. 1365 alle ihre fahrende Habe und ihr Haus
„Ederen" in der Glockengasse den Kölner Minoriten gegen ein Jahr-
gedächtnis für sie und ihre Eltern vermachte. S. unten (S. 46, Anm.l>
bei den Grabmonumenten.
1. Das Kloster zu Köln. 39
Heiligen. Aus Aufzeichnungen des Einkünftebuehes (S. 14) ging
hervor, das» das Kloster vom Kölner Magistrat 10 Fl. jährlich
zu beziehen hatte för Zelebration von Gedächtnismessen für die
vor dem Altar des hl. Bonaventura begrabenen Frauen von Lim-
burg^). Am 5. Febr. 1507 stifteten Heinrich Sudermann und
seine Ehefrau eine tägliche Messe am Altare der hl. Elisabeth.
Ausser diesen Altären gab es auch noch solche zu Ehren der hl.
drei Könige, des hl. Jodokus nnd der hl. Apostel. — Im Laufe der
Zeit und insbesondere gelegentlich der verschiedenen Kirchen-
restaurationen wurden jedoch dieselben alle entfernt oder durch
andere ersetzt unter Verlegung der dorthin gemachten Stiftungen
auf diese und andere Altäre. Zur Zeit der Abfassung der De-
duetio, also um 1735, befanden sich in der Kölner Minoritenkirche
folgende 10 Altäre: 1. der, wie schon erwähnt, bei der 1641
beginnenden Kirchenrestauration versetzte und am 3. April 1643
vom Weihbischof Georg Paul Stravius, Tit.-Bischof von Joppe,
eingeweihte Hochaltar, welchen P. Georg Kichermo 1723 durch
einen anderen „ab arte nobilissimam (aram), opere Corinthio
fabrefactam, opus dirigente fratre laico Christophoro Kannen-
kremer" ersetzen liess; 2. der Kreuzaltar; 3. der auf der Ostseite
gelegene Mutter-Gottes-Altar, welcher öfters verlegt worden zu
sein scheint, da sowohl am 11. Mai 1488 durch den schon oben
erwähnten Weihbischof Johannes (von Marburg 0. Min.), als auch
am 23. April 1643 durch den vorgenannten Weihbischof G. P.
Stravius Neueinweihungen vorgenommen wurden; 4. der Fran-
ziskus-Altar, welcher in einer eigenen Kapelle an der Nordwand
sich befand und 1624 durch den kölnischen Ratsherrn Johannes
Monemit gen. Bolandt und dessen Gattin Susanne Charles aus
schwarzem Marmor mit einem kostbaren Franziskusbild neu er-
richtet wurde; 5. der Altar des besonders verehrten und auf dem
Provinzkapitel am 27. Aug. 1640 zum besonderen Schutzpatron
der kölnischen Minoritenprovinz erwählten hl. Antonius von Padua,
welcher ebenfalls am 13. April 1643 eingeweiht und im folgenden
Jahre durch den erzbisch. Official und geheimen Rat Dr. Robert
Hillebring, Kanonikus zu St. Gereon und St. Severin, mit einem
neuen, 1731 jedoch wieder durch einen andern ersetzten Aufsatz
geschmückt wurde; 6. der Anna- Altar, welcher am 23. April 1481
1) S. unten (S. 46, Anm. 2) bei den Grabmonumenten.
40 IV. Die erhalten gebl. alten u. später gegr. neuen Klöster.
vom Weihbißchof Heinrich (al. Arnold von ünkel 0. Min.) und
dann wieder am 17. März 1504 vom Weihbischof Johannes
(Welmecher 0. Min.?) eingeweiht und am 10. Dez. 1648 durch
Dr. Heinrich von Franken-Siersdorf, Regens des Laurentianer-
Gymnasiums und Kanonikus am Dom und zu St. Gäcilien, mit
einem neuen Aufsatze versehen wurde; 7. der Barbara- AI tar^
welchen schon 1337 (23. Juni) mehrere zu Avignon (am päpst-
lichen Hofe) sich aufhaltende Bischöfe und am 4. Sept. 1627
Papst ürban VIII. mit Ablässen begnadeten und welchen am
11. Mai 1488 und am 23. April 1643 die damaligen Weihbischöfe
wiederholt konsekrierten; um letzere Zeit hatten ihn der kaiser-
liche Rat Hubert Biegmann „S. B. J. nummularius^ und seine
Gattin Anna Weichem mit einem neuen Aufsatz geschmückt;
8. der Lucia Altar, welcher ebenfalls am 23. April 1643 koii-
sekriert und 1656 durch den kurfürstlichen Obergerichtsrat Johann
Anstatt und seine Gattin Klara Hildin mit einem neuen Aufsatze
versehen wurde; 9. der Altar der unschuldigen Kinder, welcher
ursprünglich beim Eingang zur Sakristei stand, später aber weiter
nach unten in den Schiff räum der Kirche verlegt wurde; 10. der
Altar des hl. Johann von Nepomuk, welcher erst 1731 durch P.
Geog Richermo errichtet und vom Weihbischof Franz von Franken-
Siersdorf konsekiert wurde.
Auf die meisten dieser Altäre waren ebenso, wie wir teil-
weise schon oben bei den älteren Altären gesehen haben, auch
Stiftungen gemacht. So stifteten schon auf den alten Hoch-
altar, welcher übrigens 1620 (noch vor seiner Verlegung) durch
den Guardian P. Franz von Gnade (Quadt) einen neuen Aufbau
erhielt, Mettel Zobbeu, Witwe des Ritters Adolf Zobben^), am
Freitag vor Misericordias (7. April) 1475 sechs Jahrgedächtnisse
gegen Erlegung von 300 FL, der Vater des spanischen Obersten
Job. Bapt. von Taxis am 12. März 1589 drei Stillmessen und
fünf Ämter gegen Erlegung von 32 Gold- und 25 Brabanter-
Gulden^), Dr. Johannes Walschatz von Tongern, Domherr und
Regens des Laurentianer-Gymnasinms zu Köln, 1596 eine tägliche,
um 8 Uhr zu lesende hl. Messe, auf den neuen Hochaltar aber
Frau Sophia, Witwe des Ratsherrn Heinrich von Junkersdorf,
1) Welcher unten bei den Grabmonumenten „Quadt ** heisst.
2) S. über ihn auch unten bei den Grabmonumenten.
1. Das Kloster zu Köln. 41
1723 eine jeden Montag um 11 Uhr zu lesende hL Messe. Auf
den Kreuzaltar stifteten am 30. April 1511 Johannes de Mosa
(Morsa, Mors?), am 22. Sept. 1526 Katharina von Gymenich und
am 13. März 1533 Heinrieh Kallenberg je eine hl. Messe, der
Kölner Katsherr Ambros Eich aber mit seiner Ehefrau Katharina
Jabachs ein wöchentliches Segensamt für den am 4. Oktbr. 1622
verlebten Ludgar Eich, Liz. der Rechte, und dessen fünf Tage
später verschiedene Ehefrau, die Eltern des Stifters. Auf den
Muttergottes-Altar hatte gemäss Urkunde von Äbtissin und Konvent
des Kölner Klarissenklosters vom 23. Febr. 1396 der Kölner
Bürger Hilger Hirtzlein eine tägliche Messe unter Anweisung von
jährlich 6 Mark kölnisch auf sein Haus ^ad ripam^, der Kölner
Bürger Heinrich Heckhoven am 23. Aug. 1507 eine Wochenraesse
unter Anweisung von jährlich durch den Kölner Stadtrat zu ent-
richtenden 8 Fl, und am 21. Aug. 1662 der spanische geheime
Rat und Jülich-Bergsche Vizekanzler Bernard zum Pütz ebenfalls
eine Wochenmesse mit jährlich 15 Rtlr. gestiftet; zu diesem Altar
fand auch jeden Samstag nach gesungener marianischer Antiphon
vom Chor aus durch die Patres eine Prozession unter Absingung
der lauretanischen Litanei und bei der Rückkehr unter An-
stimmung der Antiphon „Stella coeli'* statt. Auf den Franziskus-
Altar stifteten Theodor Bouscheidt, Erbherr von Clermont und
Jülichscher Hofmeister, mit seiner Gattin Adriana von Merode
am Samstag nach Laurenzi (11. August) 1526 eine tägliche Messe
unter Erlegung einer Summe von 1000 Fl. und Godhard Eich-
eister zu einer nicht näher angegebenen Zeit eine Wochenmesse
unter Übertragung von 5 Morgen Weinbergen und 2 Morgen
Gartenfeld an das Kloster. Durch den Eifer des kölnischen
Rechtsgelehrten Dr. Gass wurde 1670 eine auf dem Antoniusaltar
zu haltende neuntägige Andacht eingeführt; auf diesen Altar
stiftete auch die Freifrau Wolf von Metternich, Witwe des Herrn
Elmpt zu Burgau, am 1. Okt. 1706 eine Wochenmesse ^). Den
Anna-Altar bedachten am 18. März 1481 der Stadtrat Johann
Hilden und seine Ehefrau Katharina mit einem ewigen Lichte
und einer täglichen Messe; der schon genannte Kanonikus Dr.
Heinrich von Franken-Siersdorf aber, welcher überdies vor dem-
1) Vgl. Schäfer, Inventare und ßegesten aus den Kölner Pfarr-
archiven, in: Annalen des hist. Ver. f.d. Niederr., H. 76, S. 223, Nr. 449-
42 IV. Die erhalten gebl. alten u. später gegr. neuen Klöster,
selben seine Grabstätte erwählt hatte, mit einer zweifachen
Wochenmesse. Anf den Barbara-Altar hatte 1466 Fran Elisabeth
von Rnntz, Witwe des Ritters Ludwig von Diespach^), 4 Jahr-
gedächtnisse gestiftet. Auf den Lucia- Altar endlich stifteten laut
Revere des Guardians Heinrich von Odendahl vom 1. Jan. 1591
Johann Friedrich Stapedius, ein besonderer Klosterfreund, und
seine Gemahlin Sibylla ein fünffaches Jahrgedächtnis ^).
Als Kirchenschatz (thesaurus sacer) wird in der Deductio
vor allem eine grosse Anzahl von mehr oder weniger kostbar ge-
fassten Reliquien aufgeführt, um deren Beischaffung namentlich
die im 14. Jahrh. lebenden Provinziale Gerhard Bongart und
Konrad von Glehn sich bemühten. Es dürfte hier um so mehr
genügen, davon nur die bedeutenderen anzuführen, als hierüber
schon Cratepolius in seinen „Annales archiepiscopatus Coloniensis"
und Gelenius in seinem Werke „De admiranda magnitudine Co-
loniae" sich weitläufiger verbreitet haben. Vor allem ist zu
nennen eine Kreuzpartikel, welche in einem 1570 angefertigten,
silbervergoldeten Kreuze eingeschlossen und, wie es scheint, zu-
gleich mit Reliquien des hl. Hubert von den Eheleuten Petrus
und Margarete Bongart, sowie Heinrich und Sibylla van Steinen
geschenkt worden war. Sodann ist hervorzuheben der ganze an-
gebliche Leib eines der zu Bethlehem ermordeten anschuldigen
Kinder, welcher von Sizilien nach Venedig und von da durch
Werner Blade nach Köln gebracht, und dessen Echtheit vom
Kölner Erzbischof Friedrich von Saar werden am 18. Juni 1384
durch eigene Urkunde („Quia ad nostrum") bestätigt wurde;
schön gefasst war er anfangs in der Nähe des Hochaltars in
einem hölzernen, mit einer Glastüre versehenen Schranke auf-
gestellt, bis er 1639 in einem eigens errichteten Altare der un-
1) S. unten (S. 46, Anm. 3) bei den Grabmonumenten.
2) Am 23. Jan. 1533 stiftete Marie von Venlo testamentarisch
ausser 2 Anniversarien in der Kirche St. Kolumba, wo sie auch be-
graben sein wollte, noch 2 Anniversarien bei den Minoriten und ver-
machte dem dortigen Pater Kornelius von Deventer, Dr. theol., 20 fl.,
ausserdem je 25 fl. zur Kirchenfabrik von St. Kolumba und bei den
Minoriten. Am 15. Febr. 1534 bekannten die dortigen Patres Franz,
Guardian, Kornelius (von Deventer) und Johann von Lunsget, vom
Pastor und den Kirchmeistem von St. Kolumba 300 fl. zu 3 Wochen-
messen erhalten zu haben. Vgl. Schäfer a. a. 0., S. 189 u. 190.
1. Das Kloster zu Köln. 48
schuldigen Kinder untergebracht und dort am 26. Dez. 1651 in
einem silbernen, durch einige Wohltäter angeschafften Schreine
vom damaligen Guardian P. Honorius von der Ehren eingeschlossen
wurde. Mit diesem Leibe hatte am 28. Mai 1634 der Kölner
Klerus und drei Tage später das Minoritenkloster selbst eine
feierliche Prozession veranstaltet; bei letzterer trug der Pader-
borner Weihbischof Johann Pelking, ehemals Provinzial der köl-
nischen Minoritenprovinz, begleitet von den Fürstbischöfen von
Eichstätt und Osnabrück, das Allerheiligste. Auch einige Stückchen
vom Habite des hl. Franziskus, darunter solche, welche angeblich
mit dem aus der Seitenwunde des stigmatisierten Heiligen
träufelnden Blute getränkt und von einem Bruder Angelus in
Portiuncula geschenkt worden waren, wurden, in der Folge in
eine silberne Statue des Heiligen eingelegt, unter jenem Kirchen-
schatze verwahrt nebst einem Schüsselchen, aus welchem der hl.
Ordensstifter bei Lebzeiten getrunken haben soll und welches 1721
der damalige Guardian P. Ludwig von Grona in Silber fassen
Hess, aus Dankbarkeit dafür, dass er in schwerer Krankheit, von
den Ärzten bereits aufgegeben, vertrauensvoll daraus trinkend
wieder gesundete. Hierzu kam eine Partikel aus den Gebeinen
des hl. Antonius von Padua, welche P. Georg Eichermo zu Rom
von einem italienischen Mitbruder, Joseph Peter Florelli, mit einer
am 1. Okt. 1716 ausgestellten Authentik versehen, geschenkt er-
hielt, sowie ein Stückchen von dem Gürtel dieses Heiligen^
welches in einer silbernen Büste desselben yerwahrt wurde; des-
gleichen einige Haare von der hl. Klara, deren Farbe teils ins
dunkelbraune, teils ins graue spielte, nebst einem Stückchen von
ihrem Habite. Besonders verehrt wurden auch einige Reliquien
der hl. Barbara, welche von Konstantinopel nach Venedig und
von da nach Preussen, von dort aber nach Köln zu den Karthäusem
gebracht, von diesen jedoch, wie der Karthäuser Erhard Winheim
in seinem Sacrarium Agrippinae ecclesiae erzählt, 1337 an die
dortigen Minoriten überlassen wurden, und zwar, wie es scheint^
ihrer grösseren Verehrung wegen, welche bei den Karthäusern be-
sonders deshalb weniger möglich war, weil das fromme Frauen-
geschlecht zu ihrer Kirche keinen Zutritt hatte.
Kelche und Paramente, welche doch auch zum Kirchen-
schatz gehören, und wovon die Kölner Minoritenkirche ohne
Zweifel das eine oder andere wert- und kunstvolle Stück besass.
44 IV. Die erhalten gebl. alten u. später gegr. neuen Klöster
werden in der Deductio nicht besonders angeführt. Dagegen
finden mehrere durch künstlerische Ausführung hervorragende
Bilder und Statuen, welche teils in der Kirche, teils im
Klostergebäude aufgestellt waren, Erwähnung. Vor allem kommen
(abgesehen von der schon erwähnten St. Rochus-Statue) in Be-
tracht die Statuen der hl. Jungfrauen Barbara, Katharina und
Ursula, vor welcher Herr Heinrich Sud ermann 1490 ein ewiges Licht
stiftete, während 1629 Frau Katharina Gymenich, genannt Harff,
Herr Johannes von Köln und andere Kölner Patrizier sowohl diese
als auch die im Chore befindlichen Statuen der hl. Christoph,
Lucia und Helena neu fassen (illuminari) Hessen. Auch mit den
Bildern Mariens und der Apostel Hessen besondere Wohltäter aus
der Kölner Bürgerschaft, durch den Jubelpriester P. Wilhelm Als-
feldt dazu bewogen, die Säulenkapitäle in der Kirche schmücken.
Von den übrigen Gemälden sind besonders hervorzuheben eine an
der dem Chore zunächst befindlichen rechten Säule angebrachte
Pietä, zu Rom gemalt und auf 3000 Rtlr. geschätzt, welche der
1638 verstorbene Herr Leander Klinkenberg stiftete und wovon eine
Kopie für die Provinzialswohnung von einem kölnischen Meister
angefertigt wurde; sodann zwei Kreuzabnahmen, eine im Chore
und eine im Dormitorium, letztere eine Kopie des in der Marien-
kirche zu Antwerpen befindHchen Rubens-Originals, erstere ein
Werk (adumbrata) von dessen Schüler, dem berühmten Antwer-
pener Maler van Dyk; ausserdem zwei Gemälde, wovon das eine
Christus vor Pilatus im Spottkleide und das andere ein Selbdritt,
ein Geschenk des Kölner Schöffen Johann Anstatt und der Klara
Hildens, sowie eine auf Anregung des vorerwähnten P. Wilhelm
Alsfeldt und auf Kosten des ebenfalls s.chon öfter ^genannten
Paderborner Weihbischofs Johann Pelking angefertigte Darstellung
des bethlehemitischen Kindermords und die von dem berühmten
Antwerpener Maler van Damm auf Kosten des mehrerwähnten
P. Georg Richermo ausgeführten Bildnisse der zwölf Apostel. Er-
wähnenswert sind endlich noch eine Beschneidung des Herrn, von
de la Voss gemalt, eine Vertreibung der ersten Eltern aus dem
Paradiese, ein Bild des hl. Franziskus und ein Bild des Ge-
kreuzigten, letzteres eine vom Grafen Johann Friedrich von Her-
berstein 1667 dem Kloster zum Geschenke gemachte Kopie von
einem römischen Original.
An Bruderschaften bestanden in der Kölner Minoriten-
1. Das Kloster zu Köln. 45
kirche folgende: 1. jene von der Mutter Gottes, deren Mitglieder
der Provinzial Bertrand (Bley) durch eine am 28. Mai 1428 zu
Neuss ausgestellte Urkunde aller von den Minoriten und Klarissen
der kölnischen Provinz geübten guten Werke teilhaftig machte^
welche aber später wieder einging, wahrscheinlich mit Rücksicht
auf die bei den Dominikanern eingeführte Rosenkranzbruderschaft ;
2. die fortwährend zahlreiche, von Papst Innozenz X. am 4. Sept. 1648
mit Ablässen begnadete Bruderschaft vom hl. Antonius, zn dessen
Altar jeden dritten Sonntag im Monat eine feierliche Prozession
stattfand; 3. die St. Anna-Braderschaft, welche von Papst Paul V.
am 7. Mai 1608 mit Ablässen begnadet wurde, später aber einging;
4. die vom Erzbischof Walram schon 1338 bestätigte und von
den Päpsten Paul V. ebenfalls am 7. Mai 1608 und Klemens XI.
am 12. Juni 1710 mit Ablässen begnadete Bruderschaft von der
hl. Barbara, zu deren Ehren jeden Quatembereonntag eine be-
sondere Prozession und ausserdem eine Predigt während des
Hochamtes stattfand^). Ausserdem hatten noch die Müller-, Bäcker-,
Hutmacher- und Zimmerleute-Zünfte dort ihre besondere Bruder-
schaften und Bruderschafts-Andachten, und zwar bezw. an den
Festen der hl. Kilian, Jodokus, Blasius und Rochus sowie an den
Quatembersonntagen.
Von den in der Kirche befindlichen Grabmonumenten
kommt in der Deductio vor allem das des Duns Scotus, dieser
vornehmsten Zierde des Kölner Minoritenklosters, zur Sprache,
wobei auch der mehrfachen Erhebung und Transferierung seiner
Gebeine Erwähnung geschieht*). Noch zahlreiche andere Grab-
denkmäler, namentlich von Adeligen und angeseheneren Kölner
1) An einem Feste der hl. Barbara, bei welchem die Gläubigen
wie gewöhnlich auch Opfer spendeten, soll ein junger Mensch plötzlich
laut ausgerufen haben: „Es wäre besser, mir diese Opfergaben zu-
kommen zu lassen; denn die Wunder, die ihr zugeschrieben werden,
sind gerade so wahr, als dass ich jetzt tot niedersinke^. Indem er sich
aber so niederfallen Hess, stiess er sich unversehens den Dolch, den er
an seiner Seite trug, in den Leib und war so augenblicklich eine Leiche.
2) Aber erst von der dritten i. J. 1619 an, während die im 15.
Jahrh. (1467?) und 1509 vorgenommenen übergangen sind; doch ist die
Erhebung 1. J. 1509 durch den Provinzial Wessel Gosbrink anderwärts
gelegentlich erwähnt (s. unten S. 55 bei den viri memoria digni). Wir ver-
weisen hierüber auf Müller (jetzt Weihbischof von Köln), Biographi-
sches über DuDs Scotus (Köln, 1881). Vgl. oben S. 37, Anm. 1.
46 IV. Die erhalten gebl. alten u. später gegr. neuen Klöster.
Bürgern, waren daselbst errichtet, welche aber teils vom Zahn der
Zeit vertilgt, teils bei den verschiedenen Kirchenrestaurationen
beseitigt wurden. Ihre Existenz konnte jedoch vielfach aus einem
alten, auf Pergament geschriebenen Wohltäterverzeichnisse fest-
gestellt werden. Darnach gab es einst Grabdenkmäler der Äb-
tissin Elisabeth von St. Ursula, einer Nichte des Erzbischofs
Siegfried von Westerburg (1275), der Gräfin Agnes von Virneburg,
des Ritters Johann von Trojen und seiner Ehefrau Elisabeth von
Merode (1396), der Frau Sophia von Ederen, Witwe des Edel-
knechts Gottfried von Eynbod^), der Gräfinnen von Limburg
(um 1400)2), des Arnold von Blankenheim (27. Apr. 1404), des
Ritters Ludwig von Diespach und seiner Gemahlin Elisabeth von
Runtz (um 1466)^), des Ritters Wilhelm von Nesselrode in Stein
und seiner Gemahlin Swenolt geb. von Landsberg (um 1475), des
Ritters Adolf von Quadt und seiner Gemahlin Mechtild Zobben^),
sowie mehrerer anderer, deren Wappenschilde vielfach in der Kirche
aufgehängt waren; so namentlich noch aus dem 17. Jahrhundert
jene der Herren Raitz von Frentz, Herren in Schlendern, der Herren
von Hirtzenfeldt, Herren in Wildenburg und Weissweiler, der
Herren Monemit von ßolandt, der Herren von Berg und anderer
Patrizier^ und Ratsgeschlechter von Köln. — Von jenen in den
Boden oder in die Wandflächen eingelassenen Grabplatten bezw.
Monumenten, welche 1727 teils entfernt, teils versetzt wurden,
sind in der Deductio noch aufgeführt jenes des Job. Bapt. Tassius
(Taxis), welcher als Praefectus Germauicae legionis bei der Be
lagerung Bonns von einer Kugel getroffen am 20. Apr. 1588 im
Alter von 36 Jahren starb 0), jenes des österr. Barons Philipp
Friedrich Preiner, welcher bei derselben Belagerung erkrankte und
am 27. Okt. 1588 (drei Tage vor der Übergabe) im Alter von
21 Jahren starb ^), jenes des Johannes Averdunk J. ü. D., Rates
1) S. oben (S. 38) bei den älteren Altären.
2) S. oben (S. 39) bei den Stiftungen auf einzelne Altäre.
3) Desgleichen (S. 42, Anm. 1).
4) Desgleichen (S. 40, Anm. 1).
5) „Monumentum hoc Innocentius pater filio moestissimus posuit".
S. oben (40) bei den Altarstiftungen.
6) Dieses Monument Hess errichten „Seifridus pater, ßudolfi II.
Imper. a consiliis et locum tenens reg. minist, ditionum Austr., et Elisa-
betha baronissa mater filio amantissimo linguarumque extern arum super
aetatem perito".
1. Das Kloster zu Köln. 47
von 8 kölnischen Kurfürsten, nnd seiner Gattin Anna, 1586 von
den Kindern gesetzt^), jenes des Dr. med. Hennann von Bracht,
welcher von seinem Diener 1537 vergiftet im Alter von 47 Jahren
starb *).
Wie zum Bane der Minoritenkirche reichlich Beiträge von
Wohltätern flössen, so auch zum Baue des anstossenden Klosters.
Als solche besondere Wohltäter (sowohl der Kirche als des Klosters)
sind in der Deductio aus alten Aufzeichnungen folgende angeführt:
Die Gräfin Margarete von Berg, die Gräfin Elisabeth von Berg
geb. Gräfin von Geldern, der Graf Gerhard von Jülich und seine
Gemahlin Elisabeth sowie deren Söhne Wilhelm, vom Kaiser
Karl IV. zum Herzog von Jülich erhoben, und Walram Erzbischof
von Köln, ausserdem der Graf Friedrich von Mors, Rudolf von
Reifferscheid und Millendonk, Richard von Dick, ßela von Doyn,
welcher ausser einem Kelche noch 100 Mark schenkte, Druda von
Inunendorf und Gobelin Markmann, welche wertvolle Gefässe und
Kleinode verehrten. Der ursprüngliche Klosterbau hatte sicher
nicht den spätem Umfang. In einem um 1400 angelegten Ne-
krologium werden zwei Patres als besonders verdient um die Re-
paratur des Klosters erwähnt, nämlich Adam von Bracht^) und
1) ^En sVb eo saxo reqVIesCVnt Ohara parentVM
Corpora, qVae sVpra sCVLpta tabeLLa notat/
2) Aus der langen Grabschrift seien nur folgende, auf Köln be-
zügliche Distichen erwähnt:
„Eripuere tibi crudelia fata Camillum,
Abstulit et patriae mors tibi dira patrem;
Moenibus a patriis hostes arcere Carnillus
Hermannus morbos inde fugare solet."
Über die Beerdigung so vieler dem Adel und dem vornehmeren köl-
nischen Bürgertum Angehöriger in der Kölner Minoritenkirche vgl.
auch Schlager a. a. 0., S. 54 f. Auch der am 3. März 1644 gestorbene
Friedrich Wischius, kaiserlicher Rat und Syndikus der Stadt Köln,
wurde in der Minoritenkirche begraben. Vgl. Schäfer a. a. 0. S. 216,
Nr. 391a. Aus späterer Zeit seien noch folgende, daselbst beigesetzte
Personen erwähnt : Frau von Stoll-Bossarth, f am 7. und beigesetzt am
9. März 1773, während das feierliche Requiem nach weiteren 4 Tagen
— in Gegenwart des Stadtrates und einiger kaiserlicher Offiziere —
stattfand; eine andere Frau von Stoll, beigesetzt am 28. Sept. 1778; der
Kanonikus de Saive, beigesetzt am 20. Sept. 1775, und Frau Anna
Marg. Dükins, beigesetzt am 23. Jan. 1788.
3) Er wird gelobt als „fidelissimus procurator huius conventus,
48 IV. Die erhalten gebl. alten u. später gegr. neuen Klöster.
Johannes Crans (Crantz), welcher um 1470 Guardian war ^). Durch ver-
schiedene Anbauten bekam jedoch das Klostergebäude ein ziemlich
unregelmässiges Aussehen, weshalb 1664 von Provinzial Honorius
von der Ehren, Guardian Wilhelm Alsfeldt und den übrigen
stimmberechtigten Patres beschlossen wurde, dasselbe möglichst
zu beseitigen, auch die schadhaft gewordenen Gemälde im Kreuz-
gange und Winterrefektorium und in der Kirche durch neue zu
ersetzen, wozu der Provinzial Beiträge von Jülich- bergischen Adels-
familien in Aussicht stellen konnte. Der obere Klosterstock,
welchen früher der Provinzial und die Magistri der Theologie be-
wohnten, wurde 1712 als Noviziat eingerichtet. Nach den letzten
baulichen Veränderungen aber, welche P. Georg Richermo bald
darnach vornehmen liess, soll das Kloster nach dem Dominikaner-
und Jesuiten-Kloster das schönste in Köln gewesen sein. Es bildete
mit der Kirche ein Viereck, dessen Südseite die Kirche einnahm,
im Ostflügel befand sich die Sakristei, der Kapitelsaal und unter
diesem die Sepultur der Patres, dann das Sommerrefektor mit
anstossender Küche und Gastzimmern; im Nordflügel waren „sub
diversis structuris** weitere Gastzimmer und Werkstätten, das
Archiv und einige Säle, welche für die Versammlungen der kur-
fürstlichen Landstände (dominorum statuum Goloniensium) gegen
einen jährlichen Mietzins überlassen waren, sowie das Winter-
refektor mit Küche und Infirmarie; den Westflügel nahmen einige
andere Werkstätten, die Schule (das alte Kolleg des Duns Scotus,
tumba Duns Scoti) und die der Gürtelbruderschaft überlassene
Kapelle der unbefleckten Empfängnis ein. Vor dem Eingange zur
Kirche und zum Kloster befand sich noch ein dazu gehöriger
grosser Platz, welcher mit Bäumen bepflanzt war, von P. Georg
Richermo aber 1728 unter gleichzeitiger Entfernung der dort
qui notäbiliter reparavit conventnm in aedificiis et aliis hinc inde, nt
ad oculum relucet."
1) Er wird ebenfalls „procurator fabricae" genannt und im Jahre
1450? vom damaligen Guardian Wolter von dem Daele als sein Bevoll-
mächtigter zu allen Verhandlungen mit den Schreinsmeistern von St.
Kolumba erklärt (Annalen d. bist. Ver. f. d. Niederrhein, H. 76, S. 162,
Nr. 69) ; bezüglich seiner Eltern aber heisst es in demselben Nekrologium
zum 5. August : „Fiat anniversarium Gerardi Crans et Elisabethae con-
sortis eins, parentis fr. Joannis Crans, cum participatione unius missae
perpetuis temporibus propter raulta beneficia facta conventui Coloniensi
ab eadem, ut patere potest in diversis aedificiis."
1. Das Kloster zu Köln. 49
angebrachten Kramläden mit einem Eisengitter abgeschlossen
wurde; ^was nicht nur dem Kloster^ sondern auch der ganzen
Stadt zur Verschönerung gereichte**. Derselbe um das Kloster so
verdiente P. Richermo Hess 1731 auch ein neues KirchenportaP),
wozu der Provinzial Nazarins Schmitz den Grundstein legte, er-
richten.
Dieses Kloster war als Hauptkl oster der Provinz auch der
gewöhnliche Sitz des Provinzial s, soweit dieser nicht auf den
jährlichen Visitationen abwesend war ; auch befand sich dort das
Hauptstudium der Provinz und so war es zugleich die frucht-
barste Pflanzschnle derselben; zur Zeit des Duns Scotus soll es
einschliesslich der Studenten bei 300 Minoriten beherbergt haben,
aber auch späterhin betrug sein gewöhnlicher Personalstand noch
immer gegen 80*).
In der Deductio folgt nun ein eigener Abschnitt „De Guar-
diano^^ Man sollte erwarten, dass hier eine Serie sämtlicher
Guardiane oder Klostervorstände geboten würde; leider ist aber
daselbst nur ein einziger dem Namen nach gelegentlich erwähnt *).
Zunächst wird nur berichtet, dass vom. Jahre 1625 an der Guar-
dian, wie sonst gebräuchlich, nicht mehr vom Provinzkapitel,
sondern vom Generalkapitel erwählt wurde, da das Kloster um
1) „Opus spectabile et corinthicum ex lapide secto quatuor co-
lumnis suffultum, 8uperius hinc inde sanetorum Francisci et Antonii
statuis et in medio urbis Coloniensis insignibus conspicuuni.^
2) Das Kloster besass auch noch in den letzten Zeiten gleich
anderen religiösen Stätten das Asylrecht. Am 25. Okt. 1787 waren
zwei Männer dorthin geflohen, um sich dieses Rechtes zu erfreuen. Da
sie aber des vorbedachten Mordes angeklagt waren und deshalb keinen
Anspruch auf dasselbe hatten, wurden sie der weltlichen Gewalt aus-
geliefert, nicht aber ohne förmlichen Anspruch der Klosteroberen,
dass dieselben, wenn sie eines solchen Mordes nicht überführt würden,
wieder dem Asyl übergeben werden müssten; in der Tat wurde der
eine der Angeschuldigten am 1. Febr. 1788 wieder so übergeben, der
andere aber ganz freigelassen. — Am 7. Nov. 1772 hielt P. Albert Völler,
Festprediger der Klosterkirche, „pro more* vor der Klosterpforte an
einen zum Tode Verurteilten eine Ermahnung (exhortatio), und am
21. Juli 1781 begleiteten die Patres Lukas Schnippering und Ämilian Ban-
nenberg einen andern solchen Verurteilten bis zum Galgen. Aus der
tinten S. 59 Anm. 2 näher bezeichneten Klosterchronik.
8) Schlager (a.a.O., S. 55) führt die Namen einiger Kustoden
der Kölner Kustodie, welche gewöhnlich in diesem Kloster wohnten, an.
4
50 IV. Die erhalten gebl. alten u. später gegr. neuen Klöster.
1620 gleich andern Hauptklöstern als pConveutos primae classis vel
de meosa generalitia seu ministri generalis^ erklärt wurde: eine
ehrenvolle Ausnahmestellung, die wohl bei Klöstern wie Assisi,
Padua, Zwölfapostel zu Rom, wo regelmässig Patres von ver-
schiedenen Provinzen beisammen waren, am Platze war, bei andern
Klöstern aber, wo dies nicht zutraf, und namentlich bei ausser-
italienischen, besonders wenn diesen noch italienische Patres als
Guardiane vorgesetzt wurden, nur zu leicht Missstände hervorrief ^).
Dies machte sich auch zu Köln schon bald fühlbar und so wurde
bereits dem im Mai 1625 zu Rom stattfindenden Generalkapitel
die Bitte um Rückgängigmachung dieser Ausnahmestellung unter-
breitet. Es dauerte aber zehn Jahre, bis Papst ürban VIII. durch
Breve vom 28. Juli 1635 dieselbe verfügte. Eine päpstliche Ent-
scheidung war aber deshalb notwendig, weil die „conventus primae
classis", darunter also auch Köln, in den von demselben Papste
1628 genehmigten und nach ihm benannten Konstitutionen des
Minoritenordens namentlich aufgeführt waren. Auf dem im Mai 1636
abgehaltenen Provinzkapitel wurde dann dieses Breve verlesen und
daraufhin wieder von ihm P. Wilhelm Alsfeldt zum Guardian des
Kölner Klosters erwählt.
War der Guardian der Obere des Hauses nach innen, so
erschien er auch als dessen Vertreter nach aussen. Wie ander-
wärts, so gab es auch zu Köln zwischen dem Pfarrklerus und
den Orden der Mendikanten (Dominikaner, Minoriten, Augustiner,
Karmeliten), welche bezüglich der Ausübung des Predigt- und
Beichtvateramtes sowie des Rechtes des Begräbnisses von Pfarr-
angehörigen in ihren Kirchen und Friedhöfen sich grosser päpst-
licher Privilegien erfreuten, öfters Reibereien und sogar Prozesse ''^j.
1) Vgl. über die gleichen Verhältnisse im Wiener Kloster: Fr iess,
Gesch. der österr. Minoritenprovinz, S. 91 f.
2) Im Pfarrarchiv von St. Kolumba zu Köln befinden sich mehrere
darauf bezügliche Urkunden, so die Buüe Johanns XXII. vom 28. Nov.
1328, wodurch die Dekane von St. Gereon und 8t. Severin in Köln uftd
von St. Paul in Lüttich beauftragt wurden, sowohl dem Pfarrklerus als
den Mendikanten die genaue Beobachtunf>- der einschlägigen Dekretale
Bonifaz' VIII. „Super cathedram" einzuschärfen, dann ein Bescheid der
römischen Kurie in dem Streit zwischen dem Pfarrer von St. Kolumba
und den Minoriten zu Köln über die Funeralien vom 30. März 1341,
eine weitere Urkunde eines päpstlichen Bevollmächtigten im gleichen
Streite vom 5. Juni 1342 und die darauf bezüglichen Bullen vom 27. Juni
1. Das Kloster zn Köln. 51
TiXX gemeinsamem Vorgehen und Znsammenhalten gegenüber dem
Pfarrklerus verbündeten sich sogar die Oberen dieser Mendikanten-
klöster förmlich zu einem „Quatuor-anum"; ein solches Bündnis
wurde in Köln zuerst am 1. Mai 1352 im Kloster der Augustiner
geschlossen, am 1. April 1487 aber im Minoriten- und am 14. März
1508 im Karmelitenkloster erneuert. Im Jahre 1615 protestierte
und prozessierte das „Quatuor-unum" auch gegen die vom Erz-
bischof von Köln angeordnete Überweisung des Minoritenklosters zu
Neuss an die Jesuiten (s. oben S. 9), und als 1662 vom damaligen
Erzbischof eine Synode angekündigt und hierzu auch die Obern
der Mendikantenklöster befohlen wurden, baten diese auf Grund
der Beschlüsse des Konzils von Trient und ihrer alten Privilegien,
sie für entschuldigt zu halten, und erschienen nicht. — Aber nicht
nur die Leitung des eigenen Klosters oblag dem Kölner Guardian,
sondern im Laufe der Zeit wurde ihm auch die Leitung oder Ober-
aufsicht über einige fromme Genossenschaften übertragen. So be-
stimmte i. J. 1285 Hermann von Mainz sein Haus „Mainz" in
der Drususgasse gegenüber der Pforte des Minoritenklosters als
Herberge für arme licute und übertrug deren Leitung dem
Guardian dieses Klosters; 1289 überliessen Heinrich von Winter
und dessen Ehefrau Sophia Rusa ihr Haus „Lechenich" auf dem Neu-
markt zwölf frommen Personen (devotessis) zur Wohnung, unter-
stellten sie aber der Leitung desselben Guardians; ebenso über-
liessen unter der gleichen Leitung 1320 die Eheleute Gerhard
und Sophia ihr Haus mit Hof „zum Wassenberg" zwölf Mädchen,
welche die Regel des dritten Ordens vom hl. Franziskus, später
aber (1614) die Regel des zweiten oder Klarissenordens unter der
1342 und 6. Februar 1343, endlich ein Auftrag des päpstlichen „General-
vikars" Jakob vom 14. Mai 1491, zur Findung des Endurteils in einer
(neuen) Streitsache zwischen den 'genannten Parteien alle einschlägigen
Urkunden einzusenden. Vgl. Schäfer, a. a. 0. S. 151, 152, 172; Bullar.
Francisc. VI, 136 (Nr. 238), VIT, 691 (Nr. 1799). Nach der Deductio war
auch um 1409 Streit zwischen dem Pfarrklerus und den Mendikanten
zu Köln, weshalb der Auditor causarum palatii apostolici, Dr. Johannes
de Thomasiis, am 22. März 1410 die Beweisstücke einforderte ; eine
1426 vom Pfarrer von St. Kolumba, Jos. Kreyt, gestellte Forderung be-
züglich eines Anteils an einem den Minoriten gemachten Legat wurde
auf dem Vergleichswege zu Gunsten der letzteren erledigt. -— Den vier
„biddend** Orden wurden auch öfters gemeinsam Legate gemacht. Vgl.
Schäfer, S. 171, 181, 198.
52 IV. Die erhalten gehl aiten u. später gegr. neuen Klöster.
Leitung der Observanten annahmen. Im 18. Jahrhundert unter*
standen dem Guardian der Minoriten noch die Schwestern der
(Tertiarierinnen-)Klö8ter St. Hubert und „in Arbuscula" ^). — Auch
sonst wurde der Guardian der Kölner Minoriten manchmal als-
Vertrauensperson erwählt*).
Nach diesen Mitteilungen „de guardiano'* führt die Deduetio
im folgenden Abschnitt „De viris memoria dignis" die teils durchi
Frömmigkeit, teils durch Gelehrsamkeit oder andere Vorzüge her-
vorragenden Mitglieder des Kölner Minoritenklosters an; dabei
verfehlte jedoch deren Verfasser nicht, darauf aufmerksam z»
machen, „antiquos religiosos, simplicitati evangelicae studentes^
magis de libro vitae quam corruptibilis gloriae soUicitos, de viris-
illustribus paucissima in tabellis demortuorum adnotasse, prout in
nomine doctoris subtilis (Joannis Duns Scoti), tanti ingenii et
doctrinae viri, adeo simpliciter expresso videre licet." Der Zeit
nach geordnet werden folgende „viri memoria digni" angeführt:
Wilhelm von Köln, welcher der Propstei im KoUegiatstifte zu
St. Andreas entsagte und in den Minoritenorden eintrat, f 1230;
Gerhard, welcher ein Gleiches als Scholastikus von St. Severin
1) Wohl gleichbedeutend mit dem deutschen Ausdrucke : „auf dem
Kohr^, wie es anderwärts genannt wird. S. oben S. 27. Am 12. Mai
1427 willfahrte Papst Martin V. dem Ansuchen der Tertiarierinnen de&
in der Pfarrei Maria Ablass gelegenen „Schelenconvents", nach dem
Vorbild der Augustinerinnen zu Penfenne die Augustinerregel annehmen
zu dürfen (Bull. Franc. B. VII, Nr. 1761). — Das Kölner Klarissenkloster
wird ohne Zweifel wie unter dem Provinzial der kölnischen Minoriten-
provinz"so auch unter der besonderen Leitung der Kölner Minoriten,
insbesondere des Guardians, gestanden sein. Am 4. Juni 1304 hatte die
Gräfin Eicharda von Jülich von Benedikt XI. die Erlaubnis erhalten^
eine ihr gehörige Hofstätte zu Köln in ein durch Ankauf benachbarter
Häuser vergrössertes Klarissenkloster zu verwandeln. Auch ihre Söhne
Gerhard mit seiner Gemahlin Elisabeth und Walram, später Erzbischof
von Köln, gaben dazu ihre Einwilligung am 7. Sept. 1304. Am Feste
der hl. Klara (12. Aug.) 1306 fand nach der Deduetio die Einweihung
der Kirche und die Einführung der Klarissen in das neue Kloster durch
den Erzbischof Heinrich von Virneburg statt. Vgl. Bull. B. V, Nr. 42*
u. 1009; B. VI, Nr. 224, 709, 1239, 1412; Bd. VII, Nr. 495.
2) So bestimmte am 26. Aug. 1516 des Mais von Wirde Witwe
Gerbrecht von Ryne, welche in der Kirche St. Kolumba eine tägliche
Messe gestiftet hatte, dass die Wahl des sie zelebrierenden Priesters-
nach ihrem Tode auf jenen Guardian übergehen sollte. Vgl. Schäfer
a. a. 0. S. 183, Nr. 175. Ähnlich Nr. 175a.
1. Das Kloster zu Köln. &3
tat, t 1233; Christian Bongart (de Pomerio), welcher als Ritter
das Waffenhandwerk anfgab und sich unter die Fahne des hl.
Franziskus stellte, f 1237; Weraer, aus einem Propst von St.
<5ereon ein Minderbruder geworden^); Heinrich von Holland, wegen
der Kraft seiner Rede „praedicator movens" genannt, f c. 1250;
Konrad von Glehn, „vir multae devotionis et virtuti8",*Provinzial,
t 13. April 1273*); Johannes Duns Scotus, „doctor subtilis",
i" 8. Nov. 1308^); Gerhard Bongart (Booragart, de Pomerio),
mag. theol., Provinzial, f 15- ^^S- 1309; Markus oder vielmehr
Rorikus von Witten, Kustos, „vir a singulari devotione et prae-
dicandi zelo apprime laudatus, qui seripsit in Evangelia^^,
t c. 1361*); Winand al. Wyand von Groningen, mag. theol. Paris.,
Provinzial, f 1372; Johannes de s. Laurentio, „praedicator et con-
fessor, homo plane exiraius, diversorum librorum compositor".
1) Nach der Deductio wäre er schon 1250 gestorben, nach Jörres,
Urkb. von St. Gereon, Nr. 189, war er aber noch 1289 in seinem Amte
■als Propst tätig.
2) Von den meisten Schriftstellern wird dieses Jahr angegeben,
nach Cratepolius soll er aber 1373 gestorben sein; der Verfasser der
Deductio neigt zu letzterem, besonders auf Grund seiner Grabschrift,
von welcher man übrigens nicht mehr das Todesjahr, sondern nur mehr
-„idibus aprilis* und folgende Verse lesen konnte: „Ecce quid tutum?
Oonradum carne solutum, Normam virtutum, cerniraus esse lutum. . . .
Vermibus exponor, cum terrae corpore donor.** Wenn aber auch eine
«olche Grabschrift für das 13. Jahrh. etwas Seltenes ist, so ist doch
wieder zu beachten, dass nach Schlager (a. a. O. S. 159, Nr. 2) der
■a,m Ende des 13. Jahrh. lebende Thomas von Cantimpr6 schreibt, er
habe den Bruder Konrad aus dem Orden der Minderbrüder gesehen,
welcher als Provinzial besondere Gaben besass und in der Verehrung
<ier Heiligen hervorleuchtete. Von anderen wird dieser Ausspruch aller-
dings auf Ronrad de coeli porta, Provinzial der oberdeutschen Provinz,
i* c. 1265 bezogen; vgl. meine Gesch. dieser Provinz S. 159f. Der Eifer
des Provinzials Konrad von Glehn um Erlangung von Reliquien ist
■schon oben (S. 42) erwähnt.
3) Bezüglich des „doctor subtilis^ genüge es, auf das von P.
Schlager a. a. 0. S. 235—241 und oben S. 45 Anm. 2 Gesagte zu ver-
weisen. Eine eingehende Studie über seine Lehre von der Ünbefl. Em-
pfängnis ist dem Vernehmen nach von dem gelehrten Jesuiten P. Ehrle,
Präfekt der vatik. Bibl., in Bälde zu erwarten.
4) Dieses Jahr ist wohl zu hoch gegriffen, wenn es richtig ist,
dass Rorikus v. W. ein späterer Zeitgenosse des Duns Scotus war (vgl.
Schlager a. a. 0. S. 244).
54 IV. Die erhalten gebl. alten u. später gegr. neuen Klöster.
welcher gegen das Ende des 14. Jahrhunderts lebte. Dem gleichen
Jahrhundert (und wohl noch der Mitte desselben) gehörte Johann
von Köln an, dessen Werk zu den Sentenzen in einem Inkunabel*
druck (typo antiquissimo) in der Klosterbibliothek sich befand^).
Um 1400 lebte im Kölner Minoritenkloster Johann von Werden^
der Verfasser des Predigtwerkes „Donni secure", welcher in der
heiligen Schrift sehr bewandert und in den Schriften der Kirchen-
väter sehr belesen war, auch in den weltlichen VS^issenschaften
Kenntnisse besass und vor allem als Prediger sich auszeichnete,
ja von Trithemius als der bedeutendste Volksredner seiner Zeit
bezeichnet wurde ^). Dem 15. Jahrhundert gehören an: Pereus
Thoma, öffentlicher Lektor, dictus doctor invineibilis (al. strenuus) ;
Heinrich von Werl, scriptor facundus dici solitus, Provinzial,
1 10. April 1463 zu Osnabrück**); Johann Schleeter, vir admirandus>
virtutibus praeditus, theologus plane insignis, vom Kölner Erz-
bischof Dietrich von Mors zu seinem Weihbischof (ep. Venecom-
pensis) und Generalvikar in spirit. (1434) ernannt, f 1457 Mai 29;
Heinrich (al. Arnold) von ünkel, Professor der Theologie, Tit.-
Bischof von Cyrene und Weihbischof des Kölner Erzbischofs Her-
mann von Hessen), verunglückte auf einer Fahrt auf dem Rhein
von Bonn nach Köln in der Nähe dieser Stadt durch Umschlagen des^
Kahnes am 22. Januar 1482; Johannes Spender von Mardorf, Prof.
der Theologie, Nachfolger des Vorigen als Weihbischof mit
gleichem bischöflichen Titel, f 1503 Dezember 5^); Alexander von
Ragusa in Dalmatien, ehemals Abt eines Klosters in Ungarn,
t 1488 Mai 19 und im Kapitelhaus des Kölner Minoritenklosters
beerdigt. Dem 16. Jahrhundert gehören an: Wessel Gosbrink
aus Münster i. W., mag. theol., Provinzial und als solcher für die
Reform des Ordens und seiner Provinz ernstlich bestrebt, nament-
1) Nach Schlager a. a. O. S. 241 war er ein Schüler des Duns
Scotus, dessen wichtigste Kommentare er 1339 in 430 Fragen in alphab^
Keihenfolge erläuterte. Vgl. Hartzheim, Biblioth. Colon, p. 166, wo
er jedoch als Zeitgenosse des nachgenannten Heinrich von Werl be^
zeichnet wird.
2) Vgl. Schlager a. a. O. S. 167.
3) Vgl. Schlager a. a. 0. S. 241. Er immatrikulierte sich an der
Univ. Köln 1430; vgl. Keussen, Die Matr, der Univ. Köln I, 251 (Nr. 1).
4) Er immatrikulierte sich (zugleich mit seinem Mitbruder Zyberfe
von Segen) 1455 an der Univ. Köln als ,,theologiae professor studii
Lovaniensis" ; vgl Keussen a. a. 0. S. 477 (Nr. 47 u. 48).
1. Das Kloster zu Köln. 55
lieh darcli Ein- und Durchführnng der von Papst Julius IL er-
lassenen Ordenssatzungen; er Hess auch 1509 die Gebeine des
Duns Seotns erheben und ehrenvoll beisetzen und starb einige
Jahre darnach; Arnold von Luxemburg, s. theo!, doctor eximius,
natura facundissimus, Provinzial seit 1538, f 1552; Johannes
Pennarius aus Neuss, in Bologna zum Dr. theol. promoviert,
wirkte hierauf zu Bonn namentlich als tüchtiger Prediger, wurde
1557 Weihbischof von Köln, 1558 wieder (wie schon 1556) General-
kommissär der kölnischen Minoritenprovinz, f 13. Sept. 1563 zu
Mainz bei den Karthäusem (auf der Rückreise von Wien, wohin
er im Auftrage des Kölner Domkapitels gereist war); Petrus
Cratenpoil (Cratepolius) von Mersen, bacc. in theol., Kustos und
Guardian zu Köln, Verfasser verschiedener Schriften und Werke ^),
t 1605 Aug. 1 und unter dem Kapitelhaus des Kölner Klosters
beigesetzt*); Petrus Mohr, Priester, welcher das längere Zeit
unterlassene Almosensammeln wieder aufnahm, besonderer Ver-
ehrer der allerseligsten Jungfrau, f 1608^); Gerhard Romer aus
Düsseldorf, im Kollegium vom hl. Bonaventura zu Rom zum Dr.
theol. promoviert und 1621 zum Provinzial erwählt, f 1623
Juli 26 zu Rom, wohin er sich zum Geueralkapitel begeben hatte;
Georg Schmalenberg aus Werl, bacc. in theol., vitae regularis
exemplo inter suos magis conspicuus, 1627 zum Provinzial er-
wählt und zweimal Guardian zu Köln und zu Münster, f 4. Apr.
1) Annales archiepiscoporum Colonicn., Maguntin., Treviren.(1580);
Catalogus fere omnium episcoporum missae sacrificium asservantium
(1569); Compendlum cathechismi catholicorum (1592); Sermones varii
(1592); Exegesis et adhortatio in Jerem. VI ad fidem Christ, multum
faciens; De resurrectione corporuni et immortalitate animae (1598);
Historiae sanctorum Colon., qni in breviario Romano desiderantur
(1589); Origo et ratio festorum ; De sanctis et doctoribus, qui Germaniam
ad fidem Christi converterunt (1591); Ortus et gesta pontificum Ger-
manicoruni; Historia martyrum in Belgio passoruin (1580); De virtutibus
et vitiis (1001); Catalogus academiarum Orbis cbristiani (1593). Cfr.
Hartzheim 1. c. p. 269.
2) Daselbst las man gleich beim Eingange folgende 1579 von ihm
selbst verfasste Grabschrift: „Hoc sibi monumentum posnit frater Petrus
Opmersensis sive Cratepolius, theol. bacc, olim provinciae Coioniensis
custos, optans manes suos in perpetuum cum beatis, licet in fine, com-
morari, fide Numinis, cuius dum viveret pie facta operatus est."
3) „Multum confratribus suis post se relinquens pietatis exemplum
et Spiritus consolationem."
56 IV. Die erhalten gehl alten u. später gegr. neuen Klöster.
1636; Paschalis, Klerikernovize, scriptor et pictor egregins,
t 15. Jan. 1644^); Urban Bresser aus Stidlohn oblag nach den
am 24. August 1628 abgelegten Ordensgelübden „ad tumbam
Scoti" zu Köln den philosophisch-theologischen Studien, primizierte
1630 unter Assistenz des P. Heinrich Müller lic. theol., wurde
1639 Provinzial, nach ' Ablauf dieses Trienniums Novizenmeister
zu Münster, t zu Köln 3. Okt. 1645 und nicht weit vom Altar
des hl. Antonius, der unter seinem Provinzialate zum Hauptpatron
der Provinz erwählt wurde, beerdigt; Gerhard von Essen, Laien-
bruder und seines Handwerks ein Schneider, welches er in
frommer Einfalt und Übung der religiösen Tugenden ausübte,
t 20. Jan. 1653; Benedikt Lamberti, ebenfalls von Essen, historicus
tenacissimus, welcher am Prager Ordenskolleg studierte und 1633
zum ersten und 1636 zum zweiten Mal« als Provinzial erwählt
wurde und nachher 9 Jahre lang Guardian des Kölner Klosters
war, nobilioribus ejusdem conventus patribus merito adnumeratiis,
t 19. Dez. 1654; Bernhardin Westhoven, Laienbruder, f 24. Nov.
1657 als heiligmässiger Ordensmann; Balduin Macedo, Doktor
der Theologie und derselben o. ö. Professor, welcher an Gelehr-
samkeit seine Zeitgenossen überragte, aber auch dem Gebete und
der Einsamkeit besonders ergeben war, f 12. Sept. 1666, „cujus
morte lucerna in Israel extincta est"; Honorius von der Ehren,
welcher unter Verzicht auf die ihm vermöge seiner adligen Geburt
(sei es im weltgeistlichen oder im Laienstande) winkende Karriere
am Sonntag Laetare (15. März) 1629 „laetabundus" das ihm vom
Guardian Nikolaus Armiger überreichte Ordenskleid anlegte und
nach zu Bonn vollendetem Noviziate und 16. Lebensjahre die hl.
Gelübde ablegte; 1635 von dem zum Generalkapitel nach Rom
reisenden Provinzial Benedikt Lamberti zur Fortsetzung seiner
Studien nach Italien mitgenommen 2), kehrte er nach deren Voll-
endung in seine Provinz zurück und wurde 1645 das erste, 1654
das zweite und 1660 das dritte Mal zum Provinzial erwählt;
als solcher machte er sich um die Ausbreitung der Provinz be-
sonders verdient und starb zu Köln 24. Aug. 1679, magno sui
desiderio relicto; Johannes Pelking, Guardian zu Köln, Pro-
1) „Magna inter confratres, si non sanctitatis, certe religio sitatis
fama relicta."
2) Durch Patent des Ordensgenerals vom 19. Mai 1637 wurde er
dem Studienkollege zu Assisi einverleibt.
1. Das Kloster zu Köln. 57
vinzial, als Tit.-Bischof von Cardica Weihbischof von Paderborn,
über welchen Näheres beim Kloster Dortmund; Sylvester
Schweizer, am 18. Juni 1653 in den Orden aufgenommen, nach
zwölfjährigem Lektorat zum Provinzial erwählt und zugleich zum
magister theologiae im Orden, 1679 aber auch an der Universität
Köln promoviert, ein Nacheiferer seines dem Augustinerorden an-
gehörigen und an der genannten Universität sich eines besonderen
Rufes erfreuenden Bruders, Förderer der Studien und Vermehrer
der Kölner Klosterbibliothek, f omnibus gratus 12. Dez. 1700;
Anton Hambloch aus Ztilpich, an der Kölner Universität Doctor
„de conciho", 1694/97 Provinzial der kölnischen Provinz, welche
damals 405 Professmitglieder zählte; Edmund Hunger, ebenfalls
aus Zülpich, der, am 16. Nov. 1652 zu Bonn eingekleidet, nach
vollendetem Noviziat zu Linnich die Gelübde ablegte, nach voll-
endeten Studien selbst an verschiedenen Orten Lektor und hier-
auf Guardian in Bonn wurde; das 1688 ihm übertragene Amt
als Provinzial versah er „incomparabili laude", wurde nachher
Guardian in Köln und Trier und brachte als solcher die öko-
nomischen Verhältnisse an beiden Orten wieder in gute Ordnung,
sorgte auch für geschichtliche Aufzeichnungen der Provinz-Er-
eignisse und starb 25. Jan. 1718; Bruno Schmitz aus Nideggen,
an der Universität Köln Doctor „de concilio", Provinzial 1709/12,
disciplinae austerus cultor, f 10. Juni 1720^). Dem 18. Jahr-
hundert sind zuzurechnen: Leonhard Melchers, am 16. Mai 1682
ira Alter von 18 Jahren in den Orden eingetreten, am 26. Okt.
1693 zum Lizenziaten und 1705 auf Kosten des ihm sehr ge-
wogenen Kurfürsten von Köln, Joseph Klemens von Bayern, zum
Doktor der Theologie an der Universität Köln promoviert, Guar-
dian zu Bonn, Cleve und Münster, 1718 kraft päpstlicher An-
ordnung als Provinzial eingesetzt, f 3. Mai 1719 zu Augsburg
auf der Reise zum Generalkapitel und daselbst in der Kirche des
Tertiarierinnenklosters Maria Stern begraben*); Georg ßichermo,
zu Moustier in Savoyen geboren, betrieb zuerst ein kleines
1) Vgl. Hartzheim a. a. O. S. 20 u. 42.
2) „Non mentiar, si virum omnibus coaetaneis suis virtute et doti-
bus superiorem dixero; siquidem figura spectabilis, gestu gravis, con-
versatione humilis, cantor suavis, orator ad academicos et clerum om-
nium applausu facundissimus, statista politus, doctor ab argumentandi
subtilitate profundissimas, in omni vita monastica exercitatissimus/
58 IV. Die erhalten gebl. alten u. später gegr. neuen Klöster.
Handelsgeschäft, das ihn nach Ober- nnd Niederdeutschland
führte nnd das er längere Zeit zu Köln in nächster Nähe des
Minoritenklosters ausübte, wobei er zugleich auch Latein lernte
und darin bei seinem hellen Verstände schnelle Fortschritte machte;
1684 im Alter von 23 Jahren in den Minoritenorden eintretend,
erhielt er am 1. Okt. vom Guardian P. Georg Kolff das Ordens-
kleid, legte nach vollendetem Noviziate unter der Leitung des
P. Joseph Becker am 17. Okt. 1685 in dessen Hände die hl.
Gelübde ab und machte dann die der Priesterweihe vorhergehenden
philosophisch-theologischen Studien in den Ordensschulen zu Bonn
und Soest; als junger Pater unterstützte er zu Köln den Guardian
P. Edmund Bunger, den er auch als Provinzial 1689 nach Rom
zum Generalkapitel begleitete, in der Befreiung des Klosters von
der auf ihm ruhenden Schuldenlast, stellte dann selbst als dessen
Guardian die ruinösen Gebäulichkeiten wieder her und unterzog
auch die Kirche einer durchgreifenden Restauration, „nummis tum
a principibus et magnatibus tum ex eleemosynis et privata in-
dustria corrasis'^*, 1721 zum Provinzial erwählt, starb er am hl.
Pfingstfeste (29. Mai) 1735.
Von den jüngeren, in der Deductio nicht mehr erwähnten
„viri memoria digni" des Kölner Klosters müssen wir wenigstens
noch den P. Reiner Sasserath, geb. 1696 zn Holzheim bei Neuss,
anführen. Frühzeitig in den Orden eingetreten, machte er in den
theologischen Wissenschaften so glänzende Fortschritte, dass er
es darin nicht nur zum Doktor, sondern auch zum Professor an
der Kölner Hochschule brachte; er verfasste neben einem Direc-
torium Confessorum einen dreibändigen Cursus theologiae moralis^),
1) Vgl. Hurter, Nomenciator III, 205; Hartzheim, a. a. 0. S.289.
Aus letzterem Werke seien noch folgende Kölner Minoriten, die sich
durch Gelehrsamkeit auszeichneten, angeführt: Petrus de Mollenbeck
lector Colon., scripsit Repertorium in commentaria Nicolai Lyrani, f Col.
a. 1480 (p. 277): Christianus van Honeff, scripsit 1537 Manuale in Deca-
logum, Symbolum, Orationem Dom. (gewidmet dem Fürsten Willem
Hartig von Cleve-Guelick); er ist wohl identisch mit dem Christianus
Honsius in Waddings Scriptores trium ord. s. Franc, welcher um 1550
in deutscher Sprache ein Confessionale sive modus rite confitendi
herausgab (p. 56); Johannes Wallendorfius, scripsit Sermones de pas-
sione Domini, f Col. 3. Febr. 1628; Cornelius Maes, in saeculo orator
et poeta Viennae, gymnasii Bonnensis Min. Conv. professor, f Colon.
9. Mail 1700; Heribertus Hobbusch a. 1698 confessarius apud Clarissas
1. Das Kloster zu Köln. 59
welcher mehrere Auflagen erlebte; 1736 zum Provinzial der köl-
nischen Minoritenprovinz ernannt, wurde er nach zwei Jahren,
also noch vor Ablauf des üblichen Trienniums, als Ordensassistent
für die Minoritenprovinzen „Deutschlands" *) nach Rom berufen
und blieb dort während der sechsjährigen Dauer dieses Amtes;
hierauf nach Köln zurückgekehrt, wirkte er hauptsächlich als
Professor an der Universität — nur 1766 erscheint er (als
Guardian?) zu Cleve — und starb zu Köln am 13. Febr. 1770«).
Col, t 7. bec. 1713 (p. 131); endlich der aus der köln. in die böhm.
Min.-Provinz übergetretene Wolter Schopen aus Jülich, welcher in der
Folge Weihbischof zu Breslau wurde und zu Wien, wo er starb, bei
den Minoriten seine letzte Ruhestätte fand (p. 322).
1) Näheres über diese Stellung s. am Schlüsse unter Beil. IL
2) In der die Jahre 1769 bis 1796 umfassenden Hauschronik (jetzt
im Archiv der St. Kolumba-Pfarrei) heisst es hierüber zu obigem Datum:
„Diem 6. (februarü 1770) dioecesi Coloniensi ex obitu . . . domini suffra-
o-anei (Francisci Caspar! de Franken-Sierstorff) lugubrem excepit dies
13. praefati mensis provinciae huic nostrae pariter iuctuosa, qua . . .
P. Keinerus Sasserath, s. theol. in alma übiorum universitate doctor de
concilio atque decanus, examinator synodalis, nona iam vice commissa-
rius generalis (ord. Min.), atque . . . P. Generalis olim assistens Ro-
manus, in Omnibus et de omnibus meritissimus, inter confratrum astau-
tium preces, sacrosanctis Ecclesiae sacramentis pientissime susceptis,
animam Creatori reddidit; qui bibliothecam libris plurimis auxit, domus
Domini decorem diligens eam pluribus devotionis monumentis conde-
coravit plenariisque indulgentiis a . . . demente XIV. gratiose obteutis
Antonianam devotionem admodum promovit etc. ; hisque aliisque titu-
lis compluribus provinciam hanc nostram sibi devinctissimam red-
didit.** Das erwähnte päpstliche Breve, wodurch den Besuchern der
Minoritenkirchen der kölnischen Provinz an allen Dienstagen (zu
Ehren des hl. Antonius) bei Empfang der heiligen Sakramente ein
vollkommener Ablass verliehen wurde, datiert vom 16. Dez. 1769. —
Der vorhin genannte Weihbischof wird in derselben Chronik bei Ver-
zeichnung seines Ablebens als utriusque cleri tum saecularis cum regu-
laris fautor singularis genannt, sein Nachfolger aber (Karl Aloys Graf
von Königsegg") als conventus nostri fautor et patrouus inter paucos
singularis bezeichnet. Von diesem wird in der Folge noch besonders
erwähnt, dass er am 27. Mai 1770 in der Minoritenkirche drei jungen
Minoriten (exemplo sane tarn novo quam grato) die Priesterweihe er-
teilte, am 8. Okt. 1771 bei den Minoriten zu Tisch war und sowohl
1772 als auch 1778 an Portiunkula (2. August) in deren Kirche ein Pon-
tifikalamt hielt. — Die öffentliche Prozession an Portiunkula und an
anderen Ordensfesten war 1770 von der geistlichen Regierung, wenn
diese auf Werktage fielen, verboten, 1779 aber für Portiunkula wieder
gestattet worden.
60 IV. Die erhalten gehl, alten u. später gegr. neuen Klöster.
Im Anschluss an diese hervorragenden Männer sollen aus
der erwähnten Hauschronik auch noch die durch ihre Stellung^
hervortretenden Mitglieder des Kölner Minoritenklosters, welche
in die betreffende Zeit fallen, soweit es die lückenhafte Vorlage
gestattet, kurz verzeichnet werden. Es standen ihm als Guar-
diane vor: Theodosius Henrici (1769/70, Exprov., f 6. Juni
1793), Dominikus Bresgen (1775/78, 81/84, 87, Prov. 1778/81),
Markus Fuhr (1778/81 und 84/87, ,Prov. 1775/78), f c. 1792),
Marzellin Hoetmar (1793), Tilman Thelen (1796), Angelikus
Geisseier (1800); Präsidenten (s. oben S. 28) waren: Her-
mann Kohle (1769/70), Honorius Daniels (1775), Roman Fröling
(1776 und 1779), Crescens Buchteler (1778), Bernard Meinerts-
hagen (1781), Ezechiel Dotzheimer (1782/84). Timotheus Jansen
(1787), Simon Wesseling (1793), Gang'olf Orth (1796); Vikare:
1769 Dagobert Funken, 1770 Sabinus Reckers, 1775/81 Anastasius
Gracht, 1781 Linus Fischer, 1782 Alard Dohmen, 1787 Agapit
Schonherr, 1793 Willibrord Weber; Prediger: a) an der eigenen
Kirche: 1769/72 Vitalis Liebertz und Albert Völler; 1775/81
Severin Bausch und Heinrich Leimktihler; 1781 Ämilian Bannen-
berg; 1782/87 Damian Winterich, 1787 Cyprian Averdunk und
Chrysologus Frentzen, 1793 Ätherius Höchst; b) an St. Aposteln:
1769 ff. Bonav. Holter, 1775/78 Damaszenus Müller, 1778 Karl
Fachinger, 1779 Rupert Walter, 1781 Polykarp Gouders, 1782
Linus Fischer, 1784 Camillus d'Olivares, 1787 Ezechiel Dotz
heimer, 1793 Nazarius Engels; c) an St. Cäcilien: 1778/80 An-
gelinus Göbbels, 1781/87 Lukas Schnippering, 1787 Joh. Nep.
Stark; d) bei St. Klara: 1775/78 Engelh. Callenberg, 1778/84
Beda Limbach, 1784 Rupert Walter, 1787 Leopold Eggerath,
1793 die Lektoren des theol. Studiums; e) bei St. Apern: 1775/79
Andreas Schölkens, 1779/84 Karl Fachinger; f) (bei den Ter-
tiarierinnen) in der Römerstrasse: 1775/78 Albert Völler,
1778/82 Raphael Giertmühlen. Im Kölner Kloster befand sich
auch ein theologischer Kurs und ein Noviziat. Als Studien-
regens erscheint 1769 Reiner Sasserath, 1776/81 Theodosius
Henrici, 1793 der Guardian (M. Hoetmar); als Lektoren der
Theologie: 1769 Markus Fuhr und Bonav. Holter, 1776/79 An-
dreas Schölkens, 1776/78 Engelhard Callenberg, 1777/81 Beda
Limbach, 1778/81 Raphael Giertmühlen, 1793 Tilmann Thelen,
Angelikus Geisseier, Wigbert Wollersheim; als Lektoren der
1. Das Kloster zu Köln. 61
Philosophie des nnr 1769 und im nächstfolgenden Jahre dort
]befindlichen Kursus: Otto Vasbender und Philipp Hedderich; als
Instruktoren des Noviziates (Novizenmeister): 1769 Dagobert
Funken, 1775 Sabinus Reckers, 1776 Kunibert Vossen, 1778/81
Roman Fröling, 1781/84 Heinrich Leimkühler, 1784 Balduin
Molitor, 1787 Chrysologus Frentzen; als deren Socii: 1769 Sa-
binus Reekers, 1775/81 Heinrich Leimkühler, 1781 Andreas
Schölkens, 1782 Linus Fischer, 1784 Alard Dobmen, 1787 Tobias
Flamme *).
Von den in diesem Kloster während der letzten Jahrzehnte
verstorbenen Mitgliedern seien erwähnt: Ferdinand Orden-
bach, Exprovinzial und Guardian von mehreren Klöstern, darunter
auch Cleve, f 6. Juli 1769, alt 62 Jahre; Edmund Thielen,
mehrere Jahre eifriger Pfarrverwalter in Melaten, f 10. Sept.
1769, alt 50 J.; Theobald Haxthausen, Provinzial, früher Guardian
zu Münster und Bonn, t 8. Nov. 1770, alt 49 J.; Bernard Schlör,
t 12. Nov. 1770, alt 74 J. ; Felicissimus Lacaille, einst Lektor
der Philosophie und Theologie, 6 Jahre lang Hofgeistlicher beim
Landgrafen von Hessen-Rotenburg, variarum linguarum peritissi-
mus, t 11. Febr. 1775;. Michael Gürten, Jubilar, f 11. Juli 1779;
Angelinus Göbels, Senior, f 3. Mai 1780; Konstantin Schmitz,
Jubilar, f 10. Juni 1792; Lambert Dreesen, Provinzial, zum
Priester geweiht am 12. Febr. 1775, f [22. Juli 1793 in seiner
Heimat Puffendorf; der Exprovinzial und Kölner Exguardian
Markus Fuhr scheint um das Jahr 1792 gestorben zu sein.
In dem nächstfolgenden Abschnitt „De antiquitatibus'*
führt die Deductio zunächst die im Provinzarchive verwahrten
päpstlichen Bullen, soweit sie nicht schon vorher gelegentlich er-
wähnt wurden, an; es waren folgende: Constitutio Gregorii IX.
de festo s. Francisci per universam ecciesiam celebrando^), lit-
terae Nicolai III., quibus regula fratrum Min. ab Honorio III.
1) Im Jahre 1791 erliess der Erzbischof und Kurfürst von Köln
ein Dekret, wodurch sämtlichen Bettelorden verboten wurde, einen
Kleriker- oder Laien-Novizen vor vollendetem 25. Lebensjahre zur Or-
densprofess zuzulassen; da aber das Noviziat überall nur ein Jahr
dauerte, mit 24 Jahren aber sich kein Kleriker-Novize meldete, so war
die Folge, dass in den nächstfolgenden Jahren das Kölner Noviziat
leer stand.
2) „Sicut phiala aarea.* „Dat. Perusii IX kal. martii a. II."
62 IV. Die erhalten gebl. alten u. später gegr. neuen Klöster.
confirmato transumitur*), declaratio Nicolai III in illam regulam^),
litterae Clementis IV (Marc magnnm dictae), quibus. privilegia
ordini fratrum Min. concessa conf irmantur *), litterae Bonifatii VIII
ejusdem tenoris^), traetatas Joannis XXII de inseparabilitate usus
frncti liciti de dominio (contra Michaelem Caesenatem) ^), confir-
matio privilegiorum ordini fratrum Min. per Sixtum IV conces-
sorum^), Sixti IV bulla dicta „anrea"'). Diesen Bullen reihten
sich mehrere Choralbticher auf Pergament an, darunter namentlich
zwei grössere Gradualia; an der Vorderseite des einen derselben
war Christus als Richter zwischen dem hl. Franziskus und der
hl. Klara sitzend abgebildet®), zu Füssen die Figur des Autors
mit der Unterschrift: „Ego fr. Joannes Valkenburg scripsi et notavi
et illuminavi istud graduale et complevi a. D. MCCLXXXXIX."
Ein weiteres Choralbuch war ein 1520 kunstvoll auf Pergament
geschriebenes Psalterium, dessen Vorderseite das Wappen des
Kardinals Albrecht von Brandenburg, Erzbischofs von Magdeburg
und Mainz zierte. Ausserdem besass die Bibliothek einige In-
1) „Litteras fei. rec Honorii III.*' «Dat. Suriani pridie idus aug.
a. II."
2) „Exiit, qui seminat." „Dat. Suriani XIX. kal. sept. a. II.**
3) „Virtute conspicuos." „Dat. Perusii XII. kal. aug. a. I.**
4) „Virtute conspicuos.** „Dat. Komae apud s. Petrum II. idus
nov. a. I.**
5) „Quia vir reprobus.** „Dat. Avinione XVI. kal- dec. a. XIV. **
6) „Regimini universalis eeclesiae.** „Dat. Romae apud s. Petrum
pridie kal. sept. a. IV.** Befindet sich jetzt im Pfarrarchiv von St. Ko-
lumba. Vgl. Schäfer a. a. 0. S. 167, Nr. 93.
7) „Sacri Praedicatorum et Minorum ordines**. „Dat. Romae apud
s. Petrum VII kal. aug. a. VIII.**
8) „Imago ornamentis gothicis auro et coloribus subtilissimo et
plane nitidissimo artificio illustrata.** Bezüglich der Kleidung der hl.
Franziskus und Antonius sowie des Illuminators, wie sie in Initialen
des Textes abgebildet sind, bemerkt der Verfasser der Deductio: „Ha-
bitus anguste defluus, capucio pyramidali acutiori oblongo sine caparone
assuto, colore puniceus conspicitur, moderno Patrum Capucinorum ha-
bitui et capucio prorsus consimilis.* „Ab hac habitus forma discrepant
(recentiores) illae s. Patris et aliorum Franciscanorum effigies, supra
altare ss. tri um Regum positae, in habitu longiori et capucio rotundo
altiori plicato, quäle gestaut religiosi Carmelitae discalceati; caparo vix
humeros excedit, a tergo etiam brevior, manicae laxiores sunt et defluae,
Chorda, cui über precatorius binaeque claves appensae, «rossior esse
cernitur, eolor ex cinericio ad album declinat.**
1. Das Kloster zu Köln. 63
kunabeln, enthaltend Werke der hl. Gregorius und Antoninus, des
ßaynerius von Pisa, des Nikolaus von Lyra u. a., 1477/78 zu
Nürnberg gedruckt; sodann mehrere von Patres des Klosters
verfasste oder kopierte Manuskripte, darunter namentlich eine
Vita s. Francisci, sermones parvi dominicales et de sanctis aus
dem Jahre 1373^ einen sermo super regnlam aus dem Jahre 1493,
die Summa alphabetica praedicantium des Johannes Broymard,
die Dialoge des hl. Gregor „stylo nitidissimo^, Schriften des sei.
Albertus Magnus, schliesslich die Originalhandschrift der „Sancta
communitas^ des Provinzials Anton Wissing^).
Was die Besitzungen und Einkünfte des Kölner Mino-
ritenklosters betrifft, so haben wir schon oben gesehen, dass früh-
zeitig namentlich von solchen oder für solche, welche nach ihrem
Tode in dessen Kirche sich begraben Hessen, Anniveisarien, von
anderen aber aus Devotion ein ewiges Licht vor diesem oder
jenem Altare gestiftet und dafür jährliche Reichnisse von einem
Hause oder Grundstücke rechtsgiltig festgesetzt wurden. Es ver-
machten aber auch besondere Wohltäter aus freien Stücken über-
haupt dem Kloster irgend ein unbewegliches Gut oder eine be-
sondere Abgabe von derartigen Gütern. Nach dem Buchstaben
der Ordensregel konnten die Minderbrüder solche Abgaben und
Vermächtnisse allerdings nicht annehmen; aber die Verhältnisse
drängten immer mehr dazu, und der päpstliche Stuhl begünstigte
zeitweise auch durch besondere Privilegien diese Richtung, wäh-
rend er auch wieder jene Eiferer im Orden, welche diese Privi-
legien als regelwidrig bekämpften, gewähren liess^). Selbstver-
ständlich wurden solche Reichnisse, wie von andern Klöstern, so
auch vom Kölner* sorgfältig verzeichnet. Nach dem ältesten der-
artigen Reddituarium desselben, wovon 1617 der Prokurator P.
Anton Wahlen des bequemeren Gebrauchs wegen eine Abschrift
anfertigte, waren ihm folgende Vermächtnisse zugefallen, von
denen allerdings mehrere zu rein kirchlichen Zwecken gemacht
waren. 1274 vermachte eine Frau Aleyd eine Mark jährlichen
Zinses, zu entrichten von einem Hause in der Schildergasse, ge-
nannt zum Turm*); 1282 wurde dem Kloster das Haus „Schaitz-
1) Über ihn s. unten beim Kloster Trier.
2) Der 7. Band des Bull. Franc, liefert nach beiden Seiten hin
Beispiele genug. Vgl. oben S. 32 f.
3) ^Donatione in scriniis seu protocoilo iudicii s. Columbae ad-
64 IV. Die erhalten gebl. alten u. später gegr. neuen Klöster.
weil" in der Drususgasse gegenüber dem Frauenkloster Marien-
garten überlassen; 1284 erhielt es von Ludwig Molengans zwei
an das Erbe des Bruno von Boslar anstossende Häuser in der
Reymersgasse (in platea Romanorum) gegenüber der alten Stadt-
mauer^ wovon das eine die Eheleute Tilman und Druda gegen
einen jährlichen Zins von 5 Schill, und 6 Pf. 1285 erwarben;
1287 übergab ihm Hilda von Zaintze ihr Haus auf der Randulph-
Strasse; 1288 übergab der Ritter Edmund von Gymenich in die
Hände des Hermann Glewel als Prokurators der Minoriten sein^
von diesen jedoch nur kurze Zeit behaltenes Haus auf der Breite*
Strasse; 1298 überliess denselben eine gewisse Eleiena ^/g des
Hauses Limburg nebst Hofraite, dessen letztes Drittel 1341 durch
Sieberts Tochter Katharina unter der Bedingung hinzugefügt
wurde, dass die Minoriten dem Kloster Pulheim jährlich 5 Schill,
entrichten; 1299 vermachte ihnen des Gerhard von St. Trond
Tochter Katharina einen jährlichen Zins von einem Haus und
Hofraum in der Vogelsgasse (in platea volucrum); 1304 überwies
denselben der Maler Johannes Plass mit seiner Hausfrau Gertrud
einen jährlichen Zins von 8 Mark von ihrem in der Pfarrei
St. Peter in der Schildergasse gelegenen Hause gegen ein Jahr-
gedächtnis, während Adelheid von Hallhasen bezüglich ihres
Hauses in der Herzogsstrasse ein nicht näher bezeichnetes Ab-
kommen traf; 1309 übergab Agnes Profoisen (Profess?) Beghine
ihr Haus am Römerturm den Minoriten und Dominikanern zu
gleichen Teilen; 1320 vermachte ersteren Katharina von Berge
einen jährlichen Zins von 2 Mark von ihrem dem Klostergarten
derselben benachbarten Hause zum Hirschen; 1330 überliess ihnen
Sophie de Hürta (Horde?) ihr der Randulphstrasse nahegelegenes
Haus gegen einen jährlichen, dem Benediktinerinnenkloster zu
zahlenden Zins von 3 Mark; 1347 (Febr. 15)1 machte des Herrn
Marsilius Witwe Gertrud in der Salzgasse ihr Testament, vermöge
dessen sie bei den zu Erben ihrer Güter eingesetzten Klarissen
beerdigt und der kölnischen Minoritenprovinz affiliiert werden
wollte und noch folgende Legate auswarf: 150 Mark zu verteilen
scripta." Nach Schlager a. a. 0. S. 55 wurden die Kölner Minoriten
schon 1237 in einer Schreinsurkunde erwähnt, und 1251 erwarben sie
Häuser auf der Breitestrasse, Hochstrasse und an der Kechtschule, 1256
aber erhielten sie 1/2 Mark Zins; 1292 schenkten ihnen die Beghinen
Bela und Berta das Haus zum Hirschen auf der Breitestrasse.
1. Das Kloster zu Köln. 65
an die einzelnen Klöster dieser Provinz, dem Kölner Kloster aber
noch besonders 2 Mark jährlich zur Verbesserung des Tisches
'an einem bestimmten Tage) und jedem der einzelnen Kloster-
angehörigen einmal 6 Schill, für Sandalen, den Patres Heinrich
und Engelbert aber je 6 Mark und dem Provinzial Arnold von
Neuss, ihrem geistlichen Vater, den sie mit dem P. Johannes von
Brandenburg zu ihrem Testamentsvollstrecker eingesetzt hatte,
50 Mark und diesem P.Johannes 100 Mark nebst einem silbernen
Becher und dem besten, durch ihre Dienerin „Beghina** zu über-
gebenden Bette; ferner bestimmte sie, dass ihr Silberzeug zu
Kelchen umgearbeitet werden und der beste davon dem genannten
P.Johannes zukommen solle. — Am 31. Aug. 1374 vermachte Ger-
trud von 6undensberg(Godesberg?), Witwe des Gerhard Vamhanen,
testamentarisch einen jährlichen Zins von 20 Turnosen, gleich-
massig unter die vier Mendikantenorden und die Reklusorien im
Armenseelenfriedhof bei St. Klara, im Burggraben und im Rein-
holdshofe zu verteilen, gegen Abhaltung eines Anniversars für sie
selbst und für ihre Anverwandten ; am 6. Mai 1390 anerkannten
die Kölner Schöffen Werner Quattermart und Gerhard de Benesis
das kraft Testaments der Bela de Benesis den Minoriten zu
leistende Reichnis von 2 Mark jährlich vom Hause Buysfons; am
16. Aug. 1396 vermachten Ritter Heinrich Roilimann, Herr in
Arendahl, und seine Ehefrau Margarete vom Turme den vier
Mendikantenorden zu Köln vier Jauchert Ackerfeld gegen Ab-
haltung eines Jahrgedächtnisses; am 7. Nov. 1397 vermachte den
dortigen Minoriten Elisabeth Endrenkhausen jährlich 2 Malter Ge-
treide zu Opladen, wofür dieselben nach Kirchengebrauch ihrer ein-
gedenk sein sollten. Am 10. Juni 1406 stiftete bei denselben die edle
Jutta vonNerendorp testamentarisch ein Jahrgedächtnis unter An-
weisung eines jährlichen Reichnisses von 3 Simeri Getreide und 3
Zinshtihnem, womit ein Weinberg in Trevelsdorf belastet wurde; am
n. Dez. 1406 erwählte Stephans „de littore" Witwe Christina
letztwillig ihr Begräbnis bei den Minoriten unter Anweisung von
10 Goldgulden an die Kirchenfabrik, wofür ihr Gedächtnis jähr-
lich gehalten werden sollte ; den Minoriten Johann von Segendorp
aber als ihren Treuhänder und Testamentsvollstrecker bedachte
sie noch besonders mit 8 Goldgulden. Am 13. Mära 1413 stellte
Johannes Birklein einen Revers aus über jährlich von seinem
Hause „ad ripam*^ zu leistende 26 Schill., für den Unterhalt einer
5
66 IV. Die erhalten gebl. alten u. später gegr. neuen Klöster.
Lampe vor dem Sacrarium und für Abhaltung eines Anniversars,
welche sein Vater Gottschalk den Minoriten vermacht hatte. Am
24. Mai 1417 vermachte diesen der Kölner Schöffe Eberhard Geyr
von Covelshofen u. a. 6 Mark jährlichen Zinses von Äckern vor
dem Stadttore gegen Abhaltung eines Anniversars und Beleuchtung
seines Grabes 0; am 15. Juli 1478 kam Christina ^de duobus
hircis", Witwe des Johann Eickhorn, mit ihnen dahin überein, dass
diese statt der von Peter von Stamheim einst gestifteten 6 Mark
Geldes, 9 Hühner und 4 Malter Getreides, jährlich 6 Malter Ge-
treides und eine bestimmte Geldsumme, bei der Stadt Düren zu
erheben, erhalten, dafür aber wöchentlich drei Messen für sie nnd
ihre Freundschaft persolvieren sollten.
In der Folge wurden derlei Stiftungen durchgehends unter
Erlegung von Barkapitalien gemacht, diese aber in der Deduetio
nicht mehr angegeben*). Überhaupt aber waren die Zeiten der
1) Nach Schlager (a. a. O.) vermachte ihnen am 15 April 1429
Ida von Dorn, Witwe des Ritters Rabodo von Odenkirchen, einen Jahres-
zins von 1 fl., während der Propst Heinrich von Hirtz, gew. von der
Landskron, schon am 11. Juni 1358 einen solchen von 10 Mark an-
gewiesen hatte.
2) Nach Schäfer (a. a. O., S. 213, Nr. 368 bezw. S. 221. Nr. 428)
vermachten am 3. Sept. 1625 die Eheleute Jakob Brachmann von Ran-
denrad, Notar und Prokurator des Kölner Ratsgerichts, und seine Ehe-
frau Kath. Kurte, testamentarisch je 50 Taler an die Minoriten, an die
Observanten ad olivas, an die St. Francisci Korden-(GürteI)-Bruderschaft
und an die Hausarmen der Pfarrei St. Kolumba. Der Minoritenguardian
Sylvester Schweitzer aber bekundete am 3. Sept. 1676, dass Joh. Kontze,
Halbmann zu Stockheim, Grundstücke der Kölner Minoriten in der
Polhemer Hoheit erworben. — Nach der Klosterchronik von 1769 bis
1796 (jetzt im Pfarrarchiv von St. Kolumba) wird mancher Wohltäter
gedacht, denen das Kloster noch ein dankbares Andenken bewahrte.
So wird berichtet, dass die Leiche des am 23. Nov. 1770 gestorbenen
Ratsherren Joh. Kasp. Jos. zum Pütz, welcher des Klosters geistlicher
Vater war, bei der am 29. Nov. stattfindenden Beerdigung von acht
der jüngeren Minoritenpatres bis zur Kirche von St. Kolumba, in die-
selbe aber von acht Alexianerbrüdern getragen wurde und dass dort
der ganze Minoritenkonvent, welcher mit den Franziskanern der
strengeren Observanz, den Augustinern und Dominikanern die Leiche
begleitet hatte, den Exequien bis zum Schlüsse beiwohnte. In der
Klosterkirche wurde je ein feierliches Requiem gehalten: am 26. Aug.
1771 für das am 20. Aug. gestorbene Fräulein von Herweg, als beson-
dere Wohltäterin des Klosters, am 19. Juni 1772 auf Wunsch des kais.
1. Das Kloster zu Köln. 67
Erwerbungen von Grundstücken und Naturalreichnissen vorüber.
Es folgten vielmehr Zeiten des Verlustes bezüglich der bis-
herigen Besitzungen. Verschiedene Ursachen wirkten zusammen,
dass das Kloster gegen Ende des 16. Jahrhunderts sich veran-
lasst sah, unmittelbar dazu gehörige Grundstücke zu veräussern:
so am 25. März 1569 anf Betreiben des Kölner Stadtrates den
gegen Norden gelegenen Gemüsegarten und zwei anstossende Ge-»
bäade an das Laurentianer Gymnasium, und zwar unter sehr un-
günstigen Bedingungen; am 5. März 1590 das Backhaus nebst
dem Obstgarten und am 1. Jan. 1591 ein Haus hinter der Kirche
nebst einem Teile des Friedhofes. Auf diese Weise reduzierte
sich die Grundfläche des Klosters in der Richtung von Osten nach
Westen auf 375 und in der Richtung von Süden nach Norden
auf 425 Fuss. — Anfangs des 17. Jahrhunderts waren die Mino-
riten sogar in Gefahr, ihr Kloster ganz und gar, und zwar an die
Observanten zu verlieren. Diese wollten i. J. 1609 zu Köln ein
Provinzkapitel unter dem Vorsitz des P. Johann von Ney (Noy)
halten und bei dieser Gelegenheit eine feierliche Prozession in die
Minoritenkirche veranstalten, aber nicht bloss der Andacht halber,
sondern in der geheimen Absicht, sich hierbei des Klosters ganz
zu bemächtigen. Zwei Stadträte, Johann Hardenrath und Wilhelm
Hackstein, verrieten jedoch diesen Plan, für welchen bereits der
Kurfürst-Erzbischof und die Mehrheit des Stadtrates gewonnen
gewesen sein sollten, den Minoriten. Diese beriefen nun selbst
schnell ein Kapitel und führten auch einige notwendige Reformen,
namentlich bezüglich der Klausur, ein und vereitelten so den gegen
sie im Schilde geführten Anschlag. Hierbei hatte sich besonders
der spätere Provinzial und Paderborner Weihbischof P. Johann
Oberpostmeisters von Beckers für die Fürstin von Thurn und Taxis,
des Klosters besondere Patronin, für welche auch in den anderen
Klosterkirchen Gleiches geschah, und am 29. März 1773 für den Fürsten
von Taxis, welchem Gottesdienste auch der genannte Oberpostmeister
mit Gemahlin beiwohnte. Auch ist das am 28. Dez. 1772 erfolgte Ab-
leben des Ratsherrn Franz Kaspar von Wymar mit dem Bemerken
erwähnt, dass er „ecclesiae nostrae decus et ornamentum" war, und
ebenso ist aufgezeichnet, dass an der Leiche des am 2. Jan. 1774 gestor-
benen Komturs von St. Johann und Kordula, Mathias Tils, auf Wunsch
des Kapitelsseniors von Bullingen einige Minoriten abwechselnd bis zur
Beisetzung die Gebete für die Verstorbenen verrichteten.
68 IV. Die erhalten gebl. alten u. später gegr. neuen Klöster.
Pelking, welcher damals Guardian in Soest und von dort herbei-
gerufen worden war, um die Leitung des Kölner Klosters zu tiber-
nehmen, verdient gemacht. Dass dasselbe 1620 abbrannte, wurde
schon in der Einleitung erwähnt. — Auch von den Drangsalen
des 30jährigen Krieges blieb es nicht verschont. Zwar gewährte
es den nach der Schlacht bei Leipzig (1631) sich flüchtenden Fürst-
•bischöfen von Würzburg und Worms und bald darauf auch dem
Kurfürsten-Erzbischof von Mainz gastliche Aufnahme, die übrigens
gut belohnt wurde; da aber die Schweden sogar bis zu dem Köln
gegenüberliegenden Deutz vordrangen, so wurde auch jene Stadt
in grösste Angst ob der nächsten Kriegsgefahr versetzt, und fing
auch das Minoritenkloster infolge der Kriegswirren an, am Not-
wendigsten Mangel zu leiden, besonders da manche Einkünfte nur
mangelhaft oder gar nicht eingingen, wie z. B. ein von der Stadt
Neuss zu beziehender Jahreszins 9 Jahre lang ganz ausblieb. Es
mussten deshalb auf den Provinzversammlungen von 1638 und 1639
einigen in günstigeren Verhältnissen befindlichen Klöstern der
Provinz bestimmte Naturalleistungen an dasselbe auferlegt werden.
Die Ungunst der Zeitverhältnisse lastete noch das ganze 17. Jahr-
hundert hindurch auf diesem Kloster, in dessen Kirche am 29. Juli
1680 sogar der Blitz einschlug, ohne jedoch zu zünden. Erst
mit dem folgenden Jahrhundert begannen wieder bessere Zeiten;
aber dieses war zugleich das letzte wie für die ganze Provinz,
so auch für dessen Hauptkloster Köln. Es war die allgemeine
Säkularisation, welche zu Anfang des 19. Jahrhunderts mit den
Klöstern aufräumte. Vorher aber hatte das Kölner Minoriten-
kloster noch die Drangsale des französischen Revolutionskrieges
zu kosten 1). Im Jahre 1808 schenkte dann Napoleon L das schon
1802 aufgehobene Kölner Minoritenkloster samt Kirche der Stadt
zur Errichtung eines Atelier de charite; 1846 wurde die Kirche
als Annexkirche der Domkirche abgetreten, was die preussische
Regierung am 29. Sept. 1849 genehmigte, worauf der Erzbischof
am 1. Mai 1850 feierlich davon Besitz nahm. Schon 1845 hatte
sich ein Verein zur Wiederherstellung der Kirche gebildet, was
auch namentlich dank der grossartigen Liberalität von J. H. Richartz
1) Eine recht anschauliche Beschreibung hiervon enthält die schon
öfter erwähnte Hauschronik des Kölner Min.Klosters von 1769—96^
welche im 80. Heft der Ann. des Hist. Ver. f. d. N. erscheinen wird.
2. Das Kloster zu Bonn. 69
durch den Architekten J. Feiten geschah. Das Kloster wurde
1855 abgebrochen und an dessen Stelle das jetzige städtische
Museum erbaut.
2. Das Kloster za Boun.
Über dessen Geschichte stehen uns ausser der Deductio zwei
Handschriften zu Gebote, welche 1885 von R. Pick im 43. Heft
der Annalen des Historischen Vereins für den Niederrhein teils
auszüglich teils im Wortlaute veröffentlicht wurden. Es sind dies
1. eine allerdings erst 1746 angelegte Hauschronik*), die für die
Vergangenheit mehr summarisch, jedoch gleich der Deductio und
übereinstimmend mit ihr auf Grund authentischer Quellen berichtet,
für die Folgezeit aber, ja schon vom Jahre 1738 an*), bis zum
Schlüsse im J. 1785 den Charakter eines Tagebuches annimmt,
und 2. die Beschreibung der traurigen Schicksale, die namentlich
Kirche und Kloster der Minoriten durch die Beschiessung der be-
lagei*ten Stadt Bonn im J. 1689 erlitten; sie ist übrigens auch in
jene Hauschronik aufgenommen und sie ist es, die, wie schon an-
gedeutet, R. Pick im Wortlaute veröffentlichte^). Da auch
P. Schlager für seine Beiträge zur Geschichte der kölnischen
Franziskanerordensprovinz diese beiden Handschriften, wenigstens
80 weit sie veröffentlicht sind, benützte, so kann über die ältere
1) Mit dem Titel: „Liber . . . conventus Bonnensis roemorabiiium
renovatus 1746". Um jene Zeit war P. Bernardin Verbeck dessen Guar-
dian, von dem auch der Auftrag zur Anlage dieses Buches ausging.
2) Mit der Oberschrift: „Collectio quorundam memorandorum ab
a. 1738 . . . digesta et deducta per me fr. Ferrutiurn Molitor p. t. guar-
dianum**. P. Molitor war Guardian des Bonner Klosters 1748 — 1751 und
1758—1760; während dieses zweiten Guardianats scheint jene Collectio
entstanden zu sein. Sie ist übrigens nicht von seiner Hand geschrieben,
sondern ebenfalls von jener, welche auch das Vorausgehende (von An-
fang an) schrieb. Von 1760 bis 1769 setzt eine andere Hand ein, welche
als die des P. Domin. Bresgen erscheint; derselbe war 1769/72 Guardian
und machte auch noch in dieser Zeit einige eigenhändige Einträge.
Als dann 1769 wieder eine andere Hand einzuschreiben anfing, findet
sich am Rande von einer späteren Hand die Bemerkung : „Hie diarium
notabilium inchoavit . . . P. Emericus Schneck (1772/78 guardianus), vir
pius et in colligendis eiusmodi notabilibus curiosus et industriosus ;
continuavit ab a. 1769 usque ad a, 1785 inclusive."
3) Ihr Verfasser ist der damalige Bonner Guardian P. Wissing.
70 IV. Die erhalten gebl. alten u. später gegr. neuen Klöster.
Geschichte des Bonner Klosters, welche übrigens P. Schlager
auch nur allein berücksichtigt, nichts eigentlich Neues mitgeteilt
werden. Weil aber, wie erwähnt, der Über memorabilium von
R. Pick nur auszugsweise veröffentlicht wurde und diese Aus-
züge mehr allgemeine Bonner Ereignisse berücksichtigen, während
doch die Chronik nach dessen eigener Behauptung ziemlich voll-
ständig das Material zu einer Geschichte des Klosters seit der
Mitte des 18. Jahrhunderts (1738—1785) enthält*) und somit
eine erwünschte Ergänzung der gerade bis c. 1738 reichenden
Deductio bietet, so Hess es sich der Herausgeber dieser Deduetia
angelegen sein, jenen nun der Pfarrei St. ßemigius in Bonn ge-
hörigen liber memorabilium zur Einsicht und Benutzung zu er-
halten, was ihm auch dank der freundlichen Vermittlung des
H. H. Pastors K. Unkel in Alfter und dank dem gütigen Ent-
gegenkommen des H. H. Oberpfarrers F. Ludwigs von St. Re-
migius in der wünschenswertesten Weise gelang.
Die Gründung des Bonner Minoritenklosters fällt in das Jahr
1274 und ist dem Kölner Erzbischof Engelbert von Falkenburg,
der wegen Streitigkeiten mit der Stadt Köln seine Residenz nach
Bonn verlegte, zu danken. Dieser starb zwar schon am 17. Okt.
1274, aber Kloster- und Kirchenbau fanden dank der Freigebig-
keit des Bonner Stiftspropstes Reinhard von Westerburg, eines
Bruders des neuen Erzbischofs Sigfrid von Westerburg, stetigen,
wenn auch, namentlich was die Kirche betrifft, ziemlich lang-
samen Fortgang. An dieser soll, gleich der Kölner Minoriten-
kirche, 40 Jahre lang gebaut worden sein, ja, wenn ihre Ein-
weihung sich unmittelbar an den Ausbau anschloss und dieselbe
schon zu Ehren des hl. Bischofs Ludwig von Toulouse geschah,
noch etwas mehr ; denn dieser Prinz aus dem Hause Anjou, Sohn
des Xönigs Karl von Sizilien (Neapel) und Bruder des Thron-
folgers Robert, welcher vor Antritt des Bistums Toulouse im De-
zember 1296 das Kleid des hl. Franziskus genommen und in die
Hände des Ordensgenerals die Ordensgelübde abgelegt hatte, aber
bereits am 19. August 1297 (nicht erst 1299) starb ^), wurde am
1. April 1317 (nicht schon 1316) von Papst Johann XXIL heilig
1) Vgl. Ann. d. Eist. Ver. f. d. Niederrh. H. 43, S. 108.
2) Vgl. meine Hier. cath. medii aevi I, 515, und Bull. Francisc.
V, 111.
2. Das Kloster zu Bonn. 71
gesprochen. Somit liegt zwischen dem Beginn des Baues und der
Einweihung der Bonner Minoritenkirche, unter den angedeuteten
Voraussetzungen, ein Zeitraum von wenigstens 43 Jahren. Die
Kirche wurde in zierlichem gotischen Stil errichtet unter Verwen-
dung von behauenen Tuffsteinen aus den Andemacher Stein-
brüchen; nur zum Sockel, zu den Fenstern und zu den Wider-
lagerpfeilern wurde Trachyt verwendet. Die Gesamtlänge betrug
170 Fuss, wovon jedoch auf den Chor ein der damaligen Bau-
weise der Minoritenkirchen entsprechender grosser Teil von 62
Fuss kam; die Breite des letzteren beträgt 32, die des Lang-
schiffes 72 Fuss; das dreiteilige Gewölbe ruht auf 10 (Rund-)
Pfeilern und ist im Mittelschiff 60 Fass über dem Boden ge-
spannt, in den Seitenschiffen aber nur in halber Höhe, so dass
in den über diese emporragenden Flächen des Mittelschiffes noch
Fenster angebracht werden konnten. — Über die ursprüngliche
innere Ausstattung der Kirche lässt sich nichts Bestimmtes
melden ; mehr wissen wir über die Veränderungen, die auf Grund
des vom Ordensgeneral Franceschini (1625— 1632) herausgegebenen
Ordenszeremoniale vom Jahre 1638 an vorgenommen wurden.
Dementsprechend wurde der Hoch- oder vielmehr Chor -Altar,
welcher ursprünglich (ähnlich wie in Köln und vielen andern Or-
denskirchen) am Abschluss des Chores gestanden zu haben scheint,
unter Entfernung des den Chor gegen den Schiffraum abschliessen-
den Lettners, mehr gegen die Mitte des Chores vorgerückt, das
den Klosterangehörigen reservierte Chorgestühl aber hinter dem
80 verlegten Hochaltar angebracht. Der Aufbau dieses neuen
Hochaltars wurde unter dem Guardianat des P. Hermann Dorne-
bocholt von Laienbrüdern des Klosters, mit dem Br. Franz von
Gaugreben an der Spitze, welche ungefähr 6 Jahre daran arbei-
teten, „miro artificio'^ hergestellt mit einem vom Kölner Kur-
fürsten Ferdinand von Bayern bestrittenen Kostenaufwand von
2500 Reichstalern; „er war einer der schönsten in der ganzen
Gegend'^ ^), ging aber beim Bombardement von 1689 zugrunde.
1) P. Wisßing schreibt darüber (vgl. Ann. d. Hist. V. f. d. Nrh.
H. 43, S. 130): „Summum altare a nostris fratribus laicis elaboratum et
illuminatum (bemalt) erat speciosissimum, cui nullum simile in tota eivi-
tate, forte nee aliquod elegantius Coloniae; erat pulcherrimis statuis
sanctorum ordinis nostri, infra et supra a lateribus circumquaque aliorum
sanctorum perpolitis statuis, etiam angelorum, ornatum, in cuius apice
72 IV. Die erbalten gebl. alten u. später gegr. neuen Klöster.
Seine Einweihung vollzog am 28. Juni 1644 der Osnabrücker
Fürstbischof Franz Wilhelm von Wartenberg*).
An Nebenaltären besass die Kirche zu dieser Zeit sechs,
von denen 1644 nachweislich die den hl. Antonius, Katharina,
Anna und Barbara geweihten gleichzeitig mit dem Hochaltar neu
konsekriert wurden. Die beiden anderen Nebenaltäre, der 1620
durch die Munifizenz des vorerwähnten Kurfürsten (an Stelle eines
früheren) errichtete Marienaltar und der 1621 von Wilhelm Reuss^
Stiftsherrn von St. Cassius (wohl auch an Stelle eines schon vor-
her bestandenen) gestiftete Franziskus- Altar scheinen 1644 einer
neuen Einweihung nicht bedurft zu haben. Für jenen Marien-
altar wurde in dem nördlichen Seitenschiff eine besondere, mit
gutgearbeitetem Eisenwerk umgebene und durch mehrere Fenster
erleuchtete Kapelle und in derselben ein zimmerartiges Gemach
hergerichtet, von wo aus der Kurfürst Ferdinand, welcher
auch zeitlebens den dortigen Altar mit 100 Goldgulden dotierte,
dem hl. Messopfer beizuwohnen pflegte; dies alles ging jedoch
1689 mit dem Hochaltar zugrunde 2). Den Antoniusaltar Hess
der Kölner Kurfürst Max Heinrich 1664 durch einen neuen er-
setzen, nachdem er am 9. Juni 1661 die 7-ühr-Me8se darauf ge-
stiftet hatte, um jene Zeit hatte dieser Kurfürst der Minoriten-
kirche auch eine bedeutende Reliquie des hl. Antonius verehrt,
welche, in eine drei Fuss hohe silberne Statue eingeschlossen, im
Tabernakel des Antoniusaltars reponiert wurde ^). Die beim Bom-
s. Ludovicus, patronus ecclesiae, episcopali vestitu ornatus; ex maiore
parte erat inauratum, in superficie inferior! laevigata nigrum; alio
colore non erat imbutum, excepto, quod hie et ibi in vestimentis statuarum
interioribus (nam exteriora erant omnia inaurata, exceptis statuis
patronorum ordinis) erat inspersus color rubeus, uti et caputio cardina-
lium (s. Bonaventurae et s. Caroli Borr.), superpelliceum etiam erat
album.
1) Nicht von HohenzoUern, wie die Deductio und die eingangs
erwähnte Hauschronik besagen.
2) Als nach dem Tode dieses Kurfürsten jenes Zimmer dem bis-
herigen Zwecke nicht mehr diente, wurden dort Kirchenornate ver-
wahrt; bei Beginn der Beschiessung Bonns i. J. 1689 verwahrte dort
der damalige Guardian P. Anton Wissing auch seine Predigten und
andere ihm teuere Sachen, die aber ebenfalls mit verbrannten.
3) Die Übertragung dieser Reliquie vom kurfürstlichen Schlosse
in die Minoritenkirche geschah in feierlicher Prozession; ihr wohnte
auch der in vor. Anm. genannte Wissing, damals noch Bonner Gym-
2. Das Kloster zu Bonn. 73
bardement 1689 zugrunde gegangenea Altäre, wenigstens der
Hochaltar und der Marienaltar, wurden durch andere ersetzt; die
architektonischen Arbeiten an jenem führte der Laienbmder Doro-
theus Fuchs mit vortrefflichem Kunstverständnis aus, dieser, von
dem kurkölnischen Rat von Läpp gestiftet, erhielt htibsche Be-
maluDg und Vergoldung. Beide konsekrierte am 18. Jan. 1702
der kölnische Weihbischof de la Margelle ^), dazu noch den von
der Gräfin „von Fuckart"^) gestifteten 7. Altar zu Ehren des
hl. Johann von Nepomak. Ein achter Nebenaltar zu Ehren des
hl. Markus wurde 1717 von dem kurkölnischen Geheimrat und
Kanzleidirektor Johann Markus von Schönhoven, der zugleich
geistlicher Vater des Klosters war, unter gleichzeitiger Anweisung
eines Fonds zur täglichen Zelebrierung einer hl. Messe an diesem
Altare, gestiftet; seine Einweihung zugleich mit den neuen Bar-
nasiast, mit seinem Bruder, welcher später unter dem Namen Franz
ebenfalls in den Minoritenorden eintrat, bei. — Der Kurfürst Max
Heinrich war überhaupt ein grosser Verehrer des hl. Antonius. So
pflegte er regelmässig der feierlichen Prozession beizuwohnen, welche
unter Teilnahme des ganzen Welt- und Ordens-Klerus am Feste des
hl. Antonius und mit seiner erwähnten Reliquie jährlich stattfand; konnte
er aber nicht gut beiwohnen, so Hess er wenigstens die Prozession zum
Schlosse hin sich bewegen, wo er andächtigst den Segen mit dem
AUerheiligsten empfing. Er pflegte auch (gleich anderen Kurfürsten
von Köln) an Festtagen dem feierlichen Gottesdienste in der Minoriten-
kirche mit seinem gesamten Hofstaat beizuwohnen; zu dem Zwecke
begab er sich gewöhnlich in ein kleines Oratorium über der Sakristei,
wo früher der Provinzial Otto Guthof in seinen alten Lebenstagen zu
zelebrieren pflegte und von wo aus man gerade auf den Hochaltar
sehen konnte. Von dort aus hörte er auch am Passionssonntag und
einigen besonderen Festen die Predigt, welche sein Hofprediger (S. J.)
hielt. Zur vorerwähnten Prozession wurde dieser Kurfürst immer per-
sönlich eingeladen; bei dieser Gelegenheit schenkte er aus Verehrung
des hl. Antonius der Kirche gewöhnlich einen Kelch oder ein paar
Messkännchen oder Blumenvasen aus Silber oder ein paar Leuchter
oder auch 25 Reichstaler oder Dukaten in Bargeld. An den Marien-
und anderen hohen Festen pflegte er auch den Mendikantenklöstern
eine Pietanz in Fleisch, Wein und Weissbrot zukommen zu lassen. Er
sah aber auch darauf, dass diese Religiösen immer rechtzeitig das
Zeichen zum Nachtchor gaben.
1) Nicht Lammerselle, wie die Deductio und die Hauschronik
schrieben.
2) Wohl „von Fugger**, welche die geistliche Mutter des Bonner
Kapuzinerklosters war und im Juni 1742 starb.
74 IV. Die erhalten gebl. alten u. später gegr. neuen Klöster.
bara-, Marien- und An tonins- Altären vollzog am 16. Sept. 1759
der Paderborner Weihbischof Graf von Gondola, vorher Abt von
Ettal. Der St. Barbara- Altar harmonierte wenig mit dem ihm
zunächst stehenden St. Katharina-Altar, nur dass beide ziemlich
roh bearbeitet waren; P. ürban Ferrare Hess ihnen deshalb 1752
eine mehr gleichförmige Gestalt geben und durch den Meister
Wirtz hübsch marmorieren und vergolden. Die am St. Katharina-
Altar vorgenommenen Veränderungen machten jedoch keine neue
Konsekration nötig. Die Neueinweihung des Marien- und Antonius-
Altars war durch deren gegenseitige Versetzung bedingt. Im Jahre
1758 beschloss man nämlich, letzteren Altar, der inzwischen „ob-
solet" geworden und teilweise von Würmern zerfressen war, durch
einen neuen Antoninsaltar aus Marmor zu ersetzen und seinen
Standort mit dem des Marienaltars zu vertauschen. Hierzu suchte
man zunächst, da jener eine Stiftung des Kölner Kurfürsten Max
Heinrich von Bayern war und dessen Wappen trug, die Erlaubnis
des regierenden Kurfürsten Klemens August von Bayern nach
und verband damit die weitere Bitte, auch zur Versetzung des
Marienaltars die Genehmigung erteilen zu wollen, damit so einem
?illenfallsigen Widerspruche der beteiligten Stifter vorgebeugt sei;
der Kurfürst gab zu beiden seine Einwilligung durch die Re-
skripte vom 24. Febr. 1758 bezw. 25. April 1759. Da ferner der
Marienaltar von Papst Benedikt XIV. privilegiert war, dieses
Privileg aber im Falle seiner Versetzung erlosch, so erbat und
erhielt man von Papst Klemens XIH. am 5. Juli 1759 die Gnade,
dass dieses Privileg auch für den neuen Standort gelten solle.
Der Aufsatz des neuen Antoniusaltars wurde zu Mainz vom Hof-
bildhauer Schranz aus Marmor vom Melibokus verfertigt und zu
Schiff nach Bonn gebracht. Am 18. Juli 1760 dort angekommen,
wurde er alsbald auf der Mensa des neuen Antoniusaltares auf-
gesetzt, so dass der eifrige Förderer des Werkes, P. ürban Fer-
rare, bereits am folgenden 4. Sept. zu dessen glücklicher Voll-
endung das erste Dankopfer darauf darbringen konnte. Da der
Tabernakel des neuen Marmoraltares für die oben erwähnte An-
toniusreliquie etwas zu klein war, musste der Goldschmied üdes-
heim an dieser Statue einige Veränderungen vornehmen, um sie
hier ebenfalls unterbringen zu können. Um mehr Licht für den
neuen Antoniusaltar zu gewinnen, wurde das alte Fenster nach
der Strasse hin vergrössert (in altitudinem ampliata); das neue
2. Das Kloster zu Bonn. 75
Glas hiezu im Preise von 36 Rtlr. schenkte Frau von Falkenberg.
Die Zeremonien bei der Einweihung sind in der mehrerwähnten
Hanschronik (S. 242 ff.) ausführlich beschrieben ; die Pontifikal-
kleider für den Weihbischof lieh man in der Abtei Heisterbach
lind im Bonner Cassiusstift.
An Statuen zählte die Kirche zunächst die Standbilder der
zwölf Apostel, welche an den Pfeilern des Langhauses in gleicher
Höhe mit dem Ansatz der Seitengewölbe aufgestellt waren. Einige
derselben wurden 1689 durch Brand zerstört, jedoch alsbald durch
andere ersetzt; 1738 Hess sie jedoch der Guardian Bernardin
Verbeck, als dem jjamaligen Kunstgeschraacke nicht entsprechend,
sämtlich entfernen*), wie er auch einige andere ähnliche Verän-
derungen vornahm*-). Am fünften Pfeiler der Nordseite befand
1) Hierüber schreibt die Hauöchronik : „Similiter omncs infornies
statuas, quarum magnus numerus et ingens moles in summo altari dis-
posita erat, cum aliis superfluis sculpturis altare plus onerantibus et
obfuscantibus quam ornantibus resecavit et abiecit. Econtra duas prae-
claras optimique artificii statuas s. Catharinae et s. Barbarae a cou-
ventu (fratrum Min.) Coloniensi . . . acceptas, a coloribus, quibus illu-
minatae erant, ablutas substituit et tabuiam maiorem, assumptionem
B-M-V. exhibentem (per Mesquidam Hispanum pictam), in eodem aitari
collocavit. Dagegen Hess er 1745 die von ihm selbst in Stein aus-
g-ehauene Statue des hl. Antonius von Padua über dem Hauptportal
der Kirche anbringen. Verbeck, zu Antwerpen geboren, war nämlich
ein gelernter Bildhauer und trat anfangs als Laienbruder in den Orden;
erst hier machte er dann die für den Priesterstand nötigen Studien,
nachdem er Dispense zum Übertritt vom Laien- zum Kleriker-Stande
erhalten hatte.
2) Dazu gehören namentlich folgende: „Pavimentum ecclesiae, ob
collapsa sepulchra, erasos lapides et alia impedimenta valde cavernosum
et incommodum, eiectis veteribus incongruis et discissis iapidibus se-
pulchra libus, apte applanari plurimisque novis abacis insterni, loculos
etiam sepulturarum aptius distribui ac designari fecit ad insignem
ecclesiae decorem. Abaci lapidei secti ex Königs winter allati et in hanc
impensi renovationem plus quam 353 imperialibus constant." „Idem
eiusdem anni (1738) aestate pavimentum ambitus nostri ubique gibosum
et inaequale coaequavit novis abacis quadratis sectis, 229 imperialibus
in Königswinter emptis, in praesentem qua visitur formam recens sterni
ac in eodem ambitu ab ingressu domus capitularis versus refectorium
aestivale cryptam concameratam pro sepultura fratrum nostrorum in-
strui curavit." „Anno 1739 . . . exusti nostri olim gymnasii ruinas et
desertum a tempore bombardationis locum prope portam conventus
aggressus totum novum aedificium conventui nedum summe com-
76 IV Die erhalten gebl. alten u. später gegr. neuen Klöster.
sich eine ziemlich grosse Bildsäule der allersel. Jungfrau mit dem
göttlichen Kinde, welche die Inschrift trug: Confraternitatis iniago
B-M-V. renovata 1700. An dem gegenüber befindliehen Pfeiler
w^r ein Standbild der schmerzhaften Mutter (mit dem Leichnam
Christi im Schoss) angebracht; sie trug eine silberne Krone auf
dem Haupte^ die 1750 durch eine neue ersetzt wurde, nachdem
die ursprüngliche gestohlen worden war. Zwischen diesen beiden
Marienbildern hing vom Gewölbe herab noch ein drittes, Maria
als Himmelskönigin darstellend mit dem Glorienschein und von Engeln
umgeben, die einen Rosenkranz in Händen hielten. Hierher veranstal-
tete die Klostergemeinde vom Chor aus tägKch qne Prozession unter
Absingung der treffenden marianischen Antiphon und gleichzeitiger
Anztindung von vier Kerzen; es geschah dies infolge einer von
Klara Maria Maeck, Witwe des kurfürstlichen Kammerrats Arnold
Heufft, am 2. Juli 1626 gemachten Stiftung. Merkwürdiger
Weise blieben alle diese drei Marienstatuen, zu welchen das Volk
grosse Andacht hegte, gleich einer vierten, einer Nachahmung der
Passauer Muttergottes, die über der vom Schlafsaal zum Chor
führenden Treppe hing, beim Brande 1689 verschont. Doch
wurde bei der unter dem Guardianat des P, Ferdinand Orden-
bach im Mai 1748 begonnenen Kirchenrestauration jene vom Ge-
wölbe herabhängende Statue entfernt^). Ausserdem befanden sich
modum, sed et necessarium (vix enim conclave pro recipiendis hospiti-
bus in conventu exstiterat) molitus est et magnis sumptibus tandem
consumavit: Interim plura perpessus taedia et contradictiones vicinorum
ob fenestras aedificii nostri in eoruin areas vergentes . . ., in quibus
forte alius quis guardianus eo conventus commodo non emersisset, ac
ipse, utpote magna apud Serenissimum pollens gratia; namque circa
hoc ipsum tempus raro et inter Minoritas nostros inaudito exemplo
tamquam consiliarius ecclesiasticus in conferentiis locum accepit." „Eodem
anno vetus portale et murum, quibus atrium ecclesiae claudebatur,
destruxit positoque ex lapidibus sectis novo fundamento, eique ad
dimidii viri altitudinem super solum elevato, ferreos cancellos fortes et
solidos imposuit, hisque, prout nunc cernilur, aream ornate conciusit."
„Anno 1740 portale novum ad conventum ex lapidibus sectis, stemmate
Ordinis desuper imposito, exstructum est, qua fabrica P. Bernardinus
primum triennalem guardianatum suum conclusit." Im J. 1745 wurde
er zum zweite Male Guardian des Bonner Klosters, aber schon im fol-
genden Jahre zum Weihbischof von Münster befördert.
1) „Etenim propter magnitudinem suam, radiorum, nubium et
huiusmodi ornatuum liberum ecclesiae conspectum impediebat, plura-
2. Das Kloster zu Bonn. 77
in der Kirche namentlich noch die Statuen der hl. Franziskus,
Antonius, Rochus und Sebastian. Sie gehörten teilweise den be-
treffenden Bruderschaften an.
que ornamenta circa eandem vermibus exesa erant et deperdita, ut
proinde suniptuosiore indigeret reparatione, cuius suraptus nemo nisi
conventus suppeditasset. Ut tarnen statua ista praeter piam funda-
toruin exspectationem non penitus abiecta maneret, frater Ferrutius
Molitor, in officio successor (Ferdinand! O.). statuam istam, ut duplicata
erat, divisit unamque eius partem seu faciem a tergo (ad iustam cor-
poris statuam obtinendam) adiecta uova sculptura auctam e regione
statuae beatae virginis dolorosae ad coluinnam exposuit et ad latera
eiusdem statuae duo ac a lateribus statuae virginis dolorosae similiter
duo candelabra affixit et bis candelas sub antiphona (Mariana) in com-
pletorio ac summo sacro in festis beatae ex fundatione doraini Arnoldi
Heufft accendendas imposuit; alteram partem dictae statuae recenter
iiluminatae ad fenestram in medio chori collocavit." Wie aber 1748
durch eine von Westen hereingedrungene, eitlem Geschmacke huldigende
Verschönerungssucht jene Statue entfernt wurde, so fielen ihr damals
und vielleicht noch etwas früher auch die Glasmalereien in den Fen-
stern (ähnlich wie in Köln) zum Opfer; doch erhielt die Kirche jetzt
eine schön geschnitzte Kanzel, und auch die Orgel wurde durch einen
Kölner Orgelbauer grösstenteils erneuert; eine völlige Erneuerung der-
selben erfolgte 1775 durch den Münstereifeler Orgelbauer Peter Kemper,
der dafür 500 Rtlr. erhielt. Es scheint also damals in Bonn selbst nicht
mehr die tüchtigen Orgelbauer gegeben zu haben, wie noch 1690, da
P. Wissing (a. a. 0., S. 128) von der Orgel der Minoritenkirche schrieb:
„Organum erat suavissimum, quod a prima sua pcrfectione ne minimum
(quidem) defecerat; organoedas etiam communiter habuimus Bonnae
excellentes." — Übrigens wurde die von P. Ordenbach begonnene und
viele Kosten verursachende Restauration während seines schon im Sep-
tember 1748 zu Ende gehenden Guardianats nicht mehr vollendet: er
hinterliess aber so viele Mittel, dass sie sein Nachfolger Ferrutius Mo-
litor unschwer vollenden konnte. Einen weiteren Einblick in jene
„Gloriosa renovatio ecclesiae interioris** bietet folgende Aufzeichnung
der Hauschronik (S. 221) : „Inprimis trabes ligneae, quae in media navi
ecclesiae sub fornicibus ab^una columna usque ad alteram valde inde-
core protendebantur, exsectae sunt earumque vice, ne fornices et muri
distenderentur, trabes ferreae supra fornices impositae haeque foris,
perforatis muris, anchoris oblongis ferreis firmatae sunt; costae deinde
fomicum, columnae, regulae fenestrarum laboriose usque ad lapidem
rasae et a veteribus coloribus nudatae sunt, ut novi colores firmius et
nitidius adhaererent. Singula praedicta in modum marmoris caeruleo
colore, quem „Berlinerblau" vocant, illustrata et pluribus in locis ge-
naino auro exornata sunt. Tota denique ecclesia nitide dealbata est/
78 IV. Die erhalten gehl, alten u. spftter greg^r. neuen Klöster.
Schon oben haben wir die erstgenannte Marienstatae als
einer Bruderschaft gehörig kennen gelernt. Über diese älteste
und bedeutendste Bruderschaft der Bonner Minoritenkirche ist je-
doch Näheres nicht bekannt; wir wissen nur, dass der Ordens-
general Heinrich Alfieri durch ein auf dem Generalkapitel zu
Ferrara 1395 ausgestelltes Diplom (Partizipationsbrief) deren Mit-
glieder aller im Orden geübten guten Werke teilhaftig machte.
Weitere Bruderschaften waren die der Schützengilde zu Ehren
des hl. Sebastian, welche der Kölner Erzbischof und Kurfürst
Rupert von Bayern am 18. Jan. 1473 bestätigte, dann die Erz-
bruderschaft vom (Gürtel des) hl. Franziskus, welche jeden ei-steii
Sonntag im Monat eine feierliche Prozession durch den Kloster-
kreuzgang veranstaltete, und die Antoniusbruderschaft, welche in-
folge der vom Provinzial Urban Bresser 1639 in Form einer
Novene eingeführten besonderen Verehrung dieses Heiligen nament-
lich durch den Eifer des Sakristans (nachmaligen Guardians), Her-
mann Dornebocholt und des Predigers Laurentius Textoris ins
Leben gerufen und vom Papste Innozenz X. im J. 1648 mit reich-
lichen Ablässen begnadet wurde; als eifrigen Förderer dieser
Bruderschaft erwies sich der Kurfürst Max Heinrich insbesondere
durch die schon erwähnte Schenkung einer ansehnlichen Reliquie
des hl. Antonius, zu deren Verehrung die Andächtigen von nah
und fern herbeiströmten, um in ihren Nöten die Fürbitte des
Heiligen zu erlangen^).
Was den Chor- und Gottesdienst bei den Bonner Mino-
riten betrifft, so wurde er nach dem Kölner Kloster am feier-
lichsten mu der ganzen Provinz gehalten ^j. Die Matutin begann
1) über eine wunderbare Heilung, welche durch die Verehrung:
des hl. Antonius am 28. April 1698 einer Nonnen werth er Klosterfrau zu-
teil wurde, nahm der Notar Joh. Silman ein eigenes Protokoll auf, das
der Kölner Generalvikar besiegelte. Eine Abschrift davon befindet sich
in der Deductio S. 316, kurz erwähnt ist dies Ereignis auch in der
Hauschronik S. 17 f.
2) Hierüber schreibt P. Wissing (a. a. 0., S. 128 u. 133 f.): „In
ecclesia nostra punctualiter excellebat cantus choralis, in alma provincia
nostra Coloniensi ad meiiorationem et tantam perfectionem promotus
sedulitate et fervore . . . P. Honorii von der Ehren (trina vice provin-
cialis), qui fuit Bonnae meus guardianus, dum ibi frater clerieus stu-
derem i)hilosophiae, et in Valle felici (Seligenthai), ubi mo investivit
fecitque novitium, ubi et noviatum peregi a. 1665. ... Et quia quinqu«
2. Das Kloster zu Bonn. 79
ebenfalls um 11 ühr nachts und wurde mit den Landes entweder
ganz oder teilweise gesungen; nach der Prim gegen 6 ühr früh
war ein Votivamt zu Ehren der allerseligsten Jungfrau und nach
der Terz gegen 9 ühr das Hoch- oder Konvent-Amt, das an den
Dienstagen gemäss einer Stiftung des kurfürstliehen Geheimrats
und Kammerpräsidenten Friedrich Widemann vom 8. Okt. 1686 zu
Ehren des hl. Antonius und an den Donnerstagen gemäss einer
Stiftung des kurfürstlichen Kammerrats und Rheinberger Zoll-
einnehraers Arnold von Liraburg vom 14. Juli 1633 zu Ehren
des allerheiligsten Altarssakramentes dargebracht wurde. An
anderen Tagen fanden öfters Seelenämter und Anniversarien
teils für die verstorbenen Mitbrüder teils für solche Laien
statt, welche sich bei den Minoriten beerdigen Hessen, und
da letzteres ziemlich häufig der Fall war, so wurden oft an
einem einzigen Tage drei oder noch mehr Ämter gehalten, um
4 ühr nachmittags sang man die Vesper, nach welcher an Sonn-
nnd Feiertagen Predigt war*), und zuletzt die Komplet. Nach
derselben fand die schon oben erwähnte Prozession zu der vom
Kirchengewölbe herabhängenden Marienstatue statt, welcher an
den Dienstagen noch ein Besuch des Autoniusaltars unter Ab-
singung des Responsoriums ^Si quaeris miracula" und an den
Freitagen ein solcher des Franziskusaltars mit Verrichtung der
Kreuzwegandacht folgte, während an Samstagen und an den Tagen
vor Muttergottesfesten vor ihrem Altar noch die lauretanische
Litanei gesungen wurde. Auch im Beichtstuhle waren die
Patres sehr beschäftigt*). — Die erste Messe früh um 5 ühr
professores humaiiiorum, uti et duo lectores philosophiae erant liberi
Ä choro . . ., hinc fratres Studiosi potiBsimum sustinebant onera chori,
maxime dum alii patres erant in confessionalibus occupati. £a propter
non semei audivi ... ab (illo guardiano) dici: optarem, ut scholae essent
Constantinopoli, eo quia patres professores habeates voces meliores
emanent et ego cum solis fratribus (clericis) me hie fatigo . . . Habe-
bamus duo gradualia maiora ex membrana facta, conscripta manu an-
tiqaarii, et antiphonaria potissimum ex maiori et solida cbarta. Omnia
«onfiagrarunt cum processionalibus et iibro meditationum Ludovici de
Ponte/
1) An den Ordensfesten fand jedoch die Predigt früh um 8 Uhr
statt.
2) P. Wissing schreibt hierüber (a. a. 0., S. 128): „Confessicnalia
quinque fuerunt in ecclesia (absque eo, quod fuit in sacristia, et itidem
80 IV. Die erhalten gebl. alten u. später gegr. neuen Klöster.
wurde immer für die Wohltäter und Stifter im allgemeinen auf-
geopfert, das Votivamt um 6 Uhr geschah zunächst infolge eines
Gelöbnisses der Klosterfamilie selbst aus Anlass einer Epidemie
im J. 1635, bald darnach aber infolge einer Stiftung, welche der
im 17. Lebensjahre verstorbene Joh. Daniel Kempis auf dem
Sterbebette machte; um 7 ühr fand am Antoniusaltar eine vom
Kurfürsten Max Heinrich am 9. Juni 1661 und um 8 ühr am
Muttergottesaltar eine am 10. März 1604 von Maria Bätz von
Schönau auf 33 Jahre, am 11. Okt. 1655 aber von des Kammer-
rats und Zollamts Vorstandes Johann Dambroik Witwe Margareth
Kham auf ewige Zeiten, und um 9 ühr auf dem Markusaltare
eine von Joh. M. von Schönhoven (s. oben S. 73) gestiftete Messe
statt. Von späteren Stiftungen können folgende namhaft gemacht
werden: im Sept. 1769 stiftete der kurf. Geheimrat und Bonner
Bürgermeister (praetor) Gabriel Kügelgen ein feierliches Jahr-
gedächtnis mit 8 Stillmessen für seine Familie; im Juni 1772
stiftete Frau von Braumann 7 Stillmessen bei den Minoriten, aber
zu lesen in St. Martin; das am 18. Nov. 1774 bei den Minoriten
beerdigte Frl. Poncet machte daselbst auch eine grössere Stiftung
(lib. memor. S. 327); die am 5. Sept. 1748 gestorbene und bei den
Minoriten beerdigte Frau des kurf. Stallmeisters von Syndt machte
ebenfalls eine kirchliche Stiftung, wofür das Kapital 1775 nach dem
Tode ihres Gatten erlegt wurde. Desgleichen 1749 Frau Maria
Franziska Barran, wofür das Kapital 1778 ihr zweiter Ehemann,
der Kaufmann Simon, erlegte.
Schon aus diesen Stiftungen lässt sich entnehmen, dass die
Minoriten zu Bonn im Laufe der Zeiten jährliche Einkünfte
und ebenso auch liegend eGüter erhielten. Deren Verwaltung
war seit der durch Papst Martin IV. angeordneten Einführung
von Prokuratoren (syudici, oeconomi) geraume Zeit hindurch diesen
übertragen, bis die Minoriten selbst dieselbe übernehmen und zu
diesem Zwecke Prokuratoren aus ihrer Mitte bestellen durften.
Schon 1316 genehmigte der Bonner Stiftspropst Heinrich von
alio, quod fuit supra sacristiam superius in aliquo oratorio); frequenta-
bantnr sednlo ab hotninibus circa dies festivos maxime autem circa
festa Ordinis nostri, circa dies singulos Martis, postquam novemdiaria
devotio ad s. Antonium de Padua sumpsit initium, etiam specialiter per
partictdares mdulgentias ditata, maxime prima die Martis in mensc ;
tunc enim et pridie compulsabantur campanae.**
2. Das Kloster zu Bonn. 81
Virneburg, dass die mit einer jährlichen Weinlieferung an das
Stift belastete Parzelle Weinberg, welche die Minoriten von
Cleger von Endenich erworben hatten, gegen Zahlung von 14 Mark
köln. frei von dieser Abgabe dem Klosterbering einverleibt werde;
1321 (März 20) verkauften „Heinken Vianden und Greite sein
ehelich WiiflF'^ den Minoriten einen Garten und drei Finten Wein-
berg, die an den von diesen schon besessenen Weinberg anstiessen ;
am 8. Dez. 1398 bekundeten Hermann ßoitkanne und Johann
von Olmetzheim, Schöffen zu Bonn, dass der dortige Minorit Peter
von Romerskirchen (wohl als Prokurator) mit Einwilligung des
Guardians ein zu Bonn auf dem „Mons unionis" ^) gelegenes Haus
verkauft habe. Am 22. Jan. 1408 stiftete der Ritter Winand
von Hulschen zum Unterhalt des ewigen Lichtes in der Minoriten-
kirche zu Bonn ein jährliches Reichnis von 10 Malter Hafer. Am
8. Juli 1447 verkauften Heinrich von Rheindorf und seine Frau
Meehtilde dem Kloster ein Grundstück um den Preis von 100 Mk.
köln., welche später mit der Übernahme zweier Jahrgedächtnisse
für die Verkäufer beglichen wurden. Guardian war damals Heinrich
Pistoris. Am 12. Nov. 1457 bekunden die Bonner Schöffen Peter
von Lainstein (Lahnstein) und Johann von Gladbach, dass Johann
von Ratingen und seine Ehefrau für sich und ihre Erben die Hälfte
eines Hauses in der Stockengasse „van dem ehrsamen geistlichen
Broder Peter von Wytd (alias : Wyrt), Guardian zur Zeit, und van
der anderen Broederen gemeinlichen des Minrenbroederklosters
und Konvent zu Bonn mit Rat und Konsens ihrer Prokuratoren
zur Zeit mit Namen Heinrichs von Höyngen und Hermanns von
Arweiler etc." in Erbpacht erhalten haben. Im Jahre 1470 er-
klärte Johann Kempgens Witwe Margaretha, dass sie längst zwei
Häuser, das eine neben dem Haupteingang der Minoritenkirche,
das andere nördlich von ihr gelegen, für die Minderbrüder als
Entgelt für gewisse von diesen zu verrichtende gottesdienstliehe
Handlungen bestimmt habe. Bekanntlich wurden die Minoriten
in den ersten Zeiten nicht nur „Minre Brüder", sondern auch
„Barfüsser" genannt. Dieser Bezeichnung bediente sich der Kölner
Kurfürst und Erzbischof Salentin, als er im Sept. 1472 seinen
„lieben andächtigen Guardian und Konvent Barfüsserordens in der
Stadt Bonn" die Erträgnisse der St. Michaelskapelle zu Godes-
1) Vielleicht der jetzige Belderberg.
82 IV. Die erhalten gebl. alten u. später gegr. neuen Klöster.
berg tiberliess. Aber nicht nur vorstehende Erwerbsurkunden sind
uns überliefert, sondern auch ein Bruchstück einer Entäusserungs-
urkunde, betreffend den Verkauf eines jährlichen Fruchtbezuges
von IV2 Malter Gerste, dessen Erlös hauptsächlich zu notwendigen
Bauten verwendet werden sollte. Leider entbehrt es der Zeit-
angabe, was um so mehr zu bedauern ist, als man so nicht weiss^
wann im Bonner Minoritenkloster jener Observantismus, auf wel-
chen in diesem Bruchstück angespielt ist, herrschte. Nur so viel
scheint sicher zu sein, dass diese Herrschaft nach 1485 zu setzen
ist, weil in diesem Jahre der erwähnte Fruchtbezug nach einer
beigefügten Bemerkung erst angefallen sein solP).
Dass es in diesem Kloster nie an Männern fehlte, welche
durch Gelehrsamkeit und Tugenden hervorragten, schliesst
der Verfasser der Deductio einmal schon daraus, dass zu Bonn
gewöhnlich die Kurfürsten von Köln residierten und deshalb die
Provinzleitung darauf bedacht war, jeder Zeit solche Männer vor
1) Fragliches Bruchstück lautet: „Nos fr, Johannes Coene guar-
dianus totusque conventus fratrum Minorum coenobii Bonnensis or-
dinis s. Francisci notum facimus, quod, cum sicut praedecessores nostri
ita et nos annis aliquot observantiae regulari (per intervalla tarnen)
intenderimus et imposterum eidem extremae nobis debito modo prae-
ceptae observantiae intendere velimus adiuvante Deo perficiendae, In-
terim in genuinam religiosi nostri propositi rationem minime quadret
alicuius qualiscumque etiam dominii, censuum, locagiorum, hereditatum
sive aliorum quorumcumque etiam bonorum ecclesiam et conventum
nostrum attinentium usus, etsi in nostram fratrumque nostrorum susten-
tationem deputatus: proinde ampliandi divini honoris intuitu et in so-
latium fundatorum eorumque parentum, consanguineorum et amicorum
in Domino defunctorum profitemur, nos successoresque nostros a com-
mendandis illorum animabus in orationibus, missis, vigiliis, comnien-
dationibus et memoriis huiuscemodi perpetuis sedulo fideliterque com-
mendandis liberare minime intendentes . . . attentoque, quod sacco et
stipem agendo eorradere non valeamus necessaria diversis et sumptuosis
quae molimur aedificiis adeoque in nostram nostrique conventus utili-
tatem et emolumentum, modo et fine praedictis et non aliter, prae-
habito maturo consiiio, . . . vendiderimus et vendamus in hii? scriptis
etc." Vielleicht war auch jene Herbeiziehung der regulären Observanz
nicht viel mehr als eine Bemäntelung des Renten Verkaufs gegenüber
den Stiftern; dass sich diese Rente auf eine kirchliche Stiftung (Jahr-
gedächtnis) bezog, geht aus dem Inhalt unseres Urkunden-Bruchstückes
deutlich genug hervor.
2. Das Kloster zu Bonn. 83
allem dort zu haben, und andererseits daraus^ dass daselbst seit
langer Zeit ein Studienhaus für die jungen Ordenskleriker sieh
befand und es deshalb notwendig war, immer tüchtige Gelehrte
als deren Lehrer dorthin zu setzen. Sogar ein Gymnasium für
eigene und fremde Studenten unterhielten die Bonner Minoriten,
bis sieh die Jesuiten desselben bemächtigten^). Namentlich wer-
den als viri insigniores unter jenen folgende aufgeführt: Der
schon oben beim Kölner Kloster erwähnte Johann Pennarius, wel-
cher zu Bonn längere Zeit als „concionator facundissimus" wirkte;
sodann der Guardian Nikolaus Arresdorf, vorher schon Provinzial
und später Weihbischof von Münster, welcher, wie wir noch sehen
werden, bei dem Schenkschen Überfalle Bonns 1587 kaum mit
dem nackten Leben davon kam^); ferner Barthol. Kraft, eifriger
Beichtvater, welcher vor seinem Eintritte in den Orden „medi-
ciuorura longe peritissimus" war, im Orden aber „obedientiae
cultor eximius", was er besonders bei seinem Tode bekundete;
denn da ihm auf dem Sterbebette der Guardian Otto Heiden ge-
sagt hatte, dass er nur in seiner Gegenwart sterben dürfte, ver-
langte er wirklich im letzten Augenblicke nach seiner Gegenwart,
indem er erklärte, nicht anders sterben zu können. Als 1615 das
Minoritenkloster zu Andernach den Observanten überlassen werden
musste, zog sich dessen letzter Guardian Gerhard Dietmar nach
Bonn zurück, wo er „hoc facto quidem infelicior, sed dicendi
gratia et dexteritate insignior concionatorio muneri vitae integri-
tatem sedulo coniunxit", bis er „bono exemplaritatis suae nomine
relicto" starb. Als besondere Zierde des Bonner Klosters erscheint
endlich Otto Guthof (latinisiert: Bonavilla), Dr. theoL, Beichtvater
des päpstlichen Nuntius Fabius Chigi (späteren Papstes Alexan-
der VII.), während seines Aufenthaltes in Köln 3), wo Guthof
1) Vgl. hierüber weiter unten S. 87, Anm. 1, die Notizen des
P. Wissing (a. a. 0., S. 133), welcher selbst vor seinem Eintritt in den
Orden ein Schüler dieses Gymnasiums war.
2) Gewissermassen zu seinem Tröste widmete ihm dessen Mitbruder
und Zeitgenosse Cratepolius seine dem römischen Brevier einzuverlei-
benden Kölner Heiligenlegenden mit einer Zuschrift d, d. Coloniae anno
salutis humanae 1589 in Augusto. Näheres über ihn noch beim Kloster
in Münster.
3) Bezüglich dessen Aufenthalts in Deutschland verweist R. Pick
a. a. 0. S. 106, Anm. 1, auf Aachener Geschichtsverein VII, 1 ff.
84 IV. Die erhalten gebl. alten u. später gegr. neuen Klöster.
Zugleich zweiter Studienregens war; er wurde auch dreimal zun^
Provinzial (1630, 1640, 1651) auf je drei Jahre erwählt und war
von 1633 bis 1640 Guardian zu Bonn, wo er auch, über 70 Jahre
alt, im 55. der Ordensprofess unter dem Ausrufe „AUeluja" am
1. Febr. 1671 starb. Von ihm schreibt der Verfasser der De-
ductio: „Quidquid boni hominis erat, ubique praestitit, vix Om-
nibus numeris absolutissimus, exemplarissimae et solitariae vitae".
Aus der späteren, in dieser Deductio nicht mehr behandelten Zeit,,
ist wenigstens noch zu erwähnen: P. Franz Bernardin Verbeck,
welcher 1746, damals (wie schon 1737 — 1740) Guardian in Bonn^
vom Kölner Erzbischof und zugleich Bischof von Münster zu
seinem Weihbischof in dieser Diözese bestellt und von ihm selbst
am 1. Nov. 1746 konsekriert wurde ^).
Von Unglücksfällen und anderen traurigen Ereignisse»
blieb auch das Bonner Minoritenkloster nicht verschont. Zu letz-
teren sind die schlimmen Einflüsse der Bonner Hofluft unter dem
abtrünnigen Erzbischof Hermann von Wied zix rechnen; fast alle
Klosterbewohner mit dem P. Anton Weins an der Spitze, der
bereits am 7. November 1542 einen Vertrag als Prädikant des^
Klosters (conventus praedicans) unterzeichnete, folgten dem Bei-
spiel von oben herab, während die zur Zeit des Erzbischofs Geb-
hard Truchsess von Waldburg, eines zweiten Hermann von Wied,-
in Bonn lebenden Minoriten sich gut hielten, dafür aber (nament-
lich 1582) vieles zu leiden hatten; sie mussten das Kloster ver-
lassen und konnten erst nach der Vertreibung Gebhards wieder
in dasselbe zurückkehren, jedoch nur, um bald darauf noch
Schlimmeres zu erfahren. Bei der am 22. Dez. 1587 erfolgten
Überrumpelung Bonns durch den angeblich in Truchsess'scben
Diensten stehenden Freibeuter Martin Schenk von Nideggen wurde,
wie die ganze Stadt, so auch das Minoritenkloster geplündert, ja
ein hochbetagter Pater, Peter vom Werth oder von Kaiserswertb
(ab Insula), ein vorzüglicher Orgelspieler ergriffen, und ermordet,
während der Provinzial und der Guardian von Seligental, die sich
1) Vgl. S. 69 u. 75. Am 17. August 1746 ermächtigte der Ordens-
general den Provinzial der kölnischen Provinz, diesem bereits zum
Weihbischof erwählten Mitbruder die laurea magistralis in theologia
zu erteilen (Ordensarchiv in Rom). S. unten bei den Klöstern Cleve
und Zwillbrock.
2. Das Kloster zu Bonn. 85
zuEällig dort aufhielten; gefangen abgeführt wurden und sieh dann
mit schwerem Lösegeld loskaufen mussten; der eigene Guardian
von Bonn dagegen, Nikolaus ArresdoH, konnte sich, wenn auch
mit Not, flüchten. Lange Zeit hindurch fristete nun das Kloster
ein kümmerliches Dasein, und kaum hatte es sich wieder etwas
erholt, als es von einem anderen schlimmen 6ast, der Pest, heim-
gesucht wurde; sie hatte um 1666 fast alle Mitglieder des Klosters
ergriffen und hingerafft, so dass nur noch ein Laienbruder, der
am 14. Juni 1667 zu Seligental das Zeitliche segnende Jakob
Koch, zugleich „quaestor et puerornm instructor^, den Besitz des
Klosters aufrecht hielt. Aber auch diese Heimsuchung überstand
es, um 23 Jahre später einem noch härteren Schicksal entgegen-
zugehen, als Bonn 1689 aus Anlass des kölnischen Sukzessions-
krieges von den Brandenburgern belagert wurde. Der infolge
der Beschiessnng entstandene Brand ergriff nicht nur das Dach
und den Turm, sondern drang auch in das Innere der Kirche,
zerstörte den Hauptaltar, die meisten Bildsäulen und die Orgel,
und richtete auch am Klostergebäude argen Schaden an^).
Es kostete viele Mühe und Opfer, um Kloster und Kirche
wieder in ordentlichen Stand zu setzen. Was in bezug auf letztere
geschah, wurde oben der Hauptsache nach schon mitgeteilt. Es
erübrigt nur noch, einiger besonderer kirchlicher Festlichkeiten
m gedenken, welche namentlich durch Selig- und Heiligsprechungen
von Ordensangehörigen veranlasst wurden. Wie die Bonner Mino-
ritenkirche Jährlich als besondere Feste die Tage des hl. Ordens-
stifters Franziskus von Assisi (mit vollkommenem Ablass), des
hl. Antonius von Padua als besonders verehrten Volksheiligen,
4es hl. Ludwigs von Toulouse als Kirchenpatrons, der hl. Klara
als Stifterin des zweiten Ordens vom hl. Franziskus und das
Portiunkula- wie das Kirchenfest feierlich beging, so tat sie es in
noch viel höherer und umfangreicherer Weise aus Anlass der
Seligsprechung des Ordenspriesters Joseph von Copertino durch
1) Dieses Bombardement, namentlich {soweit Kirche und Kloster
der "Minoriten dadurch betroffen wurde, hat der damalige Guardian
^. Anton Wissing 1690, als er schon Guardian in Trier war, aufs an-
«chauliohste beschrieben, und ist diese Beschreibung, wie schon eing'angs
erwähnt, im 43. Heft der Ann. des Eist. Ver. für den Niederrhein be-
reits veröffentlicht, so dass man sich hier kürzer fassen konnte. Über
«den Anlass jenes .Krieg:es vgl. Maassen (s.u. S. 88) S. 271, Anm. 6.
86 IV. Die erhalten gebl. alten u. später gegr. neuen Klöster.
ein solennes Triduum vom 28. bis 30. Nov. 1753. Am ersten
Tage zelebrierte der Abt von Heisterbaeb, Augustin Mengelberg^
das Hochamt, dem der Kurfürst mit dem Hofstaate beiwohnte;
die Predigt hielt der Jesuitenpater Cordes, der durch seine Pre-
digten in der Mtlnsterkirche als hervorragender Prediger sich be-
währt hatte. Am zweiten Tage besorgte der Dechant des Bur-
dekanats und Pastor von St. Remigius, Franz Rudolf Anton Hoynck,
Lizentiat der Theologie und Kapitularkanonikus von St. Cassius,
den Gottesdienst, während der Lektor des Klosters Marienforst^
ein Augustiner-Eremit, predigte. Am dritten Tage endlich sang
der Dechant und Kapitularkanonikus von St. Cassius, Joseph von
Radermacher, Offizial und geistlicher Rat des Trierer Kurfürsten
Franz Georg von Schönborn, die Hochmesse, und der vorgenannte
Dechant-Pastor Hoynck hielt die Predigt*). Womöglich noch
feierlicher wurde die Heiligsprechung dieses Seligen, welche vom
17. bis 24. Juli 1768 dauerte, begangen*). Mit ähnlicher Feier-
lichkeit beging man auch die Seligsprechung eines anderen Mino-
ritenordenspriesters, des Bonaventura von Potenza, vom 3. bis 6.
Januar 1777 »).
Auch über das vom Bonner Minoritenkloster ausgeübte Asyl-
recht berichtet uns dessen Chronik (S. 226 ff.) in einem Falle.
Der Bonner Hof rat Ignaz von Kleinholz wurde am 28. Mai 1754
von dem Gehtilfen des Küsters von St. Gangolf durch Schimpf-
und Spottreden so gereizt, dass er in seine Wohnung zurück-
kehrend eine Pistole ergriff und damit jenen Menschen, der ihn
bis dahin mit solchen Reden verfolgt hatte, erschoss. Noch am
gleichen Abende flüchtete er sich, Asyl suchend, ins Bonner
Minoritenkloster. Andern Tags umstellte die Polizei bereits die
beiden Klosterausgänge, damit er nicht mehr entfliehen konnte,
ja schickte im Einverständnis mit dem Guardian zwei Wachen in
das Kloster selbst, um das dem Asylsuchenden eingeräumte Ge-
mach zu bewachen, da vorerst die Frage zu erledigen war, ob
der Äsylsuchende überhaupt asylberechtigt sei. Da diese Be-
wachung dem Kloster lästig fiel, beantragte der Guardian, dass
1) Ausführlich hierüber berichtet die Hauschronik (über memora-
bilium) S. 185-198.
2) Ebenda beschrieben S. 264-274.
3) Desgl. S. 340-343.
2. Das Kloster zu Bonn. 87
der zu Bewachende bis zur Austragung dieser Vorfrage ander-
wärts an einen Asylort gebracht werde. Auf Grund einer Ver-
fügung des Kurfürsten d. d. Augsburg 3. Juni 1754 wurde der-
selbe nach dem allgemeinen Gefangenenturm eskortiert und ihm
dort eine ad hoc mit kirchlicher Immunität ausgestattete Zelle
angewiesen. Nachdem dann die Asylsfrage zu seinen Gunsten
entschieden worden war, wurde er durch Verfügung des Kur-
fürsten d. d. München 12. Jan. 1755 wiederum in das Klosterasyl
zurückgebracht. Daselbst erhielt er nun zwei Zimmer der Kloster-
infirmarie als Wohnung gegen entsprechende Entschädigung zu-
gewiesen, während er für Kost und Kleidung selbst zu sorgen
hatte. Hier beschloss er dann auch am 24. Sept. 1757 seine
Lebenstage.
Ebenso pflegten in älterer Zeit die Minoriten zu Bonn (wie
auch anderwärts, z. B. in Köln und Cleve), die zum Tode ver-
urteilten Verbrecher zur Richtstätte hinaus zu begleiten and
ihnen in der Sterbestunde beizustehen, wofür ihnen dann gewöhn-
lich ein Essen gegeben wurde. Als sich später die Jesuiten in
Bonn niederliessen, eigneten sich diese zugleich mit der Kanzel
in der Münsterkirche, welche bisher die Minoriten an gewissen
Tagen versehen hatten, auch jenes Recht an ^). Nach Aufhebung
1) Der in ähnlicher Weise sich vollziehende Übergang des Gym-
nasiums von den Minoriten an die Jesuiten wurde schon oben erwähnt.
Hier sei noch beigefügt, was P. Wissing (a. a. 0., S. 133 f.) zur Sache
schreibt : „Litteras humaniores docuerunt nostrates a multo tempore, at
seholae prius erant ad posticum in loco superiore, ubi inferius erat
domus braxatoria; postmodum vero sumptibus corrogatis gymnasium
sub titulo et patrocinio s. Antonii de Padua fuit erectum in area ante
iDgressum conventus in vicinia prope ecclesiam, in quinque scholas di-
visum. Inferius autem aula erat, in qua saepius exhibebantur actiones,
declamationes gloriosae et in qua docebatur philosophia a duobus pa-
tribus lectoribus nostri conventus, ad quam etiam concurrebant saecu-
lares Studiosi, inter quos et ego studui incipiendo logicam a. 1663, dura
adhuc essem saecularis. . . . Magistri humaniorum fuerunt in initio in-
signes patres, licet postmodum tepuerit f er vor. . . . A. 1673 exclusive
licentiati sumus et exonerati a doctione humaniorum per clementiam . . .
archiepiscopi Maximiliani Henrici, utpote qui dicebat, professionis nostrae
esse inservire choro, lesuitarum autem docere iuventutem, qui etiam
iam tum pro aliquot scholis habebant anuuos proventus ex fundatio-
nibus. Proinde nobis licentiativum dedit rescriptum testificativum, quod
hucusque laudabiliter humaniora docuerimus et quod nostra culpa non
88 IV. Die erhalten gebl. alten u. später gegr. neuen Klöster.
des Jesuitenordens im J. 1773 kam jedoch das Kriminalgericht
wieder auf die Minoriten zurück und ersuchte sie um ihren Bei-
stand bei den Hinrichtungen. Einen Fall dieser Art erzählt die
Hauschronik aus dem Jahre 1777^). — Auch an Präzedenzstrei-
tigkeiten unter den einzelnen in Bonn vertretenen Orden fehlte
es nicht. In derselben Chronik (S. 215 — 217) werden ein paar
solche erwähnt. In ersterem Falle wollten die Kapuziner bei dem
Leichenzuge der 1742 verstorbenen Gräfin von Fugger, weil sie
ihre geistliche Mutter war, (Jen Ehrenrang vor den übrigen Orden
behaupten, schliesslich aber standen ^ie doch davon ab. Dm jene
Zeit fingen auch die Serviten auf dem Kreuzberg an, sich an den
von der Münsterkirche ausgehenden Prozessionen, anfangs nur
durch einzelne Mitbrüder vertreten, später so ziemlich in corpore
zu beteiligen und hierbei den Ehrenrang vor den übrigen Orden
zu beanspruchen; dagegen protestierten namentlich die Minoriten
als der älteste in Bonn ansässige Orden, und als dies nichts half,
verliessen sie die Mtinsterkirche unmittelbar vor der Prozession;
ihr beim Kurfürsten wohlgelittener Guardian P. Verbeck meldete
es jedoch diesem, worauf derselbe zugunsten der Minoriten ein-
schritt.
Die ökonomischen Verhältnisse des Klosters*) waren
wenigstens vor den Unfällen, die durch die Beschiessung der Stadt
1689 über dasselbe kamen, ganz günstige. Es konnten 30 Personen
simus a doctione amoti''. Mit dem Gymnasium scheint auch eine damit
in einem gewissen Zusammenhang stehende Feierlichkeit von den Mi-
noriten an die Jesuiten übergegangen zu sein. P. Wissing schreibt
nämlich (S. 129) : „ Antehac, antequam patres S. J. Bonnae inciperent
docere, in triduo bacchanaliorura preces 40 horarum habebantur in
ecclesia nostra; item per triduum in hebdomada maiore. Conflnebat
ad primas preces tota civitas, maxime tertia die ad completorium; tunc
enim processio instituebatur per ecclesiam in circuitu cantabaturque
praecedente vexillo „Te Deum laudamus^. Studentes quoque saecu-
lares, cum adhuc haberemus gymnasium, utroque triduo suam servare
debebant stationem in ecclesia quoad orationem*. Die nun leer stehen-
den Räume des Gymnasiums richtete der Guardian P. Theodor Echten,
Exprovinzial, zu Wohnungen für den zur Visitation oder auf Besuch
kommenden Pro vinzial und sonstige Gäste ein. Vgl. Maassen, Gesch.
des Dekanats Bonn (Dumontsche Sammlung) S. 270 u. 267.
1) S. 346; vgl. ß. Pick a. a. O. S. 104.
2) Über dessen Ausdehnung und verschiedene Gebäuiichkeiten
vgl. Maassen a. a. 0. S. 263.
2. Das Kloster zu Bonn. 89
(abgesehen von Gästen) bequem erhalten werden, sei es ans den
Zinsen der Stiftungen und dem Ertrage der bestellten Messen ^)y
sei es aus dem Termine in und ausserhalb Bonns und anderen
freiwillig dargebrachten Gaben. Namentlich erwiesen sich ihm
die Stiftsherren von St. Cassius sehr gewogen und wohltätig,
aber nicht minder auch die besser situierten Bürger, teils weil sie
bei den Minoriten gewöhnlich den Gottesdienst besuchten und
unter ihnen ihre Beichtväter hatten, teils weil ihre Kinder deren
Gymnasium, so lange es bestand, besuchten. Eine nicht zu ver-
achtende Einnahmequelle bildete — ausser der Beerdigung von
Bonnern in der Ordenskirche ^) — auch die Begleitung von Leichen
angesehener Einwohner Bonns, wofür gewöhnlich ein Reichstaler
gegeben wurde; allerdings, als die Konventsfamilie nach dem
Brande 1689 sich verringerte, fanden manche einen Reichstaler
zu viel für die geringe Begleitung. Auch das Gloekengeläute,
das für Verstorbene gewünscht wurde und gewöhnlich zwischen
12 und 1 Uhr oder zwischen 1 und 2 Uhr stattfand^ wurde be-
sonders honoriert (mit 1 fl. köln.). Sang man bei Exequien oder
Anniversarien eines Verstorbenen das „Libera" und wurden hierbei
auch die Glocken geläutet, so erhielt die Konventsfamilie hierfür
eine Portion Wein, der im Refektorium als Extragabe (Pietanz)
getrunken wurde. Gute Patrone spendeten jedoch öfters aus
freien Stücken ein Fässchen Wein zu einer Rekreation an beson-
deren Tagen. Das Kloster hatte auch ausser einigen andern
Grundstücken eigene Weinberge in Honnef und Poppeisdorf, die
1) „Stipendia pro sacris legen dis tot offerebantur, ut non essemus
sufficientes ad satisfaciendum, sed oporteret frequenter mittere ad alios
nostri Ordinis conventus" schreibt P. Wissing (a. a. O., S. 131 f.).
2) ^Fuuera celebriora totius civitatis obveniebant ecclesiae nostrae,
ex quibus et annexo offertorio non modicum sustentabatur nostra oeco-
nomia; ex cera oblata in ecciesia nostra, maxime dum essent funera,
poteramus utcumque habere sufficientiam pro usu nostro in ecciesia.^
Aus der Folgezeit sind im Liber memor. folgende verzeichnet: Fräulein
von Kleinholz (vielleicht eine Tochter des obenerwähnten Hofrats v. Kl.)
t 13. Dez. 1768; der Bonner Schöffe Wurm f 9. Jan. 1769; Frau Maria
Henr. von Kempis geb. von Dambroich f 27. Juli 1769 ; Frau Thönessen
(S. 305) t 1772; Fräulein Embavens, begr, 9. Nov. 1772; Josepha geb.
Fuchs, Ehefrau des Kaufmanns Talli, begr. 27. April 1776; H.H. Joseph
Franz Maria Petazzl, Kanonikus von St. Kunibert in Köln, 38 Jahre alt,
begr. 23. Juni 1781; Fräulein Anna Kath. Seilners, begr. 21. Juni 1782.
90 IV. Die erhalten gebl. alten u. später gegr. neuen Klöster.
in guten Jahren so viel Wein lieferten, dass ein Teil davon ver-
kauft werden konnte; gleichwohl war es alte Sitte, dass der Mess-
und Kommunikanten-Wein wöchentlich in der Stadt terminiert
wurde. Überdies brauten die Bonner Minoriten noch Bier in ihrem
Kloster. Die Stiftungskapitalien waren selbstverständlich zinslich
angelegt. Dass aber Renten und Besitztum auch Sorgen machen,
mussten auch die Bonner Minoriten erfahren. Es musste einige
Male gegen säumige Zahler gerichtlich vorgegangen werden, so
1758- gegen ein paar Hypothekschuldner in Honnef. Gleichzeitig
entstand auch eine Meinungsverschiedenheit über das Fruchtmass,
das bei Verabfolgung des vom Frauenkloster in Schillings-Capellen
jährlich auf Grund einiger alten Stiftungen zu liefernden Getreides
anzuwenden war. Im Jahre 1759 machte die Witwe des Theodor
Eichas in Breidbach, welcher der Onkel und Vormünder des 1752
in den Minoritenorden eingetretenen und dem Kloster Bonn affi-
liierten und diesem sein Vatergut zubringenden Laienbruders
Edmund (vorher Heinrich) Wessels war, Entschädigungsansprüche
geltend für Nahrung und Kleidung, welche derselbe vorher einige
Jahre hindurch bei diesem seinem Vormund genoss. Man verglich
sich schliesslich auf eine Entschädigung von 150 Rtlr. Einen
langwierigen Prozess rief 1761 die Lieferung von 20 Malter Ge-
treide aus der kurfürstlichen Mühle zu Widdig hervor. Da der
dortige Müller, welcher auf seine Kosten dieses Getreide in das
Kloster liefern musste, dies im genannten Jahre und schon das
Jahr vorher unterlassen hatte, bat das Kloster die kurfürstliche
Kammer, diesen dazu anzuhalten. Statt dessen aber kam von dort
die Anfrage, auf welchen Rechtstitel hin der Müller bezw. die
kurfürstliche Kammer zu dieser Getreide- Abgabe und Lieferung
verpflichtet seien. Da die vorgebrachten Dokumente, wonach
Kurfürst Ferdinand anfangs des 17. Jahrhdts. diese Abgabe an-
geordnet hatte, als nicht verpflichtend genug erklärt wurden,
gleich als ob es sich nicht so fast um eine Rechts- als vielmehr
Gnadensache handelte, so wurde der Prozessweg beschritten,
dessen Verlauf in allen Instanzen für das Kloster günstig war.
War so die kurfürstliche Kammer zur ferneren Abgabe dieser 20
Malter Getreide gezwungen, so wollte sie dieselbe doch nicht als
auf einem Rechtstitel beruhend, sondern nur als Gnadenakt tun,
und sollten die Minoriten die Abgabe so anerkennen. Lange
sträubten sich diese dagegen und schliesslich stellte man nur eine
2. Das Kloster zu Bonn. 91
Bescheinigung über den tatsächlichen nachträglichen Empfang der
mehrere Jahre lang unterbrochenen Abgabe jener 20 Malter aus.
Andere kleinere, das Bonner Minoritenkloster betreffende
Vorkommnisse werden am besten bei den einzelnen Guardianen,
welche ihm jeweils vorgestanden, erwähnt. Leider kann aus
dessen Chronik nur von 1738 an eine fortlaufende Liste der
Guardiane hergestellt werden *). Diese Reihe eröffnet P. Bernardin
V^erbeck, dessen Tätigkeit in Restauration' von Kirche und Kloster
schon erwähnt worden ist. Er scheint übrigens schon 1737
Guardian geworden zu sein, da von einem Triennium die Rede ist,
das im Oktober 1740. zu Ende ging; 1745 zum zweiten Male zum
Guardian erwählt, wurde er schon 1746 zum Weihbischof von
Münster befördert. Die Hauschronik spendet ihm als Guardian
alles Lob, indem sie nach Aufzählung seiner erwähnten Restau-
rationstätigkeit (S. 218) schreibt: „Operibus hucusque relatis con-
ventum insigniter illustravit, hisque nee minus regularis diseiplinae
zelo sese per omnia commendabilem fecit." Zwischen diesen
beiden Guardianaten erscheint das des P. Bonaventura Bourscheidt,
welches im Okt. 1740 seinen Anfang nahm. Er Hess die alten
und ziemlich kleinen Fenster der gegen den grösseren Garten und
den Hofraum des Klosters gelegenen Zellen durch neue und
grössere ersetzen „non sine magno apparatu aedificii" ; auch er-
weiterte er die Bibliothek im grösseren (ehemaligen) Schlafsaal
und sorgte dort für bessere Lichtverhältnisse und Vermehrung der
Büchergestelle. Auch einige Zimmer, namentlich das Provinzialat
(die Wohnung des Provinzials, wenn er auf Besuch oder zur
Visitation kam), das Guardianat und die Infirmarie nebst der dort
von ihm errichteten Kapelle richtete er besser ein. Als sein Nach-
folger im Guardinate, P. Verbeck, wie schon erwähnt, 1746 zum
Weihbischof von Münster befördert wurde, erhielt das Bonner
Kloster den P. Ferdinand Ordenbach, später Provinzial (1754/57),
zum Guardian. Seiner Kirchenrestauration wurde schon weiter
oben gedacht; hier sei nur noch erwähnt, dass er 1748 auch am
1) Nach P. Wissing (a. a. 0. S. 131, Nr. 13) „guardiani conventus
Boonensis semper fuere praeclpui ; aut eoim exprovinciales aut s. theo-
logiae doctores aut alias patres praecipui, qui advigilare possent et
oeconomiae et regulari diseiplinae et cultui dlvino in choro et ecclesia
rite peragendo**. Er selbst war ja im Schreckensjahre 1689 ebenfalls
Guardian des Bonner Klosters.
92 IV. Die erhalten gebl. alten u. später gegr. neuen Klöster.
Kloster bauliche Veränderungen yomehmen liess; sie betrafen
hauptsächlich die Vergrösserung der nach dem Kreuzgang-Garten
zu gelegenen Fenster ^ad insignem ambitus decorem et lucem
cameris procuratam^ ; im folgenden Jahre liess er dann auch das
Pflaster des grösseren Hofraums erneuern. Im April desselben
Jahres wurde auch eine grössere, bei Prozessionen voranzutragende
Fahne von rotem Damast angefertigt. Ein weiteres Verdienst des
Guardians P. Ordenbach war noch die Bereicherung des all-
gemeinen Kloster-Vestiariums mit Leinwand, woran es stark ge-
fehlt hatte. Vom Herbst 1749 bis Mai 1751 stand dem Kloster
P. Ferrutius Molitor vor. Seiner Verdienste um die Hauschronik
geschah schon eingangs dieser Klostergeschichte Erwähnung.
Während jener Zeit machten die Fräulein von Cleer, Töchter
des verstorbenen Herrn von Cleer, geistlichen Vaters des Klosters,
diesem ein grösseres Ziborium von Silber, auch äusserlich vielfach
vergoldet, welches man nur bei grösseren kirchlichen Feierlich-
keiten benützte, zum Geschenk. Ebenso wurden aus einer „toga
talaris" von weissem und blauem Damast, welche der Hofrat
Ktigelgen der Kirche geschenkt hatte, zwei mit Goldborden ver-
zierte Messgewänder verfertigt, was gegen 44 Rtlr. kostete, und
überdies zu Köln zwei neue Chormäntel (pluvialia nobiliora) für
die bei ganz feierlichen Ämtern als Assistenten fungierenden
Priester. Zu dem Kostenbetrag von 126 Rtlr. trug der Konvents-
prediger P. ürban Ferrare 100 Rtlr. bei; derselbe fand auch eine
Wohltäterin, welche ein Messgewand von grünem Damast mit
eingewirkten grossen Blumen dem Kloster verehrte, ja dank seinem
ausserordentlichen Eifer für die Zierde des Hauses Gottes gelang
es ihm noch die Mittel zusammenzubringen zur Anschaffung einer
himmelblauen Fahne, eines mit Silber- und zweier mit Seiden-
borden versehenen Messgewänder, einer neuen Krone für die Statue
der schmerzhaften Muttergottes an Stelle der, wie schon erwähnt,
gestohlenen , eines •wertvollen Mäntelchens für die Statue des
hl. Antonius, welches ihr bei Prozession umgehängt wurde, nebst
einer Krone und einer silbernen Lilie. Während er dieses Alles
im Jahre 1750 zustande brachte, sorgte er 1752 für die schon
oben erwähnte Restauration der Nebenaltäre der hl. Katharina
und der hl. Barbara und für neue Antipendien zu sämtlichen
Altären und zwar für bessere an den Festtagen und einfachere an
den gewöhnlichen Tagen; erstere kosteten 200, diese 90 Rtlr.
2. Das Kloster zu Bonn. 95
Fünf Jahre später konnte er endlich mit milden Beiträgen einen
St. Josephöaltar im Kapitelhause (durch Meister Peter Wirtz) her-
stellen lassen. — Im Mai 1751 wurde P. Molitor zum Provinzial
und der an der Universität Köln zum Dr. theol. promovierte Ex-
provinzial P. Adam Pütz zum Guardian in Bonn erwählt. Dieser
liess noch im ersten Jahre seines Guardianats-Trienniums die Sa-
kristei gründlich restaurieren, während der Sakristan P. Bai-th.
Gustin für einen neuen Beichtstuhl daselbst sorgte. Auch wurden
sechs neue Alben und zwei neue Messbücher, ein grosses und
(für die Requiemsmessen) ein kleines, angeschafft. Im Jahre 175ä
liess der Guardian P. Pütz durch den P. Cäsarius Chesal in Köln
ein neues Graduale auf Pergament hübsch (ornate) schreiben.
Sein 1754 erwählter Nachfolger P. Willigisus Pfarr erwarb 1755
für das Kloster ein mit Buschwerk bestocktes Stückchen Land bei
Poppeisdorf um ca. 26 Rtlr. und liess die Fenster im Sommer-
refektor vergrössern; gleiches tat er 1756 bezüglich der Fenster
im Kapitelhaus, in der Küche und im Winterrefektor; auch liess
er einen Teil des Klosters mit neuer Bedachung versehen. Als
er im Jahre 1757 zum Provinzial erwählt wurde, kam wieder
P. Pütz an seine Stelle als Guardian in Bonn; er Hess 1758 das
Dach ober der Infirmarie erneuera und auch im Bräuhause einige
Verbesserungen anbringen, erhielt aber noch im gleichen Jahre
(im Mai) die durch den Tod des P. Thomas Schmitz von der
Abtei Brauweiler erledigte Professur an der Universität Köln, mit
der eine Vergütung von ca. 60 Rtlr. verbunden war. Bis zum
nächsten Herbste leitete der frühere Guardian P. Molitor das
Kloster als Provinzialkommissär und dann wieder als wirklicher
Guardian bis zum Provinzkapitel im J. 1760, auf welchem P.
Erasmus Mager zu seinem Nachfolger erwählt wurde. Das 1763
abgehaltene Kapitel erwählte dann den P. David Hilgers zum
Guardian in Bonn. Während seines Guardianats ereignete sich
eine kleine Kanzelfehde; der Schwarzrheindorfer Kanonikus
Braut hielt nämlich in der kurfürstlichen Hofkapelle am 22. Dez.
1763 eine Predigt, welche voller Ausfälle gegen die religiösen
Orden war; die Prediger des Minoriten- und des Rekollekten-
Klosters Hessen es an scharfen Entgegnungen nicht fehlen, so dass
schliesslich allen dreien das Predigen in Bonn verboten wurde;
Prediger des Minoritenklosters war damals P. Cajetan Hahn.
Der im April 1766 erwählte neue Guardian P. Theobald
94 IV. Die erhalten gebl. alten u. später gegr. neuen Klöster.
Haxthausen Hess sich ganz besonders angelegen sein, den noch
immer schwebenden Prozess mit der Hofkammer wegen des schon
erwähnten Bezugs von 20 Maltern Getreides zu einem glücklichen
Ende zu führen, was ihm teilweise auch gelang. Im Juli 1767
verehrten die Patres Norbert Rech .und Job. Bapt. Görres, jener
Präsident und dieser Prokurator des Klosters, zum Kirchenschmuck
6 versilberte Leuchter; ersterer hatte schon früher dem Kloster
mehrere Predigtwerke und dieser einen schwarzen Ornat ge-
schenkt. — In diesem und im folgenden Jahre kamen auch wieder
leidige Präzedenzstreitigkeiten vor. Am 24. Mai 1767 wurde bei
den Kapuzinern deren geistlicher Vater, der kurfürstliche Geheim-
rat von Braumann beerdigt; da aber die Kapuziner wegen dieser
Vaterschaft die Präzedenz beim Leichenzuge beanspruchten, blieben
die Minoriten, um kein Präjudiz zu schaffen, davon weg — satis
male, wie eine spätere Randbemerkung sich ausdrückt. Als im
Mai 1768 aus Anlass der Seligsprechung des sei. Matthäus, Bisehofs
von Girgenti, die Bonner Observanten (Rekollekten) die dortigen
Minoriten zu dem deshalb stattfindenden Triduum einluden, nahmen
diese nur unter der Bedingung an, dass sie bei der Prozession,
wie sonst, auch diesmal die Präzedenz hätten; da sie dafür aber
in der ganzen Stadt ausgerichtet wurden, Hessen sie den Rekol-
lekten, jedoch unter Protest, für diesmal den Ehrenplatz. Als
aber die Bonner Kapuziner vom 16. bis 23. April 1769 die
Heiligsprechung des sei. Seraphin von Montegranario und die
Seligsprechung des ehrw. Bernhard von Ascoli feierten, räumten
ihnen die anderen Orden bei der am Schlüsse stattfindenden Pro-
zession ohne Schwierigkeit diesen Ehrenplatz ein. Auch als die
Rekollekten bei dem am 21. Nov. 1769 stattfindenden Leichen-
zuge ihrer geistlichen Mutter Frau Bornheims um den Ehrenplatz
baten, wurde ihnen derselbe bewilligt, ebenso bei der am 11. Aug.
1779 erfolgenden Beerdigung ihres geistlichen Vaters Herrn Boni-
heims.
Auf dem am 10. bis 12. April 1769 zu Köln abgehaltenen
Kapitel wurde der bisherige Guardian von Bonn, P. Theobald
Haxthausen, zum Provinzial erwählt, zum Guardian in Bonn aber
P. Dominikus Bresgen bestimmt. Schon im ersten Vierteljahr
seines Guardianats schenkte der Minoritenkirche die edle Famihe
von Läpp eine vollständige sog. Kapelle von schwarzer Seide mit
Silberborden, nämlich 1 Pluviale, 1 Kasel, 2 Dalmatiken, dazu
2. Das Kloster zu Bonn. 95
noch ein Antipendium und andere bei einem feierlichen Requiem
dienliche Sachen; am 29. Sept. 1769 schenkte ihr Fräulein von
Ponsett (Poncet) Goldborden, welche man zu einem Messgewand
vei-wendete, das aus einem Kleide der verstorbenen Gattin des
Geheimrats von Föller hergestellt wurde. Das 1772 gehaltene
Kapitel brachte dem Bonner Kloster hauptsächlich die Änderung,
dass an Stelle P. Bresgens P. Emmerich Schneck Guardian wurde.
Unter ihm geschah namentlich die so notwendige Orgelreparatur,
welche am 30. Juli 1775 dem Münstereifeler Orgelbauer Peter
Kemper anvertraut wurde; auch der Chordienst erlitt eine gewisse
Beschränkung, insofern manches, was bisher gesungen wurde, nur
mehr einfach rezitiert zu werden brauchte. Anlass dazu gab be-
sonders der Umstand, dass infolge der durch den Kurftirsten Max
Friedrich 1774 vollzogenen Errichtung einer Akademie in Bonn
mehrere Patres an derselben Vorlesungen zu halten hatten und so
die Zahl der zum Chordienste verpflichteten Religiösen eine be-
schränktere wurde ^). Von 1782 an unterblieb auch die täglich
vom Chor aus in die Kirche unter Absingung des Salve Kegina
stattfindende Prozession. Nachdem P. Schneck zwei Triennien nach-
einander dem Kloster vorgestanden hatte 2), wurde auf dem am
18. bis 20. Mai 1778 stattfindenden Kapitel, welches den früheren
Guardian von Bonn, P. Domin. Bresgen, zum Provinzial erwählte,
dem Bonner Kloster P. Otto Vasbender (1784/87 Provinzial) als
Guardian vorgesetzt. Dieser Hess im folgenden Jahre den Kreuz-
gang renovieren und 1780 mehrere notwendige Reparaturen im
Bräuhause voniehmen. Auf ihn folgten 1781 Michael Berngen,
1784 Damasus Müller, 1787 Albin Meister (1796/1800 Provinzial),
1790?, 1793 Philipp Hedderich, 1796 Cyprian Averdunk. Ob
dieser der letzte Guardian des Bonner Minoritenklosters war, kann
nicht angegeben werden. — Dessen Präsidenten, Vikare und Pre-
diger sind im Liber memorabilium nur hie und da gelegentlich
des Eintrages des Familienbestandes des Klosters erwähnt. Mit
Beihilfe der Kölner Hauschronik von 1769 bis 1796 können wir
jedoch für diese Zeit eine ziemlich vollständige Liste herstellen.
1) Näheres über diese Akademie und die daraus sich entwickelnde
Universität weiter unten.
2) Er blieb aber in Bonn, wurde Kustos der Kölner Kustodie und
Depositar des Klosters Bonn; f 14. Febr. 1786.
96 IV. Die erhalten gebl. alten u. später gegr. neuen Klöster.
Als Präsidenten erscheinen: Adolf Klein 1769/72, Anastasins
Gracht 1772, Chrysost. Schnitzius 1775, Karl Fachinger 1776,
Leander Herrig 1778/82, Pontian Becker 1782/83, Emmeran
Wittenkind 1783 f., Cyprian Averdunk 1784 f., Job. Bapt. Aver-
dunk 1787 f., Damasus Müller 1793 und 1796 f.; als Vikare:
Ludwig Busen 1769/72, Bemard Meinerzagen 1772, Kreszenz
Buchteler 1775, Cassius Osteier 1776/78, Didakus Koch 1778,
Stanislaus Braun 1779/82, Peregrin Schmitz 1782/84 (auch lang-
jähriger Beichtvater bei der Congreg. ad B.M.V.), Adolf Penkaii;
1784 — 1793f.; Prediger: a) in der Ordenskirche: Johann Hahn
(Sonntags-) und Valentin Zimmer (Festtagsprediger). 1769/72, Ruffin
Schmitt ca. 1772/75, Leo Campill 1775/82, Adolf Penkart 1784
bis 1793 f.; b) in der Mtinsterkirche : Damasus Müller 1775/93 f. i).
Das Kloster versah auch mehrere auswärtige Stationen,
worüber am Ende des Jahres 1769 folgende Notiz im Liber
memor. sich findet: „an jedem Sonn- und Feiertag Frühmesse in
Kessenicb, Lessenich, Hersei und Grafenrheindorf; jede 5. Woche
täglich eine Messe im Frauenstift Vilich und ebenso jede 3. Woche
in der Stiftskirche zu Schwarzrheindorf; ein Bonner Minorit war
auch regelmässig Beichtvater jener Stiftsfräulein *), wie dort auch
an den höchsten Festtagen und an den Apostelfesten ein solcher
predigte. Auch das St. Cassiusstift zu Bonn und die Nonnen
in Alfter hatten als ständigen Beichtvater einen Bonner Mino-
riten^). Auch wurden jeden ersten Sonntag im Monat je zwei
solche nach Alfter und Lessenich und einer nach Witterschlick zur
Aushilfe für die dort gehaltenen Bruderschaften und aus gleichem
1) Bisher hatten die Jesuiten die Kanzel der Münsterkirehe inne,
mussten sie aber bei ihrer Aufhebung aufgeben, da ihnen Kanzel und
Beichtstuhl gleichmässig verboten wurden. In Anbetracht, dass die
Minoriten schon vor dem Einzüge der Jesuiten diese Kanzel versehen
hatten, wurde sie ihnen nun wieder übertragen. Der Provinzial Hubert
Zimmer bestimmte den im Kloster Fritzlar stationierten P. Damasus
Müller als neuen Prediger daselbst. Vgl. Maassen a. a. O. S. 298.
2) Im Jahre 1784 war es P. Chrysogonus Flügel, 1783 aber P.
Wittenkind.
3) Der am 15. Jan. 1776 gestorbene Klosterprokurator Joh. Bapt.
Görres war über 20 Jahre Beichtvater für das Cassiusstift; nach seinem
Tode übernahm Damasus Müller diese Stelle. Beichtvater der Alfterer
Nonnen war 1776 P. Marzellin Hoetmar, Professor der Physik an der
Akademie (1793 Guardian zu Köln u. 1803 Provinzial).
2. Das Kloster zu Bonn. ^7
Anlass jeden dritten Sonntag je einer nach Rönnesdorf (?) und
Sehwarzrheindorf geschickt. Es ist beigefügt, dass das Kloster
hierfür eine anständige Entschädigung erhielt^).
Seit jeher hatte im Bonner Minoritenkloster ein (meist
moral-) theologisches Studium bestanden 2). Das Jahr 1774 brachte
hierin insofern eine Änderung, als der Kurfttrst Max Friedrich
(nach Aufhebung des Jesuitenordens) beschloss, in Bonn eine
wissenschaftliche Akademie zu errichten, auf welcher so ziemlich
alle üniversitätsfächer gelehrt werden sollten. Zu Professoren der
theologisch-philosophischen Disziplinen waren schon des Kosten-
punktes wegen gelehrte Ordensleute erwünscht, und so kam es,
dass im Oktober 1774 die von der kölnischen Provinz des Mino-
ritenordens vorgeschlagenen Patres Philipp Hedderich für das
kanonische Recht, Konstantins Obenberger für Dogmatik, Sigis-
niund Sinnigen für Moral und Polemik, Beda Limbach für Physik,
Ethik und Mathematik, Marzellinus Hoetmar für Logik und Mathe-
matik als Professoren der neuen Akademie angestellt wurden.
Die Gehaltsverhältnisse wurden so geregelt, dass dem erstgenann-
ten Professor „ex favore speciali** 75 und den 4 andern je 50
Speziestaler persönlich, dem Kloster aber weitere 250 Speziestaler
zukommen sollten. Der 1775 erwählte Provinzial Markus Fuhr
arbeitete zum Gebrauch an dieser Akademie eine „Epitome dog-
matico-historico-theologica bipartita" aus, welche zu Anfang des
Jahres 1776 vom Kurfürsten mit spezieller Approbation beehrt
wurde^). Im Jahre 1777 kam noch P. Romuald Jochraaring als
Professor der Mathematik in den untern (Gymnasial-)Klassen hinzu
mit einem Gehalte von 50'Speziestalern, wovon die Hälfte ihm
persönlich und die andere dem Kloster zukommen sollte. Im
Herbste 1779 wurde P. Obenberger, nachdem die zuvor erbetene
Enthebung von der Professur von der kurfürstlichen Regierung
genehmigt worden war, zum Guardian in Bocholt erwählt, an
seine Stelle als Dogmatikprofessor aber rückte P. Hoetmar vor.
1) Auch in Oberkassel versahen die Bonner Minoriten einige Zeit
die Seelsorge; so der am 31. Jan. 1690 daselbst gestorbene P. Maximin
Birk, ein tüchtiger Prediger und Konventspräses, sowie der auf ihn
unmittelbar folgende P. Ludwig Bahnen.
2) Um 1770 waren dort als Lektoren die Patres Reiner Müller
und Emerich Schneck,'.1772 P. Beda Limbach (lehrte 1773 Philos. in Cleve).
3) Vgl. Hurt er, Nomenciator, ITI2, 557.
7
98 IV. Die erhalten gebl. alten u. später gegr. neuen Klöster.
während dessen bisherige Professur P. Joehmaring tibernahm. An
Stelle des 1777 als Lektor der Theologie nach Köln versetzten
P. Limbach war P. Elias van der Schüren gekommen. Im Jahre
1781 veröffentlichte P. Hedderich neben einem „Compendium iuris
canonici quadripartitum" eine „Diatribe iuris eccl. specialissimi
de testamenti f actione clerici Coloniensis", in welcher er den Satz
aufstellte, dass zur Giltigkeit eines von einem Kölner Geistlichen
zu machenden Testaments gehöre, dass er es vor einem Notar
oder seinem Pastor (Dekan) mache, gegen welche ein Kölner
Anonymus eine Widerlegung schrieb; 1782 übertrug ihm der Kur-
fürst noch die durch den Tod Gottfried Kaufmanns erledigte Stelle
eines Bücherzensors für die Erzdiözese Köln. In diesem Jahre
erbat und erhielt auch P. Sinnigen die Enthebung von seiner
Professur, um das Guardianat des Klosters Höxter zu übernehmen ^) ;
an seine Stelle als Professor der Moral und Polemik kam P. Josti-
nian Schallmayer, welcher bei der im folgenden Jahre statt-
findenden, mit Vermehrung der Lehrkräfte verbundenen Neurege-
lung der Studien an der Akademie noch als Lehraufgabe die
Patrologie erhielt, während die Polemik einem eigenen Professor
(P. Anselm Becker 0. S. B. von St. Pantaleon in Köln) übertragen
wurde-). Über die Eröffnungsfeier aus Anlass dieser Neuregelung
berichtet unser über memorabilium eingehend S. 460. Hier sei
nur erwähnt, dass am 11. Nov. 1783 nach vorausgehendem feier-
lichen Amte de Spiritu sancto der Minorit Philipp Hedderich,
Professor des Kirchenrechts und erzbischöflich geistlicher Rat,
welchem vom Senat (concilinm academicum) als Kommissär die
Aufnahme der neuen Professoren — es waren im ganzen nun 28 —
übertragen worden war, vor dem Kurfürsten Max Friedrich als
Promotor und Reformator der Bonner Studien eine Rede hielt
(hauptsächlich über die Bedeutung der neugeschaffenen Lehrstühle),
und dass der Minorit Marzellin Hoetmar, Professor der Dog-
matik, vor einem Kruzifixe knieend aus der Kölner Agende die
Formel der professio fidei verlas, welche alle (sowohl die altou
wie die neuen) Professoren mit ihm ablegten. Bekanntlich Hess
1) Im J. 1787 wurde er Guardian von Dortmund.
2) Maassen a.a.O. S. 277 nennt den P. Schallmayer eine Creatur
Hedderichs, diesen selbst aber (S. 280) den Hauptstein des Anstosses für
eine Besserung der theol. Richtung an der damaligen Universität.
2. Das Kloster zu Bonn. 99
1786 der Kurfürst Max Franz, Nachfolger von Max Friedrich,
diese Akademie durch seinen Bi-uder Kaiser Joseph II. zum Rang
einer Universität erheben*). Von Minoriten, die als Professoren
derselben noch neu hinzukamen, kann nur mehr P. Ulrich Oden-
kirehen angegeben werden, welcher 1793 als Professor der heiligen
Schrift erscheint. Ausser ihm dozierten an ihr allein noch die
Minoriten Hedderich und Schallmayer. P. Hoetmar erscheint 1793
als Guardian in Köln, die Patres van der Schüren und Joch-
niaring verliessen Bonn mit dem berüchtigten Eulogius Schneider,
welcher sich an der Bonner Universität nicht mehr halten konnte^).
Die französische Revolution machte dieser Universität, an welcher
ein wenig kirchlicher Geist herrschte, ein baldiges Ende. Dass
von diesem Geiste leider auch mehrere der hier lehrenden Mino-
riten, besonders der Febronianer Hedderich, angesteckt waren, will
nicht verschwiegen werden^). ^^
Wie aber die französische Revolution der Bonner Universität
ein Ende machte, so (gleich den übrigen Klöstern) auch dem
dortigen Minoritenkloster. Es hatte nur gegenüber so manchen
andern Klöstern, welche zu Kasernen oder Zuchthäusern ver-
wendet oder ganz niedergerissen wurden, das günstige Geschick,
dass die Kirche infolge Niederreissung der Pfarrkirche St. Re-
migius als nunmehrige St. Remigius-Pfarrkirche benutzt und das
Klostergebäude zur Pfarrwohnung umgewandelt wurde.
3. Das Kloster zu Duisburg.
Bezüglich der in das Jahr 126Ö zu setzenden Gründung
dieses Klosters kann ebenfalls auf die „Beiträge" von P. Schlager
verwiesen werden, da die Deductio nichts besonders Abweichendes
davon enthält; nur bringt diese nicht nur die Urkunde des Grafen
Walram von Limburg aus dem Jahre 1265, sondern auch jene
von 1272 in extenso, während in jenen „Beiträgen" nur die erste
1) Ihr rector magnificus war 178Ö/89 der vorgenannte P. Hedde-
lieh: 1803 nach Düsseldorf versetzt, starb er 1808. Vgl. Hurte r, Nomen-
clator III 2, 684.
2) Vgl. Maassen a. a. O. S. 279.
3) Hedderich war zu Bodenheim bei Mainz geboren, studierte zu
Trier das Kirchenrecht unter Hontheim (Febronius!) und andern Febro-
nianern, was seine prononzierte febronianische Richtung leicht erklärt.
100 IV. Die erhalten gebL alten u. später gegr. neuen Klöster.
(als Nr. 1 der Beilagen S. 285) sich so findet*). Dagegen weiss
die Deduetio von einem Brande der Kirche um das Jahr 1288
und einem Neubau nebst Einweihung desselben am ö. Juni 1289
nichts, bringt aber die Urkunde des Kölner Weihbischofs Johannes^
Tit.-Bischof von Skopulos, vom Jahre 1315 wieder im Wortlaute.
Ans dieser Urkunde ist zugleich ersichtlich, dass die Kirche einen
(dem hl. Johann Bapt. geweihten) Hochaltar und vier Neben-
altäre hatte, und dass ein sechster Altar in der Sakristei sich
befand ; es ist demnach die von P. Schlager erwähnte Behauptung
eines anderen Schriftstellers*), die Kirche habe ausser dem Hoch-
altare noch sechs Nebenaltäre gehabt, nicht ganz richtig. Unter
diesen war einer dem hl. Georg geweiht, wohl mit Rücksicht auf
den Deutschorden, welchem die nur durch eine Strasse von der
Minoritenkirche getrennte Pfarrkirche gehörte. Wegen der grossen
Wallfahrt, welche zu dem hier aufgehängten Salvator-Mundi-Bilde,
besonders am Dreifaltigkeitssonntag, von der ganzen Umgegend
und sogar alle 7 Jahre bis von Ungarn her stattfand, mussten
die Minoriten daselbst vielfach Aushilfe leisten; der grösseren Be-
quemlichkeit halber wurde deshalb unter der trennenden Strasse
hindurch ein Verbindungsgang zwischen den beiden Kirchen her-
gestellt, welchen man später aber wieder zumauei*te. An dem
erwähnten St. Georgs-Altar war gemäss der am 7. Juli 1414 von
Engelbert Vogel und seiner Ehefrau gemachten Stiftung im Be-
trage von 200 Goldgulden jeden Dienstag, Donnerstag und Freitag
früh nach der Prim eine hl. Messe zu lesen und ausserdem ein
feierliches Jahrgedächtnis zu halten mit Almosenverteilung unter
1) Natürlich ist hier in Zeile 3 statt „censuram" vielmehr „censum"
zu lesen. An ein „amplissimum castrum^, das nach einem älteren
Schriftsteller (Teschenmacher) der Graf zu einem Kloster für die Minder-
brüder umgebaut haben soll, ist aber doch nicht wohl zu denken; in
der zweiten Urkunde (von 1272) ist nur von einem Hause (domus), das
den Brüdern nach seinem Tode zukommen sollte, die Rede.
2) Des Duisburger Pfarrers B. Vennewald, in ^dessen 1871 ver-
öffentlichter Schrift: „Die kath. Gemeinde von Duisburg seit der Re-
formation*, deren Mitteilung der Güte des gegen w. H. Pfarrers und
Dechants Hüging von Duisburg zu danken ist. Dieser Herr hatte
auch noch die ausserordentliche Güte, dem Herausgeber der Deduetio
die Einsichtnahme und Benutzung des Über memorabilium des ehem.
Min.-Kl. Duisburg, der 1758 angelegt bis 1792 fortgeführt wurde, zu er-
möglichen.
2. Das Kloster zu Duisburg. 101
12 Kleriker und ebensoviele Arme^). — Ein anderer Nebenaltar
war jener der hl. Märtyrer; teils zum Unterhalte einer vor dem-
selben brennenden Lampe, teils zur Abhaltung von vier Jahr-
gedächtnissen gab am 30. April 1486 der damalige Kanonikus
und spätere Abt des Prämonstratenserklosters Hambom, Johann
Stael von Holstein, mit Einwilligung seines Abtes Albert von
Bongardt die Summe von 100 flor. rh., welche ihm aus seinem
Vatergut Herr Albert von Hanseleden (Hanxleden) geschuldet
hatte. — Der Blanken heim sehe Altar, wahrscheinlich so ge-
nannt, weil an demselben von einem Herrn von Blankenheim vier
Wochenmessen (am Sonntag, Montag, Mittwoch und Freitag) ge-
stiftet waren, dürfte mit einem der vor- oder nachgenannten Neben-
altäre identisch sein ; eine am Dienstag dort zu lesende hl. Messe
stiftete Wendelin Tenbrink, eine Donnerstags- und Samstags-Messe
aber 1505 die Eheleute Johann und Marg. Schmidt, ausserdem
noch ein feierliches Jahrgedächtnis, wofür und „in usum lumina-
rium ecclesiae" sie eine Jahresrente von 20 fl. auswarfen. — Als
weiterer Nebenaltar erscheint der St. Anna-Altar; auf demselben
verordnete 1529 Katharina Joris, Professschwester des Duisburger
Tertiarierinnenklosters St. Katharina, eine Wochenmesse mit einer
Jahresrente von 3 fl. — Besonders verehrt war von jeher der
Marien-Altar, wie er auch der Bruderschafts-Altar einer zahl-
reichen Bruderschaft oder Gilde war. Schon am 12. Dez. 1466
schlössen die Gildemeister mit dem Kloster einen Vertrag, wonach
dieses gegen Pereolvierung einer täglichen Messe für die verstor-
benen Bruderschaftsmitglieder mit einer gewissen Quantität Brot
und das Dachwerk, soweit nötig, mit Ziegeln versehen werden
sollte; später bestimmten sie aber statt dessen einen jährlichen
Zins von 8 fl., wovon übrigens die betreffende Kapitalsumme von
dem Duisburger Konventualen P. Johann Engelsmann, Terminar
in Rheinberg, gesammelt worden sein soll. Diese Bruderschaft
stiftete auch am 2. Febr. 1648 zum Unterhalte des ewigen Lichtes
vor dem AUerheiligsten im Chore und dafür, dass die Patres vor
jedem Versammlungstage der Bruderschaft einen marianischen
1) Nach dem liber memor. des Eloftters verspricht demselben 1515
(also ein Jahrhundert später!) die Witwe Katharina Vogels, die ihm vom
verstorbenen Engelbert Vogels für 4 jährliche Memorien nebst Armen-
spende vermachten 12^2 fi- (10 auf der Stadt Wesel und 2V2 fl. auf
10 Morgen Landes stehend) ,,termino Purificationis" zu entrichten!
102 IV. Die erhalten gebl. alten u. später gegr. neuen Klöster.
Hymnus vor dem Muttergottesbilde sängen und am Versammluugs-
tage selbst eine feierliche Prozession durch den Kreuzgang ab-
hielten, einen Jahreszins von 3 fl. rh. Am 15. Juli 1511 hatte
der edle Herr Gerhard von Hanseleden (Hanxleden), Droste von
Mühlheim und Mors, eine jährliche Lieferung von 6 Malter Gerste
an das Kloster gestiftet unter der Auflage, dass auf dem Mutter-
gottesaltare täglich eine hl. Messe gelesen werde. — Endlich gab
es noch einen Franziskus -Altar. Schon frühzeitig wurde der-
selbe gleichsam als Oratorium für die Prämonstratenseräbte von
Hamborn, wenn sie nach Duisburg kamen, eingerichtet; ja einige
davon erwählten hier sogar ihre letzte Ruhestätte, wie der Abt
Albert Haan (f 27. Dez. 1599). Nahe bei diesem Grabstein be-
fand sich ein anderer, ebenfalls mit Abtsinsignien versehen, dessen
ausgetretene Inschrift der Verfasser der Deductio nicht mehr
lesen konnte, den er jedoch für den Grabstein des schon ge-
nannten Stael von Holstein hielt. Dieser war ein grosser Wohl-
täter des Duisburger Klosters; durch Urkunde vom 11. Nov. 1515
stiftete er nämlich zum Besten der kranken Brüder einen Jahres-
zins von 2 fl., welchen er 1492 von Dietrich Symbert und dessen
Ehefrau Minta von Ruhrort erkauft hatte; mittels einer von den
Duisburger Schöffen besiegelten Urkunde vom 16. Juni 1519
überwies dieser Abt den Klosterprokuratoren Dietrich Berke und
Johann Tacken einen von Johann von Hanxleden aus den Duis-
burger Wegegeldern und Zolleinnahmen erkauften und zum Nutzen
der Klostergemeinde dienenden Jahreszins von 7 Goldgulden;
durch weitere Urkunde vom 25. Juni 1520 vermachte er dem
Franziskusaltar eine Summe von 400 fl., welche gegen einen (auf
Lebenszeit vorbehaltenen) Jahreszins von 25 fl. ausgeliehen waren,
unter der Bedingung, dass für ihn nach seinem Ableben ein
Dreissiger vom Namen Jesu gehalten und nebst einem Weihwasser-
gefass ein Antipendium für diesen Altar angefertigt werde; zu-
gleich erkaufte er von der Stadt Duisburg eine jährliche Bier-
lieferung von 24 Tonnen an das Kloster, wofür dasselbe weitere
Verpflichtungen religiöser Natur übernehmen musste^).
1) In derselben Stiftung waren auch Mittel vorgesehen, damit die
Schwestern des dritten Ordens im Reklusorium zur hl. Katharina (alias
,,In gen Rhyn") ihre Kapelle mit Paramenten entsprechend versähen;
dafür hatten sie aber für den Stifter an den Quatembern und am Jahr-
gedächtnisse zu beten, ja diesem (bei den Minoriten) persönlich beizu-
3. Das Kloster zu Duisburg'. 103
Aus Verehrung des im Hochaltäre reponierten Allerheiligsten
waren auch schon frühzeitig Stiftungen zum Unterhalte des
ewigen Lichtes vor demselben gemacht worden. So stiftete
am 31. Okt. 1360 Addo von Holthausen zu einem Jahrgedächtnis
und zum Unterhalte des ewigen Lichtes jährlich ein Malter Korn;
am 1. März 1417 tiberwies des Matthäus Tacken Tochter Katha-
rina eine von Gerhard von Volden erkaufte und auf einem Hause
in der Brüdergasse zu Duisburg ruhende Mark Silbers jährlich
den Prokuratoren (syndici) des Klosters ebenfalls zum Unterhalte
des ewigen Lichtes; kurz darnach (30. Nov. 1417) vermachte zu
gleichem Zwecke Ludwig van den Put zwei gute Schillinge jähr-
lichen Zinses von einem Hause in der Pfefferstrasse, Neta (Agnes)
Graschaps aber am 23. März 1432 fünf Pfund Öl unter Verpfän-
dung eines Gartens vor dem Stapeltore; endlich überwies am
29. Aug. 1515 des Johann Heis Witwe Elisabeth dem Kloster-
syudikus Dietrich Berke einen Jahreszins von einem Goldgulden^
zu entrichten von Johann Tacken, für Intortitien (grosse Kerzen)
bei der Wandlung und bei der Aussetzung des Allerheiligsten.
Um die Mitte des 17. Jahrhunderts wurde auch in der
Duisburger Minoritenkirche, welche schon 1645 neue Fenster er-
halten hatte, eine grosse Veränderung vorgenommen. Vor allem
hatte am 23. Okt. 1648 der Guardian wegen Entfernung des Lett-
ners („toxale, Apostelgang") und Errichtung eines neuen Hoch-
altars mit den übrigen Patres Beratung gepflogen, die alle für
dieses Doppelprojekt waren ^). Mit dem Abbruch des Lettners
wohnen. Dem entsprechend wurde am 12. März 1521 zwischen dem
Guardian des Minoritenkiosters, Arnold von Ruhrort, und der Mutter
des ßeklusoriums, Margareth von Walshem, ein Übereinkommen über
die diesem von jenem zu leistende Gabe getroffen. — Es sei hier noch
bemerkt, dass Papst Martin V. am 25. April 1427 auf Ersuchen des
Tertiarierinnenklosters zu Duisburg erklärt hatte, dass dessen Mit-
glieder nach abgelegter Profess nicht mehr austreten und heiraten
könnten, was von einer Schwester unter dem Vorgeben, dass dies er-
laubt sei, kurz vorher geschehen war. Vgl. BuUar. Francisc. VII, 673
(Nr. 1758). Es existierte übrigens zu Duisburg noch ein anderes Ter-
tiarierinnenkloster „ad montem s. Elisabethae".
1) Die Konventsfamilie war damals folgende: Rochus Casem aus
Münster, Guardian (später Provinzial), Bernardin Scriba aus Werl, Vikar,
Adrian Beckermann aus Arnsberg, Dispensator, Mathias Tuschede aus
Deld, Terminar, Jodokus Krause aus Münster, Bibliothekar (apostasierte
104 IV". Die erhalten gebl. alten u. später gegr. neuen Klöster.
wurde noch im gleichen Jahre begonnen; zum neuen Hochaltar
wurde am 11. März 1649 der erste Stein gelegt, und zwar von
der Äbtissin von Düssern, Margaretha von Münichs, unter Assistenz
ihrer Mitschwestern, der Kellermeisterin Anna Kath. von Driesch,
der Priorin Anna Maria von Driesch und der Maria Elis. von
Quade. Gegen Ende dieses Jahres war er fertig; ausser den an
ihm selbst angebrachten Statuen oder Bildern von Heiligen waren
um ihn herum noch sechs solche (der allersel. Jungfrau, der drei
Weisen und der beiden Apostelfürsten) angebracht i). Die Weihe
dieses Altars nahm am 6. Febr. 1650 der Kölner Weihbischof
Joh. von Sternenberg gen. Düsseldorp vor und gleichzeitig auch
noch die der Nebenaltäre, nämlich des auf Kosten des Baron Gerh.
von Nuilandt-Angeroth neu errichteten Marien- und des Kreuz-
Altars 2). Am 29. Mai 1650 wurde auf Anstehen der katholischen
Bürgerschaft die Wiedereinführung der St. Barbara- oder Schutten-
Bruderschaft beschlossen. Bald darnach ging man an die Restau-
ration (hauptsächlich Neubedachung) des Chores; den ersten Stein
legte für die Frau Gräfin von Styrum der Guardian (Rochus
Casem), für den jungen Grafen Moritz der Kaplan der Frau Gräfin,
P. Bernard Rodde, für die junge Gräfin der Vikar P. Bernardin
Scriba. Im J. 1656 erhielt die Kirche eine vom Kölner Meister
Christoph verfertigte Orgel und am 4. Okt. desselben Jahres
einen von der Gräfin von Styrum verehrten Kronleuchter; 1670
wurde mit grossen Kosten der Kirchturm fast ganz neu gebaut
und 1695 daselbst eine neue (kleinere), zu Düsseldorf gegossene
Glocke aufgehängt, welche jedoch 1712 wegen mangelhaften fons
später), Paul Mendt aus Münster (Organist), 2 Kleriker-Studenten und
4 Laienbrüder, darunter Thomas Handrup als Sakristan und Gärtner.
1) So die Aufzeichnung im Über memor. des Duisb. KL, während
die Deductio berichtet, dass der neue Hochaltar durch die Munifizenz
der dem Kloster besonders gewogenen Grafen von Limburg-Styrum ein
die Geburt Christi darstellendes Altarbild, auf dem auch die Bilder der
damals lebenden Mitglieder dieser Grafenfamilie angebracht waren, er-
halten habe.
2) Es waren dies nunmehr die einzigen Nebenaltäre. Bald dar-
nach stellte man auf dem Kreuzaltar die Abbildung der Stigmatisierung
des hl. Franziskus, auf dem Marienaltar aber die Statue des hl. Antonius
auf. Erst 1749 wurde durch die Munifizenz der Äbtissin von Sahr,
Frau Joh. Wilh. von Bentink, und anderer ein eigener Antoniusaltar
errichtet.
3. Das Kloster zu Duisburg. 105
zu Köln umgegossen wurde. Im J. 1715 wurde das Kirehendach
erneuert, wozu die am 10. Mai 1715 verstorbene Äbtissin von
Düssern 100 Rtlr. vermacht hatte. Gegen Ende des Jahres 1733
schenkte der Konventual P. Wilh. Gymnich, Deservitor in Wal-
tropp, zu einem neuen Ciborium, das 38 Rtlr. kostete, 30 Rtlr.
An Grabmonumenten fand der Verfasser der Deductio
in der damals gleich dem Kloster in ziemlich ruinösem Znstande
befindlichen Kirche wenige Überreste oder vielmehr nur einen ein-
zigen Grabstein im Chore vor, von welchem nur mehr zu lesen
war: „MCCCCLXX .... us comes de Limburg et dominus in
Brunkhoi*st in profesto s. Crncis^. Gestützt auf des Johannes
Tybius Annales elegiaci de origine et antiquitatibus veteris Duis-
burgi (lib. 3) hielt er es für das des Grafen Wilhelm IL von
(Hohen-)Limburg und Broich, welcher 1473 bei der Belagerung
von „Hoenberg" gefallen und in der Minoritenkirche zu Duisburg
beigesetzt worden war*). Ausserdem erblickte er noch einige im
17. und 18. Jahrb. daselbst aufgehängte Wappenschilde von ade^
ligen Personen, namentlich der Frau Margareth von Münichs,
Äbtissin des Zisterzienserinnenklosters in Düssern (f 20. Nov. 1652),
der Baronin Charlotte von Nuilandt-Angeroth (f 8. Apr. 1644), des
Herrn Job. Arnold Nik. de Agris (von Ackeren, f 16. März 1717,
s. weiter unten), des Herrn Job. Heinrich Alex, von Schmitz,
Herrn in Herzbach und Obersten eines holländischen Reiterregi-
ments (t 30. Jan. 1725) und seiner Gemahlin Maria Jakoba
Baronin von Eller (f 9. Dez. 1731). In der Kirche hatten auch
ziemlich viele Familien ihr Erbbegräbnis oder einzelne Personen
für sich allein eine Grabstätte erworben, wofür 5 Rtlr. zu ent-
richten waren, während ein Grab im Kirchhofe 30 Stüber kostete,
ja die Annen unentgeltlich dort begraben wurden. Bei der Neu-
pflasterung der Kirche im J. 1773 wurden nicht nur alle in den
Boden eingelassenen Grabplatten entfernt, sondern auch die Ge-
beine der dort Beerdigten in ein neu erbautes Totengewölbe ver-
bracht „tota communitate inspectante et approbante" ^).
1) Hoenberg ist Thomberg oder Toneberg (gefäll. Mitteilung des
H. Oberl. Averdunk in Duisb.). Nach P. Schlager (a. a. O. S. 45) be-
richten auch die Chron. d. d. St. XXIV, dass Wilhelm von Limburg,
ein besonderer Wohltäter des Duisburger Minoritenklosters, im Chore
von dessen Kirche am 14. Sept. 1473 begraben wurde.
2) Nach dem über memoralium dieses Klosters S. XLIIIff.
10'» IV. Die erhalten gebl. alten u. später gegr. neuen Klöster.
Von den Einkünften und Gütern des Klosters, über
dessen bauliche Anlage die Deductio nichts Näheres enthält,
kommt zunächst in Betracht die schon aus dem Jahre 1266 stam-
mende Schenkung einer gewissen Elisabeth und ihrer Tochter
Katharina, welche alle ihre beweglichen und unbeweglichen Güter
in und ausser Duisburg den dortigen Minderbrüdern durch die
Hand des ApoUonius von Bensheim oder eines anderen Prokura-
tors derselben schenkten und so neben dem Grafen Walram von
Limburg zu den eigentlichen Stiftern des Duisburger Minoriten-
klosters zu zählen sein dürften*). — Am 21. Juni 1317 erfolgte
die (auch von P. Schlager erwähnte) Überweisung einer Wohnung
für den Terminarius (Almosensammler) des Klosters Duisburg zu
Essen in einem der vielen Häuser des Damenstiftes, was die
Äbtissin Katharina 1343 nochmals bestätigte. Da das für diese
Wohnung angewiesene Haus im Laufe der Zeit sehr bautällig ge-
worden war, überliess die Äbtissin Anna Salome 1687 ein anderes
zu gleichem Zwecke. — Am Himmelfahrtstage (20. Mai) 1406
stiftete Katharina ülenbergs bei den Duisburger Minoriten drei
Jahrgedächtnisse für sich und ihren Vater Heinrich mit einem
jährlichen Reichnisse von 2 Maltern Korn, zu beziehen aus dem
Orte Huckingen, und am 9. Aug. 1414 vermachte denselben die
edle Jungfrau Katharina von Walshem einen silbernen Kelch und
überdies einen jährlichen Zins von einem Goldgulden zur Feier
eines Jahrgedächtnisses mit Vigil.
Die später gemachten Stiftungen glaubte der Verfasser
der Deductio übergehen zu dürfen 2). Wir geben nachstehend aus
dem Über memor. des Klosters die dort noch weiter verzeichneten
Stiftungen oder sonst auf dessen Vermögensverhältnisse bezüg-
1) Die über jene Schenkung aufgenommene Urkunde wurde in
Gegenwart des Richters und Schultheissen Alard, der Schöffen und
Bürger von Duisburg: Paul und Andreas Gebrüder, Widekind und
Dietrich de Puteo, Ludwig von Köln, Gerhard vom Rhein, Dietrich
Kasselmann, ApoUonius von Bensheira. ApoUonius ßerke, Otto von
Köln, Johann Pitscaldt u. a. aufgenommen und mit den Siegeln
des Grafen Walram von Limburg und der Stadt Duisburg versehen.
Ersteres war im 18. Jahrh. schon abgefallen, letzteres aber noch vor-
handen und stellte den Heiland der Welt (Salvator Mundi) vor. Der
;liber memor. des ehemaligen Min.-Kl. Duisb. enthält hierüber auffallen-
der Weise nichts.
2) Vgl. hierzu noch Schlager a. a. 0. S. 44.
3 Das Kloster zu Duisburg. 107
liehen Abmachungen. So verkauften 1330 die Klostersyndiei den
Pflegeni der zur St. Salvatorskirche gehörigen Friedhofskapelle
einen jährlichen, auf dem Hause des Amplonius gen. de Cellerario
ruhenden Zins von 4 Schillingen; am 29. April 1428 tibergab
Theodor von Düsseldorf , Bürger zu Köln, das von seiner Ehefrau
Agnes den Duisburger Minderbrttdern gegen Abhaltung eines Jahr-
gedäehtnisses vermachte Höfchen zu Düssern, gelegen zwischen
Kaldenhoven einer- und dem Minderbrüdererbe anderseits^); 1436
schenkte der Priester Gottschalk op der Pate denselben einen
erblichen Pacht von jährlich 3 Schill, und 2 Hühnern aus seinem
zu Düssern gelegenen Hause; 1455 vermachte ihnen Heinrich
Ingenhusen zur Ehre Gottes und zum Trost der Seelen seiner
Verwandten ein jährliches Reichnis von 1 Malter Hafer Dinslacker
Masses aus 5 Morgen Saatland; 1456 verkauften Richard Bar-
bick und Margaretha seine Hausfrau an Gerhard Kukuk einiges
im Gerichte Rommerskirchen gelegene Land unter der Auflage,
an die Minderbrüder zu Duisburg jährlich ein Spind Rübsaat oder
3 Weisspfennige zu entrichten. Im Jahre 1515 überwiesen der
schon genannte Dietrich Berke und seine Gattin Margaretha von
Meyderich dem Kloster zwei Hauptsnmmen von 150 bezw. 84 Guld.,
mit der Bestimmung, dass deren Zinsenertrag zur Unterhaltung
des Daehwerkes verwendet werden solle; 1522 bekennen die Duis-
burger Minoriten, die von Gerhard Steinhuisen und seiner Haus-
frau Bela zu einer Memorie mit Messe and Vigil venmachten
50 fl. erhalten zu haben. Im Jahre 1735 wurde ihnen das 1480
und 1482 von Sibylla Grüwels an Heinrich Hoen verkaufte und
von diesem den Minoriten durch Überweisung des Kaufbriefes ge-
schenkte Grüwels-Gütchen, jedoch erfolglos, streitig gemacht 2).
Am 14. Febr. 1561 bekannten die Äbtissin und der Konvent des
Zisterzienser-Klosters Düssern, dass vor einigen Jahren eine Mit-
1) Dieses Höfchen wurde 1539 an Joh. Isvogel gegen die Halb«
scheid der Baumfrüchte und IV2 A- rh. bar verpachtet. „Am 14. Juli 1622^
gewann Konrad Brnggemann auf Belieben des Klosters den Kotten zu
Düssern wiederum und gab für das Gewinn 5 Tlr., hat also das Gütchen
unter Leibgewinns Rechten gepachtet gegen jährlich zu zahlende 5 fl.
und die Halbscheid der Früchte."
2) Im J. 1566 verpachteten sie dasselbe an Joh. Butefuhr gegen
jährliche Entrichtung von 3 Scheffel Gerste, Duisb. M., die Halbscheid
der Baumfrüchte und IV2 ü- kölnisch.
108 IV. Die erhalten gebl. alten u. später gegr. neuen Klöster.
Schwester namens Agnes Ingenhofen für eine in ihrer Kirche an
Festtagen von den Minoriten zu haltende Predigt eine Jahresrente
von 5 fl, (aus 100 fl. Kapital) angewiesen habe; diese Predigt
wurde jedoch in der Folge von einem anderen Geistlichen über-
nommen und darum vom Kloster das Stiftungskapital von 100 fl.
wieder herausgegeben. Im folgenden Jahre überwies an dasselbe
Zander Vogel die von ihm von der Stadt Duisburg um löOfl. rh.
erkaufte Jahresrente von 6 fl. Vier Jahre später (1566) resig-
nierte der Guardian Tilmann von Berk namens des Klosters jene
zwei Äcker und Gilte von 3 Maltern Gerste, welche ihm zum
Besten der kranken Klosterbrüder Johannes Rüschken geschenkt
hatte, zu gunsten von dessen Erben Job. von Goch und Gerhard
op den Hove. — * Am 31. Aug. 1628 bekundete der Konventsprä-
sident und Senior P. Heinrich ülenberg, dass er im Auftrage des
Provinzials P. Georg Schmalenberg und des Klostervorstandes
P. Franz von Quade das zu Strahlen am Kirchhof gelegene, einst
von den Duisburger Minoriten erbaute und ihnen gehörige Haus
an Job. Isermanns um 9 Tlr. jährlich verpachtet habe ; später
jedoch wurde dieses Haus, wegen dessen das Kloster in Diffe-
renzen mit dem Pfarrer und der Gemeindevertretung von Strahlen
geriet, verkauft.
Aber nicht nur, dass die Duisburger Minoriten Häuser and
Grundstücke in Pacht gaben: sie nahmen auch solche zu Lehen.
Am 18. Okt. 1627 gaben ihnen die Kanonissen von St. Maria
im Kapitol zu Köln in Gewinn 8 Morgen Feld, im Hofgericht
Winterswick gelegen. Immer zwei Mitglieder des Duisburger
Klosters waren die Hände, in die diese 8 Morgen übergeben wur-
den; nach deren Ableben musste es andere solche „Hände" be-
stellen, was aus Unachtsamkeit öfters unterlassen wurde und dann
zu Anständen Anlass gab. Eine ähnliche „Manuation" erneuerte
sich auch (nach Überwindung länger andauernder Schwierigkeiten)
mit Gütern des Stifts Xanten (6 Morgen Feldes bei Katlacken
und 17 zu Heishuisen) im J. 1762; das Kloster musste dafür
ausser der Übernahme von 50 „pro prosperitate revmi. capituli"
2,n perbolvierenden Messen noch 25 Rtlr. bar an dasselbe entrichten
und als jura cancellariae noch 2 Rtlr. 9 Stüber bezahlen.
Von Vermächtnissen und Stiftungen aus der späteren Zeit
seien noch folgende erwähnt. Im Mai 1660 vermachte die Äb-
tissin von Düssern dem Kloster 200 Rtlr., wofür dieses freiwillig
3. Das Kloster zu Duisburg^. 10i>^
die Verpflichtung zu einem Jahrtag für die Geberin auf sieb
nahm. Fräulein Maria Florentina von Schmitz übergab demselben
am 12. Dez. 1745 die Summe von 600 und am 24. Mai 1746
nochmals 100 Rtlr. nebst einem goldenen, mit 21 kostbaren Steinen
versehenen Kreuze zum Schmucke der Monstranz. Wegen jener
600 Etlr. verpflichtete sich der Konvent zur Abhaltung eines
wöchentlichen Donnerstags-Amtes zu Ehren des allerheiligsten Sa-
kraments und Verrichtung bestimmter Gebete, wegen dieser 100 Rtlr.
zur Verrichtung von Gebeten für die lebenden und verstorbenen
Mitglieder jener Familie, und zwar immer nach der sonntäglichen
oder festtäglichen Predigt. Im März 1747 vermachte die Gräfin
von Nesselrode geb. Gräfin von Auersberg dem Konvente die
Summe von 1000 fl. rh. zu einer Wochenmease für die lebenden
und verstorbenen Mitglieder der Familie^).
Was die verschiedenen Schicksale des Klosters betrifft,
so war dessen Zustand (zunächst im zeitlichen) zu Anfang de&
16. Jahrhunderts ein ziemlich guter, so dass es dem vom Papst
Leo X. mit der Einsammlung der Ablassgelder behufs Neubaues
der Feterskirche zu Rom im grössten Teile Deutschlands und
in Skandinavien betrauten Job. Angelus Archimboldus^) ein ansehn-
liches Almosen geben konnte, wofür der Guardian Johannes von
Berka und die 27 anderen genannten Mitglieder des Klosters ver-
schiedene geistliche Gnaden (Ablässe u. s. w.) erhielten. Aber
schon bald kam durch die Reformation die Zeit^ da es selbst in
grosse Not versetzt wurde. Infolge dieser Reformation, welche
auch in Duisburg mehr und mehr zur Herrschaft gelangte, ver-
minderten sich die Almosen und sonstigen Einkünfte des Kloster»
so sehr, dass sie trotz der gleichzeitig verminderten Anzahl seiner
Angehörigen, von denen übrigens irgend ein Übertritt zur Neu-
lehre nicht bekannt ist, zu deren Unterhalt kaum mehr ausreichten.
Infolge der Glaubensändernng hielten sich manche zur Leistung
gewisser Reichnisse für gottesdienstliche Zwecke, welche als Real-
last auf ihren Gütern ruhten, nicht mehr für verpflichtet. So geht
aus einem Revisionsprotokolle des Klosters vom 26. Dez. 1583
1) Kurz vorher hatte der Guardian diese Frau Gräfin in den
3. Orden aufgenommen; am 11. März 1748 legte sie die Gelübde als
Tertiarierin ab, wie auch ihr Gemahl bei den Minoriten zu Wien als
Tertiarier sich hatte einkleiden lassen.
2) Vgl. über ihn A. Schulte, Die Fugger in Rom, S. 65.
110 IV. Die erhalten gebl. alten u. später gegr. neuen Klöster.
hervor, dass dasselbe einen Prozess zu führen hatte wegen Fort-
bezugs der obenerwähnten 2 Malter Korn aus Huckingen.
Auch der protestantisch gewordene Rat der Stadt Duisburg
mischte sich in die Klosterverwaltung, indem er namentlich um
1574 vom Guardian Wilhelm Mettmann ein Verzeichnis aller seiner
beweglichen und unbeweglichen Güter durch den Stadtschreiber
Georg Weymann einfordern liess^). Die Lage der Duisburger
Minoriten war so eine mehr und mehr unhaltbare geworden, so
dass der Provinzvikar Gottfried Brinkmann (um 1580) den letzten
Guardian, Martin aus Soest, mit dem einen oder anderen noch
vorhandenen Mitbruder abberief und in andere Klöster versetzte,
und zwar jenen Guardian nach Trier, wo derselbe 1596 starb.
Das so verlassene Kloster überliess er vorläufig teils den aus
Romein (bei Mors) vertriebenen Schwestern des dritten Ordens,
teils den 1582 ebenfalls aus ihrem Kloster zu Düssern vertrie-
benen Zisterzienserinnen mietweise^). Die Verwaltung des noch
übrigen Klostergutes übertrug der Provinzial Johannes Pisanus
um 1606 dem Johann Busch aus Elsen gegen freie Wohnung im
Kloster und einen jährlichen Bargehalt von 36 fl.^ später aber
(1611) erhielt sie der ebenfalls aus Elsen stammende Joh. Bach.
War das Kloster bisher von tatsächlichen Angriflfen seitens
der Duisburger Bürgerschaft verschont geblieben, so erfolgte ein
solcher im Juni 3) 1613 durch die dortigen Inwohner Wilhelm
Kremer, Jakob Schlossmacher, Kornel Mansfeld und den Sohn des
Johann Feldscherer. Diese hatten sich verabredet („nescio an
evangelii sui zelo an petulantia potius aestuantes")*), an der
1) Nach dem über memor. hat der Guardian Wilh. Mettmann selbst
durch den Stadtrat ein Inventar aller im Kloster befindlichen Wert-
sachen und Urkunden anfertigen lassen, da er wegen Mangels von Mit-
brüdern das Kloster mit Zustimmung des Provinzials Brinkmann, unter
Bestellung eines Verwalters (Kentmeisters) , zeitweilig zu verlassen
willens war.
2) Letztere blieben bis 1615, der Abzug der ersteren ist nicht be-
kannt.
3) Nach Vennewald (S. 12) am Montag den 17. Juni; dieser fiel
aber 1613 auf einen Donnerstag.
4) Nach Vennewald (S. 11) hätten die aufreizenden Predigten der
beiden Duisburger Prediger Maternus Heyderus und Petrus Scriverius
das ihrige dazu beigetragen. Auch wurde nicht nur in der Minoriten-,
sondern auch in anderen katholischen, ja sogar in der protestantischen
Salvatorkirche solche Bilderstürmerei getrieben.
3. Das Kloster zu Duisburg. 111
Klosterkirche ihren Mutwillen auszulassen; sie drangen deshalb
eines Abends gewaltsam in dieselbe und verwüsteten und ruinier-
ten an Altären und Bildern, was sie konnten, wobei insbesondere
Jakob Schlossmacher die eiserne Kette, woran die von ihnen ver-
stümmelte Marienstatue gehangen hatte, Kornel Mansfeld aber
die noch vorhandenen 27 Messgewänder und andere priesterliche
Kleider mit sich nahmen.
Die politische Veränderung, welche um jene Zeit die Stadt
Duisburg erlitt, einerseits und andererseits die unterdessen ein-
getretene Besserung in den Verhältnissen der kölnischen Mino-
ritenprovinz wirkten jedoch zusammen, dass das Duisburger Kloster
wieder mit Minoriten besetzt wurde. Nach dem Tode des kinder-
los verctorbenen Herzogs Johann Wilhelm von Cleve-Jülich-Berg
kam Duisburg zunächst in den gemeinsamen Besitz seiner Erben,
des Kurfürsten Joh. Sigismund von Brandenburg und des Herzogs
Wolfg, Wilh. von Pfalz-Neuburg, 1614 aber vorübergehend in den
alleinigen Besitz des letzteren, welcher um jene Zeit auch vom
Protestantismus in die katholische Kirche zurückkehrte. In Be-
nutzung dieser günstigen Verhältnisse schickte der Provinzial
Johann Pelking 1615 den bisherigen Guardian von Neuss, Christoph
Margraf aus Wolfenbüttel (s. oben S. 9), nach Duisburg, um
unter dem Schutze der dortigen spanischen Besatzung zu tun, was
zur Durchführung des Planes, das Kloster wieder zu besetzen,
geeignet war. Derselbe kam am 24. August 1615 dort an und
nahm alsbald von dem in sehr ruinösem Zustande befindlichen
Kloster wieder Besitz; der Provinzial selbst folgte sechs Tage
später und vollendete die Besitzergreifung durch eine feierliche
Prozession; welche er unter Zustimmung des Besatzungskomman-
danten Bartolomeo Freyre de Andrada und des Gouverneurs Inigo
de Borja vom Kirchlein des Tertiarierinnenklosters nach dem
Minoritenkloster veranstaltete. Nachdem der neue Guardian mit
noch einigen Mitbrüdern unter dem erwähnten Schutze sich einiger-
massen klösterlich eingerichtet und für Herstellung der Kirche
gesorgt hatte ^), war es einer seiner ersten Handlungen, wegen
der obengedachten Verwüstung und Beschädigung der Kirche beim
Hofgerichte zu Düsseldorf Klage zu erheben, in deren Verfolg der
♦ 1) Im Sept. 1623 schenkte der Graf von Liniburg-Styrum ein neues
Chorfenster.
112 IV. Die erhalten gebl. alten u. später gegr. neuen Klöster.
nachfolgende Guardian Fulgentius Rogiovillanus am 13. März 1621
vor dem Vizebürgermeister Ludger Eickel und den Schöffen
Konrad Hatzstein und Otto Forse von Duisburg ein Urteil wegen
Bestrafung der Übeltäter beantragte und erlangte. Auf Grund des-
selben wurden Wilhelm Kremer und Jakob Sehlossmacher als die
Hauptanstifter in Düsseldorf zu 1000 Rtlr. Schadenersatz an-
gehalten, welche Summe sie auch in verschiedenen Raten zahlen
mussten, so sehr auch die Duisburger Prediger Dr. Matern Heider
und Peter Scriverius für sie sich ins Mittel legten^).
Dank dem erwähnten Schutze konnten die Minoriten in ihrem
wieder bevölkerten Kloster eine Zeitlang ungestört ihrer Regel
gemäss leben. Anders aber wurde es, als 1629 infolge des wech-
selnden Kriegsghtckes statt der katholisch-spanischen Besatzung
eine kalvinisch-holländische nach Duisburg kam. Ausser anderen
Unbilden, welche die Minoriten erlitten, wurde P. Schunk ge-
fangen nach Cleve abgeführt, so dass sich der damalige Guardian
Franz von Quadt veranlasst sah, am 18. Jan. 1630 dagegen beim
Stadtrate vorstellig zu werden. Er predigte jedoch nur tauben
1) Näheres hierüber, namentlich über die aus diesem Anlass an-
gestellten Untersuchungen, im über memor. S. 13—24 und 27 — 41. —
Am 27. Juli 1623 erging an das Kloster von der cleveschen Regierung
betreffs der Beiziehung desselben zu den öffentlichen Lasten folgende
EntSchliessung: „Würdig, andächtige, besonders gute Freunde! In
nahmen des durchlauchtigst unseres gnädigsten Landsfürsten und Herrn
H. Georg Wilhelmen Marggrafen zu Brandenburg . . . Auf ewere unter-
schiedlich hieher gelangte Schreiben lassen wir euch wissen, dass ihr
und ewer Kloster (wie auch die eweres Ordens zu Cleve) in den Con-
tributionen bis dahin nicht angeschlagen, sonsten die Geistlichen zu
Duisburg ihren gesamten Tax bekommen, welcher nach anderen zu
nehmen gering und träglich, billig darum diejenige, welche von den
Almosen sich erhalten müssen, übersehen und verschönen sollen. Möget
ihr also mit Fürweisung dieses ewere Beschwernussen an den Magistrat
oder dieselbe, von welchen diesfaUs ihr werdet angefochten, gelangen
(lassen) und den allmächtigen Gott umb den gemeinen Frieden des ge-
liebten Vaterlandes desto fleissiger bitten. Datum Emmerick den 27. July
1623. Aus gnädigster Verordnung und Befelch churfürstl. Durchlaucht :
Niklas von Lengeberg.** Im folgenden Jahre erhielt das Kloster vom
Duisb. Stadtrat, an den es sich um Reparierung des in der Stadtmauer,
„worauf ein Teil des Klosters ruht**, befindlichen Schadens gewendet
hatte, zur Antwort, dass man den Schaden in Augenschein nehmen und
remedieren wolle; auch schenkte ihm dieser zum Kreuzgangspflaster
1000 Ziegelsteine.
3. Das Kloster zu Duisburg. 113
Ohren, und so konnte der zum Provinzkapitel im Mai 1630 ab-
geordnete P. Heinrieh ülenberg daselbst nur klagen über grosse
Verwüstung und Beschädigung des beweglichen und unbeweg-
lichen Klöstereigentums. Raum konnten dann die Duisburger
Minoriten von 1636 an wieder etwas aufatmen, als sie 1640 durch
die Ankunft einer anderen holländischen Besatzung neue und
noch grössere Unbilden erfuhren. Insbesondere wurden ihnen die
gottesdienstlichen Verrichtungen untersagt und zu diesem Zwecke
wiederum die Kirchenschlüssel abgefordert. Auch an sonstigen
Repressalien fehlte es nicht. Weil anderwärts ein paar protestan-
tische Prediger von Katholiken gefangen genommen worden waren,
drohte der Duisburger Besatzungskommandant dem dortigen Guar-
dian, dass er, wenn er sich nicht erfolgreich für die Freigabe
jener Prediger verwende, mit allen seinen Mitbrüdern das Kloster
verlassen müsse. In dieser Not suchte derselbe Schutz und Hilfe
sowohl beim kurfürstl. brandenb. geh. Rat Grafen von Schwarzen-
berg, als auch beim Kurfürsten von Köln. Dieser verwendete sich
auch als geistliche Obrigkeit durch seinen Geschäftsträger im
Haag, Dr. Nötte, beim Prinzen von Oranien und den General-
staaten für die Duisburger Minoriten und erreichte wirklich, dass
durch Erlass d. d. Haag 7. März 1641 den Verfolgungen derselben
Einhalt getan wurde. So konnten sie den Gottesdienst in ihrer
Kirche wieder aufnehmen, obgleich sie auch jetzt noch unter
kleineren und grösseren Belästigungen und Beeinträchtigungen zu
leiden hatten.
Sie Hessen sich aber dadurch an der eifrigen Betätigung
der Seelsorge für die wenigen Katholiken, welche in Duisburg
damals vorhanden und in dieser Hinsicht fast ganz auf sie an-
gewiesen waren ^), nicht abhalten und waren namentlich darauf
bedacht, für den Unterricht der katholischen Jugend zu sorgen
und zu diesem Zwecke ein eigenes Schulgebäude zu errichten.
Als aber dies dem Kurfürsten Friedrich von Brandenburg, dem
nunmehrigen Herrn von Duisburg, berichtet wurde, erhielten sie
am 28. Okt. 1648 den gemessenen Befehl, davon abzustehen. So
verging mehr als ein halbes Jahrhundert, während dessen jedoch
die Zahl der Katholiken in und um Duisburg immer mehr wuchs
1) Nur ein kleiner Teil davon wurde von der Kreuzbrüderkirche
aus pastoriert.
8
114 IV. Die erhalten gebl. alten u, später gegr. neuen Klöster.
und so die Frage des Unterrichtes für deren Kinder immer bren-
nender wurde. Deshalb beschloss der Provinzial Anton Wissing
von neuem an den Bau eines Schulgebäudes und zwar auf Kloster-
boden (westlich von der Pforte) zu gehen und liess sich auch
durch die Remonstrationen des Stadtrates von dessen Ausführung
nicht abhalten, besonders da der brandenburgische Amtmann bei
der Sache sich passiv verhielt. Kaum war aber das Gebäude
fertig, als die Regierung zu Cleve am 17. Febr. 1706 dem Duis-
burger Amtmann Oberfeld den Auftrag erteilte, den Minoriten
unter Androhung einer Geldstrafe von 150 fl. die Abhaltung eines
Schulunterrichtes zu verbieten. Es bedurfte aber noch eines neuen
Auftrages von Cleve, bis demselben nach einem halben Jahre in-
sofern Folge geleistet wurde, als dieser Unterricht nicht mehr in
jenem Gebäude, sondern im Kreuzgange des Klosters erteilt wurde.
Durch Vermittlung des Herzogs von Pfalz-Neubnrg, damals sehon
Kurfürsten von der Pfalz, gelang es nach einigen Jahren endlich
doch, die so lange erstrebte ünterrichtsfreiheit zu erlangen, ja es
sogar zu erreichen, dass ein eigener (weltlicher) katholischer
Lehrer angestellt wurde.
Noch anderen Vexationen waren die Duisburger Minoriten
ausgesetzt. Ein apostasierter Priester des Observantenklosters in
Ürdingen, namens Thomas, hatte sich 1691 nach Duisburg ge-
flüchtet und wurde dort von den Protestanten „magno applausu^
aufgenommen. Da er nun am Osterfeste 1692 in der protestan-
tischen Pfarrkirche daselbst eine mit groben Ausfällen gegen die
Katholiken gespickte Predigt hielt, sah sich der Vikar des Mino-
ritenklosters, P. Everwin Berghaus, welcher zugleich der Seel-
sorger der Katholiken war, veranlasst, in seiner Predigt die katho-
lische Lehre zu verteidigen (insulsae illius neocandidati declauia-
tioni egregiam fidei et religionis apologiam opposuit). Hierüber
war aber der brandenburgische Amtmann so ungehalten, dass er
ihn gefangen nehmen liess und ihn nur gegen eine Kaution von
300 fl. freizulassen erklärte, und ihn, da er diese Summe weder
erlegen konnte noch wollte, 20 Tage lang gefangen hielt. Als
dann die Sache an die Regierung in Cleve gebracht wurde, ver-
fügte diese dessen provisorische Freilassung; der Amtmann aber
verlangte vom Kloster den Ersatz der Arrestkosten und setzte,
als dieses denselben verweigerte, auf den 1. Juli 1692 die Ver-
steigerung einer dem Kloster gehörigen Wiese vor dem Stapeltore
3. Das Kloster zu Duisburg. 115
^SLUy am sich aus dem Erlöse bezahlt zu machen. Dies bewog die
Minoriten, den Klosterprokurator P, Kaspar Lensing mit einer
Beschwerde nach Düsseldorf zu senden; dort erhielt er von dem
brandenburgischen Religionskommissar von Mansfeld und dem zu-
fällig dort anwesenden Vizekanzler von Cleve ein Schreiben, wo-
durch der Verkauf jener Wiese sistiert wurde.
Bald darauf kamen dann neue Besehwerden hinzu. Durch
den Religionsrezess zwischen Brandenburg und Pfalz-Neuburg war
nämlich festgesetzt worden, dass der katholische Pfarrgeistliche
in seiner Pfarrei die Leichen der Verstorbenen feierlich unter
<5esang und Vorantragung des Kreuzes durch die Strassen des
betreffenden Ortes zu Grabe begleiten dürfe. Dies verbot jedoch
der Amtmann von Duisburg 1711, worauf wiederum nach Cleve
und, da hier nichts geschah, an die brandenburgisch-neuburgische
Religionskommission appelliert wurde. Hier erreichte man we-
nigstens so viel, dass dem die katholische Seelsorge in Duisburg
ausübenden Pater des dortigen Klosters bei Beerdigungen die
Vorantragung eines Kreuzes gestattet wurde, während die Er-
laubnis zum Gesänge versagt blieb. Gleichwohl wurde der Pater,
welcher die Leiche des am 16. März 1717 gestorbenen Arnold
Nikolaus von Ackeren (de Agris), eines Bruders der Äbtissin von
Düssern, unter Vorantragung eines Kreuzes zu Grabe begleitete,
deshalb zu einer Geldstrafe von 100 fl. verurteilt, wovon in der
Tat 10 Rtlr. erlegt wurden, nicht jedoch, ohne dass die Duis-
burger Minoriten auch hierüber in Düsseldorf sich beschwerten.
Schliesslich wurde die Sache dahin geregelt, dass dieselben den
von der Ostseite der Stadt kommenden Leichen bis zu den Grenzen
der Klostermauer, den von der Südseite kommenden aber bis zum
Marktplatz (forum commune) entgegenziehen und die Leiche in
ihre Kirche unter Gesang und Vorantragung des Kreuzes be-
:gleiten durften.
Die Beerdigungen der verstorbenen Katholiken Duisburgs
geschah bis 1739 entweder in der Kirche oder im Kreuzgang
oder auch im Quadrum d. h. in dem innern freien Raum, welchen
die Kirche mit dem dreiflügeligen Klostergebäude umschloss. Erst
1739 wurde ein eigener Kirchhof nahe bei der Kirche angelegt
und nach 27 Jahren durch Ankauf eines anstossenden Grundstücks
vergrössert. Dieser Kirchhof , dessen erste Anlage 1739 P.Hornsteck
4ind dessen Vergrösserung 1766 P. Jostes eingeweiht hatte, blieb
116 IV. Die erhalten gebl. alten u. später gegr. neuen Klöster.
in Benntzung bis zum Jahre 1822, da die Zivilgemeinde eineoi
Kommunalkirehhof anlegte; den für die Katholiken bestimmten-
Teil weihte P. Gereon Savels ein.
Im Jahre 1772 wurde in feierlichster Weise das Jubiläum
des 500 jährigen Bestehens des Duisburger Minoritenklosters, das
während des 17. und 18. Jahrhunderts manche bauliche Verände-
rungen erlitt') und in welchem zu anfang des 18. Jahrhunderts
die Einführang der vita communis perfecta keinen Schwierigkeiten
begegnete 2), begangen. Aber das herannahende 19. Jahrhundert
brachte auch ihm den Untergang, wenn auch wohl zuletzt von
allen Minoritenklöstern der kölnischen Provinz. Bereits 180ft
wurden das adelige Kloster der Zisterzienserinnen (Düssern'schen
Nonnen) und das Kloster der Tertiarierinnen (zuElisabethenbjerg)^)
aufgehoben. Jene hatten sich nach dem Verlassen des Minoriten-
klosters im Jahre 1615 (s. oben S. 110) in der Niederstrasse zu
Duisburg niedergelassen; in ihrem Kirchlein versahen die Mino-
riten, welche auch die Vikarie in der Bauerschaft Huckingen be-^
dienten, den täglichen Gottesdienst. Im Jahre 1815 erfolgte die
Aufhebung des Kreuzbrüderklosters, in welchem nur noch zwei
Patres lebten, unter Überweisung der von hier aus pastorierten
Katholiken an die Minoritenkirche, die bisher schon und zwar
seit 1648 staatlich anerkannt als Pfarrkirche diente. Für die^
Pfarrverwaltung, welche von einem bestimmten Elosterpater be-
sorgt wurde, zahlte die Staatsbehörde an das Kloster jährlich
ganze 23 Taler und 18 Sttiber. Diese Pfarrverwaltung dehnte sieh
auch auf die Filiale Ruhrort aus, bis 1829 hier ein eigener (Welt-)
Geistlicher, jedoch abhängig vom Pfarrer in Duisburg, angestellt
1) So wurde 1638 die Demolierung des alten und die Errichtung
eines neuen Refektora beschlossen, 1646 die Küche einer durchgrei-
fenden Reparatur unterzogen, 1647- aber das Kapitelhaus restauriert
und in der entgegengesetzten Seite ein neues Gastzimmer hergerichtet. —
Schon 1273 war in Duisburg ein Provinzkapitel, worüber Näheres im
5. Absch.
2) Es geht dies hervor aus den Aufzeichnungen im Über memor.
zu den Jahren 1699, 1700, 1704, 1705. Vgl. hierüber unten das beim
Kloster Tier über P. Wissing als den Einführer dieser vita Gesa-gte.
3) Die Nonnen zu St. Katharina sollen 1622 vom kathol. Glauben
abgefallen sein; nach dem Über memor. des Duisb. Min.-Kl. handelte es
sich in diesem Jahre aber bloss um deren Weigerung, einer ihnen von
diesem Kloster angesonnenen Verpflichtung bezüglich der Peter Prente-
schen Stiftung nachzukommen.
8. Das Kloster zu Duisburg. 117
wurde. Zwei Jähre später (durch Kabinettsorder des preussischen
Königs Friedrieh Wilhelm III. vom 8. Aug. 1831) erfolgte dann
die definitive Aufhebung des Minoritenklosters, in welchem noch
'drei Patres und ein paar Laienbrttder vorhanden waren. Mit
einer Pension verseben, mussten sie es verlassen. Die erwähnte
iKabinettsorder bestimmte, dass die Klosterkirche und die zu den
Amtswohnungen des Schul- und Lehrpersonals sowie zu dem
Schullokal erforderlichen Teile des Klostergebäudes der dortigen
katholischen Gemeinde überwiesen und das übrige gesamte Ver
mögen des Minoritenklosters nebst der dabei verwalteten Mess-
fundation, sowie der Fonds des bereits aufgehobenen Peterstaler-
(Kreuzbrüder-)Kloster8 zur Dotation des Pfarrgottesdienstes für die
katholischen Glaubensverwandten in Duisburg und Ruhrort ver-
wendet werden. Aus diesen Mitteln wurden dann drei geistliche
Stellen — die eines Pfarrers und eines Kaplans in Duisburg und
• eines ebenfalls als Duisburger Kaplan geltenden Rektors in Ruhr-
ort — fundiert.
„Es ist nicht zu läugnen, bemerkt Vennewald S. 20 seiner
erwähnten Schrift, dass die Minoriten, welche über 250 Jahre
lang die hiesige Pfarre verwalteten, sich um die katholische Ge-
meinde von Duisburg ausserordentlich viele und grosse Verdienste
erworben haben. Freilich haben auch die Kreuzbrüder recht
segensreich gewirkt; aber einerseits war der zu ihnen haltende
Teil der katholischen Gemeinde sehr klein und bildete gleichsam
nur eine Nebenpfarre, und andererseits standen die Minoriten der
Natur ihres Ordens gemäss zu der katholischen Gemeinde und
ihren einzelnen Mitgliedern in einer viel näheren und innigeren
Beziehung^). Den Minoriten vor allem ist es zu verdanken, dass
'<ier katholische Glaube und die katholische Kirche in Duisburg
nicht, wie an vielen anderen Orten, völlig zugrunde ging. Sie
haben hier gekämpft und gelitten und durch Druck und Ver-
1) Als im Jahre 1749 zu Duisburg dem Pfarrer der Reformierten
(Nossen), dem Pfarrer der Lutheraner (Henke) und dem Guardian der
Minoriten als Pfarrer der Katholiken eine die Erziehung der Waisen
betreffende Verfügung der Regierung zu Cleve zu eröffnen und von
ihnen zu bescheinigen war, fragte der Guardian den Bürgermeister, ob
nicht auch von den Kreuzherren das Gleiche zu geschehen habe: doch
dieser erwiderte, er habe hierzu keinen Auftrag und man kenne auch
tnicht mehrere Pfarrer in Duisburg als die erwähnten drei.
118 IV. Die erhalten gebl. alten u. später gegr. neuen Klöster.
folgang sich nicht abhalten lassen, für den katholischen Glauben,
und die katholische Kirche zu wirken, so viel es in ihren Kräften
stand. Ihr Wirken war ein durchaus uneigennütziges, denn sie
verwalteten die Pfarre ohne jegliche Vergütung. Ihren Unterhalt
hatten sie nicht von der Gemeinde, denn diese war durchweg
arm, sondern von milden Gaben, die man ihnen brachte oder
welche sie terminierten (sammelten). Die Besitzungen des Klosters
waren sehr geringe. Die Minoriteu sammelten auch für ihr
Kloster keine Güter, sondern was ihnen von dem notwendigen
Unterhalte übrig blieb, war für die Armen. Täglich wurde eine
grosse Menge derselben im Kloster gespeist. — Dass die Ordens-
disziplin in der allerletzten Zeit nicht mehr in ihrer früheren
Strenge beobachtet wurde, hatte seinen Grund darin, dass die
Mitglieder des Ordeiiskonvents seit länger^ Jahren faktisch gleich-
sam schon auf den Aussterbe-Etat gesetzt waren: denn es wurden
ihnen keine neuen Kräfte zugeführt, und seit 1815 fürchtete man
bereits in einem jeden Jahre die Aufhebung des Klosters. —
Übrigens waren die Minoriten durchweg nicht allein fromme und
seeleneifrige Priester, sondern es fanden sich auch viele Männer
der Wissenschaft unter ihnen. Ich erinnere nur an den vorletzten
Guardian Angelikus Geisseier, der zugleich Doktor der Theologie
war und bei den älteren Bürgern Duisburgs noch in gutem An-
denken stand" ^).
Derselbe Autor gibt im Anhang I auch ein Verzeichnis der
seit 1666 als katholische Pfarrer in Duisburg fungierenden Mino-
riten. Es sind die Patres: Rochus Wennecker 1666/80^), Franz
Wilken 1680/86, Gerhard Hüls 1686/92, Everwin Berghaus 1692/94
und 1729/32, Arnold Zurlage 1695/96, Martin Averdunk 1696/1702,
1) Er war zuvor (der letzte) Guardian in Köln (s. oben S. 60).—
Der Verfasser der Deductio weiss über die hervorragenderen Mitglieder
dieses Klosters aus Mangel an Nachrichten aus früherer Zeit nichts Be-
stimmtes mitzuteilen. Nur fand er in einem Kölner Klosternekrolo-
gium den P. Christian von Hannover, Dr. theoL, als Rektor des Duis-
burger Klosterstudiums, sowie in einer Abschrift eines 1315 zu Assisi
verfertigten Verzeichnisses heiligm^ssiger Minoriten die Notiz : „In
Duysburgh beatus Evcrardus, qui dicitur, quod transivit Ruram sicco^
pede".
2) Derselbe war 1689 Guardian in Münster; in Duisburg war um.
die gleiche Zeit Guardian P. Bernard Leugers. Vgl. Annalen des Hisl.
Ver. f. d. Niederrhein Heft 43, S. 198 u. 204.
3. Das Kloster zu Dtdsburg. 119
Bemard Beckering 1702/3, Franz Heckermann 1703/6, Bonaven-
tura Bechern 1706/12 und 1735/36, Beraard Neuss 1712/16, Ro-
man Haupen 1716/20, Rochus Deitermann 1720/27, Quirin Gau-
dens 1727/29, Alexius Kirst 1732/33, Konrad Hornsteck 1733/35
und 1738/42, Winand Hansen 1736/38, Augostin Homberg 1742/45,
Benedikt Ritze 1745/48, Bonaventura Oberess 1748/49, Nicetius
de la Haye 1749/52 und 1757/58, Jeremias Lambertz 1752/57,
Julian Cremer 1758/60, Rochus Schmitz 1760/62, Fidelis Bunte-
schun 1762/63, Kaspar Jostes 1763/65, 1766/69 und 1772/79,
Ludwig Busen 1765/66, Honorius Daniels 1769/72, Eduard Schtir-
mann 1779/89, Severin Bausch 1789/92, Gereon Sa vels 1792/1817,
Moritz Mören 1817/31.
Die Guardiane des Duisburger Minoritenklosters waren
nach dessen Über memor. von der Wiederbesetzung im J. 1615
an folgende*): Christoph Markgraf 1615, Job. Fulgentius Regio-
villanus c. 1618, Anton von Hagen 1621, Christoph Marchesius
(wohl identisch mit dem vorgenannten Markgraf) 1622, Heinrich
ülenberg 1625/28 und 1630/36, Franz v. Quade (Quadt) 1628,
Nikolaus Armiger mag. theol. 1636*), Bernard Laner 1637, Ägid
Gebehen (Gelehen?) 1638, Bernard Otterstede 1640, Konstantin
Kleinsorgen 1642, Christian Blechern (Kommissär) 1644, Rochus
Cagem 1645, Anton Populo 1651, Lorenz Textoris 1658, Job.
Linderhausen 1661, Timotheus Zwivel 1664, Karl Aveman 1667,
Rochus Wennecker 1668/73, 1679/82, Job. Bapt. Bauchs 1673»),
1) Einige Notizen über sie sind auch der gefälligen Mitteilung
des Herrn Prof. Averdunk in Duisburg zu danken.
2) Von gleicher Hand ist im über memor. hier mit Tinte ein NB.
angebracht, von späterer Hand aber mit Bleistift hinzugefügt: Apostata.
In diesem liber memor. werden an verschiedenen Stellen noch andere
Apostaten teils aus dem Minoriten- teils aus anderen Orden, deren Zu-
fluchtsort Duisburg war, erwähnt.
3) In diesem Jahre war er zunächst nur Kommissär, da die mit
Erlaubnis des Provinzials geschehene Abdankung des bisherigen Guar-
dians Wennecker ausserhalb des Provinzkapitels geschah Anlass zu
dieser Abdankung gaben die prekären Verhältnisse, in denen dessen
betagte Mutter sich befand; er übernahm deshalb mit Erlaubnis seiner
Obern die Verwaltung der Pfarrei Bottrop. Im folgenden Jahre scheint
seine Mutter bereits gestorben zu sein ; denn er wurde am 18. Sept. d. J.
wieder als Guardian von Duisburg erwählt, aber auf Bitten der Paro-
chianen von Bottrop noch dort belassen, dagegen 1679 tatsächlich
wieder dem Kloster Duisburg als Guardian vorgesetzt.
120 IV. Die erhalten gebl. alten u. später gegr. neuen Klöster.
Wilh. ToUing 1674, Jakob Bütgens 1675, Bernard van Oell 1677,
Engelhard Helling 1682, Bernard Lengers 1688, Eusebius van
Oetelaer 1689, Joseph Kueher 1693^), Joseph Bernardi 1694,
Gottfried Kierdorf 1697, Albert Stotten 1698, Adolf Thorburg
(bisher Guardian in Soest) 1701, Bernard Beckeringh 1703, Kon-
stantin von Cocq 1705, Aug. Dotter 1707, Ferd. Spöde 1710,
Friedrich Krumbach 1712, Werner Wintzen 1715, Franz Winteren
(Moselaner, schon Guardian in Lennep, Sinzig, Cleve, Bonn, Trier
und Merl) 1718, Engelh. Tork 1719, Felicissimus Hohstede 1721,
Eugen Wormers (Kommissär) 1721, Erasmus Köp 1722, Wolfg.
Theisen 1725, Thaddäus Schmitz 1731, Joseph Bachem 1734
(t 3. Apr. 1736), Andr. Aleff 1 736, Job. Hornsteck 1738^), Eugen
Strotkamp 1742, Kasimir Schlüssel 1744 (f 23. Okt. 1745), Bonav.
Oberess 1746 »). Plazidus zum Sande 1749, Theodorich Müllenhof
1752, Columbin Vöcking mag. theol. 1754, Benedikt Ritze (vorher
Guardian in Lennep) 1757 (f 1758), Julian Cremer 1758, Hyazint
Surmann 1760/63 und 1770/72, Pantaleon ürbig 1763, Kaspar
Jostes 1766/69, 1772/75, 1778/81, Angelus Catjou (nachmals Pro-
vinzial) 1769, Athanasius Obladen 1775, Reiner Müller 1776,
Eduard Schürmann 1781/84 und 1788/91, Engelh. Callenberg 1784,
Michael Berngen 1785, Philibert vän Wersch 1791, Concordius
Niemerg 1793, Gereon Savels 1796, Nicetius Wirstörfer 1800,
Angelikus Geisseier 1803, Nathanael de Cooth c. 1821 ; unter
ihm erfolgte die Aufhebung des Klosters am 8. Aug. 1831.
1) Der Guardian vau Oetelaer war 1692 abgesetzt und P. Everwin
Berghaus als Kommissär eingesetzt worden; das zu Anfang des folgen-
den Jahres versammelte Kapitel wählte zunächst den P. Innocenz Met-
mann zum Guardian und erst, als dieser ablehnte, den P. Kueher, von
dem es im Über memor. heisst: „nihil (in illo libro) annotavit nee pro
conventu multum laboravit, quia semper infirmus".
2) „Hie inveiüt (in suo adventu) defectum in carnibus, frumentis,
pecunia et debita sat multa, ac sie statum miserum/ Er scheint sich
um die ökonomischen Verhältnisse des Klosters sehr gekümmert zu
haben, wie viele Aufzeichnungen aus seinem Guardinate beweisen.
Insbesondere heisst es von ihm: „reliquum totum conventum partim ex
fundamento sub nova forma et novo tecto posuit sine ullo subsidio pro-
vinciae". Sein Vorgänger war am 8. Aug. 1738 gestorben „cum luctu
totius conventus; fuit enim vir de hoc conventu bene meritus".
3) Er war damals commissarius apost. „pro abbatia Starkrathensi
ad examinandam oeconomiam ob venditas decimas".
3. Das Kloster zu Duisburg. 121
Die Vikare sind weniger genau aufgezeichnet; es können
folgende angegeben werden: 1683 Gerhard Tieb, 1703 Franz
Heckermann, f 1716 Bernard Neuss aus Köln (zugleich Prediger),
1784 Kasimir Schlüssel, 1736 Bonav. Bechern, 1743 Aug. Hom-
berg, 1745 Bened. Ritze (zugleich Prediger), 1749 Nicetius de la
Haye, 1751 Daniel Arweiler, 1754 Ignaz Ebert, 1757 Elisäus
Jansen (bish. Präses in Cleve, früher Guardian in Nideggen,
t 3. Jan. 1758)1), 1760 Rochus Schmitz, 1761 Fidelis Bunteschun,
1763 Kaspar Jostes, 1764 Ludwig Busen, 1766 Dagobert Funken,
1769 Honorius Daniels, 1772 Gottfried Vrömen, 1775 Florentian
Siebert, 1776 Florentius Meinering, 1781 Dagobert Funken, 1782
Julius Cremer, 1784 Anaklet Kreuzer, 1787 Liberatus Lützeler,
1793 Silvester Cremer; als Präsidenten kommen vor: 1766
Ruffin Schmitt, 1767 Pantaleon Crbig, 1772 Moritz ürbig, 1776
Viktorin Krüper; als Prediger erscheinen (ausser den beiden oben-
genannten Vikaren): 1736 Bonav. Bechem, 1751 Jerem. Lambertz,
1776 Kaspar Jostes, 1778 Eduard Schürmann. Im Duisburger
Kloster befand sich zeitweilig auch ein Kurs abwechselnd für
Philosophie und für Theologie; Lektoren der Philosophie waren
1766 Siegfried üphoif und Pankraz Ebertz, 1776/78 Raphael
Girtmühlen und Albin Meister; der Theologie: 1769 Quintin Hamm
und Euchar Krings, 1778/81 Albin Meister, 1793 Luzian Kanne-
giesser und Karl Schallmayer. Auch Stationare, welche in be-
nachbarten Orten die Seelsorge versahen oder bei Adeligen die
Stelle als Hauskapläne innehatten, finden sich bisweilen unter den
Duisburger Minoriten; so erscheinen unter der 1766 und ebenso
1769 verzeichneten Konventsfamilie, welche in 12 — 14 Patres,
4 Klerikern und 6 Laienbrüdem bestand, der P. Petrus Mönich
als Kaplan in Eyll, in Grimberg aber als solcher 1766 P. Moritz
Funken und 1769 P. Ulrich ÖUers. Als Beichtvater bei den
Klarissen in Mainz (s. oben S. 27 u. 31) war im Sept. 1662 P. Syl-
vester Klink von Duisburg aus dahin geschickt worden.
1) Achtzehn Tage nach dessen Tod brach der Konventsprokurator
P. Franz Schmitt, als er über die zugefrorene Ruhr gehen wollte, ein
Bein und wieder neun Tage später verunglückte zu Bottrop tödlich der
Konventual P. Bernhard Lamerdink. „Mensis infelix** ist bei letzterer
Aufzeichnung beigefügt.
122 IV. Die erhalten gebl. alten u. später gegr. neuen Klöster.
4. Das Kloster zu Clere.
Dieses ist aller Wahrscheinlichkeit nach 1285 vom Grafen
Dietrich ^) VIII. von Cleve gestiftet worden. Nach einer Angabe
soll er zu diesem Zwecke Minderbrüder aus Italien bernfen, nach
einer anderen aber von dem zu Lübeck versammelten Provinz-
kapitel solche erbeten haben. Erstere Angabe ist so, wie sie ge-
macht ist, für die angegebene Zeit ganz und gar abzuweisen;
letztere entspräche wohl dem bei solchen Stiftungen gewöhnlichen
Instanzenweg, da gewöhnlich auf den Provinzkapiteln über die
Annahme neuer Klöster beschlossen wurde; aber Lübeck gehörte
nicht zur kölnischen, sondern zur sächsischen Provinz, und so
müssen wir auch die Richtigkeit dieser Angabe in Zweifel ziehen.
Es scheint wohl eine Verwechselung mit den 1291 vom näm-
lichen Grafen beim Lübecker Provinzkapitel der Dominikaner für
Wesel erbetenen Dominikanern vorzuliegen. Bei ihrer Ankunft
in Cleve wies der Graf den Minoriten im Beisein der Ritter Wolter
Steck, Sweder von Alpen, Arnold von Slusen und Wilh. von Ker-
venheim Grund und Boden für einen Klosterbau an*). Bis zur
Vollendang von Kloster und Kirche sollen sie in der Burg des
Stifters eine provisorische Unterkunft gefunden haben.
Ihre Kirche kommt urkundlich wohl erst im Jahre 1323
zum ersten Male vor, ist aber ohne Zweifel noch Ende des
13. Jahrhunderts vollendet worden. Doch wissen wir über ihre
Einweihung und bauliche Beschaffenheit nichts Näheres. An ihre
Stelle trat um die Mitte des 15. Jahrhunderts — aus ebenfalls
nicht näher bekannten Gründen — eine neue, noch erhaltene,
welche neben der Minoritenkirche zu Duisburg, besonders wegen
ihrer zweischiffigen Anlage, zu den interessantesten Bauten des
Ordens am Niederrhein gehört. Der wie bei allen Minoritenkirchen
(56') langgestreckte Chor hat acht Fenster, wovon drei auf den
dreiseitigen Abschluss, vier auf die Süd- und nur eines auf die
Nordseite treffen, alle mit einfachem Masswerk. Von dem 83' 6''
langen und 23' 6" breiten Hauptschiff ist das nur um einen Fuss
niedrigere Seitenschiff durch vier rechtwinkelige Pfeiler getrennt
1) Oder Theoderikus, aber nicht Theodor.
2) Vgl. Schölten, Beiträge zur Gesch. von Cleve S. 204.
4. Das Kloster zu Cleve. 123
und an dieses sehliesst sich nach Osten durch eine Bogenöffnung
die kleine niedrige St. Franziskus- oder Portiunkula-Kapelle mit
einem Altare an. Innerhalb der Kirche waren wenigstens drei
Altäre vorhanden: der der Himmelfahrt Maria geweihte Hochaltar
vor dem den Schiffraura vom Chore trennenden Lettner und zwei
Nebenaltäre, von denen einer ebenfalls der allerseligsten Jungfrau,
der andere aber der hl. Mutter Anna geweiht war; dieser wurde
jedoch 1657 unter dem Guardian Wilhelm Alsfeldt durch einen
8t. Antoniusaltar ersetzt. Eben dieser Guardian hatte das Jahr
zuvor nach dem Vorbilde von Bonn, Köln und anderen Minoriten*
klöstern den Lettner abbrechen und den Hochaltar mehr in den
Chor hineinsetzen lassen, so dass nur mehr der rückwärts tlbrig
gebliebene Teil des Chores für den Chordienst der Patres diente.
Das noch vorhandene, 1474 unter der Regierung des Herzogs
Johann IL von Cleve angefertigte Chorgesttthl ist hoch interessant
und noch vorhanden.
Wie anderwärts, so diente auch die Minoritenkirche zu Cleve
(neben dem anstossenden Kreuzgang) als Begräbnisstätte für
jene, welche dort eine solche gegen entsprechende Entschädigung
gewünscht hatten. Eine Folge davon war auch die Errichtung
von Grabmonumenten und teilweise auch von Stiftungen,
wiewohl solche auch unabhängig davon gemacht wurden^).
Das die Kirche auf drei (Ost-, Nord- und We8t-)Seiten um-
schliessende Kloster war in nordöstlicher Richtung von der
Stadtmauer begrenzt, in nordwestlicher aber von einem ziemlicli
grossen Garten umgeben, in welchem in früheren Zeiten die Wahl
der Stadträte vorgenommen zu werden pflegte.
An Einkünften scheint es nie reich gewesen zu sein. Zu
den hauptsächlichsten gehörte der jährliche Bezug von Brennholz
aus dem Mönehswalde und von je 40 Maltern Korn und Malz,
aus der Stadtmühle ^) ; ausserdem eine bestimmte Geldsumme
1) Das Nähere hierüber bei Schölten a. a. 0. S. 212— 221 und
bei Schlager a. a. 0. S. 48— 50. Hier sei nur erwähnt, dass am 12. Nov.
1756 der münstersche Weihbischof Franz Bernardin Verbeck, Tit.-Bischof
von Tebeste, welcher vorher Mitg-lied der kölnischen Minoritenprovinz
gewesen war (s. oben bei Bonn S. 84), ebenfalls in dieser Kirche bei-
gesetzt wurde.
2) Dieses zur Bereitung von Brot und Bier dienende Reichnis
war nach Schlager (a. a. 0. S. 47) der Güte des Grafen Adolf II. (1368 bis.
124 IV". Die erhalten gebl. alten u. später gegr. neuen Klöster.
(24 Taler) für einen früher in natura gelieferten fetten Ochsen
nebst zwei Tonnen Häriuge^). Diese Lieferung soll dafür ge-
schehen sein, dass die Clever Minoriten die zum Tode Verurteilten
auf den Richtplatz zu begleiten hatten. Auch besassen sie um
1422 zu Nymwegen eine Behausung (Terminei), welche sie 1562
verkauften^). — Besonders hervorragende Mitglieder dieses
Klosters weiss der Verfasser der Deductio, dessen Angaben über
Cleve überhaupt auffallend knapp sind, nicht anzugeben, hält aber
•dafür, dass es auch hier an solchen nicht gefehlt habe, besonders
da nach Notizen in den Totenbüchern des Kölner Klosters anzu-
nehmen sei, dass auch zu Cleve die wissenschaftlichen Studien
blühten. Ebenso erwähnt er nicht den Brief des Observanten-
vikars Heinrich von Berka an den Herzog von Cleve aus der
zweiten Hälfte des 15. Jahrhunderts, worin jener diesem u. a.
Auch die Reformierung der Klöster ans Herz legte; darunter war
vor allem das Minoritenkloster zu Cleve begriffen, welches übrigens
konventualistisch blieb ^). Aus der Zeit vor der Reformation sind
nur folgende Mitglieder des Klosters bekannt: 1446 Abraham
(Guardian), Petrus (Lesemeister) und Johann Stöter (Prokurator);
1472 Goswin von Mammeren und Telman Kat (Guardian); 1497
Henrikus (Guardian); 1515 Johann von Nymwegen (Guard. 1520
Prok.), Anton von Elvervelde (Lesemeister) und Wilh. Berg (Vize-
guardian)*).
Zur Zeit der Reformation scheinen dessen Mitglieder nicht
nur selbst dem alten Glauben treu geblieben zu sein, sondern auch
die Bewohner von Cleve darin bestärkt zu haben. Wenigstens
schreibt der Verfasser der Deductio hierüber: „Fratres avitam
conventus sui possessionem non modo continuarunt, verum etiam
civitatis incolas a defectione praecavere summo studio adlabora-
verunt." Von 1520 bis 1663 sind folgende Minoriten von Cleve
bekannt: 1520 Arnold Prys (Guardian), Joh. Leidt (Vizeguardian),
1394), nach anderen schon dem Grafen Dietrich IX. zu danken. Vgl.
Schölten, Beiträge zur Gesch. v. Cleve S. 205.
1) Die Geldleistung statt der Natur allieferung geschah erst an-
fangs des 18. Jahrh. durch die preussisch-clevische Regierung. Vgl.
Schölten a. a. O.
2) Vgl. Schölten a. a. 0. S. 206.
3) Vgl. Schlager a. a. 0. S. 230—233.
4) Vgl. Schölten a. a. 0. S. 208.
4. Das Kloster zu Cleve. 125
Nik. von Tynen; 1521 Job. von den Colk (Prok.), Job. Ingels;
1527 Wilh. Tack (Guard.), Job. and Heinrich Leidt (Gebrüder);
1536 Marzell Hoyge (Guard.), Job. Wyndell (Senior); 1540 Bor-
chard Duysts (Guard.), Job. Kaick (Vizeguard.), Gadert von Venlo-
(Lesern.), Lubert von Bemefeld (Senior); 1558 Arnold Maess gen.
Krössel (Lesern., 1562 Guard.), Petrus van Sonn (Prok.); 1572"
Philipp Ölmann (Lesern.); 1621 Friedrich Surhaus (Guard.), Anton
Ottingers; 1624 Petrus Snoek; 1626 Petrus Frosinger, Franz von
Quade (Quadt); 1632 Christoph f; 1636 Job. Brück (Guardian),
Job. Valwigb; 1648 Aug. Born (Guard.); 1657 Wilh. Alsfeldt
(Guard.); 1662 Georg Moll (Guard.); 1663 Tilbech (Vikar) i).
Im Jahre 1663 waren die Minoriten (mit den Kapuzinern) in
grosser Gefabr, aus Cleve vertrieben zu werden. Bereits hatte
der Kurfürst von Brandenburg, welchem beim Aussterben der
Herzoge von Jülich-Cleve-Berg u. a. das Clevescbe Gebiet zu-
gefallen war, seinem dortigen Amtmann Moritz Cassovius einen
darauf abzielenden Befehl erteilt, doch kam derselbe infolge Ver-
mittlung des Herzogs von Pfalz-Neuburg, des Miterben von Jülicb-
Cleve-Berg, an welchen sieb der Provinzial Honorius von der
Ehren gewendet hatte, nicht zur Ausführung.
Nachstehende Verfügung des preussischen Königs d. d. Berlin
26. Dez. 1778 berührte auch das Minoritenkloster zu Cleve. Es
lautete: „Liebe Getreuen! Da es schon die Ordnung und dem
Gebrauch bei der evangelischen Religion gemäss ist, dass niemand
von der Geistlichkeit ohne Vorwissen des das geistliche Departe-
ment respizierenden Ministers und erhaltener Erlaubnis aus der
Province reisen darf, so haben wir auch allerhöchst selbst aus-
drücklich befohlen, dass ein Gleiches bei denen Katboliscben ein-
geführt und niemand, vom Bischof an bis zum niedrigsten Kloster-
raönche inclusive, ohne ausdrückliche Erlaubnis des in katboliscben.
Af fairen respizierenden Minister H. v. Zedlitz aus der Province
reisen solle". Diese Verfügung veröffentlichte die Cleviscbe Re-
giei-ung (v. Dankelmann) am 4. Jan. 1779 unter Androhung einer
Strafe von 25 Rtlr., welcbe zu gunsten der Hallescben Freitische
zu erlegen waren von jenem Kloster, aus dem ein Mönch ohne vor-
herige Erlaubnis das clevescbe Land verliess; !der höheren Geist-
lichkeit wurde sogar eine Strafe von 50 bis 100 Rtlr. angedrobt..
1) Schölten a.a.O. S. 208.
136 IV. Die erhalten gebl. alten u. später gegr. neuen Klöster.
Nicht minder betraf das Clevesehe Minoriten- Kloster nach-
stehender ErlasB des Königs von Preussen, welcher am 4. März
1782 im Herzogtum Geldern veröffentlicht wurde: „Friedrich etc.
Uns ist der Vortrag geschehen, dass mittels Edikts in den kais.
Niederlanden vom 28. Nov. v. J. die Gemeinschaft allda mit den
auswärtigen Klöstern abgebrochen, auch dieselben von der Ab-
hängigkeit des Generals entbunden worden, und die meisten Klöster
in unserm Gelderland von der in den Niederlanden wohnenden
^Obrigkeiten bis nun zu abhingen: so haben wir unter dem dato
Berlin den 19. Febr. gut befunden, festzustellen: 1. dass alle in un-
serm Anteil gemelten Herzogtums gelegene Klöster, Konvente usw.,
ohne einige Abhängigkeit von fremder ausländischer Obrigkeit, un-
mittelbar den wechselseitigen Landdechanten eines jeden Distrikts,
unter der Aufsicht des Bischofs von Buremonde, unterworfen sein
sollen; 2, dass alle Obern der Klöster, Konvente usw. gehalten
sein sollen, innerhalb 8 Tagen ein genaues Verzeichnis von ihren
Religiösen . . . unserm souveränen Hofe von Gelderland zu über-
geben; 3. verbieten wir allen Obern, einige fremde Religiösen,
die von den Niederlanden hierher geschickt werden sollten, ohne
bei uns die nötige Erlaubnis daselbst erhalten zu haben, anzu-
nehmen; 4. verbieten wir im gleichen allen Mendikanten- und
anderen geistlichen Orden, deren Konventer ausser unserem Anteil
in hiesigem Herzogtum gelegen sind, in hiesen Landen betteln
oder terminieren zu können; 5. die Oberen von allen Klöstern,
Konventen usw. sollen gehalten sein, innerhalb 8 Tagen nach
Empfang dieses ein vollständiges, wahres und aufrichtiges, von
ihnen selbst unterschriebenes Verzeichnis von allen Gütern, Kapi-
talien, Einkünften und Benutzungen, die sie in und ausser Land
besitzen und gemessen, unserm Hof zu übergeben" usw. — Beide
Erlasse finden sich im Liber memorabilium des Bonner Min.-Kl.
S. 367 bezw. 421.
Frühzeitig halfen die Minoriten in der Stiftskirche zu Cleve
bei den Gottestracbten und in der Fastenzeit mit Predigen aus.
Mit den Stiftsherren lebten sie auf gutem Fuss und luden sie an
ihren Hauptfesten zu Tische. Auch bei den Btirgeni waren sie
gerne gesehen; hatten sie doch zur Zeit, da die Pest in Cleve
herrschte, um die Bestattung der Leichen sich gar sehr verdient
gemacht. In den Nachbargemeinden Rindern, Donsbrüggen und
Uütterden übten sie öfters die Seelsorge in stellvertretender Weise
4. Das Kloster zu Cleve. 127
ans, ja die Pfarre Donsbrüggen war ihnen vom Herzog Johann
Wilhelm am 23, März 1599 ganz zur Verwaltung übertragen wor-
den. Als hier tätige Minoriten sind namentlich bekannt: 1671/74
Bonav.,Wi88ingh, 1675 u. 1679/94 Emanuel Timan, 1695/97 Euseb
von Oetelaer, 1698/1701 Bernardin Pontanus, 1702/04 Bruno Lo-
modt, 1708/13 und 1724 Columbin Noyell, 1714/23 Luthard
Monich, 1725 Ludwig Oldenkott, 1726/30 Achatius de Will, 1731
Anton Rullen. Als Deservitoren zu Rindern erscheinen 1707 Ti-
motheus Kedinchuys und 1736/54 Beruard Pastoors. In Ntitterden
hatten die Minoriten an Sonn- und Feiertagen eine hl. Messe zu
lesen, wofür sie von den Herren zu Ciarenbeck jährlieh 25 Rtlr.
erhielten. Von den übrigen Clever Minoriten kennen wir nach 1663
namentlich noch: 1667 Joh. Roden und Matthias Strohe (Prediger) ;
1671 Ernst Woltermann (Guard., auch 1678); 1676 Wilh.Behnen
(Guard.), Anton Wissing (Lesem., später Provinzial), David (Laien-
bi-uder); 1677 Ambros Sautman; 1678 Joh. Pasteng, Matern
Cremer (Guard.), Joh. Leve (Prok.); 1681 Joh. Kerpen (Guard.),
Silvester Schweitzer (später Prov.), Michael Rösch; 1691 Wilh.
Fölling (Guard.); 1696 Christoph Metzer (Guard.); 1699 Leonhard
Melchers (später Prov.), Konstantin a Cock (Guard., stiftete einen
Kelch mit der Jahreszahl 1717); 1703 Georg Kamen (Guard.);
1705 Lorenz von Feld t; 1712 Joh. Bapt. Carls (Guard.); 1717 Ra-
pbael Abbenhaus (Guard.); 1731 Bürsgens (Guard.); 1754 Dez. 16 f
Friedrich Odenkirchen (Exprov. u. Guard.); 1755 Didakus Etzel;
1758 David Hilgera (Guard.), Ludwig Busen (Vikar); 1763 Franz
(Ferdinand?) Breyi); 1765 Friedrich Lersch (Guard.); 1766 Reiner
Sasserath (Exprov.) und Ferdinand Ordenbach (Exprov. u. Guard.,
auch 1762 und 1767, fzu Köln 6. Juli 1769)«). Als Guardiane
folgten noch: 1769 Gilbert Pellens, 1770 Markus Fuhr (später
Prov.), 1772 Karl Dohmen, 1775 Otto Vasbender (später Prov.),
1) Dieser hatte am Gründonnerstag 1763 in der Pfarrkirche zu
Oennep über die reale Gegenwart Christi in der Eucharistie unter po-
lemischen Ausfällen auf die bezügliche Lehre der Protestanten gepre-
digt, weshalb er bei der Regierung in Cleve verklagt wurde; diese
missbilligte dann die Art und Weise seiner Predigt. Ein P. Ferdinand
Brey war zwischen 1765 und 1784 öfters Guardian in Z willbrock.
2) Vgl. Schölten a. a. 0. S. 209 f. Von den folgenden Minoriten
sind nur wenige bei Schölten S. 210 erwähnt, die übrigen aus der
Chronik des Kölner Min. -Klosters 1769/94 entnommen.
128 IV. Die erhalten gebl. alten u. später gegr. neuen Klöster.
1776/79 AmbroB Tolmann, 1781 Severin Bausch, 1784 Michael
Berngen, 1787 Primitivus Müggenborg, 1791 Fulgenz Hüllinghof,
1793/96 Reiner Asmus, 1798 Ezechiel Dotzheimer. Konvents-
Präsidenten waren: 1769/81 Everhard Staels (f 13. Mai 1781),
1782 Bernard Meinertzhagen, 1784/87 Alphons Haas, 1793 Pins
Vroemen. Als Vikare erscheinen: 1769/70 und 1782 Moritz
ürbig, 1775 Modest Reiners, 1776/81 Bruno Schunk, 1784 Na-
zarius Bausch, 1787 Pius Vroemen, 1793 Alphons Haas. Als
Prediger waren bestellt: 1769/70 Gotthard Dirkes, 1778/79
Ezechiel Dotzheimer, 1781 Benvenut Levedag, 1782 Felix Kligge,
1784 Nazarius Bausch (1769/70 schon spezieller Festtagsprediger),
1787 Pius Vroemen, 1793 Benjamin Greving. Als Lektoren an
dem zu Cleve eingerichteten philosophischen Kurs wirkten (je zwei
gleichzeitig): 1769/70 Eugen Flach und Raphael Giertmühlen,
1776/78 Euchar Krings, 1776/77 Fulgenz HüUinghoff, 1777/81
Lambert Dreesen (später Prov.), 1778/80 Marzell Schlabertz,
1780/81 Fortunat Sentze, 1793/94 Godhard übach und Thomas
Schunk. Am 21. Nov. 1785 starb daselbst P. Engelhard Callen-
berg, früher Professor der Theologie.
Zur Zeit des französischen Revolutionskrieges hatte auch das
Minoritenkloster zu Cleve schwer zu leiden; bei der Einquartierung
der französischen Truppen im J. 1794 wurden die unteren Räum-
lichkeiten zu Stallungen und als Bäckerei und Schlachthaus ge-
braucht, 1795 aber nach dem Treffen bei Pannerden als Spital
eingerichtet; in den Kreuzgängen wurden 19 mit Glasgemälden
(besonders Wappen) versehene Fenster zerstört und in den Gärten
viel Schaden angerichtet. Am 6. Sept. 1802 traf das Kloster die
vollständige Unterdrückung. An Private 1803 verkauft, wurde
darin zunächst eine Baumwollmanufaktur eingerichtet, die aber
bald wieder einging. Zeitweilig wurden die beiden Speisesäle
auch als Versammlungsort einer zu Cleve von Berlin aus errich-
teten Loge benützt. Als dort 1843 eine Niederlassung von Kloster-
frauen (Klemensschwestern) gegründet wurde, kaufte die Stadt
die in den Besitz des Rentners Bernard Fritzen übergegangenen
Räumlichkeiten des ehemaligen Minoritenklosters und richtete sie
für diese Schwestern zur Wohnung und im übrigen als Spital ein.
Die Kirche, welche nebst einer Wohnung für den Deservitor da-
selbst auf Anstehen der Stadtgemeinde vom Verkauf der Kloster-
gebäude im J. 1803 ausgenommen war, wurde von 1847 an
5. Das Kloster zu Seligen tal. 129
restauriert, ist Annexkirche der Pfarr- ehemals Stiftskirehe und
dient zunächst als Spitalkirche ^).
5. Das Kloster zn Seligental.
Dieses auf dem rechten Ufer der Sieg im Wahnbachtale ge-
legene Kloster wurde nach ziemlich ttbereinstimmenden Nachrichten
1231 von dem Grafen Heinrich von Sayn-Blankenberg und seiner
Gemahlin Mathilde (Mettil) von Landsberg, welche schon den
Minderbrüdern zu Köln bei deren erster Niederlassung im Sions-
tale um 1222 behilflich waren, gestiftet *). Nach einigen soll eine
in jenem Tale befindliche Einsiedelei als neue Niederlassung be-
stimmt, nach andern ein Jagdhaus dazu eingerichtet worden sein.
Der noch nötige Bau einer Kirche soll nach einer Notiz, welche
der Verfasser der Deductio in einem alten Verzeichnisse der Ver-
storbenen und Wohltäter des Klosters Seligental (Vallis felicis)
gefunden, bereits 1236 vollendet gewesen sein; doch hält er dies
aus dem Grunde für unrichtig, weil noch am 6. Juni 1247 Papst
Innozenz IV. die Gläubigen unter Erteilung eines 40tägigen Ab-
lasses zur Unterstützung dieses Baues und der Brüder überhaupt
ermahnte*). Dass die Kirche aber bereits vor 1256 fertiggestellt
und eingeweiht war, geht aus der Bulle Alexanders IV. vom
1) Schölten a. a. O. S. 211, 212, 221. Diesem hochw. Herrn sind
auch noch einige weitere briefliche Mitteilungen zu danken.
2) Der Minorit Albert Vitting schreibt in seiner Geographia sera-
phica Coloniensis provinciae, der Graf Heinrich von Sayn habe schon
1226 Minderbrüder aus Italien nach Seligental berufen^ was aber der
Verfasser der Deductio mit Recht beanstandet. S. oben S. 34 Anm. 2.
3) In dieser Bulle heisst es: „Sane dilecti filii minister et fratres
ordinis fratrum Minoruni' de Valle felici Coloniensis dioecesis ibidem,
sicut accepimus, ecclesiam cum aliis aedificiis, suis usibns opportunis,
coeperunt construere, in qua divinis possint laudibus deservire. Cum
itaque pro huiusmodi aedificiis consummandis ac etiam pro sustentatione
arctae vitae indigeant fidelium iuvari subsidiis, qui propter Christum
extremae ferunt sarcinam paupertatis, universitatem vestram rogamus
et hortamur in Domino, in remissionem vobis peccaminum iniungentes,
quatenus eis pias eleemosynas et grata caritatis officia erogetis, ut per
subventionem vestram opus huiusmodi consummari valeat et alias eorum
indigentiae provideri, ac vos per haec et alia bona, quae Domino in-
spirante feceritis, ad aeternae possitis felicitatis gaudia pervenire". Cfr.
Bull. Franc. I, 461.
9
130 I\^ Die erhAlten gebl. alten u. später gegr. neuen Klöster.
29. Jan. 1256 hervor, durch die den Besuchern derselben an den
Festen der hl. Franziskus und Antonius sowie am Jahrestage der
Kirchweihe Ablässe verliehen wurden ^). Durch Urkunde d. d.
Köln 7. Aug. 1426 erteilten auch der päpstliche Legat Jordanus
Orsini, Kardinalbischof von Albano, und die ihn begleitenden
Bischöfe Jakob von ürbino und Bernhard von Cavaillon den Be-
suchern dieser Kirche, „quae sub vocabulo s. Francisci dicitur
esse fundata", an bestimmten Tagen, und zwar ersterer einen 100-
und letztere beide je einen 40-tägigen Ablass^).
Das Kloster mit Kirche bildete wenigstens in der spä-
teren Gestaltung^) ein Viereck; die Nordseite nahm die Kirche,
die Ostseite der Kapitelsaal, welcher noch im 18. Jahrh. einige
Spuren des ursprünglichen Baues in seinen gotischen Fenstern
zeigte, die Südseite der Raum, in welchem der Habitstoff für die
ganze Provinz bereitet wurde, und die Westseite das Refektor
mit der Küche und den Gastzimmern ein. Die Kirche war ein
in jeder Hinsicht bescheidener Bau und wegen der schmalen
Fenster ziemlich dunkel. Sie hatte ausser dem der Enthauptung
des hl. Johannes geweihten Hochaltare wenigstens im 18. Jahrh.
noch vier Nebenaltäre: auf der rechten Seite den St. Franziskus-
und auf der linken den St. Antonius-Altar ; weiter unten im Schiff
der Kirche stand der St. Rochus-Altar, zu welchem am Feste
1) „Alexander episcopus, servus servorum Dei, dilectis filiis nii-
nistro et fratribus ordinis Minoriim fratrum de Valle feiici Colonieiisis
dioecesis sal. et apoBt. bened. Cum ad promerenda sempiterna gaudia
etc. Cupientes igitur, ut ecclesia vestra in festivitatibus beatorum Fran-
cisci et Antonii confessorum, quae in ipsa ecclesia sunt praecipuae ac
solemnes, congruis honoribus frequentetur, omnibus vere poenitentibus
et coufessis, qui ecclesiam ipsam annis singulis in eisdem festivitatibus
ac anniversario die dedicationis ipsius ecclesiae et usque ad octo dies
sequentes devote ac venerabiliter visitarint, de omnipotentis Dei niiseri-
cordia et beatorum Petri et Pauli apostolorum eius auctoritate confisi,
quadraginta dies de iniuneta sibi poenitentia misericorditer relaxanius.
Datum Laterani IV kalendas februarii pontificatus nostri anno secimdo."
Diese Bulle fehlt im Bull. Franc.
2) Über jenen Kardinal findet sich im. Vatikan. Archive folgende
hierauf bezügliche Notiz: „Factus est legatus in regnis Hungariae et
Bohemiae necnon in omnibus ditionibus marchionis Misnensis et dueis
Saxoniae die 16. Jan. 1426 et recessit ex Urbe die 9 mart. 1426/ Cfr.
Eubel, Hierarchia cath. medii aevi II, 3 not. 5.
3) Das ursprüngliche Kloster war sicher nicht dreiflügelig.
5. Das Kloster zu Seligental. 131
dieses Heiligen mehrere Bittprozessionen aus benachbarten Ort-
schaften stattfanden, und an der Nordseite ein Altar zu Ehren
der schmerzhaften Mutter in einer eigenen Kapelle, welche um
1664 der Guardian und Exprovinzial Honorius von der Ehren nach
aassen hin (unter Durchbrechung der Kirchenmauer) vergrössem
liess. Über die Konsekration dieser Altäre konnte der Verfasser
der Deductio nichts Näheres erfahren, als dass am 26. Juli 1501
ein (wahrscheinlich der St. Rochus-)Altar vom Kölner Weihbischof
Johann (0. Min.), Tit.-Bischof von Cyrene, geweiht wurde. *
Grabsteine zum Andenken an die in dieser Kirche Be-
grabenen sah derselbe Verfasser zwar noch manche daselbst, doch
konnte er deren Inschriften nicht mehr entziffern, da sie zu sehr
abgetreten waren. Dagegen fand er in einem alten kalendarischen
Verzeichnisse des Klosters Seligental die Namen folgender, an den
beigefügten Tagen verstorbener Personen, welche meistens durch
ein beigefügtes „hie sepultus (sepulta)" als daselbst beerdigt er-
seheinen. Es sind dies: Henrieus miles de Schoynrode (nonis
ian.), domina luta de Troesdorp (VI idus ian.), Mechtildis domi-
cella de Heimburch (kal. febr.), domina Beatrix de Wolkenburg,
Richwinus miles de Sygberg (nonis febr. 1285), Wilhelmus de
Troesdorp miles, specialis ordinis et conventus benefactor (IX
kal. mart.), Hadewigis domicella de Waidenberg (V kal. mart.),
domina Margaretha de Virneburg, Johannes de Allner dictus de
Markeisbach, magnus amicus fratrum (mense apr. 1533)*), Sige-
fridus dictus Schornkyn armiger (id. apr.), nobilis dominus Hen-
rieus de Virneburg (pridie kal. maii), Gerwinus, quem putant a
ludaeis occisum circa 12. aet. annum, domina Agnes advocata de
Waidenberg (pridie id. iunii), Daniel miles de Rheindorff, magnus
benefactor fratrum (IX kal. iulii), loannes de Elmt dapifer in
Blankenberg (III kal. iulii), Mechtildis do micella de Bredbach, ante
domum capitularem sepulta, de qua fratres habuerunt magna
beneficia in vita et morte (VI nonas iulii), Ludovicus de Wolken-
burg miles (III kal. aug.), nob. dorn. Walramus de Steyn cano-
nicus maioris eccl. (Colonien., id. sept.), Walramus miles nobilis de
Heinsberg, dominus in Blankenberg (VII kal. oct.;-), Arnoldus
1) Mit dem Zusatz: „Cuius (familiae) perillustres domini plurimurn
huic conventni suis temporibus praestitere et praestant habentque pro
liniversa familia sepulchrum in hac ecclesia.**
2) Ein Sohn des weiter unten genannten Dietrich von Heinsberg
132 IV. Die erhalten gebl. alten u. später gegr. neuen Klöster.
miles de Olme (XVI kal. nov.), Alheidis de Virneburg (X kal.
nov.), Henricus de Grascap miles nobilis (VIII kal. dec. 1363)^).
In der vorerwähnten Allnerechen Gruft werden noch als beigesetzt
bezeichnet: Freiherr Job. Walram Scheiffard von Merode (t29. Juni
1694) und Job. Franz Anton Scheiffard von Merode, Dompropst
zu Speyer und Domhen- zu Trier (f 17. Sept. 1729); ferner 2):
Johann Bertram, Sohn des vorerwähnten Freiherrn Job. VSTalram
(f 6. Febr. 1697), Anna Maria Constantia geb. Freiin von Harff
zu Dreyborn, desselben Freiherni Gemahlin (28. Sept. 1703), M.
Wilh. Marg. Scheiffard von Merode, Witwe von Daniel von SpicBS
zu Büllesheim (begr. 1. Aug. 1727) und Oberleutnant Max Balth.
von Blumenkron, Gemahl der Freiin M. Adriana Constantia
Scheiffard von Merode (f 25. Febr. 1730). Diesen schliesst sich
noch an : der wohlgeb. Herr Wilh. Jos. von Wecus, Herr zu Zur-
mtihlen und Junkersbroich (f 8. Sept. 1799).
Die Seligentalsche Stiftung des Grafen Heinrich von Sayn
und seiner Gemahlin Mathilde wurde von ihren Nachfolgern in
der Herrschaft Blankenberg, wozu Seligental gehörte, vielfach be-
stätigt: so schon von dem nächsten Nachfolger Heinrich Grafen
von Heinsberg (f 1264) und seiner Gemahlin Agnes und dann
(Aug. 1296) von deren Sohn Dietrich von Heinsberg nebst Ge-
mahlin Johanna, hierauf von den Jülich- Bergschen Herzogen Wil-
helm (7. Sept. 1375), Adolf (24. Juni 1441), Wilhelm (24. Dez. 1475),
Johann (31. Juli 1513), Johann Wilhelm (23. Sept. 1600) und von
dem Herzog Philipp Wilhelm von Pfalz-Neuburg als (teilweisen)
Erben von Jülich-Cleve-Berg (22. Okt. 1667). Einige von diesen
vermehrten noch die Stiftung durch weitere Zuwendungen) und
Stiftungen : so der Graf Dietrich von Heinsberg durch Zuwendung
der Mühle zu Neunkirchen und der Herzog Wilhelm vonJJülicb-
uiid seiner Gemahlin Johanna, welcher noch folgende Geschwister hatte:
Gottfried oder Gotthard Grafen von Heinsberg, Dietrich Domherr zu
Köln und Margaretha, Ord. Praem.; er starb noch vor dem im J. 1300
erfolgten Tode seines Vaters.
1) Qui habet missam perpetuam in nostro summo altari pro se et
suis caris, qui dedit fratribus 200 marcas, pulchrum ornamentum, bonum
calicem et legavit fratribus medietatem mobiiium et utensiliumjdomus
suae; (erat) procurator huius conventus et amicus Ordinis.
2) Nach Delvos, Geschichte der Pfarreien des Dekanats Sieg-
burg (Dumontsche Sammlung) S. 235 f.
5. Das Kloster zu Seligental. 133
Berg durch Zuwendung der Mahlmühle in Seligental; welche bis
dahin (1375) dem Kloster Zissendorf gehörte, sowie des Fisch-
reehts in der Sieg auf einer Strecke von IV2 Stunden (zwischen
Bröl und Wolfsberg). Ausserdem schenkte dieser Herzog am
24. März 1391 den Minoriten zu Seligental eine Haasstätte mit
der Kapelle im Schloss Windeck mit der Befugnis, im dortigen
Bezirke auch terminieren (Almosen sammeln) zu dürfen; durch
Urkunde d. d. Düsseldorf 3. Nov. 1393 aber vermachte er ihnen
mit Zustimmung seiner Gemahlin Anna, Tochter des pfälzischen
Kurfürsten und nachmaligen deutschen Königs Rupprecht ein
jährliches Reichnis von 14 Maltern Getreide gegen die Vei*pflich-
tung, in ihrer Kirche je am Tage nach Maria Lichtmess, Maria
Magdalena, Michael und dem ersten Adventssonntag ein feier-
liches Jahrgedächtnis mit Vigil und Messen nebst Anzündung von
vier Kerzen für den Stifter und dessen Vorfahren und Nach-
kommen zu halten.
Ähnliche Vermächtnisse geschahen auch von anderen
Wohltätern und Stiftern. So Übergaben 1322 bezw. 1328 des
Ritters Heinrich von Deyrmbach Töchter Hilla und Mathilde dem
Guardian Johann von Coesfeld und ganzem Konvent des Klosters
zu Seligental ihr Haus oberhalb der Mahlmühle bei Seligental
und einen Weinberg in Saynhard nebst zwei Waldparzellen gegen
ein Jahrgedäehtnis ; Gewährsmänner dieser Übergabe waren
Graf Gottfried von Heinsberg und Abt Wolfard von Siegburg.
Am 30. Nov. 1370 vermachte demselben Kloster der Siegburger
Schöffe Arnold von der Wiese mit seiner Ehefrau Druda einen
Jahreszins von 18 Schill, von einem Hause zu Siegburg, genannt
„zum Knoff **, ebenfalls gegen ein Jahrgedächtnis. Am 9. Jan. 1399
stifteten die Eheleute Ludwig und Sophia in dem Broich zum
Unterhalt des ewigen Lichtes in der Klosterkirche einen Jahres-
zins von 20 Schill., wobei sie als Unterpfand eine Wiese (in Ham-
broich) und einen Baumgarten (in Dattenfeld) stellten. Der am
25. Febr. 1400 verstorbene Edelknecht Johannes von Ittenbach,
maximus amicus fratrum et singularis procurator istius conventus,
vermachte dem Kloster eine Wiese, genannt Klarenwiese, gegen
ein Jahrgedächtnis; desgleichen der am 3. Aug. 1407 im Dorfe
Seligental verstorbene Gobellinus einen Jahreszins von 3 Schill,
von einem Hause daselbst. Am 1. Febr. 1421 stifteten Arnold
von Markeisbach, Herr von Allner, und seine Gemahlin Gertrud
134 IV. Die erhalten gebl. alten u. später gegr. neuen Klöster.
ein Quatemberamt unter Anweisung von zwei Maltern Korn jähr-
lich, wofttr gewisse Wiesen beim Orte Lohmar zum Pfände ge-
geben wurden. Am 10. Nov. 1423 bestätigte Kunigunde von
BernsaUy Johann Creweis von Gimbom Witwe, das zwischen dem
Kloster und Dietrich von Langel Ritter, Wilhelm und Engelbert
von Sellbach sowie Friedrich von Wettelrode getroffene Abkommen,
wonach ersteres gegen Empfang von 100 fl. zur Abhaltung von
drei Wochenämtern für die Seelenruhe ihres Gemahls auf dem
(später abgebrochenen) St. Sebastians- Altar sich vei-pflichtete, und
schenkte ihrerseits zur Aufbesserung der geringen Dotation noch
ihren Hof „zum Birken" mit allem Zubehör teils inner- teils ausser-
halb der Pfarrei Wipperfürth. Am 24. Okt. 1432 veimachte Eli-
sabeth von Merode testamentarisch dem Seligentaler Pater Ägid
von Ruremond 1 fl. baar, einen schwarzen Mantel und noch ein
weisses Kleidungsstück, dem Kloster aber jährlich 6 Summer Korn
von gewissen Gütern auf dem Kalverbröl. Johann von Scheidt
genannt Weschpfennig und seine Ehefrau Gudula übergaben dem
Kloster 1464 gegen ein Jahrgedächtnis die Hälfte an Feld und
Wald von ihrem in der Pfarrei Winterscheid gelegenen Besitztum,
während das Kloster (unter Guardian Heinrich Zergesell) die an-
dere Hälfte von des Stifters Bruder Engelbert von Scheidt er-
kaufte; dieser und seine Ehefrau Maria verpflichteten sich auch
1484, für ihren in das Kloster Seligental eingetretenen Bruder
bezw. Schwager die ganze Zeit seines Lebens sorgen zu wollen.
Am 9. Okt. 1475 stifteten Johann von Landsberg und seine Ge-
mahlin Mechthilde eine jeden Samstag auf dem Liebfrauenaltar in
der Kapelle hinter dem Franziskusaltar der Klosterkirche zu
lesende hl. Messe unter Anweisung von jährlich 6 Maltern Koni
aus dem Hofe Frankenforst; der Guardian Ludwig Löwenstein
stellte hierüber sowie über die Gewährung eines Erbbegräbnisses
und einer Quatembermesse für dieselben einen Revers aus. Hier-
mit bricht der Verfasser der Deductio in der Aufzählung der dem
Kloster Seligental gemachten Vermächtnisse ab und bemerkt nur
noch, dass dieses am meisten von allen Klöstern der Provinz mit
solchen bedacht gewesen sei. Es können aber noch folgende an-
geführt werden 1): Schon 1309 erklärt Bruder Johannes gen.
Radolph, dass er dem Kloster 300 Mk. schuldig sei und dafür eine
1) Nach Del V OS a. a. O. S. 230 f.
5. Das Kloster zu Seligental. 135
Wiese gebe. Im Jahre 1378 setzte Heinrichs von Dollendorf
Tochter Margaretha, Witwe sowohl des Herrn Heinemann von
Itter als auch des Grafen Otto von Waldeck, mit Zustimmung
ihrer Tochter Kunigunde eine jährliche Rente von einer Ohm Wein
aus ihrem Weinberg zu Honnef für ein zum Heile ihrer Eltern
und ihrer beiden Ehegatten in der Kirche zu Seligental zu hal-
tendes Jahrgedächtnis fest. Zwei Jahre später bezeugten Sieg-
burger Schöffen, dass von gewissen Gütern zu ülroide jährlich
auf Remigiustag 6 Summer Korn den Minderbrüdern zu Seligental
zu liefern seien. Im Jahre 1421 vermachten Pilgrini von Royde
und dessen Frau Margaretha denselben 2 Malter Korn erblicher
Rente gegen ein Jahrgedächtnis für sich selbst und für ihre Eltern
mit „Messe, Vigilie, Comraendation und Gelüchte" ; auch sollte, so
lange sie lebten, jährlich an den vier Hochzeiten ein Priester von
Seligental nach Royde (Haus Rott bei Sieglar) kommen. Im J. 1468
stifteten in diese Kirche die Eheleute Peter und Gertrud von
Aldennache eine Samstagsmesse zu Ehren der allersei. Jungfrau
unter Überweisung von 4 Morgen Land und einer jährlichen Rente
von 8 Mark. Wilhelm von Markeisbach, genannt Allner, stiftete
1485 eine Freitagsmesse zu Ehren des hl. Kreuzes „innerlich in
der Lucht up dem Altare bei der Orgeln", sowie noch ein ewiges
Quatemberamt unter Überweisung von zwei Wiesen, einem kleinen
Weiher und einer jährlichen Rente von einem Malter Korn von
dem Hause Allner. Im Jahre 1510 vermachte dem Kloster Herr
Ludwig von Landsberg eine Jahresrente von 5 oberländ. Gulden zu
einer samstägigen Singmesse. Drei Jahre später übergab dem-
selben der Siegburger Rentmeistcr Vollmar Becker die ihm ge-
hörige Walkmühle zu Seligental; dafür war für ihn und seine
Eltern ein Jahrgedächtnis mit 7 hl. Messen, Vigilien und Commen-
dation zu halten. Endlich verglich sich 1526 Walraff Scheiffard
von Merode zu Weilerswist mit dem Kloster wegen einer Korn-
rente.
Dasselbe erlangte 1397 auch das Glocken- oder „Offer"-
Amt zu Eitorf. Das kam so. Der Herzog Wilhelm von Jülich-
Berg erwarb vom Kloster Seligental für seine Kirche zu Düssel-
dorf eine Bibel um 100 „aide Guldenschilde" ; bis nun diese
Summe bezahlt oder die Bibel wieder zurückgegeben wäre, über-
liess er mittels Urkunde d. d. Düsseldorf 7. Jan. 1397 zunächst
dem Seligentaler Konventualen Gisebrecht von Eitorf und nach
136 IV. Die erhalten gebl. alten u. später gegr. neuen Klöster.
dessen Tod dem Kloster überhaupt dieses seiner Belehnung unter-
stehende Amt^). Im Jahre 1688 aber beantragten der Pastor
Joachim Schieiden und die Schöffen von Eitorf beim Landesherrn,
dem Kurfürsten von Pfalz -Neuburg, die Errichtung einer Früh-
messerei zu Eitorf und zu diesem Zwecke die Rückgabe des er-
wähnten Amtes, damit dessen Erträgnisse dem neuen Frühmesser
zugewendet werden könnten. Gleichzeitig und in gleichem Sinne
wandte sich der Pastor Job. Th. Berenklaw von Blankenberg als
Dechant der Siegburger Christianität an den Provinzial zu Köln,
welcher unterm 3. Mai 1(588 dem Kurfürsten erklärte, dass die
Provinz gegen Bezahlung der bewussten lOOfl. zur Herausgabe des
Eitorfer Offeramtes bereit sei. — Das Kloster Seligental erlangte
1515 auch das Glockenamt zu Stieldorf, und zwar von den
auf der Lohmarer Burg sesshaften Eheleuten von der Reven,
welche sich dafür ihr Begräbnis zu Seligental ausbedungen hatten.
Dieses Amt pachtete 1620 Peter Schantzer vom Kloster auf 24
Jahre gegen Entrichtung von 2 Maltern Korn jährlich, 100 Eiern
auf Ostern und 2 fl. baar.
In diesem Kloster, welches durchschnittlich 18 Konventualen
zählte, blühte zeitweilig auch ein philosophisch-theologisches Stu-
dium für die Kleriker der Provinz; 1664 wurde auch unter dem
Guardian und Exprovinzial Honorius von der Ehren das Noviziat
dahin verlegt, doch nur auf kurze Zeit; dann kam es wieder
nach Köln (und später nach Münster).
Das Kloster besorgte auch die Verwaltung einiger be-
nachbarter Pfarreien, in anderen leistete es wenigstens vorüber-
gehende Aushilfe. So übernahm es 1574 die Verwaltung der
Pfarrei Honnef und behielt sie fast 100 Jahre lang; erster Pfarr-
verwalter war der nachmalige Guardian Heinrich Brewer, welcher
als solcher 1587 bei der Überrumpelung der Stadt Bonn gerade
im dortigen Minoritenkloster anwesend war und hierbei als Ge-
fangener abgeführt wurde, bis er durch ein schweres Lösegeld
sich wieder loskaufte 2). In derselben Zeit verwalteten Seligentaler
Minoriten auch die Pfarrei Happerschoss und von 1643 bis 1673
1) Bis hierher geht auch der Bericht in der Deduetio; das Folgende
über Eitorf und Stieldorf nach Delvos a. a. 0. S. 232 f. und dessen ge-
fälligen schriftlichen Mitteilungen. Vgl. Sc hl arger a.a.O. S. 32.
2) S. oben S. 84.
5. Das Kloster zu Seligental. 137
die Pfarrei Niederpleis *) ; seit langer Zeit, bis zum Tode des
Lobularer Pfarrers Holt (f 1631), hatten sie aueb die Kapelle zu
Birk bedient, worauf sie der neue Pfarrer von Lohmar selbst be-
sorgte. Ein Seligentaler Pater musste seit 1685 die Frübmesse
in Geistingen halten, wie auch die Missionsstelle zu Neuhonrath
vom Kloster versehen wurde. Ein diesem gehöriges, der Ölmtthle
gegenüber liegendes Haus wurde um 1756 als unfreiwillige Woh-
nung für Demeriten-Geistliche des Dekanats Siegburg eingerichtet ^).
An Unglücksfällen, die das Kloster betrafen, sind
namentlich zwei Feuersbrünste zu verzeichnen: eine, welche am
26. Sept. 1647 durch Unvorsichtigkeit entstand und Kloster mit
Kirche in Asche legte, und eine andere am 18. Juni 1689, durch
welche die dem Kloster gehörige Ölmühle niederbrannte; dies
Unglück geschah aber nur dadurch, dass der Wind die Flammen
von einigen durch französische Truppen angezündeten Bauern-
häusern dorthin geweht hatte, während im übrigen der Guardian
vom General Asfeld die Verschonung der Klostergebäude erfleht
batte^). Schlimmer erging es dem Kloster am 6. Sept. 1795 durch
die Soldaten der französischen Republik. Wie überall in der Um-
gegend plünderten sie auch ganz Seligental aus und schleppten
den Guardian, da er die geforderte Kontribution nicht entrichten
konnte, gefangen und an den Schweif eines Pferdes angebunden
mit sich fort. Unterwegs wusste er sich jedoch frei zu machen
und zu flüchten. Der P. Provinzial, welcher sich längere Zeit in
Seligental aufgehalten hatte, war glücklicherweise 14 Tage früher
nach Köln zurückgekehrt; dafür aber wurde sein noch zurück-
gebliebener Reisekoffer geplündert*). Auch hatte das Kloster
Seligental öfters durch Überschwemmungen des Wahnbaches zu
leiden; jene im Februar 1712 war so stark, dass man nur mit
Kähnen in die untern Klosterräume gelangen konnte.
Von hervorragenderen Angehörigen dieses Klosters
1) Die diese Pfarrei verwaltenden Minoriten waren die Patres
Bonifaz, Hermann, Bernhard Hermes und Engelbert Thermerst.
2) Vorstehendes über Verwaltung von Pfarreien und Demeriten-
haus nach Delvos a. a. 0. S. 234 und 236.
3) Vgl. Ann. des hist. Ver. f. d. Nrh. H. 43, S. 155.
4) Aus dem in H. 80 der vorgenannten Ann. erscheinenden Bericht
über die Franzosen zu Köln 1794/96
138 IV. Die erhalten gebl. alten u. später gegr. neuen Klöster.
weiss der Verfasser der Deduetio, besonders aus der älteren Zeit,
keinen namentlich anzuführen, weil im alten Nekrologium die
Vornamen der verstorbenen Mitbrüder ohne alle weitere Beigabe
(höchstens mit dem Zusätze : praedicator, confessor) verzeichnet
waren. Nur des 1627 unter Schwierigkeiten erfolgten Eintritts
des jungen Franz von Hatzfeld-Wildenburg-Schönstein in den
Minoritenorden tut er Erwähnung. Gegen dessen Aufnahme und
Einkleidung erklärte sich der Kurfürst und Erzbischof von Köln,
bis er durch besondere Abgeordnete, als welche er u. a. seinen
Beichtvater Georg Schretelius S. J. ernannte, die Gesinnung des-
selben genau erforscht habe. Da dieser aber dem Rufe Gottes
zu folgen erklärte und auch von seiner Mutter Margareth Schungel
von Ehthusen die Zustimmung erhielt, wurde er am 4. Febr. 1628
zu Köln vom Guardian Nikolaus Armiger eingekleidet, machte das
Noviziat unter Anleitung des P. Kornel Oitweiler (eines Bruders
des Nik. Oitw., nachmaligen Provinzials der Österreich. Minoriten-
provinz?) durch und kam hierauf zur Fortsetzung seiner Studien nach
Seligental. Hier starb er jedoch noch vor Empfang der Priester-
weihe am 24. Juli 1638. Daselbst starb auch am 26. Febr. 1678
der Exprovinzial Otto Heiden, welcher nach Beendigung seines
Provinzialats Guardian zu Seligental wurde, wie er schon vorher
mehreren andern Klöstern in gleicher Eigenschaft vorgestanden
hatte.
Von den übrigen Guardianen können nur folgende namhaft
gemacht werden^): Johann von Coesfeld (um 1328), Bruder Triess
(um 1421), Heinrich von Blankenberg (um 1438), Heinrich Zer-
gesell (um 1464), Ludwig von Löwenstein (um 1475), Johann
Overadt von Siegburg (um 1513), Heinrich Brewer (um 1582), der
nachmalige Provinzial Peter von Mehlem (um 1598) 2), Johannes
von Koblenz, reparator et reformator conventus (f 1628), Hermann
Mollenhoven (1638), Ägid Gelehen (1654), Exprovinzial Houorius
von der Ehren (1664), Engelbert Yser oder Eiser (1674), Otto
Bödeker (1688), Kornelius Theilen (1741), Michael Berngen (1769
und 1787/93, f 16. Febr. 1793), Joseph Menn (1770), Karl Fach-
1) Nach Delvos a. a. 0. S. 237 und anderen Quellen.
2) Derselbe hatte den Zunamen „Putenius" ; Delvos führt einen
Guardian Putenius „um 1500" an, welcher aber wohl mit dem vor-
genannten identisch ist.
5. Das Kloster zu Seligental. 139
inger (1775), Dagobert Funken (1776/79), Karl Dohmen (1779/82),
Roman Fröling (1782), Innozenz Fuss (1784 und 1793), Alard
Böhmen (1787 und 1796). Als Vikare erscheinen: 1769/70
Prosper Gürten, 1775/78 Pankratz Ebertz, 1778 Moritz ürbig,
1779 Kreszens Büehteler, 1781 . Optat Klein, 1782/85 Prosper
Gürten; als Prediger: 1769/70 Modest Keiners, 1775 Benjamin
Fischer, 1776/81 Beniard Memerzhagen, 1781 Kreszens Bücb-
teler, 1782 der Guardian Roman Fröling, 1784/90 Optat Klein.
Bei der allgemeinen Säkularisation im J. 1803 erlag
auch das Kloster Seligental diesem Schicksal. Alle Güter des-
selben nebst den Messstiftungen wurden von der Domänenverwal-
tung eingezogen unter Anweisung einer jährlichen Pension von
50 Talern an die Patres. Einer derselben, P. Gabriel Stock,
wurde unterm 12. Okt. 1804 dazu bestimmt, den provisorisch ein-
gerichteten Pfarrgottesdienst zu halten mit der weiteren Ver-
pflichtung, die Stiftungsmessen zu persolvieren und Aushilfe in
einigen * benachbarten Ortschaften zu leisten, sowie den Schul-
unterricht für die Seligentaler Kinder zu erteilen. Dafür erhielt
er einen Jahresgehalt von 150 Talern nebst freier Wohnung im
Kloster. Wegen Körperschwäche konnte er jedoch den Schul-
unterricht nicht geben und zog es darum vor, 1806 als Hilfsgeist-
licher nach Büdingen zu ziehen. Nun hörte auch der Gottesdienst
in Seligental auf, weil sich niemand fand, der um die geringe
Besoldung von 150 Talern die Stelle übernehmen wollte. Erst
1834 gelang es den Bemühungen der Seligentaler, dass ihr Ort
zu einer förmlichen Pfarrei erhoben und die ehemalige Kloster-
kirche als Pfarrkirche bestimmt wurde. Diese wurde in neuerer
Zeit stilgerecht restauriert. Im Klostergebäude ist die Pfarr-
wohnung. Durch Kabinettsorder vom 6. Juni 1822 war ein Teil
desselben der Gemeinde Braschoss unentgeltlich als Schullokal
überwiesen worden; dieses erwarb die Pfarrgemeinde Seligental im
J. 1878 um 1000 Mark und verwandte es zur Vergrösserung der
Pfarrwohnung.
6. Das Kloster zu Linnieh.
Mit diesem im Jülichschen gelegenen Kloster beginnen die
Neugrtindungen in der gleichnamigen Kustodie der Ordensprovinz.
Zu Anfang der vierziger Jahre des 17. Jahrhunderts trugen sich
die Väter jenes Städtchens mit dem Gedanken, Ordensleute zu
140 IV. Die erhalten g-ebl. alten u. später gegr. neuen Klöster.
berufen, und zwar hauptsächlich wegen des üntemchts in den
Gymnasialfächern, der von denselben erteilt werden sollte. Der
Stadtrat war zwar grösstenteils für Berufung von Franziskaner-
Observanten aus Aachen (bezw. Düren), der Landesherr aber,
Herzog Wolfgang Wilhelm von Pfalz-Neuburg, empfahl am 12. März
1643 die Franziskaner - Konventualen oder Minoriten zu Köln.
Diese wurden denn auch berufen, nachdem sie am 28. Mära 1643
folgenden vom Provinzial Otto Bonavilla, vom Kölner Guardian
und Definitor perpetuus Benedikt Lamberti, vom Definitor der
kölnischen Kustodie Wilhelm Alsfeldt, vom Kustos von Hessen
Heinrich Gruber und vom Provinzsekretär Ernest Kalshofen un-
terzeichneten Revers ausgestellt hatten: „Wir Provinzial, Guardian
und sambtliche Diffinitores Minoritenordens sancti Francisci Con-
ventnalium Kölnischer Provintz zeugen und bekennen hiermit vor
Jedermänniglich , dass wir und gemelter unser Orden in des
Ftirstenthumb Gulichs Statt Linnich mit Ihrer Fürstlichen Durch-
laucht Paltz-Newburg gnädigsten Consens und Belieben von dem
Magistrat daselbst folgender Gestalt zu Residenz und Kloster ad-
mittirt und angenommen:
1. Weilen der Bezirkel des Stättlein sehr gering und klein,
dass hoben (ausser) gnuglich Platzanweisung wir keine Burgers-
häuser oder Platzen an uns ziehen noch die Burgerschaft ver-
engern und vertringen, weniger andere schatzbare Güter allda zu
mehrerer Beschwerung der anderen an uns ziehen und widrigen-
falls in den nachbarlichen Lasten und Contributionen angeschlagen
werden sollen.
2. Sollen ubennitz (bei) Auferbauung unseren Klosters und
Kirchen die Bürgerschaft mit Diensten nicht beschweren, sondern
dazu nötige Leut und Pferdt selbsten halten.
3. Sollen hoben jährlichen Korn- oder Fruchten-Termin die
Burgere mit täglichem Allmussen nicht überfallen.
4. Sollen unserem Erbieten nach die vier erste Classes in-
feriores anstellen und jederzeit gratis halten, welches die einzigste
oder prinzipalste Bewegung unserer Admission ist.
5. Sollen dadurch die Kinderschul aldar nicht behindern,
sondern deren ihren behorlichen Lauf lassen, damit der Chor und
andere christliche Cäremonien in der Pfarrkirche nicht beeinträch-
tigt werden mögen.
6. Auch sollen der Pfarrkirchen wegen der Pastoreyen und
, 6. Das Kloster zu Linnich. 141
Vicareyen Bedienung und deren Annehmung keinen Abbruch
thnuO."
Drei Wochen später erfolgte die landesherrliche Genehmigung
durch Dekret d. d. Düsseldorf 17. April 1643. Elf Tage darnach
wurde von der Ordensprovinz ein nahe beim Kirchtore des Städt-
chens gelegener, den Geschwistern Theodor Wilhelm und Maria
Stark gehöriger Bauplatz auf eigene Kosten um 1100 Reichstaler
rworben und folgenden Tags durch den Provinz-Sekretär P. Ernst
JKalshoven und den Definitor P. Heinrich Gruber in Besitz ge-
ommen. Den Bau des Klosters verzögerten übrigens die da-
naligen kriegerischen Unruhen, insbesondere die Einnahme des
benachbarten Breitenbendt durch die Hessen, welche von da aus
die Umgegend beunruhigten. Die nach Linnich geschickten Mino-
riten, an deren Spitze 1643 P. Matern Petscher, von 1644 an
aber der nachmalige Provinzial P. Bernard Laner stand, mussten
sich so einstweilen mit einer Privatwohnung behelfen. Erst 1648,
nachdem die Hessen wieder vertrieben worden waren, konnte man
den Bau in Angriff nehmen und am 8. April 1649 unter dem
Guardianat des P. Theodor Etzweiler aus Düren den Grundstein
dazu legen. Aber auch jetzt noch verzögerten ihn die öfteren
Einfälle der Holländer in das Jülichsche Gebiet. Erst 1656 konnte
an den zuerst gebauten Westflügel der nördliche durch P. Matern
Kremer aus Aachen und 1657 der östliche unter dem Guardian
P. Ludger Deilmers angefügt werden; 1660 vollendete dann der
wieder zum Guardian erwählte P. Etzweiler, welchem 1664
P. Heinrich Distler folgte, den ganzen Klosterbau. Darunter
waren auch die Schulräume für das Gymnasium einbegriffen. Am
4. Aug. 1659 war der erste Stein dazu gelegt worden, aus welchem
Aölass die Stadt einen Festtrunk gab. 1658/60 hielten die Patre&
je in einem anderen Privathause Unterricht. Am 15. Juni 1661
aber quittierte der Guardian Theodor Etzweiler einem Ehepaar
den Kaufschilling von 120 Rtlr. für die ^Behausung uflf der Alt-
wycken(strasse)", welche die Stadt dem Kloster „in Behuef der
Schulen** gegeben. Näheres hierüber S. 143 Anm. 1.
Zum Kirchenbau, wozu schon 1645 P. Laner den Bau-
platz um 150 Btlr. gekauft und zu dessen Inangriffnahme 1666
und 1667 die damaligen Guardiane Heinrich Tramper bezw.
1) Die ganze Urkunde abgedruckt bei Krückemeyer, Die Stadt
Linnich, S. 83f.
142 IV. üie erhalten gehl, alten u. später gegr. neuen Klöster.
Johann Bassel entferntere Vorbereitungen getroffen hatten, konnte
erst am 3. Juni 1671 der Grundstein gelegt werden; es geschah
dies durch den Dekan Johannes Pistorius von Jülich im Beisein
des Jülichschen Gouverneurs Ferdinand Freiherm von Pallandt.
Bürgermeister und Rat der Stadt Linnich verehrten am 30. Juni
1671 zum Anfang des Kirchenbaues 12 Rtlr. Zwei Jahre später
war dieser die Südseite des Klosters einnehmende Bau bereits so
weit vorangeschritten, dass dessen Bedachung unter dem Guardian
Heinrich Distler erfolgen konnte. Die Vollendung desselben ver-
zögerte sich aber bis zum Jahre 1676, ja die letzte Hand an dem
ganzen Kloster- und Kirchenbau wurde erst drei Jahre später
unter dem Guardian Bonaventura Schmitt aus Düsseldorf und
unter der Leitung des schon erwähnten P. Matern Kremer an-
gelegt. Noch fehlte aber die innere Ausschmückung der Kirche,
um welche sich besonders der 1682 zum Guardian erwählte P. Se-
raphin Ramecher verdient machte. Vom dritten Jahr seines Guar-
dianats an erstanden insbesondere der dem hl. Antonius geweihte
Hoch- und der dem hl. Franziskus geweihte linke Nebenaltar,
während der der Mutter Gottes geweihte rechte Seitenaltar schon
1679 durch den damals zu Linnich weilenden französischen Kriegs-
kommissär Fonmetz gestiftet worden war. Am Feste des hl. Bar-
tholomäus (24. August) 1698 erfolgte endlich die Einweihung der
Kirche durch den kölnischen Weihbischof Gottfried Ulrich Frei-
herrn de la Margelle, Tit. -Bischof von Nikopolis, unter Verlegung
des Jahrgedächtnisses der Kirchweihe auf den vierten Sonntag im
August, welcher eben damals mit dem Feste des hl. Bartholomäus
zusammenfiel.
Zu den wertvolleren Gegenständen des Kirchenschatzes
gehörte ein 1487 angefertigtes, von einem Domherrn aus Brabant
(gegen ein Jahrgedächtnis) vermachtes Graduale, „opus sane cha-
ractere et ornamentis litterariis nobilisi^mum^; dasselbe scheint
übrigens früher einem brabantischen Minoritenkloster angehört
zu haben, da die in demselben vorkommenden Initialbilder den
hl. Franziskus, den hl. Antonius und andere Heilige des Mino-
ritenordens darstellten.
Seit der kurzen Zeit des Bestehens der Kirche waren in
derselben bis ungefähr 1735 bereits folgende adelige Personen
beigesetzt worden: Amalia Elisabeth Freiin von Bellendorf,
Herrin in Ottingen und Hottorf; Ferdinand Freiherr von Corten-
6. Das Kloster zu Linnich. 143
bach und Rheindorf, kurf. -pfälzischer Kammerherr und Rittmeister;
Maria Albertonia Paulina geb. Gräfin von Berlo, Herrin in Reding-
hofen und Ertzelbaeh. — Der ganze Kloster- und Kirehenbau stand
an der Mahrstrasse; ein Garten lag unmittelbar dabei, während
ein anderer, zwei Morgen grosser, schräg gegenüber bei dem
Kirsch tor sich befand.
Dadurch, dass im Kloster zu Linnich auch ein philosophi-
scher bezw. theologischer Kurs für die Kleriker der Provinz ein
gerichtet wurde und auch immer drei bis vier Patres an der
Lateinschule Unterricht gaben, erhöhte sich die Kon ventsfaniilie
durchschnittlich auf dreissig Personen und üben-agte nicht nur
alle später gegründeten, sondern auch, um nur von der kölnischen
Kustodie zu reden, die alten Klöster Seligental und Duisburg,
weshalb es diesen bei der Aufzählung gewöhnlich auch voran-
gesetzt wurde. Für den Unterhalt des Linnicher Konvents
mussten bei dem Mangel an Stiftungsmitteln auch Almosen ge-
sammelt werden. Aus den Stadtrechnungen ist ersichtlich, dass
auch die Stadt als solche manchmal Ausgaben zum Besten des
Klosters und seiner Schule machte. Abgesehen von solchen für
Reparaturen an der Schule figurieren andere für Wein oder Bier
an die Patres (Professoren) und an die Studenten „nach gehaltener
aetion" oder „auffm Spill" (Schulkomödien); aber auch für das
ganze Kloster für Wein und Speisen an den Festen St. Fran-
ziskus und Portiunkula^).
1) Folgender Auszuj^: aus dem Stadt Linnicher Erbbuche (an-
fangend 1649) möge hier eine Stelle finden: Anno 1660 den Iten lObris
seindt Conradus Schreiber und Maria Knor Eheleute geerbt durch Pro-
visoren dero Kirch und Armen hier-selbst, und in specie durch Dfiuiü
Conradum Gürten Pastorem, Johanneni Lentzen und Georgen Ockum als
jüngsten Scheffen und Geschworenen, und solchs im Namen hiesigen
Conventz Fratrum Minorum, ahn solche Behausung uff derAlt-
wycken, welche ihnen von der Stadt in Behuef der schulen
gegeben worden ist, mit einer Seiten neben Johannen Thomas, und
der anderen Mattheisen Nevelstein gelegen, sambt beiliegendem Moess-
garten und lediger Platzen ahn dero Strassen, wie gleichfalls samt dem
Last und Unlast, so auf solcher lediger Platzen stehet. Kaufpfenning
Einhundert zwanzig Rthr. itziger Wehrung, Gottsheller acht Albus, wein-
kauf lendlich, ufgetragen gerichtlich, ferner vermögh aufgericht Kauf-
zettels armengeld 1 Rthr. 42 alb., Empfenknuss 1 Rthr. I5V2 alb. Diese
Kaufschilling ad hondert zwenzig Rtr. hatt der Gelder heut dato in bei
144 IV. Die erhalten gebl. alten u. später gegr. neuen Klöster.
Als Obere und sonst mit einem besonderen Amte bekleidete
Mitglieder des Klosters können aus der Chronik des Kölner
Klosters 1769/96 folgende angegeben werden: a) Guardian e:
1769 David Hilgers, 1770/78 Michael Berngen, 1778 Thimotheus
Jansen, 1779/82 Andreas Schölkens, 1782/85 Cunibert Vossen,
1887 Ambros Tollmann, 1793/96 Philibert van Werseh; b) PrJi-
sidenten: 1769/72 Heribert Schmitz, 1776 Modest ßeiners,
1778/85 Friedrich Lersch, 1787 Nazarius Bausch, 1793 Homo-
bonus Classen; c) Vikare: 1769 Seraphin Reischer, 1770 Leon-
hard Müller, 1775 Cunibert Vossen, 1776/79 Anton Lorscheid^
1779/81 DidakusKoch, 1781 und 1784 Julius Cremer, 1782 Aug.
Blatten, 1787 Camill Olivares, 1793 Illurainat Schmitt; d) Pro-
fessoren der Philosophie: 1769 Alex. Klinkenberg und Kon-
stantins Obenberger, 1776 Cyriakus Frieling. 1777 Marzellas
Schlabertz, 1778 Euchar Krings, 1779/81 Reiner Assmus, 1778/81
Nicetius Wierstörfer; e) Lehrer am Gymnasium: 1769 Stephan
Rabhold und Felix Groten, 1776 Lambert Dreesen, Ämilian Ban-
nenberg (bis 1780), Balduin Molitor (bis 1779), Marzell Schlabertz,
1777 Romuald Jochmaring und Gervinus Hartzheim, 1778 Se-
bastian Colhorst (bis 1781), 1779 Chrysologus Frentzen, 178Q
Leopold Eggerath, 1793 Felizissimus Heusten, Bonitus von. Berti
und Simeon Scheins; f) Professoren der Moraltheologie
1793: Tobias Flamme und Anton de Boeur; g) Prediger: 1769/70
Roman Fröling, 1775 Leonhard Müller, 1776 Chiysost. Schnitzius^
1778 Nicetius Wierstörfer, 1779 Ämilian Bannenberg, 1781 Gereo»
Savels (seit 1779 Festtagsprediger), 1782 Stanislaus Braun, 1784r
Juventius Sonntag (seit 1781 Festtagsprediger), 1787 Damian
Winterich, 1793 Amabilis Cremer (Sonntags-) und Gabriel Stock
(Festtags-Prediger). — Nach einer Notiz des Aachener Geschichts-
vereins (VIII, 185) hatten die Linnicher Minoriten u. a. eine Sta-
tion in Mtindt. Das will sagen, dass dort einer ihrer Patres an
gewissen Tagen zu predigen und Beicht zu hören hatte und dafür
dann im Orte tenninieren (Almosen sammeln) durfte.
Bei der Beschiessung Linnichs (2. Okt. 1794) durch die vor
den Franzosen zurückweichenden Österreicher brannte die Kirche
seyn des Gerichts mir zu recht ueberliebert und bezalt am 15*«» Juniu»
äo 16ßl. Fr. Theodorus EtzweiJer pro tempore Guard. Conv. mppria.
Näheres über die Linnicher Stadtrechnungen und die dortige Schule
s. bei R. Pick: „Bericht über die Verwaltung der Stadt Linnich 1897/98".
7. Das Kloster zu Sinzig. 145
und ein Teil des Klosters nieder ; infolgedessen mnsste die Schule
in den Räumen des Ruhr- oder Jülicher- Tores untergebracht wer-
den und blieb dort zwei Jahre lang; hierauf in das unterdessen
wieder hergestellte Kloster zurück verlegt, fand sie bei der all-
gemeinen Aufhebung der linksrheinischen Klöster im J. 1802 zu-
gleich mit dem Kloster den Untergang. Die noch stehenden Ge-
bäude sind gegenwärtig in Privatbesitz^).
7. Das Kloster zu Sinzig.
Ausserhalb des Lehtores des nahe beim Ausfluss der Ahr
in den Rhein gelegenen Städtchens Sinzig erhebt sich eine An-
höhe, der Lehberg genannt^), auf welchem seit alten Zeiten eine
dem hl. Mauritius und seinen Genossen geweihte Kapelle stand.
Diese bisher von einem Weltgeistlichen bediente Kapelle hatte
1640 der Herzog Wolf gang Wilhelm von Pfalz-Neuburg, zugleich
Erbe des Herzogtums Jülich, welchem unter Kaiser Karl IV. das
ehemals freie Reichsstädtcfaen Sinzig durch Verpfändung zugefallen
war, den Kapuzinern zu einer Niederlassung daselbst angewiesen.
Diese siedelten schon bald in das nahe Städtchen Linz, wo ihnen
eine geeignetere Niederlassung angeboten worden war, über, ohne
jedoch die Sinziger Niederlassung ganz aufzugeben. Da aber der
Gottesdienst hier mehr und mehr einging, Hess sich der Sinziger
Pfarrer Christian Vetter um so mehr angelegen sein, die Kapelle
ganz den Kapuzinern zu entziehen und sie den Minoriten zuzu-
wenden, als diese sich auch zur Erteilung des Unterrichts in den
niederen Gymnasialfächern bereit erklärten '). Nach längeren Be-
mühungen gelang es ihm auch, erstere zum Verzicht darauf zn
bewegen; es geschah dies durch eine eigene, auf dem Provinzial-
kapitel der Kapuziner zu Köln am 14. Mai 1648 durch den Pro-
vinzial Lukas Maringius ausgestellte Urkunde. Da zu dieser Ab-
1) Letztere, wie mehrere andere schon weiter oben verwertete
Angaben sind der gefälligen Mitteilung des H. H. Oberpfarrers Aug.
Jüngling in Linnich zu danken.
2) Das „Leh'' soll an die hl. Helena, die Mutter Kaiser Konstantins
des Grossen, erinnern.
3) Diese waren aber damals noch nicht in Sinzig, wie die Eiflia
Sacra von Dorn (Abt. VI, S. 540) anzunehmen scheint, da sie von
gleichzeitiger Anwesenheit von Kapuzinern und Minoriten zu Sinzig
spricht.
10
146 IV. Die erhalten gehl, alten u. später gegr. neuen Klöster.
tretung auch der Herzog Wolfgang Wilhelm durch Urkunde d. d.
Düsseldorf 6. Juni 1648 seine landesherrliche Zustimmung gab,
nahm am 2. Juli 1648 P. Honorius von der Ehren, Exprovinzial
und Guardian der Minoriten zu Köln, welcher sich um die Er-
werbung dieser Niederlassung besonders bemüht hatte, von der-
selben Besitz. Er begab sich zu diesem Zwecke in feierlicher
Prozession von der Sinziger Pfarrkirche zum hl. Petrus nach der
Lehberg-Kapelle, wo nach abgehaltenem Gottesdienst mit Amt
und Predigt der Vertreter der Stadtgemeinde die Übergabe voll-
zog. Da aber die vorhandenen Wohnräume zu beschränkt vi^aren
und deshalb ein neuer Klosterbau notwendig erschien, nahm die
neue, aus den Patres Georg Moll als Guardian, Bernhard Hersing
und Anton Fock sowie dem Laienbruder Daniel Reuter bestehende
Konventsfamilie einstweilen in dem zu Sinzig gelegenen Mander-
scheidschen Hause Quartier. Im Jahre 1651 konnte der neue
Klosterbau, wozu am Dreifaltigkeitsfeste (31. Mai) 1649 der
Grund gelegt worden war, bezogen werden. Als besondere Wohl-
täter bei demselben erwiesen sich ausser dem oben erwähnten
Pfarrer von Sinzig der Rektor der Universität Köln und zugleich
Regens des dortigen Laurentianer-Gymnasiums, nämlich der Dom-
herr Dr. Heinrich von Franken-Siersdorf, dann der kurkölnische
Hofrat Theodor von Herresrtorf und der Abt des Zisterzienser-
klosters Marienstatt, welcher am 1. September 1651 ein diesem
gehöriges, dem neuen Kloster anliegendes Stück Feld zur Ver-
grösserung des Klostergartens herschenkte. Auch die Eltern des
Laienbruders Stephan Wilbertz vermachten ihm einige Morgen
Ackerfeld, wofür sie vom Provinzdefinitorium am 28. September
1668 ein Jahrgedächtnis zugesichert erhielten^). Da dieses
Kloster weitere Besitzungen nicht hatte und auch die übrigen
Einkünfte nur geringe waren, so sah sich die durchschnittlich
16 Mitglieder zählende KonventsfamiHe auf den Termin (Almosen
sammeln) angewiesen. Daselbst starb am 7. Dezember 1713 der
als Verfasser der Geographia Seraphica schon öfters genannte
P. Albert Vitting^). Dass dort immer von 1770 auch ein paar
1) Es scheinen dies dieselben Grundstücke gewesen zu sein, welche
nach der Aufhebung des Klosters am 6. Sept. 1804 um 175 frcs. ver-
steigert wurden.
2) Vgl. Hartzheim a. a. 0. S. 14.
8. Das Kloster zu Nideggen. 147
Patres lateinisehen Unterricht erteilten, erhellt ans den bei jedem
Kapitel angefertigten Ämtertafeln. So werden als magistri hu-
maniorum für Sinzig ernannt: 1776 Concordius Niemerg, 1777
Juventius Sonntag und Bonifaz Enk, von denen jener bis 1780
und dieser wenigstens bis 1781 bleibt, 1781 Chrysplogus Frentzen
und 1793 Cäcilian Bauer. Als Guardiane: 1769 Willigis Pfarr
^nachmals Provinzial), 1770 David Hilgers, 1775/76 Timotheus
Jansen, 1778/79 Michael Berngen, 1781/82 und 1787 Reiner
Müller, 1784 Ambros Tollmann, 1793 und 1796 Bonifaz Enk; als
Vikare: 1769 Leonhard Möller, 1770 Seraphin Reischer, 1775/78
Leander Herring, 1778/81 Cassius Osteier, 1781 und 1784/87
Pontian Becker, 1782 und 1793 Nazarius Bausch, 1787 Karl
Fachinger; als Prediger: 1769/70 Bernhard Meinerzhagen, 17 75/ 76
Elzear Hültzer, 1778/79 Christoph Kratz, 1781 Chrysogonus
Flügel, 1782 Nazarius Bausch, 1784 Chrysologus Frentzen, 1787
Valentin Schuhaus, 1793 Amatus Hillesheim.
Das Kloster Sinzig erreichte mit den übrigen linksrheinischen
Klöstern das Schicksal der Aufhebung durch die französische Re-
publik als damalige Herrin der linksrheinischen Lande. Sie ver-
kaufte die Gebäude an einen Herren Rhodius, welcher sie zu einer
Villa (nun im Besitze des Kunstmalers Andrea) umschuf. Die
Kirche wurde 1806 abgebrochen. Als einer der letzten Patres
des Klosters starb am 18. Messidor im 8. Jahre der Republik
(7. Juli 1800) in der Vikariebehausung zu Sinzig P. Cassian Jakobi,
«2 Jahre alt^); er war c. 1770/80 Organist im Kölner Kloster.
8, Das Kloster zu Nideggen.
Durch die Verlegung des zu Nideggen befindlichen KoUegiat-
*gtiftes nach Jülich geriet die dortige Stiftskirche in starke Ver-
wahrlosung und unterlag teilweiser Zerstörung. Der in dem
nahen Birgell 1615 geborene Honorius von der Ehren, welcher
«chon 1628 in den Minoritenorden eintrat und einer der ver-
dientesten Männer der kölnischen Provinz wurde, hatte von jeher
den Wunsch, diese Kirche in eine Minoritenkirche unter Er-
richtung eines Klosters bei derselben umgewandelt zu sehen.
Anfangs 1651, damals Guardian zu Köln, eröffnete er diesen
1) Gefällige Mitteilung des H. H. Pfarrers H. Volk in Rheinbrohl.
148 .IV. Die erhalten gehl, alten u. später gegr. neuen Klöster.
Wnnsch seinem Neffen, dem Rriegskommissär Theodor von Kolff
und dem Nideg^er Stadtrat Seiner HoII und erlangte zunächst
durch deren Vermittelung einen Bescheid des Nidegger Magistrate
vom 17. Mai 1651, dahin lautend, dass derselbe der ErffiUung
dieses Wunsches wohlwollend gegenüberstehe. Daraufhin reiste
P. Honorius an den herzoglichen Hof nach Düsseldorf, um die
landesherrliche Genehmigung zu erhalten; durch die Vermittelung
seines Vetters, des bei Hofe einflussreichen HeiTu Ernst voa
Boccop, erlangte er auch dieselbe, trotzdem die Observanteo zu
Düren, die Kapuziner zu Zülpich und die Jesuiten gemeinsame
Sache gemacht hatten, um sie zu hintertreiben. Mit dem be-
treflFenden Dokumente versehen kehrte P. Honorius, welcher
unterdessen mit dem Provinzial Otto Guthof der Eröffnung des^
neuen Klosters zu Sinzig beigewohnt hatte, in Begleitung des P.
Wilhelm Alsfeldt jun., Lektors der Moraltheologie zu Köln, nach]
Nideggen zurück und präsentierte dasselbe am 28. Oktober 1651
den Vertretern der Stadt (dem Konsul Reiner Holl, dem Prätor
Werner Brever und den Schöffen Job. Nickel, Heinr. Klein und
Peter Bangesi). Dieselben gaben ihrer Freude über das Gelingea
des Projekts Ausdruck und sorgten dafür, dass die neuen Ordens-
leute, von denen P. Wilhelm Alsfeldt am Feste Allerheiligen in.
der Stadtpfarrkirche während des Hauptgottesdienstes predigte,.
in dem gegen Mietzins abgetretenen Hause der Witwe von At-
tingen geb. von der Ehren eine vorläufige Wohnung fanden. Die-
nächste Sorge war dann, in den förmlichen Besitz der ehemaligen.
Stiftskirche und zu einem damit möglichst in Verbindung stehen-
den Kloster zu gelangen. Zu ersterem Zwecke reiste P. Honorius
von der Ehren mit dem Provinzsekretär P. Otto Heiden nach
Jülich, um sich vom dortigen Stiftskapitel jene Kirche^ welche
noch immer sein Eigentum war, zu erbitten. Am 25. Okt. 1652
wurde auch vom Stiftssekretär Wilhelm Coppoertz die betreffende
Schenkungsurkunde ausgestellt; die Minoriten mussten sich nur
verpflichten, die Persolviernng der zwei in gedachter Kirche für
die Herzoge von Jülich gestifteten Wochenmessen gegen jährlich
vom Stiftsquästor in Düren zu empfangende 5 Malter Korn zu
übernehmen. Über die Übernahme dieser Verpflichtung stelltent
auch die beiden nach Jülich gereisten Minoriten namens des neuen
Klosters am 28. Oktober 1652 einen Revers aus.
Hatte man übrigens auf diese Überlassung der Kirche voa
8. Das Kloster zu Nideggen. 149
vornherein begründete Hoffnung, so war dies um so weniger der
Fall bezüglich der Erwerbung eines der in ihrer Nähe gelegenen
•ehemaligen Stiftshäuser, nm dasselbe zu einem Kloster ein-
zurichten. Gerade das hierzu am geeignetsten befundene war im
Besitze des Ealvinisten Bernhard von Binsfeld, von welchem ein
Entgegenkommen am wenigsten zu erwarten war. Doch dieser
machte keine Schwierigkeit, wenigstens von dem am Hause
.gelegenen Baumgarten 3 Morgen als Bauplatz um 200 Etlr.
für ihn selbst und einen Severin für seinen Sohn Wilhelm Werner
abzutreten und zudem in eine rücksichtsvolle Abgrenzung des die
Kirche umschliessenden Terrains zu willigen. Am 22. Febr. 1653
wurde der betreffende Vertrag abgeschlossen, so dass nun an den
Bau des neuen Klosters gegangen werden konnte. Zu der auf
den 4. Juni 1654 festgesetzten Grundsteinlegung lud P. Honorius
den Landesherrn, welcher gerade damals in dem zwischen Bonn
lind Köln gelegenen Wesseling sich aufhielt, ein; derselbe er-
nannte seinen Nidegger Amtmann, Herrn von Gymmenich in
Vlatten, zum Stellvertreter. In dessen Gegenwart legte dann der
Jülichsche Kriegskommissär und Amtmann von Heimbach, der
schon genannte Herr Franz Theodor von Kolff, ein Verwandter
des P. Honorius, den Grundstein. Die ganze Feierlichkeit wurde
•eingeleitet mit einem Hochamte in der Pfarrkirche; von da aus
bewegte sich dann eine feierliche Prozession an den Bauplatz, an
welchem angelangt P. Theodor Etzweiler eine den Umständen
«entsprechende Predigt hielt. Nach Jahresfrist konnte das neue
Kloster, in welchem in der Folge durchschnittlich 18 Konven-
lualen wohnten, bezogen werden.
Nebenher mussten aber auch an der Kirche, soweit sie
überhaupt noch bestand, grosse und durchgreifende Reparaturen
vorgenommen werden; insbesondere wurde die alte Sakristei auf
<ier Nordseite ihrem ursprünglichen Zwecke wieder übergeben
und die ttuf der Südseite befindliche Seitenkapelle als Ver-
bindungsgang mit dem Kloster eingerichtet. Nach Vollendung
dieser Arbeiten weihte am 20. Mai 1697 der Steinfelder Prä-
monstratenserabt Michael die Kirche zu Ehren des hl. Johannes
£v. und der Wundmale des hl. Franziskus von neuem ein
«nter Verlegung des jätrlicben Kirchweihfestes auf den Sonntag
nach S. Joannis ante portam latinam (6. Mai). Gleichzeitig nahm
er auch die Weihe des Hochaltars zu Ehren des hl. Johannes
150 ly. Die erhalten gebl. alten u. später gegr. neuen Klöster.
Bapt. (?) und der beiden Nebenaltäre, von denen der linke der
allerseligsten Jungfrau und der rechte dem hl. Antonius voii
Padua gewidmet war, vor.
Am 5. Juni 1757 feierten die Minoriten das Dankfest ihres
hundertjährigen Einzugs in das Nidegger Kloster. Hierzu gab
die Stadt eine Beisteuer von 5 Rtlr. 80 Albus, „weil dahiesigea
Kloster viele Andachtsübungen aufgebracht und die Schulen in
stand gebracht, auch sonsten die Bürgerschaft in vielen Stücken
(durch das Kloster) emporgesetzt worden." Bei der französischen.
Invasion gegen Ende des 18. Jahrhunderts wurde das Kloster
samt Kirche auf den Abbruch verkauft und die in letzterer be-
findliche Orgel der Pfarrkirche geschenkt, in der sie sich jetzt
noch befindet^). Aus den letzten Zeiten desselben können fol-
gende Guardiane und sonstige Offizialen namhaft gemacht werden :
a) Guardiane: 1769/72 Kaspar Jostes, 1775/78 Nazarius Engels^
1778/81 Reiner Müller, 1781 und 1787 Cunibert Vossen, 1782^
und 1787 Konstantin Obenberger, 1793 Kornel Vasbender, 1796
Innozenz Fuchs; b) Vikare: 1769 Emerich Meyer, 1770Cöle8tiD
Bolten, 1775/78 Meinolph Knips, 1778 Julius Kremer, 1779/82
Moritz ürbig, 1782/c.87 Rizerius Buscher, 1787 Elzearius Hültzer,
1793 Adrian Eisen; c) Prediger: 1769/72 Pankratz Ebertz,.
1775/81 Prokop Ferrant, 1781/84 Elzear Hültzer, 1784/c.90
Heinrich Leimkühler, 1793 Terentius Topp; d) Gymnasial^
lehrer: 1769 Gaudiosus Herbst, 1776/81 ff. Willibrord Weber,.
1776/77 Liberius van Herdt, 1793 Terentius Topp. Am 4. Nov.
1775 starb daselbst der Jubilar P. Winand Hansen.
9. Das Kloster za Siegburg,
Zu Siegburg befand sich ausser dem berühmten Bene-
diktinerkloster lange Zeit ein Kloster von regulierten Chorfraue»
(Antoniterinnen), welches um das Jahr 1565 einging, worauf
Kloster und Kirche mit den grösstenteils zu Niederpleis ge-^
tegenen Gutem jenem Benediktinerkloster zufielen. Der um die^
Ausbreitung der kölnischen Minoritenprovinz so sehr besorgte P.
Honorius von der Ehren richtete auch auf jenes verlassene Kloster
sein Augenmerk und wandte sich 1646 an den Abt des ge-
1) Gefällige Mitteilung des H. H. Oberpfarrers Ernst von Nideggen*^
9. Das Kloster zu Siegburg. 151
nannten Benediktinerklosters, N. von Bellinghausen, mit der Bitte
um Überlassung desselben an seinen Orden. In Anbetracht der.
damaligen unruhigen Zeitläufe konnte er jedoch keine bestimmte
Zusage, sondern nur die Versicherung erhalten, dass jenes Kloster,
wenn es je einem anderen Orden übergeben würde, nur den
Minoriten-Konventualen zukommen sollte. Nach dem 1653 er-
folgten Tode dieses Abtes erneuerte P. Honorius seine Bitte bei
dessen Nachfolger Johann von Böek, und zwar mit günstigerem
Erfolge: nach einigem Zaudern willigte derselbe in die Überlassung
des erwähnten Klostera an die kölnische Minoritenprovinz unter
den in Nr. III der Beilagen angegebenen Bedingungen^).
Nachdem dieses Übereinkommen am 22. Sept. 1655 auf der
Versammlung der Definitoren der kölnischen Minoritenprovinz
geprüft worden war, wurde es daraufhin auch vom Ordensgeneral
gutgeheissen. Unterm 7. November 1673 bestätigte dasselbe (mit
einigen Modifikationen) der Kardinal Bernhard von Baden als
Administrator der Abtei Siegburg und erwirkte noch überdies am
31. Juli 1677 die päpstliche Genehmigung zu der erwähnten
Überlassung von Kirche und Kloster, nachdem bereits am 31* März
1667 der Kölner Kurfürst als Erzbischof und am 29. April 1667
der Herzog von Pfalz-Neuburg als Landesherr ihre bezüglichen
Zustimmungen gegeben hatten.
Kloster und Kirche waren übrigens zur Zeit ihrer Über-
gabe im ruinösesten Zustande, und es kostete viele Mühe, dieselbe
mit Hilfe von Wohltätern in ordentlichen Stand zu setzen. Be-
sondere Verdienste hierbei erwarb sich der erste Obere des neuen
Minaritenklosters, P. Laurentius Textoris, ehiedem Professor und
Vorstand des Minoritengymnasiums zu Bonn und Guardian ver-
schiedener Konvente der kölnischen Minoritenprovinz, welcher am
5. Sept. 1679 zu Münster starb. Im Jahre 1682 liess der Pro-
vinzial P. Sylvester Schweitzer an der Kirche eine neue Kapelle
zu Ehren der schmerzhaften Mutter anbauen. Der Guardian
1) Nach Delvos, Gesch. des Dek. Siegburg S. 109, hätte die
Gründung des Siegburger Minoritenklosters folgende Vorgeschichte ge-
habt: Die dortige Bürgerschaft habe den Abt Werner von Bock gebeten,
er möge durch seinen Beichtvater Bernardinus Pontanus, einen Mino-
riten, die Frühmesse in der Pfarrkirche besorgen lassen; dies habe
dann überhaupt zur Berufung von Minoriten und zur Gründung eines
Klosters für dieselben geführt.
152 IV. Die erhalten gebl. alten u. später gegr. neuen Klöster.
Joseph Hertzer brachte 1704 nicht nur diese in gleiche Höhe
mit der Kirche, sondern erbaute auch einen neuen Glockentann,
wozu der Siegburger Abt Eugen Theodosius von Höen einen
namhaften Beitrag leistete. Gleichzeitig erhielt das Kloster einen
Kreuzgang. Die Kirche, welche 1715 neu gewölbt und zugleich
innen und aussen verputzt wurde, besass drei Altäre: den
Hauptaltar, welcher von jeher der hl. Anna geweiht war, und
zwei Nebenaltäre, von denen der linke zu Ehren der allerseligsten
Jungfrau und der rechte zu Ehren des hl. Antonius am 18. April
1700 vom Siegburger Abte Franz Bernhard von Westrem geweiht
worden war.
In der neu errichteten lateinischen Schule der Minoriten
scheint ihr späterer berühmter Mitbnider und Provinzial Antonius
Wissing, der 1647 geborene Sohn des Siegburger Stadtrates Bern-
hard Wissing, den ersten Unterricht in den Gymnasialfächern bis
zur Syntax erhalten zu haben; von der Syntax an im Jahre 1661
studierte er bei den Minoriten zu Bonn. Ebenfalls aus Siegburg
stammte der schon vor der Gründung des dortigen Minoriten-
klosters in diesen Orden eingetretene Hilger Knutgenius (Kneutgen),
welcher 1669 zu Aachen vor dem apostolischen Nuntius und
1676 an der Universität Köln promovierte, 1673 Provinzial
wurde und 1688 am 15. April starb, bevor er seine theologischen
Werke im Druck veröffentlichen konnte*).
Von Guardianen und sonstigen Offizialen des Siegburger
Klosters können für dessen letztere Zeit aus der Chronik des
Kölner Klosters noch namhaft gemacht werden: a) Guardiane:
Simeon Schmitz 1769/70 (s. Beil. II), Reiner Müller 1775 und 1784,
Emmanuel Engel 1776/79, Dagobert Funken 1779/81, Roman
Fröling 1781, Karl Dohmen 1782/84, Innozenz Fuss 1787,
Cyprian Averdunk 1793, Simon Wesseling 1796; b) Vikare:
Kreszenz Kopp 1769/72, Anno Fink 1775/81, Ruffin Schmitt
1781/C.87, Gangolf Orth 1793; c) Prediger: Matthäus Wolf
1769/72, Anno Fink 1775/81, Ruffin Schmitt 1781/c.87, Doro-
theus Kuchem 1793; d) Gymnasiallehrer: Matthäus Wolff
1769, EvergislusHucklenbroich 1776/78, Barthol. Brüning 1778/81 ff.,
Dorotheus Kuchem und Deodat üpgang 1793.
1) Diese waren nach Delvos a. a. O.: In primum et quartum
sententiarum Scoti — De gratia et iustificatione — De Immaculata con-
ceptione Mariae Virginis — Mariale Scoti.
10. Da8 Kloster zu Ratin^en. 15S
Das Kloster Siegburg erlag 1803 gleich den übrigen Klöstern
der allgemeinen Säkularisation, Die Kloster- und Kircbengebäude
wurden alls baufällig abgebrochen, die einzelnen Konventualen
aber mit einer bescheidenen Pension abgefunden, wenn sie nicht
^ine Pfarrei oder ähnliche Stelle übernehmen wollten. Der F.
Dorotheus Kuchem wurde Stadtkaplan zu Siegburg und setzte
als solcher den Unterricht an der bisher vom Kloster versehenen
Lateinschule fort, bis er 1811 auf die Pfarrei Honnef befördert
wurde. Für die Lateinschule war dies von grossem Nachteile.
Erst von 1818 an wurde besser für sie gesorgt; sie entwickelte
«ich nun so günstig, dass sie 1855 den Charakter eines Pro-
gymnasiums erhielt und 1886 zu einem vollständigen Gymnasium
erweitert wurde ^).
10. Das Kloster zu Bat Ingen«
Am 30. Januar 1651 erklärte der Pfarrer Philipp Bodem
von St. Marien zu Ratingen, einem westlich von Düsseldorf ge-
legenen Städtchen, gelegentlich dem Vikare der Minoriten zu
Duisburg, P. Bernardin Scriba, dass sowohl er als auch die Stadt-
verwaltung es begrüssen würden, wenn sein Orden in Ratingen
«ich niederlassen wollte. Als der auf die Ausbreitung der
kölnischen Minoritenprovinz so sehr bedachte P. Honorius von
der Ehren zu Köln hiervon benachrichtigt wurde, begab er sich
alsbald nach Ratingen und erhielt dort wirklich vom Stadtrate
die schriftliche Zusicherung, dass man dem Projekte, wenn es
vom Landesherrn gutgeheissen werde, wohlwolleod gegenüber-
stehe. Er reiste deshalb alsbald nach Düsseldorf an den herzog-
lichen Hof und erwirkte dort auch durch Vermittelung des Hof-
marschalls und anderer Hofleute, mit denen er verwandt war,
unterm 9. März 1651 die landesherrliche Genehmigung. Mit der-
selben versehen kehrte er nach Ratingen zurück und verhandelte
aun mit dem Stadtrate über die näheren Modalitäten der Nieder-
lassung. Man verständigte sich zunächst dahin, dass dieselbe auf
einer an der Westseite der Stadt gelegenen Hofstätte an der Ecke
des Marktes und der Lintorfer Strasse errichtet werden solle.
P. Honorius erwarb deshalb im Namen der Provinz dieselbe, zu
1) Delvos a. a. 0.
154 IV. Die erhalten gebl. alten u. später gegr. neuen Klöster.
welcher noch infolge eines Legats der Gertrud von Borkendorf
zwei ihr gehörige Häuschen kamen, um 700 Rtlr. und berief
gleichzeitig im Auftrag des zu Soest auf dem Sterbebette liegen-
den Provinzials P. Bernhard Laner zunächst den Ordenspriester
Bernardin Schreiber (Scriba, alias: Lulff, Ludolphi) und den
Laien bruder Thomas Handrnp ans Duisburg nach Ratingen, etwas
später dann noch die Patres Franz Probsting' ans Bonn (als
ersten Guardian), Johannes Redecker aus Cleve und Theophil
Welli aus Lennep, welche zunächst in einem dem Pfarrkirch hofe
nahegelegenen Hause eine Mietwohnung bezogen. Sie scheinen
vorerst mehr auf seelsorgliche Tätigkeit als auf Erbauung einer
Klosterwohnung Bedacht genommen zu haben, denn erst im April
1655 wurde unter dem Guardian Christian Reinartz der Grund-
stein zum neuen Kloster gelegt im Beisein des Amtmanns von
Angermund, Friedrich Christian von Spee*). Am Feste des hl.
Franziskus (4. Okt.) 1656 bezog die . Konventsfamilie mit dem
neuen Guardian P. Karl Aveman an der Spitze dasselbe. Vor-
läufig behalf man sich mit einer darin eingerichteten Haus-
kapelle 2). Im Jahre 1659 aber nahm dieser Guardian (animo
potior quam aere dives) den Kirchenbau ernstlich in Angriff;
am Feste des hl. Bonaventura (14. Juli) wurde der Grundstein
dazu im Beisein des erwähnten Amtmannes gelegt. Im folgenden
Jahre gelangte man bis zur Aufrichtung des Daches ein-
schliesslich^), um so langsamer ging aber dann aus ver-
schiedenen Ursachen, wozu auch die im Jahre 1666 in jener
Gegend grassierende „Pest" zählte, der Bau seiner Vollendung
entgegen. Doch war dieser 1677 fertig und dem Gottesdienste
übergeben. Die Kirche erhielt drei Altäre, den gegen Westen
1) Durch Testament vom 21. Aug. 1654 hatte Ferdinand Ernst
von Erwitte zu Oft den Minoriten zu Ratingen für den Bau ihrer Kirche
ein Legat von 50 Rtlr. gegen Verpflichtung zu einer Memorie aus-
gesetzt; auch der 1654/55 versammelte bergische Landtag gewährte
ihnen ein Almosen von 8 Rtlr.
2) Nach anderen Angaben freilich wäre der Klosterbau erst nach
Vollendung des Kirchenbaues in Angriff genommen worden; damals
handelte es sich aber, wie wir sehen werden, nur um einen Vergrösse-
rungsbau.
3) Zum Dachstuhl hatte der Guardian von den Erben der Ratinger
Mark einige Bau- und Zimmerhölzer erbeten und erhalten.
10. Das Kloster zu Ratingen. 155-
gerichteten und der Stigmatisation des hl. Franziskus geweihte»
Hochaltar, einen rechten Seitenaltar zu Ehren der Mutter Gottes^
und einen linken zu Ehren des hl. Antonius. Die Einweihung er-
folgte erst 1725 am Feste (19. August) und zu Ehren des dem
Orden angehörigen hl. Bischofs Ludwig von Toulouse durch de»
Werden-Helmstadter Abt Theodor Thier. Wie in anderen Ordens-
kirchen wurde auch hier die Gürtelbruderschaft eingeführt und
ausser anderen Andachten besonders der Kreuzweg in der Fasten-
zeit in Verbindung mit einer Predigt gehalten. Das tägliche
Konventsamt fand um 9 Uhr statt, welchem an Sonn- und Feier-
tagen eine Predigt vorausging.
Wegen dieses Amtes mit Predigt, welche von vielen Pfarr^
angehörigen lieber hier als in der Pfarrkirche besucht wurden,,
entstanden 1670 Differenzen zwischen dem Ortspfarrer und
Kloster, indem jener seine Pfarrangehörigen zur Anhöning von
Amt und Predigt in der Pfarrkirche anhielt mit der Erklärung,
dass sie nur so ihrer religiösen Verpflichtung nachkämen. Die
Sache kam bis an den herzoglichen Hof nach Düsseldorf und
wurde dort derart beigelegt, dass der sonn- und feiertägliche
Gottesdienst in der Minoritenkirche ausserhalb der für den Pfarr-
gottesdienst bestimmten Zeit angesetzt wurde.
Die Verhältnisse des Klosters gestalteten sich bald so-
günstig, dass die Konventsfamilie verdoppelt werden konnte»
Dazu war aber auch eine Vergrösserung des Klosters notwendig.
Dieselbe erfolgte am 4. Dezember 1678 unter dem Guardian
P. Wilhelm Fölling durch Ankauf eines dem Bürger Arnold
Seibeck gehörigen Nachbarhauses nebst Hofraum. Es konnten so-
allmählich zu dem einen Klosterflügel noch zwei andere derart
errichtet werden, dass die Kirche den vierten einnahm. Dieser
war der südliche, während die drei anderen an den Garten, die
Werkstätten und den Hofraum des Klosters sowie an die Stadt-
mauer anstiessen. Letztere Bauten geschahen allmählich von
1691 an unter den Guardianen Daniel Rohrdorf, Gottfried Kohr-
dorf, Franz Heckermann, Hermann Lockeide und Augustin Dahler.
Als besondere Wohltäter des Klosters erwiesen sich ausser
der schon genannten Gertraud von Borkendorf der Freiherr
Friedrich Arnold von Dornich, Herr in Öflft und Welschbeck, mit
seiner Gemahlin, einer geborenen von Ei-witte, welche 1672
gegen Erlegung eines Kapitals von 300 Rtlr. ein Jahrgedächtnis.
156 IV. Die erhalten gebl. alten u. später gegr. neuen Klöster,
stifteten, dann der edle Herr Arnold von Landsberg, welcher
1698 zn seinem Seelenheile zwei Wochenmessen stiftete unter
.Erlegung von 600 Rtlr., und der herzogliche Hofmarschall
von Veltpruck, welcher 1.704 ein jährlich am 16. Februar zu
haltendes Seelenamt gegen Erlegung von 100 Talern stiftete. Am
26. Juni 1 706 schrieb der Provinzial Ambros Höschen den herzog-
lichen Hofrat Ferdinand von Schauenburg in das Verzeichnis der
Ratingenschen Wohltäter ein wegen seiner Freigebigkeit gegen
-die dortige Klosterkirche, welcher noch des Herzogs Johann
Wilhelm von Pfalz-Neuburg Gemahlin Anna Loysa von Toskana
eine silberne Monstranz schenkte.
Von den teils wegen ihrer Verdienste um Aufbringung der
zum Kloster- und Kirchenbau nötigen Mittel, teils wegen ihres
-exemplarischen frommen Wandels hervorragenden Mitgliedern
4es Klosters selbst sind zu erwähnen: der schon genannte P.
Bemardin Ludolfi, Vikar des Klosters, ^exemplaris vitae et re-
ligiositatis speculum", f 2. Sept. 1673; der gleichfalls schon er-
wähnte Laienbruder Thomas Handrup, welcher als unermüdlicher
Almosensammler manches Scherflein zu den ersten Bauten herbei-
-schaffte und nur immer das Wort „Deo gratias" im Munde
führte, t 7. Nov. 1673; P. Damian Stalfort, „religiosae vitae
scultor singularis et concionator bonus", welcher 1668 dem Kloster
als Guardian vorstand und am 16. Aug. 1677 zu Bocholt starb;
P. Paul Kremer, „devotione et religiositate memorabilis", f 9. Jan.
1681; P. Ambros Grewen, Vikar, „scriptor bonus, musicus ex-
cellens, poeta facundus, orator eloquens, modestissimae vitae et
jBultae patientiae", f 19. Aug. 1714. Aus den letzteren Zeiten
•des Klosters können folgende Obere und andere ein Amt be-
ileidende Mitglieder namhaft gemacht werden: a) Guardiane:
1769 Martin Heep, 1770 Gisbert Pellenz, 1775 Dagobert Funken,
1776/79 und 1782 Athanasius Obladen, 1779/81 Timotheus Jansen,
1784 Nazarius Engels, 1787 Viktor Kern, 1793 Chrysologus
Frenzen, 1796 Reiner Buscher; b) Vikare: 1769/71 Ruffin
Schmitt, 1775/81 Ludwig Busen, 1781 Ignaz Geitmann, 1782/90
Christoph Kratz; 1793 Evergislus Hucklenbroich ; c) Prediger:
1769/70 Ruffin Schmitt, 1775/78 Didakus Koch, 1778/81 Elzear
Htiltzcr, 1781/84 Christoph Kratz, 1784/87 Silvester Kremer,
1787/90 Suibert Trimborn, 1793 Aemilian Bannenberg, um 1782
>entschlossen sich die Ratinger Minoriten auch zur Erteilung des
10. Das Kloster zu Ratingen. 157
Lateinnnterrichts und erhielten dafür ansser dem Schulgelde nocl»
einen jährlichen Zuschuss von 120 Rtlr. aus Landesmitteln. Ais-
Lehrer an dieser Lateinschule sind aus dem Jahrgang 1793/94-
die Patres Cyrinus Krings und Ludwig Vossen bekannt. Auch*
leisteten sie in verschiedenen adeligen Häusern und Pfarreien der-
ümgegend Aushilfe. So besorgten sie 1717/24 die Frühmesse in-
der Pfarrkirche zu Lintorf, wofür sie anfangs 20 und später
21 Rtlr. jährlich erhielten. In der Kapeile zu Hubbelrath hatte»
sie 1747/70 eine ständige Deservitur; der betreffende Deservitor
wohnte in der Pastorat zu Gerresheim, in welchem Pfarrorte er
ebenfalls seelsorgliche Aushilfe zu leisten hatte. Er erhielt ausser
freier Station und bestimmten Stolgebühren noch 40 Rtlr. jährlich^
wovon er jedoch 30 an sein Kloster abliefern musste. Der erste
solche Deservitor war P. Wilhelm Gymnich. In der Pfarre
Dorendorf versah P. Aurelian Handwerk 1802 die Stelle eines«
Hilfspriesters des dortigen Pfarrers. Auch in der Ratinger Pfarre
selbst war die Beihilfe der Minoriten, besonders im Beichthören
und im Versehen der Kranken, ebenso begehrt wie freiwillige
geleistet.
Doch reichten die Einnahmen aus diesen Aushilfen und ans
dem Schulunterrichte sowie aus den Messstipendien zum Unter-
halt der Konventsfamilie, welche sich durchschnittlich auf 13 Per-
sonen belief, nicht aus, und musste darum auch zum Terminieren
(Almosensammeln) die Zuflucht genommen werden. In der Stadt
Ratingen selbst hatten die Minoriten drei gesetzmässige ^Haupt-
termine" (Butter-, Korn- und Fleisch-Termin), doch terminierteik
sie auch im Amte Angermund Getreide und Eier und im all-
gemeinen noch zu Weihnachten, Ostern und Maria Geburt Kerzen-
geld. Von 1795 an verminderten sich jedoch infolge der Kriegs-
zeiten diese Einnahmen bedeutend, und zwar nicht bloss aus dem»
Terminieren, wie sich leicht denken lässt, sondern auch durch
Einstellung des staatlichen Zuschusses für Abhaltung des latei-
nischen Schulunterrichts. Das Kloster geriet dadurch in grosse
Not, so dass es bei der allgemeinen Säkularisation im Jahre 1803^
fast mehr Passiva als Aktiva hatte ^). Dies trug wohl auch dazu
1) Das Jahr zuvor zählte es ausser dem Guardian Alardus Dohmeix
noch folgende Patres: Evergislus Hucklenbruck, Kauut Simons, Pa-
schasius Heim, Cyrinus Krings, Chrysost. Hirsch, Markus Deboeur und
158 IV. Die erhalten gebl. alten n. später gegr. neuen Klöster.
bei, dass es von der Regierung Kurbayerns, dem es alA Säknlari-
sations-Objekt zufiel, als eines jener Zentralklöster bestimmt
wurde, in welche auch die Mitglieder anderer Klöster gleichen
Ordens, welche keine Pfarrstelle oder dergleichen annehmen
konnten oder wollten, geschickt wurden. Für jedes Mitglied
eines solchen, also auch des Eatinger Zentralklosters, wurden zum
jährlichen Unterhalte 125 fl. ausgeworfen, wozu die Mittel aus
dem Verkauf der ganz aufgehobenen Klöster und nötigenfalls aus dem
allgemeinen Klosterfonds flössen. Auch wurde noch ein (jedoch
ziemlich beschränkter) Termin gestattet. Da aber auch der
Unterhalt der Gebäulichkeiten eines solchen Zentralklosters Kosten
verursachte und dies besonders beim Ratinger zutraf, so trug
man sich an höchster Stelle bereits 1807 mit dem Gedanken,
dieses aufzuheben und zu verkaufen, die einzelnen Mitglieder aber
ihre Pension bei Verwandten und Freunden verzehren zu lassen.
Es stellte sich jedoch heraus, dass sich dies nicht so leicht ver-
wirklichen lasse; man liess es dai*um beim alten, wies aber zur
Instandhaltung der Gebäulichkeiten jährlich zu geringe Summen
an, so dass darunter Kirche und Kloster litten. Sowohl 1816
als auch 1820 war man daran, dieses zu einem Schulgebäude
umzugestalten, aber erst, nachdem es 1834 in das Eigentum der
Stadt übergegangen war, kam der Plan zur Ausführung. Hierbei
wurde auch die Kirche zur Schule umgebaut, deren Inventar der
katholischen Pfarrkirche überwiesen und die Gebeine der darin
begrabenen Minoriten auf den städtischen Friedhof überführt.
Damals lebte noch der oben genannte P. Paschasius Heim,
welcher erst am 27. Juni 1843 im Alter von 83 Jahren als der
letzte Minorit von Ratingen starb. Im Jahre 1809 sah er noch
12 Mitbrüder um sich, vier Patres (es waren dies Cyrinus
Krings (Oberer), Madoalt Ferdinand, Peter Heim, ein leiblicher
Bruder von ihm, mit welchem er aus Lennep gekommen war,
und der aus dem Franziskanerkloster Düsseldorf in Ratingen
untergebrachte Adam Knorzer) und 8 Laienbrüder. Von früher
Aurelian Handwerk; hiezu kamen noch zwei Laienbrüder und ein Ter-
tiarier. Die Nachrichten über die letzten Schicksale des Klosters Ra-
tingen beruhen teilweise auf gefälligen Mitteilungen des Herrn Pfarrers
Weyers in Ratingen, grösstenteils aber auf solchen eines anderen,
nicht genannt sein wollenden Herrn.
11. Das Kloster zu Neersen. 159
daselbst verstorbenen Minoriten seien erwähnt Martin Heldt
t 7. Aug. 1768, Gregor Kayser t 8. Mai 1774 und Paschal Mertz
t 12. April 1776, letztere beide als Jubilare.
11. Das Kloster za Neersen.
Der Freiherr Adrian Wilhelm von Viermundt, Herr von
Neersen usw., Marschall des Herzogtums Jülich, und dessen Ge-
mablin Johanna geb. Freiin von Bongardt hatten im J. 1652 den
gemeinsamen Beschluss gefasst, auf ihrer Burg zu Neersen eine
Kirche zu erbauen, und hierüber, besonders über die Dotation
derselben, am 25. März 1652 eine beide Teile bindende Urkunde
ausgestellt. Während des Baues starb jedoch diese Gemahlin.
Der überlebende Gemahl fasste nun den Entschluss, ausser der
Kirche noch ein Kloster zu errichten und beides den Minoriten,
von denen ihm besonders P. Honorius von der Ehren bekannt
war, zu übergeben. Durch dessen Vermittlung wurde die Sache
auch dem zu Bonn im August 1657 versammelten Provinzkapitel
vorgelegt und von diesem gebilligt. Infolgedessen kam der mit
ihrer Ausführung betraute P. Honorius, damals Guardian in Bonn,
nach Neersen, um von der Kirche und dem für das Kloster an-
gewiesenen Platz Besitz zu ergreifen. Es geschah dies mittels
einer am 7. Mai 1658 vom Notar Gerhard Venhoven in Gegenwart
der Zeugen N. von Stockheim und Ernst Fabricius ausgestellten
Urkunde. Die Bedingungen, unter welchen diese Übergabe er-
folgte, sind in Beilage Nr. IV enthalten. In der eingangs er-
wähnten Urkunde vom 25. März 1652 waren als Dotation der
Kirche verschiedene jährliche Gefälle bestimmt; statt dieser ver-
pflichtete sich der Freiherr von Viermundt am 23. April 1665
zur einmaligen Erlegung einer Kapitalssumme von 8000 Reichs-
talem, und zwar sollten die ersten 1000 schon auf nächste Weih-
nachten entrichtet werden. Die betreffende Urkunde wurde sowohl
von diesem Freiherru und von seiner (zweiten) Gemahlin Maria
geb. Freiin von Horst als auch vom Guardian und vom Vikar
des Klosters, den Patres Anton TormöUen und Johannes Otter-
stadt, unterzeichnet und schliesslich noch am 16. Juni 1665 vom
Kölner Kurfürsten Max Heinrich von Bayern kraft erzbischöflicher
und ordentlicher Autorität konfirmiert^).
1) Von diesen 8000 Reichstalern waren aber bei dem 1681 er-
folgten Ableben des Freiherrn von Viermundt erst 1000 abgetragen,
160 IV. Die erhalten gebl. alten u. später gegr, neuen Klöster.
Die 64 Fuss lange und 30 Fuss breite Kirche konsekrierte
der Kölner Weihbiscliof Petrus von Walenburg am 17. Juni 1671
zu Ehren der unbefleckten Empfängnis Maria, von den drei Al-
tären in derselben aber den Hochaltar ebenfalls zu Ehren der
allerseligsten Jungfrau und die beiden Nebenaltäre zu Ehren der
hl. Franziskus uud Antonius. Ausser den besonderen Ordensfesten
waren noch besonders die Feste der hl. Johannes Ev., Maria Magda-
lena, Barbara und Irmgard feierlich zu begehen; zu Ehren der
letzteren Heiligen fand an ihrem Feste auch eine Prozession voa
der Pfarrkirche zu Neersen nach dem zwei Stunden entfernten,
St. Irmgardenberg statt, an welcher sich auch die Mitglieder des
Klosters beteiligten. Ausserdem wurde auch die Gürtel- und die
Antonius-Bruderschaft eingeführt, von denen jede an einem be-
sonderen Sonntag im Monate ihre Versammlung hatte. Die eben-^
falls im Orden gebräuchliche Feier der Freitage in der Fastenzeit
zu Ehren des bitteren Leidens fand auch zu Neersen statt unter
eifriger Teilnahme der Gläubigen aus der ganzen Nachbarschaft,
ebenso fieissig wurden auch die Predigten an den Sonn- und
Feiertagen besucht.
Wie sich leicht denken lässt, wählten die Stifter dieser
Kirche dort auch ihr Familienbegräbnis und Hessen zu
diesem Zwecke in derselben eine Gruft errichten. Die Leiche-
des 1681 gestorbenen Stifters selbst war die erste, die dort bei-
gesetzt wurde. Ausserdem Hess der Graf Friedrich Wilhelm von
Viermundt, kurkölnischer Rat und Präsident des Wetzlarer Eeichs-
kammergerichts, seiner Gemahlin Eleonora Magd. geb. Gräfin von
Bentheim-Tecklenburg (geb. 7. Febr. 1687, gest. 10. März 1727),.
seiner Tochter Maria Isabella (geb. 12. Sept. 1706, gest. 9. Jan.
1728) und seinem Sohne Joseph Ernst Damian Max (geb. 30. Okt.
1707, gest. 7. April 1730), welche ebenfalls dort beigesetzt
wurden, ein an der Südwand der Kirche sich erhebendes Monu-
wegen Erlegung der übrigen 7000 machten seine Erben Schwierig-
keiten; wenigstens waren sie bei Abfassung der Deductio noch nicht
entrichtet. Deren Verfasser wendet sich jedoch an den Ordenschrono-
logen, für welchen diese Deductio bestimmt war, mit folgenden Worten:
„Haec, Pater Magister Chronologe, non ideo suggesserim, ut typo vnl-
gentur; iticredibili enim iniuriae cederet excellentissimae huic familiae,.
cuius avitis parentibus ecclesiara cum fundo conventus offerentibns,.
pleraque etiam alia beneficia praestantibus gratias referre oporteret*
11. Das Kloster zu Neersen. 161
nient aus schwarzem Marmor von 14 Fuss Höhe und 7 Fuss Breite
setzen^).
Mit dem Bau des Klosters auf dem vom Stifter angewie-
senen Grund und Boden wurde alsbald begonnen. Um denselben
durch Unterstützung zu beschleunigen, gab der Kölner Kurfürst
Max Heinrich von Bayern unterm 20. Dez. 1658 die Erlaubnis,
auch in seinem weltlichen Gebiet Bauholz sammeln zu dürfen;
am gleichen Tage erteilte er auch seinen erzbischöflichen Konsens
zur Klostergründung überhaupt. Im Jahre 1679 war der ganze
Bau ^) schon geraume Zeit vollendet. In demselben wohnten
durchschnittlich 17 Religiösen.
Aus der letzten Zeit des Klosters können folgende Guardiane
und sonstige Off izialen namhaft gemacht werden: a) Guardiane:
1769 und 1775/78 Friedrich Lersch, 1770/72 Athanasius Obladen,
1778/81 Nazarius Engels, 1781/84 Urban Reder, 1784/87 Timo-
theus Jansen, 1787/90 Theodoret Eisen, 1793/96 Cunibert Vossen,
1796 Leopold Eggerath; b) Vikare: 1769/72 Anastasius Gracht,
1775 Bemard Meinertshagen, 1776 Moritz ürbig, 1778/87 Modest
Reiners, 1787 Athanasius Obladen, 1795 Ägid Leonards; c) Pre-
diger: 1769 Theodor Scherpenseel, 1770 Ernst Peerboom, 1775/79
Rupert Wolter, 1779/c.87 Pins Vroemen, 1787 P.Guardian, 1793
Ägid Leonards; als besondere Festtagsprediger erscheinen: J 769/72
Alois Meyerbach und 1793 Adauktus Nothof er.
Der letzte Guardian (P. Leopold Eggerath) gab sich, wahr-
scheinlich in der Absicht, das Kloster vor der Aufhebung zu be-
wahren, alle Mühe, die Klosterkirche zur Pfarrkirche zu erheben;
denn Neersen gehörte damals noch zur Pfarrei Anrath. Wirklich
gelang es ihm, da gerade auch der Pfarrer Stutz von Anrath
gestorben war, dass Neersen am 18. Sept. 1798 eine eigene Pfarrei
und die Klosterkirche zur Pfarrkirche, der genannte Guardian
aber erster Pfarrer wurde. Die übrigen Patres sollten im Kloster
verbleiben und dem Pfarrer in der Seelsorge beistehen; doch
verliess einer nach dem anderen das Kloster, um selbst eine Seel-
1) Coniux et pater moestissimus triplicis hoc doloris monumentum
erigebat Marmor habet lacrymas, et tu laerymare, viator, Marmore ni
duro durior esse velis.
2) ^Cuius officinae passim compendiosae paupertatem quandam
produnt religiosam, proportionato tamen nitore ornatam."
11
162 IV. Die erhalten gebl. alten u. später gegr. neuen Klöster.
sorgestelle zu libernehmen; nur P. Tobias Flamme blieb als Vikar
des Pfarrers. Durch die Säkularisation wurde das Kloster förm-
lich aufgehoben und dessen Gebäude nebst sonstigem Grund und
Boden eingezogen. Hiennit ging auch die vom Feldkaplan des
Generals Johann von Werth 1566 erbaute und mit dem ganzen
Besitztum vom Kurfürsten und Erzbischof Maximilian Friedrich
mittels Urkunde vom 21. Dez. 1771 dem Neersener Minoriten-
kloster tibergebene Kapelle Klein- Jerusalem verloren. Im J. 1803
sollte die neue Pfarre Neersen wieder aufgehoben werden, doch
gelang es den dringenden Vorstellungen der Pfarrgemeinde, dass
davon Umgang genommen wurde. Vielleicht „aus Dankbarkeit",
mehr wohl noch in der Absicht, die Klostergebäude mit Liegen-
schaften wieder zurück zu erhalten, stellte Pfänder Eggerath die
ursprünglich der unbefleckten Empßlngnis Mariens geweihte Kirche
mit Pfarre unter den Schutz des hl. Napoleon und berichtete
darüber an Kaiser Napoleons damalige Gemahlin Josephine; er
erreichte so wirklich die Zurückgabe der Klostergebäude. Ob die
Zurückgabe an die Kirchen- oder Zivilgemeinde stattfand, kann
jetzt, nachdem die betreffende Urkunde nicht mehr vorhanden
ist, nicht genau bestimmt werden. Es scheint aber, dass diese
Urkunde selbst nicht klar hierüber sich ausdrückte, denn es ent-
standen schon frühzeitig zwischen der Kirchen- und Zivilgemeinde
Besitzstreitigkeiten, welche sich bis in die jüngste Zeit fortsetzten.
So kam es, dass das Kloster teils kirchlichen, teils zivilen Zwecken
diente; ein Teil war Pfarr- und Vikariewohnung und Schule, ein
anderer Bürgermeisteramt, Post, Spritzenhaus usw. Heute befinden
sich in den alten Klosterräumen die Wohnungen des Pfarrers, des
Vikars, des Polizeidieners, das Bürgermeisteramt und ein Geschäfts-
haus. Der erste Pfarrer und letzte Guardian Leopold Eggerath
übernahm 1812 die Pfarrei Willich, der gegenwärtige Pfarrer ist
der hochw. Herr Joseph Storms, dessen Gefälligkeit wir die Mit-
teilungen über die letzten Schicksale des Neersener Minoriten-
Klosters verdanken.
12. Das Kloster zu Montjoie.
Auf der im April 1690 zu Lennep stattfindenden Provinz-
versammlung brachte der Nideggener Guardian Hubert Mertens
den Wunsch des Städtchens Montjoie nach einer Minoriten-Nieder-
11. Das Kloster zu Montjoie. 163
lassang in seinen Mauern vor. Dieselbe verhielt sieh jedoch noch
ablehnend hiergegen, aber die drei Jahre später stattfindende
Yersammlnng machte eine bezügliche Znsage. Doch geschah in
der Sache selbst nichts bis zum Jahre 1711; in diesem erneuerten
die Bürger von Montjoie ihre Bitte beim damaligen Provinzial
Btuilo Schmitz, welcher zu Nideggen geboren und darum ein
naber Landsmann von ihnen war. Diese Landsmannschaft soll
denn auch das meiste dazu beigetragen haben, dass das Projekt
%ar Ausführung kam. Zunächst stellte die Stadt Montjoie eine
von Pfarrer und Stadtrat ^) nebst 30 andern Bürgern unterschriebene
und vom 25. Okt. 1711 datierte Urkunde aus, wodurch sie das
Anerbieten der Minoriten, in Montjoie ein Kloster zu gründen, in
Anbetracht des grossen geistlichen Nutzens, besonders aber der
von denselben angebotenen Erteilung des Unterrichts in den
unteren drei Qymnasialklassen dankbarst annehmen und den von
denselben zu erwerbenden Grund und Boden für steuerfrei er-
klären. Von Seiten der Minoritenprovinz^) wurde in einer anderen,
zu Köln am 30. Okt. 1711 ausgestellten Urkunde das Einverständnis
mit dieser Erklärung ausgesprochen. Der landesherrliche Konsens
erfolgte durch eine zu Düsseldorf am 11. Febr. 1712 ausgestellte
Urkunde. Alsbald begaben sich der zum ersten Oberen bestimmte
P. Robert Watterkan mit den Patres Franz Molens, Felizissimus
Hochsteden und Hyazint Kuckeisdorf nebst dem Laienbruder
Maximin Thielen nach Montjoie, um daselbst die neue Kloster-
familie zu begründen.
Zunächst war ein geeigneter Bauplatz für Kloster und Kirche
auszusuchen. Wohl hatte der Landesherr zwei Plätze hierfür un-
entgeltlich angeboten: die „Burgau^ in der Niederung und den
„Gringel" auf dem Berge mitsamt den Ruinen einer ehedem dort
gestandenen Burg; aber wie der erste Platz sich als ungeeignet
1) Quirinus Brewer pastor — Joannes Brewer p. t. praetor —
Joannes Winandns Stolz p. t — Wihelmus Kessel consul — Andreas
■Gorgens consul — Mathias Haas Senator — Henricus Krantz Senator —
Didericus Gorgens Senator — loannes Michael Diederichs Senator —
Petrus Neuss Senator.
2) Vertreter durch die Patres; Bruno Schmitz Provinzial, Edmund
Bunger Exprov. und Defin. perp., Michael Ordenbach Defin. perp.,
Eeiner Coenen Dr. theol. u. Provinzsekretär, Georg Richermo Definitor
und Guardian zu Köln.
164 IV. Die erhalten gebl. alten u. später gegr. neuen Klöster.
erwies wegen der häufigen Übergehwenajnnngen durch die Roere^
so auch der zweite wegen der zu grossen Steilheit, ja ünpassier-
barkeit besonders zu Winterszeiten. Man lenkte deshalb seine
Blicke auf die an der Nordseite des Städtchens gelegene „Jun-
kerau", ehemaliges Besitztum der Herren von Au, welches nun in
den Händen mehrerer Privatbesitzer (Peter Braun, Wilhelm Kesseler^
Wilhelm Titz, Barth. Müller, Dietrich Dunkel und Johann Reinartz)
war. Von diesen erwarben denn auch die Minoriten dasselbe um
den Preis von 1406 Rtlr., welche sie teils bar erlegten, teils gegen
Verzinsung schuldig blieben.
An den Kloster- und Kirchenbau, wozu der Kurfürst von
Köln am 21. Mai 1712 seine erzbischöfliche Genehmigung gegeben
hatte, konnte jedoch aus Mangel an den nötigen Mitteln vor 1719
nicht geschritten werden. In diesem Jahre aber, in welchem an
die Stelle des verstorbenen Provinzials P. Leonhard Melehers der
oben beim Kölner Kloster öfters genannte P. Georg Richermo als
Provinzkommissär trat und wieder Provinzgelder zur Verfügung
stellte, wurde zunächst mit dem Klosterbau Ernst gemacht und
derselbe soweit gefördert, dass die bisher in Privatwohnnngen
untergebrachten Minoriten — 15 an der Zahl — denselben binnen
Jahresfrist beziehen konnten; für ihren Lebensunterhalt waren sie,,
die ausser der seelsorglichen Tätigkeit mit Erteilung des ver-
sprochenen lateinischen Unterrichts beschäftigt waren, nur auf
die Erträgnisse der Sakristei (durch Persolvierung von Messen)
und auf die Wohltaten der Gläubigen angewiesen.
Da an einen Kirchenbau in der ersten Zeit der Nieder-
lassung ebenfalls nicht zu denken war, errichtete der erste Guar-
dian P. Robert Watterkan zunächst ein Notkirchlein, das er mit
einem Bildnisse der Mutter Gottes von Loretto schmückte. Diesem
wurde allgemein sehr verehrt und schrieben viele Kranke, die zu
ihm vertrauensvoll ihre Zuflucht nahmen, ihre wunderbare Heilung
dieser ihrer Verehrung zu. Insbesondere sollen mehrere vor der
Taufe gestorbene Kinder, welche zu jenem Bilde gebracht wurden,
so lange wenigstens wieder lebendig geworden sein, bis sie die
Gnade der Taufe empfangen hatten. Ein Soldat der Montjoier
Besatzung, welcher an einem für unheilbar erklärten Gebrechen
litt, erklärte 1714 vor dem Stadtamtmann Joh. Wilh. Brewer und
den Schöffen Mathias Voll und Peter Schreiber sowie dem Guar-
dian P. Leonhard Melchers und Professor P. Daniel Nöll seine
12. Das Kloster zu Montjoie. 165
Heilung infolge der Zuflucht, die er zu jenem Bilde genommen:
«ine Erklärung, welche zwei seiner Kameraden mit ihm eidlich
bekräftigten.
Erst im Oktober 1725 konnte man an den Bau der Kirche
^ehen; den vom Provinzial Odendabl benedizierten Grundstein
legte im Auftrage des Landesherrn der Stadtamtmann (praetor)
Joh. Wilhelm Brewer. Unter der Fürsorge des P. Prosper Kuh-
mann und der folgenden Guardiane schritt der Bau stetig, wenn
auch langsam (wegen der mangelhaften Mittel), voran. Als beson-
dere Wohltäter hierbei erwiesen sich Joh. Wilh. Kesseler, „geist-
licher Vater" des Klosters, welcher zum Besten des Kirchenbaues
eine Wiese hergab, Alex. MargraflF aus Bustingen, welcher zum
Unterhalte des ewigen Lichtes 50 Taler schenkte, und Petrus
Richartz, Pastor in Simmeradt, welcher mit 150 Reichstalern ein
Quatemberamt stiftete. Im Jahre 1729 war der Bau, in welcher
das erwähnte Notkirchiein als Kapelle einbezogen wurde, soweit
gediehen, dass das Dach aufgesetzt werden konnte 5 die innere
Ausschmückung war aber um 1735 noch nicht vollendet. Näheres
über deren Vollendung kann auch nicht mehr angegeben werden.
Die Aufhebung des Klosters geschah noch unter der fran-
zösischen Republik durch Konsulardekret vom 20 prairial X. Später
v^urden durch besonderes kaiserliches Dekret die Klostergebäude
der Zivilgemeinde Montjoie zu Schulzwecken überlassen und dem-
entsprechend ausser dem Bürgermeisteramte die drei katholischen
Schulen und eine evangelische dort untergebracht-, ausserdem be-
finden sich noch Lehrerwohnungen darin. Die geräumige Kloster-
kirche wurde nach der Aufhebung als Annexkirche der Pfarrei
1)eibehalten, später aber, nachdem das infolge eines am 16. Juni
1860 dort ausgebrochenen Brandes zerstörte Innere wieder her-
gerichtet worden war, der Hauptpfarrgottesdienst in diese ehe-
malige Minoriten- (Au-) Kirche verlegt, während die eigentliche
Pfarrkirche, wenn sie auch Namen und Rechte behalten hat,
doch tätsächlich zu einer blossen Annexkirche herabgesunken ist.
Jener Brand war in der im obern Teile der Kirche gelegenen
Lorettokapelle, an welche sich der Hochaltar anlehnte, ausgebrochen;
bei der Restauration wurde diese Kapelle in den untern Teil der
Kirche verlegt^).
1) Gefällige Mitteilung von Hrn. Dr. Vogt, Professor am Priester-
seminar in Köln.
166 IV. Die erhalten gehl, alten u. später gegr. neuen Klöster.
Von den Guardianen und sonstigen Offizialen des Kloster»
können noch folgende namhaft gemacht werden: a) Gnardiane:
Athanas QWaden 1769, Martin Heep 1770, Karl Dohmen 1775/78,
Cnnibert Vossen 1778/81, Justus Bickel 1781/84, Raphael Giert-
mtthlen 1784 (f 16. Apr. 1787), Konstantins Obenberger 1787/90,
Emmeran Vt^iddekind 1793/96, Cy rill Schmitz 1796 ff.; b) Vikare:
Foilan Wolter 1769/72, Justus Kremer 1775/78, Pankratz Ebertz
1778/79, Anton Lorscheid 1779/81, Alard Dohmen 1781/84, Libe-
ratus Lützeler, Karl Dohmen 1787, Wilhelm Weber 1793; e) Pre-
diger: Ludwig Natten 1769, Thomas le Clerc 1770, Christoph
Kratz 1775/78, Damian Winterich 1778/82, Gereon Savels 1782—
c. 90, Otto Weingarts 1793 ff.; als besondere Festtagsprediger er-
scheinen: Foilan Wolter 1769/72 und Juventius Sonntag 1776;
d) Gymnasiallehrer: Gratian Braam 1769, Alard Dohmen
1769/80, Juventius Sonntag 1776, Evergislus Hticklenbroch 1777,
Polykarp Gouders 1778/81 ff., Columbin Zimmer 1780, Otto Wein-
garts und Ludwig Hahn 1793.
13. Das Kloster zu Münster.
Die Gründung dieses Klosters, des Hauptklosters der west-
fälischen Kustodie, ist etwas in Dunkel gehüllt. Doch dürfte die
Angabe des Minoriten P. Hermenegild Limberg (1739 — 1742 Pro-
yinzial), wonach die Minderbrüder von Soest aus im J. 1247 zu
Münster festen Fuss gefasst haben, das Richtige treffen; denn
schon 1249 und 1250 soll der Minderbruder Henricus de Africa
d^elbst durch beiligmässigen Wandel hervorgeleuchtet haben. Es
muss darum die gewöhnlich in die Regierungszeit des Bischofs
Gerhard von der Mark (1261 — 1271) verlegte erste Ansiedlung
der Minoritep zu Münster als auf Missverständnis beruhend be-
zeichnet werden; dieser Bischof dürfte ihnen nur ein anderes^
grösseres Kloster und z\yar jenes am Ufer der Aa auf der Neu-
brückepstrasse gelegene, welches bisher die nach Coesfeld über-
siedelnden Augustinerinnen inne hatten, angewiesen haben ^).
1) Die Angabe, dass ^in förmlicher Klostertausch zwischen diesen
Augustinerinnen und den bisher in Coesfeld angesiedelten Minoriten
stattgefunden habe, muss wieder als auf Missverständnis beruhend be-
zeichnet werden; ein früherer Aufenthalt der letzteren zu Coesfeld ist
nicht nachzuweisen und jedenfalls hätten sie dort kein solches Kloster-
13. Das Kloster zu Münster. 167
Schon bald nach Erlangung dieses Klosters scheinen die
Minoriten die dazu gehörige (einschiffige) Kirche durch einen
Anban auf der Südseite in eine zweischiffige verwandelt zu haben.
Sicher aber wurde sie erst 1656 durch einen weiteren Anbau auf
der Nordseite, der die St. Antoniuskapelle aufzunehmen bestimmt
war, in eine dreischiff ige verwandelt; den Grundstein hierzu legte
am 1. Mai 1656 der Fürstbischof Christoph Bernhard von Galen,
während das Domkapitel, der münsterländische Adel und die
münsterländischen Städte mit Münster selbst an der Spitze je
einen Eckstein legten. Dieser Bau wurde 1659 vollendet, wie
das in den Schlussstein eingelassene Ghronostichon der folgenden
drei Hexameter lehrt:
Nono ChrlstophorVs BeraarDVs eplsCopVs anno
SVb RoChl Gasen nono qVoqVe praesIDIs^) anno
IsthaeG eVeXIt PataVIno teGta parentl.
Die der hl. Katharina geweihte Kirche zählte sechs Altäre.
An Stelle des baufälligen Hochaltars liess der vorerwähnte Bischof
auf seine Kosten einen neuen errichten, den er am 25. April 1655
wieder zu Ehren der hl. Jungfrau und Märtyrin Katharina ein-
weihte, wie er gleichzeitig auch die Weihe von drei neuen
Glocken, von denen die erste er selbst, die zweite das Domkapitel
und die dritte die Stadt Münster gestiftet hatten, vornahm. Als
Nebenaltäre folgten zunächst der Muttergottes- und der Anna-
Altar, welch letzteren als neuerrichtet derselbe Bischof gleich-
zeitig mit dem Hochaltar konsekrierte ; hierauf kamen der Fran-
ziskus- und der Antonius- Altar; der dem hl. Joseph geweihte
befand sich in einer eigenen zwischen dem Hochaltar und dem
Muttergottesaltar angebrachten Kapelle. Den Antoniusaltar mit
Kapelle liess derselbe Fürstbischof um 1500 Rtlr. neu herstellen.
Aus Dankbarkeit für diese und viele andere Wohltaten verpflichtete
sich der Klosterkonvent am 1. Mai 1683 durch eine von den
Patres : Provinzkommissär Aurelius Galenius, Guardian Rochus
gebäude besessen, dass sie es den Augustiner-Chorfrauen zum Tausche
hätten anbieten können. — Allerdings kommt eine „domus fratrum
minorum" zu Münster erst 1271 das erstemal urkundlich vor; aber wie
anderwärts schon längere Zeit vor der ersten urkundlichen Erwähnung
Minoriten (ebenso wie andere Ordensleute) sich aufhielten, so wird das
wohl auch zu Münster der Fall gewesen sein.
1) Seu: guardiani (conventus Monasteriensis).
168 IV. Die erhalten gebl. alten u. später gegr. neuen Klöster
Wennecker, mag. theol. Willibrand Reinharts, Senior Karl Aveman,
Präsidens Heribert Handrup, Vikar und Sakristan Fabius Gelleren
unterzeichnete und von Johann von Alpen in der Lebensbeschrei-
bung dieses Fürstbischofs abgedruckte Urkunde zur immerwähren-
den Persolvierung von zwei Woehenmessen für den edlen Wohl-
täter und dessen lebende wie verstorbene nächste Verwandten.
Als derselbe noch Domherr war, hatte er schon in der Minoriten-
kirche zu Münster nahe beim Hochaltar seine Grabstätte erwählt;
als Bischof aber wurde er im Dome beigesetzt.
Von andern Grabdenkmälern konnte der Verfasser der
Deductio, wiewohl im Laufe der Zeiten viele aus dem Adel und
besseren Bttrgerstande sich dort beerdigen Hessen, nur jenes des
dem Orden angehörigen Münsterer Weihbischofs Nikolaus Arresdorf
(begr. 2. April 1620), ebenfalls in der Nähe des Hochaltars, und
folgende an der Aussenseite der Kirche angebrachte Inschrift
namhaft machen: „Corpora prostrata in Varlar hie tumulata qua
dringenteno M Christi L quadriennio anno Arnulfi in festo, nunc
memor esto." Es waren dies die Leichen jener Mflnsterer Bürger,
welche im Münsterer Sukzessionskrieg am 16. Aug. 1454 bei Vallar
gefallen waren.
An bedeutenderen Bildern besass die Kirche besonders ein
Muttergottes- und ein Antonius-Bild ; beide hatte der dem Kloster
angehörige Laienbruder Andreas Oxel um 1655 gemalt. An
Statuen waren namentlich die der zwölf Apostel, welche an den
Säulen angebracht waren, vorhanden. Die auf den 4. Sonntag
nach Ostern fallende Kirchweihe wurde immer besonders feier-
lich und mit sehr grosser Beteihgung der Gläubigen begangen
wegen des an diesem Tage zu gewinnenden vollkommenen Ablasses.
Im .Jahre 1655 fiel dieselbe auf den 25. April, an welchem Tage,
wie schon erwähnt, der Fürstbischof den neuen Hochaltar und
neuen St. Anna-Altar nebst drei neuen Glocken weihte. Als er
nachher im Kloster zu Tische blieb, konnte er die soeben
empfangene Nachricht verkünden, dass der Kardinal Fabio Chigi,
der während seines Aufenthaltes in Münster aus Anlass der dem
30jährigen Kriege ein Ziel setzenden Friedensverhandlungen im
Minoritenkloster gewohnt hatte, zum Papste (Alexander VII.) er-
wählt worden sei.
Dieser hatte während seiner Anwesenheit in Münster sich
persönlich überzeugt, wie notwendig eine durchgreifende Reparatur
13. Das Kloster zu Münster. 169
des sehr umfangreichen Kloster baues sei, und deshalb vor
seiner Abreise auch versprochen, dass er, sobald es seine Mittel
erlaubten, hierzu einen entsprechenden Beitrag senden werde. Als
Papst löste er dieses Versprechen ein, indem er eine für den
Neubau des an die Kirche anstossenden nördlichen Flügels aus-
reichende Summe übersandte. Diese päpstliche Spende wurde
auch durch folgende, an diesem Neubau angebrachte Inschrift
verewigt: „Alexander VII pontifex optimus maximus, quondam
hie Monasterii tractatae pacis universalis christianae legatus et
mediator apostolicus, huius conventus per sex annos incola, partem
hanc vetustate pene collabentem restauravit in perpetuum suae
erga hunc locum benevolentiae monumentum anno Domini MDCLXV,
pontificatus vero XL** Für den hierauf ausgeführten Neubau des
südlichen Flügels, welcher 2000 fl. kostete, stand der Nachlass
des oben erwähnten Weihbischofs Nikolaus Arresdorf und das
Vatergut des am 5. April 1670 verstorbenen Laienbruders Jodokus
Epping zu Gebote. Das Münsterer Kloster übertraf das Kölner,
wenn auch nicht an Schönheit, so doch an Umfang; es zählte im
18. Jahrhundert, da in demselben nicht bloss das Noviziat, sondern
auch ein Teil der philosophisch-theologischen Kurse untergebracht
war, durchschnittlich an 70 Mitglieder.
Die Kirche war nach dem Anbau des zweiten Seitenschiffes
191 Fuss lang und 63 Fuss breit. Aber schon ungefähr ein Jahr-
hundert früher schreibt von beiden, Kirche und Kloster, Hermann
Kerssenbroik in seiner Narratio historiae initiorum urbis Monaste-
riensis. von welcher der Verfasser der Deductio ein Manuskript-
Fragment vor sich hatte, folgendes: „In hoc Martiniana paroecia
Minoritarum coenobium amplissimum juxta Alphae ripam multi-
plici palatiorum structura exornatum; templum habent splendidum
piorum hominum munificentia excultum, in quo viri tam pietate
quam doctrina praestantes in Dei omnipotentis gloriam hymnis et
laudibus decantandis non tantum diurno, sed etiam nocturno
tempore vacant, nee minus docendo populum sese exercent." Auch
noch im 18. Jahrh. wurde daselbst das Chorgebet ähnlich wie zu
Köln und Bonn gehalten, also die Matutin mit den Landes in der
Nachtzeit (11 Uhr), und diese je nach der Höhe der Feste ganz
oder teilweise gesungen; ebenso waren täglich zwei gesungene
Ämter, eines de Beata nach der Prim, wovon das donnerstägige
von Adelheid Schmidding gestiftet war, und das levitierte Kon-
170 IV. Die erhalten gebl. alten u. später gegr. neuen Klöster.
ventsamt, welches nach der Terz ungefähr um 9 Uhr stattfand
und an Sonn- und Feiertagen infolge einer Stiftung von Anna
Dornoff Witwe Dolsche musikalisch war.
Wie schon der mehrerwähnte Weihbischof Nikolaus Arres-
dorf zu den hervorragenderen Mitgliedern dieses Klostens
gehört, so zählte dasselbe ohne Zweifel noch viele andere solche;
doch waren dem Verfasser der Deductio keine mit Namen be-
kannt, ausgenommen die beiden in der ersten Zeit seines Bestandes
lebenden und im Rufe der Heiligkeit verstorbenen Patres Heinrich
von Afrika und Johannes von Peyrna aus Brabant^). Immerhin
ist sonst bekannt, dass auch schon vor Arresdorf mehrere diesem
Kloster angehörige Minoriten zu Weihbischöfen von Mtlnster und
anderen benachbarten Diözesen befördert wurden, so namentlich
Weneniar von Staden episcopus Symbaliensis, ernannt um 1384,
welcher noch 1405 die Erlaubnis erhielt auch in anderen Diözesen
als Münster Pontifikalhandlungen vornehmen zu dürfen; Antonius
von Dortmund, Tit.-Bischof von Athyra (Naturen.), ernannt am
15. Jan. 1392, welcher fünf Wochen später die Erlaubnis erhielt,
die bisher im Kloster zu Münster innegehabte Lektur auch in der
bischöflichen Würde fortsetzen zu dürfen^), und später auch in
anderen dem Bistum Münster benachbarten Diözesen als Weih-
bischof erscheint, f um 1420; Dietrich Schenk, ebenfalls Tit.-
Bischof von Athyra, um 1394(?); Johannes Fabri aus Paderborn
von gleichem Bistumstitei, Lektor im Kloster zu Münster, ernannt
30. Okt. 1430, t um 1455^). Der schon mehrmals erwähnte Niko-
laus Arresdorf war, wie es scheint, von 1584 bis 1587 Provinzial
der kölnischen Minoritenprovinz und wohnte als solcher im Mai
1587 dem Generalkapitel zu Rom bei. Noch im gleichen Jahre
wurde er Guardian zu Bonn, musste aber noch vor Ende desselben
vor dem Schenkschen Überfall Bonns sich flüchten (s. oben S. 85)»
Um die Wende des Jahres 1592 zum Tit.-Bischof von Accon
und Weihbischof von Münster ernannt, starb er am 28. März
1620 „plurimarum virtutum relicto post se glorioso nomine".
1) Von diesen heisst es in dem c. 1334 angefertigten Klösterver-
zeichnis des Ordens (Provinciale ord. fratr. Min., ed. Conr. Eubel,
Quaracchi 18^2) bei Münster: „Ubi quiescunt duo sancti fratres, Henr.
de Africa et Joh. de Peyrna.*
2) Bullar. Francisc. t. VII Nr. 88; s. oben S. 6.
3) Vgl. Tibus, Weihb. v. Münster S. 32-39.
13. Das Kloster zu Münster. 17t
Dass er in der Kirche der Minoriten zu Münster beigesetzt wurde
und diese zu seinem Haupterben einsetzte, ist schon oben erwähnt
worden. Der Gesamtnachlass betrug etwas über 3500 Btlr., nicht
gerechnet den Wert der Bibliothek, welche ungefähr 470 Bände
auserlesener theologischer Werke enthielt, weshalb auch die
Münsterer Minoriten als deren Erben den bischöflichen Mitbruder
mit vollem Recht als „bibliotheeae nostrae benefactor singularis^
in ihrer Hauschronik verewigten. Sein Brustkreuz und seinen
Biscbofsring verehrten sie einem anderen bischöflichen Mitbruder,
dem damalige« Paderborner Weihbischof Johann Pelking. Von
den besonderen Legaten jenes Weihbischofs sei wenigstens da&
den Minoriten zu Trier für das dortige Noviziat im Betrage von
eOORtlr. ausgewoi'fene erwähnt 0.
Zu den späteren durch Wissenschaft oder Frömmigkeit her-
vorragenden Mitgliedern des Klosters zu Münster zählten besonders
folgende: P. Ludwig Derstrode, Dr. theol., vorzüglicher Skotist,
129. Aug. 1656; der Laienbruder Franz Gaugreve aus Bielefeld,
tüchtiger Architekt (s. oben S. 71), aber ebenso wegen seioer
Frömmigkeit geschätzt, welcher, vom Grafen Nesselrode zur Lei-
tung des Wiederaufbaues seines Schlosses zu Nerten berufen,
daselbst vom Gerüste stürzte und alsbald darnach am 9. Aug. 1666
starb, worauf er in der gräflichen Gruft selbst beigesetzt wurde ;^
der Laienbruder Jobann Hilgenhoven aus Herborn, welcher wegen
seiner Einfalt und Frömmigkeit dem Fürstbischöfe Christoph
Bemard von Galen besonders wert war, f 4. Dez, 1669; P. Aure-
lins Galenius, Doktor der Theologie, welche er 22 Jahre lehrte^
mit ausgezeichnetem Gedächtnisse begabt, Guardian in verschie-
denen Konventen, Bat des Domdekans und Generalvikars Johann:
Eotger von Gork, f 27. Febr. 1685; P. Fabius Gelleren aus Hildes-
heim, Sohn eines protestantischen Predigers, welcher zu Münster
konvertierte und dann in das Minoritenkloster daselbst eintrat,
wobei er auf Wunsch des damals dort wohnenden päpstlichen
J) Tibus a. a. 0. S. 136—167. Unter den TestanjentsvoUstreckern
befand sich auch ein Neffe des Testators, der Münsterer Domvikar
Peter Arresdorf. Allem Anschein nach war unser Nikolaus Arresdorf
ein geborener Münsteraner und gehörte als Minorit wohl zunächst dem
Kloster zu Münster an. — Über den Minoriten Franz Bernardin Ver-
beck, welcher ebenfalls Weihbischof von Münster (1746-1756) war^
s. oben (S. 84) beim Kloster in Bonn.
172 IV. Die erhalten gebl. alten u. später gegr. neuen Klöster.
Legaten Fabius Chigi den gleichen Vornamen wie dieser erhielt;
er leuchtete bald allen durch ausserordentliche Frömmigkeit voran,
war 12 Jahre Novizenmeister und erwarb sich auch um die
Klosterbibliothek besondere Verdienste, f im Januar 1698; P. Ra-
phael Abbenhausen, Dr. theol. und renommierter ührenkünstler,
t 22. Febr. 1722.
Das Eindringen und Umsichgreifen des Luther- und später
des Wiedertäufertums in Münster ist bekannt^ genug; hier
kann es sich überhaupt nur um das bezügliche Verhalten der
dortigen Minoriten handeln. Der schon erwähnte Kerssenbroik
schreibt, dass der P. Johannes von Deventer, welcher um 1535
Provinzial der kölnischen Minoritenprovinz war, die Artikel des
Hauptneuerers Bernard Eothmann, ehedem Kaplans von St. Moritz,
dann lutherischen Pfarrers von St. Lambert, über die Missbräuche
in der katholischen Kirche zurückgewiesen habe (refutaverit) ^).
Ein anderer direkter Bekämpfer dieses später dem Wiedertäufer-
tum anhängenden Rothmann war der Minorit Patroklus Bröck-
mann oder Broickmann, auch Pellifex (= Pelzer) genannt, aus Soest,
welcher 1532 auf längere Zeit von Osnabrück nach Münster ge-
kommen war und bei dieser Gelegenheit die katholische liChre
von der Rechtfertigung, von den guten Werken und vom hl
Messopfer, welche Rothmann besonders angegriffen hatte, ver-
teidigte. Durch diese Bekämpfung der Neulehre wurde der
davon schon mehr und mehr angesteckte Rat der Stadt Münster
nur um so missgestimmter gegen das dortige Minoritenkloster
und zwar so, dass er am 27. März 1533 dessen Bewohnern be-
deuten liess, dass sie dasselbe unter Ablegung des Ordenskleides
entweder freiwillig zu verlassen oder zu gewärtigen hätten, dass
sie mit Gewalt daraus vertrieben würden; denn der Rat könne
müssige, kräftige Leute, welche vom Bettel leben, nicht länger
mehr in seinen Mauern dulden, vielmehr werde er, „cum coenobia
initio nascentis Ecclesiae non otiosorum et epicuraeorum popinae,
non conscientiarum ergastula, sed honesti exercitii officinae ac
pietatis et bonarum litterarum sine vinculis ullius voti scholae
liberrimae fuerint", diesen früheren Zustand „detectis abusuum
xnoenibus" zurückrufen und eine öffentliche Schule in jenem
Kloster errichten. Die Mitglieder desselben antworteten auf diesen
1) Vgl. Hartzheim a. a. 0. S. 167.
2) Vgl. Hartzheim a. a. 0. S. 263.
13. Das Kloster zu Münster. 173^
durch den Stadtrichter Berthold tiberbrachten Bescheid vor Ab-
lauf der achttägigen Bedenkzeit, sie hätten keine neue und un-
gewohnte Lebensweise eingeführt, sondern wären in die Fusstapfen
ihrer Vorfahren eingetreten und machten nur Gebrauch von dem
Recht und Ort, welche jene ohne Beeinträchtigung eines Dritten
erworben und durch fortdauernde Sukzession besessen hätten; sie
fielen weder irgend einem Bürger im besondern noch der Stadt
im allgemeinen zur Last, da sie ihren Lebensunterhalt bei Aus-
wärtigen suchten, durch deren Freigebigkeit den Stadtbürgem
nichts entzogen würde; der Rat möge daher das, was ihm nicht
schade und der bürgerlichen Freiheit keinen Eintrag tue, auch
fernerhin dulden und neidlos sie nach ihrer Weise leben, in ihrer
Kleidung einhergehen und in ihrem Hause wohnen lassen; das-
selbe sei übrigens gross genug, um nötigenfalls auch noch einer
grossen Zahl Schüler Raum zu gewähren. Es scheint, dass der
Rat daraufhin die Minoriten wenigstens in einem Teile des
Klosters belassen habe, wenn er auch den anderen für Schulen
einrichtete. Es lässt sich aber auch denken, dass deren Lage
eine immer prekärere wurde, welche zur bedenklichsten sich ge-
staltete, als die Wiedertäufer in Münster zur Herrschaft gelangten.
Ja man möchte glauben, dass sie dieselbe unmöglich überdauert
hätten, wenn nicht (wenigstens in der Deductio) behauptet würde^
dass bei der Einnahme der Stadt durch den Fürstbischof noch
Minoriten vorhanden gewesen wären und bis dahin auch um die
Erhaltung des Gottesdienstes in der Domkirche sich verdient ge-
macht hätten. Hiermit soll auch ein ihnen erteiltes Privileg im
Zusammenhange stehen, wonach sie von jener Zeit an bei der
jährlichen grossen Prozession am Montag vor Margarethen, an
welcher sich der ganze Säkular- und Regularklerus beteiligte,
sogar vor dem Domkapitel die Präzedenz hatten und bei dem
darauffolgenden Amte in den Chorsttthlen der Domherren Platz
nehmen durften. Erst 1651 soll dieses Privileg zu Gunsten des
Domkapitels beschränkt, von letzterem aber dafür den Minoriten
jährlich ein grösseres Quantum Getreide im Werte von 24 Rtlr.
verabfolgt worden sein. Es scheint sich hier aber doch wohl
um eine Verwechselung mit dem Verhalten der Minoriten im
Pestjahre 1382 zu handeln. Von anderer Seite ^) wird nämlich
1) Tibus, Die Stadt Münster, S. 281, nach Kock, Series episco-
porum Monast. II, 102 sequ.
174 IV. Die erhalteu gebl. alten u. später gegt, neuen Klöster.
berichtet, das» sich damals die Minoriten durch treuen und
fleissigen Besuch der Kranken nnd Sterbenden in rühmlicher
Weise auszeichneten. Während alles, was nur konnte^ sich
flüchtete, hielten sie mit dem Kschof Heidenreich Wolf von
Lüdinghausen in der Stadt bis zum Ende ans. Ans Dankbarkeit
bestimmte dann dieser Bischof, dass die von ihm wegen dieser
Pest und des 1383 folgenden schrecklichen Brandes angeordnete
grosse Prozession ausser den Pfarrkirchen auch die Minoriten-
kirche besuchen, die Minoriten selbst an diesem Tage ihr Offizium
(Chorgebet) im Dome halten, bei der Prozession den Ehrenplatz
unter dem Klerus haben und nach der Prozession während des
Amtes im Dome 4ie Sitze der Domherren im Chore einnebmen
sollten.
Wie schon erwähnt, befand sich im Mtinsterer Minoriten-
kloster sowohl ein Noviziat als auch ein philosophisch-theologisches
Studium. Aus der letzten Zeit seines Bestandes waren hier,
soweit bekannt, folgende Patres angestellt. Rektor des Studiums
war gewöhnlich der jeweilige Guardian (siehe weiter unten);
Lektoren der Theologie (immer je zwei) waren: 1769 Bene-
dikt Hörster und Aurelius Berens, 1776/81 Servatius Freman und
Siegfried üphoff, 1793 Benedikt Hörster und Nicephorus Gras;
Lektoren der Philosophie (gewöhnlich je zwei): 1769 Servatius
Freman und Engelhard Callenberg, 1776/78 Severus Campil, 1776
Elias van der Schüren, 1777/81 Fulgentius HüUinghoff, 1781
Apollinar Evermann, 1793 Heraclins Honben und Apoliinar Sammel-
mann; Novizenmeister: 1769/72 Bonus Willer, 1775 Viktorin
Krüper, 1776/81 Alexander Bruns, 1781 Siegfried üphoff,
1782/87 Sabinus Reekers, 1787 Joseph Cupertin Beckers; deren
Socii: 1769/72 Karpophorus Ostermann, 1775/78 Firmin Greving,
1778/81 Eleutherius Seufried, 1781 Konstantins Obenberger, 1782
Epiphanius Verlob, 1784 Aloys Holz, 1793 Florentin Backmann.
Als Obere und sonstige Offizialen erscheinen während dieser
Zeit a) Guardiane: 1769/78 Fortunat Theissen, 1778/81 Angeluß
Catjou, 1781/84 Engelhard Callenberg, 1784 Siegfried üphoff,
1787 Alexander Bruns, 1793 Fulgentius HüUinghoff, 1796 Aquilin
Lange; b) Präsides: 1769/82 Martial Striethorst, 1775 Friedrich
Boutzholt, 1776/81 Ludwig Niemerg^ 1781 und 1784 Sabinus
Reckers, 1782 Ernst Hertens, 1787/96 Theoprobus Kolk;
<5) Vikare: 1769 u. 1775 Viktorin Krüper, 1770 Augustin West-
14. Das Kloster zu Soest. 175
mark, 1776 Bruno Wieser, 1778/81 Arnold Knicking, 1781/90
Epiphan Verlob, 1793 Joseph Cup. Beckere; d) Prediger:
1769/76 Ildefons Rotering, 1776/81 Benvenut Levedag, 1781/84
Alexander Bruns, 1784/87 Ämilian Bannenberg, 1787/96 Panl
Osterbrock; bisweilen gab es aber auch noch besondere Festtags-
prediger, so: 1769 Martial Striethorst, 1775 Friedrich Boickhold,
1779/81 Alexander Bruns, 1782 Epiphan Verlob, 1784 Aloys Holz,
1787 Joseph Cup. Beckers.
Von den während der gleichen Zeit gestorbenen Mit-
gliedern des Klosters seien folgende hervorragende Patres er-
wähnt: Everard Möller, Synodalexaniinator, f 13. Sept. 1770;
Plazidus Zumsande, Jubilar, f 7. Juli 1774; Bellinus Brackel,
Jubilar, f 1« D^z- 1T74; Joachim Engellans, Jubilar, f 2. Febr.
1775; Paul Averbeek, f 2. Juni 1775; Plazidus Chur, Jubilar,
t 13. März 1778; Bernardin Scheiffer, Jubilar, f 15. Nov. 1778.
Bei der allgemeinen Säkularisation wurde auch das Münsterer
Minoritenkloster aufgehoben; die Konventsgebäude dienten von
da an als Militärkaseme, die Kirche aber wurde den Protestanten
überwiesen.
14. Das Kloster zu Soest.
Auf dem i. J. 1233 zu Magdeburg stattgehabten Provinz-
kapitel sollen auf Wunsch (procurante et favente) des Kölner
Erzbischofs Heinrich von Molenark Minderbrüder nach Soest in
Westfalen, aber damals im Erzbistum Köln, zur Begründung einer
Niederlassung daselbst geschickt worden sein^). An ihrer Spitze
stand der Kustos Benedikt aus Polen. Ob nicht dieser Benedikt
identisch ist mit jenem Benedikt von Soest (de Sosato), welcher
nach der Chronik des Jordanus von Giano unter den 25 Ge-
fährten des 1221 den Orden nach Deutschland verbreitenden
Minderbruders Cäsarius von Speyer war? Den Beinamen „von
1) Wenn diese Angabe richtig ist, was allerdings glaubhaft er-
scheint, so müssen wir annehmen, dass damals, da erst zwei Minoriten-
Provinzen in Deutschland bestanden, die provincia Rheni und die prov.
Saxoniae, Westfalen noch zur sächsischen Provinz gehörte, während
die westfälischen Klöster von der Teilung in drei Provinzen (um 1240)
au einen Bestandteil der kölnischen Provinz bildeten.
176 IV. Die erhalten gebl. alten u. später gegr. nenen Klöster.
Soest" könnte er ja von dem genannten Chronisten gerade mit
Kttcksicht auf diese Klosterstiftung (und nicht mit Rücksicht auf
seinen Geburtsort) erhalten haben; denn er schrieb oder diktierte
ja seine Chronik erst ungefähr vier Jahrzehnte nach dem Auf-
bruche des Cäsarius und seiner Gefährten von Assisi nach
Deutschland. Am Feste des hl. Lukas (18. Oktober) 1233 sollen
diese Minderbrüder in Soest angekommen sein und nicht nur da-
selbst festen Fuss gefasst, sondern von dort aus auch die übrigen
Klöster in Westfalen besiedelt haben.
Wie sonst überall um jene Zeit wird auch die Soester
Niederlassung, was Kloster und Kirche betrifft, anfangs eine sehr
bescheidene gewesen und erst in späterer Zeit ein grösserer Neu-
bau an ihre Stelle getreten sein. Bezüglich der Kirche haben
wir für diese Annahme sichere Anhaltspunkte. Durch Urkunde
d. d. Vollmarstein 1. Mai 1259 erteilte der Kölner Erzbischof
Konrad von Hochstaden den Besuchern der Soester Minoriten-
kirche an den Festen der allersel. Jungfrau und der hl. Johannes
Bapt. und Ev., zu deren Ehren sie geweiht gewesen zu sein
scheint, einen Ablass; 25 Jahre später aber werden mehrere Ab-
lässe denen erteilt, welche zum Bau der (neuen) Minoritenkirche
zu Soest milde Beiträge leisten. Dieser war 1292 vollendet, was
daraus hervorgeht, dass in diesem Jahre die Bischöfe Volquin von
Minden, Eberhard von Münster und Otto von Paderborn nur mehr
für das Jahrgedächtnis der Kirchweihe Ablässe erteilen. Dieses
wurde am 1. Mai 1343 von dem Kölner Weihbischof Johannes,
Tit.-Bischof von Üsküp (Scopiensis), vom Mittwoch der Pfingst-
oktav auf den 5. Sonntag nach Ostern verlegt^). Dass dieser
Kirch weih tag von Anfang an sehr festlich begangen wurde, be-
weist schon der umstand, dass an demselben ein sehr fleissig be-
suchter, später auf den folgenden Montag verlegter Jahrmarkt
entstand.
Was die Altäre in dieser Kirche betrifft, so erteilte für
den Besuch des den hl. Johannes Bapt. und Ev. geweihten Hoch-
altars am Feste des hl. Märtyrers Jusiinus (4. August) 1285 der
Bischof Eberhard von Münster, welcher ihn vielleicht auch um
jene Zeit weihte, einen Ablass; der schon erwähnte Ablassbrief
des Bischofs Otto von Paderborn vom Jahre 1292 (feria II post
1) Vgl. Schlager a. a. 0. S. 64.
14. Das Kloster zu Soest. 177
Dominicain „Quasimodogeniti" = 14. April) spricht von der Weihe
mehrerer Altäre. Der schon genannte Weihbischof, welcher bereits
am Himmelfahrtsfeste (22. Mai) 1343 einen im Lettner angebrachten
Altar zu Ehren der hl. Apostel Andreas und Bartholomäus ge-
weiht hatte, konsekrierte am Mittwoch nach der Oktav von
Peter und Paul 1346 über dem ebenfalls im Lettner befind-
lichen St. Franziskus- Altar einen anderen zu Ehren der heiligsten
Dreifaltigkeit. Dass auch ein Muttergottes-Altar in der Soester
Minoritenkirche sich befunden habe, geht daraus hervor, dass Gertrud
von Hoynge zu Werl am 14. Dez. 1324 zum Unterhalte einer
Lampe vor demselben einen jährlichen Zins, zu entrichten vom
Hause des Theodor von Witteren zu Werl, stiftete. Mit diesem
Altar muss aber gegen 1368 eine Veränderung vorgenommen
worden sein, denn am 29. Nov. 1368 bekennt der Soester Bürger
Albert von dem Brocke, dass er von Erbschaftswegen zum Unter-
halte des jüngst vom nun verstorbenen Andreas Rebbers er-
richteten Muttergottes-Altares an Lichtern, Wein u. dergl. ver-
pflichtet sei*). Audi einen Maria-Magdalenen-Altar gab es dort
einstens; denn am 1. Mai 1418 stiftete der Soester Bürger Ger-
hard von der Mttrse einen Jahreszins von 3 Mark fttr das an
diesem Altar nötige Licht und für eine vor der Statue des hl.
Franziskus zu unterhaltende Lampe. Weitere Altäre waren: der
Sebastianusaltar, welchen Eberhard von Rost, Herr von Schweick-
hausen, 1450 mit einem ewigen Lichte bedachte; der Engelaltar,
auf welchen am 1, Mai 1434 Hermann von Bynolle und Lutgard
seine Hausfrau eine tägliche Messe unter Übergabe von zwei
kleinen Bauerngütern stifteten, und noch ein anderer Altar, auf
welchem 1508 Dettmar Klepping -ebenfalls eine jährliche Messe
gegen ein jährliches Reichnis von 40 fl. und einem Malter Hafer
stiftete.
Wie uns schon vorstehend einige Stiftungen zum Unterhalte
des ewigen Lichtes begegnet sind, so machten solche auch
Gerhard von Galen 1349 und Arnold von Plettenberg sen. 1383,
ersterer mit jährlich V2 Mark, zu entrichten von seinem Hofe zu
1) Diese Verpflichtung bestand in einer jährlich8n Entrichtung
von 18 Schill., vom Hofe zu Oisthevardinghausen zu leisten; 1385 ver-
wandelte sie der Ritter Wilh. von Quaterland in eine Naturalabga])e
von je 3 Malter Korn, Gerste und Hafer.
12
178 IV. Die erhalten g-ebl. alten u. später gegr. neuen Klöster.
Welveren der Pfarrei Dinkeren, letzterer mit einem Kapitale von
12 Mark. Zum Unterhalte der Paramente hatte Heinrich von
Mellricke ein jährliches Keichnis von 18 Malter Getreide, zu ent-
richten vom Speckhof in Zeverdinghausen der Pfarrei Haren ge-
stiftet, was Kunigunde, Witwe des Johann von Dernen, Heinrich
von Rüdenberge und Gerlach Luttehove 1384 bestätigten- Ohne
nähere Bestimmung wurden dem Soester Minoritenkloster bezw.
seiner Kirche folgende Vermächtnisse gemacht: 1383 von
Heidenreich von Teseke ein jährlicher Zins von 5 Mark aus
einem Hofe in Westerenkotten^), 1398 von Hermann Konrads
Sohn von Herbern ein solcher von 1 Goldgulden aus einem Hause
zu Hamm, 1399 von Adelheid von Hamm, Witwe des Wilhelm
von Rüden, ein solcher von V« Mark aus dem ündinghof der
Pfarrei Heelen, 1402 von Hermann Kock ein jährliches Reichnis
von 4 Maltern Getreide aus Feldern bei Rosengarten und von
Heidenreich von Teseke, Sohn des vorgenannten Heidenreich, ein
Hof in Smerbeke, welchen damals Barth. Kalthof inne hatte 2).
Im 17. Jahrhundert wurden, wie mit der Kirche überhaupt,
so namentlich auch bezüglich der Altäre verschiedene Ver-
änderungen vorgenommen. Zunächst kommt hier in Betracht der
Abbruch des Lettners und zwar aus denselben Gründen und
Rücksichten, wie sie oben beim Kölner Kloster näher angegeben
wurden. Mit dem Lettner wurden natürlich auch die in dem-
selben angebrachten Altäre beseitigt; nur die am Süd- und Nord-
ende befindlichen von der hl. Dreifaltigkeit und den hl. Aposteln
Andreas und Bartholomäus blieben mit einigen Resten des
Lettners selbst stehen. Es geschah dies um 1650 unter deuj
Guardianat des P. Job. Lindenhauseti, welcher später (1667 — 1680)
Beichtvater im Frauenkloster zu Klarenberg (s. oben S. 12)
wurde. Nach einer Notiz des Klosterseniors P. Anton Hinzius
fiel die Hauptrestauration in das Jahr 1653. Schon 1646 sorgte
Herr Albert Menge testamentarisch für einen neuen Aufsatz des
Drelfaltigkeits- und zugleich Franziskus- Altares und 1651 Hess
]) Dieses Vermächtnis bestätigte 1397 dessen Sohn Gerwin; als
dann im Prozesswege jener Hof dem Gerhard von Schwerte zu-
gesprochen wurde, entrichtete gleichwohl auch dieser 1414 den Zins,
aber nur aus Gnade.
2) Von allen diesen Vermächtnissen hatte sich nur das Quater-
landsche (S. 177 Aum.) bis ins 18. Jahrhundert hinein erhalten.
14. Das Kloster zu Soest. 179
der Soester Ratsherr Otmar Menge einen neuen Antoniusaltar er-
richten. Auch der Muttergottes -Altar erfuhr 1667 eine üm-
:gestaltung. Der Hochaltar, welcher von der Ostwand mehr gegen
den abgebrochenen Lettner zu vorgerückt wurde, damit die Chor-
sttihle der Patres nun hinter demselben angebracht werden
konnten, erhielt ebenfalls einen neuen Aufbau, welcher mit einem
vom Soester Maler Heinrich Aldegreve gefertigten Altarbild ge-
schmückt war. Die hierdurch entstandenen Kosten trug grössten-
teils, wenn nicht ganz, der Paderbomer Fürstbischof Ferdinand
von Fttrstenberg, wie dies wenigstens aus seinem dort angebrachten
Wappen zu schliessen ist. Im Jahre 1729 fand eine neue Ver-
legung des Muttergottes-, Franziskus- und Antonius- sowie des
wohl erst um jene Zeit errichteten Johann-Nepomuck-Altars statt.
Von den Grabdenkmälern sind namentlich zu erwähnen
<las des Kölner Erzbischofs Wikbold (f 1304), welcher hier die
Beisetzung seines Herzens angeordnet hatte, und des Grafen
Philipp von Nassau, welcher am Samstag nach Simeon und Juda
1443, bei der grossen Soester Fehde vor dieser Stadt gefallen
Avar^). Ein weiteres Denkmal daselbst erhielt der im Chore 1623
beigesetzte niederländische Oberst Adam Arnold von Erwitte,
welcher am 24. Okt. 1622 von einer feindlichen Kugel getroffen
worden war; für diesen und alle verstorbenen Familienangehörigen
stiftete 1625 dessen Bruder Theodor Othmar eine Wochenmesse
in der gleichen Kirche.
Der Chor- und Gottesdienst nebst den übrigen religiösen
Feierlichkeiten wurde daselbst in der durch den Ordensgebrauch
geregelten Weise gehalten. Bezüglich der Zeit für die Predigten
wurde namentlich auf die Dominikaner, welche sich fast gleich-
zeitig in Soest niedergelassen hatten^ Rücksicht genommen und
darüber mit ihnen 1317 und auch noch am 21. Nov. 1555 sogar
ein bestimmtes Abkommen getroffen. Von den frühesten Zeiten
an übernahmen bei diesen Predigten immer zwei Ratsherren das
Einsammeln der Opfergaben für die Minderbrüder, und zwar
nicht bloss in deren Kirche, sondern' zu gewissen Zeiten auch in
der Archidiakonalkirche St. Patroklus und in den übrigen Kirchen
1) Vgl. Schlager a. a. 0. S, 65, wo noch erwähnt ist, dass auch
<ier Soester Bürgermeister Johann von Dale am 25. Sept. 1497 dort
seine letzte Ruhestätte fand.
180 IV. Die erhalten gebl. alten n. später gegr. neuen Klöster.
der Stadt; 1409 aber entledigte sich der Stadtrat dnrch einea
Beitrag von 100 Mark zum Nenbaa eines Bibliotfaeksaales im
Kloster und durch Steuerbefreiuung eines demselben gehörigen
Hauses von dieser Gewohnheitspflicht, worüber der Provinzial
Bertrand (Bley) von Doi'Sten einen Revers ausstellte.
Über den K lost erb au werden wir in der Deductio nicht
näher unterrichtet. Ohne Zweifel trat auch zu Soest an die
Stelle des ersten bescheideneren Baues in der Folge ein umfang
reicherer und ansehnlicherer. Wie anderwärts, so hiessen im
Mittelalter auch die Minderbrüder zu Soest „Barfüsser" (von dem
Mangel an Fussbekleidung) oder „Graue Brüder" (von der ur-
sprünglich grauen Farbe der Kleidung). So war auch der 1452
zu Soest gestorbene P. Arnold Lorincus auf einem noch im
18. Jahrhundert vorhandenen Bilde barfüssig in Sandalen und in
einem hellgrauen Habite dargestellt. Auch in Urkunden der da-
maligen Zeit finden sich abwechselnd diese Bezeichnungen. So
heisst es in einer Verkaufsurkunde der Stadt Herford vom
10. Nov. 1451 : „Wy Borgemester, Scheppen und Rade . . .
hebben verkofft und verkoopen dem ehrsamen Johann Haveren
nu to tyden Prokurator der geistlichen Broderen Guardiani und
gemeinen Convents des Klosters von Barvöteren to Soest sunte
Franciscus Orden"; dagegen in einer ähnlichen Urkunde der
Stadt Lippstadt vom Jahre 1478: „Nos consules et senatus civi-
tatis Lippiae vendidimus et vendimus . . . domino Alberto Mengen
procuratori honestorum dominorum guardiani totiusque conventus
Griseorum fratrum Susati eorumque successoribus in usura et
necessitatem infirmariae eorundem etc.''
Aus diesen Urkunden ist zugleich ersichtlich, dass auch die
Soester Minderbrüder einen Prokurator oder Syndikus als Ver-
mögens-Verwalter hatten. Dieser wurde gewöhnlich aus den
angeseheneren Bürgern der Stadt gewählt, wenn nicht die Stadt
selbst einen oder mehrere ihrer Räte dazu bestimmte und sich so
eine gewisse Herrlichkeit über das betreffende Kloster aneignete.
Die meisten Zuwendungen, welche in jenen Zeiten an ein solches
Kloster gemacht wurden, betrafen, wie wir uns schon vielfach
haben überzeui::en können, entweder den Unterhalt der Brüder,
besonders der kranken, oder den Unterhalt des ewigen Lichtes
oder die Stiftung eines Jahrgedächtnisses in der Kirche. So
ist es auch in einer Schenkungsurkunde des Adam v. Neunhaiisen
14. Das Kloster zu Soest. 181
Toru Jahre 1395: „Donatione iusta et legitima dedi et do leligiosis
fratribus Minoribus conventus Susatensis in usuui et subsidiuni
fratrum infirmorüm", und in einer ähnliehen des Konrad von
Ketteier vom Jahre 1445: „Hunc censura habebunt domini
praedicti (fratres Minores Susatenses) in subsidium fovendi luminis
«t in usuni fratrum infirmorum."
Im Übrigen waren die Minder brüder auf das A^lmosensammeln,
<len „Termin", angewiesen und hatten zu diesem Zwecke in den
benachbarten Orten sogenannte Termine ien, Häuser oder Räume,
wo der terminierende Bruder tibernachtete und das Gesammelte
xunäehst aufbewahrte. So hatte, wie wir schon gesehen haben,
z. B. das Kloster Duisburg eine Terminei in Essen; das Soester
Xloster aber hatte solche zu Lippstadt, Werl, Hamm, Arnsberg
Rüden und Attendorn. Die Lippstädter Terminei diente zugleich
auch für die Soester Dominikaner und wurde 1320 vom dortigen
Stadtrate „amore Dei" von allen bürgerlichen Lasten befreit; die
Hauimsche errichteten 1333 die Schwestern Hille und Gertrud
von Esteve; die Arnsbergsche schenkte 1398 Johann Kovoel,
während sie Nikolaus von Herdringen 1416 wieder in Stand setzte;
die Rüdensche wurde 1353 von den bürgerlichen Lasten befreit;
die Attendornsche war 1425, wie aus einem Legate des dortigen'
Bürgers Tilmann Schlepers hervorgeht, jedenfalls schon im Besitze
der Soester Minoriten^).
Als Papst Klemens V. die nach keiner bestimmten Ordens-
regel lebenden Begarden und Beghinen aufhob, wurden vielfach
auch die nach der dritten Regel des hl. Franziskus lebenden Brüder
und Schwestern denselben gleichgeachtet und als solche verfolgt,
die sie beschützenden und ihnen die Sakramente spendenden
Miooriten aber als exkommuniziert erklärt. Dies traf auch für
Soest und Dortmund zu, weshalb die dortigen Minoriten sich
beschwerdeführend an den Kölner Erzbischof Heinrich von Virne-
burg wandten, welcher denn auch in einem eigenen Erlass d. d.
Oudesberg 13. Januar 1.320 ein solches Vorgehen verbot.
Von den hervorragenden Mitgliedern des Soester Klosters
1) Für die Erlaubnis zum Terminieren war seit Ende des 15. Jahrb.
eine bestimmte Taxe an die bischöflichen Offizialate zu entrichten.
Solche Erlaubnisscheine wurden z. B. vom Offizialat in Werl den Brü-
dern von Soest erteilt in den Orten Recklinghausen, Esbeck. Medebach
und Attendorn. Vgl. Schlager a. a. 0. S. 277.
182 IV. Die erhalten gebl. alten u. später gegr. neuen Klöster.
sind ausser dem schon oben erwähnten Begründer Bruder Heinrich
von Polen, welcher übrigens zu Erfurt gottselig starb, besonders
folgende zu nennen : vor allem der um die Mitte des 14. Jahrh.
lebende Johann von Blomendahl (Blumental), nach Trithemius ^^vir
in divinis litteris Studiosus et eruditus, saecularis philosophiae non
iguarus, ingenio clarus et praestans eloquio, in declamandis seiTioni-
bus ad populum doctor egregius'' ^). Um 1434 schrieb sein Mit-
bruder Hermann Lappe aus Dinker bei Soest „tractatum de nobili-
tate hominis doctissimum aliaque opuscula eruditione gravia** ; dabei
war er von einer ausserordentlichen Bescheidenheit und unter-
zeichnete sich immer nur als „studens in argumentis" *). Im J. 1464
starb zu Soest P. Gerhard Roseren, Dr. theol., ehemals Kaplan
des Fürstbischofs von Münster, dessen Grabstein in der Kirche
nahe bei der steinernen Muttergottes-Statue seine Gelehrsamkeit
hervorhob. Vier Jahre später schrieb P. Arnold Luttecke auf
Wunsch seiner Mitbrtider eine mit Nutzanwendungen versehene
Biographie der gefeiertsten Heiligen Deutschlands ^). Um die gleiche
Zeit lebte zu Soest P. Heinrich Lorincus, Dr. theol., welcher
zu Erfurt studiert hatte; daselbst schrieb er auch des Salcottius
Kommentar zu den Sentenzen ab, wobei er zum Schlüsse bemerkter
„Finitum est opus festinantissime in Erfordia ex malo exemplari
incorrecto, quare relinquitur praedicatori et lectori corrigendum,
a. MCCCCLXIII in vigilia Palmarum*^; ebenso die mit diesem
Kommentar in einem Kodex vereinigten Sermones super textum:
„Erunt Signa in sole et luna'^, mit folgender Notiz am Schlüsse:
„Finis istius tractatus scripti festinantissime per manus fr. Henrici
Lorinckus de Susato in Erphordia"^).
1) Der Minorit Johann Gülicher bemerkt in seiner c. 1640 ver-
fassten Geschichte des Klosters Höxter von ihm, dass er dessen Ser-
mones quadragesimales, de tempore, de sanctis und commentaria in
psalmos et in missae sacrifeium noch in der Soester Klosterbibiiothek
vorgefunden habe; c. 100 Jahre später waren aber nur mehr die letzt-
genannten Kommentare und diese nicht mehr vollständig vorhandener
gegenwärtig* scheinen auch diese ganz verloren gegangen zu sein. Vgl-
Schlager a. a. 0. S. IGT.
2) Vgl. Schlager a. a. O. S. 243.
3) Vgl. Hartzheim a. a. 0. S. 24.
4) Dieser Kodex war um 1735 noch in der Bibliothek des Soester
Minoritenklosters vorhanden. Dieselbe bewahrte auch noch andere, von
ihm teils verfasste teils nur von seiner Hand geschriebene oder sonst
14. Das Kloster zu Soest. 183
Um die Zeit des Eindriogens und Umsichgreifens der Refor-
mation in Soest stand dem dortigen Minoritenkloster P. Gerwin
Haverland, nachmals Provinzial, vor. Er schrieb 1534 in deutscher
Sprache den Daniel Susatensis, worin er als zweiter „Daniel castam
Susannam a calumnia seniorum vindicans'^ die katholische Kirche
gegen die Vorwürfe der Neuerer verteidigte; drei Jahre später
fügte er dann diesem Traktat noch einen zweiten hinzu, worin er
auf Soest die Klage des Isaias anwendete: „Quomodo facta es
meretrix civitas fidelis!" Beide Traktate wurden 1539 zusammen
dem Drucke übergeben^). Als Provinzial bediente er sich bei
seinen Ermahnungen an die Untergebenen gerne der Worte des
Apostels an die Philipper : „Fratres, quaecumque sunt vera, quae-
eumque pudica, quaecumque justa, quaecumque sancta, quaecumque
amabilia, quaecumque bonae famae, haec cogitate etc".^).
P. Arnold Birkmann aus Köln wurde nach Vollendung seiner
Studien, welche er in Italien (Bologna oder Rom) machte, 1618 zum
Guardian von Soest ernannt und bald darauf auch vom Kapitel der
dortigen St. Patrokluskirche zum Prediger in derselben erbeten. Bei
der Provinzialwahl im J. 1622 unterlag er nun seinem Mitbruder
und Mitschüler Gerhard Romer. Leider Hess ihn sein verletzter
Ehrgeiz die Probe der Ergebung nicht bestehen; er war vielmehr
durch ihn erworbene Traktate, so auch Sermones super illud: „Voeavit
illum lingua aegyptiaca Salvatorem mundi*, mit der Bemerkung am
Schlüsse : „Explicit coUectura rev. P. Conradi Bemulm (!) quondam pro-
vincialis ministri." Dieser dem Verfasser der Deductio unbekannte
Provinzial war Konrad Bömlin von der oberdeutschen Provinz (1438 —
1449); vgl. meine Gesch. dieser Provinz S. 165 und 257 Anm. In dem
gleichen Kodex befand sich auch ein 1469 verfasster oder doch ge-
schriebener Tractatus praedicabilis de adventu Domini. Ein anderes
Manuskript der gleichen Bibliothek trug folgende Notiz: „Ad laudem
domini nostri lesu Christi matrisque eins gloriosae virginis ego ordinis
fratrum Minorum Thomas de Sconchus (!) vacuus miles et laudator in-
dignus duos tractatus breves subscribo : 1^ de salutatione angelica, 2^ de
Hominis Jesu excellentia."
1) Vgl. Hartzheim a a. O. S. 102.
2) Jener P. M. Servinus Hauer, welchem vom Ordensgeneral am
3. Sept. 1558 die oberen Zimmer (camerae superiores) im Kloster zu
Soest als Wohnung zuerkannt wurden, ist wohl identisch mit diesem
Gerwin Haverland. Vgl. Registra ministrorum generalium ord. Min.
Conv. ad a. 1558 (im Ordensarchiv zu Rom). — Wegen P. Patroklus
Böckmann aus Soest s. oben (S. 172) bei Münster.
184 IV. Die erhalten gehl, alten u. später gegr. neuen Klöster.
über diese Niederlage so aufgebracht, dass er nicht nur vom Orden,
sondern auch vom Glauben abfiel. Er floh von Soest zunächst
nach Emmerich und von da nach Cleve; seine hier unternommene
Verteidigung der protestantischen Lehre und darum auch seines
Übertritts verschaffte ihm nicht nur eine Predigerstelle in Emmerich,
sondern auch eine reiche Braut aus Deventer. unter seinen ehe-
maligen Mitbrüdern war über seinen Abfall niemand betrübter als
P. Hermann Tormöllen, welcher mit ihm gleichzeitig das Ordens-
kleid empfangen hatte. Er Hess nichts unversucht, ihn wieder
zur Rückkehr zu bewegen, erlebte sie aber nicht mehr, da er
schon am 16. September 1622 starb. Aber sein Tod gab doch
hierzu den ersten Anstoss. In der Nacht des darauffolgenden
Franziskus- Festes (4. Oktober) erschien dem abgefallenen Mitbruder
der Verstorbene in einem Gesichte, wie dieser ihn besonders auf
die Gürtelknoten als Abzeichen der von ihm so schnöde gebrochenen
Gelübde hinwies. Dies machte auf ihn einen solchen Eindruck,
dass er sich alsbald auf den Weg nach Cleve zum dortigen
Guardian Ascanius Heisander und von da nach Lüttich zum päpst-
lichen Nuntius begab, um die Absolution von der Häresie zu
erlangen. Von diesem nach Köln zum Provinzial Gerhard Römer,
seinem Rivalen bei der Provinzialswahl, geschickt, erlangte er die
Wiederaufnahme in den Orden unter einer verhältnismässig geringen
Busse. Dazu gehört allerdings auch, dass er den letzten Platz
unter seinen Mitbrüdern einnehmen und jeden Freitag bei Wasser
und Brot fasten musste. War schon diese Strafe für seinen Ehr-
geiz empfindlich genug, so machten ihn die Bemühungen, welche
die erwähnte Deventerin um seine Rückkehr nach Emmerich
anstellte, vollends wankelmütig. Er entfloh noch einmal aus dem
Kloster und kehrte nach Emmerich zurück, fand aber dort bei
den Protestanten nicht das gehoffte Entgegenkommen; nicht nur
erhielt er die verlassene Predigtstelle nicht zurück, sondern sollte
sich auch noch einer öffentlichen Busse unterwerfen. Da ihm
diese noch empfindlicher vorkam als jene, welche er im Kreise
seiner Ordensmitbrüder zu ertragen hatte, so verliess er Emmerich
wieder und lenkte seine Schritte nach Rom, um dort Lossprechung
von seinem erneuten Abfalle und Wiederaufnahme in den Orden
zu erlangen. Er erhielt dieselbe auch zugleich mit der Erlaubnis zur
Ausübung der priesterlichen Verrichtungen, als fernerer Aufenthalt
wurde ihm aber die österreichische Minoritenprovinz angewiesen.
14. Das Kloster zu Soest. 185
Hier wartete für seine grossen Fähigkeiten ein weites Arbeitsfeld.
Seine Rednergabe bewog schon bald den Kaiser Ferdinand IL
ihn zu seinem Hofprediger zu ernennen. Durch seine in diesem
Amte bewiesene „doctrina, facnndia, conversatio exemplarisniorum-
que snavitas" gelang es ihm, mehr als 60 protestantisch gewordene
Familien, darunter die Grafen Gundakar von Stabremberg und
Wilhelm (?) von Lichtenstein, zur Einheit der katholischen Kirche
zurückzuführen ^). Im Jahre 1631 zum Provinzial der genannten
Provinz erwählt, Hess er sich deren so notwendige Hebung nach
Kräften angelegen sein, starb aber schon im folgenden Jahre
„magnam hominis et gestorum famam relinquens" ^).
P. Bernard Laner, welcher 1627 in den Orden eintrat und
nach vollendeten Studien zunächst am Gymnasium der Minoriten
zu Bonn und später auch an den Schulen anderer Klöster der
Provinz wirkte und 1641 die Doktorwürde erhielt, auch um die
Wiedergewinnung des Erfurter Klosters sich viel bemühte (s. oben
8. 21), wurde 1646 Guardian zu Linnich und 1648 Provinzial,
starb aber noch vor Ablauf des bezüglichen Trienniums am
23. März 1651 zu Soest. — P. Thomas Reuss, von protestantischen
Eltern geboren, konvertierte, nachdem er in mehreren protestan-
tischen Familien Erzieher gewesen, und trat am 2. Dez. 1677 zu
Höxter in den Minoritenorden ; er wurde 1695 Guardian zu Soest,
wo er für die Kirche eine neue Orgel anschaffte, wie die ganze
Provinz keine zweite hatte, und kam 1698 in gleicher Eigenschaft
1) Nach Friess, Gesch. der österr. Minoritenprovinz S, 94 Aum. 2,
wurde 1629 dem Hofprediger zu St. Michael und kaiserl. Rate Bruder
Arnold Birktnann deshalb eine jährliche Ehrengabe von 1000 fl. an-
gewiesen.
2) Als Generalkommissar präsidierte er anfangs November 1631
ziiSolothurn dem Kapitel der oberdeutschen Min.-Provinz und war auch
am 4. Dez. 1631 zu Augsburg bei der Wiederbesitznahme des dortigen
Minoriteiiklosters zugegen. Vgl. Eubel, Gesch. der oberdeutschen Min. -
Prov. S. 92 u. 170. — Er scheint es auch gewesen zu sein, der mehrere
andere Mitglieder der köln. Min.-Provinz zum Übertritt in die öster-
reichische bewog und dadurch zu deren Hebung nicht wenig beitrug.
Die bei Friess (a. a. 0. S. 92) genannten Ambros Herl, Provinzial, und
Konrad Wenzeler (Lektor), welche 1644 zum Generalkapitel nach Rom
reisten, waren solche von der kölnischen in die österr. Provinz über-
getretene Minoriten. Bezüglich des Übertritts mehrerer tüchtiger Männer
aus der oberdeutschen Provinz dahin vgl. Eubel a a. O. S. 121.
186 IV. Die erhalten gebl. alten u. später ^egr. neuen Klöster.
nach Bonn, wo er das bei der Belagerung dieser Stadt in Brand
geschossene Kloster wieder aufzubauen hatte. Von deni dort
gewöhnlich residierenden Kölner Kurfftrsten wurde er, der sich
als „religiosae disciplinae acerrinius zelator et fraternae caritatis
incentor" allgemeines Lob erwarb, „propter suavem conversandi
morem" so geschätzt, dass dieser die Kosten zu seiner Doktor-
promotion in Köln bestritt. Im Jahre 1702 nach Münster als
Guardian versetzt, vollendete er den daselbst von P. Karl Loheide
begonnenen Klosterbau und wurde 1705 wieder Guardian zu Soest,
wo er, seit 1707 gehirnleidend, am 16. Okt. 1709 starb i).
Der energischen Verteidigung der katholischen Kirche durch
den Soester Guardian Gerwin Haverland zur Zeit des Entstehens
und Umsichgreifens der Reformation haben wir schon oben
(S. 183) gedacht. Auch seine Untergebenen scheinen sich hierbei
alle gut gehalten zu haben; doch waren sie nicht imstande, der
Bewegung Einhalt zu tun, vielmehr hatten sie unter den damit
verbundenen Tumulten und Klosterplünderungen schwer zu leiden,
besonders durch die Verordnung der Stadtobrigkeit, dass kein
Religiöse im Ordenskleide ausserhalb seines Kloster sich sehen
lassen dürfe. Einen direkten Eingriff in ihre religiöse Freiheit
mussten sie 1598 und 1599 erdulden, als der Ratsherr Eberhard
Klepping und dessen Ehefrau Klara Kubachs, welche beide der
Neulehre angehörten, starben. Da deren katholische Vorfahren in
der Soester Minoritenkirche ihre Begräbnisstätte hatten, sollten
auch diese dort begraben werden. Der Guardian widersetzte sieh
zwar diesem Vorhaben, allein die städtische Obrigkeit Hess
Gewalt anwenden, um jene Begräbnisse dort vorzunehmen; der
funktionierende Prediger Johann Schwarz von St. Thomas konnte
sich bei der Leichenrede, die er von der Kanzel der Minoriten-
kirche herab hielt, die Bemerkung nicht versagen, er habe dieselbe,
sonst einen unreinen und abgöttischen Ort, durch das reine Wort
Gottes geheiligt! Der katholischen Geistlichkeit dagegen war die
öffentliche Verkündigung des Wortes Gottes verboten; gleichwohl
wagten die Minoriten an den Festen der hl. Johann Bapt. und Ev.
als der Patrone der Kirche, sowie am Kirchweihtage unter gesuchten
Vorwänden zu dem herbeikommenden Volke zu reden. Eine weitere
1) Nach Hartzheim a. a. O. S. 368, verfasste er auch die Schrift
„Seraphischer Gnaden schätz**.
14. Da8 Kloster zu Soest. 187
Bedrückung für sie erfolgte durch die ihnen gemachte Steuer-
auflage von wenigstens 50 Goldgulden jährlich, welche man, wenn
sie nicht freiwillig geleistet wurde, mit Gewalt unter Anwendung
von Pfändungen und Erbrechung von Kisten und Kasten im Kloster
sich verschaffte, wobei der Stadtsyndikus Johann Klotz eine Haupt-
rolle spielte. Noch schlimmer aber traf das Kloster das vom
Stadtregimente erlassene Verbot der Novizenaufnahme. So ver-
ringerte sich die Zahl seiner Angehörigen nur um so mehr, doch
war es nie von solchen ganz entblösst. Dass diejenigen, welche
so aushielten, nur brave Religiösen waren, versteht sich von«elbst;
doch wurden sie als solche auch ausdrücklich in einem Schrift-
stücke des Kapitels von St. Patroklus gelobt.
Der prekäre Zustand dieses Klosters hob sich erst 1616,.
als Graf Heinrich von Berg, Befehlshaber der spanischen Truppen,
Soest einnahm und vor allem freie Religionsübung für die Katho-
liken in der Archidiakonalkirche St. Patroklus und in den beiden
Klosterkirchen der Dominikaner und Minoriten verlangte. Hierbei
blieb es auch für die ganze Folgezeit^).
Im Jahre 1814 traf auch dieses Kloster das allgemeine Los
der Aufhebung. Die Kirche stand hierauf lange Zeit leer und
wurde profaniert, am 7. April 1852 aber erwarb sie die evangelische
St. Thomasgemeinde vom Fiskus für 2184 Tlr., und richtete sie
zu ihrem Gebrauche ein, während sie ihre alte (St. Thomas-) Kirche
dem Fiskus, der sie der reformierten Gemeinde zuwies, für 5250 Mk.
verkaufte. Das Kloster diente zuerst als evangelisches Lehrer-
seminar, seit einigen Jahren befindet sich daselbst aber ein evan-
gelisches Predigerseminar ^).
Von Guardianen und anderen Offizialen, welche in der letzten
Zeit des Bestandes dieses Klosters dort wirkten, können aus der
1) „Copiosor licet ac validier sit aetate nostra heterodoxorum
communitas in oppido Susatensi, intacti tamen quantum ad religionis
exercitium persistimus pacificeque cum iis, quod Deo gratum sit, cohabi-
tamus, unice illud sanctum habentes, ne controversiae aut disceptationes
in causa religionis instituantur e cathedris aut publicis locis, vetante
similia interdicto augustissimi regis Borussiae." Mit diesen Worten be-
schliesst der Verfasser der Deductio seine Mitteilungen über das Kloster
zu Soest.
2) Gefällige Mitteilung des Herrn Stadtarchivars Prof. Vogeler
in Soest.
188 IV. Die erhalten gebl. alten u. später gegr. neuen Klöster.
Hauschronik des Kölner Klosters 1769/96 folgende namhaft gemacht
werden: a) Guardiane: 1769 Fructuosus Catjou, 1770 Maximilian
Conradi, 1775 Juvenal Oldenkott (f 19. Dez. 1777 als Guardian^,
1778/81 Aurelius Berens, 1781/84 Siegfried Uphoff, 1784 Primi-
tivus Muggenborg, 1787 und 1793 Saturnin Meyer, 1796 Ambros
Westmark; b) Präsidenten: 1769 Wendelin Busch, 1770 Gerhard
Schütte, 1775/78 Theodor Streuning, 1778/81 Damascenus Müller,
1781/84 Viktorin Krüper, 1784/c.90 Ernst Mertens, 1793 Arnold
Huraann, 1796 Satumin Meyer; c) Vikare: 1769 Viktorin Krüper,
1770 Sigismund Geisthövel, 1775/78 Anton Velders, 1778 Heinrich
Mensing, 1779/81 Gerhard Schütte, 1781 Pirrain Greving, 1782 bis
c. 1785 Saturnin Meyer, 1787 Floriraund Reichmann, 1793 Sebald
Greving; d) Prediger: 1769 Viktorin Krüper, 1770 Sigismund
Geisthövel, 1775/78 und 1784 Ernst Mertens, 1782 Ämilian Bannen-
berg, 1787 Fidelis König, 1793 Juvenal Kaitz; e) Lektoren (Theo-
logie): 1777/81 Cyriacus Frieling, 1780/81 Aquilin Lange; (Philo-
sophie): 1769/70 Andreas Schölkens und Severus Campil, 1776/77
Justin Rettmölle.
Der unter diesen Lektoren genannte P. Aquilin Lange war
bei der Aufhebung des Klosters im J. 1814 noch dessen Mitglied
und erhielt gleich den übrigen noch vorhandenen Patres (Theo-
dosius Forstige, Onesimus Ost, Paul Rohe und Kaspar Vrede) eine
Jahrespension von 160 Tir., während dem Guardian Nikolaus Veling
eine solche von 190 Tlr. und den beiden Laienbrüdeni (Joseph
Bödike und Benedikt Funke) nur eine solche von 60 Tlr. zuerkannt
wurde; doch konnte die Pension eines jeden von ihnen, welche
mit dem 1. Okt. 1814 ihren Anfang nahm, aus dem Pensionsbetrag
der vor ihnen gestorbenen Mitbrtider bis aufs Doppelte erhöht
werden. Der vorgenannte P. Lange starb schon im Juli 1815^).
Aus früheren Zeiten seien noch erwähnt P. Bonaventura Oberess
t 10. Jan. 1776, P. Ägidius Baumann (Jubilar) f 29. Aug. 1777
und Medard Fischer f 3. März 1793.
15. Das Kloster zu Dortmund.
Über die Zeit der Stiftung dieses Klosters ist der Verfasser
der Deductio nicht ganz sicher, da seine Hauptgewährsmänner
1) Gefällige Mitteilung wie in vorhergehender Aniii.
15. Das Kloster zu Dortmund. 18^
(P. Albert Vitting, Verfasser der Geographia provinciae Coloniensis,
und der Annalist P. Edmund Bunger) hierfür ein offenbar zu
spätes Jahr^ nämlich 1292 und bezw. 1297, angaben, ohne dass er
selbst ein früheres bezeichnen konnte. Aus anderen Angaben ist
jedoch mit Sicherheit zu schliessen, dass die erste Ankunft der
Minderbrüder in Dortmund schon vor 1244 erfolgte, und dass die
Einweihung der ersten Kirche 1252 stattfand. Urkundlich ist
deren Anwesenheit zu Dortmund allerdings erst für das Jahr 1287
belegt*). Im Jahre 1297 und so wieder 1385 wurde ihr Kloster
mit Kirche durch Feuersbrunst zerst(irt. Die nach letzterem
Jahre wieder erbaute Kirche war zweischiffig und ebenfalls
wieder den hl. Aposteln Petras und Paulus geweiht. Sie hatte
im 18. Jahrhundert 7 Altäre: den Hochaltar mit einer im
gotischen Stile ausgeführten Darstellung des bitteren Leidens von
seltener Schönheit, angeblich 1521 von einem Antwerpener
Künstler namens Ägid unter dem Guardian Rutger Schipmann
angefertigt 2), dann die der schmerzhaften Mutter, dem hl. Johann
Bapt., dem hl. Eligius, dem hl. Antonius von Padua und iioclr
ein paar anderen Heiligen geweihten Nebenaltäre. Auch war um
die gleiche Zeit und mit gleicher Kunstfertigkeit wie der Hoch-
altar ein in Stein ausgeführtes Sakramentshäuschen, dessen Spitze
bis zum Gewölbe reichte, dann eine in noch späterer Zeit am
Eichenholz kunstvoll geschnitzte Kanzel und eine die Stigmatisation
des hl. Franziskus darstellende Steingruppe vorhanden. Da bei
der Reformation alle Pfarrkirchen den Protestanten zufielen,
ordnete der Kölner Erzbischof, in dessen Sprengel Dortmund
damals lag, unterm 8. März 1616 die Errichtung eines Taufsteine/S
in der dortigen Minoritenkirche an und betraute den Guardian
oder dessen Stellvertreter gleich einem ordentlichen Pfarrer mit
der Spendung des Sakraments der Taufe.
Ältere Grabdenkmäler gab es im 18. Jahrb. in dieser
Kirche nicht mehr, wohl aber Grabstätten von manchen Adligen,
wie den von Beck, Kerkering, Walsheim, Hövel, dem im
Schwedenkriege gefallenen Offizier Roderigo a Bactura, besondei^
aber von dem letzten Dortmunder Grafen Johann Steck, welcher
am Karfreitag 1505 starb.
1) Schlager a. a. 0. S. 65.
2) Dieser Altar soll sich nun in der protestantischen Petrikirche
zu Dortmund befinden.
190 IV. Die erhalten gebl. alten u. später ßregr. neuen Klöster.
Was das Klostergebäude betrifft, so ist anzunehmen,
dass dasselbe nach dem Brande 1385 grösser als zuvor wieder
«rrichtet wurde; noch i. J. 1511 wurde ein Flügel des Kreuz-
ganges eingewölbt. Offenbar war der Konvent vor der Refor-
mation ein sehr zahlreicher; dafür sprachen insbesondere die
mehr als 60 Chorstühle der Religiösen in der Kirche. Später
und namentlich im 18. Jahrh. zählte das Kloster, obwohl dort
auch ein theologisches Studium untergebracht war, in der Regel
nicht mehr als 36 Angehörige.
Dass, wie anderwärts, so auch zu Dortmund im Mittelalter
der Pfarrklerus den dortigen Orden der Dominikaner und Minoriten
in Ausübung ihrer Privilegien bezüglich des Predigens und Beicht-
hörens und wohl auch der Begräbnisse von Parochianen in ihren
Kirchen und Friedhöfen Schwierigkeiten bereitete, ist aus einem
Bündnisse zu entnehmen, das 1370 der dortige Minoriten-Guardian
Johann von Silceling mit den Dominikanern zum gegenseitigen
Schutz gegen die Angriffe des Pfarrklerus absehloss^).
Ein Pergamentkodex, in welchem die Namen der verstorbenen
Mitbrtider und Wohltäter des Klosters eingetragen waren, soll
1612 aus Sorglosigkeit verloren gegangen sein. Es sind so von
dessen hervorragenden Mitgliedern aus der früheren Zeit
nur wenige bekannt, nämlich: Johann von Osnabrück, Dr. theol
und ausgezeichneter Prediger, Reinhold Lennepe, langjähriger
Guardian, „moribus valens et probatus ac concionator optimus",
t 1464; Heinrich Hesse, an verschiedenen Orten Lektor und
Guardian des Dortmunder Klosters, in welchem er auch ver-
schiedene Bauten ausführte, f 1515. Ohne Zweifel gehörte dem-
selben wenigstens ursprünglich auch Anton von Dortmund an,
welcher 1392, damals Lektor zu Münster, zum Tit.-Bischof von
Athyra erhoben wurde und als solcher in mehreren Diözesen das
Amt eines Weihbischofs versah (s. oben S. 170). Unter den
späteren Mitgliedern ist zunächst hervorzuheben der 1573 zu
Münster i. W. geborene und am 3. Okt. 1591 zu Dortmund in
den Orden aufgenommene Johann Pelking. Nach Vollendung
der philosophischen Studien im Kloster zu Trier, wurde er nach
Rom geschickt, um im Collegium Sixtinum (alias: s. Bonaventurae)
Theologie zu studieren ; er vollendete dieses Studium zu Bologna,
1) Schlager a. a. 0. S. 65.
15. Das Kloster zu Dortmund. 191
wo er auch 1597 die Priesterweihe und 1600 die Doktorwürde
erhielt. Hierauf in seine Provinz zurückgekehrt, wurde er 1601
zu Cleve und 1603 zu Dortmund Guardian. In Ausübung des
ihm hier zugleich übertragenen Predigtamtes zog er sich aber
die Anfeindung der Protestanten derart zu, dass er vom Stadtrat
zunächst zum Stillschweigen aufgefordert und, als er darauf nicht
achtete, im Februar 1604 aus der Stadt verwiesen wurde. Er
begab sich hierauf an den Hof des Kölner Kurfürsten Ernst von
Bayern, welcher ihn zum geistlichen Kommissär im Herzogtum
Westfalen und zum Offizial am geistlichen Gerichtshof zu Werl
ernannte. Nachdem er dieses wichtige Amt mit der grössten
Umsicht bis 1609 verwaltet hatte, wurde er zum Guardian des
Soester Klosters erwählt, aber schon bald durch das Vertrauen
seiner Mitglieder nach Köln berufen, um das dortige Kloster gegen
die Annexionsgelüste der Observanten zu schützen (s. oben S. 67).
Gleichzeitig stand er dem Kurfürsten Eicnst mit seinem Rat und
bei dessen Ableben i. J. 1612 mit geistlichem Beistande zur
Seite. Vom Kölner Nuntius zum apostolischen Kommissär im
Herzogtum Braunschweig ernannt, um den dort so gefährdeten
Katholiken zu Hilfe zu kommen, tat er dies auch nach besten
Kräften. Am 6. Januar 1619 wurde er zum Provinzial erwählt,
aber schon im folgenden Jahre zum Weihbischof für die Diözese
Paderborn befördert; in der Ordenskirche zu Bonn erhielt er
deshalb die bisehöfliche Weihe als Tit.-Bischof von Cardica.
Auch dieses neue Amt versah er in jenen schwierigen Zeiten
mit apostolischem Eifer und grossem Erfolge, indem er mehrere
der Neulehre anhängende Orte Westfalens in den Schoss der
katholischen Kirche zurückführte. Nicht minder nützlich erwies
er sich seiner Ordensprovinz dadurch, dass er zur Wiedergewinnung
des Klosters Höxter erfolgreich mitwirkte. Endlich starb er, an
Verdiensten und Jahren reich, am 28. Dez. 1642 zu Paderborn
und wurde am 3. Januar 1643 in der dortigen Frauenkirche
beerdigt.
Auch Pelkings Zeit- und Ordensgenosse Johannes von Bremen,
„vita, doctrina, eloquentia clarissimus" wirkte zu Dortmund nach
Kräften für Erhaltung des katholischen Glaubens; er zog sich
aber dadurch ebenfalls den Hass der Protestanten zu und musste
deshalb am 35. Juli 1604 Dortmund verlassen. Auch der dortige
Guardian Johannes von Koblenz, „vir integritate vitae et verbi
192 IV. Die erhalten gebl. alten u. später gegr. neuen Klöster.
Dei praedicatione illustris" verdient hier Erwähnung. Auch von
den frühesten Wohltätern des Klosters und ihren Stiftungen an
dasselbe hat sich aus dem oben angegebenen Grunde keine nähere
Nachricht erhalten^ was um so mehr zu bedauern ist, als man
auch nicht weiss, wohin bei der Aufhebung des Klosters dessen
Archiv gelangte. In den Staatsarchiven von Münster und Düssel-
dorf finden sich nur Bruchstücke. In letzterem sollen sich nur
die Akten über die Verletzung des Asylrechts des Dortmunder
Minoritenklosters durch den Magistrat 1691 und ein paar Akten-
stücke aus der Zeit nach der Aufhebung, die sich auf Ver-
pachtungen der alten Klostergebäude und des dazu gehörigen
Gartens beziehen, nebst einem Einnahme-Etat vom Jahre 1806 ff.
befinden. Von Münsterer Archivalien verdienen Erwähnung die
Akten über die Prozesse, welche das ehemalige Klarissenkloster
und spätere Damenstift Klarenberg (s. oben S. 12) in Verbindung
mit dem Dortmunder Minoritenkloster wegen der Vikarie und
Kapelle im Abdinghof führte; dann über einige Prozesse, welche
letzteres Kloster mit einigen Pächtern von Klostergtitem, die, wie
es scheint, nicht unbedeutend waren, hatte; endlich über Ver-
handlungen zwischen ihm und dem Dortmunder Magistrate wegen
des Asylrechtes des Klosters, über dessen Verletzung durch den
Magistrat auch die vorerwähnten Düsseldorfer Akten handeln.
Das Dortmunder ürkundenbuch erwähnt nur eine Urkunde vom
11. Aug. 1394, durch welche die Stadt Dortmund bekennt, dass
die dortigen „Mynre Brodern^ ihr zwei Kapitalsbriefe von 64
bezw.. 43 fl. zur freien Verfügung tiberlassen haben, eine Bulle
des Papstes Benedikt XII. aus dem Jahre 1335 über gewisse
Exemtionen des Dortmunder Minoritenklosters und eine Notiz
über ein am 11. Juni 1495 besonders in diesem Kloster bemerktes
Erdbeben. Einige Zeit nach der allgemeinen Klosteraufhebung
kam dieses zwischen der Klosterstrasse und dem Schwanen wall
gelegene Kloster in Privatbesitz (des Gärtners Rellersmann);
Kloster und Kirche wurden abgebrochen und an ihrer Stelle neue
Wohngebäude errichtet i). Aus der Hauschronik des Kölner
Klosters 1769/96 können folgende Guardiane und andere Offiziaien
des Dortmunder Klosters angegeben werden : a) Guardiane: 1769
1) Gefäll. Mitteilung des Herrn Oberreiitmeisters a. D. Ferd. Ziim-
busch in Dortmund.
16. Das Kloster zu Bocholt. 193
Paul Koch (Exprovinzial, f 2. Dez. 1777), 1770 Augelus Catjou,
1775/78 und 1781 Aurelius Behrens, 1778/81 Bonns Willer, 1782
Benvenut Levedag, 1784 Severin Bausch, 1787 Sigismund Sinnigen,
1793 Aquilin Lange, 1796 Sabinus Beckers; b) Präsidenten:
1769 Theodor Streuning, 1775 Sigismund Geisthövel, 1778
Felician Scheuerling, 1779 Hyazinth Surmann, 1782 Jodokus
Brinkmann, 1784 Achatius Büren, 1787 Samuel Greving;
e) Vikare: 1769/76 Florian Stammeisen, 1776/79 Gerhard
Schütte, 1779/81 Eustach Rösters, 1781 Jodokus Brinkmann, 1782
Aurelian Degener, 1784 Samuel Greving, 1787 Nikolaus Wehling,
1793 Evarist Schrott; d) Prediger: 1778/c.90 Concordius
Niemerg, 1793 Justin Vettweis; e) Lektoren der Theologie:
1769 Friedrich Boickhold und Sigismund Sinnigen, 1776/77
und 1779/81 ff. Liberatus Lützeler, 1777/79 Raban Kloubert,
1777/81 ff. Concordius Niemerg. Am 21. April 1776 starb der
Lektor P. Kiementin Reinecken und zwei Tage später P. Basilides
Sieverding, am 11. April 1782 der Jubilar P. Antonius Beckering.
16. Das Kloster za Bocholt.
Seit dem Jahre 1625 versah der aus Münster gebürtige
Minorit P. Hugolin Flegenius (Fleige?) zu Bocholt aus nicht
näher bekannten Gründen das Amt eines Kaplans und Katecheten ^).
Durch seine eifrigen Bemühungen erwirkte er bereits im folgenden
Jahre vom Fürstbischof von Münster die Erlaubnis zur Gründung
einer Minoriten-Niederlassung daselbst. Der Sache kam sehr zu
statten, dass hierfür bereits eine geeignete Kapelle, die der aller-
seligsten Jungfrau geweihte sog. „Neue Kirche", in welcher die
Minoriten ihren Gottesdienst halten konnten, vorhanden war und
1) Nach der Deductio hätten ihn seine Oberen dieses Amt über-
nehmen lassen, um seine zu Bocholt in Dürftigkeit lebende Mutter
unterstützen zu können. Der Verfasser der „geschichtl. Nachr. über
die Kirche U. L. F. und das Min.-Kl. zu Bocholt*, Friedr. Reigers,
berichtet aber, dass P. Flegenius aus jenem Grunde erst 1640 das
Bocholter Pfarramt mit Zustimmung seiner Obern übernahm, und setzt
die Ausübung jenes Katechetenamtes in Verbindung mit dem Bestreben
des Münsterschen Fürstbischofs Ferdinand von Bayern, durch Beförde-
rung von Ordensniederlassungen der kirchlichen Zerrüttung im Stifte
Münster ein Ende zu machen.
13
194 IV. Die erhalten gebl. alten u. später gegr. neuen Klöster.
ihnen hierzu auch zur Verfügung gestellt wurde. Dieser Erfolg
war ausser der Ounst des Fürstbischofs besonders noch der
Wohlgeneigtheit des Domdechanten Bemard von Mallinkrodt,
welcher als solcher zugleich Archidiakon von Bocholt war, zu
verdanken. Inwieweit die Bürgerschaft und namentlich der Stadtrat
sich hierin entgegenkommend erwies, mag dahingestellt bleiben^).
Da die Ordensoberen mit dem unternehmen einverstanden waren,
konnte die neue Niederlassung schon am 7. Juni 1627 ihren
Anfang nehmen*). Auf dem Provinzkapitel i. J. 1628 wurde
P. Flegenius als erster Guardian derselben erwählt und noch im
gleichen Jahre (10. August) durch den Münsterschen Weihbischof
Job. Nik. Ciaessens, Tit.-Bischof von Akkon, in Gegenwart des
vorerwähnten Domdechants, des fürstbisch. Kommissärs Ernst von
Westerholt, mehrerer Prälaten und Klostervorsteher der Grundstein
zum neuen Kloster gelegt. Während der Prozession, welche sich
bei dieser Feier durch die Strassen der Stadt bewegte, wurde au
verschiedenen Stationen gepredigt, und zwar von dem genannten
Weihbischof, dem Minoriten P. Ludwig Thorstrote mag. theol.
und einem Kapuziner-Pater. Der unter der Schwelle der Kloster-
türe gelegte, mit dem fürstbischöfl. Wappen gezierte Grundstein
ward geweiht zu Ehren des allmächtigen Gottes, der allerseligsten
Jungfrau und des zum Patron des neuen Klosters erkorenen hl.
Antonius von Padua. Der genannte Kommissär legte hierbei eine
Ehrenspende von 100 Rtlr. auf demselben nieder. Während der
Bau des Klosters voranschritt, wurde dann auch die seineu
Bewohnern eingeräumte Benützung der „Neuen Kirche** durch
einen förmlichen, zwischen dem Archidiakon und dem Pfarrer
(Alexander von Lambswert) von Bocholt einer- und dem Minoriten-
Provinzial Georg Schmalenberg, dem Münsterer Guardian Hermann
Ficker und dem Bocholter Guardian Hugolin Flegenius andrerseits
am 13.. Juni 1629 abgeschlossenen Vertrag genau geregelt und
festgestellt. Danach wurde den Minoriten zu Bocholt gestattet,
die Neue Kirche daselbst zur Verrichtung ihres Gottesdienstes zu
1) Der Verfasser der Deductio spricht sich hierüber günstiger aus
als der Verfasser der vorerwähnten „geschieht!. Nachr.". So viel gibt
al)er auch dieser zu, dass einer der damaligen Bürgermeister, Johann
Herdinck, ein ganz besonderer Gönner des Klosters war.
2) Es war dies die erste von jenen 13 oder 14, welche die köln.
Min.-Provinz nach der Reformation gründete.
16. Das Kloster zu Bocholt. 195
gebrauchen, jedoch unter der Bedingung und Verpflichtung, dass
«ie dieselbe auch im guten Dach und Fach erhalten; auch sollte
es ihnen erlaubt sein, sie zu ihrer Bequemlichkeit zu erweitern,
aber alles auf eigene Kosten. Sollte das Kloster aber einmal
eine eigene Kirche erbauen, so sollten alle ihm an der bisher
benützten Kirche eingeräumten Rechte wieder heimfallen, und zwar
ohne irgendwelche Entschädigung. — Den jeweiligen Archidiakonen
und Pfarrern von Bocholt sowie sämtlichen Pfarrgenossen
sollten alle ihre alten Rechte ungeschmälert verbleiben und es
ihnen auch freistehen, die beiden Pfarreien wieder zu teilen d. h.
die Neue Kirche in Durchführung eines schon seit 1310
bestehenden Projekts neben der bisherigen einzigen Pfarrkirche
ebenfalls zur Pfarrkirche zu machen; doch sollten die Minoriten
auch in diesem Falle die ihnen eingeräumten Gebrauchsrechte
behalten. — An den drei bei der neuen Kirche vorhandenen
Benefizien (B. M. V., s. Crucis, s. Joh. Ev.), welche stets von
weltlichen Klerikern besessen worden und teilweise Laienpatronats
seien, sollte das Kloster weder in betreff ihrer Besetzung noch
ihrer Deservierung irgend ein Recht haben; doch würden die
Benefiziaten, um die Ordensleute in ihrem Gottesdienste nicht zu
stören, ihren gottesdienstlichen Verrichtungen in der alten (Pfarr-)
Kirche nachkommen. Würde jedoch die Neue Kirche selbst
Pfarrkirche werden, so sollte es ihnen freistehen, dies hier zu
tun, und soUteja ihre Altäre auf Kosten des Ordens allzeit in
gutem Stand gehalten werden. — Weil jedoch der Kirchhof an
der alten Pfarrei für die ganze Pfarrgemeinde zu klein und
darum jener an der neuen Kirche nicht zu entbehren sei, so
bleibe dieser an der Südseite bis auf drei Fuss Entfernung für
den Gebrauch der Pfarrgemeinde vorbehalten; den übrigen Teil
dürften die Minoriten durch einen Plankenzaun abscheiden, —
Auch sei ihnen gestattet, in ihrer Kirche Katechese (doch zu
gelegener Stunde) zu halten; ein Gleiches gelte von den Predigten,
so dass der Pfarrkirche hierdurch kein Abbruch geschehe. Der
Pfarrer und der Guardian hätten sich darüber zu verständigen,
— Die österliche Pflicht sei binnen der österlichen Zeit, welche
vom Palmsonntag bis zum weissen Sonntag einschliesslich
gerechnet wird, in der Pfarrkirche zu erfüllen. — Feierliche
Prozessionen durch die Stadt oder gar ausserhalb der Tore dürfen
vom Kloster ohne Ermächtigung des Ordinarius (Diözesanbischofs)
196 IV. Die erhalten gebl. alten u. später gegr. neuen Klöster.
oder Bewilligung des Ortspfarrers nicht veranstaltet werden;
dagegen unterlägen kleinere Prozessionen^ etwa durch den Umgang
des Klosters oder im Umkreise des Friedhofes, diesen Beschrän-
kungen nicht. — Den Minoriten zu Bocholt sollten keine weiteren
Privilegien oder Exemptionen zustehen, als ihre Mitbrttder in
Münster in Besitz und Gebrauch haben, vielmehr würde erwartet,
dass sie sich „in spiritu humilitatis et mansuetidinis^ derart ver-
halten, dass sie unter Vermeidung aller Konflikte „ad aedifica-
tionem populi ßucholdiensis in fide et moribus^ gereichen.
Zu den später noch gemachten Vereinbarungen gehört nament-
lich die, dass das Kloster für Überlassung des Hauses der Vikarie
8. Crucis nebst zugehöriger Grundfläche die Verpflichtung über-
nahm, jeden Mittwoch am Altare dieser Vikarie eine hl. Messe
zu lesen, eine Zahl, welche in der Folge von der geistliehen Be-
hörde auf 28 im Jahre festgesetzt wurde.
An Stelle dieses östlich von der Kirche gelegenen Hauses
und auf dem noch weiter nördlich davon bis zum Schonenberge
hin sich erstreckenden und ebenfalls erworbenen Areal wurde
eben das neue Kloster erbaut und auf dem noch freibleibenden
Terrain der Klostergarten angelegt. Von 1628 bis 1631 war der
Klosterbau, zu welchem die Witwe Anna Ingenhaven und ihr
Sohn Joh. Cralle am 26. Febr. 1629 ihre ganze Habe vermachten^),
soweit gediehen, dass drei Teile fertig dastanden, von denen der
erste das Dormitorium, die Küche, das Sommerrefektor und das
Kapitelhaus umfasste, während die beiden anderen der zur Kirche
führende und der dem Dormitorium gegenüber zur Strasse hin-
laufende Umgang waren. Dann aber geriet der Bau wegen der
Kriegsläufe ins Stocken. Diese Kriegsläufe führten auch zur Ein-
nahme Bocholts durch die Hessen am 17. Febr. 1633 und deren
Einquartierung im Kloster. Diese Last musste es ein paar Jahre
lang tragen, bis der nach Kassel abgeschickte Konventual P. Ma-
gister Melchior Welling bei der hessischen Landgräfin die Befrei-
ung davon erwirkte*). Ausser dieser Einlagerung der Hessen war
1) So nach der Deductio; Reigers berichtet hierüber nichts.
2) Im Jahre 1634 war auch der Weihbischof von Münster, der
ehemalige Minoritenprovinzial Johann Pelking, im Auftrag des Fürst-
bischofs von Münster und zugleich Kurfürsten von Köln nach Bocholt
gekommen, um mit den Hessen zu unterhandeln.
16. Das Kloster zu Bocholt. 197
«m jene Zeit (1636/37) die Stadt Bocholt, das Minoritenkloster
nicht ausgenommen, auch mit einer pestartigen Seuche heim-
gesucht, welcher vier Patres und ein Laienbruder zum Opfer fielen.
Noch empfindlicher traf das Kloster zur gleichen Zeit der Abfall
zweier Mitglieder, eines Priesters und eines Subdiakons; als Ur-
sache hiervon wurde deren zu vertrauter Umgang mit den pro-
testantischen Hessen, die im Kloster im Quartier lagen, angesehen»
Erst 1651 konnte zur Vollendung des Klosterbaues durch Anfügung
<ie8 noch fehlenden, nach Norden hin gelegenen Teiles des Kloster-
uraganges, zu welchem im Erdgeschosse das Winterrefektor und
^in paar Gastzimmer, im obem Stock aber die Bibliothek gehörten,
geschritten werden.
Die in wenig gutem Zustande befindliche Kirche war gleich
anfangs mit Hilfe von Wohltätern einer gründlichen Restauration
unterzogen und mit einem neuen Hochaltare zu Ehren des hl. An-
tonius geschmückt worden. Seine Einweihung durch den Weih-
bischof von Münster erfolgte am 2. Mai 1630*). Zudem fügte es
«ich, dass im Jahre 1651 auch eine nicht unbedeutende Reliquie
dieses Heiligen in die nunmehrige Ordenskirche kam. In diesem
Jahre kam nämlich der ßocholter Guardian Martin Meinering auf
Besuch in das ehemalige Klarissenkloster und nunmehrige adelige
Damenstift Klarenberg bei Horde (s. oben S. 12)*) und durfte bei
dieser Gelegenheit auch den dortigen Kirchenschatz in Augenschein
nehmen. Als er unter demselben auch eine in eine silberne Hand
eingeschlossene und in ganz veralteten Schriftzügen als „De manu
s. Antonii de Padua" bezeichnete Reliquie fand, Hess er mit Bitten
nicht nach, bis sie ihm für seine Kirche überlassen wurde. Hievon
erbat sich dann 1655 der Münsterer Fürstbischof Christoph Bern-
hard von Galen eine Partikel, welche man ihm in Anbetracht
seiner vielen Wohltaten und Gnadenbeweise gegen den Orden
nicht versagen konnte.
Den Bocholter Minoriten winkte schon von Anfang an ein
ganz besonderes Arbeitsfeld, nämlich die Pastorierung der Katho-
1) Über diese Restauration und Altarweihe berichtet übrigens
Reigers nichts.
2) Nach ßeigers a. a. 0. S. 101 hätte der genannte Guardian
^iese Reliquie in der Stiftskirche des ehemaligen Klarissenklosters zu
Bocholt gefunden und zum Geschenke erhalten.
198 IV. Die erhalten grebl. alten u. später gegr» neuen Klöster.
liken im angrenzenden Holland, besonders nm Groll hemm und
in der Twente, welche unter dem grössten religiösen Drucke
litten, da der katholische Gottesdienst bei schweren Strafen ver-
boten war. Doch die Patres scheuten nicht die Gefahr und be-
gannen 1635 mit Erlaubnis des Ordenspro vinzials ihre dornenvolle
Missionstätigkeit. Der erste, der sich derselben unterzog, war der
schon genannte P. Martin Meinering, damals Klostervikar. Nächst
ihm ist dann zu erwähnen P. Barth. Mei(n)sma, welcher, aus Leu-
warden in Friesland gebürtig, schon vor seinem Eintritte in den
Orden als Weltpriester seinen verlassenen katholischen Landsleuten
zehn Jahre lang die Tröstungen der Religion gespendet hatte und
in dieser Tätigkeit auch nach seinem Eintritt in den Minoriten-
orden im J. 1635 fortfuhr, aber schon am 15. Juni 1637 an der
Pest starb als einer von jenen vier Priestern, von denen bereits
oben die Rede war, und zu denen auch der am 20. Juli 1636
gestorbene P. Vikar Remigius Hölling, ein gleichfalls verdienst-
voller Ordensmann, zählte. Den vorgenannten Missionären reiht
sich würdig an der aus Rheine stammende P. Georg Lansing,.
welcher den Strapatzen, die er in der Pastorierung der armen
holländischen Katholiken zu ertragen hatte, frühzeitig erlag; er
wurde von einer Brustkrankheit befallen, an der er zu Bocholt
am 17. März 1651 dahin schied, um jene Zeit entstand dann
das Kloster Zwillbrock (s. unten), das eben mit Rücksicht auf die
leichtere Ausübung jener Missionstätigkeit gegründet wurde. Vorher
aber, nämlich in der Cbristnacht 1646, ereignete es sich, dass der
Bocholter P. Thomas E(r)tzweiler, welcher im Holländischen
Missionstätigkeit ausübte, auf Befehl des Drosten von Bredevoort
in Winterwick verhaftet und erst nach Erlegung eines mühsam
zusammengebettelten Lösegeldes von lOO'Rtlrn. wieder freigelassen
wurde.
P. Hugolin Flegenius, welcher von der Gründung des
Klosters an bis 1640 demselben als Guardian segensreich vor-
stand, erhielt in diesem Jahre einen anderen Wirkungskreis; er
übernahm mit Zustimmung seiner Oberen das seit 1637 durch
die Versetzung des obengenannten Pfarrers Alexander von Lambs-
wert nach Emmerich erledigte Bocholter Pfarramt, und zwar soll
dies geschehen sein, um so leichter seine dürftige Mutter unter-
stützen zu können, welche mit ihrer Tochter in einem von P. Fle-
genius für sie erworbenen Hause nahe beim Klostergarten wohnte.
16. Das Kloster zu Bocholt. 199
Der wahre Grund der Pfarrei-Übertragung dürfte aber doch darin
gelegen gewesen sein, dass der damalige Fürstbischof Ferdinand
von Bayern grundsätzlich^ um die Restauration der kirchlichen
Verhältnisse und die Reform des Klerus zu fördern, vielfach die
Pfarrseelsorge in die Hände von Ordensgeistlichen legte oder
ihnen doch einen bedeutenden Anteil daran einräumte. P. Fle-
genius versah das neue Amt unter geduldiger Ertragung aller
Anfeindungen, denen er ausgesetzt war, mit treuer Pflichterfüllung
bis zum Jahre 1653, da er von seinen Oberen zurückberufen
wurde; er kam dann in das Kloster Merl an der Mosel und starb
daselbst am 5. Febr. 1665. Zu Bocholt wirkten unterdessen als
Guardiane P. Lucas Lucä aus Freckenhorst von 1640 bis 1645
und nach diesem P. Augustin Born aus Dorsten; derselbe wurde
jedoch schon nach P/« Jahren in gleicher Eigenschaft nach Cleve
versetzt als der geeignete Mann, um den dort zwischen dem
Kloster und der brandenburgisch-cleveschen Regierung entstandenen
Konflikt beizulegen; 1667 wurde er Provinzial.
Auf ihn folgte in Bocholt der schon öfters genannte P. Martin
Meinering, welcher 8—9 Jahre dem Kloster vorstand und während
dieser Zeit den Klosterbau vollendete. Ausser anderen guten
Eigenschaften, die er besass, war er auch ein guter Haushalter,
dem es gelang, neben der Bestreitung der Kosten für den Voll-
endungsbau auch den Rest der beim Beginn der Ordensnieder-
lassung durch den nötigen Terrain-Ankauf kontrahierten Schulden
im Betrage von 1000 Tlrn. abzutragen und überdies noch 1000 Tlr.
zur Anschaffung von Kirch enparamenten u. dgl. zu verwenden.
Seine nächsten Nachfolger waren die Patres: Kaspar Hum-
perdink 1655/57, welcher als Guardian das Predigtamt beibehielt,
Bemard Otterstedt 1657/621), Franz Pröbsting 1662/64, Ernst
Woltermann 1664/70, welcher durch Errichtung von Garten-
mauern für bessere Einfriedigung des Klosters sorgte und am
4. Okt. 1667 ein (1715 wieder veräussertes) sehr geräumiges Haus
mit grossem Garten für das Kloster erwarb, 1670 aber in gleicher
Eigenschaft nach Cleve versetzt wurde, Karl Avemann aus Dorsten
1) Nach Ablauf seines Trienniums sollte P. Bernard Rodde aus
Münster Guardian in Bocholt werden, allein er resignierte sofort und
so verwaltete P. Otterstedt das Kloster noch zwei Jahre kommissarisch
mit dem Titel eines Guardians.
200 IV. Die erhalten gebi. alten u. später gegr. neuen Klöster.
1670/73, Anton Populo 1673/76, Everwin Benning 1676/79, Johann
Basell aus Attendorn 1679/83, kam schon bejahrt aus Köln und
kehrte dorthin wieder zurück, Bernard Lengers aus Münster
1683/88, wurde hierauf Guardian zu Duisburg, Rochus Fehus aus
Cleve 1688/91, Liborius Schneeberg 1691/93, f 29. Juni 1702 als
Hausgeistlicher auf dem Schlosse zu Ostbevern, Bernhard Avemann
aus Dorsten (vorher im Kloster zu Nideggen) 1693/97, kam hier-
auf als Guardian nach Sinzig und starb daselbst im Okt. 1699,
Ignaz Jödefeldt aus Münster 1697/1701, wurde dann Guardian in
Zwillbrock und hierauf in Münster, wo er starb, Lorenz Bremer
aus Senden (lic. theol.) 1701/3, kam dann als Lektor der Moral
nach Soest, Anselm Dankbar 1703/7, wurde dann Guardian in
Soest, Theophilus Berninck aus Albersloh 1707/9, Georg Garnen
1709/12, Joachim Stöcker 1712/13, Adolf Zurburch 1713/16,
früher Guardian in Münster, Facundus von Schüler aus Werl
1716/17, Anselm Dankbar zum 2. Male 1717/20, Honorat Icking
1720/22, wurde hierauf Instruktor (Novizenmeister) zu Münster,
Nicetius Gyseberti aus Cleve 1722/25, Canut Kördig aus Münster
1725/28, Ferdinand Spöde ca. 1728/31, bereits Guardian an
mehreren anderen Orten, Konrad Füsting aus Damme ca. 1731/36
und 1748/51, Johann Entgens 1736/39, früher Lektor in Trier,
Justin Völker aus Rheine 1739/40, vorher beinahe 15 Jahre lang
Lektor der Philosophie und der Theologie, wurde bald darauf
mit dem vorgenannten P. Entgens magister theologiae und 1745
Lektor der Theologie zu Münster, 1743/45 und 1755/57 wieder
Guardian zu Bocholt, wo er am 12. Febr. 1757 starb, Willibrand
Budde, mag. theol. und pater provinciae, 1740/43, Hermenegild
Liraberg aus Brilon 1745/48, war 1739/42 Provinzial und 1742/45
Provinzsekretär, f 25. April 1748, Theoderich MöllenhoflF aus
Münster 1751/52, wurde dann Guardian in Duisburg, Plazidus
zum Sande aus Münster 1752/55, Raphael Abbenhaus aus Coes-
feld 1757/60, vorher Guardian in Zwillbrock, f zu Bocholt 30. Dez.
1763, Everhard Möller 1760/63, früher Lektor der Theologie und
Synodalexaminator zu Münster, wurde 1762 zum Magister der
Theologie promoviert, Hyacinth Surmann aus der Diözese Pader-
born 1763/66, Fructuosus Catjou aus Sendenhorst 1766/67, früher
Instruktor zu Köln und Münster, Fortunat Teisen 1767/69, früher
Lektor der Philosophie und der Theologie zu Münster, auch Guar-
dian zu Fritzlar und Soest, 1768 mit der Magisterwürde bekleidet,
16. Das Kloster zu Bocholt. 201
Ewald Zinziger 1769/72, früher Instruktor zu Münster und Guar-
dian zu Höxter, Juveual Oldenkotte 1772/75, früher Guardian in
Fritzlar und Brilon.
Wir müssen hier die Reihenfolge der Guardiane unterbrechen,
um wieder auf die baulichen Unternehmungen bezüglich Kloster
und Kirche zurückzukommen. Der Bau des Klosters scheint,
wenigstens teilweise mangelhaft ausgeführt gewesen zu sein und
namentlich wegen zu sparsamer Verwendung des erforderlichen
Holzwerkes einer genügenden Festigkeit entbehrt zu haben. Es
mussten deshalb öfters, so insbesondere 1718, 1723 und 1726,
verschiedene Reparaturen am Dachstuhl, am Klostergang und an
der Gartenmauer vorgenommen werden. Noch schlimmer aber
stand es mit der Kirche, welche statt des bisherigen Namens
„Neue Kirche** allmählich die Bezeichnung „Paterskirche" erhalten
hatte. Vor allem machte sich deren Beschränktheit, namentlich
auch hinsichtlich des Chores, fühlbar, so dass man fast von An-
fang an mit dem Gedanken eines Erweiterungsbaues sich trug.
Aber der schlechte und sich immer mehr verschlimmernde bauliche
Zustand Hess mehr und mehr einen vollständigen Neubau als ge-
bieterische Notwendigkeit erscheinen. Bis es aber dazu kam, mussten
manche nicht verschiebbare Reparaturen vorgenommen werden.
Wegen eines Neubaues wurden bereits 1737 und 1765 Verhand-
lungen gepflogen, die aber zu keinem Ziele führten. Erst 1775
oder 1776 kam die langersehnte Vereinbarung zwischen dem
Kloster, der Stadt und dem Ortspfarrer, „die Kirche, den Kirch-
turm, den Kirchhof und das auf dem ausersehenen Bauplatze
liegende Knüfingsche Gasthaus betreffend" i), zustande und erhielt
vom Archidiakon die Bestätigung. Noch fehlte aber die landes-
herrliche Genehmigung des Fürstbischofs; auch andere Schwierig-
keiten waren noch aus dem Wege zu räumen. Darüber vergingen
noch fast acht Jahre. Endlich wurde auf Befürwortung des
Bocholter Amts-Drosten Freiherm von Elverfeld, den der im Sept.
1782 erwählte Guardian P. Hygin Lapaix wiederholt darum ge-
beten hatte, jene Genehmigung erteilt, aber dem Kloster dafür
zur Bedingung gemacht, dass es ein Gymnasium für die drei
1) Schon um 1660 hatte das Kloster zum Zwecke des nicht zur
Ausführung kommenden Erweiterungsbaues das Wallyensche Gasthaus
angekauft.
202 lY. Die erhalten gebl. alten u. später gegr. neuen Klöster.
unteren Klassen errichte und das hierfür erforderliche Schulgebände
auf eigene Kosten erbaue. So stand man also vor einem doppelten
Baue und zwar musste der Gymnasiumsban vorhergehen. Am
19. Juli 1784 wurde hiezu der Grundstein gelegt. Der Bauplatz
lag südöstlich von der damaligen Paterskirche nnd östlich von
der projektierten und begriff in sich einen kleinen dem Kloster
gehörigen, aber bis dahin verpachteten Garten, ein Stück des
grösseren Klostergartens and den ehemaligen Hausplatz der
Hl. Kreuz- Vikarie, welche das Kloster schon bei seiner Gründung
erworben hatte. Im folgenden Jahre stand das Schulgebände
fertig da und der Unterricht wurde eröffnet. Dafür wurde aber
der philosophische bezw. theologische Kurs für die Ordenskleriker,
welcher seit langem hier bestand, anderswohin verlegt.
Nun konnte man endlich zum Kirchenbau selbst übergehen.
Es war dies um so notwendiger, als sich im Volk das Gerücht
verbreitet hatte, dass es dem Kloster mit dem Kirchenbau nicht
Ernst sei, obschon es zu diesem Zwecke Almosen gesammelt. Im
Juli 1786 wurde der Grundstein gelegt, aber aus Sparsamkeits-
rücksichten ohne besondere Feierlichkeit. Im Jahre 1790 war
das Mauerwerk mit Einschluss des Daches und des Dachreitei'S
(Türmchens) fertig. In den nächsten beiden Jahren erfolgte
ausser der Einsetzung der Kirchenfenster die Anfertigung der Hälfte
der Kirchenbänke (eine Arbeit des Laienbruders Christoph Kolks
t 1. Jan. 1810), die Aufstellung der aus der alten Kirche herüber-
genommenen Orgel, endlich im Juli 1792 die Übertragung der
drei Altäre aus der alten in die neue Kirche. Am folgenden
1. August wurde diese durch den Guardian kraft erhaltener Voll-
macht nach vorschriftsmässigem Ritus benediziert und andern Tags
als am Portiunkulafeste der erste feierliche Gottesdienst in der-
selben abgehalten. Noch im gleichen Jahre geschah der Abbruch
der alten Kirche — der Turm musste schon 1785 abgebrochen
werden — und im folgenden Jahre die Verlängerung des östlichen
von Norden nach Süden sich erstreckenden Flügels des Kloster-
gebäudes bis zur Kirche hin; die neue Kirche kam nämlich süd-
lich von der alten zu stehen; jene wurde beinahe dreimal so
gross, als diese war.
Neben dem gewöhnlichen Gottesdienste, wie er in Kloster-
kirchen gebräuchlich ist, gab es bei den Minoriten in Bocholt
noch besondere Kirchen- und Klosterfeierlichkeiten. Grössere
16. Das Kloster zu Bocholt. 203
Prozessionen durch die Stadt durften zwar in Gemässheit des
Vertrags von 1629 ohne Ermächtigung des Diözesanbischofs oder
Bewilligung des Ortspfarrers nicht veranstaltet werden. Allein am
28. Juli 1702 erhielt der damalige Guardian vom Domdechanten
Jost Ludolf von Landsberg in seiner Eigenschaft als Archidiakon
von Bocholt für das Kloster die generelle Erlaubnis, jährlich an
dem besonders festlich begangenen Portiunkulafest (2. August)
eine grosse Prozession mit dem Sanktissimum durch die Strassen
der Stadt abzuhalten, wie dies auch bei anderen Klöstern der
Provinz üblich war. Zahlreich und feierlich waren auch die
Andachten zum hl. Antonius von Padua, welchen nicht nur die den
hl. drei Königen geweihte Provinz, sondern auch speziell das
Kloster Bocholt als Patron erwählt hatte. Ausser der jährlichen
Feier der neun Antoniusdienstage ^) fand auch seit Mitte des
17. Jahrhunderts jeden Monat eine fünfstündige Andacht zum
hl. Antonius statt, welche morgens um 6 Uhr mit der Aussetzung
des Allerheiligsten und der Frühmesse begann und nach dem um
10 beginnenden Hocharate schloss. Hierzu kam später noch die
Bruderschaft vom hl. Johann von Nepomuk, dessen Verehrung
alsbald nach seiner Heiligsprechung im Jahre 1729 sich schnell
verbreitete. Bereits 1742 wurde auch in der Minoritenkirehe zu
Bocholt eine Bruderschaft zu seiner Ehre gegründet. Die Geld-
mittel zu dieser Stiftung gab die Tertiarin Anna Gertrud Frenck,
wahrscheinlich eine Schwester oder nahe Anverwandte des damaligen
Bürgernieistera Lambert Frenck von Bocholt. Die Bruderschafts-
feier vollzog sich unter ganz besonderen Feierlichkeiten je am
zweiten Sonntage der Monate März, Juni, September und Dezember.
Abgesehen von diesen regelmässigen, an bestimmten Tagen des
Jahres wiederkehrenden Feierlichkeiten kamen bisweilen auch noch
ausserordentliche vor, so namentlich aus Anlass einer HeiUg- und
Seligsprechung eines Mitgliedes des Ordens, wie 1768 aus Anlass
der Heiligsprechung des seligen Minoriten-Ordenspriesters Joseph
von Copertino und 1777 aus Anlass der Seligsprechung des ehr-
würdigen Minoriten-Ordenspriesters Bonaventura von Potenza. —
Besondere Festlichkeiten gab es auch, wenn ein Klosterangehöriger
die Ehre hatte, zur Würde eines magister theologiae promoviert
zu werden, wie dies am 30. März 1762, 3. März 1768 und 1781
1) Neun Dienstage unmittelbar vor dem Feste des hl. Antonius.
204 IV. Die erhalten gebl. alten u. später g'egr. neuen Klöster.
aus Anlass der Promotion der Guardiane Everhard Möller, Fortunat
Teisen und Konstantins Obenberger geschah. — In der Kirche
und im Klosterumgang fand, bis im J. 1728 unter dem Kapitel-
haus ein eigenes Totengewölbe angelegt wurde, die Beisetzung
der v-erstorbenen Klosterangehörigen statt. Auch einige Auswärtige
wurden auf besonderen Wunsch oder aus besonderen Rücksichten
dort beigesetzt, wie 1642 die Schwester des Guardians Hugolin
Flegenius bei der Statue des hl. Antonius, 1648 der Priester
(wahrscheinlich Domherr) Mathias Augnst von Büren, Bruder des
damaligen Amtsdrosten von Bocholt, unmittelbar vor dem Hochaltar,
und zwar, wie hierüber in der Aufzeichnung des Klosters bemerkt
wird, „sine ulla contradictione reverendi domini pastoris^ ; dann
gegen Ende des 18. Jahrhunderts eine Tertiarin (wohl die oben
genannte Anna Gertrud Frenck) vor dem Muttergottesaltare.
Wie schon eingangs bemerkt wurde, versah der P. Hugolin
Flegenius schon vor der Gründung des Klosters das Amt eines
Kaplans und Katecheten, später aber das Pfarramt an der Bocholter
Pfarrkirche: auch 1673 erscheint daselbst ein Minorit, P. Dionys
Lindemanns, als Hülfskaplan; ein anderer war 1749 Verwalter
einer Vikarie in Anholt und 1797 erscheinen Minoriten als
Kooperatoren in Stadtlohn und Ottenstein; wieder andere hatten
als Stationare in jenen Orten, in welchen die Bocholter Minoriten
terminieren durften (ausser der Stadt Bocholt in Rhede, Dingden,
Anholt, in mehreren Kirchspielen des Amts Ahaus und in einigen
clevischen Orten), an bestimmten Tagen im Beichtstuhl und auf
der Kanzel auszuhelfen. Als die protestantisch gewordene Herr-
schaft Werth, eine Meile westlich von Bocholt, 1714 an den
Fürstbischof von Münster kam, betraute er die Bocholter Minoriten
mit der missionsweisen Pastorierung der dortigen Katholiken ; diese
dauerte bis 1764. Es kam auch nicht selten vor, dass adelige
Herrschaften sich einen Ordenspriester als ihren Hauskaplan erbaten.
So war der 1702 gestorbene P. Liborius Sneeberg Hausgeistlieher
auf dem Schlosse Ostbevern, der 1714 gestorbene P. Heinrich Lim-
berg Schlosskaplan in Anholt und anfangs des 18. Jahrhunderts
P. Bernard Treess Hauskaplan bei dem General von Landsberg.
Diese sogenannten patres castrenses legten, so lange sie als Haus-
geistliche fungierten, gewöhnlich weltpriesterliche Kleidung an.
Im allgemeinen gaben die Ordensobern zu solchen Stellungen
nicht gerne ihre Erlaubnis, da sie dieselben als abträglich für die
16. Das Kloster zu Bocholt. 205
Ordensdisziplin betrachteten, und erliessen deshalb auch öfters
besondere Vorschriften zur Verhütung von Missbräuehen. Ein
anderes war es allerdings mit einzelnen Patres des Bocholter
Klosters, welche von vornehmen Niederländern als Hausgeistliche
aufgenommen wurden, um den bedrängten Katholiken der Um-
gegend geistlichen Trost zu spenden.
Sicher dachte beim Bau einer neuen Kirche niemand daran,
dass diese nicht mehr lange als Klosterkirche dienen sollte, und
doch war bereits die Zeit der französischen Revolution angebrochen,
welche die allgemeine Stifter- und Klöster-Säkularisation im Ge-
folge hatte. Bei dieser fielen die Mtinsterschen Ämter Bocholt
und Ahaus an die fürstlichen Häuser Salm-Salm und Salm-Kyr-
burg, die von der durch den Beichsdeputations-Hauptabschluss
erteilten Befugnis, die darin gelegenen Klöster und Stifter auf-
zuheben, alsbald Gebrauch zu machen sich anschickten. Schon
am 11. Nov. 1802 erschienen ihre Kommissäre im Minoritenkloster
zu Bocholt, um alle beweglichen und unbeweglichen Vermögens-
stücke in Besitz zu nehmen. Da man aber nach Durchsicht und
Prüfung der darüber Aufschluss gebenden Schriftstücke die Über-
zeugung gewann, dass das Klostervermögen und die damit ver-
bundenen Stiftungen weniger betrugen, als zur Pensionierung der
einzelnen Klosterangehörigen nötig gewesen wäre, Hess man sie
in statu quo, ja gestattete sogar noch 1804, dass ein paar No-
vizen, von denen der eine bereits zu Münster im Noviziate war,
aber dort nicht mehr zur Profess gelangen konnte, aufgenommen
und zur Profess zugelassen wurden. Als aber durch französischen
Senats beschluss vom 13. Dez. 1810 das erst vor wenigen Jahren
geschaffene Fürstentum Salm aus der Reihe der souveränen Staaten
gestrichen und mit dem französischen Kaiserreich vereinigt wurde,
schlug auch für das Bocholter Minoritenkloster die letzte Stunde.
Es wurde durch Dekret der französischen Regierung im Dez. 1811
aufgehoben mit der Verfügung, dass dessen bisherige Mitglieder
unter Zusicherung einer jährlichen Pension die mit dem gesamten
Vermögen den französischen Domänen einzuverleibenden Kloster-
räume zu verlassen hätten. Dieselben zerstreuten sich hierauf;
in Bocholt selbst behielt nur P. Erasmus Karnebeck, welcher
bisher als Lehrer am Gymnasium tätig war und jetzt als Vikar
au der Pfarrkirche angestellt wurde, seinen Wohnsitz. Die Kirche
des aufgehobenen Klosters, die noch heute Paterskirche genannt
206 IV. Die erhalten gebl. alten u. später gegr. neuen Klöster.
wird, blieb dank der Fürsorge des Bocholter Pfarrkleros dem
katholischen Gottesdienste erhalten und wird als Nebenkirche zur
Pfarrkirche benützt. Das Klostergebäude nebst Zubehör, welches
nach Aufhören der französischen Fremdherrschaft auf den prenssi-
sehen Fiskus tiberging, wurde durch königlichen Erlass vom 4. Dez.
1819 der Stadt Bocholt unentgeltlich behufs Vereinigung und
besserer Einrichtung ihrer Schul-, Armen-, Waisen- und Arbeits-
anstalten überlassen, das ehemalige Gjmnasialgebäude aber, welches
durch Veräusserung in Privatbesitz übergegangen war, wurde um
1880 vom damaligen Pfarrer Vahrenhorst zurtickerworben und der
Pfarrkirche geschenkt und dient jetzt als Lokal ftir die höhere
Töchter- und die Kleinkinderbewahrschule.
Von 1775 ab standen dem damaligen Kloster alsGuardiane
vor: Bonus Willer 1775/78, vorher Guardian in Soest und Novizen-
meister in Münster, Primitivus Müggenborg aus Borken 1778/79
und 1790, in welchem Jahre er am 22. Sept. starb, vor seinem
ersten Guardianat zu Bocholt Guardian in Herstelle, darnach in
Cleve, Konstantin Obenberger aus Montjoie 1779/82, vorher Pro-
fessor an der Bonner Akademie^), während seines Guardianats
zum Magister der Theologie promoviert, Hygin Lapaix 1782/85,
vorher Guardian in Brilon, Alexander Bruns 1785/87, vorher
Guardian zu Herstelle, auch Novizenmeister und Prediger zu
Münster, f 29. April 1792, Siegfried üphoflF, mag. theoL, 1787/96
(mit kurzer Unterbrechung durch das zweite Guardianat von
P. Müggenborg 1790 und unterdessen in Zwillbrock stationiert),
Concordius Niemerg, mag. theol., 1796/1800, früher Guardian zu
Duisburg, Benjamin Greving 1800/2, vorher Prediger im gleichen
Kloster, f 10. März 1802, Egbert Marquering 1802, f 15. Mai 181U
als Exguardian, Nicephorus Cras, mag. theol., f 29. Marx 181U;
ob dieser der unmittelbare Nachfolger des Guardians Egbert Mar-
quering war und ob er selbst noch einen Nachfolger im Guar-
dianat hatte, ist unsicher.
Von 1769 an ergeben sich noch folgende, allerdings nicbt
ganz vollständige Listen der übrigen, ein besonderes Amt beklei-
1) Reigers a.a.O. S. 191 bemerkt hiezu, dass er nicht wisse,
welche Lehranstalt darunter zu verstehen sei, da die kurfürstliche Uni-
versität erst 1786 eröffnet wurde: der Kurfürst Max Friedrich begründete
aber 1774 zu Bonn eine Akademie, welche dessen Nachfolger Max Franz
1786 durch seinen Bruder Kaiser Joseph II. zur Universität erheben liess.
17. Das Kloster zu Brilon. 207
denden Mitglieder des Boeholter Minoritenklosters : a) Präsi-
denten: Florentins Ostlinning 1769/72, Gundisalv Sehopmann
1775/82 und 1784, Friedrich Boickhold 1782, HyginLapaix 1787,
Achatius Büren 1793; b) Vikare: Serapion Plattfuss 1769/70,
Alexander Bruns 1775, Friedrich Boickhold 1776, Robert Kr üeken-
dorf 1778/87 (f 28. Juni 1802), Paulin Koch 1787, Fakund Ge-
scher 1794, Maxentius Kalthof (t 28. Dez. 1809); c) Prediger:
Serapion Plattfuss 1769/70, Gundisalv Sehopmann 1775 (1769/70
schon Festtagsprediger, dann wieder 1776 und 1782), Friedrich
Boickhold 1776/87, Benjamin Greving 1787, Fidelis König 1793;
Samuel Greving als Festtagsprediger 1782; d) Lektoren der
Theologie: Siegfried üphoflF 1769/70 und Raban Kloubert 1769/77 ;
e) Lektoren der Philosophie: Columbin Reckers 1777/78 und
1779/81, Liberat Lützeler 1777/79, Apollinar Evermann 1778/80,
Marzell Schlabertz 1780/81; f) Gymnasiallehrer (1793/94):
German Gockel und Christian Schmitt.
17. Das Kloster zu Brilon.
Das in Westfalen gelegene Städtchen Brilon erschien den
Minoriten der kölnischen Provinz fttr eine Niederlassung als
besonders geeignet; es befand sich nämlich dort eine dem hl.
Nikolaus geweihte Kapelle, von welcher man hoffen konnte, dass
sie als Klosterkirche überlassen würde. Der Provinzial Otto
Guthof sandte daher 1652 den P. Heinrich Gruber, welcher der
Obere einer nur kurze Zeit bestandenen Niederlassung zu Dahlem
(s. oben S. 23) gewesen war, nach Brilon, um bei den dortigen
massgebenden Persönlichkeiten für das Projekt günstige Stimmung
zu machen^). Nachdem dieser den Stadtrat hierfür besonders
dadurch gewonnen hatte, dass er in seinem Bittgesuch vom
29. Okt. 1652 die Erteilung des lateinischen Unterrichts durch
die Minoriten zusicherte, und nachdem auch der Pfarrer Siegfried
Witmair dem Plane geneigt war, so vereinigte man sich bald
1) Dieser P. Heinrich Gruber, ein tüchtiger Musiker und Orgel-
spieler, geboren zu Ostinghausen, starb am 10. Juli 1658 zu Coesfeld.
Er ist im Totenregister des Klosters Brilon an erster SteUe angeführt
mit dem Bemerken: „Obgleich nicht zur Familie unseres Konvents ge-
hörig, verdient er doch vor allen hier genannt zu werden."
208 IV. Die erhalten gebl. alten u. später gegr. neuen Klöster.
über die näheren Bedingungen, unter welchen eine Niederlassung
der Minoriten in Brilon stattfinden sollte. Es waren folgende: 1. Die
St. Nikolaus-Kapelle wird, mit Vorbehalt der Zustimmung des Dechants
und geistlichen Kommissars zu Mesehede, nebst einem Platze zu
Haus und Garten den Minoriten überlassen; jedoch der Pfarr-
geistlichkeit alle bisherigen Rechte reserviert. 2. Die Ordens-
geistliehen werden ihre Messen in der Kapelle an Sonn- und
Feiertagen zwischen der Mette und dem Hochamte halten, auch
alle Sonntage, nach Belieben des Pastors, entweder in der Pfarr-
kirche oder in der Nikolai- Kapelle Katechese und an den vier
Hauptfesten in der Pfarrkirche die Vesperpredigt halten; an ihren
Ordensfesten und am Feste der Einweihung jener Kapelle dürfen
sie hier predigen. 3. Sollen sie den Unterricht in den vier
unteren Gymnasialklassen umsonst erteilen und bei Zunahme der
Schülerzahl auch in der fünften. Das Schulgebäude soll die
Stadt stellen, dadurch aber den Stadtschulen kein Abbruch
geschehen. 4. Die Patres sollen der Stadt durch Almosen-
sammeln oder mit dem Verlangen von Fuhren zum Klosterbau
nicht lästig fallen, sondern sich mit den beiden (Kapst- und
Fleisch-) Terminen, welche ihre Mitbrüder zu Soest bisher gehabt,
zufrieden geben; auch wenn einzelne Einwohner zu ihrem Seelen-
heil ihnen etwas vermachen wollen, dürfen sie das nicht in un-
beweglichen Gütern, sondern nur in Geld, Vieh oder Naturalien
nehmen; desgleichen dürfen sie das Vatergut solcher Stadtkinder,
welche etwa in ihren Orden eintreten wollen, nicht in un-
beweglichem Gute an sich ziehen, sondern den Verwandten gegen
billige Abfindung überlassen, sonst aber davon die öffentlichen
Schätzungen und Lasten zu tragen schuldig sein.
Die in jenen Bedingungen noch vorgesehene Zustimmung
des Kölner Kurfürsten als Landesherru wurde am 11. Sept. 1653
vom damaligen Provinzial -Vikar Honorius von der Ehren erwirkt,
während die Genehmigung der Ordensobrigkeit am 25. Okt. 1653
erfolgte. Ihm gelang es auch, bei der ordentlichen Visitation
des neuen Klosters im Juli 1655 einige für dasselbe günstigere
Modifikationen der ursprünglichen Bestimmungen zu erlangeD.
Die von P. Honorius, nunmehrigem wirklichen Provinzial, be-
antragten und von den Beteiligten angenommenen Modifikationen
bestanden darin: 1. Für die bei Abhaltung der Katechese den
Kindern zu gebenden Geschenke (gewöhnlich Bilderblätter) müsse
17. Das Kloster zu Brilon. , 209
der Pfarrer sorgen. 2. Den Patres müsse an allen Sonn- nnd
Feiertagen (mit Ausnahme der vier Hochfeste) gestattet sein, in
ihrer Kirche nachmittags zu predigen. 3. Da die Pfarrgeistlichkeit
die unterste Lateinklasse nicht habe abgeben wollen, um einige
besser unterrichtete Kinder zum Gottesdienst zu haben, so solle
es zwar dabei bleiben, der Orden aber auch in Zukunft nicht
verpflichtet sein, diese Klasse ohne Remuneration zn übernehmen.
4. In der zweit- und drittunteren Klasse soll der Unterricht zwar
gratis erteilt werden, doch müsse die Stadt einen jährlichen
Fruchttermin in der Stadt erlauben, 5. Sollte der Unterricht
auch noch auf die beiden nächstfolgenden Klassen ausgedehnt
werden, so müsse für jeden Lehrer dieser Klassen ein passendes
Salär entrichtet werden. 6. Der Magistrat und die Stadt haben
das Schulgebäude zu beschaffen, und zwar aus den beiden bei
dem Turm der Kapelle gelegenen kleinen Häuschen; auch haben
sie dahin zu wirken, dass das bei der Nikolaikapelle gelegene
Haus des Bürgermeisters Heinrich Meschede zu einem Ordens-
konvent der Brüder, welche übrigens dieses Haus auf eigene
Kosten erwerben müssen, abgetreten werde. 7. Müsse gestattet
werden, dass ihnen nicht bloss in beweglichen, sondern auch in
unbeweglichen Gütern Geschenke, Vermächtnisse oder Erbschaften
gemacht werden; diese werden sie jedoch nach einer gewissen
Zeit an die Verwandten oder an andere weltliche Personen ver-
kaufen und bis dahin die darauf fallenden Lasten tragen. Das
betreffende Schriftstück wurde am 13. Juli 1655 in Gegenwart
des Pfarrers Siegfried Witraair, des Bürgermeisters Eberhard
Hoynk, des Vizebürgermeisters Gabriel Düppen und des Stadt-
schreibers Job. Wrede einer- und der Patres Friedrich Stemmer,
z. Z. Guardian, Johann Basell und Franz Holstein andererseits
ausgefertigt. Jener P. Stemmer, zuvor dem Kloster Dortmund
angehörig, und der Soester Konventual Markus Meister waren am
13. Sept. 1653 in Brilon angekommen, um dort die neue Kloster-
familie zu begründen. Sie wohnten zunächst einige Wochen im
Pfarrhause, dann ebensolange im Hause des Stadtkämmerers,
Henning Rahm, hierauf gegen zwei Jahre in einem geeigneten
Hause auf der grossen Strasse und seit 1655 in dem vom ehe-
maligen Bürgermeister Kaspar Jakob erkauften Hause. In diesem
Jahre war auch der als Professor bestellte P, Martin Riphan
hinzugekommen, welcher am Feste Allerheiligen 1655 das Hoch-
14
210 IV. Die erhalten gebl. alten u. später gegr. neuen Klöster.
amt in der Pfarrkirche hielt und am 6. November die hl. Geist-
messe zur Eröffnung des Gymnasiums.
Ende Juni 1659 kam der Provinzial Otto Heiden zur
Visitation nach Brilon, bei welcher Gelegenheit mit dem Rats-
herrn Gabriel Düppen ein Vertrag abgeschlossen wurde, wodurch
dieser sein Haus auf dem Steinwege nebst Baumgarten um
200 Beichstaler dem Kloster überliess. Da auch noch das
Meschedesche Haus erworben wurde, so war der nötige Raum
für den neuen Klosterbau gewonnen. Am 16. Juni 1663 wurde
hierzu der Grundstein gelegt. Die verwitwete Gräfin Margaretha
Spiegel von Heygen schenkte aus diesem Anlass 300 R^^ichstaler.
Doch schritt der Bau wegen der Ungunst der Zeiten und weil
damit zugleich auch eine Erweiterung der Kirche verbunden
wurde, nur langsam voran. Ganz vollendet wurde er erst 1703,
nachdem durch den Nachlass des am 18. Jan. 1696 verstorbenen
Vikars zum hl. Rochus in Brilon, Everhard Koch, welcher das
Kloster zu seinem Haupterben eingesetzt hatte, die nötigen Mittel
hierzu gewonnen worden waren; die Erbschaft belief sich ausser
Hauseinrichtungsgegenständen auf 488 Reichstaler bar^).
Seit jener Z^it lebten in diesem Kloster durchschnittlich
18 Minoriten und wirkten nach Massgabe der Gründungs-
bestimmungen. Es dürfte hier der geeignete Platz sein, aus der
von J. S. Seibertz herausgegebenen „Chronik des Minoriten-
klosters in Brilon", aus der auch sonst manche Angaben für diese
Darstellung entnommen sind, die wichtigeren Vorkommnisse zu
verzeichnen^). Am 21. März 1677 wurde die Leiche des Hildes-
heimer Domherrn Emerich Leo Fteiherrn von Höldinghausen
nach Brilon gebracht, um in der dortigen Minoritenkirche dem
Wunsche des Verstorbenen gemäss beigesetzt zu werden. Der
1) Ein Bruder dieses Vikars war P. Otto Koch, zweimal Guardian
zu Brilon, früher Lektor der Theologie.
2) Diese Chronik ist der Verfügung des 1704 zur Visitation an-
wesenden Provinzials Anton Wissing zu danken. Da er nämlich be-
merkte, dass über den Beginn und die allmähliche Entwicklung des
Klosters nur äusserst dürftige Nachrichten aufgezeichnet waren, so Hess
er durch seinen Sekretär F. Gottschaik Stehler ein Noti/.buch, Liber
memorabilium, wie ein solches auch in den andern Klöstern der Provinz
bestand, anfertigen, welches dann auch fortgeführt wurde bis zur Auf-
hebung des Klosters und schätzbares Material zu seiner und der Stadt
Brilon Geschichte enthält.
17. Das Kloster zu Brilon. 211
damalige Pfarrer Hermann Ludolf Greve protestierte zwar
dagegen, allein da er auf die Privilegien des Ordens und den
bereits am 24. Juli 1666 durch das Begräbnis der Frau Elisabeth
von Eöspe, Mutter des Verstorbenen, begründeten Besitzstand auf-
merksam gemacht wurde, stand er von seinem Widerspruche ab.
— Im November 1705 verbot das Kölner Domkapitel durch einen
öffentlichen Erlass allen Bistumsangehörigen bei Strafe von
10 Goldgulden, den Minoriten auch nur das geringste Almosen
zu geben, und zwar aus keinem anderen Grunde, als weil in der
Minoritenkirche zu Köln eine verstorbene weltliche Person un-
berechtigter Weise begraben worden war. Dieser Erlass wurde
zwar bald wieder zurückgenommen, aber das Briloner Kloster
hatte doch über den unterdessen erlittenen Schaden zu klagen.
Am 2. Nov. 1707 und noch mehr am 29. Nov. 1721 schwebte
es in grosser Gefahr wegen je eines bedeutenden Brandes, welcher
in der Nachbarschaft ausgebrochen war; beim letzteren hatte auch
schon der Turm der Klosterkirche, welcher 1693 erneuert worden
war, Feuer gefangen. Man schrieb die Errettung aus der drohen-
den Gefahr der Fürbitte der allgemein als Beschützerin vor
Feuersgefahr verehrten hl. Jungfrau und Martyrin Barbara zu,
und die Briloner ermangelten auch nicht, sie fönnlich zu ihrer
desfallsigen 'Patronin zu erwählen; sie Hessen deshalb auch eine
Statue derselben anfertigen und sie in der Minoritenkirche, wo
zudem sich Reliquien dieser Heiligen befanden, aufstellen.
Bei der Visitation am 13. Sept. 1718 hatte der Provinzial
P. Leonhard Melchers u. a. verordnet, dass das Chorgebet feierlicher
verrichtet und insbesondere an Sonn- und Feiertagen, sowie an
den Dienstagen (zu Ehren des hl. Antonius) das Kompletorium
gesungen, dass täglich mit Ausnahme der Festtage Gewissens-
erforschung und Betrachtung gehalten, alle Freitage abends aber
Disziplin (Geisselung) stattfinden solle, dass eine besondere
Krankenstube eingerichtet und die nötigen Kleidungsstücke mehr
als bisher den einzelnen Konventualen gegeben werden sollen.
Gelegentlich der 1732 stattfindenden Visitation kam zwischen dem
Provinzial Augustin Becker, dem Provinzsekretär Anastasius Geyr,
dem westfälischen Kustos Kauut König, dem Briloner Guardian
Everhard Hille und dem Konventsprokurator Theodor MöUenhoff
einer- und der Stadt Brilon, vertreten durch den Bürgermeister
Job. Heinrich Kannegiesser, die Prokonsuln Joh. Bernard Gerling;
212 IV. Die erhalten gebl. alten u. später gegr. neuen Klöster.
Hermann Rhoden , Job. Adolf Ferd. Vaiabach und den Kämmerer
Karl Ludwig Bär andererseits ein Vergleich über das dem Kloster
gehörige Grundvermögen dahin zustande, dass die dem s. g.
Nikolaigewinn gehörigen Äcker, welche mit der Übergabe der
Nikolaikapelle an das Kloster gelangt waren, zwar nicht zehent-
aber schatzfrei sein, von den übrigen durch das Kloster aber
erworbenen Grundstücken, gleichwie von denen der Bürger, die
Schatzungsbeträge entrichtet werden sollen. Im J. 1738 wurde der
neue Flügel an der Nordseite des Klosters gebaut und 1742 die
neue Orgel, welche 225 Rtlr. kostete, errichtet. Vom 14. bis
16. Oktober 1755 wurde das Fest der Seligsprechung de&
Minoritenordenspriesters Joseph von Copertino feierlich begangen.
Ausser mehreren auswärtigen Geistlichen und dem Briloner Klerus^
den Bürgermeistern und andern Ratsherren von Brilon beteiligten
sich daran auch von auswärtigen Minoriten der Soester Guardian
Justin Völker und der Dortmunder Lektor Paul Koch.
Dass auch in der Briloner, wie in andern Minoritenkirchen
die Gürtelbruderschaft vom hl. Franziskus eingeführt war, geht
aus der gelegentlichen Bemerkung hervor: „Am 9. Mai 1756^
als die Konfraternität des hl. Franziskus gefeiert wurde, fiel
während der Prozession der Klopf el aus der grösseren Glocke^
dasselbe ereignete sich am 11. Juli während der Prozession
zu derselben Feier mit der kleineren Glocke." In diesem Jahre
hatte das Briloner Kloster eine Zeitlang die Verwaltung der
Pastorat in der Oberstadt Marsberg, welche durch P. Didakus
Hillebrandt geschah. Im folgenden Jahre hielt das Kloster seinen
gewöhnlichen Getreidetermin im benachbarten Paderbornschen,^
durfte aber wegen der dort bestehenden Fruchtsperre das
gesammelte Getreide nicht aus dem Lande bringen, sondern
musste es dort verkaufen. Gleichzeitig ist bemerkt, dass die
Station zu Thtilen am Fastnachtssonntag 1757 endigte, jene zu
Altenbühren aber auf Christi Himmelfahrt 1756 begonnen hatte,
und dass der Antfelder Stationär P. Lorenz Lorey 1757 vom
Pastor zu Bigge verklagt wurde, dass er das AUerheiligste
beliebig oft aussetze; es bedurfte der kräftigen Vorstellung des
Guardians und des Provinzials bei der Konferenz zu Bonn, dass
er deshalb nicht suspendiert wurde.
Im September 1758 wurde der Guardian P. Floridus Ludolff
als Vikar nach Herstelle versetzt, an seine Stelle in Brilon kam
17. Das Kloster zu Brilon. 2ia
aber P. Damian Floren aus dem Kloster zu Soest. Schon ein
paar Monate später hatte das Briloner Kloster längere Zeit durch
Einquartierung zu leiden; deshalb kam auch der Provinzial nicht
zur Visitation, sondern musste der Guardian mit den Dienstbüchern
«ich zu ihm nach Soest begeben (März 1760). Auf dem einen
Monat später zu Köln stattfindenden Provinz -Kapitel wurde fol-
gendes festgesetzt: 1. Den Guardianen ist bei Vermeidung der
Absetzung untersagt, den Konventualen zu ihrem blossen Ver-
gnügen den Ausgang aus dem Kloster zu erlauben; auch sollen
sie ohne Erlaubnis des Provinzials ihnen nicht gestatten, ihre
Freunde (Verwandten) zu besuchen. 2. In keinem Falle dürfen
sie ohne Beiziehung wenigstens eines Paters irgend etwas aus
dem Ärar des Klosters entnehmen. 3. Der Provinzial soll auf
seinen Visitationsreisen auch die Fähigkeit der Beichtväter prüfen.
4. Niemand soll Magister (der Theologie) werden, wenn er nicht
vorher einer Verteidigung von Thesen aus der gesamten Theologie
präsidiert hat, ausgenommen die Lektoren zu Köln, deren Schüler
ohne Präsidium als Defendenten der gesamten Theologie auf-
treten dürfen; ebenso soll niemand zum Lehrer der spekulativen
Theologie zugelassen werden, der nicht unter einem Präsidium
Thesen aus der gesamten Philosophie verteidigt hat.
Im Jahre 1772 ging man an den Bau einer neuen Kirche
an Stelle der alten Nikolaikapelle, welche sich vielfach als zu
klein erwiesen hatte. Es dauerte zehn Jahre bis der Gottesdienst
in jener gehalten werden konnte. Obschon sich hierfür manche
Wohltäter mit ansehnlichen Beträgen gefunden hatten — obenan
der Bürgermeister Melchior Wichartz und dessen Frau, welche,
da sie keine Noterben hatten, 14000 Taler schenkten — , so wurden
doch auch die Mittel des Klosters selbst stark in Anspruch ge-
nommen, so dass auch dessen Stiftungskapitalien herhalten mussten.
Die Bauleitung war zuerst dem Bruder Eleutherius und, da dieser
der Aufgabe nicht genug gewachsen war, dem Bruder Seraphin
Schmitt übertragen ^). Die Schreinerarbeiten besorgte ebenfalls
ein Laienbruder des Klosters, Hubert Grünewald (aus Nieder-
hadamar), f 1. Okt. 1797. Am 6. Juni 1786 starb daselbst während
1) Dieser Bruder Seraphin starb zu Arnsberg (beim Bau des
Regierungsgebäudes) 8.. Mai 1785 und wurde bei den Norbertinern zu
Wedinghausen begraben.
214 IV. Die erhalten geh), alten u. später gegr. neuen Klöster.
der Visitation der Provinzial Otto Vasbender aus Jülich, Doktor
der Theologie.
Zu Anfang des 19. Jahrhunderts erlag auch das Kloster
Brilon der allgemeinen Säkularisation; es wurde 1804 zunächst
als Kaserne bestimmt, später aber als Gymnasialgebäude, wie auch
die Kirche Gymnasialkirche wurde. Der zur Zeit der Aufhebung
vorhandenen Klosterfamilie wurde das bisherige Kapuzinerkloster
in Ruthen als gemeinsamer Aufenthaltsort überwiesen. Es siedelten
aber nur mehr folgende Patres dahin über: Beilinus Lohmann
(Guardian, wurde später Pastor in Wenholthausen und starb als
Pastor in Bontkirchen), Gedeon Lescher (Vikar, f 13. Juli 1804
zu Ruthen), Vigil Kruckendorf (Prediger), Anton Kramer (Lehrer
am Gymnasium zu Ruthen, später Pastor zu Winterberg, wo er
starb), Severin Müller, Anton Rölwers (f zu Ruthen), Anton Speck-
mann (später Pastor zu Freienohl und zu Geseke, wo er starb).
Auch einige Laienbrüder schlössen sich an, darunter Hubert Hach-
mann oder Hagmann (aus Münster, eingekleidet 2. Januar 1798^
Profess 3. Juli 1801), welcher 1826 als der letzte Minorit von
Ruthen daselbst starb; er war ein geschickter Schreiner und hatte
u. a. auch die Kanzel in der neuen Kirche zu Brilon gefertigt.
Von den der Übersiedlung nach Ruthen sich nicht anschliessenden
Patres wurde Elzearius Schohaus Pastor in Volkmarsheim, Juvenal
Kaiz Stationär in Hoppeke, Leonhard Bausch Vikar in Winter-
berg (später Pastor zu Hemer, wo er starb), Gallus Hesselbach
Kommorant zu Grafschaft, Remig Bausch Professor am Gymnasium
zu Arnsberg (später Pastor zu Winterberg und zu Brilon, wo er
1827 starb), Sallustin Krekel Kaplan zu Brilon, wo er auch starb.
Als Guardiane wurden dem Briloner Minoritenkloster vor-
gesetzt die Patres: Friedrich Stemmer 1653/57, Jodokus Vehoff
1657 und 1667 (f zu Brilon 8. März 1670), Theodor Stork 1666,
Georg Caspari 1670, 1679, 1688 (f zu Brilon 25. Sept. 1703),
Martin Riphan 1671, Otto Koch 1676 und 1691 (f zu Brilon
16. Juni 1698), Bertram Kleinschmidt 1685, Leo Letraate 1690,
Siegfried Becker 1697 (auch Guard. zu Fritzlar und Zwillbrock),
Bonav. Thuman 1700, Job. B. Harbert 1705, 1709 und 1716 (f zu
Brilon 30. Dez. 1721), Samuel Kesterink 1707, Jodok Kramer
1712, Rudolf Dempfer 1713, Agrikola Betting 1715, Lukas Jan-
sing 1718, Markus Benstrupp 1721, Melchiades Gördes 1724 (fzu
Brilon 9. März 1728), Agapit Seiling 1727, Honorius von Westrem
17. Das Kloster zu Brilon. 215
1730, Everhard Hillen 1731 (f zu Fürstenberg 19. Dez. 1715),
Martin Naber 1734, Konrad Fuisting 1736, Viktorin Crux 1737,
Bonav. Oberess 1740 und 1761, Friedrich Weyer 1743, Kreszens
Gescber 1745, Georg Gördes 1748, Bernardin Henning 1751, Paul
Koch 1754, Floridus Ludolf 1757, Damian Floren 1758, Juvenal
Oldenkott 1762 und 1769, Paul Koch (Exprovinzial und Dr. theol.)
zum 2. Male 1765 (f zu Dortmund 2. Dez. 1777), Georg Weyer
1772 (f 1773 im Kloster zu Zwillbrock, auch Bethlehem genannt,
auf der Reise nach Holland, wo er für den Neubau der Kirche
Beiträge sammeln wollte), Hyazinth Surmann 1775, Sabinus Reckers
1776 und 1785, Hygin Lapaix 1779, Bonus Willer 1782 (f 24. Okt.
1782), Felix Kligge 1784, Ämilian Bannenberg 1788, Joseph
Becker 1790, Barthol. Brüning 1793, Paul Osterbrock 1796
(t 11. Sept 1797), Beilinus Lohmann 1797 und 1803, Gedeon
Lescher 1800. Als Vikare erscheinen: 1769 Albau Becker
(t 8. Dez. 1770), 1772 Ludwig Niemerg, 1775 Florentius Meine-
ring, 1776 Robert Krtickendorf, 1778/81 Firmin Greving, 1781
Narziss Wierstorffer, 1782 Samuel Greving, 1784 Theodosius
Forstege, 1787 Viktorin Krüper, 1793 Bellinus Lohmann i); als
Prediger: 1760 und 1782 Samuel Greving, 1775 Benvenut Leve-
dag, 1796/82 Felix Kligge, 1784 Joseph Becker, 1787 Ämilian
Bannenberg, 1793 Philadelphus Mathias *) ; als Gymnasiallehrer:
Gerard Schulte, Joachim Ninnecker und Hygin Lapaix 1769,
Saturnin Meyer und Sebald Greving 1776, Joseph Becker 1776/81,
Martin Averdick 1777/79, Ambros Westmark 1779/80, Matthias
Lapaix 1780/81, Philadelphus Mathias und Silverius Schneider
17938).
1) Ein früherer Vikar war der am 14. Juli 1713 zu Brilon ge-
storbene P. Jodokus Padberg, ^ein um den Konvent sehr verdie»ter
Mann": ebenso der am 9. Febr. 1672 gestorbene P. Franz Holstein
(s. oben. S. 209), dann der am 7. April 1729 gest. P. Fruktuosus Ernesti,
der am 29. Mai 1744 gest. P. Bernard Wilhelm, der am 13. Juni 1753
gest. P. Severin Tillmann.
2) Als „vorzüglicher Prediger" wird im Totenregister der am
11. Juli 1692 gestorbene P. Alexius Köchling bezeichnet; der am 11. Okt.
1789 gest. P. Sebastian Cotthorst war Prediger und Professor.
3) Als frühere Gymnasiallehrer können angeführt werden: der
am 8. März 1681 in seinem Geburtsort Callenhard gestorbene P. Joachim
von May, der zu Brilon am 4. Febr. 1713 gest. P. Stanislaus Kramer,
der ebenfalls zu Brilon am 22. April 1730 gest. P. Augustin Junker-
216 IV. Die erhalten gebl. alten u. später gegr. neuen Klöster.
Von den hervorragenderen Patres, welche dem Kloster Brilon
affiliiert waren und vorstehend noch nicht erwähnt sind, seien
folgende angeführt: Ludwig Sommer aus Brilon (2. Mai 1657 j,
gestorben als Exprovinzial in Steiermark; Job. Georg Klotz (13. Juli
1659), t als Pastor und Guardian zu Herzebrock (Zwillbrock oder
Herstelle?); Heinrich Rupert Resch (13. Juli 1659), f als Prediger
zu Fritzlar; Jodokus Necken (30. Mai 1660), f als Magister der
Theologie in Hessen (Fritzlar); Martin Strunk aus Brilon (1670
bis 1700), t als Guardian zu Lennep; Joseph Bernardi aus Sied-
linghausen (1670 — 1700), t als Guardian zu Duisburg; Hermene-
gild Limberg aus Brilon (1. Okt. 1705), später (1739/42) Pro-
vinzial; Candidus Evens aus Brilon (19. Okt. 1760, an welchem
Tage sein leiblicher Bruder P. Linus Evens seine Primiz feierte),
später Pastor und Guardian in Solingen; Egbert Marquering aus
Meppen und Nicephorus Gras aus Medelon (24. Sept. 1774),
beide f als Guardiane zu Bocholt. Interessant ist, aus dem
Affiliationsverzeichnis zu ersehen, dass anfangs der jeweilige
Guardian von Brilon auch die Einkleidung der Kandidaten vor-
nahm und nach (zu Köln oder Münster) zurückgelegtem Noviziat
auch die Professablegung entgegennahm; später geschah beides
im Noviziatskloster selbst. — Bezüglich jener Personen, welche
dem Orden wegen besonderer ihm erwiesener Wohltaten nur zum
Zwecke der Anteilnahme an den im Orden verrichteten Fürbitten
und sonstigen guten Werke im Kloster zu Brilon affiliiert wurden,
sowie bezüglich der demselben gemachten Stiftungen und darauf
ruhenden Verpflichtungen, sei auf die betreffenden Verzeichnisse
in der von Seibertz veröffentlichten Chronik verwiesen und hier
nur noch bemerkt, dass für die oben (S. 210) erwähnte Hinter-
lassenschaft des Vikars von St. Rochus zu Brilon, Everhard Koch,
jährlich 48 feierliche Messen (jeden Monat 4) zu halten waren.
18. Das Kloster zu Zwillbrock,
Es ist schon beim Kloster Bocholt hervorgehoben worden,
dass die dortigen Patres grossen Eifer an den Tag legten, um
mann, der daselbst am 10. März 1746 gest. P. Liborius Ricker, der am
6. Jan. 1767 dort gest. P. Linus Evens. — Nicht unerwähnt soll bleiben,
dass im Totenregister des Briloner Klosters mehrere andere Patres und
Laienbrüder besonders gelobt werden.
18. Das Kloster zu Zwillbrock. 217
die in der UmgegeDd, namentlich im HoUändiBchen; unter den
Akatholiken lebenden Katholiken in ihrem Glauben zu bewahren
und mögliehst auch die Irrgläubigen zu bekehren. Diese Tätig-
keit entwickelten sie insbesondere in den holländischen Herr-
schaften und Orten Borkeloe (Borculo), Grolle (Grol oder Groenlo),
Lichtenvoorde, Bredevoort und Hoxberg. Zu diesem Zwecke
mussten sie sich, um den Verfolgungen der holländischen Kal-
vinisten zu entgehen, gewöhnlich als Handelsleute oder Bauern
verkleiden. Unter diesen Missionären zeichneten sich vor allem
aus P. Engelbert Roye, welcher am 15. Okt. 1642 zu Bocholt
starb, und P. Angelinus (Theodor?) Etzweiler, welcher auf seiner
Missionstätigkeit vom Bredevoorder Amtmann gefänglich ein-
gezogen und nur gegen ein vom Kloster Bocholt zu zahlendes
Lösegeld wieder freigegeben wurde. Diesen beiden reihten sich an
die Patres Georg Lansing und Georg Philippi. Als dieser 1651
einmal im Orte Bremlorbrock Gottesdienst hielt, wurden vom Amt-
mann von Hoxberg, dem dies verraten wurde, alle daran teil-
nehmenden holländischen Untertanen zu schweren Strafen ver-
urteilt, entsprechend einem um jene Zeit von den Generalstaaten
erlassenen Verbote der katholischen Religionsübung in der Herr-
schaft Ztltphen.
Um solchen Verfolgungen und Verurteilungen zu entgehen,
hielt man es für geraten, die Abhaltung des Gottesdienstes für
die Katholiken der betreffenden holländischen Orte, namentlich
Hoxberg und Grolle, über die Grenze auf deutsches Gebiet zu
verlegen. Dazu erschien die zum Damenstift Vreden gehörige
Öde „Zwillbrock" am geeignetsten. Auf Weihnachten 1651 hielt
der genannte P. Georg Philippi daselbst den ersten Gottesdienst,
und zwar unter freiem Himmel, da weder eine Kirche noch sonst
ein geeigneter Raum vorhanden war, um die mehr als tausend-
köpfige, aus einem Umkreise von über 5 Stunden zusammen-
geströmte Menge der Andächtigen zu fassen. An den folgenden
Festen Neujahr und Epiphanie erschien fast noch eine grössere
Menge, und auch an den weiter folgenden Sonntagen war dieser
unter den ärmlichsten Umständen abgehaltene Gottesdienst fleissig
besucht^). Bei Beginn des Frühjahres ging man an den Bau
1) „Altare erat mensa vilis, quae per ferias in silvae dumetis ab-
scondebatur; cathedram dabant ereetae et compositae glebarum exustae,
218 IV. Die erhalten gebl. alten u. später gegr. neuen Klöster.
eines Notkirchleins, nachdem zuvor der Münsterer Fürstbischof
Christoph Bernhard von Galen und die Äbtissin des Damenstiftes
Vreden ihre Einwilligung hier/u gegeben hatten*). Auf Maria
Verkündigung (25. März) 1652 wurde schon der erste Gottesdienst
darin gehalten und am folgenden Osterfeste empfingen dort 1200
Katholiken die hl. Kommunion, darunter auch der Graf (von Bronk-
horst-Styrum) von Borkeioe und sein jüngerer Bruder Moritz,
Herr Engelbert von Hövel u. a. 2). Der fortwährend sich steigernde
Besuch dieses Kirchleins, das nur 200 Personen knapp fassen konnte,
führte schon nach einem halben Jahre zu einer Vergrösserung
desselben sowie zum Anbau einer Wohnung für die es bedienenden
paar Minoriten. Deren Zahl vermehrte sich jedoch von Jahr zu
Jahr, so dass dieses „Bethlehem im Walde", wie man die neue
Niederlassung wohl mit Rücksicht auf den ersten, am Weihnachts-
feste 1651 dort gehaltenen Gottesdienst auch nannte, 1657 zu
einer Residenz und 1670 zu einem förmlichen Kloster erhoben
wurde.
Die Kirche hatte 1656 eine weitere Vergrösserung erhalten,
wozu der Pfarrer Hermann Metschede von Nordwaiden im Auf-
trag des Fürstbischofs am 4. August den Grundstein legte. Der
Fürstbischof selbst kam öfters nach Zwillbrock; so spendete er
dort am 2. Juni 1656 sieben Stunden lang einer zahllosen Menschen-
menge das hl. Sakrament der Firmung; am 13. Juni 1657 hielt
er daselbst als am Feste des hl. Antonius eine Pontifikalmesse;
confessionale formabat radix abscissae quercus; ut sacra contra aeris
Iniurias tractarentur tutius, tentorium linteum, quäle in nundinis mer-
catoribus esse solet, expandebatur ; ceteris demum coelum ipsum tectum
praebebat.** Vgl. hierüber auch den Auszug aus dem Liber memora-
bilium des Min.-Kl. zu Bocholt in den „Geschichtl. Nachr." über dieses
Kloster, verfasst von Friedrich, Reigers (Münster 1885), S. 214 f.
1) Schriftlich wurde diese Erlaubnis von Seiten der Äbtissin Maria
Franziska Gräfin von Manderscheid - Blankenheim übrigens erst am
11. Juni 1682 erteilt.
2) Vgl. Tibus a. a. 0. S. 1091 und Röring, Het oude St. Calixtus
Kerspel van Groenlo, S. 83 f. Ebendaselbst wird als Mitarbeiter des
P, Georg Philippi der Minorit F. Cölestin Tilbeck (f 1681 zu Bocholt)
bezeichnet. — In einem Verzeichnisse der „Oblata et exposita ann.
1654/55" betr. Zwillbrock sind für 1654 unterschrieben: Fr. Martinus
guard. Buchold., Fr. Casparus vic, Fr. Georg; für 1656 aber Fr. Georgius
Philippi superior, Fr. Theodorus Storck, Fr. Bernardus Holthausen.
18. Das Kloster zu Zwillbrock. 21S^
am 4. August 1658 weihte er die neue Klosterkirche zu Ehren
der allerseligsten Jungfrau sowie der Heiligen Franziskus, Joseph
und Plechelm ein und genau zwei Jahre später kam er wieder
in Begleitung des päpstlichen Legaten Ferdinand von Ftirstenberg
und mehrerer anderer Adeligen dahin. Am 5. Sonntag nach
Pfingsten (14. Juli) 1669 firmte daselbst nach Abhaltung von
Amt und Predigt, der Tit.-Bischof von Castoria, apostolischer
Vikar von Holland und Friesland, die Firmlinge der holländischen
Umgegend (mit Ausnahme der zur Herrschaft Borkeloe gehörigen)
und am folgenden Tage jene von Grolle. Gleiches tat am 23. Sept»
1694 der Münsterer Fürstbischof Friedrich Christian von Pletten-
berg und im Jahre 1701 der Tit.-Bischof von Adrianopel, Herr
von Quendel, welcher 2383 Firmlingen das Sakrament spendete.
Die bisher in grösster Eile ausgeführten Bauten von Kirche
und Kloster waren zu wenig solid, um auf längere Dauer be-
stehen zu können. Man entschloss sich deshalb im J. 1712 zu
einem Neubau nach beiden Seiten hin. Der dem Kloster Zwill-
brock angehörige P. Humilis aus dem adeligen Geschlechte von
Rael war es, der den Münsterer Fürstbischof Franz Arnold Wolf
von Metternich dafür günstig stimmte. Im folgenden Jahre begann
man mit dem Neubau des Klosters, zu welchem im Auftrage
des Fürstbischofs der Ahauser Amtmann zum Broick den Grund-
stein legte. Am 6. Okt. 1717 kam der Fürstbischof selbst nach
Zwillbrock, um den Grundstein zur neuen Kirche, in Gegen-
wart seines Hofes sowie des Grafen Leopold von Borkeloe und
der Stadtverordneten von Grolle, zu legen. Im folgenden Jahre
war auch dieser Bau, wozu sowohl der Fürstbischof als auch
viele andere Wohltäter in edlem Wetteifer beisteuerten, vollendet.
Der ganze Kloster- und Kirchenbau war dreiflügelig so angelegt,
dass die Kirche die Nordseite, das eigentliche Klostergebäude die
Ostseite und verschiedene Werkstätten die Südseite einnahmen,
während westlich der Garten sich anschloss. Dem Fürstbischof
Franz Arnold gefiel es in dem Neubau so gut, dass er noch
öfters dort verweilte. Die Kirche, „satis ampla et confluxu
homimim dominicis et festivis diebus e vicinia convenientium fre-
quentissima", welche übrigens erst am 24. April 1748 durch den
Münsterschen Weihbischof Franz Bernhardin Verbeck i) eingeweiht
1) Vgl. Tibus a. a. 0. S. 1091; s, oben S. 84.
220 IV. Die erhalten gebl. alten u. später gegr. neuen Klöster.
wurde, erhielt ausser dem dem hl. Franziskus geweihten Hoch-
altar noch zwei NebenaltärC; den einen zu Ehren der allerseligsteo
Jungfrau und den andern zu Ehren des hl. Antonius von Padua.
Der Personalstand des Klosters belief sich um jene Zeit auf
16 Personen. Wenn die Patres in dem nahen grösstenteils kal-
vinischen Holland seelsorgerische Dienste zu leisten hatten, trugen
sie immer nur Zivilkleider; mit Rücksicht darauf waren sie auch
vom Tragen der klerikalen Tonsur dispensiert.
Unter den hervorragenden Mitgliedern dieses Klosters
verdient an erster Stelle genannt zu werden dessen eigentlicher
Gründer und erster Guardian, P. Georg Philippi. Er war zu
Werl geboren, legte am 4. Okt. 1643 zu Soest die hl. Ordens-
gelübde ab und wurde nach vollendeten Studien und erlangter
Priesterweihe dem Kloster Bocholt zugeteilt. Seiner Missions-
tätigkeit an der holländischen Grenze haben wir schon oben
gedacht; hier sei nur noch erwähnt, dass er unter dem Provinzial
Rochus Casem (1664 — 1667) und mit Genehmigung des
apostolischen Stuhles das Amt eines Missionars in den an-
grenzenden holländischen Bezirken neuerdings auszuüben begann,
vom Fürstbischof Christoph Bernhard aber, als dieser um 1665
die Generalstaaten bekriegte, zum Kommissär seiner Feldkapläne
bestellt wurde und durch Diplom vom 30. Aug. 1675 die Ober-
leitung der katholischen Seelsorge in der Herrschaft Borkeloe
erhielt. Er wirkte in allen diesen Ämtern „strenue et insigni
animarum lucru" bis an sein Lebensende, das 1684 in Zwillbrock
erfolgte. — Mit ähnlichem Eifer wirkte der Konventsvikar
P. Arsenius Boyge, welcher am 4. Juli 1690 dafür, dass er in
dem holländischen Orte Ei bergen einer kranken Frau die Sterbe-
sakramente reichte, arretiert und zu einer Geldstrafe von 700 fl.
verurteilt wurde; trotz der Verwendung des Fürstbischofs von
Münster konnte er ohne deren Bezahlung die Freiheit nicht er-
langen; erst durch Vermittelung des Kaisers Leopold, an den sich
der Provinzial wendete, erhielt er sie nach ungefähr sechs-
monatlicher Haft. — Auch P. Theodor Etzweiler, „controversista
et concionator insignis", trug viel zur Erhaltung und Ausbreitung
des katholischen Glaubens in jenen Gegenden bei und hatte des-
halb auch von den Andersgläubigen viel zu leiden. Gleiches ist
vom Vikar P. Bernhard Holthausen zu sagen, welcher, vom
P. Georg Philippi hierzu subdelegiert, die Seelsorge unter den
18. Das Kloster zu Zwülbrock. 221
Katholiken in Borkeloe ausübte; dabei wurde er einmal auf dem
Wege dahin aufgegriffen und nach Zütphen abgeführt, wo er
14 Tage lang im Gefängnisse blieb, bis er durch die Vermitte-
Inng eines französischen Offiziers wieder die Freiheit erhielt.
Während des vorerwähnten Krieges zwischen Münster und
Holland wurde auch das Kloster Zwillbrock von den Holländern
gebrandschatzt und zu einer Kontribution von 160 Rtlr. ver-
urteilt. Da aber das Kloster diese nicht leisten konnte, wurden
der P. Hieronymus und der Laienbruder Michael gefangen nach
Grolle abgeführt, von wo beide erst nach einigen Wochen, ohne
dass jedoch die Kontribution bezahlt worden wäre, wieder in ihr
Kloster zurückkehren durften.
Zu Grolle hatte der mehrgenannte P. Georg Philippi zur
Zeit seiner Oberleitung der katholischen Seelsorge in der Herr-
schaft Borkeloe sogar ein Missionshaus errichtet; es bestand aber
nur so lange, als das Waffenglück dem Fürstbischof von Münster
günstig war. — Auch ein anderer Umstand wirkte in Grolle
störend auf die Missionstätigkeit der Zwillbrocker Minoriten. Es
hatten sich unter den dortigen Katholiken zwei Parteien gebildet,
von welchen die eine mit diesen Patres zufrieden war, die andere
aber die Observanten- Patres aus dem benachbarten Vreden
wünschte. Diese Partei setzte auch in der Tat beim Fürstbischof
Friedrich Christian von Plettenberg die Ernennung des Obser-
vanten P, Roller zum Seelsorger in Grolle durch, doch wurde
dieselbe, als der Fürstbischof über den Sachverhalt besser unter-
richtet worden war, alsbald (19. Mai 1699) widerrufen, dafür
aber ein Weltpriester namens Monster (Munster) substituiert. Der
Provinzial Anton Wissing begab sich am 28. Aug. 1699 per-
sönlich zum Fürstbischof nach Ahaus, um die Zurücknahme auch
dieser Ernennung zu erwirken, konnte aber nicht mehr erlangen
als die Zusage, dass, wenn eine zweite Seelsorgestelle in Grolle
nötig wäre, diese nur dem Zwillbrocker Kloster übertragen
würde. Dazu kam es auch bald, da nächste Ostern die diesem
günstig gesinnte Partei der Groller Katholiken nach Zwillbrock
ging, um dort die Osterkommunion zu empfangen: ein Missstand,
dem man für die Zukunft dadurch vorbeugte, dass man sofort einen
Zwillbrocker Pater zum Gehilfen der Missionspfarrei Grolle bestellte ^),
1) Von dieser Darstellung des Verfassers der Deductio weicht
222 IV. Die erhalten gebl. alten u. später gegr. neuen Klöster,
Ähnlich wie in Grolle ging es den Zwillbroeker Minoriten
auch in Winkelhorst. Da für die Katholiken von Hoxberg der
Weg nach Zwillbrock, um dort dem sonntäglichen Gottesdienste
beizuwohnen, zu weit war — zu dessen Zurücklegung brauchte
man 3 Stunden — , so fing schon der mehrgenannte P. Georg
Philippi an, für sie jeden andern Sonntag in dem ihnen näher
gelegenen, zur Pfarrei Vreden gehörigen Orte Winkelhorst
Gottesdienst zu halten und zu diesem Zwecke 1657 mit Ein-
willigung und Unterstützung des Fürstbischofs Christoph Bernhard
eine Kapelle daselbst^) zu erbauen. Von da an versahen diesen
Gottesdienst die Zwillbroeker Patres jeden Sonn- und Feiertag
bis zum Jahre 1678. In diesem Jahre gefiel es dem Münsterer
Weihbischof (und apostolischen Vikar von Holland-Friesland
Tit.-Bischof Johannes von Castoria), dort einen eigenen Geistlichen
in der Person des der ütrechter Diözese angehörigen Herrn
Brevindt anzustellen. Doch gelang es auch hier den Vorstellungen
der Zwillbroeker Patres, dass ihnen der Fürstbischof durch
Dekret vom 4. August 1680 unter Kassierung dieser Anstellung
die Verwaltung der von ihnen auch gegründeten Missionsstelle
zuerkannte.
jene Rörings a.a.O. S. 84 f. ziemlich ab. Darnach kam P. Anton
Roller aus dem Observantenkloster zu Laag-Elten anfangs 1695 mehr
besuchshalber nach Grolle und wurde bereits am 26. März 1695 voui
dortigen Magistrat ausgewiesen. Im gleichen Jahre erscheint dort noch
der P. Hilarius von Zwillbrock als der Vornahme von geistlichen Hand-
lungen verdächtig und deshalb vom Magistrat verwarnt. Dagegen
hatten schon 1675 einige Groller Katholiken den Versuch gemacht, einen
eigenen (weltgeistlichen) Pfarrer zu erhalten, und es gelang ihnen
dieses auch in der Person des bisher in Stenderen bei Zütphen an-
gestellten Priesters Kornel Duyk. Da aber damals der Ort Grolle noch
zur Diözese Münster gehörte und der Bischof von Münster die Seel
sorge zu Grolle den Minoriten in Zwillbrock übertragen hatte, so musste
jener Priester Grolle nach drei- bis vierwöchigem Aufenthalte wieder
verlassen. Erst im J. 1698 erneuerten die Groller Katholiken beim da-
maligen apostolischen Vikar von Holland, Petrus Codde, den 1675 miss-
lungenen Versuch. Dieser ernannte in der Tat den aus der Nähe von
Grolle stammenden Geistlichen Hermann Otto von Münster zum Pfarrer
daselbst, welchen schliesslich auch der Bischof von Münster anerkannte.
Er verblieb als solcher bis an sein Lebensende im J. 1744.
1) Jetzt gewöhnlich Kapelle zu Oldenkott genannt; vgl. Tibus
a. a. 0.; vgl. Reigers a. a 0. S. 104 Anm.
18. Das Kloster zu Zwillbrock, 223
Teils aus der Chronik des Kölner Klosters von 1769 bis
1796, teils aus einem in der jetzigen Pfarregistratur von Zwill-
brock noch vorhandenen Einnahme- und Ausgabe-Buch des
Klosters Zwillbrock von 1765 bis 1811 lernen wir die Namen
seiner damaligen Vorstände und Mitglieder grossenteils kennen*).
Es waren in den beigesetzten Jahren folgende: a) Guardiane:
1765 Ferdinand Brey, 1766/69 Georg Weyer, 1769/70 Ferdinand
Brey, 1770/72 Friedrich Lersch, 1772/74 Fortunat Theissen,
1774/78 Ferd. Brey, 1778/81 Fort. Theissen, 1781/84 Ferd. Brey
(t 6. Juni 1786), 1784/87 Angelus Catjou (Exprovinzial), 1787/89
Severin Bausch, 1789 Sigismund Sinnigen, 1790 Siegfried üphoff,
1791/C.96 Sabinns Reckers, 1796/C.1800 Siegfried Cphoff, 1800/c.06
Concordius Niemerg, 1806/11 Tiburtius Bischer; b) Vikare:
1769/78 Leontius Bülsing, 1778/81 Ferd. Brey, 1881/C.87 u. 1793
Tiburtius Bischer, 1787 Angelus Catjou; c) sonstige Patres
{1765/1811): Nikolaus Kersting (Jubilar, f 13. März 1769),
Bonifaz Gescher (f 28. Dez. 1773), Robert Krückendorf, Anton
Velden, Heinrich Mensink, Jakobonus Knicking^), Jodokus Brink-
mann, Willibald Wichers, Thaddäus Battenberg, Facundus Gescher,
Paul Osterbrock, Benno Niemerg, Desiderius Lint, Bernardin Pas-
meyer, Columbia Reckers.
Da Zwillbrock wie ein grosser Teil des Münsterlandes einen
Bestandteil des von Napoleon L geschaffenen Königreichs Westfalen
bildete, das Napoleons Bruder Jeröme regierte, so erfolgte die
Aufhebung des dortigen Klosters nicht schon infolge der allgemeinen
Säkularisation der deutschen Stifter und Klöster, sie wurde aber
von Napoleon doch 1811 derart verfügt, dass die Patres auf den
Aussterbe-Etat gesetzt, die Wertsachen des Klosters und besonders
der Kirche aber sofort eingezogen wurden. Die Kirche wurde
auf Betreiben des Vredener Pfarrers geschlossen, auf Verwenden
der Zwillbrocker Katholiken aber der Gottesdienst in ihr bald
wieder hergestellt und anfangs durch einen Pater des auf-
1) Diese und die foig^enden Mitteilungen über die letzten Schick-
sale des Klosters Zw. sind der Gefälligkeit des gegenwärtigen Pfarrers
H. Joh. Flesch zu danken.
2) Dieser wird im August 1771 nach Köln geschickt, um im
dortigen Kloster das Orgelspiel zu erlernen; im Nov. 1772 kehrte er
wieder nach Zwillbrock zurück. Aus der Kölner Klosterchronik von
1769 bis 1796.
224 IV. Die erhalten gebl. alten u. später gegr. neuen Klöster.
gehobenen Klosters, seit 1833 aber durch einen Kurat -Vikar ver-
sehen. Gewöhnlich las aber jener Pater die hl. Messe nicht in
der Kirche, sondern in der Antoniuskapelle, welche in dem ihr
gegenüberliegenden Seitenfltlgel eingerichtet war. Dieser Flügel
und das grosse Mittelgebäude wurde später niedergerissen und
zwar durch einen gewissen Rarink von ZwoUe, welcher durch
Kauf der dritte Besitzer des ehemaligen Klosters wurde; der erste
Käufer i. J. 1814 soll ein Jude gewesen sein, der zweite war ein
gewisser de Roy von Groenloe (Groll). Vom ehemaligen Kloster
steht so nur mehr der hinter der Kirche gelegene Teil, der jetzt als
Pfarrwohnung dient; unterm 12. Aug. 1858 wurde nämlich durch
den Münsterer Bischof Johann Georg Müller die ehemalige Kloster-
kirche zur Pfarrkirche erhoben.
19. Das Kloster zn Lennep.
Die gewöhnlich zu Köln wohnenden Provinziale der
kölnischen Minoritenprovinz empfanden es auf ihren Visitations-
reisen nach den westfälischen Klöstern immer schmerzlich, dass
sie auf eine lange Strecke Weges kein eigenes Kloster besassen,
in welchem sie hätten einkehren und übernachten können. Man
dachte darum gegen Mitte des 17. Jahrhunderts an die Erwerbung
eines solchen an einem hierfür günstig gelegenen Orte. Als
solcher erwies sich ganz besonders das so ziemlich in der Mitte
zwischen Köln und Dortmund gelegene Städtchen Lennep. Aller-
dings war dieses damals fast ganz protestantisch und deshalb die
Erwerbung eines geeigneten Platzes zu einer Ordensniederlassung
nicht gerade leicht. Gleichwohl richteten die Kölner Minoriten
zunächst an den zu Düsseldorf residierenden Landesherm, Herzog
Wolfgang Wilhelm von Pfalz-Neuburg, ein darauf abzielendes
Gesuch, mit dem beigefügten Erbieten, eventuell den Unterricht
in den untersten drei Lateinklassen zn Lennep übernehmen zu
wollen. Dieser zeigte sich dem Projekt geneigt und Hess am
2. Nov. 1641 seinen Beamten zu Bornfeld und dem Rate seiner
Stadt Lennep die Weisung zugehen, demselben keine Schwierig-
keiten entgegenzusetzen. Daraufhin erwarb der Provinzial ürban
Bresser von den Eheleuten Gottfried Lutteringhausen und Agnes
Consbrug zu Lennep ein Haus, um es zu der gewünschten Nieder-
lassung einzurichten; der Kaufbrief wurde am 6. März 1642 aus-
19. Das Kloster zu Lennep. 225
gefertigt. In der Voraussicht aber, dass an diesem Orte, wo
keine katholische Pfarrei war, solche weitgehende päpstliche
Fakultäten nötig wären, wie sie sonst an Missionsorten gebräuchlich
sind, richtete er zugleich an Papst Urban VIII. ein Bittgesuch
um Gewährung solcher auch für Lennep. Der Papst gewährte
das Gewünschte durch Breve vom 11. Juni 1643. So konnten
die Minoriten in Lennep und dessen protestantischer Umgebung
zur Bestärkung der dort zerstreut liegenden Katholiken, zur
Wiedergewinnung der von ihrem katholischen Glauben mehr oder
weniger Abgefallenen und zur Bekehrung der Andersgläubigen
und deren Aufnahme in die katholische Kirche erspriesslich
wirken, obwohl sie noch keine eigene Kirche hatten, sondern sich
vorerst nur mit einer bescheidenen Hauskapelle behelfen mussten.
Erst nach SOjährigem Aufenthalte zu Lennep dachten sie ernstlich
an einen Kirchenbau daselbst, an den sich auch ein neuer
Klosterbau anfügen sollte.
Als besonders geeignet hierfür erschien der nahe bei der
Stadtmauer gelegene Rungertshof, dessen Obereigentum dem St.
Kunibertstift zu Köln zustand und von welchem jährlich gegen
10 Rtlr. an den Vikar von St. Katharinen zu Lennep zu ent-
richten waren. Ausser diesem Obereigentümer mussten aber
auch die Laienpatrone der Vikarie, nämlich der Freiherr von
Frentz, Herr von Kentenich und Neuerburg, und die verwitwete
Freifrau von Zwieffel ihre Zustimmung zum Verkauf dieses
Hofes geben. Während nun Baron von Frentz dies bereitwilligst
mittels Urkunde d. d. Neuerburg 15. Aug. 1673 tat, machte die
Baronin von Zwieffel Schwierigkeiten und verstand sich mittels
Urkunde d. d. Grimlinghausen 1. Juni 1674 nur zur Veräusserung
der Hälfte des Hofes. Das St. Kunibertstift entschied sich aber
für die Abtretung des ganzen Hofes, was auch der Kurfürst von
Köln, Max Heinrich von Bayern, am 16. Juli 1674 bestätigte.
Die noch erforderliche Zustimmung des Landesherrn suchten
jedoch der Stadtrat und die Tuchmacherzunft von Lennep zu
vereiteln. Jener brachte vor, dass er 1610 mit Zustimmung des
Pfalzgrafen von Neuburg und des Kurfürsten von Brandenburg
(als der gemeinsamen Erben von Jülich-Cleve-Berg) die Vikarie
St. Katharinen um 700 Rtlr. käuflich an sich gebracht
habe, die Tuchmacherzunft aber erklärte, es Würde sie und
die ganze Stadt der grösste Schaden treffen, wenn sie den
15
226 IV. Die erhalten gebl. alten u. später gegr. neuen Klöster.
(wie es Bcbeint, unbenutzten) freien Raum bei jenem Hofe nicht
mehr benützen könnte. Unter solchen Umständen versagte der
Herzog Philipp Wilhelm von Pfalz-Neaburg seine landesherrliche
Zustimmung, jedoch mit dem Bedeuten, dass er sie für die Er-
werbung eines andern Grundstückes erteilen würde. Die
Minoriten wollten nun für ihren vorhablichen Bau eine an das
Haus des Ambros Artem und an die Stadtmauer auf der ent-
gegengesetzten Seite angrenzende Wiese erwerben. Dies gefiel
aber dem Lenneper Stadtrate noch weniger, so dass er schliesslich
doch mittels Beschlusses vom 1. April 1675 seinen Protest gegen
Erwerbung des Rungertshofes zurücknahm, worauf auch die
landesherrliche Genehmigung zum Ankaufe desselben durch die
Minoriten erfolgte. Diese nahmen, nachdem die Kaufsurkunde
durch den Gerichtsschreiber der Ämter Bornfeld und Hückes-
wagen, Jakob Brosii, in Gegenwart der Katholiken Hermann
Huberti und Johann Bremers ausgefertigt war, von dem Kaufs-
objekte alsbald Besitz. Es dauerte aber noch bis zum 6. Juli
1677, bis der Grundstein zum Kirchen und Klosterbau, und zwar
zu Ehren des hl. Kardinaibischofs und Kirchenlehrers Bonaventura
(ehemaligen Generals des Minoritenordeus) und der hl. Katharina
(wegen des ehemals der St. Katharinen-Vikarie zinspflichtigen
Bauplatzes) gelegt werden konnte. Die Legung dieses vom
Exprovinzial und Kölner Guardian Sylvester Schweitzer als ab-
geordnetem Kommissar benedizierten Steines erfolgte durch den
Amtmaun von Bornfelden-Hückeswagen, Job. Gottfried Löper,
im Namen des Herzogs von Pfalz-Neuburg und Jülich-Cleve-
Berg. Der Pfarrer Gerhard Simonis von Wipperfürth hielt die
Festpredigt. In den Stein wurde eine Urkunde über die Feier
eingeschlossen, in welcher folgender für die Zeitbestimmung mass-
gebender Personen gedacht war, nämlich: des Papstes Innozenz IX.,
des Kaisers Leopold I., des Kardinals Chigi als Protektors des
Minoritenordeus, des Ordensgenerals Joseph von Massafra, des
Provinzials Job. Padolff, des Lenneper Guardians Mansuet Born,
des dortigen Bürgermeisters Peter Spielberg und des Schöffen
Wilhelm Buchholtz.
Das Kloster, welches in drei Flügeln so projektiert war,
dass die Kirche den vierten bildete, war nach vier Jahren voll-
ständig erbaut, so dass es am 8. JuU 1681 bezogen werden
konnte. Die Kirche war aber 1696 noch nicht ganz fertig, so
19. Das Kloster zu Lennep. 227
<la8s der Gottesdienst einstweilen in einem zur Hanskapelle ein-
gerichteten Klosterraume gehalten werden musste. Die zum Bau
notwendigen Mittel flössen grösstenteils aus Stiftungen und
sonstigen milden Beiträgen und Spenden von Wohltätern. Als
solche sind namentlich verzeichnet der Herzog Johann Wilhelm
von Pfalz-Neuburg und dessen Gemahlin Anna Maria Aloysia von
Toskana, deren Wappen auch an den Hauptfenstern angebracht
wurden; ferner der Benediktinerabt von Werden-Helmstadt und
-der Zisterzienserabt Joh. Jakob Lohe von Altenberg, deren Wappen
gleichfalls in ähnlicher Weise angebracht wurden; sodann die
Freiherren von Reven, der schon erwähnte Baron von Frentz,
welcher bereits 1670 gegen eine vom Kloster für ihn und seine
Familie zu persolvierende Wochenmesse 500 Rtlr. zum Bau
spendete; die verwitwete Freifrau von Hatzfeld geb. Vellbrück,
welche 1681 zum Kirchenbau 1000 Rtlr. hergab unter Aus-
bedingung einer fünfmal in der Woche auf ewige Zeiten für sie
zu persolvierende hl. Messe ; Herr Jakob Steinbuhel, Schofle zu
Burg im Herzogtum Berg, welcher gemäss einer am 21. Nov.
1684 vom Kloster Lennep errichteten Urkunde gegen eine zwei-
mal wöchentlich für ihn zu persolvierende hl. Messe 900 Taler
erlegte; Frau Christina Maria Stael aus Holstein, welche am
2. Okt. 1705 fünf Jahresmessen mit einem Kapital von 100 Rtlr.
stiftete; endlich der Freiherr Herm. Wilh. Anton von Horst,
herzoglicher Kammerherr, und seine Gemahlin Maria Konstantia
Ursula Emestina geb. Freiin von Rottkirchen, deren Wappen
wegen gespendeter Wohltaten ebenfalls in den Kirchenfenstern
angebracht wurden; der Freiherr Jodokus Moritz Droste von
Senden, der Deutschordensballei Koblenz Meister und des Hauses
St. Katharina zu Köln Komtur, welcher 1729 für Einsetzung
eines neuen Schwibbogens in der Kirche 200 Rtlr. spendete,
wofür und für andere schon früher erwiesene Wohltaten das
Kloster sein Wappen an diesem Schwibbogen anbringen Hess und
sich überdies zu einer Jahresmesse für ihn verpflichtete.
Die 44' hohe, 96' lange und 37' breite Kirche erhielt drei
Altäre, von denen der Hochaltar dem hl. Bonaventura, der eine
Nebenaltar dem hl. Antonius von Padua und der andere der
allerseligsten Jungfrau Maria geweiht war; sie wurden mit der
Kirche am 24. August 1700 vom obenerwähnten Abte Joh. Jakob
Lohe konsekriert. An den Sonn- und Feiertagen wurde daselbst
228 IV. Die erhalten gebl. alten u. später gegr. neuen Klöster.
um 9 Uhr früh Amt und Predigt, nachmittags ßher Katechese
für die von den Patres auch in den öffentlichen Schulen unter-
richtete katholische Jugend gehalten. Der Guardian übte ent-
weder selbst oder durch einen Stellvertreter die Rechte eines^
Pfarrers nicht nur inLennep selbst, sondern auch in den benach-
barten Orten Lüttringhausen und Remscheid aus.
Ohne Zweifel — näheres konnte trotz angestellter Nach-
forschungen nicht in Erfahrung gebracht werden — wurde oder
blieb vielmehr bei Aufhebung des Klosters die bisherige Kloster-
kirche nun Pfarrkirche, während die Klostergebäude (wenigsten»
teilweise) wohl zur Pfarrwohnung eingerichtet wurden. —
Als Guardiane und sonstige Offizialen können aus der letzten
Zeit folgende namhaft gemacht werden: a) Guardiane: 176&
Hyazinth Surmann, 1770 Ferd. Brey, 1775 Ludwig Niemerg,
1776/79 Josef Menn, 1779/81 Primitivus Mtiggenborg, 1781/84
Nazarius Engels, 1784 Athanasius Obladen, 1787 Friedrich Boick-
hold, 1793 Alardus Dohmen, 1796 Adrian Eysen; b) Vikare:
1769/76 Damascenus Fuhr, 1776/82 Candidus Evens, 1782/93 ff.
Polykarp Gouders; c) Gymnasiallehrer: 1769 Viktor Kern^
1776/78 Cuno Hahn, 1778 Isidor Busch, 1779/81 Ivo Witzerath,
1793 Engelhard Linde. Am 11. Juni 1777 starb daselbst P. Karl
Dackweiler.
20. Das Kloster zu Trier.
Der Verfasser der Deductio beruft sich auf eine zu seiner
Zeit noch lebendige Tradition, wonach der Trierer Erzbischof
Dietrich von Wied den Minderbrüdern im J. 1224 die zu Trier
schon vorhandene Dreifaltigkeitskirche zu ihrem Gebrauche über-
wiesen habe. Nach dem oben S. 4 Gesagten ist auch wohl
anzunehmen, dass diese um jene Zeit bereits in Trier eingetroffen
waren ^). In den folgenden Jahren werden sie öfters urkundlich
1) Schlager a. a. 0. S. 14 setzt ihre Ankunft in das Jahr 1223,
lässt aber die Dreifaltigkeitskirche erst von ihnen erbaut werden. Nach
einem alten Manuskript von Pfarrer Müller: „Schicksale der Trierer
Gotteshäuser", hätten die Minoriten um 1224 mitten in der Stadt Trier
eine Niederlassung gegründet und daselbst, an Stelle einer viel älteren
Kirche, eine prächtige Muttergotteskirche erbaut, die später erst den
Titel „Dreifaltigkeitskirche" erhielt. Gefällige Mitteilung des Herrn
Domvikars Hulley in Trier.
20. Das Kloster zu Trier. 229
«rwähnt, so in dem Testament des Domscholasters Thymar vom
6. Nov. 1238. Als ferner der Graf Lothar von Wied seine Vettern
in den Besitz seiner Lehen einsetzte, berief er zu diesem wichtigen
Akte die beiden Minderbrttder Eoricus und Thomas als Zeugen.
Auch der Lektor Konrad tritt am 9. Sept. 1246 als Zeuge auf^)
Als über den Trierer Erzbischof Heinrich von Finstingen beim
apostol. Stuhle Klagen einliefen, beauftragte Papst Alexander IV.
nebst dem Oberweseler Guardian Wilhelm von Wollmannshausen
auch jenen Trierer Minoriten Roricus von Warnesberg in mehreren
Schreiben mit der Untersuchung*^).
Der 1320 zu Trier gestorbene Minorit Johannes Nicolai wird
-als eifriger Verfechter der Privilegien seines Klosters und Ordens
hervorgehoben. Zu diesen Privilegien gehörte bekanntlich auch
-die allen Mendikantenorden gemeinsame Vollmacht des Beicht-
hörens der Gläubigen ; die Pfarrer betrachteten jedoch deren^Aus-
tibung vielfach als Eingriff in ihre Pfarrechte, und so gab es
öfters Streit zwischen dem Pfarrklerus und den Mendikantenorden,
welche zu diesem Zwecke förmliche Konföderationen unter sich
eingingen. Einen solchen zu Trier entstandenen Streit schlichtete
der Erzbischof Kuno durch Entschliessung d. d. Pfalzel 16. Febr.
1376 im Einklang mit der Verordnung des Papstes Klemens V.
dahin, dass die Oberen dieser Orden verpflichtet seien, ihre
Priester dem jeweiligen Erzbischof zur Approbation zu präsen-
tieren, letztere aber, wenn sie so präsentiert und approbiert seien,
ungehindert die Beichten der Diözesanangehörigen hören dürfen.
Guardian der Minoriten zu Trier war damals der spätere Pro-
vinzial Johannes Berenbach.
Der Trierer Domprediger Joh. Enen schreibt in seiner 1514
deutsch und 1517 lateinisch herausgegebenen MeduUa gestorum
Trevirensium: „Fratrum Minorum praeclarum coenobium multorum
fratrum sedulo divino officio decoratur et praedicatiouibus illu-
1) Schlager a. a. 0.
2) Einige Jahre später beauftragte ürban IV. jenen Roricus von
Warnesberg in Verbindung mit dem Trierer Domherrn (und nachmaligen
Erzbischof) Boemund von Warnesberg, diesen Heinrich von Finstingen
zur Bezahlung der 2000 Pfund Sterl. (10000 Goidgulden), welche er zur
Zahlung des aus Anlass seiner Promotion der apostolischen Kammer
schuldigen Servitium commune von sienesischen Kaufleuten entlehnt
hatte, anzuhalten. Vgl. Bull. Franc. II, 435, 437, 456, 460, 463.
230 IV. Die erhalten gebl. alten u. später gegr. neuen Klöster.
stratur salutiferis.'' Im Jahre 1570 mussten die Trierer Minorite»
auf Wunsch des Erabischofs Jakob (von Baden) ihr Kloster de»
Jesuiten abtreten und mit dem ehemaligen Frauenkloster St. German,
das in der Folge den sog. „goldenen Priestern" zur Wohnung
angewiesen worden war, sieh begütigen. Die darüber vom Erz-
bischof ausgestellte Urkunde findet sich als Beilage V. Dieses
neue Kloster befand sich in einem sehr ruinösen Zustande, so dass
die neuen Bewohner fortwährend Reparaturen an demselben vor-
nehmen mussten. Insbesondere tat dies 1606 der Guardian
Johannes Winnich, zugleich Beichtvater des Erzbischofs Lothar
von Metternich, bezüglich des Kreuzganges; 1654 Hess sich der
Guardian Augustin Born, nachmals Provinzial, die Restauration
der Klostergebäude angelegen sein und 1700 vollendete sein Nach-
folger Franz Lossem, welcher 1702 mit seinem Mitbruder Pazifikus
Manderscheid die Doktorwürde in der Theologie an der Univer-
sität Trier erhielt, ähnliche von seinem unmittelbaren Vorgänger
Georg Leitzges angefangene Arbeiten.
Um die Restauration der ebenfalls ruinösen Kirche, welche
„quoad structurae pretium" fast allen Ordenskirchen der kölnischen
Minoritenprovinz nachstand, bemühte sich der schon genannte
P. Joh. Winnich im gleichen Jahre 1606; der Guardian und Ex-
provinzial P. Johann Padolff Hess 1682 die sehr schadhafte Be-
dachung erneuern. Schliesslich verstand man sich aber doch zu
einem Neubau von Kloster und Kirche, welcher in den Jahren
1738—1765 ausgeführt wurde. Die alte Kirche hatte fünf Altäre,
wovon der Hochaltar dem hl. German, Bischof von Auxerre, die
rechten Nebenaltäre der schmerzhaften • Mutter und dem hl. An-
tonius, die linken aber den heiligen Franziskus und Johann von
Nepomuk geweiht waren. In der neuen Kirche scheinen die
gleichen Altäre wieder errichtet worden zu sein. Ausser der
St. Franziskus-Gtirtelbruderschaft befanden sich daselbst noch die
Bruderschaften vom hl. Sebastian, vom hl. Apostel Jakobus und
vom hl. Rochus ; letztere veranstaltete jährlich am Feste des
Heiligen in der Stadt Trier selbst eine feierliche Prozession und
am folgenden Tage eine Wallfahrt nach der zwei Meilen ent-
fernten Kirche in Gutweiler.
Der Chor- und Gottesdienst in der Klosterkirche fand folgen-
dermassen statt: früh 4 Uhr war im Chore Betrachtung und hier-
auf die Matutin mit den Landes, welche je nach der Höhe des
20. Das Kloster zu Trier. 231
Festes teilweise gesungen wurden; daran schloss sich die Prim.
Die erste Messe, während welcher das Volk den Rosenkranz betete,
begann um 6 Uhr; um 9 Uhr nach der an den Werktagen einfach
rezitierten, an Sonn- und Feiertagen aber gesungenen Terz fand
das Hochamt statt, worauf die übrigen Boren (Sext und Non)
gebetet wurden; nachmittags war Vesper und Komplet, welche
teilweise gesungen wurden. Die Predigt an Sonn- und Feiertagen
fand je nach den erzbischöflichen Verordnungen zu verschiedenen
Stunden statt: einmal früh 7 ühr, dann wieder nachmittags um
2 oder 3 ühr. In der Fastenzeit war an den Freitagen zu Ehren
des bittern Leidens feierlicher Gottesdienst mit Amt und Predigt.
An liegenden Gütern besass das Kloster, in welchem wegen
des dort befindlichen theologischen Studiums durchschnittlich 34
Religiösen lebten, im 18. Jahrhundert nur mehr vier Morgen Wein-
berge in Kontz; im Übrigen hatte es kein weiteres Einkommen
als die Messstipendien und den Ertrag des Termins, welcher
hauptsächlich im Lothringischen vorgenommen wurde.
Unter den hervorragenderen Persönlichkeiten des Trierer
Minoritenklosters, „welches bis zur Zeit der Aufhebung eine
segensreiche Wirksamkeit entfaltete", sind den schon genannten
hauptsächlich noch anzureihen: Eoban Zieglers aus Erfurt, vor
seinem Eintritt in den Orden bereits Dr. juris, f 1442; ein gewisser
F. Heinrich, Provinzial der sächsischen Ordensprovinz, längere
Zeit Konventual zu Trier, f 1592; Michael von Frankfurt, tüch-
tiger Theologe, f 1597; P. Theodor von Quade (Quadt) aus einem
belgischen Adelsgeschlechte, 1625 Guardian zu Trier, Verfasser
einer Geschichte des seraphischen Ordens unter der Allegorie eines
Wagens; als dieselbe 1631 von einem belgischen Anonymus an-
gegriffen wurde, verfasste P. v. Quadt eine Verteidigungsschrift,
die aber Manuskript blieb und als solches im Kölner Kloster auf-
bewahrt wurde. Sein Nachfolger als Guardian zu Trier wurde
1630 P. Nikolaus Armiger, Dr. theol. an der dortigen Univer-
sität 1).
Eine besondere Zierde des Trierer Minoritenklosters war
P. Anton Wissing. Geboren 1649 zu Siegburg als der Sohn an-
gesehener Bürgersleute erhielt er den ersten lateinischen Unterricht
1) Er war 1628 zu Köln und 1636 zu Duisburg Guardian und soll
dann apostasiert sein.
232 IV. Die erhalten gebl, alten u. später gegr. neuen Klöster.
wohl bei den Minoriten seiner Vaterstadt, von der Syntax an im
J. 1661 machte er die hamanistischen und philosophischen Stadien
bei den Minoriten zu Bonn und trat dann 1665 in deren Orden
selbst ein; das Noviziat bestand er zu Seligental, wo damals der
Exprovinzial Honorius von der Ehren Guardian war, seine erste
hl. Messe feierte er in der Fastenzeit 1673 in der Minoritenkirche
zu Bonn. Während des Bombardements dieser Stadt im J. 1689
war er daselbst gerade Guardian ; im folgenden Jahre in gleicher
Eigenschaft nach Trier versetzt, verfasste er eine Beschreibung
dieses Bombardements, welche im 43. Hefte der Annalen des
historischen Vereins für den Niederrhein abgedruckt ist. Im
Jahre 1697 wurde er zum Provinzial der kölnischen Minoriten-
provinz erwählt und Hess sich als solcher die gewisseuhafte Be-
obachtung der 1628 von Papst ürban VIII. bestätigten und des-
halb nach ihm benannten Ordenskonstitutionen seitens seiner Unter-
gebenen, denen er darin mit dem besten Beispiel voranleuchtete,
angelegen sein. Namentlich war es das Gelübde der Armut, das
nicht immer so genau diesen Konstitutionen entsprechend beob-
achtet wurde, insofern es vorkam, dass manche Religiösen einzelne
zu ihrer Bequemlichkeit und Annehmlichkeit dienende Gegenstände^
vielleicht auch (ähnlich wie in manchen Frauenklöstern) einen
sog. Spielpfennig, wohl meist Geschenke von Verwandten und
anderen Weltleuten, zu ihrem ausschliesslichen Gebrauche für sich
behielten und darüber verfügten, wie wenn es ihr Eigentum wäre.
Es war dies eine Art vita specialis gegenüber der im Gelübde
der Armut begründeten vita communis, wonach jede proprietas
für den einzelnen ausgeschlossen war. Für diese vita exacte
communis eiferte P. Wissiug von der ersten Zeit seines Provin-
zialates an, stiess aber dabei auch auf Widerstand; einige der
Provinzdefinitoren, denen er hierin zu weit zu gehen schien und
die dabei wohl auch persönlich am meisten betroffen waren,
machten deshalb beim Ordensgeneral Vorstellungen. Dieser er-
mahnte in der Tat auch, wie aus seinem Amtsbuch (registrum)
zu ersehen, am 12. Nov. 1698 den Provinzial, dass er zwar das
reguläre Leben befördern, von Neuerungen (novitates) aber,
worunter offenbar sein Eifer für die vita exacte communis zu
verstehen war, sich enthalten möge. Da dieser aber von der Güte
seiner Sache vollkommen überzeugt war und wohl auch bestimmt
wusste, dass sein Bestreben den Intentionen des apostolischen
20. Das Kloster zu Trier. 233
Stuhles entspreche, so fuhr er darin fort und sah es auch grössten-
teils von Erfolg gekrönt. Der päpstliche Nnntins in Köln schrieb
ihm deshalb auch am 23. Juli 1699, er habe mit Freuden ver-
nommen, dass Hoffnung sei, dass die von ihm zur Herstellung
einer strengeren Beobachtung der Ordensregel ergriffenen Mass-
regeln von allen bereitwillig aufgenommen werden würden, und
der Bischof von Münster forderte geradezu die in seiner Diözese
befindlichen Minoriten auf, den den Intentionen des Papstes ent-
sprechenden Anordnungen ihres Provinzials unweigerlich Folge zu
leisten^).
um aber das vom Provinzial Wissing begonnene Werk desto
gründlicher durchführen und noch mehr befestigen zu können,
erschien es angezeigt, ihn länger als ein gewöhnliches Triennium
an der Spitze der Provinz zu belassen. Nach Ablauf desselben
bestätigte ihn deshalb im Jahre 1700 Papst Innozenz XII. durch
eigenes Breve auf weitere drei Jahre in seinem Amte. Im fol-
genden Jahre, da der Provinzial aus Anlass des Generalkapitels
selbst nach Rom kam, hatte er eine zweimalige Audienz beim
Papste Klemens XL, dem Nachfolger des inzwischen gestorbenen
Innozenz XII., und erlangte von ihm ausser einigen huldreichen
Zusicherungen auch ein Breve vom 31. Aug. 1701, durch welches
seine Massnahmen zur strengen Durchführung der vita communis
gutgeheissen und bekräftigt wurden. So mit der von der höchsten
kirchlichen Stelle erteilten Autorisation versehen, erliess er nach
seiner Rückkehr aus Rom ein an alle Patres und Fratres seiner
Provinz gerichtetes strenges Decretum expropriationis d. d. Tre-
viris die 19 Sept. 1701. Auch nach Ablauf des zweiten Trienniums
hielt es Papst Klemens XI. für gut, die Amtsgewalt des P. Wissing
nochmals um drei Jahre zu verlängern, so dass er neun Jahre
lang die Würde eines Provinzials bekleidete. Während dieser
langen Amtsdauer konnte er nachhaltig alles zur genauen Durch-
führung der vita communis Erforderliche durchführen. Ohne
Zweifel trug dieses sein mit Erfolg gekröntes Bestreben dazu bei,
1) Nach dem Liber memorabilium des Klosters Bocholt; vgl.
ßeigers a. a. 0. S. 121. Die in jeoem Kloster über die bezüglichen
Bestrebungen des Provinzials Wissing gemachten Aufzeichnungen tragen
alle den Stempel des vollen Einverständnisses und Lobes. Ähnlich ver-
hielt es sich auch im Kloster zu Brilon, wie aus dessen liber memor.
hervorgeht; desgleichen im Kloster Duisburg.
234 IV. Die erhalten gebl. alten u. später gegr. neuen Klöster.
dass er zum Vorsitzenden des im Mai 1705 zn Überlingen am
Bodensee abzuhaltenden Kapitels der oberdeutschen oder Strass-
burger Minoritenprovinz (pronncia Argentina), in welcher eben-
falls die vita exacte communis hergestellt werden sollte, durch
den Ordensprotektor Kardinal Colloredo ernannt wurde ^). Als im
folgenden Jahre sein drittes Provinzial-Triennium zu Ende ging,
sollte er die Leitung der österreichischen Provinz, welche ganz
besonders einen Mann wie ihn erheischte, übernehmen; allein er
zog es vor, aller Amtstätigkeit zu entsagen und sich in sein
Mutterkloster Trier zurückzuziehen, um sich desto ungehinderter
dem Werke der eigenen Heiligung hingeben zu können. Im Rufe
der Heiligkeit starb er denn auch am 7. Mai 1717 (alias: 8. Mai
1716). An seinem Begräbnisse nahmen ausser einer ungewöhnlich
zahlreichen Volksmenge auch der Trierer Weihbischof von Eys,
zwei Äbte und der ganze Stadtrat von Trier teil; seine letzte
Ruhestätte fand er vor dem Hochaltar der Klosterkirche. Als im
Sept. 1719 der Generalkommissar P. Richermo zu Trier die ge-
wöhnliche Klostervisitation abhielt, Hess er sich in Gegenwart des
1) Vgl. Reigers a. a. 0. Über dieses Kapitel existiert als Flug
blatt folgende, von „Colloredum** bis „ac congaudebam" in jeder Zeile
das Chronostichon MDCCV ergebende „Felix resolutio Patrum vocalium
capitularium Ordinis fratrum Min. s. Francisci Conventualium provinciae
Argentin. de observantia religiosae paupertatis, prout praescripta in
SS. constitutionibus Urbanis, Uberlingae 1705, 6. Maii": Fratres, per —
CoLLoreDVM — aCCenDaMVr, — ConCorDeMVs — aCCorDeMVs, —
CVM CorDe — pro Deo CoLLaboreMVs. — CorDa nostra ConforteMVs —
aC ConfoeDereMVs — CorDa ConfratrVM. — CorDe ConeMVr, — aD Cor
CohorteMVr, — Dona perfecta seCteMVr. — De bono pastore CoLLaete-
MVr, — reCte proCeDaMus — neC reCeDamVs. — CresCere DebeMVs, —
DeCet, non CesseMVs. — Mater paVpertas Dat CresCere — bona
Dona CresCent per paVpertateM ; — et ConCorDes fratres se aMabVnt
— neC propter aes se ConDeMnabVnt: — Matre paVpertate Cor Con-
tentanDo — aC res paVCas aManDo. — taLes aManDos VoCaLes —
CoLLaVDabaM — aC CongaVDebaM : — frater Antonius Wissingh 0. F.
Min. Conv. s. P. Francisci, provinciae Colon, minister provincialis ac ca-
pituli provincialis celebrati Uberlingae praeses. — Von den zur kölni-
schen Minoritenprovinz gehörigen Frauenklöstern gelang P. Wissing
die Einführung der gleichen vita communis 1704 wenigstens im Klarissen-
kloster zu Mainz und in den Tertiarierinnenklöstern zu Rossdorf und
Filzen sowie zur (unbefl.) Empfängnis in Köln; in diesem wurde sie
durch den damaligen Beichtvater P. Edmund Bunger, gleichzeitig Guar-
dian des Kölner Minoritenklosters (später Provinzial), bewerkstelligt.
20. Das Kloster zu Trier. 235
Provinzsekretärs P. Remigius Jansen and des EonventB-Lektors
P. Lorenz von Feliz durch den Laienbruder Lorenz Hoffer dessen
in der Mitte der Kirche gelegenes Grab öffnen und fand die
Leiche noch unverwesen mit zwar' weissem, aber schönem Antlitz.
P. Wissing hinterliess ausser mehreren theologischen und aszeti-
schen Schriften auch eine die vita communis verherrlichende Ab-
handlung und die schon erwähnte Beschreibung des Bonner Bom-
bardements im J. 1689*). Die auf die vita communis bezügliche
Abhandlung wurde im Provinzarchiv zu Köln aufbewahrt, während
zur Zeit der Abfassung unserer Deductio, deren Endtermin bis
ins Jahr 1739 reicht, die theologischen und aszetischen Schriften
in den Händen des deutschen Ordens-Assistenten in Rom waren;
diese Stelle bekleidete aber von 1738 bis 1744 der ehemalige
Provinzial der kölnischen Provinz, P. Reiner Sasserath.
Von 1769 an können aus der Hauschronik des Kölner Klosters
folgende Guardiane und sonstige Offizialen des Trierer Klosters
angegeben werden: a) Guardiane: 1769/72 Hubert Zimmer*),
1775 Ambros Tolman, 1776/78 und 1781/84 Otto Vasbender,
1778/81 Gisbert Pellenz, 1784/87 Dominikus Bresgen, 1787,1793,
1796 Eugen Flach; b) Präsidenten: 1769/72 Maximus Kelleu-
bach, 1775/78 Justus Bickel, 1778/79 und 1781/c. 87 Chrysost.
Schnitzius, 1779/81 Rufinus Schmitt, 1787 Ericus Bürsgen (fS. Okt.
1792), 1793 Kosmas Piesbach; c) Vikare: 1769/72 Leo Campill,
1775 Cajetan Hahner, 1776 Kreszenz Buchteler, 1778 und 1782
Reinold Geisseier, 1779 Chrysost. Schnitzius, 1781 Zacharias
d'Ancour, 1784 ff. Kosmas Piesbach, 1793 Rogatus MtlUer; d) Pre-
diger : 1769/72 Leo Campill, 1775 Cajetan Hahner, 1776/78
Kreszenz Buchteler, 1778/81 Chrysostomus Flügel, 1781/c. 1790
Melchiades Ertz, 1793 Damian Winterich; als besondere Fest-
tagsprediger erscheinen: 1769/72 Timotheus Jansen, 1776 Ezechiel
Dotzheimer, 1784 Albin Meister, 1787 Nicetius WirstörfiFer, 1793
Rogatus MtlUer; e) Lektoren der Theologie^): 1769 Ambros
1) Vgl. Hartzheim a. a. 0. S. 21; s. oben S. 63 u. 85.
2) Derselbe wurde 1772 Provinzial und 1774 Ordensassistent in
Rom, kehrte im Juni 1777 in seine Provinz und in sein Mutterkloster
Trier zurück und starb daselbst schon am 9. Aug. 1777, „vir longiore
vita dignus".
3) Regens des theol. Studiums war immer der jeweilige Guardian,
welcher darum auch immer ein besonders wissenschaftlich gebildeter
Mann sein musste.
236 IV. Die erbalten gebl. alten u. später gegr, neuen Klöster.
Tolimann, 1776/81 flf. Eugen Flach, 1776/79 Reiner Assmus i),
1779/81 Euchar Krings; f) Novizenmeister: 1775/78 Fruk-
tuosus Catjou, 1778 Linus Fischer, 1779/80 und 1782 Balduin
Molitor, 1781 Eugen Flach; deren Socii waren: 1775 Nicetius
Wirstörffer, 1776 Ezechiel Dotzheimer, 1778 Theoderich Knipp,
1779 und 1782 Philibert von Wersch, 1781 Sigismund Sinnigen.
Die Beichtväter der in und in der Nähe von Trier gelegenen
Frauenklöster wurden schon oben S. 31 Anm. 1 angegeben.
Beim Einfall der Franzosen 1794 flüchteten aus Trier gleich den
übrigen Ordens- und Weltgeistliclien auch die Minoriten; nur der
Vikar (Präsident) Kosmas Piesbach und der Laienbruder Severus
blieben zurück und mussten Zeuge sein, wie Kirche und Kloster
alsbald beschädigt und entweiht wurden. Zwar kehrten in den
folgenden Jahren die Ordensleute nach und nach wieder zurück,
doch war des Bleibens in ihren Klöstern nicht mehr lange. Im
Jahre 1802 wurde den Minoriten Kloster und Kirche genommen.
Wie in Bonn die Minoritenkirche zur St. Remigius-Pfarrkirche
wurde, so in Trier die dortige Minoritenkirche zur Pfarrkirche
von St. Gervasius und Protasius. Das Kloster überwies Kaiser
Napoleon 1805 zum grössten Teil als Pfarrhaus für diese Pfarrei,
in deren Besitz in jüngster Zeit auch noch der restige Teil über-
ging, so dass jetzt das ganze ehemalige Trierer Minoritenkloster
St. German als Pfarrhaus und dessen Kirche als Pfarrkirche von
St. Gervasius und Protasius dient.
Die aus ihrem Kloster vertriebenen Minoriten, welchen eine
jährliche Pension von 500 fr. und, wenn sie über 60 Jahre alt
waren, eine solche von 600 fr. angewiesen wurde, bezogen teils
in der Stadt teils auf dem Lande Privatwohnungen, durften aber
das Ordenskleid nicht mehr tragen. Der um jene Zeit lebende
Verfasser dieser Notiz beschrieb zugleich dieses Ordenskleid in
einer auch heute noch zutreffenden Weise; nur spricht er von
einem „dunkelgrauen, fast schwarzen" Habit 2); dessen Farbe ist
gegenwärtig ganz schwarz, während die ursprüngliche grau war.
1) Derselbe war anfangs 1775 an die Universität Würzburg zur
Erlernung der Orient. Sprachen geschickt worden.
2) Gefällige Mitteilung des Herrn Domvikars HuUey in Trier.
I
21. Das Kloster zu Merl an der Mosel; 237
21. Das Kloster zu Merl an der Mosel.
Über die Zeit der Gründung dieses Klosters ist der Ver-
fasser der Deduetio nicht ganz im klaren, da eineraeits der
Verfasser der „Geographia provinciae Coloniensis Ord. Min. Conv.",
P. Albert Vitting, hierfür das Jahr 1290 angibt, andererseits aber
als dessen Gründer der fast ein Jahrhundert später lebende Graf
Johann von Sponheim mit seiner Gemahlin Mathilde von Bayern
in einer archivalischen Aufzeichnung genannt wird. Doch neigt
er mehr zum Jahr 1290 auf Grund eines Vortrages in einem
Nekrolog des Kölner Minoritenklostere, wonach am 6. Febr. 1310
ein gewisser Sibodo starb, welcher zueret Benediktiner in Sieg-
burg war, dann aber in den Minoritenorden übertrat und infolge
und mit den Mitteln eines ihm zugefallenen reichen Patrimoniums
der Gründer des Klosters Merl wurde; nach anderen Quellen
( Arbor seraphica) soll er übrigens vor dem Eintritt in den Mino-
ritenorden nicht Benediktiner, sondern ein reicher Kaufmann ge-
wesen sein.
Dass die Gründung dieses Klosters jedenfalls noch ins
13. Jahrhundert fällt, dafür gibt es folgende urkundliche Beweise^):
Am 9. Aug. 1294 bevollmächtigten die Witwe des Vogtes Job.
von Hunoltstein und ihr Sohn den Minderbruder Werner in Merl,
ihre Streitigkeiten mit der Stadt Köln zu schlichten, und im
nächsten Jahre vermachte der Ritter Richwin, genannt von Mylene,
aus Nassau seine Güter zu Merl, Pünderich und Lötzbeuren dem
Merler Kloster zur Abhaltung von Anniversarien. Im Jahre 1321
tibergab ihm Aleydis von Hatzenport, Meisterin der Tertiarierinnen
zu Merl, ihr Haus und andere Güter gegen die Vergünstigung,
in der Minoritenkirche zu Merl begraben zu werden; 1334
schenkte ihm wieder eine Aleydis mehrere Häuser und Bauplätze.
Durch Kauf erwarb das Kloster 1380 ein herrschaftliches Haus
in Cochem von dem Ritter und Burggrafen Johannes von Clotten;
ausserdem besass es viele Ländereien, Gärten, Geld- und Natural-
reuten infolge von Stiftungen, z. B. von Seiten des Wildgrafen
Erhard zu Kirburg, der 1402 eine „Jargezif^ stiftete, und der
Walburgis von Linningen, die 1447 für ihren Gemahl Johannes
von Sponheim dasselbe tat^). So wird es sich wohl auch bei
1) Nach Schlager a. a. 0. S. 55 f.
2) Ebenda S. 56.
238 IV. Die erhalten gebl. alten n. später gegr. neuen Klöster.
dem obengenannten Joh. von Sponheim und seiner Gemahlin
Mathilde von Bayern nur um eine Stiftung in der Klosterkirche,
nicht um Gründung des Klosters selbst gehandelt haben. Von
einer solchen Stiftung durch dieses Ehepaar, betreffend das täg-
liche Absingen der treffenden marianischen Antiphon in der
Merler Klosterkirche, wofür jährlich vier Malter Korn und ein
Fuder Trarbacher Wein angewiesen worden seien, ist in der Tat
die Rede in der von dem jüngeren Joh. von Sponheim und seiner
Gemahlin Walb. von Linningen am 28. Aug. 1421 ausgestellten
Urkunde, worin diese allerdings auch jenes Ehepaar als Gründer
des Klosters Merl bezeichnen. Infolge dieser Stiftungen war das
Kloster 1495 in der Lage, zu gleicher Zeit 16 Weinberge dem
Kaspar Frerichs vertragsmässig zur Bebauung zu übergeben.
Die schön gelegene Kirche, die jetzt als Pfarrkirche dient,
ist einschiffig, aus spätgotischer Zeit, mit achtseitiger Chorapsis,
und besitzt einen bemerkenswerten Schnitzaltar mit Szenen aus
der Passionsgeschichte etwa aus dem Jahre 1500^). Demnach
ist sie nicht die ursprüngliche und bezieht sich die an der innern
Ostseite der jetzt noch bestehenden Kirche angebrachte Inschrift,
wonach sie 1282 unter Papst Martin IV., Erzbischof Boemund
von Trier und Kaiser (!) Rudolf erbaut worden sei, nicht auf
diese, sondern auf eine frühere. Die jetzige Kirche, welche die
jährliche Kirch weihfeier am Dreifaltigkeitssonntage beging, hatte
vier Altäre; davon soll der der hl. Barbara geweihte Hochaltar
1658 unter dem Guardian Anton Volk durch den Kunstschreiner
Georg Schüller neu errichtet und nach einer dort angebrachten
Inschrift am 15. Okt. 1662 konsekriert worden sein. Er war mit
dem Wappen des Trierer Kurfürsten und Erzbischofs Karl Kaspar
von Stein geschmückt, was auf einen grösseren oder geringereu
Beitrag desselben zu den Kosten schliessen lässt. Gleichzeitig
wurden auch zwei Nebenaltäre geweiht, der eine zu Ehren der
allerseligsten Jungfrau und der andere zu Ehren des hl. Fran-
ziskus. Ein weiterer Nebenaltar zu Ehren des hl. Antonius wurde
erst 1725 unter dem Guardian Bonaventura von Feldt errichtet.
Schon vor Errichtung der 1662 geweihten Altäre bestanden
übrigens solche zu den gleichen Ehren, wie aus den auf sie ge-
machten Stiftungen hervorgeht. Am 15. Aug. 1641 hatten die
1) Ebenda.
21. Das Kloster zu Merl an der Mosel. 239
Brüder Jakob, Job. Simon und Anton Heinrieh Zandt von Merl,
Erbamtmänner in Hamm und Herren zu Arras, für ihre Eltern
Augustin Zandt und Antoinette geb. Waldbott von Bassenheim
eine Wochenmesse auf dem Hochaltare gegen Erläge von 100 Gold-
gulden gestiftet. Auf dem Muttergottesaltare waren nach der von
Werner Zandt gemachten Stiftung jährlich 39 Messen zu persol-
yieren, eine jeden Samstag zu haltende Messe geht sogar bis
zum Jahre 1445 zurück; in diesem Jahre wurde sie nämlich von
Nikolaus von Kellenbach unter Anweisung eines jährlichen Reich-
nisses von 3 Malter Korn und ^/g Malter Erbsen gestiftet. Am
2. Sept. 1649 erwählte Job. Jakob von Ringelberg zu Castellaun
vor dem Franziskusaltare in der Minoritenkirche zu Merl. seine
letzte Ruhestätte und stiftete auf demselben ein Jahrgedächtnis
gegen Erläge von 100 flor. Ausser diesen Stiftungen ist noch
jene der Frau Kath. von Paltz anzuführen, bestehend in einem
jährlichen Reichnis von 8 Malter Korn und einem Fuder Wein,
welche am 19. Sept. 1457 gemacht und 18. Aug. 1531 von den
Oebrüdern Johann und Friedrich von Pyrmont neu bestätigt
wurde. — An Grabdenkmälern waren in der Merler Klosterkirche
wenigstens im 18. Jahrb. noch vorhanden das der Frau Lucia
von Wilick, Herrin zu Arras, und das der am 17. Sept. 1596
gestorbenen Frau Gertrud Stetges von Treis, Witwe des Herrn
Hugo Zandt, Erbamtmanns von Hamm, errichtete ; im Kreuzgang
dagegen befanden sich die Denkmäler des am 12. April 1544
gestorbenen Dietrich von Mertzenhausen, Herrn zu Lindern, Wal-
deck und Arras, Rates des Kaisers Karl V., und des am 23. Juni
1590 gestorbenen Johannes von Mertzenhausen, Herrn zu Arras.
Besondere Andachten und Bruderschaften gab es in jener
Kirche folgende: Die so ziemlich in allen Minoritenkirchen be-
stehende Franziskus-Gürtelbruderschaft, die Andacht an den Frei-
tagen in der Fastenzeit zu Ehren des bitteren Leidens und die
ijamstägige Andacht zu Ehren der allerseligsten Jungfrau nach
Vorschrift der Ordenskonstitutionen. Ausserdem wurde täglich
nach der Matutin die betreffende marianische Antiphon auf Grund
der obenerwähnten Stiftung gesungen. An Sonn- und Feiertagen
war auch immer eine Predigt. Dass das Kloster, in welchem
«eit 1630 auch eine lateinische Schule eingerichtet wurde und im
18. Jahrb. durchschnittlich 20 Religiösen lebten, im Laufe der
Zeiten vielfach durch Kriege nnd Brandschatzungen, wohl auch durch
240 IV. Die erhalten gebl. alten u. später gegr. neuen Klöster.
Feuersbrtinßte zu leiden hatte, lässt sich leicht denken, wenn auch
keine besonderen Aufzeichnungen hierüber vorhanden sind. Da-
gegen wurde die Tatsache, dass 1573 infolge einer Über-
schwemmung der Mosel die hochgelegene Kirche 7' und der
Klosterkreuzgang 5' unter Wasser stand, durch Einmeisselung in
einen Stein der Nachwelt übermittelt.
An hervorragenden Männern dieses Klosters konnten vom
Verfasser der Deductio ausser dem schon genannten Sibodo nur
noch folgende namhaft gemacht werden: Heinrich von Ander-
nach, praedicator egregius; Hermann Wirtzer, lector princi-
palis provinciae et religiosus exemplarissimae vitae, f 1320;
Mathias Dermagen, Doktor der Theologie und Studienrektor,
sowie Titularprovinzial von Sachsen, f 1570. Dass in Merl der
erste Guardian von Bocholt, P. Hugolin Flegenius, am 5. Febr.
1665 starb, wurde schon oben S. 199 erwähnt.
Aus der Hauschronik des Kölner Klosters können für die
letzte Zeit des Bestehens des Merler Klosters folgende Guardiane
und sonstige Offizialen namhaft gemacht werden: a) Guardiane:
1769 Joseph Menn, 1770 Roman Schuhmann, 1775/78, 1781/82
und 1787/90 Gisbert Pellentz, 1778/81 und 1784/87 Justus Bickel,
1782/84 Timotheus Jansen, 1793/96 Gregor Stieldorf, 1796
Ezechiel Dotzheimer; b) Vikare: 1769 Patricius Giesen, 1770/72
Chrysost. Schnitzius, 1775 Oderich Schmitt, 1776/c.81 Kajetan
Hahner, 1781/c.87 Didakus Koch, 1787 Justus Bickel, 1793
Adalbert Rink; c) Prediger: 1769 Oderich Schmitt, 1770
Chrysost. Schnitzius, 1775/79 Vitalis Liebertz, 1779/81 Aloys
Meyerbach, 1781 Kajetan Hahner, 1782/c.90 Leo Campill;
d) Lehrer an der Lateinschule: 1769 Oderich Schmitt,
Agapit Schönherr und Bonifaz Enk, 1776 Gereon Savels und
Formosus Schneider, 1777 Nicetius Wirstörffer, 1777/79 Do-
minikus Gouders, 1778 und 1793 Cuno Hahn, 1779 flF. Adalbert
Rink, 1793 Bernardin Lameyer. Ausserdem seien von den Ver-
storbenen dieses Klosters erwähnt: P. Hieronymus Breuer,
t 21. Sept. 1769, P. Zacharias Sprenkel, f 14. Okt. 1775, und
P. Max Bautri (Jubilar), f 16. Okt. 1775.
Das Kloster Merl traf das Los der Aufhebung wohl
gleichzeitig mit jenem in Trier. Die Klostergebäude wurden
versteigert und zu Privatwohnungen eingerichtet, der nach der
Kirche gehende Kreuzgang abgerissen, die Kirche selbst aber der
22. Das Kloster zu Oberwesel. 241
der katholischen Gemeinde in Merl überlassen and dient nun als
deren Pfarrkirche. Dieselbe erhielt in jüngster Zeit einen neuen
Hochaltar und ebenso zwei Nebenaltäre in gotischem Stile ^).
22. Das Kloster za Oberwesel.
Seine Gründung fällt nach der Angabe des Minoriten P.
Albert Vitting aus Düsseldorf in seiner daselbst 1692 ver-
öffentlichten Geographia provinciae Coloniensis Ord. Min. Conv.
in das Jahr 1242. Es erscheint dies um so glaublicher, als schon
1262 der dortige Guardian Wilhelm von Wollmanshausen (Walt-
mannsbausen) in Verbindung mit dem Trierer Minoriten Roricus
von Warnesberg (s. oben S. 229) von Papst Urban IV. gewisse
Aufträge erhielt. Derselbe Papst griff auch ein paar Jahre
später zugunsten der Oberweseler Minoriten ein; da ihnen näm-
lich der dortige Pfarrklerus die Ausübung ihrer Privilegien in
bezug auf Predigen und Beichthören nicht gestatten wollte, so
beauftragte ürban IV. den (resign.) Bischof, den Domthesaurar und
den Dekan von St. Salvator zu Metz, diesen Klerus zur Auf-
gabe seines Widerstandes^ zu veranlassen*). Als Gründer dieses
Klosters erscheinen die Herren von Schönburg (Schonenburg), wie
noch fast 400 Jahre später ein Nachkomme dieses Geschlechts,
Johann Karl Graf von Schönburg, kaiserl. Rat und Gesandter am
spanischen Hofe, in einer am 6. Juli 1634 in französischer
Sprache ausgefertigten Urkunde betonte. Es handelte sich um
ein Legat, das der am 17. September 1631 bei Leipzig gefallene
Oberst Wilhelm von Bongart dem Oberweseler Minoritenkloster
vermachte, das aber angefochten wurde. In jener Urkunde nun
erklärte jener Graf, dass „la juste moitie des dits legats, droits
et pretensions au monastere des Pferes Mineurs de Tordre de s.
FrauQois en la ville d'Oberwesel, sise sous nostre chasteau de
Schönburg, anciennement fonde par feu les nos predecesseurs"
gehöre. Die Pfalzgrafen Rudolf und Philipp bei Rhein gestatteten
den Minoriten zu Oberwesel Zollfreiheiten für die zu ihrem Bedarf
1) Gefällige Mitteilung des Herrn Dechantpfarrers Barz in Merl.
2) Vgl. Schlager a. a. 0. S. 56, wo überdies noch berichtet wird,
deiBB die Minoriten zu Oberwesel 1270 eine Bruderschaft zum hl. Geist
errichteten,
16
242 IV. Die erhalten gebl. alten u. später gegr. neuen Klöster.
gehörigen Lebensmittel; die betr. Urkunde wurde vom Provinzial
Honorius von der Ehren um die Mitte des 17. Jahrb. gelegentlich
der Visitation zu Oberwesel noch eingesehen, ging aber später
verloren. Dass dort in früheren Zeiten auch die Studien blühten,
schlosß der Verfasser der Deductio daraus, dass in einem alten
Nekrologe des Kölner Klosters öfters Lektoren zu Oberwesel,
jedoch ohne nähere Zeitangabe, erwähnt waren; doch war das
eine allgemeine Erscheinung, denn jedes Kloster hatte in frühereu
Zeiten seinen Lektor.
Um die Mitte des 16. Jahrhunderts war das Oberweseler
Kloster fast ausgestorben; nach dem Tode des Guardians Jakob
war nur noch der einzige Pater Heribert übrig. Dieser Umstand
veranlasste den Stadtammann Sibold Well am 5. Januar 1552
durch den Notar Theodor Kemmerling von Blitterswick in Gegen-
wart des Stiftskanonikus Leonhard Ellfeld und des Bürgers
Johann Lömer ein Inventar der Wertsachen dieses Klosters auf-
nehmen zu lassen. Darunter befand sich eine Monstranz von ver-
goldetem Silber, ein ebensolches Ciborium, ein mit Edelsteinen
verzierter wertvoller Kelch nebst drei anderen einfacheren, ein vergol-
detes Kruzifix und ein Reliquiarium aus Elfenbein. Alle diese Kost-
barkeiten wurden bald darnach durch den kurfürstlichen Ober-
amtmann Georg von Eltz nach der kurfürstlichen Residenz Ehren-
breitstein geschafft, das Zinngeschirr des Klosters folgte nach,
den noch übrigen Kirchenschmuck erhielt am 25. April 1555 die
Stiftskirche Münstermaifeld. Das so verlassene Kloster zog dann
der Trierer Kurfürst Johann von Isenburg als LandesheiT an
sich und verlegte in dasselbe eine kurfürstliche Amtskellerei, deren
Vorstand Wolfgang Hensler am 8. August 1558 alles noch vor-
handene Klostereigentum vom bisherigen Verwalter Sibold Well
in Gegenwart der Zeugen Heinrich Wentz, Peter Lösch und Job.
Hermanns in Empfang nahm.
Schon auf dem 1555 abgehaltenen Provinzkapitel der kölni-
schen Minoritenprovinz verwahrten sich die Kapitularen gegen diese
Wegnahme eines ihrer Klöster; allein so wenig die damals an den Kur-
fürsten gerichtete Bitte um Herausgabe desselben von Erfolg gekrönt
war, ebenso erfolglos blieben die später noch öfters wiederholten Ver-
suche. Erst in Verbindung mit dem vom Kurfürsten-Erzbischof 1570
gewünschten Klostertausch zu Trier (s. oben S. 230 und Beil. V) wurde
die Zurückerstattung des Oberweseler Klosters zugestanden. Doch
22. Das Kloster zu Oberwesel. 243
sollte nicht das ganze Kloster, sondern nur ein Teil desselben
mit der Kirche zurückgegeben werden und auch diese scheinen
die Minoriten damals entweder gar nicht oder nur auf ganz kurze Zeit
in Besitz genommen zu haben. Erst 1621 nahmen sie, nachdem
der Kurfürst Lothar von Metternich die Übergabe der Hälfte des
ehemaligen Klosters mit der Kirche angeordnet hatte, davon
förmlichen und dauernden Besitz. Am Feste des hl. Franziskus
(,4. Okt.) 1621 erfolgte die Besitznahme in Gegenwart des Pro-
vinzials Gerhard Romer, des Provinzsekretärs Georg Schmalenberg
und der Patres Paul Metterich, Dominikus Macherentius und
Heinrich von Trier, sowie des Laienbrnders Jakob; letztere vier
Religiösen sollten einstweilen die neue Konventsfamilie gründen
mit dem P. Metterich als Guardian. Dieser Hess sich die Wieder-
herstellung der sehr ruinösen Gebäulichkeiten aufs eifrigste an-
gelegen sein und erfreute sich hierbei auch der werktätigen Bei-
hülfe seitens der Bewohner Oberwesels, insbesondere aber des
Grafen von Schönburg; auch gelang es ihm, i. J. 1638 noch von
der anderen Hälfte des Klosters, welche im kurfürstliehen Besitze
verblieb, das ehemalige Kapitelshaus mit dem anstossenden
Garten vom Trierer Domkapitel zu erlangen^). In der unter
diesem Kapitelshaus befindlichen Sepultur wurde er auch nach
seinem Tode beigesetzt. Über jene domkapitelsche Freigebigkeit
und die Wiederbenutzung der Sepultur zeigte sich der Kurfürst,
als er nach seiner 1645 erfolgten Freilassung davon erfuhr, sehr
ungehalten und ordnete sofort die Rückgängigmachung des Ge-
schehenen an. Doch gelang es den Bemühungen des auch um
das Kloster Bocholt verdienten P. Martin Meinering, welcher als
Guardian dem P. Metterich nachgefolgt war, sowie des Provinzials
Honorius von der Ehren, dass dieser Befehl nicht zur Ausführung
kam. Vielmehr erlangten die Minoriten von dem auf Philipp
Christoph von Söttern folgenden Kurfürsten Karl Kaspar von der
Leyen nicht nur die Bestätigung der domkapitelschen Ver-
fügung von 1638, sondern auch noch die Rückgabe eines weiteren
Teiles vom Garten und von den ehemaligen Klostergebäulichkeiten ;
1) Das betreffende, mit „Ad multiplices instantias* beginnende
Dekret ward am 27. März 1638 ausgefertigt. Das Domkapitel handelte
hier quasi sede vacante; der Kurfürst- Erzbischof Philipp Christoph von
Söttern befand sich nämlich schon seit drei Jahren wegen seiner un-
patriotischen Hinneigung zu Frankreich in kaiserlicher Gefangenschaft.
244 IV. Die erhalten gebl. alten n. später gegr. neuen Klöster.
doch mussten sie die zwischen dem nuDmehrigen Klosterkomplexe
und dem noch zurückbehaltenen^ als Amtskellerei dienenden
Reste aufzuführende Mauer auf ihre Kosten errichten und überdies
die Benützung des grösseren Refektors dem Kurfürsten, wenn es
ihm gutdünkC; gestatten; auch sollten die Schlüssel zum grossen
Tore und der Zugang zum Hofranm der Ämtskellerei und dem
Kloster gemeinsam, sein ^).
Im Jahre 1687 wurde an das Kloster durch die Bemühungen
des Guardians P. Honorius Engelberts auf der Ostseite ein neuer
Flügel angebaut, während seine Nachfolger noch einige Neben-
gebäude hinzufügten ; hierdurch erhielt das Kloster auch einen
eigenen Eingang, so dass es nicht mehr auf den gemeinsamen
mit der Amtskellerei angewiesen war.
Die ebenfalls in schlechtem baulichen Zustande befindliche
Kirche wurde schon von 1621 an möglichst wieder instand
gesetzt, 1699 aber unter dem Guardian Lukas Thielen mit einem
neuen Gewölbe versehen, eine Arbeit, welche der Laienbruder
Bernhard Kurt leitete. Da man ihren Einweihungstag nicht mehr
genau wusste, verfügte der Provinzial bei der Visitation am
7. Mai 1699, dass das Kirch weihfest jährlich am 6. Sonntag nach
Ostern stattfinden, das Titularfest aber am 14. September als dem
Feste der Kreuzerhöhung gefeiert werden solle, da die Kirche
dem Heiland der Welt geweiht sei. Sie hatte im 18. Jahrhundert
5 Altäre: den am 2. Juni 1658 von dem Mainzer Weihbischof
Walter Henriquez von Streversdorf zu Ehren des hl. Kreuzes und
des hl. Franziskus konsekrierten Hochaltar, welcher mit dem
Wappen der Grafen von Schönburg geschmückt und daher wohl
auch (ganz oder teilweise) auf ihre Kosten errichtet worden war 2);.
1) Das betr. Aktenstück wurde zu Koblenz am 1. Juni 1652 aus-
gestellt; fünf Tage später erfolgte zu Oberwesel vom Exprovinzial
Benedikt Lamberli als Abgesandten des Provinzials Otto Guthoff und
von der Oberweseler Konventsfamilie mit dem Guardian P. Anton Fuchs
an der Spitze, unter Zuziehung von Notar und Zeugen, die feierliche
Besitznahme des neuen Zuwachses.
2) Dieser dem Orden der Augustiner-Eremiten angehörige Weih-
bischof (zunächst für den Thüringschen oder Erfurter Teil des Erz-
bistums Mainz, von 1644 an aber für den Mainzer Teil selbst) und Tit.-
Bischof von Askalon war am 7. Jan. 1635 vom Paderborner Weihbischof
Johann Pelking (aus dem Minoritenorden, s. oben S. 191) konsekriert
22. Das Kloster zu Oberwesel. 245
dann den Muttergottesaltar, welchen gemäss der daselbst an-
gebrachten Inschrift der Graf Eberhard von Schönburg errichten
Hess, den Franziskusaltar^ welchen die Stadt Oberwesel anfertigen
und darum auch mit ihrem Wappen schmücken Hess, den von
Herrn Anton Schwickart gestifteten Antonius- und den von ver-
schiedenen Wohltätern gestifteten Mutter-Anna-Altar.
An Reliquien besass die Kirche ausser den in den Altären
bei deren Konsekration eingeschlossenen noch besonders einen
Teil vom Arm des hl. Apostels Andreas and ein Beinchen vom
Leibe des angeblich von den Juden 1227 eimordeten Knaben
Werner von St. Goar. Erstere Reliquie hatte im dreissigjährigen
Kriege der dem Kölner Minoritenkloster angehörige kaiserliche
Feldkaplan Dussel aus dem dem protestantischen Gottesdienste
eingeräumten Dome zu Verden Justo titulo" sich angeeignet und
später nach Oberwesel gebracht ; die hierüber aufgenommene und
vom Grafen Otto Friedrich von Schönburg gezeichnete Urkunde
wurde im Oberweseler Klosterarchiv aufbewahrt. In der Kloster-
kirche befand sich auch die Schönburgsche Familiengruft; doch
konnte der Verfasser der Deductio die Namen der dort bei-
gesetzten Familienglieder nicht in Erfahrung bringen.
Im 18. Jahrhundert zählte das Kloster zu Oberwesel, in
welchem auch eine Lateinschule eingerichtet war, durchschnittlich
20 Religiösen, welche, soweit die geringen eigenen Einkünfte
nicht hinreichten, auch auf den Termin (Almosensammeln) an-
gewiesen waren.
Von den in der zweiten Hälfte dieses Jahrhunderts dort
wirkenden Guardianen und anderen Offizialen können folgende
namhaft gemacht werden: a) Guardian e: 1769 und 1775/78
Roman Schuhmann, 1770 Willigis Pfarr^), 1778 Kart Dohmen,
1779/82 Athanasias Obladen, 1782/85 Andreas Schölkens, 1785
Balduin Molitor, 1793 Albin Meister (1796/1800 Provinzial), 1796
Nicetius Wierstörffer; b) Vikare: 1769/72 Kajetan Hahner,
1775 Quintin Hamm, 1776/79 Theophilus Mollje, 1779/c.87
Emerich Meyer, 1787 Silvester Kremer, 1793 Makarius Back;
worden. Vgl. Evelt, Weihbischöfe von Paderb. S. 98 und Feldkamm,
Oesch. Nachr. über die Erf. Weihb. S. 79.
1) War 1757/60 Provinzial und starb in Oberwesel am 23. Juni
1779; am 15. Sept. 1774 starb daselbst P. Albert Stephan und am 9. Mal
1781 P. Alexius Kirsch.
246 IV. Die erhalten gebl. alten u. später gegr. neuen Klöster.
c) Prediger: 1769/72 Kajetan Hahner, 1775/79 Ruf in Schmitt,
1779/81 Linus Fischer, 1781 Ezechiel Dotzheimer, 1782 und
1787 Silvester Kremer; d) Lehrer an der Lateinschule:
1769 Werner Fischer und Juventius Sonntag, 1776 Nicetius
Wierstörffer und Anicet Höchst, 1777 Liberius van Herdt,
1777/79 und 1781 Silvester Kremer, 1778 Aquilin Lange, 1779
Mathias Lapaix, 1779/81 Gregor Stieldorf, 1793 Agritius Haubs.
23. l)le Niederlassang zu Langenschwalbach.
um die Mitte des 17. Jahrh. wurde der protestantische
Landgraf Ernst von Hessen-Rheinfels katholisch und suchte nun
den Katholizismus oder doch die freie Ausübung der katholischen
Religion in seinem Herrschaftsgebiete wieder einzuführen; zu
diesem Zwecke hatte er die Jesuiten Job. Rosenthal und Mathias
Merheim von Köln, wo er konvertierte, nach Rheinfels mit-
genommen^). Seinem Vorhaben widersetzte sich zwar der Land-
graf von Hessen-Kassel nach Kräften, doch brachte der Regens-
burger Reichstag, an welchen die Sache gebracht worden waiv
am 11. Jan. 1654 eine Verständigung zwischen den beiden Land-
grafen dahin zustande, dass wenigstens in den Orten St. Goar,
Schwalbach und Nachtsteden (Nastätten) die öffentliche katholische
Religionsübung stattfinden konnte. Zu (Langen-)Schwalbacb
baute dann 1656/57 der Mainzer Kurfürst Johann Philipp von
Schönborn zu Ehren der hl. Apostel Johannes und Philippus
sowie der hl. Elisabeth, Landgräfin von Hessen-Thüringen, eine
Kirche, welche am 13. Sept. 1658 in seiner und des Landgrafen
Ernst Gegenwart vom Weihbischof Walter Heinrich von Strevers-
dorf (s. S. 244) eingeweiht wurde unter Verlegung der jährlichen
Kirchweihfeier auf den Sonntag nach Maria Geburt 2).
1) Oder vielmehr nach St. Goar, wo 1652 eine Jesuiten-Residenz
errichtet wurde mit vier Patres, von denen zwei in St. Goar tätig waren,
die anderen beiden aber die Missionsstationen Langenschwalbach und
Nastätten zu versehen hatten.
2) Schon 1653 auf dem Reichstage zu Regensburg hatte der Kur-
fürst dem Landgrafen diesen Kirchenbau versprochen ; am 25. März 1654
kam zwischen beiden ein (nicht mehr erhaltener) Vertrag zustande, der
wahrscheinlich die Pfarrkompetenz festsetzte. Papst Alexander VII.
empfahl in einem Breve vom 13. Oktober 1655 den damals zu Rom an-
wesenden Landgrafen Ernst auf dessen Wunsch dem Kurfürsten von
23. Die Niederlassung: zu Langenschwalbach. 247
Diese Kirche bedienten unter Ausübung der pfarrlichen
Eechte anfangs Jesuiten, nämlich die Patres Job. Sybert (1658)
und Job. Möring (1660), nachdem die Patres Merheim (1653)
nnd Mathias Gamans (1655) schon vorher die Missionsstation
Langenschwalbach pastoriert hatten; 1664 löste die Jesuiten der
Zisterzienser P. Jakob Spiegel ab, während auf diesen 1667 der
Prämonstratenser P. Wilh. Feiner folgte. Als derselbe 1670 wieder
in sein Kloster zurückkehrte, wandten sich der Landgraf Ernst
von Hessen-Rheinfels und der Kurfürst Job. Philipp von Mainz
an den Provinzial der kölnischen Minoriteuprovinz, P. Silvester
Schweitzer, um Übernahme der Pfarrei Schwalbach. Dieser ging
auf den Antrag auch ein und ordnete die Patres Alfons Jonas
und Bonav. Freundlich, jenen als Pfarrer und diesen als Pfarr-
gehilfen, nebst dem Laienbruder Didakus Vonbusch dahin ab. Zu
ihrem Unterhalte wies der Landgraf 100 Reichstaler bar,
24 Malter Korn und SVg Fuder Wein an 5 sein Nachfolger, der
1725 gestorbene Landgraf Wilhelm VIII., fügte noch 50 Rtlr.
hinzu, dafür mussten aber jährlich 4 Jahrgedächtnisse für ihn
gehalten werden. Das den Minoriten zur Wohnung überwiesene
Haus blieb landgräfliches Eigentum, so sehr sich jene auch be-
mühten, dass es als Kloster erklärt und so dem Orden übergeben
würde; doch erklärte der Landgraf Erich von Hessen-(Rheinfels-)
Rotenburg am 30. Juli 1731 durch eine zu Rotenburg ausgestellte
Urkunde, dass er das, was von seinen Vorfahren Ernst, Wilhelm,
Karl und Wilhelm in der Sache geschehen sei, genehm halte und
so belassen wolle; überdies versicherte er die mit der Seelsorge,
zu Schwalbach betrauten Minoriten seines landesherrlichen
Schutzes. Noch 1775 scheinen diese versucht zu haben, aus der
einfachen Missionsstation ein förmliches Kloster zu machen nnd
wohl auch die Person des Pfarrers von der Person des Superiors
zu trennen; denn in diesem Jahre berichtete das Amt Hohenstein
an den Landgrafen: „Die zu Schwalbach befindliche Residenz
(der Minoriten) ist blos als eine Pfarrei zu betrachten und von
dem Durchl. Fundatore p. m. lediglich zur Seelsorge bestimmt
worden. Es ist dahero der Orden nicht befugt, dieser Residenz
Mainz, wobei er der Hoffnung Ausdruck verlieh^ dieser werde zur Er-
richtung einer kathol. Kirche in Langenschwalbach und zur Besoldung
eines Pfarrers einen jährlichen Beitrag (census annuus) leisten.
248 IV. Die erhalten gebl. alten u. später gegr. neuen Klöster.
eine neue Gestalt zu geben und Ser™"« noster können demnach
daselbst keinen anderen Oberen als den parochum selbst, der von
Höchstdenenselben einmal angeordnet ist, gestatten." Dieser
Versuch scheint mit Nachstehendem in nächster Verbindung zu
stehen. Das „Residenzhans" der Minoriten zu Langenschwalbach
war schon 1755 baufällig, weshalb man schon damals Projekte
für einen Neubau entwarf, ohne dass es zu deren Ausführung ge-
kommen wäre. Als aber 1770 die kölnische Minoritenprovinz sich
erbot, ein neues Gebäude aufzuführen, wenn die landgräfliche
Regierung das Holz und einen Zuschuss ron 2000 fl. dazu gebe,
ging der Landgraf darauf ein, und der Neubau wurde 1771 be-
gonnen und 1773 bezogen. Durch ausdrücklichen Verzicht der
Ordensprovinz ging jedoch das Eigentumsrecht an den Landgrafen
über. — In gleicher Weise war auch die Pfarrkirche eben nur
Pfarrkirche, an welcher der Orden kein Eigentumsrecht hatte.
So machte auch am 27. Juli 1754 der damalige Superior und
Pfarrer Otto Dolberg in seinem Schreiben an den Landgrafen
gelegentlich die Mitteilung, dass der Hochaltar in der Pfarrkirche
durch Papst Benedikt XIV. „privilegio quotidiano perpetuo ac
libero pro omnibus defunctis ad quoscumque sacerdotes" be-
gnadet worden sei, die Bemerkung: „Hiesige Kirche, so dem
Orden eigentlich noch nicht subjekt ist, sondern bis hierhin von
Seiten unseres Ordens ab anno 1670 quoad parochialia etc. be-
dienet wirdt.'^ — Zu den zwei Patres kam in der Folge noch ein
dritter und zwar auf Wunsch des Kurfürsten von Mainz und zu
•seinen und anderer Schwalbacher Kurgäste besonderen Diensten,
wofür er jährlich 20 fl. bar und 12 Malter Korn anwies*). Nach
P. Alfons Jonas (f 1689) standen an der Spitze dieser Missions-
station namentlich die Patres Lukas Thielen, Wigbert Möller,
Honorius von Westrem (1724), Vinzenz von Berg, ürban Hertz-
berg (1736), Otto Dolberg (1745, 1754/55, f 9. Mai 1769),
Bertram Weismüller (1762), ürban Ferrare (1763/64), Meinolph
1) Diese Anweisung war jedenfalls vor 1736 geschehen, da sie in
der Deductio noch berichtet wird, scheint aber mit dem Ableben des
damaligen Kurfürsten wieder eingegangen und damit auch der dritte
Pater wieder in Wegfall gekommen zu sein, bis wieder im J. 1763 der
schwedische Legationsrat Christoph Theodor von Antivari im Anschluss
an frühere Stiftungen 2000 fl. zur Haltung eines dritten Geistlichen zu
Langenschwalbach vermachte.
23. Die Niederlassungen zu Langenschwalbach. 249
Knips (1767), Accureius Kremer (1769), Hilarion Hauek (1770
und von Ende 1780 bis zu seinem am 15. Dezember 1794 im
65. Lebensjahre erfolgten Tode)*), Joseph Menn (1775), Lukas
Scbnippering (1776/77)2), ürban Reder (Rhöder, 1778/80) »),
Emmeram Wittekind (vom 8. Jan. 1796 bis zu seinem Ableben
am 3. Jan. 1799), Adolf Benkhardt (Penkart), am 19. März 1799
durch den Landgrafen als Superior und Pfarrer in Langen-
schwalbach angestellt, vom Generalvikar zu Mainz und vom Pro-
vinzial bestätigt (und wohl vorher schon vorgesehlagen), gestorben
am 24. Okt. 1819 als der letzte Minorit in Langenschwalbach*).
1) P. Hilarion war schon 1764 (als Pfarrgehilfe) in Langenschwal-
bach, wurde aber infolge der vom Provinzial in diesem Jahre vor-
genommenen ordentlichen Visitation nach Fritzlar versetzt, was der
Provinzial in seinem an den Landgrafen gerichteten Schreiben d. d.
Köln 14. Okt. 1764 folgendermassen motivierte: Die Ehre seines Ordens
erfordere es, „dass in denen protestantischen Landen solche Patres ge-
braucht werden, von welchen man das feste Vertrauen machen kann,
dass sie das ihnen aufg-ebürdete amt getreulichst und embsichst ver-
tretten werden". Eine 1766 veranstaltete Petition der Kirchensenioren
von Lschw. um Rückberufung des P. Hilarion blieb vorläufig unerfüllt.
Auch 1775, als dieser wieder nach Fritzlar versetzt wurde, protestierten
die Katholiken von Langenschwalbach dagegen.
2) Derselbe wurde wegen Trunkenheit durch den Landgrafen mit
Gewalt entfernt, von der kurfürstlichen Regierung zu Mainz aber,
welche hierüber um so ungehaltener war, als sie den P. Lukas für un-
schuldig hielt, in das benachbarte Schlangenbad gesetzt und den Mino-
riten in Langenschwalbach das Terminieren (Almosensammeln) in den
kurmainzischen Landen verboten. Hauptsächlich den Bemühungen des
kölnischen Minoriten-Provinzials P. Dominikus Bresgen gelang es 1780,
zwischen Mainz und Hessen-Rotenburg eine Versöhnung herbeizuführen,
worauf P. Lukas wieder auf kurze Zeit nach Langenschwalbach kam,
um seine Kloster- und Kirchenrechnungen in Ordnung zu bringen; von
1781 an erscheint er mehrere Jahre hindurch als Konventuale zu Köln
und Prediger bei St. Cäcilia. — Um jene Zeit versahen die Minoriten
von Langenschwalbach auch die Pfarrei Bleidenstadt; so kam P. Oderich
Schmit dahin, der am 22. Jan. 1781 starb, und hierauf P. Hieronymi.
3) Ein durchaus ehrenwerter Mann, welcher nur deshalb anders-
wohin versetzt wurde (s. o. S. 161), um dem von den Katholiken Langen-
schwalbachs und vom Landgrafen zurückerbetenen P. Hilarion Hauck
Platz zu machen.
4) War geboren am 30. Dez. 1751 zu Mellrichstadt in Unter-
franken, trat mit 20 Jahren in den Orden, wurde 1781 als Sonn- und
Feiertagsprediger nach Bonn berufen und 1796 zum Guardian in Fritz-
lar erwählt. Unter ihm waren 1802 auch die Patres Celsus Klingeis
250 IV. Die erhalten gebl. alten u. später gegr. neuen Klöster.
Als 1816 die Niedergrafschaft Katzenelnbogen nassauisch
wurde^ übernahm Nassau auch die Minoritenresidenz zu Langen-
ßchwalbach, eröffnete aber am 18. Juni 1819 dem Vorstand der-
selben, P. Benkhardt, dass höchsten Orts beschlossen sei, das
dortige „Minoriten-Konvikt" aufzulösen und eine eigene (neue)
Pfarrei zu Laufenfelden ab 1. Juli 1819 zu errichten. Die
Minoriten-Residenz wurde nun Pfarrhaus und P. Benkhardt blieb
als Pfarrer während der .paar Monate, die er noch lebte; er
bezog das bisherige Gesamteinkommen bis auf 10 Malter Korn,
die der neuen Pfarrei Laufenfelden zugewiesen wurden. Tat
sächlich war die Klosterkommuni tat schon 1818 aufgelöst, da von
den beiden vorhandenen Patres der eine, P. Hilger Höchst^), starb
und der andere, P. Ferd. Schmitt^), als Pfarrer nach Cronberg
im Taunus kam. Dafür erhielt P. Benkhardt als Pfarrgehilfen
mittels Dekrets vom 17. Okt. 1818 einen ehemaligen Franziskaner
des aufgehobenen Klosters zu Hadamar, P. Leopold Schönborn,
welcher 1821 als Kaplan nach Mtinsterliederbach versetzt wurde.
Die Pfarrei Langenschwalbach erhielt nach P. Benkhardts Tode
der bisherige Pfarrer von Niedergladbach, Simon Bohn, als der
erste Weltgeistliche*).
24. Das Kloster zu Fritzlar.
Dieses in der Kustodie Hessen und im Erzbistum Mainz
gelegene Kloster soll bereits 1229 gegründet worden sein, jeden-
falls nicht später als 1236; denn am 6. August dieses Jahres
forderte der Erzbischof von Mainz durch ein zu Aschaffenburg
erlassenes Schreiben die Gläubigen auf, den Minderbrüdern, „cum
und Juvenal Kaitz in Langenschwalbach; beide sollten damals wegen
Unbotmässigkeit gegen ihn versetzt werden.
1) War geboren am 24. Jan. 1748 zu Niederhadamar in Nassau,
trat mit 17 Jahren in den Orden, war 10 Jahre lang im Eichsfeld seel-
sorglich tätig und wirkte seit 16. Febr. 1781 in Langenschwalbach.
2) War geboren am 3. Okt. 1770 zu Löhndorf bei Remagen a.ßh.,
trat mit 16 Jahren in den Orden, war 1794/1802 Lehrer an der latein.
Schule des Klosters in Bocholt und kam am 9. Mai 1805 als Pfarrgehilfe
nach Langenschwalbach.
3) Sehr viele Nachrichten über Lschw. sind der Gefälligkeit des
Herrn Dr. v. Domarus, Archivar des K. Staatsarchivs Wiesbaden zu
danken.
24. Das Kloster zu Fritzlar. 251
in oppido nostro Fritslarienai domum sibi construere desiderent
nee habeant proprias facultates, sicut nobis incognitum non est",
hierzu behilflich zu sein. Am 1. Juli 1237 aber erklärte die
Fritzlarer Bürgerschaft (civium Frideslar. totale collegium), dass
sie den Prokuratoren der dortigen Minderbrüder ein für ihre
Niederlassung geeignetes Stück Grund und Boden (vicum), ge-
legen zwischen dem Werkeltore und dem ersten nordwärts
gelegenen Turme der inneren Stadtmauer, um 6 Mark Silbera
verkauft habe*). Diese Urkunde, welche allmählich unter dem
Zahn der Zeit litt, erneuerten am 7. Aug. 1445 die Fritzlarer
Bürgermeister (Hermann Steinbuss und Giso Katzmann) 2) und
Schöffen auf Bitten der dortigen Minoriten. Welch hohen An-
sehens die Fritzlarer Minderbrüder schon 1247 gemeinhin sich
erfreuten, beweist der Umstand, dass sie am 25. März dieses
Jahres von der Urkunde des zwischen dem Erzbischof Sieg-
fried IIL von Mainz und dem Landgrafen Konrad von Thüringen
wegen der 1232 erfolgten Zerstörung Fritzlars geschlossenen Ver-
gleichs ein Transumpt gaben und es mit ihrem Konventssiegel
besiegelten 3). Am 19. Dezember 1247 hatte Papst Innozenz IV.,.
1) Der Verkauf selbst, an welchen die Bedingung geknüpft war,
dass die Minderbrüder zwar an und auf die Stadtmauer bauen könnten ,
jedoch weder die Mauer beschädigen noch den Stadtgraben ausfüllen
dürften, scheint schon 1236 stattgefunden zu haben. Vgl. v. Speck-
mann, Annales Frideslar. im St. Peters-Archiv zu Fritzlar; Fritzlarer
Chronik, Band 3 der Mskre. in der Bibl. d. Hess. Gesch.-Ver. zu Cassel ;
Falkenhaine r, Gesch. hess. Städte u. Stifter (Cassel, 1841/42, 2 Bde.)
11, 31; Landau, Maler. Ansichten aus Hessen S. 347.
2) Ein gleichnamiger Vorfahre dieses Giso Katzmann hatte am
31. Okt. 1309 mit seiner Gattin Hildeburg* den Fritzlarer Barfüssern^
wie damals die Minoriten oder Franziskaner gewöhnlich hiessen, einen
jährlichen Zins von 10 Schilling von einem Hause auf dem Fritzlarer
Münster platz angewiesen mit der Verpflichtung, dafür der Wohltäter
und deren Vorfahren in ihren Gebeten und Messen eingedenk zu sein.
3) „Nos guardianus et conventus fratrum Minorum Frideslar.,
verba predicta in quodam privilegio, predictorum dni archiepiscopi
Cunradi quondam landgravii ac quondam magistri Cunradi de Marburg
predicatoris verbi Dei sigillis signato, de verbo ad verbum vidimus
contineri ... In testimonium autem eorum, que vidimus, sigillum nostrum
litteris presentibus duximus apponendum. Datum a. D. MCCXLVII
VIII kal. Aprilis.« Gudenus, Cod. dipl. I, 594. ~ Ein nach Falken-
hainer aus dem J. 1286 stammeudes Klostersiegel stellt den hl. Fran-
^52 IV. Die erhalten gebl. alten u. später gegr. neuen Klöster.
welcher erfahren, dass die Minderbrüder in Alemannien nnd
Sachsen an verschiedenen Orten im Bau von Kirchen begriffen
und hierzu auf die Wohltätigkeit der Gläubigen angewiesen seien,
die Gnade, diese zu solchen Beiträgen unter Gewährung von Ab-
lässen zu ermuntern^). Dass darunter auch die Fritzlarer Mino-
riten begriffen waren, geht daraus hervor, dass auf deren Bitten
^er Erzbischof von Mainz am 10. März 1248 zu Fritzlar selbst
^ine Abschrift dieser Bulle beglaubigte, um jene Zeit scheint
also die Fritzlarer Minoritenkirche noch nicht vollendet, wenn
-auch der Vollendung nahe gewesen zu sein. Grösstenteils aus
Hausteinen erbaut, war sie eine der grösseren und schöneren
Kirchen der Provinz; ihre Länge betrug 132, ihre Breite im
Schiff räum 60 und ihre Höhe 55 Fuss^). Sie besass seiner Zeit
wertvolle Paramente, wie aus einem Verzeichnis hervorgeht,
•das 1553 zur Zeit gänzlicher Verödung des Klosters angefertigt
wurde. Darunter befand sich namentlich ein Messgewand mit
zwei Dalmatiken, in welche die Worte: „Fr. Hermaunus de Mardorff
minister Coloniensis" eingestickt waren; sie waren also augen-
scheinlich ein Geschenk dieses 1472 gestorbenen Provinzials, der
sonst auch den Beinamen „de Hassia" führte und wohl ur-
sprünglich dem Kloster Fritzlar angehörte. Ein anderes Mess-
^ewand, dessen Stoff aus Gold- und Seidenfäden bestand, trug
die Worte eingestickt: „Dnus. Joannes episcopus Cyrenensis Ord.
Min. de Marpurg, suffraganeus Coloniensis me dedit", war also ein
Geschenk dieses 1482 ernannten und 1503 gestorbenen Kölner
Weihbischofs, welcher bei seinem Eintritt in den Orden wohl
^uch dem Kloster Fritzlar zugeteilt worden war. Von all
<liesem Kirchenschmuck, welcher 1563 nach Mainz überschickt
werden musste, kam später, als das Kloster Fritzlar wieder mit
Minoriten bevölkert wurde, nichts mehr dahin zurück. — Der
Gottesdienst in dessen Kirche wurde immer möglichst feierlich
ziskus auf einem Esel reitend vor und hat die Umschrift: „Sigillum
fratrum Minorum in Fritslaria.*
1) Vgl. Bull. Franc. I, 535, wo es ausdrücklich heisst, dass die
betreffende Bulle im Provinzarchiv der Minoriten zu Köln sich befinde
und eine Abschrift davon dem Manuskript der Geschichte dieser Pro-
vinz (unserer Deductio) einverleibt sei.
2) Lotz und De hn-Rotf eiser, Die Baudenkm. in Hessen, Reg.-
Sez. Cassel, S. 49.
24. Das Kloster zu Fritzlar. 253-
gehalten, namentlich auch an den Fi*eitagen zu Ehren des hl-
Kreuzes und an Samstagen zu Ehren der allerseligsten Jungfrau.
Auch bestand dort ebenso wie in anderen Ordenskirchen die SL
Franziskus -Gttrtelbruderschaft An Sonn- und Feiertagen war
nachmittags 4 Uhr eine gut besuchte Predigt.
Wann und zu wessen Ehren die Kirche ursprünglich
geweiht worden war, konnte der Verfasser der Deductio nicht
in Erfahrung bringen; er schloss nur daraus, dass das Kloster in
den Urkunden gewöhnlich conventus s. Francisci hiess, dass die
Kirche diesem hl. Ordensstifter selbst geweiht war^). Am 5. Juli
1658 nahm der Mainzer Weihbischof Dr. Adolf Gottfried Volusius
eine neue Weihe des Hochaltars vor, ein Zeichen, dass mit dem-
selben eine bedeutende Änderung vorgenommen worden war, und
zwar geschah die Weihe zu Ehren des hl. Franziskus und der
hl. Elisabeth, Landgräfin von Thüringen. Die beiden Neben-
altäre weihte am 23. Juni 1692 von neuem der Mainzer Weih-
bischof Daniel Gudenus, und zwar den linken zu Ehren des hl.
Kreuzes und der hl. Bischöfe Bonaventura und Ludwig, den
rechten aber zu Ehren des hl. Antonius. Einen dritten Neben-
altar Hess 1735 der mainzische Amtskeller zu Fritzlar, Johann Bapt.
Arnold, zu Ehren des hl. Johann von Nepomuk errichten.
An Grabdenkmälern besass die Kirche um jene Zeit nur
ein paar neuere, nämlich das des 1728 im Alter von 18 Jahren
verstorbenen Franz Alex. Monnot, eines Sohnes des Bildhauers^
und Architekten Peter Stephan Monnot, und die einiger Fritzlarer
Amtmänner aus dem Geschlechte derer von Eysenberg, Gerrichs-
heim, Schellart und Hattstein; wenigstens befanden sich Grabsteine
von diesen dort^).
1) Darauf lässt auch das S. 251 Anm. 2 erwähnte Siegel ächliessen.
2) Der in die Nordwand eingelassene Grabstein des Amtmanns
Philipp von Eysenberg besagt, dass er am 8. Mai 1734 starb und dass
ihm seine Gemahlin Lucia Aroalia geb. v. Winter am 31. Okt. 1719 im
Tode vorausging. Die Inschrift eines anderen nicht weit davon ent-
fernten Grabsteines berichtet uns, dass am 3. Sept. 1697 Freifrau von
Riedt gen. Kettig von Bassenheim, geb. von und zu der Hees, gestorben
und daselbst mit 6 Kindern beerdigt sei. Die im Geplätte des Fuss-
bodens der Kirche eingelassenen Grabsteine wurden im Laufe der Zeit
so abgetreten, dass ihre Inschrift nicht mehr entziffert werden kann.
Viele Fritzlarer Patrizierfamilien hatten in der Minoritenkirche ihre
254 IV. Die erhalten gebl. alten u. später gegr. neuen Klöster.
Wie die um die Mitte des 17. Jahrhunderts zum katholischen
Glauben zurückgekehrten Landgrafen von Hessen-Rotenburg ihre
Kapläne aus den Minoriten-Klöstern Langenschwalbach und
Fritzlar entnahmen, so erwählten sie auch ein Jahrhundert später
in der Kirche des letzteren ihr Erbbegräbnis; es lag hinter
dem Hochaltar. Die von Rotenburg dahin überführten Leichen
wurden von den Fritzlarer Stadtpfarrern in der Georgsgasse
empfangen und zur Gruft geleitet, wofür sie einen Louisdor
empfingen. Es liegen hier begraben: 1. der Erbprinz Joseph
von Hessen- Rotenburg, f 1744, alt 39 J.; 2. des Landgrafen
Konstantin Töchterchen Maria Louise Leop., j im Nov. 1762, alt
6 J.-, 3. dieser selbst, f 30. Dez. 1778; 4. dessen Sohn Christian,
Domherr zu Köln und Regensburg, f 17. Juli 1782^). Aber nicht
bloss in der Kirche, sondern auch im angrenzenden Friedhofe
(und wohl auch im Klosterkreuzgang) wurden die Leichen jener
Fritzlarer Stadtbewohner, welche daselbst begraben zu werden
wünschten, beerdigt. Wie anderwärts, so entstanden auch in
Fritzlar hierüber Misshelligkeiten zwischen dem Pfarrklerus und
dem Minoritenkloster. So ist ein solcher Streit aus dem Jahre
1385 bekannt, wobei für beide Teile die kirchenrechtliche portio
canonica d. i. die Entrichtung des vierten Teiles aller bei einer
solchen Beerdigung anfallenden Opfer und Gaben von Seiten des
Klosters an den Pfarrklerus als massgebend erklärt wurde. Nach
dem westfälischen Frieden machte sogar die Stadt Fritzlar
Eigentumsrechte an diesen Friedhof geltend und strengte deshalb
einen Prozess an, der erst 1705 endgiltig entschieden wurde.
Das Mainzer Hofgericht als letzte Appellinstanz entschied, dass
zwar der Stiftspfarrer von den Erben der auf demselben Be-
grabenen die Stol-Gebühren einfordern und die Leichen bis an
die Türe dieses Kirchhofes begleiten dürfe, dann aber diese dem
Guardian zu übergeben und den Minoriten das herkömmliche Recht
auf die Bezahlung der Begräbnisstätten ungeschmälert zu lasseu
habe. — Daraals galt es noch als eine Ehre, bei den Minoriten
beerdigt zu werden. Viele angesehene Familien hatten dort sogar
ihr Erbbegräbnis.
letzte Ruhestätte erwählt. Die Gebühr für ein Grab daselbst betrug:
früher 10, in späterer Zeit 20 Rtlr.; für besondere Wohltäter wurde
diese Gebühr nicht erhoben.
1) Fritzl. Chronik und Falkenhainer B. II; s. oben S. 246f.
24. Das Kloster zu Fritzlar. 255
Über einzelne Mitglieder des Fritzlarer Minoritenklosters
geben uns manche Urkunden gelegentlichen Aufschluss. So be-
kundeten 1269 Dekan und Kapitel des dortigen St. Petersstiftes,
dass ihnen ihr bisheriger Mitkanonikus Dietrich von Apolda bei
seinem Übertritt in den Minoritenorden je eine Hufe (mansus) zu
Erfurt und zu Wabern geschenkt habe^). Im Jahre 1293 werden
bei einem Fritzlarer Ereignis auch „guardianus ceterique fratres
ordinis fratrum Minorum ibidem" erwähnt*); 1294 besiegelten
die Minderbrüder Ludwig und Gumpert eine Kaufunger Urkunde
mit dem Siegel ihres Guardians zu Fritzlar^); 1295 erscheint als
deren Mitbruder Frater Volpertus*); 1318 wird in einer Schenkungs-
urkunde für das Hl. Geistspital zu Fritzlar als Zeuge „Bi'uder
Johann Lesemeister zu den Barfusen geheissen von Wart-
berg" aufgeführt^); dieser „lector Johannes de Wartberch" kommt
urkundlich auch 1324 in Verbindung mit seinem Mitbruder
^Johannes dictus Monin" vor^). Im Jahre 1329 gestatteten die
Bürgermeister und Schöffen von Fritzlar dem dortigen Barftisser-
kloster (Guardian, Lesemeister und allen Brüdern des Konvents)
die Anlage einer Speisekammer im angrenzenden Turme „by
unsserm Schlafhuse in gleicher Höhe der Stadtmauer, welchen
torn wir auch yn der czidt eynes gemeynen guerres des Landes
zu Hessen von unszin wechtere und eynem wechtere der bürgere
sollen flisslich bewaren lassen'^ ^)-, dagegen bewilligte 1377 das
Kloster der Stadt die Anlage eines Wächterhauses über dem
Chore seiner Kirche und den Bau eines Aufganges zu demselben
^ane hindersal Godesdinstes". Die betreffende Urkunde beginnt:
^Wir bruder Johann von Liehen cöster (custos der hessischen
Kustodie), bruder Bernhart guardian, br. Johann Lesemeister, br.
Herwig, br. Volraar, br. Gerlach unde br. Curd Warlos unde ge-
meynliche alle brudere des Closters der Barfussin zu Fritzlar be-
kennen offintliche"^). Im Jahre 1369 hatten diese („als br.
1) Orig.-Urk. im Archiv des erwähnten Stifts.
2) Schminke, KoUekt. in der Landesbibh zu Cassel.
3) V. Roques, ürkbch. des Kl. Kaufungen, Bd. I Nr. 81.
4) Westfäl. Urkbch. Bd. IV Nr. 2363.
5) Würdtwein, Subs. dipl. dioec. Mog. IV, 484.
6) Roques a. a. 0. Nr. 168.
7) Stadt. Jurisdiktions-ProtokoUbuch im St. Petersarchiv Nr. 67.
8) Ebenda Nr. 45, abgedruckt bei Falkenhain er a, a. 0. II, 32.
256 IV. Die erhalten gebl. alten u. später gegr. neuen Klöster.
Syfried Ton Medebach gardian, br. Johann von Volkmarschen
lesemeister und die bruder insgemein**) den Fritzlarer Bürger-
meistern Tyleman Terkis und Albert Bebernng gegenüber die
Erklärung abgegeben, dass das Vass (vas) und die Monstranz (von
Silber und vergoldet), welche sie sich von ihrem Almosen und
der „Ynnigkeit** guter Leute angeschafft, falls deren Verkauf,
Versatz oder dgl. von ihren Nachkommen beabsichtigt und ver-
sucht würde, Eigentum der Stadt Fritzlar sein sollten^). Im
gleichen Jahre (4. Juli) hatte Otto von Falkenberg, Stiftskantor
zu Fritzlar, den dortigen Barfüssem ein Fuder Bier letztwillig
vermacht; ^bruder Volcmar der barfossere** war sein Testamentar^).
Im Jahre 1399 vermachte ihnen Andreas Binsfurte 2 fl. zu ihrer
Baukasse ^). Im Anniversarienverzeichnis des St. Petersstiftes ist
1390 die Rede von einem Garten „in opposito (h)orti fratruro
Min. apud cimiterium eccl. s. Georgii"*).
Im Jahre 1410 stifteten Henne Viernode und Czinne seine
Frau in der Fritzlarer Minoritenkirche für sich ein Seelengeräte^
1492 tat dasselbe ein Bauer in Hesserode, welcher dafür jähriich
ein Pfund Wachs zu entrichten versprach^), 1444 bekundeten
einerseits die Fritzlarer Bürgermeister (Johann Catzmann und
Henne Knorre) und Schöffen, dass der Müller der Frauenmünster-
mühle, Peter Schemeler, dem Hermann Steinbuss als Prokurator
der Minderbrüder zu Fritzlar eine Geldrente (jährlich 2 fl., för
30 fl. wiederkäuflich) verkauft habe^), und andererseits Dekan
(Happelo Catzmann) und Stift St. Peter in Fritzlar, dass Dr. decr.
Dytmar Treyse aus Fritzlar, „Canonich zu Worms und Lehrer
des kanonischen Rechts zu Heidelberg", dem Stift 100 Goldgulden
geschenkt habe mit der Verpflichtung, die 6 fl. betragenden
Zinsen unter die Geistlichen des Stifts und die Minderbrüder in
1) Ebenda Nr. 52.
2) Urk. im Marburger Staatsarchiv.
3) Falkenhainer a. a. 0, II, 32 A. 3.
4) Hess. Landesbibliothek.
5) Falkenhainer a. a. 0.
6) St. Peters- Archiv. Von diesem Zinse ist auch die Rede in einer
Urkunde vom Jahre 1471 (Stadt. Jurisdikt.-Prot. Nr. 121). In jenem
Archiv befindet sich auch eine Urkunde vom Jahre 1501, durch welche
Bürgermeister und Rat von Fritzlar erklären, dass ein Bauer ans
Castorf „deme guardian, lesemeister und barvoten brodern sente Fran-
cisciordens*' einen Zins für ein empfangenes Kapital verschrieb.
24. Das Kloster zu Fritzlar. 257 •
Fritzlar zu verteilen*). Aus einer 1453 aufgestellten Rechnung
über die Verwaltung des sog. Admissionsweines, welchen Dr.
Meden von Guthingen bei seinem Eintritt ins Fritzlarer Stifts-
kapitel zu liefern hatte, ersehen wir, dass auch die dortigen
Minoriten ihren Anteil bekamen*). Seit 1471 schuldete ihnen
auch die Stadt Fritzlar 53 Rtlr., welche zur jährlichen Ver-
abreichung einer Tonne Heringe oder eines Geldzinses von fünf
schlechten Gulden legiert woren waren.
Wie schon 1467 der Mainzer Erzbischof Adolf von Nassau
das Mainzer Minoritenkloster durch Übergabe desselben an die
Observanten reformierte*), so scheint auch dessen Nachfolger
Berthold von Henneberg 1494 eine ähnliche Reform bezüglich des
Fritzlarer Klosters geplant zu haben; wenigstens lässt ein vom
4. Dez. 1494 datierter „Consensas reformandi monasterium fratrum
Minorum in Fritzlaria", welcher sich im Würzburger Kreisarchiv
befindet*), darauf schliessen und ebenso spricht dafür eine in den
beiden folgenden Jahren zwischen dem Papst, dem römischen
König und dem Erzbischof von Mainz gepflogene KoiTCspondenz,
die Reformation des Minoritenklosters in Fritzlar betr., welche
im kaiserlichen Haus-, Hof- und Staatsarchiv zu Wien verwahrt
wird. Die Bewohner dieses Klosters scheinen sich der ihnen an-
gesonnenen Reform insoweit gefügt zu haben, dass sie es
wenigstens nicht an die Observanten abtreten mussten. Vielleicht
in näherer Beziehung hierzu steht ein Mainzischer Erlass, dass
die (geistlichen) Terminierer aus den Minoriten-Klöstern Fritzlar
und Hersfeld ohne Erlaubnis ihrer Obern „ad divina officia'*
nicht zugelassen werden sollen^).
Schlimme Zeiten kamen über dasselbe aber mit der
Lutherschen Reformation, welche auch unter den Frilzlarer
Minoriten Anhänger fand. Von einem derselben, Heinrich Härtung,
ist es sicher, dass er sich der Neulehre anschloss-, vor seinem
Übertritt wollte er in einer öffentlichen, in der Stiftskirche St.
Peter zu haltenden Predigt dem versammelten Volke die Beweg-
gründe hierzu darlegen, was das Kapitel auf Befehl des Land-
1) St. Petersarchiv.
2) Ebenda.
3) Eubel, Gesch. d. oberdeutschen (Strassb.) Minoritenprov. S.62.
4) Ingrossaturbücher Nr. 47 fol. 215.
5) Würzb. Kreisarchiv, Bertholdi lib. iat. II f. 14.
17
.2&8 IV. Die erhalten gebl. alten u. später gegr. neuen Klöster.
grafen Wilhelm von Hessen geschehen zu lassen hatte. Die Zahl
der treugebliebenen Minoriten nahm mit der Zeit immer mehr ab,
und trotzdem konnte die so verkleinerte Eonventsfamilie kaum
mehr ihren Lebensnuterhalt finden. Schon 1529 bewilligte des-
halb der Mainzer Erzbischof Albrecht (von Brandenburg), dass
die Franziskaner zu Fritzlar nothalber ihre Eirchenkleinodien
angreifen dürften, und bewilligte ihnen auch 30 fl. Manngeld ans
den Meissebuchischen Lehen*); ebenso beauftragte er den Fritz-
larer Stiftsherrn Eonrad Steinwart als seinen Eommissär, dem
Guardian Heinrich Eberhard, welchen die Stadt auf die dortige
Spitalkaplanei präsentiert hatte, die bezügliche Investitur zu er-
teilen*). Auf Bitten dieses Guardians und der übrigen noch vor-
handenen Minoriten gab 1532 auch der Stadtrat von dem bereits
sequestrierten Elostervermögen 40 fl. zu ihrem Unterhalte heraus.
Im Jahre 1542 baten dieselben den Eurfürsten von Mainz, die
Amtskellerei zu Fritzlar zur Bezahlung eines jährlichen Eapital-
zinses, den diese ihnen schulde, aber nicht mehr entrichten wolle,
anzuhalten, was jedoch erst auf wiederholte Bitten und Vor-
stellungen am 21. Jan. 1544 geschah. Inzwischen (Nov. 1543)
hatte jedoch der Eurfürst an Bürgermeister und Rat von Fritzlar
geschrieben, er habe erfahren, dass der Guardian des dortigen
Elosters sich unterstehe, dessen Eleinodien und Güter zu ver-
äussern; sie sollten sich darüber vergewissern und, wenn es so
wäre, dieselben an sich nehmen, den Guardian aber gefangen
setzen^). In der Tat scheint derselbe längere Zeit der Freiheit
beraubt gewesen zu sein; er hatte wohl die 1529 erteilte Voll-
macht überschritten. Im Jahre 1547 stellten dann der Guardian
Heinrich Eberhard und der Eonventual Joh. Bettink, die einzigen
noch vorhandenen Minoriten in Fritzlar, da sie in keiner Weise
mehr das zum Leben Notwendige finden konnten, das ganze
Eloster der kurfürstlichen Regierung zur Verfügung mit der Bitte,
ihnen dafür den nötigen Lebensunterhalt zu gewähren. Der
Eurfürst Sebastian von Heusenstam gab auch durch Schreiben
d. d. Augsburg 11. Mai 1548 seinen Eommissären zu Fritzlar,
1) Würzb. Kreisarchiv, II. Mainzer Repert. S. 99 Nr. 82.
2) Ebenda, Ingross.-B. Nr. 56 fol 96.
3) Orig. im Fritzl. Stadtarchiv, abgedruckt bei Faikenhainer
a. a 0. S. 33.
24. Das Kloster zu Fritzlar. 259
Konrad Siebler und Hermann Braun, entsprechenden Auftrag,
doch scheint dies nicht viel gefruchtet zu haben. Wir sehen
wenigstens den Guardian Heinrich Eberhard i. J. 1553 bei seiner
Schwester, der Witwe des Fritzlarer Bürgers Heinrich Berthold,
in bitterster Armut und Not seine Lebenstage beschliessen. Da
dessen Mitbruder Joh. Bettink schon vorher mit Tod abgegangen
zu sein scheint, so war das Kloster ganz ausgestorben und wurde
deshalb am 11. Sept. 1553 durch den Fritzlarer Stiftsdekan
Engelbert von Neuhausen und dessen Mitkanonikus, den schon
genannten Konrad Siebler, für den Kurfürsten von Mainz als
Landesherrn in Besitz genommen und an einen gewissen Hermann
Taubenhaupt vermietet^). Gleichzeitig wurde die Inventarisierung
des Kirchenschmuckes vorgenommen; 1563 wurde derselbe, wie
schon erwähnt, nach Mainz geschickt. Darunter befand sich ausser
den angeführten Messgewändern auch die oben (S. 256) erwähnte
Monstranz*).
1) Unter den 1000 Goldgulden, welche das St. Petersstift zu Fritzlar
dem Mainzer Kurfürsten Sebastian von Heusenstam lieh, befanden sich
auch 100 Goldgulden, welche aus der seiner Zeit von Joh. Richmann in
die Fritzlarer Minoritenkirche gemachten Stiftung herrührten. Statt
dieser 100 Goldgulden zahlte das Stift dem Min.-Kloster 1783 auf Grund
der 1738 zu Mainz gemachten Reduktion 200 fl. rh. zurück. Orig.-Urk.,
jetzt im Archiv des Franziskkl. Fulda.
2) Es geht dies deutlich hervor aus einem Zusatz zu folgendem,
1546 vom Fritzlarer Stadtschreiber in das Stadtprotokollbuch gemachten
Eintrag: ,, Zu wissen, dass, (als) alle bona des Barfüsserklosters inven-
tiert worden sein, haben sich die Münch, so herausgelaufen, mit dem
Guardian, so alleine im Kloster blieben, verbunden zu gleichem Gewinn
und Verlust, den Landgrafen angefallen, die von Fritzlar zu beschreiben,
dass sie ihnen alle Güter, item alle Briefe (des Klosters), so von Alters
her hinter dem Rat gewesen, herausgeben sollen, sie damit „zu gewerden
lassen". Das hat der E. R. dem Landgrafen versagt, uhd ist seine
Ursach: es hat sich bei den extraneis-München funden ein Lädlin mit
zweien Briefen; der eine meldet in Latein, dass die Stadt das Kloster
erstmals den München „ufgelassen" hat für sechs Mark lotigs Silbers.
, . . Item ist ein schöner deutscher Brief darin funden (worden), mel-
dend, von der Monstranz sei der Fuss kupfern, das corpus aber ganz
silbern „uberguldt", und wo es der Fall bringt, dass die Münch die
Monstranz angriffen zu versetzen, zu verkaufen oder „anders wegs zu
verbrungen*', so soll ein E. R. sine strepitu judicii tam spirituälis tam
-civilis diese Monstranz zu sich nehmen, dieselbe in der Stadt bestens
2U „pruchen*. „Disse zwen priff hat einer, genannt Prior Johann
260 IV. Die erhalten gebl. alten u. spilter gegr. neuen Klöster.
Es dauerte von da an gegen 65 Jahre, bis wieder MinoriteD
in das verlassene Kloster einzogen. Es war jene Zeit, da Kaiser
Ferdinand IL verordnete, dass die in die Hände der Protestanten
oder sonstwie abhanden gekommenen Klöster wieder den be-
treffenden Orden zarückgestellt werden sollten. Diesen Umstand
suchten sich die Franziskaner-Observanten in so weitem Umfang
zu Nutzen zu machen, dass sie auch ehemalige Franziskaner-
Konventualen- oder Minoriten-Klöster sich anzueignen trachteten»
So erbat sich auch der Observanten-Generalkommissär P. Joseph
Bergaigne u. a. die Minoriten-Klöster Erfurt, Dieburg und Fritzlar,
wovon das erste zur sächsischen und das zweite zur oberdeutschen
Provinz gehörte. Was Fritzlar betrifft, so beauftragte der Kurfürst
von Mainz unterm 30. Sept. 1626 seinen dortigen Kommissär
Georg Matthäi, zunächst über die Art und Weise der Verödung
des dortigen Klosters, über dessen baulichen Stand und Ver-
mögensverhältnisse Bericht zu erstatten. Hierüber verging geraume
Zeit, während welcher die Minoriten der kölnischen Provinz ohne
Zweifel von den Bestrebungen der Observanten erfuhren und zu
Gegenmassregeln sich anschickten. Im Auftrage des Provinzials
Georg Schmalenberg erschien so der von ihm zur Wiedergewinnung
ehemaliger Minoritenklöster als Generalkommissär eingesetzte P.
Johann Gülicher (s. oben S. 15) in Begleitung des P. Bernhard
Otterstedt und des Laienbruders Johann Schmedding 1628 zu
Fritzlar, um auf Grund der kaiserlichen Verordnung von dem
ehemaligen Minoritenklöster daselbst Besitz zu nehmen^). Durch
Kattenbach, heimlich gehat ..." „Sic omnia Jacobus Krebs scriba
civitatis juratus vidit et refert etc." Darunter steht: „Über obenange-
zeigte Monstranz findet man in diesem Buch der deutschen Briefe eine
Kopie, wie es mit ihr sollte gebalten worden sein." Ein späterer Zusatz
bemerkt jedoch: „Ist aber nach Menz kommen." — Nach Falken-
hainer a. a. O. S. 34 Hess der Kurfürst von Mainz die Güter und Ge-
fälle des ehem. Minoriten klosters durch seinen Fritzlarer Rentmeister
verwalten und aus den Einkünften den Gottesdienst in der Kloster-
kirche durch Weltgeistliche versehen. Von den in Hessen gelegenen
Eüostergütern hatten die ausgetretenen Mönche unter dem Schutze des
Landgrafen Besitz ergriffen; nach anderen und verlässigeren Angaben
hatte jedoch dieser selbst sie, darunter auch einen Hof in Zimmersrode,
1536 und bezw. 1548 an sich gezogen. Vgl. v. Speck manns Annalen.
1) Nach der Fritzlarer Chronik wendeten die 1615 von Heiligen-
stadt nach Fritzlar berufenen Jesuiten, welche in dem Hause neben
24. Das Kloster zu Fritzlar. 261
den öffentlichen Notar Christoph Westhoff Hess er hierüber eine
Urkunde aufnehmen, welche später im Provinzarehiv zu Köln
hinterlegt wurde. Kaum war dies geschehen, als von Hamm in
Westfalen zwei Observanten, P. Kaspar Vorden aus Münster und
ein Laienbruder, eintrafen, um das Kloster für sich in Anspruch
^u nehmen, da es ihnen vom Mainzer Kurfürsten, wenn nicht
-schriftlich, so doch mündlich bereits zugesprochen sei. Dieser
war allerdings über das Vorgehen der Minoriten ungehalten, liess
sie aber doch, da das Recht auf ihrer Seite war, im Besitz des
Klosters, indem er mittels Urkunde vom 11. Jan. 1629 das Ge-
schehene anerkannte. Kloster und Kirche waren, wie sich denken
lässt, in einem traurigen baulichen Zustande. Die neuen Besitz-
ergreifer erbaten daher und erhielten auch am 2. Febr. 1631 von
Bürgermeister und Rat der Stadt Fritzlar die schriftliche Er-
laubnis» in und um Fritzlar milde Gaben zu sammeln, um ihr
ruiniertes und zum Grund verderbtes Kloster in etwa restaurieren
und aufbauen zu lassen^).
Doch nun drohte von anderer Seite Gefahr. Am 9. Sept.
1631 bemächtigten sich die mit den Schweden verbündeten
Hessen der Stadt Fritzlar und begünstigten ebenso die protestantisch
Gesinnten, wie sie die Katholiken bedrückten. Die Jesuiten
mussten sofort weichen. Die von ihnen geleitete Schule über-
nahmen nun die Minoriten, was der Mainzer Kurfürst durch
-Schreiben vom 14. Jan. und 7. Juli 1632 lobend anerkannte.
Aber die Machinationen des protestantischen Predigers Eckhard
Canerinus, welcher um diese Zeit nach Fritzlar gekommen und
zunächst am städtischen Spital als Prediger angestellt worden
war, bewirkte bald, dass ihnen nicht nur dieser Unterricht
untersagt, sondern etwas später (20. Aug. 1633) sogar die Aus-
weisung angekündigt wurde. Deren Vollzug wusste aber der
bereits erwähnte P. Otterstedt trotz wiederholter Terminansetzung
(4. Nov. und 28, Dez. 1633, 20. Jan., 1. Febr., 2., 8., 13. März,
10. und 25. Juni, 30. Aug., 29. Sept., 14. Okt. 1634) immer
wieder in kluger Weise hinauszuschieben, bis infolge der Be-
stimmungen des westfälischen Friedens Fritzlar wieder mainzisch
<ler Johanniskirche wohnten, alles an, diese Besitzergreifung zu ver-
hindern.
1) Stadt. Protokollbuch.
262 IV. Die erhalten gebl. alten u. später gegr. neuen Klöster.
wurde und so die katholische Religionsfibung wieder volle Freiheit
erlangte. Die Minoriten machten nicht nur hiervon den ihnen
zustehenden Gebrauch, sondern ttbernahmen auch wieder den
Unterricht in der lateinischen Schule^).
Schon 1636 scheinen sie wieder in ziemlich ruhigem Besitz-
stand gewesen zu sein; denn in diesem Jahre erbaten sich die
Patres Valentin Schuhaus Guardian, Peregrin Helwig, Engelbert
Schorbach und Leopold Dreyfuss bei dem Stadtrat nicht als ein
Recht, sondera als eine besondere Wohltat, dass der über die
Stadtmauer gehende öffentliche Weg, soweit sich die Grenze»
des Klosters erstrecken, gesperrt und den Patres ein Schlüssel
zu den beiderseitigen Toren gestattet werden möge „im Falle der
Not, welche der gütige Gott immer gnädiglich abwenden wolle" *).
Im Jahre 1643 wurde der neuaufblühenden Klosterfamilie leider
von einem ihrer eigenen Mitglieder ein schwerer Schlag versetzt.
Am 17. Nov. 1642 berichtete der mainzische Kommissarius in
Fritzlar, Friedrich Kaspar von Fürstenberg, an den Kurfürsten
und Erzbischof von Mainz, dass der (Fritzlarer) Franziskaner P.
Leonhard am 14. Oktober 1643 mit nicht geringem Ärgernis der
dortigen Katholiken „die Kappen auf den Zaun gehängt" und
sich nun nach Kassel zum Superintendenten begeben habe, um
(evangelische) Theologie zu studieren. Zuvor habe er mündlich
und schriftlich die Ursache seines Aussprunges „ausgegossen",
nämlich „welcher Gestalt sie in ihrem Kloster lebten und die
1) 1655 wurden ihnen auf ihren Antrag die Gefälle überlassen,
welche ehedem die Jesuiten der Schule wegen bezogen hatten; dazu
gehörte auch ein Gut in Wiera bei Neustadt (St. Petersarchiv); schon
1652 hatten sie, wie aus einem Aktenstück v. J. 1729 hervorgeht, das
aus gleichem Anlass den Jesuiten seiner Zeit überwiesene Beneficium
S. Crucis in der Katharinenkirche erhalten (Stadtarchiv). Ja schon
1644 bemerkte bei der Visitation des St. Peterstiftes zu Fritzlar der
Visitator von Walderdorff in dem bezüglichen Protokoll, dass die Ein-
künfte der St. Katharinenkirche den Franziskanern überlassen seien^
weil diese durch Schulhalten, Predigt und Kinderlehre dem ganzen
Laude grossen Nutzen und Vorteil schafften. Diese latein. Schule, an
welcher ursprünglich 3 Minoriten, später nur 2 und schliesslich nur
mehr einer als Lehrer wirkten, führte gewöhnlich den Namen „Gym-
nasium 8. Bonaventurae". Das vom Kloster getrennte Schulgebäude
unterhielt die Stadt und besorgte auch die Heizung.
2) Fritzlarer Stadtarchiv.
24. Das Kloster zu Fritzlar. 263
Almosen verzehrten". Auch ihm selbst (Berichterstatter) habe
eine Zeit lang her ihr Leben^ Handel nnd Wandel nicht aller-
dings gefallen; es sei ihm aber von ihnen allezeit zur Antwort
geworden, dass er, ja kurfürstliche Gnaden selbst, ihnen nichts
zu gebieten hätten^ da sie nur ihrer (Ordens-) Obrigkeit unter-
worfen seien. Er habe darüber auch dem Provinzial geschrieben
nnd ihm zu verstehen gegeben, dass das Kloster einer guten und
scharfen Reformation bedürfe^). Ohne Zweifel ist derselbe
P. Leonhard gemeint, wenn der vorgenannte Kommissarius am
21. Jan. 1644 wieder dem Mainzer Kurfürsten schrieb, dass der
ausgesprungene Mönch zu Weihnachten von Kassel in Fritzlar bei
jener Person, welche im Franziskanerkloster als eine Hausfrau
alles in Händen habe, eingetroffen sei und mit ihr andern Tags
vermeinte sponsalia solemniter in Gegenwart etlicher Fritzlarer
Bürger und fürstlich-hessischer Beamter celebriert habe 2). — Am
3. Mai 1644 nahm der Provinzial Otto Bonavilla die vom
mainzischen Kommissarius angeregte Visitation vor, ohne jedoch
diesem die gewünschte Beiwohnung zu gestatten. Von letzterem
scheint die beigefügte Notiz zu sein: „ictziger Zceitt seyndt al-
hiero drey Patres und zwei laici (Laienbrüder) ; was deren divina
anbelangen tut, so viel ich vernehme, sol wol deswegen nach
Gelegenheit der Zceitt nicht zu clagen seyn**»).
Bezüglich der damaligen Vermögensverhältnisse des Klosters
ist vor Allem ein im Jahre 1654 angefallenes und aus der Bach-
mannschen Stiftung herrührendes Kapital von 305 Rtlr. zu er-
wähnen, welches die Stadt dem Kloster schuldete*). Sodann
sind aus den Fritzlarer Ratsprotokollen von 1617 bis 1649 fol-
gende Einträge zu erwähnen: 1632 Juli 26: hat ein ehrb. Rat
beschlossen, dass, weil die Zeit so schlecht beschaffen, dass die
Herren Franziskaner ihre Nahrung schwerlich suchen mögen, ein
jedweder Ratsschöffe denselben etwas Frucht, ein jeder nach
seinem Belieben und Vermögen, zusteuern wolle. 1639 März 14:
1) Originalschreiben, jetzt im Archiv des Franziskkl. Fulda.
2) Mainzer Yikariatsakten im k. b. Kreisarchiv zu Würzburg,
Lade 6J9 H 1280. Dieser „apostata", welcher nachher mit angehängtem
Degen in der Stadt (Fritzlar) herumgelaufen „der (kath.) Geistlichkeit
zum Spott", soll später Prädikant in Grebenstein geworden sein.
3) Kreisarchiv Würzburg a. a. 0.
4) Staatsarchiv Marburg, „Mainzer abgetretene Ämter" I, Nr. 74.
264 IV. Die erhalten gebl. alten u. später gegr. neuen Klöster
auf der Herren Patrum Conv. ord. Min. s. Franc, abermaliges
Anhalten, 1. dass ihnen statt der seit 3 Jahren bezahlten Geld-
pension von 120 fl. Kapital inskünftig die Heringe entrichtet (s.
oben S. 257) und darüber ein Revers ausgestellt und 2. dass
sie mit den ihnen von Heinrich Catzmann verehrten zwei-
jährigen Pensionen, welche aus 100 Rtlr. von den Catzmannscben
Antezessoren den Armen zur jährlichen Fastenspeis verordnet
worden, befördert werden möchten, — hat ein E. R. resolviert,
ad 1 : die Ausstellung eines Reverses wegen der künftigen
Heringszinse wolle ihm nicht gefallen, sondern solle es bei der
kurf. mainz. Landordnung und dem verschriebenen billigmässigen
Geldzins verbleiben, ad 2: lassen es B. und R. bei der Catz-
mannschen Fundation wegen der für die Armen zur Fastenkost
verordneten Pension und wissen hierin Herrn Patribus nicht zu
gratifizieren. 1647 April 23: auf der Patrum Franc. Ansuchen
wegen der jährlichen 5 fl. Zinsen zu einer Tonne Hering haben
B. und R. erkannt, dass man wegen ihrer schuldigen Kontribution
von den von ihnen an sich gebrachten Gütern und Garten
gegen die jährlichen 5 fl, Zinsen Abrechnung halten wolle und
dann das, was der eine Teil dem andern schuldig bleibt, bezahlt
werden solle. 1648 März 23: auf der Patrum s. Franc. Klosters
Bitten um ein Almosen und Zusteuer hat ein E. R. in Anbetracht
des jetzigen allgemeinen verderbten Zustandes denselben zwei
Viertel Gerste verehrt. 1642 Nov. 18: Da die Patres Franc,
denen vor 1 oder 2 Jahren in der Stadt Gehölze etwas zu
hauen vergönnt worden, das rechte Mass überschritten und sie
fast eigenen Gewalts zu dem Holze mit eindringen zu wollen
scheinen, so soll dahin gesehen werden, dass diesfalls keine
Gerechtigkeit denselben gestattet werden solle; dagegen soll ihnen
bei jetzigem Hau zwei Haufen Holz wegen der Schulen zu hauen
gegönnt sein. 1644 Dez. 7: hat ein E. R. auf der Herren Patrum
hiesigen Franziskanerklosters Ansuchen um ein Almosen denselben
zwei Viertel Korn aus den Mühlgefällen verehrt. 1646 Nov. 16:
auf deren ähnliches Ansuchen haben B. und R. denselben zwei
Viertel Frucht an Korn oder Gerste „propter Deum" für diesmal
zugesteuert; 1647 aber zwei Schaf fei „Erbis". — Aus dem Wehr-
schaftsbuche von 1614 bis 1659 geht hervor, dass Jost Winter
von Fritzlar am 25. April 1637 einen Baumgarten vor dem
Werkeltor dem . . . Athanasio Wassertor Guardian und übrigen
24. Das Kloster zu Fritzlar. 265
Konvent des Minoritenklosters um 68 Speziestaler^ am 27. Juni
1639 Jakob Bache einen Erbgarten und am 8. Jan. 1652 Hans
Hermann Grünschmitt einenj Garten für |35 Rtlr. ihnen verkauften,
dass sie aber selbst 1658 ihre Behausung und Hof zu Fritzlar am
Friedhof zwischen der Oatzmänner Behausung und Jost Matthäi
Hofstette an Hans Grotzmüller veräusserten.
Ausserdem sind noch folgende Zuwendungen an das Fritz-
larer Minoritenkloster zu verzeichnen. Als 1650 die Junker von
Linsingen vom Stift Fritzlar ihre Lehen empfingen, wurde u. a.
auch in Rechnung gestellt: „weidter den (Minoriten-) Minchen
2^2 Kobstick"*). Auch einige Vermächtnisse an das Kloster sind
aus der nachfolgenden Zeit bekannt; so vermachte 1668 der
Pfarrer im benachbarten Naumburg, Joh. Ewald, 10 fl.*), 1717
der Fritzlarer Kanonikus Konrad AJthaus 50 Tlr. und 1761 der
dortige Kustos von Montfrault 10 fl.^), Landgraf Friedrich IL
schenkte einen Zentner Kupfer zu einer neuen Glocke und erhielt
dafür ein Dankschreiben^).
Zu Anfang des 18. Jahrh. hatten sich die ökonomischen
Verhältnisse des Klosters schon so gebessert, dass man an einen
(allerdings sehr notwendigen) Neubau mit grösseren Raum-
verhältnissen denken konnte. Er wurde unter dem Guardian
ürban Hertzberg 1722 begonnen und von seinen nächsten Nach-
folgern zu Ende geführt. In den grossen Fenstern des Kreuz-
ganges sieht man noch jetzt einige in die Scheiben geschnittene
Wappen v(»n Fritzlarer Familien, welche zum Bau beitrugen^).
Unter den städtischen Ausgaben jener Zeit fungieren bis-
weilen auch solche für eine Ehrengabe (Wein) an das Minoriten-
kloster an dessen Hauptfesten Portiunkula und Franziskus; ohne
Zweifel waren die Honoratioren der Stadt an diesen Tagen dort
auch zu Tisch geladen. Die Schätzung des Klosters i. J. 1748
1) St. Petersarchiv.
2) Staatsarchiv in Marburg.
3) St. Petersarchiv.
4) Falkenhainer a.a.O. 8.38.
5) Auf dem innern Hofe des KJ osters befindet sich noch die Jahr-
zahl 1725 mit einer Inschrift eingem eissei t, die wohl auf jenen Neubau
sich bezieht. Über der Eingangstüre nach der Brüdergasse liest man
unter einem dort angebrachten Standbild des hl. Franziskus: „Renov.
1791.«
266 IV. Die erhalten gebl. alten u. später gegr. neuen Klöster.
betrug ISVg Ktlr- Di« Stadt zahlte alle Jahre an das Kloster
48 Taler 27 Albus 7 Heller als Zinsen von verschiedeDen
Kapitalien.
Unter den Mainzer Kurfürsten und Erzbischöfen wurden in
der zweiten Hälfte des 18. Jahrh. einige Verfügungen getroffen,
welche die Strafgewalt der Ordensoberen — zum Schaden der
Ordensdisziplin — ziemlich einschränkten; auch sollten die Klöster
des Kurfürstentums Mainz ihre Provinzkapitel nicht ausserhalb
desselben halten. Sogar die Klostervisitation durch den Provinzial
wurde von der Erlaubnis der Mainzer Regierung abhängig
gemacht. So erbat eine solche 1784 der Fritzlarer Guardian ürban
Reder im Namen des Provinzials Otto Vasbender. Der Visitations-
bescheid musste ebenfalls zur Begutachtung vorgelegt werden.
Ähnlich geschah es auch 1786 und 1787 1). Mit Hilfe einfloss-
reicher Patrone gelang es jedoch den Oberen der kölnischen
Minoritenprovinz, welche nur die beiden Klöster Fritzlar und
Langenschwalbach im Mainzischen hatte, dass jene Verfügungen
auf diese beiden Klöster keine Anwendung fanden oder doch
deren Anwendung bald suspendiert wurde 2). — Als 1773 auch
im Mainzischen die Jesuiten aufgehoben wurden, wies man vier
Jesuiten des Heiligenstadter Kollegs dem Minoritenkloster in
Fritzlar unter Zusicherung eines monatlichen Kostgeldes von
10 Tlr. für jeden zu»). Am 19. März 1784 wurde der alters-
und auch etwas geistesschwache Fritzlarer Minorit P. Florentian
Siebert im Refektor von seinem Mitbruder P. Raymund Sebastiani
geschlagen, worauf er sich , beschwerend an die Mainzer Re-
gierung wendete und sowohl dieses P. Raymund als auch des
P. Konstantin Hober Versetzung beantragte, da, solange diese zwei
(im Fritzlarer Kloster) zusammenwohnten, die Obrigkeiten keine
Ruhe hätten. Nach angestellter Untersuchung beauftragte das
Mainzer Vikariat am 20. Sept. 1784 das erzbischöfliche Kom-
missariat in Fritzlar, den vorgenannten beiden Minoriten, vorab
dem P. Raymund, ihr liebloses Betragen gegen ihren alten, un-
vermögenden und alles Mitleides würdigen Ordensbruder Florentian
1) Die Originalakten sind gegen w. im Franziskkl. Fulda.
2) Aus dem über memor. des ehem. Min.-Kl. ßonn, jetzt im Pfarr-
archiv von St. Remigius daselbst.
3) Wolf, Kirchengesch. des Eichsf. Urk. 120.
24. Das Kloster zu Fritzlar. 267
nachdrucksam zu verweisen mit der Verwarnuog, dass, sofern
einer ans ihnen demselben noeh einmal zu einigen Beschwerden
Anlass geben oder im Konvent sieh sonst unruhig betragen würde^
man diesen ohne die mindeste Rücksicht auf seine Affiliation aus
deni Kloster zu Fritzlar stracks fortweisen, endlich gar ver-
müssigt sein werde, die bisher zu so vielen Misshelligkeiten Anlass
gebende Kloster-Affiliation, wie man schon unterm 21. April
gedroht, völlig aufzuheben! ^)
Aus der zweiten Hälfte des 18. Jahrb. können aus der
Kölner Hauschronik jener Zeit folgende Guardiane und sonstige
Offizialen namhaft gemacht werden: a) Guardiane: Georg
Weyer (1769/72), Hilarion Hauck (1775/78)«), Meinolph Knips
(1778), Archangelus Kayler (1779/81), Albin Meister (1781/84,
wurde 1796 Provinzial), ürban Reder (1784/87), Emmeram Widde-
kind (1787 flF.), Ezechiel Dotzheimer (1793 flf.), Adolf Penkart
(1796 flF.); b) Vikare: Meinolph Knips (1769/71), Patroklus
Padberg (1775), Florentianus Siebert (1776/79, f H. Jan. 1786),
Archang. Kayler (1781/84), Medard Simonis (1784 flf.)»);
c) Prediger: Konstantin Hober (1769/87), Wilhelm Königstein
(1787 flf.), Salustian Krekel (1793 ff.); d) Lehrer an der lat.
Schule: Ladislaus Hahn und Saturnin Meyer (1769 flf.), Medard
Simonis (1776/81 flf.), Gedeon Lescher (1793 flf.). Als letzter
Minorit, welcher an dieser Schule Unterricht erteilte, erscheint
P. Lukas; er tat es bis zu seiner Versetzung als Pfarrer nach
Naumburg i. J. 1821.
Die Fritzlarer Minoriten leisteten wie ihre Mitbrüder ander-
wärts auch ausserhalb des Klosters Aushilfe in der Seelsorge. So
erscheint schon 1674/75 P. Lukas Rieth als Pfarrverweser in
Allendorf. Ebenso besorgten die Fritzlarer Minoriten von 1715
an bei den dortigen ürsulinen den Gottesdienst; 1780 war P.
Raimund Sebastiani Substitut des Pfarrers Bossenberger in Neu-
1) Die Originalakten befinden sich gegenwärtig im Franziskkl.
Fulda.
2) S. oben (bei Langenschwalbach) S. 249. Auch andere Patres
kommen ebenso in Fritzlar wie in Langenschwalbach vor, wie man sich
durch einen Vergleich der beiderseitigen Personalien leicht überzeugen
kann.
3) Kommt noch 1797 als solcher vor; vgl. Mainzer Hof- u. Staats-
Kal. 1797 S. 51.
268 IV. Die erhalten gebl. alten n. später gegr. neuen Klöster.
«tadt, woher er auch gebürtig war^); 1781 findet sieh P. Lewin
Hack und 1789 P. Richard Klöber als Kaplan daselbst (Neust.
PfaiTchronik). P. Pachomius Reinke versah bis zu seinem am
S. März 1804 erfolgten Tode die Pfarrei Schröck; als sich dann
der Fritzlarer P. Titus Schmitz bei der hess. Organ.-Komm. um
diese Pfarrei meldete, wurde ihm bedeutet, dass dem Stift Amöne-
burg das Präsentationsrecht darauf zustehe. Der vom Guardian
als Frühmesser in Naumburg bestellte P. Norbert Jestädt trat 1804
freiwillig zurück.
Auch für das Fritzlarer Kloster war der Reichsdeputations-
hauptschluss von 1803 der Anfang vom Ende. Am Pfingst-
samstag (28. Mai) 1803 wurde von den Kommissären dem Kon-
vente die beschlossene Auflösung angekündigt und nur deshalb,
weil nach Prüfung des Vermögensstandes sieh herausstellte, dass
mit den jährlichen Einnahmen die notwendig zu zahlenden
Pensionen nicht gedeckt werden könnten, nicht in Vollzug gesetzt,
vielmehr Hess der fürstliche Landesherr dem Konvente am
10. April 1804 eröffnen, dass von der Aufhebung des Klosters
abstrahiert werde, doch sollten keine Novizen mehr aufgenommen
werden; von der Bibliothek sollte ein Katalog angefertigt werden,
dieselbe aber dem Kloster, solange es bestehe, verbleiben^). Der
Konvent richtete deshalb eine Dankadresse an den Landesfürsten.
So erwünscht aber den Fritzlarer Minoriten der so gewährleistete
Fortbestand war, ebenso drückend machte sich ein Begleitumstand
fühlbar. Sie galten allgemein als aufgehoben und mit Pensionen
versehen, weshalb die Leute den Almosen sammelnden Brüdern
nichts mehr geben wollten. Während einige Patres von der
Freiheit, eine Pfarrei zu übernehmen, Gebrauch machten, gerieten
die im Kloster zurückgebliebenen Religiösen immer mehr in Not;
um derselben zu entgehen, kamen sie 1811 bei der neuen Landes-
regierung, dem westfälischen Gouvernement, selbst um Auflösung
und Pensionierung ein. Dieses wies einem jeden Konvents-
mitgliede die gewöhnliche, dem (schon oben erwähnten) Lehrer
an der Lateinschule aber eine erhöhte (900 frcs.) Pension an und
1) Er versah auch die Stelle eines Archivars des St. Petersstiftes
und fertigte die noch lim Marburger Archiv befindlichen Stiftskopial-
bücher an.
2) Sie bildet heute einen Teil der Fuldaer Dombibliothek.
25. Das RloBter zu Höxter. 26^
Hess sofort die Mobilien nebst den vier grossen Gärten versteigern.
Die Verfügung über die Kirebengeräte wurde dem damaligen kgl.
westf. Palastbiscbof Freiherrn von Wendt und von ihm dem
geistlichen Kommissär zu Fritzlar übertragen. Dieser glaubte die
Altäre, Orgel und Kirehenbänke zu einem etwa noch möglichen
künftigen Gebrauch an Ort und Stelle lassen zu sollen, und
wirklich wurde bis in die zwanziger Jahre hinein dort noch
Gottesdienst gehalten. Die Rlostergebäude übergab 1815
der neue Landesherr, Kurfürst Wilhelm I. von Hessen, samt
1500 Tlr. Kapital der Stadt Fritzlar mit der Auflage, den Lehrer
der seither von den Minoriten geleiteten Schule mit jährlich
150 Tlr. zu besolden. Diese Gebäude wurden 1820 der Armen-
kommission gegen Abtretung des in der Flemmgasse gelegenen
und in der Folge als Lazaret für die Husarengarnison ver-
wendeten Süsterhauses überlassen. Die Kirche nebst Inventar
und Friedhof erhielt 1824 die evangelische Gemeinde in Fritzlar;
doch waren damals die Altäre schon teilweise in die St. Peters-
kirche überbracht, darunter der dem hl. Johann Nepomuk geweihte,
welcher gut geschnitzte Figuren, wie die einem Armen Almosen
darreichende hl. Elisabeth, besass. Als die ehemalige Minoriten-
und nunmehrige evangelische PfaiTkirche 1875 ein neues Geläute
erhielt, kam auch das bis dahin benutzte mittelalterliche Marien-
glöckchen in die St. Peterskirche und wurde im Primturme auf-
gehängt. Der Friedhof wurde von den Protestanten überhaupt
nicht mehr benutzt, sondern in einen Ziergarten verwandelt^).
25, Das Kloster zn Höxter.
Die Gründung dieses ursprünglich zur westfälischen Kustodie
gehörigen und erst später der hessischen Kustodie zugeteilten
Klosters wird in das Jahr 1248 gesetzt und dem damaligen Abte
von Corvey Hermann von DasseP), zu dessen Abteigebiet die an
1) Ein grosser Teil der auf Fritzlar bezüglichen Nachrichten ist
der gütigen Mitteilung des hochw. Franziskanerpaters Michael Bihl in
Fulda zu danken.
2) So nach der Deduetio und nach Kampschulte, Chronik der
Stadt Höxter (S. 26); nach Wippermann, Mitteil, des hist. Ver. v. Osnabr.
(V, 185), soll jener Abt dem v. Holteschen Geschlechte angehört haben*
Nach der Deduetio befand sich zu Corvey ein Abtsbild mit folgender
(allerdings, wie es scheint, ziemlich späten) Inschrift: „Hermannus comes
270 IV. Die erhalten gebl. alten u. später gegr. neuen Klöster.
der Weser gelegene Hansestadt Höxter (Haxaria) gehörte, zu-
geschrieben. Ein Bruder von ihm, Florimann Dassel, soll einer
der ersten Guardiane des neuen Minoritenklosters gewesen sein.
Die ersterbaute Kirche war schon geraume Zeit vor 1261 voll-
endet; denn durch Urkunde vom 13. April 1261 verlegte bereits
Bischof Simon von Paderborn das Fest der Kirchweihe von dem
Feste der hl. Apostel Simon und Judas (28. Okt.) auf den ersten
Sonntag nach Ostern, wobei er jedoch bestimmte, dass an jenem
Aposteltage wegen des grossen Volkszulaufes am Altar des hl.
Franziskus eine hl. Messe vom Kirchweihfeste gelesen werden
müsse. Da aber am 23. Aug. 1281 Bischof Eberhard von
Münster allen denen, welche zum Wiederaufbau der Minoritenkirche
zu Höxter beitrügen, einen Ablass verlieh, so ist anzunehmen,
dass die ursprüngliche Kirche abgebrannt war^). Doch auch die
zweite Kirche erfuhr Veränderungen; zu ihrer Vergrösserung er-
warben die Minderbrüder 1300 einen geeigneten Platz von den
Rittern Albert sen. et jun. von Amelunxen^). Die so erweiterte
Kirche wurde am 30. Nov. 1320 vom Paderbomer Weihbiscbof
neu eingeweiht ^). Das jährliche Kirchweihfest wurde später auf
de Dassel, electus a. 1223, vir prudens et doctus, ecclesiarum et scho-
larum zelator eximius, sanctimonialium in Ottbergen a. 1234 et fratrum
Minorum Uuxariae a. 1248 fundator, praefuit bene 34 annis, obiit a.
1257.«
1) Schlager a. a. 0. S. 66.
2) „Nos Albertus sen. et Albertus jun. milites, domini de Ame-
lunxen, praesentium tenore recognoscimus, quod aream nostram sitam
iuxta cireuitura Fratrum de Huxaria eisdem Fratribus nobis dilectis
vendidimus pro 15 marcis deuar. ad quamlibet necessitatem suam faci-
endam cum praedicta area, sed praecipue ad fabricam suae ecclesiae
prolongandam ; unde hoc nostris sigillis praesentibus appositis pro-
testamur. Datum et actum a. D. MCCC feria V post dominicam Remi-
niscere (die 10 Mart.)." Nach der Deductio S. 760.
3) „Fr. Hermannus Dei gratia Belonvilonensis ecclesiae s. Johannis
Bapt. episcopus universis Christifidelibus, ad quos praesentes litterae
pervenerint salutem et pacem in Domino sempiternam. Cum nos dedi-
caverimus auctoritate dni. Theodori episcopi Paderbornen fratribus
Minoribus in Huxaria ecclesiam, duo altaria et cimiterium, ex divina
misericordia et auctoritate dni. Theodori ep. Paderb. et nostra omnibus
advenientibus in anniversario dedicationis supradictae, rite confessis
et communicatis, duos annos iudulgentiae de ecclesia, quatuor quadra-
genas et totidem karenas de altaribus, et centum dies de cimiterio
25. Das Kloster zu Höxter. 271
den vierten Sonntag nach Ostern verlegt; ein damit verbundener
Jahrmarkt (^ Brudermarkt ^) war von jeher sehr besucht.
Schon frühzeitig wurden Mitglieder des Klosters in Höxter
zu Schiedsrichtern oder Zeugen erbeten, ein Zeichen des grossen
Vertrauens und Ansehens, das sie genossen. So wurde bereits
am 28. Febr. 1262 der Guardian Otto als Schiedsrichter bei
einem Streit des Klosters Herford mit dem Bistum Paderborn zu-
gezogen, während am 4. Dez. 1285 der Guardian und ein Bruder
C. von Elersen Zeugen des Grafen von Schwalenberg beim Ver-
kaufe dreier Höfe waren ^). Wohl in die erste Zeit des Klosters
gehört auch der im Rufe der Heiligkeit gestorbene Minderbruder
Hugo oder Hudo, von welchem Barth. Pisanus in seinem gegen
Ende des 14. Jahrb. verfassten Liber coufirmitatum schreibt: „In
Huxaria jacet frater Hugo sanctus homo''.
Aus dem 14. und 15. Jahrhundert finden sich fast gar keine
Aufzeichnungen über dieses Kloster; nur auf einige Güter- und
Zinsenerwerbungen weisen folgende Andeutungen hin: ^a. 1307
litterae de area prope molendinum; a. 1334 litterae de domo,
quam vocamus Martham (s. oben S. 6 Anm. 3); a. 1335 litterae' de
3V, solidis; a. 1353 litterae de horto ante conventum ante prae-
posituram; a. 1356 litterae de area ante conventum; a. 1386
litterae de vino et hostiis (ad sacrificium missae necessariis);
a. 1400 litterae de 6 solidis." Im Jahre 1359 wird Ludolfus
Zinneger, guardianus conventus fratrum Minorium in Huxaria, er-
wähnt^), und am 25. März 1450 traten der Guardian Konrad, der
Lesemeister Bruno und der ganze Konvent ihr Haus zu Lüdge,
genannt „die Terminye" d. i. das Haus, welches ihnen bei ihren
dortigen Sammlungen als Niederlage oder Aufenthalt diente, dem
Kreuzherrn-Kloster Falkenhagen ab 3).
misericorditer relaxamiis; insuper feria quarta et sabbatho visitantibus
imaginem Virginis gloriosae, quam in eodem loco conservavimus (?),
coDcedimus quadraginta dies, et ob reverentiam gloriosiBsimi sanguinis
Ohristi, cuius reliquiae in eodem loco sunt reconditae, omni sexta feria
visitantibus quadraginta dies liberaliter indulgemus. Datum a. D.
MCCCXX in die b. Andreae gloriosi (30 Nov.)." Nach der Deductio S.761.
1) Schlager a. a. 0.— In einer am folgenden Tage ausgestellten
Urkunde wird Konrad von Elersen, Guardian zu Höxter, als Zeuge
Aufgeführt (Lippische Regesten I Nr. 418).
2) Corveysches Kopiaibuch 386.
3) Lippische Regesten III Nr. 2098.
272 IV. Die erhalten gebl. alten u. später gegr. neuen Klöster.
Im 16. Jabrh. kam das Kloster infolge der Reformation^
welche auch in der Stadt Höxter zur Herrschaft gelangte, an den
Rand des Unterganges. Unterm 13. Sept. 1542 sahen sich die
Minoriten zu Höxter — sei es aus Not oder aus Zwang von Seiten der
Stadt — veranlasst, alle ihre Einkünfte (Zinsen für Stiftungen
und ans Schenkungen), die sie aus mehreren Bürgerhäusern da-
selbst bezogen, nebst den Kirchenkleinodien um eine Abfindungs-
summe von 380 fl. der Stadt zu überlassen; doch behaupteten sie
sich noch bis znm Jahre 1555, konnten jedoch keinen Gottes-
dienst mehr halten^). Am 15. August dieses Jahres aber über-
reichten der Guardian Jodokus Baschen, der Senior Joh. Brock-
hnsen, der Konventual Melchior Isengast und die übrigen Mit-
glieder des „Grauenbrüderklosters zu Hoxer" dem Abt Reinhard
(von Bocholtz) und Kapitel des Klosters Corvey ein Dokument, in
welchem sie wegen des ihnen von der Stadt vei*weigerten exer-
citium publicum (öffentlichen Religionsübung) und ihrer gänzlichen
Mittellosigkeit ihren Abgang von Höxter anzeigen und jenen all
das Ihrige übergeben unter der Bedingung der Zurückerstattung,
wenn bessere Zeiten wiederkehrten *). Elf Jahre später fing jedoch
die Stadt Höxter mit dem Abt von Corvey wegen das Eigentums-
rechtes an der (Minder-) Brüderkirche zu Höxter Streit an; erst
am 7. Mai 1573 wurde derselbe dahin geschlichtet^ dass der Abt
diese Kirche der Stadt unter dem Vorbehalte des Eigentums für Corvey,
jedoch mit dem Vorkaufsrecht für die Stadt, überliess. Still-
schweigend scheint auch zugestanden worden zu sein, dass die
Klostergebäude abgebrochen werden dürfen, was auch sofort ge-
schah. Im Jahre 1602 erhob zwar der Abt Theodor Einspruch
gegen diese Überlassung und wandte sich deshalb an Kaiser
Rudolf IL um Intervention ; dieser erliess auch Mandate an die
Stadt, jedoch ohne Erfolgt).
Wie aber 1628 infolge der kaiserlichen Siege die Katholiken
zu Höxter die dortigen Pfarrkirchen (Kiliani, Petri und Nikolai)
zurückerhielten, so trachtete auch die kölnische Minoritenprovinz
1) Ka;mp schult 6 a. a. 0. S. 97 (die Urkunde im Stadtarchiv zu
Höxter).
2) Kampschulte a. a. O. S. 102 (die Urkunde im Pfarrdechanei-
Archiv).
3)r;Da8elbst S. 106, 108, 109, 114; nach der Deductio hiess jener
Abt nicht Theodor, sondern Friedrich.
25. Das Kloster zu Höxter. 273
wieder in den Besitz ihrer Kirche daselbst zu gelangen. Der
Provinzial Georg Schmalenberg ernannte deshalb unterm 11. Jan.
1628 den mehrerwähnten P. Johann Gülicher aus Werl zn seinem
diesbezüglichen Kommissär. Dieser begab sich denn auch als-
bald nach Höxter und ergriff mit vorheriger Zustimmung des
Kölner Kurfürsten Ferdinand von Bayern, welcher zugleich Ad-
ministrator von Corvey war, in Gegenwart des Notars Heinrich
Steckel und der Zeugen Michael Ditthoff und Engelbert Heldmair
Besitz von der Kirche und Hess von der hierüber durch den
Notar aufgenommenen Urkunde ein Exemplar dem Bürgermeister
(Georg Rosen) von Höxter, ein zweites dem kurkölnischen Obersten
Johann von Brun und ein drittes dem corveyischen Kanzler Dr.
Bernhard Widenbruch, zugleich Gouverneur von Höxter, über-
reichen. Diesem hatte der Kurfürst auch den Schutz wie der
übrigen Katholiken so auch der Minoriten zu Höxter anempfohlen.
In den beiden folgenden Jahren waren letztere fortwährend mit
Wiederherstellung der ziemlich verfallenen Kirche beschäftigt,
wobei sich namentlich die Laienbrüder Franz Gaugreffe und
Joseph Faber hervortaten. Die an Stelle der eingeschlagenen
alten Fenster eingesetzten neuen wurden mit den Wappen des
Kurfürsten von Köln, des Corveyer Abtes Christoph von Bram-
bach, des Paderborner Weihbischofs Johann Pelking (ehemals
Provinzials der kölnischen Minoritenprovinz), des Hildesheimer
Domkapitels und des corveyischen Oberamtmanns Wilhelm von
Westfalen, welche ohne Zweifel auch die Kosten für diese neuen
Fenster trugen, geschmückt. Der genannte Weihbischof kon-
sekrierte auch anfangs Oktober 1629 drei neue Altäre in dieser
Kirche, und zwar den Hochaltar zu Ehren des hl. Vitus, den
einen Nebenalter zu Ehren der allerseligsten Jungfrau und den
anderen zu Ehren des hl. Franziskus, um jene Zeit legten auch
der Bürgermeister und 12 Städträte von Höxter das katholische
Glaubensbekenntnis ab und empfingen am 4. Oktober als am ,
Feste des hl. Franziskus 1629 in der Minoritenkirche aus der
Hand des Abtes von Corvey unter Assistenz des oben erwähnten
P. Gülicher die hl. Kommunion; ja am 29. Nov. 1629 Hessen die-
selben durch den Stadtschreiber Justus Koven namens der ganzen
Stadt eine Urkunde über ihre Rückkehr in die kath. Kirche und
zugleich über ihre Untertänigkeit unter den Abt von Corvey
ausstellen.
18
274 IV. Die erhalten gebl. alten u. später gegr. neuen Klöster.
Was den Neubau eines Klosters für die Minoriten zu
Höxter an Stelle des 1573 abgerissenen alten betrifft, so be-
richtete der zu dem im Mai 1630 in Bonn stattfindenden Provinz-
kapitel abgeordnete Vertreter desselben, dass dieser guten Fort-
gang nehme und dass der Konvent auch die Erteilung des
lateinischen Unterrichts an die Jugend von Höxter übernommen
habe. Aber schon nach zwei Jahren erfolgte daselbst wieder ein
bedeutender Umschlag. Am 8. Sept. 1632 besetzte der schwe-
dische Oberst Wolf gang de Baudis die Stadt und nahm, obwoU
er sich schon drei Wochen später vor dem kaiserlichen General
Pappenheim nach Wetzlar zurückziehen musste, doch die zu
Höxter anwesenden katholischen Geistlichen und insbesondere die
Minoriten P. Silvester Gram^ Fr. Angelus Wingermann (Sub-
diakon). Fr. Wilhelm Focke (Lehrer an der lateinischen Schule)
und den Laienbruder Thomas gefangen dahin mit. Alsbald nach
seinem Abzüge kehrte der Guardian P. Reiner (Amoldi) mit dem
Laienbruder Alexius Leuring nach Höxter zurück, um das ver-
lassene Kloster wieder zu besetzen*); ihnen folgte von Hameln
aus der mehrerwähnte P. Gülicher, sobald er vom Wechselfieber,
an dem er litt^ sich etwas erholt hatte. Das erste, was P. Reiner
nach seiner Rückkehr tat, war, dass er den General Pappenheim
bat, sich für die Freigabe seiner gefangen nach Wetzlar ab-
geführten Mitbrüder zu verwenden. Dieser drohte in der Tat
auch mit Repressalien (namentlich Gefangennahme der pro-
testantischen Prediger), worauf jene Minoriten freigelassen wurden
und nach Höxter zurückkehren konnten.
Das Kriegsglück schlug aber neuerdings um, so dass sich
General Pappenheim zum Abzüge gezwungen sah, während die
braunschweigischen Truppen unter Tilman Albert von üslar am
13. März 1633 die Stadt Höxter besetzten. Die Folge davon
war, dass die Minoriten am folgenden 14. April diese wieder
verlassen mussten, nicht jedoch, ohne vorher auf Anstehen des
Stadtschreibers Otto Zegenherde und der Provisoren der Martins-
kirche für zwei Kelche, welche der Guardian schon im vorher-
1) Dieses wird hier in der Deductio, aus welcher von der letzten
Anm. an vorstehende Mitteilungen allein geschöpft sind, als ehemaliges
corveyisches Propsteigebäude (praepositura), das den Minoriten bei
ihrer Rückkehr 1628 zunächst überlassen worden sei, bezeichnet.
35. Das Kloster zu Höxter. 275
gehenden Jahre nach Hameln in Sicherheit gebracht hatte,
Schadenersatz leisten zn müssen. Sie wurden bis Brackel es-
kortiert und begaben sich von da nach Paderborn, wo P. Wenemar
znrückblieb, während P. Reiner nach Köln zum Provinzial, P.
Engelbert Prange und P. Stephan Bleister nach Soest, P. Angelus
Wingermann nach Mttnster und der Laienbrnder Thomas (Handmp)
an einen Ort im Bistum Osnabrück sich begaben.
Drei Jahre später jedoch, da das Kriegsglück wieder den
Kaiserlichen günstig war, kehrte P. ßülicher mit dem Laien-
brnder Thomas Handrup nach Höxter zurück und nahm am
18. Okt. 1636 von seinem Kloster Besitz, wurde jedoch am fol-
genden Tage von der noch dort befindlichen braunschweigischen
Besatzung wieder verjagt. Doch schon bald darauf zog der
kaiserliche General Götz in Höxter ein, und nun tibersandte der
Stadtrat selbst durch den kaiserlichen Feldkaplau P. Schmedding
die Schlüssel zu Kloster und Kirche an P. Gülicher. Nicht lange
darnach führte auch der Corveyer Abt Job. Christoph von Bram-
bach ihn und seine Mitbrüder wieder in deren Besitz ein^).
Die Minoritea zu Höxter verlebten nun wieder mehrere
rnhige Jahre; ja selbst der Herzog August von Braunschweig er-
wies sich ihnen so gnädig gesinnt, dass er durch zwei am 20. Juni
(alias: 2. Juli) 1638 zu Braunschweig ausgestellte Urkunden einer-
seits seinen Beamten befahl, von ihnen keinerlei Abgaben zu
fordern, sondern vielmehr ihnen Gunst und Hilfe zu erweisen,
andererseits diesen selbst gestattete, ihren Holzbedarf im Solinger
Walde zu holen und auch in seinen Landen Almosen zu sammeln ^).
Um jene Zeit stand dem Kloster als Guardian vor der adelige
P. Bonaventura von Falkenberg, welcher am 19. März 1640 starb
und als letzter seiner Linie dem Konvente Höxter sein väterliches
Erbe vermachte; dieses erhielt davon aber erst nach längerem
Prozesse mit der Seitenlinie durch Vergleich eine Abfindungs-
summe von 1500 (alias: 4500 Talern) 8). Aus Dankbarkeit Hess
ihm der Provinzial Johann Padolff in der Klosterkirche, wo er
begraben wurde, am 9. Juni 1677 ein Grabdenkmal errichten.
1) Kampschulte a.a.O. S. 126 n. 131; ähnlich auch nach der
Deductio.
2) Kampschulte a. a. 0. S. 134; ebenso auch die Deductio.
3) Kamp schulte a. a. 0. S. 135; ähnlich auch die Deductio.
276 IV. Die erhalten gebl. alten u. später gegr. neuen Klöster.
Dieses Denkmal befand sich ganz in der Nähe des 1638 fOr den
Corweyer Abt Joh. Christoph Ton Brambach errichteten ; wie
nämlich derselbe nm die Wiedergewinnung des Minoritenklosters
zu Höxter sich erfolgreich bemüht hatte, so erwählte er auch in
dessen Kirche seine letzte Ruhestätte. Der vorgenannte P. Bona-
ventura hielt bei der Beisetzung die Leichenrede^).
Im Jahre 1649 kam neuerdings eine schwere Heimsuchung
über dieses- Kloster und zwar infolge der Bestimmung des west-
fälischen Friedens, dass für den Besitz von Klöstern das Jahr 1624
massgebend sei. In dieser Notlage wandten sich dessen Bewohner
vorerst an den Herzog August von Brannschweig um Gewährung
des ihnen 1638 zugesicherten Schutzes; doch dieser Hess ihnen
am 16. Okt. 1649 von Wolfenbüttel aus zu wissen tun, dass er
diesen Schutz gerne gewähren wollte, gegen die Bestimmungen
des westfälischen Friedens aber nichts machen könne. So mussten
sie die Kirche am 10./20. Nov. 1649 der wieder fast ganz pro-
testantisch gewordenen Stadt, obwohl auch diese gemäss des Ver-
trags von 1573 nur das Besitz-, aber nicht das Eigentumsrecht
daran erhalten hatte, neuerdings überlassen; am 29. Juni 1651
aber wurden sie durch die magdeburgisch-braunschweigischen Sub-
delegierten auch aus dem von ihnen um 1630 neuerbauten Kloster
mit Gewalt vertrieben, wobei sowohl der Guardian P. Lorenz
Ramers als auch der mehrerwähnte P. Gülicher Verwundungen
erlitten. Gleichzeitig liess auch die Stadt die von den Minoriten
IV2 Jahre vorher (nach der Wegnahme ihrer Kirche) erbaute Ka-
pelle niederreibsen ^). — Aus Höxter vertrieben, begaben sie sich
zunächst nach Corvey, wo sie beim Abte Arnold liebreiche Auf-
nahme fanden, und von da nach dem benachbarten Dorfe Wehrden
und nach dem Wallfahrtsort Jakobsberge; den betreffenden Pfarrer
hatte der Abt von Corvey unterm 2. Juli 1651 gebeten, dass er
ihneii — es ist übrigens nur von dem (bald darauf gestorbenen)
1) Jenes Grabdenkmal trug die Inschrift: „Sub hoc saxo iacet
abbas Johannes Christophorus a Bralbach; si conservator non fuisset^
Corbela periisset." Sein in Corvey befindliches Bild trug die Unter-
schrift: „Johannes Christophorus de Brambach, electus a. 1624 inter
innumera adversa ; totiusque patriae devastationem animo constaDS
(supportavit), iura ecclesiae suae ad mortem usque strenue defendit;
bene praefuit annis 14, obiit anno 1638 die 15 maii, aetatis circiter 47/
2) Kamp schulte a. a. 0. S. 138 f.; ähnlich auch die Deductio.
25 Das Kloster zu Höxter. 277
P. Gülicher und seinem Socius die Rede — bis zu ihrer Wieder-
-einsetzung, doch ohne eigenen Nachteil, die Vornahme gottesdienst-
Hcher Veri-ichtungen dort gestatte. Am 14. März 1656 ersuchte
fiodann der Offizial und Generalvikar des Bischofs Theodor Adolf
<von der Reck) von Paderborn die Pfarrer zu Beverungen und
Herstelle, dass sie diesen Minoriten die Erteilung des Religions-
tinterrichtes an die Kinder ihrer Pfarreien erlauben möchten, und
noch im gleichen Jahre genehmigte der Bischof selbst deren
dauernde Niederlassung in Beverungen. Da aber einerseits der
dortige Magistrat einer solchen nicht günstig gesinnt war und
-andererseits am 26. Juni 1657 der Pfarrer Andreas Jakobi in dem
benachbarten Herstelle starb, so änderte der Bischof seinen Plan
und überwies den bereits auf die Zahl von zwölf Patres und vier
Laienbrfldern angewachsenen Minoriten statt der Niederlassung in
Beverungen das Pfarrhaus zu Herstelle als Wohnung unter Über-
lassung der Pfarreinktinfte, den P. Michael Bölman aber betraute
-er speziell mit der Verwaltung der Pfarrei. Daraus entwickelte
«ich dann eine förmliche Klosterniederlassung, worüber das nähere
in der folgenden Nummer.
Aber auch nach Höxter sollten die Minoriten wieder zurück-
kehren. Der nach dem Tode des Abtes Arnold am 13. Nov. 1661
^uch zum Administrator von Corvey postulierte Bischof von Münster,
Ohristoph Bernard von Galen, welchen wir schon beim Kloster in
Münster als grossen Gönner der Minoriten kennen gelernt haben,
berief sie am 21. Okt. 1662 bei seiner persönlichen Anwesenheit
in Höxter dahin zurück und erwarb ihnen wieder von der Witwe
Korrine ihre frühere Klosterwohnung-, auch empfahl er sie dem
Schutze seines dortigen Statthalters Johann Kitlitz und übertrug
ihnen zugleich den Pfarrgottesdienst für die Katholiken in der
diesen überwiesenen Nikolaikirche. In dem Rezess, den er am
17. März 1674 mit der Stadt Höxter abschloss. liess er ausdrück-
lich festsetzen, dass die dortigen Katholiken ausser der Nikolai-
kirche auch die Brüder-(Minoriten-)Kirche mit Zubehör eigentüm-
lich haben sollten, zwei Monate später aber erklärte er, dass das
Eigentum der letzteren zwar der katholischen Gemeinde zustehe,
von dieser aber leihweise den Minoriten zu überlassen sei^).
1) Kampschulte a. a. 0. S. 141 u. 148; Redegeld, Geschichte v.
Ovenhusen S. 254; Deductio.
278 IV. Die erhalten gebl. alten u. später gegr. neuen Klöster.
Trotz solcher Regelung waren aber die MiBoriten, welche
am 6. Nov. 1669 auch den lateinischen Schulunterricht wieder
übernommen hatten^), noch nicht von allen Vexationen seitens
der Protestanten frei. Noch im Jahre 1699 beschwerten sich
diese bei der Friedenskommission des niedersächsischen Kreises^
dass jene in der ihnen nur geliehenen Brttderkirche den Gottes-
dienst öffentlich und feierlich begingen, was gegen die Verein-
barungen des westfälischen Friedens Verstösse. Die betreffenden
Kommissäre (Job. Burchard von Krannen, Dr. Karl Job. Lanink
und Karl Ottleben) gaben in ihrem Bescheide am 8. Dez. 1699
den Beschwerdeführern im allgemeinen auch recht, aber doch
kam es zu keinem tatsächlichen Einschreiten gegen die Minoriten,
obwohl diese in der öffentlichen und feierlichen Abhaltung des
Gottesdienstes nicht nachliessen*). Man wurde im 18. Jahrhundert
doch etwas toleranter.
Im Jahre 1735 wurden die um 1629 eingesetzten Kirchen-
fenster, da sie ganz schadhaft geworden waren, durch neue er-
setzt und diese mit den VTappen des damaligen Kölner Kurfürsten
Klemens August, des Corveyer Fürstabts Karl von Blittersdorf,
des Hildesheimer Domkapitels und des Corveyer Stiftskapitels,
des Paderborner Generalvikars Bernard von Wiedenbrück, de»
Paderborner Domdekans Wilhelm von Westfalen sowie des Stifts-
1) Kampschulte a. a. 0. S. 148.
2) Nachdem der Verfasser der Deductio die Verfolgungen, denen
die Minoriten in Höxter von den dortigen Protestanten ausgesetzt waren^
dargestellt hatte, konnte er nicht umhin, den Ordenschronisten, für den
dieselbe zunächst geschrieben war, um vorsichtige Verwertung des Mit-
geteilten zu ersuchen, indem er beifügte: „Proinde R. P. M. Chrono-
loguDi etiam atque etiam obsecro, ut in referenda historia tum huius
tum ceterorum provinciae nostrae conventuum pro discretione sua
caute procedat quantum ad seditiones inter nostros et heterodoxos
obortas, generalibus dumtaxat verbis discurrendo, ne, dum particularia
typo vulgantur, refricata cicatrice principum animi exacerbentur gra-
viorique praeiudicio nostro posteriora peiora fiant prioribus: tum po-
tissimum, quod a. 1648 ad praescindendum omnia incommoda in trac-
tatibus pacis universalis Westfaliae speciali lege cautum sit, odia, rixas
et tumultus in causa religionis subinde exorta alta oblivione sopire^
nam in referendis relatis candidior vel ideo fui, ut tum rev. P. Generali
tum reverentiae vestrae innotesceret, quot calamitatibus passim pro-
vincia nostra subiecta fuerit: ex quibns miro Dei auxilio eluctari assi-
duo conata est."
25. Das Kloster zu Höxter. 279
kapitels St. Peter zu Höxter geschmückt: ein ZeicheD, dass alle
diese zu den Kosten beisteuerten^).
Von den durch Frömmigkeit oder sonstwie besonders her-
vorragenden Mitgliedern des Klosters, sind ausser den schon
genannten Konventualen zu erwähnen: der Laienbruder Adam
Köcker, welcher sich durch sein mutvolles Bekenntnis des katho-
lischen Glaubens den Hass der Andersgläubigen derart zuzog,
dass sie sich nach seinem am 15. Mai 1551 erfolgten Tode noch
an seiner Leiche vergreifen wollten; der Priester Lorenz Ramers,
welcher ebenfalls vieles von den Protestanten in Höxter zu leiden
hatte und am 16. Juli 1658 als Beichtvater bei den Klarissen zu
Mainz starb. Auch der Laienbruder Franz Gaber, welcher als
Gärtner und Almosensammler seinem Kloster viel nützte und 1670
starb, kann diesen Leidensgenossen beigezählt werden.
In Höxter starb am 2. Sept. 1681 auf einer Visitationsreise
der Provinzial P. Michael Rösch, welcher 1639 zu Köln das
Ordenskleid erhalten hatte, in der Folge Novizenmeister zu Bonn,
dann hier und in anderen Konventen Lektor der Philosophie, von
1669 bis 1675 Guardian zu Bonn war und 1679 Provinzial wurde*).
Aus den letzten drei Jahrzehnten des 18. Jahrhts. können
folgende Guardiane und sonstige Offizialen des Klosters namhaft ge-
macht werden: a)Guardiane: Floridus Ludolf 1769/76, Hyazinth
Surmann 1776/78, Sabinus Reckers 1779/81, Bonus Willer 1781/82,
Sigismund Sinnigen 1782/84, Barth. Brtining 1787 und 1796,
Ambros Westmark 1793; b) Vikare: Ludwig Niemerg 1769/72,
Bruno Schunk 1775, Floridus Ludolf 1776/81, Florentius Meine-
rink 1781/84, Benvenut Levedag 1784/87, Wenemar Lüdeke
1787/90, Chenibin Pecher 1793; c) Prediger: Ludwig Niemerg
1769/72, Bruno Schunk 1775, Samuel Greving 1776/82, Barth.
BiHning 1782/87, Wenemar Lüdeke 1787/90, Gallus Hesselbach
1793; d) Lehrer an der latein. Schule (gleichzeitig je zwei) :
Benvenut Levedag 1769/70, Columbinus Reckers 1769/89, Aquilin
Lange 1770/80, Daniel Egbers 1778/80, Martin Averdick 1779/87,
1) Der Verfasser der Deductio nennt das Jahr 1735, in welchem
diese Fensterer neuerung geschah, ausdrücklich das letztverflossene, so
dass er also diese Partie 1736 schrieb, während er anderwärts das
Jahr 1735 als das laufende bezeichnet.
2) Am 10. April 1768 starb daselbst P. Hugolin Post (wie es scheint,
früher Guardian) und am 24. Aug. 1782 der Jubilar P. David Wernekink.
280 IV. Die erhalten gebl. alten u. später gegr. neuen Klöster.
Engelbert Longinus 1780, Gallus He»8elbach und Primitivus Weis-
mtiUer 1793.
Infolge des Reichsdeputationshauptschlusses vom 25. Febr.
1803 kam die seit kurzem zum Bistum erhobene Abtei Corvey
mit ihrem ganzen Gebiete, wozu auch Höxter gehörte, an den
Erbprinzen Wilhelm Friedrich von Oranien-Nassau, Fürsten von
Fulda und Corvey, der durch Patent vom 16. Juli 1803 davon
Besitz ergriff. Noch binnen Jahresfrist (26. Juni 1804) wurde
durch seine Regierung, an deren Spitze Justizrat Freiherr v. Por-
beck (ein fanatischer Protestant) stand, die Aufhebung des Mino-
ritenklosters zu Höxter verfügt. Der Guardian P. Lüdeke und
der Vikar P. Weismüller sowie der Laienbruder Crispin Hamels
nahmen wegen ihres vorgerückten Alters die Pensionierung an
(jene beiden erhielten je 50 Tlr., dieser 35 Tlr. jährlich!), drei
jüngere Mitbrüder wurden in das als Zentralkloster eingerichtete
Franziskanerkloster Salmünster bei Fulda geschickt, der P. Georg
Heitmann aber, bisher Rektor der latein. Klosterschule, wurde
Professor der Knabenschule zu Höxter und starb daselbst als
Kaplan an der kathol. Pfarrkirche am 19. März 1848 im Alter
von 71 Jahren. Von dem etwa auf 12000 Tlr. sich belaufenden
Vermögen wurden 3200 als Fond zur Aufbesserung der beiden
protestantischen Pfarren um je 80 Tlr. jährlich, das übrige zur
Errichtung (Bau) einer Simultanschule in Höxter verwendet. Mit
Zustimmung des Diözesanbischofs Ferdinand von Lüning vom
10. Dez. 1810 wurde die der katholischen Gemeinde gehörende
St. Marien- oder Minoriten-Kirche für Schulzwecke verkauft und
gehört jetzt der protestantischen Gemeinde in Höxter. Das Kloster-
gebäude befindet sich in protestantischem Privatbesitz^).
26, Das Kloster zu Herstelle.
Die Gründung dieses Klosters hängt mit der zeitweiligen
Vertreibung der Minoriten aus Höxter aufs innigste zusammen.
Wie schon oben S. 277 bemerkt wurde, waren es solche Ver-
triebene, denen der Fürstbischof von Paderborn 1657 nach dem
Tode des Pfarrers von Herstelle die Verwaltung dieser Pfarrei
1) Vgl. die Beschreib, des Kreises Höxter (II, 38 ff.) von Landrat
von Metternich und Redegelds Gesch. v. Ovenhausen S. 226 flF.
26. Das Kloster zu Herstelle. 281
unter Überlassung der Pfarrwohnung und des Pfarreinkommens
überwies. Daraus entwickelte sich dann allmählich ein eigenes
Kloster. Als erster solcher Pfarrverwalter wurde P. Michael
Bölmann bestellt. Sowohl die dem hl. Bartholomäus geweihte
Pfarrkirche als auch das Pfarrhaus standen auf einem ziemlich
hohen, von der Weser aus ansteigenden Berge, während der
Pfarrort am Fusse desselben lag. Im Jahre 1710 wurde aber
die alte Pfarrkirche abgebrochen und eine neue in der Niederung
erbaut. Bald darauf (1723/26) erstand auch an Stelle des alten
Pfarrhauses ein neues Klöstergebäude mit Anfügung einer Haus-
kapelle zu Ehren des hl. Antonius; 1733 ward diese vollendet.
Ausser der Ausübung der Pfarrseelsorge zu Herstelle leisteten die
Miuoriten auch Aushilfe in den benachbarten Pfarreien und er-
teilten, ohne eine förmliche lateinische Schule zu unterhalten,
talentvollen Knaben wenigstens Privatunterricht im Lateinischen.
Der jeweilige Guardian war gewöhnlich auch der Pfarrer von
Herstelle; um 1736 nahm diese Doppelstellung P. Honorius aus
dem adeligen Geschlechte von Westrem ein. Aus späterer Zeit
können folgende Guardiane und Vikare angegeben werden :
a) Guardiane: Max Conradi (1769/70 und 1778/81) i), Fructuosus
Catjou (1770/72), Primitivus Müggenborg (1775/76 und 1781/84),
Alexander Bruns (1784/87), Felix Kligge (1787/96), Columbin
Reckers (1796 ff.); b) Vikare: Patroklus Padberg (1769ff.), Max
Conradi (1775/78 und 1782/87), Honorat Treckmann (1778/82),
Ignaz Geitmann (1787 ff.), Wenemar Lüdeke (1793 ff.).
Schon 1812 hatte die westfälische Regierung zu Kassel die
Aufhebung des Klosters verfügt; doch kam sie erst infolge
»preussischer Kabinettsorder d. d. Berlin 7. April 1824 zur Aus-
führung. Die Klostergebäude mit Garten und Kapelle wurden
der katholischen Pfarrgemeinde überwiesen; die Kapelle diente
nun eine Zeitlang als Schule, doch wurde sie später wieder zum
Gottesdienste eingerichtet. Aus dem eingezogenen Klostervermögen
gründete der preussische Fiskus 1849 eine Kaplanei zu Herstelle,
nachdem das Pfarreinkommen schon früher geregelt worden war.
Bei der gänzlichen Aufhebung im J. 1824 waren noch folgende
drei Konventualen vorhanden: der Guardian P. Cherubin Pecher
1) Hierauf wurde er als Prediger daselbst besteUt, während* sonst
kein eigener Prediger in Herstelle angeführt wird.
282 IV. Die erhalten gebl. alten u. später gegr. neuen Klöster.
aus Dalhausen, f 18. April 1828 als Pfan-er von Herstelle,
P. Christoph Rasche, welcher bis 1829 als Kaplan in Herstelle
blieb und dann Kaplan in Entrnp (Pfarrei Sommersoll) wurde,
wo er im November 1842 starb, und P. Bernhard Heeger, welcher
erst kurz vor der Aufhebung Priester wurde und nun als Schul-
vikar nach Körbeke bei Soest kam (?)^). Die Kaplanstelle in
Entrup hatte schon 1814 ein anderer Pater von Herstelle, P. Focko
aus Nieheim, übernommen*).
27. Die Niederlassung zu Solingen.
Während des SOjährigen Krieges und wohl infolge der ihn
abschliessenden Friedensbestimmungen ging die alte katholische
Pfarrkirche zu Solingen, welche der Abtei Altenberg inkorporiert
war, an die Protestanten, die schon seit 1580 die Mehrheit in
Solingen bildeten, dauernd verloren. Im Jahre 1658 Hessen sich
hier jedoch zwei Jesuiten nieder und übten eine Missionsseelsorge
für die zerstreut herum lebenden Katholiken aus. Dieser Zustand
dauerte bis zur Aufhebung des Jesuitenordens^). An ihre Stelle
traten Minoriten; wenigstens sehen wir nach Ausweis der auf den
Kapiteln der kölnischen Minoritenprovinz vorgenommenen Wahlen
und Bestellungen von Klosteroberen seit 1782 den P. Candidus
Evens als Superior einer Minoriten-Niederlassung zu Solingen und
zugleich als Pfarrer daselbst; er wurde bei allen späteren Kapiteln
bis wenigstens 1796 einschliesslich in dieser Eigenschaft belassen.
Für das Jahr 1793 findet sich auch die Bestellung des P. Chry-
sbstomus Hirsch als Lehrers der lateinischen Schule daselbst.
Weiteres kann mangels der einschlägigen Quellen über diese am
spätesten gegründete Niederlassung in der kölnischen Minoriten-
provinz nicht angegeben werden.
1) Metternich a. a. 0. S. 363— 374. Nach gefälligen Mitteilungea
des Herrn Pastors Schrader in Natzungen, welcher solche auch schon
bezüglich des Klosters Höxter machte (s. oben S. 3), muss die Versetzung
des P. Heeger nach Körbeke als unzutreffend bezeichnet werden.
2) Am 1. Mai 1786 starb zu Herstelle der Jubilar P. Emanuel
Engel.
3) Gefällige Mitteilung des Herrn Pfarrers Pies in Solingen.
SchluBsbemerkuDg. 28B
Sehlussbemerkiing.
Wenn wir das über die einzelnen Klöster Mitgeteilte un-
befangen beurteilen, so werden wir ohne Zweifel finden, dass sie
ihre Aufgabe mit pflichtschuldiger Treue erfüllten, indem ihre
Mitglieder nicht nur nach Massgabe der Regel und Konstitutionen
ihres Ordens der Frömmigkeit sich beflissen und in den Wissen-
schaften sich hervortaten, sondern auch nach aussenhin nament-
lich in der Seelsorge und insbesondere auch im Lehrfach segens-
reich wirkten. Überdies werden wir den Opfern, welche die
Provinz bei Gründung neuer Klöster brachte, unsere Anerkennung
nicht versagen können, und dies um so weniger als es sich fast
immer um Übernahme von neu zu gründenden Lateinschulen
unter den für die betreffenden Orte günstigsten Bedingungen
handelte. Die volkstümliche Richtung, die der vom hl. Franziskus
gestiftete Orden jederzeit einhielt, wurde auch von der kölnischen
Minoritenprovinz beobachtet und darum hatte sie auch Anteil an
der Beliebtheit, welcher der gesarate Orden überall sich erfreute.
Es erübrigt noch, die Reihenfolge der Provinziale,
welche der durch die einzelnen Klöster gebildeten Provinz vor-
standen, kennen zu lernen. Dazu soll der folgende Abschnitt
dienen.
V. Die Reihenfolge der Provinziale.
Wie schon in der Einleitung zum vorhergehenden Abschnitte
bemerkt wurde, bildeten die hier vorgeführten Klöster zusammen
eine eigene Provinz mit einem Provinzial an der Spitze, der die
Oberleitung, besonders im Geistlichen, hatte und diese vor allem
durch die pflichtmässige kanonische Visitation der einzelnen
Klöster ausübte. Auch bei der Besetzung der einzelnen Klöster
mit Oberen und sonstigen Offizialen (Predigern, Lektoren, Pro-
fessoren) hatte er bedeutenden Einfluss. Diese Besetzungen fanden
regelmässig auf den Provinzkapiteln statt, wie auch der Provinzial
selbst dort erwählt wurde. In den früheren Zeiten war seine
Amtsdauer gewöhnlich eine lebenslängliche, später (von der zweiten
284 V. Die Reihenfolge der Provinziale.
Hälfte des 16. Jahrh. an) wurde sie jedoch auf drei Jahre beschränkt.
Unmittelbar nach Ablauf dieses Trienniums konnte er nicht sofort
wieder gewählt werden, wohl aber später. Die Wahl geschah
durch die zur Teilnahme am Kapitel berechtigten Mitglieder der
Provinz: die Definitoren (perpetui et temporanei), die Kustoden,
den Provinzsekretär*), den von jedem Kloster erwählten Ab-
geordneten (Diskret) und die magistri theologiae.
Leider haben sich für die ältere Zeit keine verlässigen Auf-
zeichnungen über die einzelnen Provinziale der kölnischen Mino-
ritenprovinz erhalten, und so hält es schwer, eine genaue Reihen-
folge derselben herzustellen.
Zunächst sind jene Provinziale zu erwähnen, welche der
ursprünglich ganz Deutschland umfassenden Provinz vorstanden.
Es sind dies Cäsarius von Speyer (1221 — 1223), Albert von Pisa
(1223 — 1227), Simon Anglicus, welcher zwischen Ostern und
Pfingsten 1228 ein Provinzkapitel zu Köln abhielt, Johannes de
Piano Carpinis (Pian di Carpine bei Perugia), welcher 1228 er-
nannt als letzter Provinzial die provincia Theutoniae leitete. Im
Jahre 1230 wurde dieselbe nämlich in die beiden provinciae Rheni
et Saxoniae geteilt. Zum Provinzial der ersteren, unter welcher
das ganze Gebiet des Rheins vom Ursprung bis zur Mündung zu
verstehen ist, wurde Otto Lombardus bestimmt; er scheint ihr
bis zu deren Teilung in die provinciae Coloniae et Alamaniae
superioris im Jahre 1239 oder 1240 vorgestanden zu sein.
Über die Persönlichkeiten der noch dem 13. Jahrhundert
angehörenden Provinziale der eigentlich kölnischen Provinz
herrscht schon Unsicherheit. P. Schlager, welcher (a. a. 0. S. 149)
ebenfalls zugibt, dass die Reihenfolge der Provinziale und die
Dauer ihrer Regierung sich nicht sicher nachweisen lässt, führt
als solche an: Adolf (1240/45), Konrad (1245/71), Stephan „de
duobus hircis" (1272/79), Alexander von Münster (1279/1304).
Der Verfasser der Deductio bezweifelt die Existenz jenes Adolf,
da er in den ältesten Nekrologien nicht die geringste Spur von
ihm (vielleicht identisch mit dem 1309/14 vorkommenden Adolf
von Stammheim?) fand; einen Konrad (von Glein oder Glehn)
1) Der Provinzsekrelär, welcher zwar meistens auch zur Pro-
vinzials würde gelangte, war jedoch unmittelbar nach Ablauf seines
Funktionstrienniums gleichfalls nicht wahlfähig. Es kam bisweilen sogar
vor, d'ass Exprovinziale die Stelle eines Provinzsekretärs übernabmen.
V. Die Reihenfolge der Provinziale. 285
lässt er allerdings auch, wie den obengenannten Konrad, 26 Jahre
an der Spitze der Provinz stehen, doch ist er geneigt, der Mei-
nung des Cratepolius, dass derselbe erst 1373 gestorben (s. oben
S. 53 Anm. 2), beizupflichten; den Stephan „de duobus hircis*^
versetzt er in den Anfang des lö. Jahrb., den am 4. April 1305
verstorbenen Provinzial Alexander von Münster aber lässt er eben-
falls 26 Jahre lang regieren; endlich soll nach ihm ein um 1269
gestorbener Thomas von Köln zehn Jahre lang (1259/69 oder
1239/49?) Provinzial gewesen sein^). Hieran ist zu bemerken:
die Existenz eines Adolf als ersten Provinzials mag dahingestellt
bleiben, doch ist der vorgenannte Thomas noch dem Konrad von
Glehn voranzustellen, dieser selbst aber ist wenigstens für das
Jahr 1273 sicher bezeugt; denn Konrad „minister" der Kölner
Minoritenordensprovinz erteilte auf dem 1273 zu Duisburg ab-
gehaltenen Provinzkapitel den Stiftsherren von Kaiserswerth Anteil
an den guten Werken des Ordens 2). Sein Nachfolger Alexander
ist öfters bezeugt. So vidimiert er im Sept. 1279 mit dem Kölner
Dominikanerprior königliche Privilegien für Kaiserswerth und
befiehlt am 25. April 1284 allen Guardianen und Brüdern seiner
Provinz, die Kaiserswerther Stiftsherren als „fautores speciales et
praecipui nostri ordinis'^ nach Kräften in ihren Anliegen zu unter-
stützen*); am 7. Jan. 1291 dagegen erscheint er mit dem Neusser
Guardian Gottschalk als Zeuge einer das Klarissenkloster zu Neuss
betreffenden Urkunde*). Der bei Schlager zwischen diese beiden
1) In dem jetzt der Liebfrauenkirche zu Duisburg gehörigen
Liber memorabilium des ehemal. Min.-Kl. daselbst findet sich zwar auch
eine Liste der Provinziale der köln. Min.-O.-Pr.; dieselbe erseheint aber
noch unzuverlässiger als die bei Schlager und in der Deductio ent-
haltenen.
2) Kelleter, Urkb. des Stifts Kaiserswerth, Nr. 59. Demnach ist
die oben S. 53 Anm. 2 erwähnte Äusserung des Thomas von Cantimpi'e
doch wohl auf diesen Konrad und nicht auf Konrad „de coeli porta**,
gleichzeitigen Provinzial der oberdeutschen Min.-O.-Pr., zu beziehen.
3) Kelleter a. a. 0. Nr. 68 u. 80. Auch zwei Ordensgenerale:
Bonaventura, durch Urkunde d. d. Assisi 23. Mai 1269, und Bonagratia,
durch Urkunde d. d. Neuss 1. Juli 1282, erteilten den Mitgliedern des
Kaiserswerth er Stifts die Gebetsgemeinschaft und Anteil an allen guten
Werken des Ordens (a. a. 0. Nr. 53 und 76).
4) Tücking, Urkk, u. Akten aus dem Archiv der Klarissen zu
Neuss (Neuss 1896) S. 6, Nr. 4. Hier heisst dieser Provinzial „Sander",
286 V. Die Reihenfolge der Provinziale.
Provinziale hlDeingeschobene Stephan ^de duobas bircis^ endlich
ist vom Verfasser der Dedactio, wie wir sehen werden, wohl mit
Becht in den Anfang des lö. Jahrb. versetzt.
Als Provinziale der ersten Hälfte des 14. Jahrb. führt
P. Schlager (a. a. 0. S. 150 f.) an: Gerbard „de Pomerio^( 1304/09).
Adolf von Stammheim (1309/14), Thomas von Wied (1315/35),
Arnold von Neuss (1336/52). Hiermit stimmt die Deductio so
ziemlich überein i), so dass jene Liste wohl als richtig gelten
kann. Weniger Übereinstimmung herrscht für die zweite Hälfte
des 14. Jahrb. Nikolaus von Middelburg, welcher übereinstimmend
1352/65 der Provinz vorstand, macht zunäcbst keine Schwierig-
keit; dagegen gehört der von P. Scblager in die Jahre 1424 bis
1432 verlegte Provinzial Winand (alias: Wyard) von Groningen
nacb der Deductio and anderen Chronisten, von denen P. Schlager
selbst den P. Vinzenz von Berg angibt, in die Jahre 1365/1372,
in welch letzterem Jahre er am 22. Mai starb. Sein Nachfolger,
der aus einer vornehmen Aachener Familie stammende Johannes
Oollyn (KoUen), stand also nicht schon von 1366, wie P. Schlager
will, sondern erst von 1372 an der Provinz vor; er hielt 1374
ein Kapitel zu Köln ab, zu dem der dortige Rat 200 Mark bei-
steuerte, und soll im nämlichen Jahre eine ewige hl. Messe (in
der Kölner Minoritenkircbe) angeordnet (procurasse) haben. Während
er jedoeb nach P. Schlager nur bis 1378 Provinzial war, schreibt
die Deductio von ihm; „a. 1384 vel officio vel vita exutus est."
Sein Nachfolger Johannes von Berenbach, vorher Guardian in
Trier, stand nacb P. Scblager von 1378 bis 1390, nach der De-
1) Nur soll Gerhard de Pomerio (Boomgart, Bongart) „post no-
vennale ministerium a. 1319 idibus Aug.** gestorben sein; das 1319 ist
aber offenbar ein Schreibfehler für 1309 und das novennale kann eben-
falls nicht richtig sein, wenn der Vorgänger bis 1404 oder 1405 regierte
und der Nachfolger 1314 post quinquenale ministerium, wie die Deductio
selbst angibt, starb. Bezüglich des Provinzials Arnold sei noch auf das
oben S. 64 f. erwähnte Testament von des Herrn Marsilius Witwe Ger-
trud hingewiesen. Von Provinzial Thomas von Wied (alias: de Viola)
erwähnt P. Schlager, dass er am 23. Aug. 1322 (gleich dem Neusser
Guardian Hertwig) sein Siegel an eine Urkunde des Neusser Klarissen-
klosters gehängt habe; er gab aber auch am 23. Mai 1324 mit dem
Visitator Br. Wilhelm und dem Kölner Guardian Johannes seine Ein-
willigung zum Verkaufe gewisser Grundstücke durch das Kölner Kla-
rissenkloster (Ann. d. hist. Ver. f. d. Nrh. Heft 76 S. 17 Nr. 80).
V. Die Reihenfolge der Provinziale. 287
ductio aber 7 Jahre lang, anfangend 1384 oder 1385, an der
Spitze der Provinz; der Endtermin wäre also ziemlich nahe bei
1393, in welchem Jahre ein Generalkapitel in Köln stattfand^);
dazu würde aach am besten die Amtsenthebung des Provinzials,
die tatsächlich stattfand, passen, während das Jahr 1390 auch
deswegen weniger wahrscheinlich ist, weil Papst Bonifaz IX. noch
am 4. bezw. 23. Juni 1390 an den Provinzial P. Berenbach ein
paar Ballen richtete*). Im Jahre 1393 setzte er seine Studien an
der Universität Köln fort»).
Über die nächstfolgenden drei Provinziale herrscht wieder
eine gewisse Unsicherheit sowohl bezüglich der Persönlichkeiten,
als auch bezüglich ihrer Amtsdauer. Nach P. Schlager folgen:
Heinrich von Aachen (1390—1398), Heinrich de Pomerio (1398
bis 1400), Bertrand Bley (1400-— 1424), dem sich dann der schon
genannte Winand von Groningen (1424 — 1432) anschliesst. Nach
der Deductio folgen: Heinrich von Aachen, welcher 7 Jahre re-
gierte und am 20. März 1410 starb, während Heinrich de Pomerio,
welcher nach P. Schlager in der Aachener Franziskanerkirche auf
der Epistelseite vor dem Hochaltar begraben wurde, und vielleicht
1) Merkwürdiger Weise kann sich der Verfasser der Deductio
für jenes Generalkapitel auf keine originale Kölner Quelle berufen,
sondern zitiert einerseits Brower-Massens Annaies Trevirenses lib. 18
pag. 257, wo das Jahr 1395 (?) bezeichnet wird als „celebris quoque
Franciscanorum coitione, qui Coloniae ad 1300 partis Bonifacianae con-
venerunC, adversae partis (Clementinae) alibi ad 2000 comitium seu
capitulum celebrasse ferebantur'^, anderseits des Observanten Massäus
Kresslinger Schrift „Ortus et progressus s. Ordinis fratrum Min.** (Mo-
nachii 1752), wo es S. 55 heisst, dass 1392 unter dem Ordensgeneral
Heinrich Alfieri zu Köln ein Generalkapitel gehalten worden sei. Aller-
dings führt auch Wadding in seinen Annales fratrum Min. eine Bulle
vom 23. April 1392 an, vermöge welcher Bonifaz IX. den auf nächste
Pfingsten am Generalkapitel zu Köln teilnehmenden Minoriten Ablässe
verleiht (BuU. Franc. VII, 30, Nr. 95), aber es dürfte diese Bulle doch
in das Jahr 1393 statt 1392 zu setzen sein, da Bonifaz IX. am 18. Mai
1393 einen Minoriten vom Besuche des nächste Pfingsten (25. Mai) zu
Köln stattfindenden Generalkapitels dispensiert (Bull. Franc. VII, 34,
Nr. 112). Auch der ziemlich verlässige Ordens-Chronist Glassberger
bezeichnet das Jahr 1393 als jenes, in welchem das Kölner General-
kapitel stattfand (Annal. Franc. II, 220). Cfr. Bull. Franc. VII, 266 Anm. 2.
2) Vgl. ausser P. Schlager jetzt auch Bull. Franc. VII, 13, Nr. 35.
3) Vgl. Keussen a. a. 0. S. 562 (Nr. 9).
288 V. Die Reihenfolge der Provinziale.
mit Heinrich von Aachen identisch ist, fehlt; dann folgt Bertrand
Bley von Dorsten, welcher 24 Jahre regierte und 1432 zu Seligen-
tal starb, endlich Stephan „de dnobos hircis*^, welcher 7 Jahre
regierte und am 9. Mai 1417 starb. Ist jedoch die Amtsenthebung
des Provinzials Berenbach, wie sehr wahrscheinlich, 1393 erfolgt,
so dürfte das 7jährige Provinzialat Heinrichs von Aachen in die
Jahre 1393 — 1400 fallen, das des Stephanus de duobus hircis in
die Jahre 1400 bis 1407, wie in der Tat nach einer augenblicklieh
nicht näher anzogebenden Quelle ein Provinzial Stephan zum
Jahre 1403 erwähnt wird, das des Bertrand Bley von Dorsten
aber in die Jahre 1408— 1432 0.
Über den nächstfolgenden Provinzial Heinrich von Werl,
diesen grossen Gelehrten und tüchtigen Prediger, der auch am
Konzil von Basel teilnahm, besteht so ziemlich Übereinstimmung
bezüglich seiner Amtsdauer; sie wird in die Jahre 1432 — 1462
gesetzt, doch soll er erst am 1. April 1463 (zu Osnabrück) ge-
1) Dass letzterer nicht, wie F. Schlager meint, ein Anhänger des
avignonesischen Papstes war, hat Verfasser gegenw. Schrift schon in
der Rezension von dessen Buch (im hist. Jahrb. d. GG. 1904) hervor-
gehoben. — Der vorgenannte „Bertrandus de Dursten alias dictus Bley"
immatrikulierte sich 1389 an der neu errichteten Universität Köln; er
wird hierbei als „baccalarius artium^ bezeichnet, war also damals noch
nicht Minorit (Keussen a. a. O. S. 18, Nr. 167). Im J. 1398 immatriku-
lierte sich daselbst der Minorit Stephanus dictus van den tzwen bücken
als bacc. theol. und 1402 der Minorit Stephanus de Colonia als mag*,
theol. (a. a, 0. S. 74 Nr. 11 u. S. 564 Nr. 33). Vielleicht sind beide eine
und dieselbe Person und zugleich mit dem obengenannten Stephanus
„de duobus hircis" identisch. — Hier seien auch noch die übrigen im
ersten Bande der Keussenschen Matrikel der Univ. Köln vorkommenden
Minoriten angeführt: 1397 Wilhelmus de Croyn de Duysborch lic. theol.
(p. 563 Nr. 16), 1431 Hermannus de Rummeskerken (Romerskirchen)
bacc. theol. (p. 258 Nr. 30), 1430 Walramus de Syberg (p. 251 Nr. 71),
1436 Johannes Rutken (Roteken) bacc. theol. (p. 292 Nr. 10), 1437 Fre-
dericus Institoris (p. 301 Nr. 15), 1440 Johannes Berckemeir admissus
ad bibliam (p. 322 Nr. 14), 1441 Gerhardus Rosener bacc. theol. (p. 334
Nr. 69), 1457 Heinricus Vuyst (p. 465 Nr. 2ö), 1467 Heinricus de Prumia
(p. 572 Nr. 169). Die 1455 erfolgte Immatrikulation der Minoriten Her-
mann von Martorff (Mardorf in Hessen) und Zybert von Segen wurde
schon oben (S. 54) erwähnt; doch ist dort der Name des ersteren, der
1462—1472 Provinzial war, aus Versehen weggeblieben und die ihn
betreffende Anm. 4 seinem Mitbruder Johann Spender von Marburg
(nicht Mardorf) beigefügt. Vgl. über beide auch S. 252.
V. Die Reihenfolge der Provlnziale. 289
Sterben sein. Gleiches gilt von seinem Nachfolger Hermann
MartorflF von Hessen, der 1462 — 1472 der Provinz vorstand,
während seiner Amtsdaaer dem Kloster Fritzlar, dem er wohl
affiliiert war, einen schönen Ornat verehrte (s. oben S. 252 u. 288
Anm.) und am 10. Ang. 1472 zu Aachen starb^ wo er auch im
Chore der Ordenskirche beerdigt wurde. Auf ihn folgten nach P.
Schlager 1472 Johannes von Münster, der bis 1476 im Amte
blieb, ferner Johannes Cultellificis (Messerschmid), welcher vom
Oktober 1476 bis 4. April 1478 der Provinz vorstand und dann
zu Köln starb, wo er im Chore der Minoritenkirche neben dem
Reliquienschreine beigesetzt wurde ^); endlich der auf dem Kapitel
zu Aachen erwählte Anton von Kampen, welcher die zu den Ob-
servanten übergegangenen Konventualen wieder zu gewinnen
suchte und am 23. Okt. 1482 zu Thienen starb. Sein Nachfolger
Roland von Köln ging dagegen 1502, nachdem er sein Amt
niedergelegt hatte, selbst zu den Observanten (Koletanern) über
und starb zu Brühl am 7. Jan. 1514. Auf dem 1492 zu Middel-
burg abgehaltenen Kapitel hatte er den P. Hermann Attendorn
zum Regens des Studiums im Minoritenkloster zu Trier eingesetzt
und 1496 den Streit zwischen dem Duisburger und dem Dort-
munder Kloster wegen des Termins in Recklinghausen geschlichtet*).
Auffallend erscheint ein Eintrag im Amtsbuche des Ordensgenerals
vom Jahre 1488, wonach auf dem am 25. Mai 1488 zu Cremona
stattgehabten Generalkapitel P. Rainaldus (Rolandus?) ad offi-
cium rainisteriatus, vicariatns et commissariatus provinciae Colonien.
1) Der Verfasser der Deductio kennt den Provinzial Johannes von
Münster nicht, muss es aber als unsicher hinstellen, ob Johann Cultelli-
ficis mittelbarer oder unmittelbarer Nachfolger von Hermann Martorff
war; vielleicht ist jener Johannes identisch mit diesem Johannes. Auch
tibergeht er den folgenden Provinzial Anton von Kampen.
2) Die betr. Urkunde ist zu Dortmund vom Provinzial Roland,
vom westfäl. Kustos Heinrich Loringhausen (mag. theol.), dem Dort-
munder Guardian Johannes Dorper und anderen, nicht mit Namen ge-
nannten Konventualen von Dortmund ausgestellt. Vgl. Liber memor.
des Duisb. Min.-Kl. S. 7. Darnach stand der Termin in Recklinghausen
dem zu Wattenscheid seine Niederlage habenden Terminarius von
Dortmund zu und der zu Essen seine Niederlage habende Terminarius
von Duisburg durfte nur dort und in dem Dorfe Stoupenberghe ter-
minieren.
19
290 V. Die Reihenfolge der Provinziale.
restituitar^. War er vielleicht schon damals koletanisch gesinnt
und deshalb seines Amtes enthoben worden?
Aaf dem Kapitel zu Brüssel im Jahre 1502 wurde nach
P. Schlager ein Gesinnungsgenosse des P. Roland, nämlich der
in der Deductio nicht aufgeführte P. Amandus von Zieriksee, zum
Provinzial gewählt, aber 1506 genötigt, zugunsten des P. Wessel
Gosbrink abzudanken, worauf er ebenfalls zu den Koletanern
übertrat. Dieser auf dem Provinzkapitel zu Duisburg am 29. Aug.
1506 erwählte Provinzial Gosbrink, ein Sohn der Stadt Münster,
liess hier am 18. Mai 1508 durch den Münsterer Kleriker Johann
Darveit mehrere Privilegien seines Ordens transsumieren^) und nahm
am 29. Aug. 1509 in der Kölner Minoritenkirche teil an der Er-
hebung der Gebeine des Dnns Scotus, wie er sich überhaupt die
Verherrlichung des Namens des Doctor subtilis angelegen sein liess.
Im Jahre 1510 folgte ihm in der Provinzialswürde P. Hermann
Haweiler, welcher am 16. Aug. 1513 der Wiederbeisetzung jener
Gebeine beiwohnte und bis 1517, jenem ominösen Jahre, in
welchem die vollständige Trennung des Minoritenordens in Kon-
ventualen und Observanten stattfand, der Provinz vorgestanden
sein solP).
Der nächste Provinzial, den die Deductio, und zwar zum
Jahre 1531, erwähnt*), ist P. Gerwinus Haverland; im übrigen
kann sie nur auf die Geschichte des Klosters Soest verweisen^].
1) Nach eint*m ähnlichen Amtsbnche wurden auf dem 1504 ab-
gehaltenen Generalkapitel P. Goswinus zum visitator provinciae Co-
lonien. und P. Hermandus de Nuceya (?) zum regens conventus Colonieii.
ernannt. Sollte vielleicht unter ersterem P. Wessel Gosbrink und unter
letzterem P. Hermann (Knynfenger) von Neuss, von denen alsbald die
Kede sein wird, zu verstehen sein?
2) Ähnliches tat auf sein Ansuchen am 12. Aug. 1508 zu Rom
auch der an der Rota angestellte Erzbischof von Manfredonia, Antonius
do Monte.
3) P. Schlager erscheint das Provinzialat Hermanns von Ha-
weiler, das letzte, das er in seinen „Beiträgen" anführt, überhaupt sehr
unsicher ; er bemerkt noch, dass an seiner Stelle auch Hermann Knein-
fanger (Knynfenger), welcher 1509 als Guardian von Neuss vorkommt
(Tücking a.a.O. S. 60 Nr. 180) genannt wird; vielleicht handelt es
sich aber um ein und dieselbe Person.
4) Offenbar ist hier in der Reihenfolge eine Lücke, die sich
übrigens aus der vorerwähnten Trennung erklärt.
5) Es handelt sich wohl um diesen Provinzial, wenn am 4. Sept.
V. Die Reihenfolge der Provinziale. 291
Zum Jahre 1535 führt sie dann in der Provinzialenreihe den
P. Johann von Deventer an, in den am Schlüsse beigefügten Anno-
tationes aber glaubt man ihn als Observanten aus jener Reihe
streichen zu müssen (s. o. S. 172). Das8l538 Arnold von Luxemburg
Provinzial war, ergibt sich aus der Tatsache, dass er auf der in
diesem Jahre am 31. Mai zu Köln abgehaltenen Definitoren- Ver-
sammlung den P. Nikolaus Schryner als Guardian des Klosters
Neuss einsetzte; er starb 1552 zu Brüssel und wurde im dortigen
Klarissenkloster beerdigt. Sein Nachfolger scheint P. Winand
von EflFeren gewesen zu sein, da er in einer Urkunde des Kölner
Minoritenklosters vom 19. Jan. 1562 als Exprovinzial bezeichnet
wird; er starb am 6. Jan. 1568.
Am 27. Aug. 1556 wurde gemäss Eintrag im Amtsbuch des
Ordensgenerals der P. Johannes Pennarius von Neuss als General-
kommissär für die kölnische Provinz ernannt ^ad eam reforman-
dam et novam provincialis electionem, si opus fuerit, tenendam";
gleiches geschah am 3. Sept. 1558. Inzwischen war der auch
von der Deductio als Nachfolger Winands von EflFeren be-
zeichnete P. Pennarius Weihbischof von Köln geworden, behielt
aber gleichwohl die Provinzleitung bei bis zu seinem Tode. Nach
ihm trat an die Spitze der Provinz Heinrich Odendahl aus Köln,
als deren Provinzial er, da unterdessen die Amtsdauer auf drei
Jahre beschränkt worden war, öfters erwählt wurde; nach den
Amtsbüchem des Ordensgenerals wurde er als solcher von diesem
wenigstens am 4. Juni 1564 und am 23. Juni 1573 bestätigt;
die in diesem Jahre vollzogene Wahl geschah auf dem Provinz-
kapitel zu Neuss ^). Nach seinem letzten Provinzialats-Triennium
wurde er Guardian des Kölner Klosters und starb am 18. Juli
1591 im Kölner Klarissenkloster, dessen Beichtvater er war, und
wurde auch dort begraben. Um 1580 erscheint P. Mathias von
Schwanberg (a monte cygneo) als Provinzial ; denn in diesem
1558 „P. Serwino Hauer" die oberen Zimmer im Soester Kloster als
Wohnung vom Ordensgeneral zugestanden werden. S. oben S. 183.
1) Am 28 Nov. 1575 übersandte der Ordensgeneral eben diesem
Provinzial ein Dekret „de non proponendis ad novum provincialatus
triennium iis, qui actu fuerint provinciales", ein Dekret „de tollen do
obsequio fratrum Min. Clarissis Colonien. praestito" und ein Schreiben
„pro ornamento et beneficio locorum (conventuum) provinciae Colo-
niensis".
292 V. Die Reihenfolge der Provinziale.
Jahre unterzeichnete er, wenn auch ungern, die neuen Statuten
des bisherigen Klarissenklosters Horde (Klarenberg s. oben S. 12),
welche dessen Veränderung in ein Damenstift einleiteten; er starb
1588 im Kloster zu Neuss, das er nach dem Brandunglück, voo
dem es betroffen worden war, wieder hergestellt hatte.
Im Jahre 1583 scheint kein Provinzial der kölnischen
Minoritenprovinz vorhanden gewesen zu sein; denn am 20. Nov,
1583 wurde zu dem auf Pfingsten 1584 in Bologna zu haltenden
Generalkapitel der Generalkommissär dieser Provinz mit je einem
Kustos und Diskreten eingeladen^). Im Jahre 1585 ereeheint
jedoch als Provinzial P. Nikolaus Arresdorf; denn am 11. Nov.
1585 unteraeichnete er als solcher einen Vertrag mit dem Kölner
Klarissenkloster über die diesem von den Minoriten zu leistenden
Dienste. Auf Pfingsten 1587 wohnte er dem Generalkapitel bei
und am Ende dieses Jahres befand er sich zu Bonn, wo er dem
die Stadt überrumpelnden Freibeuter Martin Schenk in die Hände
fiel und seine Freilassung teuer erkaufen musste (s. oben S. 84).
Später wurde er Weihbischof von Münster (s. oben S. 170). Am
5. September 1588 wurde P. Gottfried Brinkmann zum General-
kommissär für das nächste Provinzkapitel ernannt mit der Voll-
macht zu dispensieren !über die Vorschrift, dass ein augenblicklich
fungierender Provinzial nicht sofort nach Ablauf seines Trienniums
wieder gewählt werden könne. Es wurde aber am 20. August
1589 zu Köln P. Johannes Stomelius zum Provinzial gewählt und
als solcher am 25. Mai 1589 vom Ordensgeneral bestätigt^). Am
1. August 1591 unterzeichnete er das Abkommen der Provinz mit
dem ehem. Klarissenkloster Klarenberg (s. oben Z. 1 u. 2) be-
züglich der unter dem Vorsitz des Provinzials zu geschehenden
Wahl der Äbtissin, der Bestellung eines Minoriten als Beichtvaters
und der Errichtung von 16 Präbenden in diesem Kloster; nach
der Deductio war er zweimal Provinzial und starb im Kloster zu
Cleve am 27. September 1607.
Nach derselben Quelle, welche sich auf eine Aufzeichnung
im Archiv des Duisburger Klosters beruft, wäre der obengenannte
P. Gottfried Brinkmann, der ein ausgezeichneter Prediger und
Guardian mehrerer Klöster war, schon 1582 Provinzial gewesen,
1) Amts buch des Ordensgenerals von jenem Jahre.
2) Nach dessen Amtsbuch: die Deductio kennt die Anfangszeit
dieses Provinzialats nicht.
V. Die Reihenfolge der Provinziale. 293
«päter Provinzvikar und Kustos der kölnischen Kustodie, gestorben
zu Köln am 30. April 1606. Doch muss jenes Provinzialat be-
zweifelt werden, während es nach dem Amtsbuch des Ordens-
generals sicher ist, dass P. Brinkmann am 31. Aug. 1591 auf
dem Kapitel zu Bonn zum Provinzial erwählt und am folgenden
28. Oktober vom Ordensgeneral bestätigt wurde. Nach P. Brink-
manu scheint P. Johannes Stomelius zum zweiten Male Provinzial
geworden zu sein, wie wenigstens die Deductio andeutet. Sicher
ist (nach dem Amtsbuche des Ordensgenerals), dass am 7. Sept.
1600 zu Köln P. Petrus Putenius von Mehlem zum Provinzial er-
wählt und am folgenden 1. Dezember vom Ordensgenerale be-
stätigt wurde. Die Deductio weiss von ihm zu berichten, dass
er am 31. Juli 1601 eine Abrechnung des Soester Klosters appro-
bierte und 1602 dem Generalkapitel beiwohnte. Dieselbe meldet
auch, dass am 26. Mai 1603 P. Joseph Gramaija von Moncalieri
(Piemont) als Provinzial der kölnischen Minoritenprovinz ein
im Kölner Kloster aufgenommenes Protokoll der Vereinigung der
dortigen vier Mendikantenklöster unterschrieben habe, bekennt
^ber, sonst nichts von ihm zu wissen. Aus dem Amtsbuch des
Ordensgenerals ersehen wir jedoch, dass dieser P. Joseph ;,6ra-
malia« von Moncalieri am 9. Sept. 1602 vom Ordensgeneral als
Kommissär zur Vornahme der Wahl eines neuen Provinzials auf
dem nächsten Kapitel der kölnischen Provinz ernannt und auf
diesem Kapitel am 20. Febr. 1603 selbst zum Provinzial erwählt
worden ist.
Ähnlich geschah es drei Jahre später; es wurde ebenfalls
^er Kapitelspräsident P. Job. Bapt. von Cascina (bei Pisa, daher
Pisanus genannt) als Provinzial erwählt und am 8. Sept. 1606 als
solcher bestätigt. Die Deductio weiss noch weiter zu berichten,
dass er 1608 dem Generalkapitel beiwohnte. Nach Ablauf seines
Trienniums wurde 1609 unter dem Vorsitze des P. Wilhelm Hu-
gonis, Provinzials der Provinz Avignon, P. Johann Junk(li)mann
von Köln zum Provinzial erwählt und (nach dem Amtsbucb des
Ordensgenerals) am 12. Nov. 1612 neuerdings als solcher be-
stätigt; „Studiorum amantissimus" starb er als Jubilar zu Köln
am 23. Juni 1636. Im Jahre 1615 hielt die kölnische Minoriten-
provinz unter dem Vorsitze ihres hervorragenden Mitgliedes P.
Johannes Pelking ein Provinzkapitel und erwählte zum neuen
Provinzial den P. Hermann Ficker von Münster, welcher (nach
294 V. Die Reihenfolge der Provinziale.
dem Amtsbuche des Generals) am 1. Dez. 1616 von demselben als
solcher bestätigt und am 2ö. Mai 1625 als Guardian des Kölner
Klosters, eingesetzt wurde. Die Deductio sagt von ihm: „Pro-
vinciam turbulentis casibus misere quassatam infractus aninio
administravit religiositatis exemplar." Da anzunehmen ist, dass
er volle drei Jahre so die Provinz verwaltete, so muss die
weitere Angabe der Deductio, dass der vorgenannte P. Johann
Pelking 1617 zum ersten und 1619 zum zweiten Male Pro-
vinzial geworden sei, als unrichtig bezeichnet und angenommen
werden, dass dieser bedeutende Mann, welcher nach dem mehr-
erwähnten Amtsbuch schon am 20. Oktober 1600 als General-
kommissär für Errichtung eines Gymnasiums im Kölner Kloster
ernannt worden war und nach der Deductio unterdessen für
den Kölner Kurfürsten Ferdinand von Bayern Gesandtschaften
nach Bayern und Italien ausgeführt hatte und 1618 als General-
kommissär die oberdeutsche Minoritenprovinz visitierte, erst 1619
(Jan. 7) auf dem zu Köln unter dem Vorsitze des Ordensgenerals
Jakob Montanari von Bagnacavallo stattfindenden Provinzkapitel zum
ersten und einzigen Male als Provinzial erwählt wurde. Schon
im nächsten Jahre ernannte ihn jedoch der Kurfürst uüd Erz-
bischof von Köln, zugleich Bischof von Paderborn, zum Weih-
bischof von Paderborn (s. oben S. 190); bis zum nächsten Pro-
vinzialkapitel im September 1621 verwaltete deshalb P. Salvator
Jlelis als Generalkommissär die Provinz. Nun erhielt diese als
Oberhaupt den P. Gerhard Komer aus Düsseldorf, welcher jedoch
schon 1623 auf dem Generalkapitel zu Rom starb. Nachdem P.
Georg Schraalenberg aus Werl bis zum nächsten Provinzkapitel
als Provinzvikar gewaltet hatte, wurde auf diesem am 21. Nov.
1624 der am 12. Aug. 1624 als Kapitelspräsident ernannte P.
Markus von Modena selbst zum Provinzial erwählt und als solcher
am 14*. Dez. 1624 bestätigt; doch schon am 2.5. Mai 1625 er-
nannte der General den P. Ascanius Heisander von Köln zum Gene-
ralkommissär mit der Würde eines Provinzials. Am 13. Juni 1627
erwählte das unter dem Vorsitz des genannten Weihbischofs Johann
Pelking zu Köln versammelte Provinzkapitel als Provinzial den er-
wähnten P. Georg Schmalenberg, welcher ein Vierteljahr früher
für sich und seine Ordensmitbrüder Anton Kasper und Nikolaus
Armiger von Luxemburg vom Ordensgeneral die Erlaubnis zum
Empfange des Doktorats in Theologie erhalten hatte.
V. Die Reihenfolge der Provinziale. 295
Die nächstfolgenden Provinziale sind: Otto Guthoff (latini-
siert: Bonavilla), erwählt zu Bonn am 18. Mai 1630, wurde um
1636 Titularprovinzial der (eingegangenen) Provinz Sachsen (s. o.
S. 83); Benedikt Lamberti aus Essen, erw. 15. Juli 1633, wieder
erw. 6. Mai 1636 und vom General bestätigt 22. Februar 1637
(s. o. S. 56) ; ürban Bresser aus Stidlohn, erw. zu Münster
3. Juni 1639 (s. o. S.56); Otto Guthoff, wieder erw. zu Köln
3. Mai 1642; Honorius von der Ehren (de Honore), erw. zu
Münster 1645; Bernard Laner von Mendingen, erw. zu Bonn auf
Christi Himmelfahrt (21. Mai) 1648 (s. o. S. 185); Otto Guthoff,
wieder erw. 22. Apr. 1651 zu Bonn; Honorius von der Ehren,
wieder erw. im Sept. 1654 zu Trier; Otto Heiden aus Jülich,
Guardian zu Bonn, dort erw. 15. August 1657; Honorius von
der Ehren, wieder erw. am 26. Juli 1660 (s. oben S. 56);
Rochus Casem von Münster, daselbst erw. 14. Mai 1664 (s. o.
S. 167)^); Augustin Born aus Dorsten, erw. zu Bonn 20. Juni 1667,
homo religiosissimus, später noch Guardian verschiedener Klöster,
t zu Cleve 21. Sept. 1677; Sylvester Schweitzer aus Bergstein,
erw. zu Bonn 23. Juli 1670 (s. o. S. 57); Hilger Knuetgenius
(Kneutgen) aus Siegburg, erw. zu Merl 16. Juli 1673, f zu Köln
15. Apr. (alias: Mai) 1688'^); Johannes Padolff aus Köln, erw. zu
Neersen 5. Juli 1676, war vorher sieben Jahre lang Lektor an
verschiedenen italienischen Studien und starb zu Bonn am 1. Febr.
1700; Michael Rösch von Köln, erw. zu Oberwesel 24. Juni 1679,
starb während der kanonischen Visitation zu Höxter am 2. Sept.
1681 ; die noch übrige Zeit seines Trienniums verwaltete der Ex-
provinzial Sylvester Schweitzer die Provinz, als deren Provinzial
er dann am 12. Okt. 1682 von neuem gewählt wurde.
Auf ihn folgten: Theodor Echten von Köln, ein Mann von
grossen Geistesgaben, erw. zu Bonn 17. Sept. 1685, f als Guar-
dian zu Bonn, 27. Nov. 1688; Edmund Bünger aus Zülpich,
homo laudabilissimus, erw. zu Seligental 22. Sept. 1688 (s. o.
S. 57), Martin Andrea aus der Moselgegend (Mosellanus), erw.
13. Sept. 1691 zu Seligental, f 1. Apr. 1699 zu Köln; Anton Ham-
1) Der Verfasser der Deductio wollte dessen Elogium beim Kloster
Dortmund, wo er wahrscheinlich starb, bringen; doch ist hier nichts
davon zu finden.
2) Vgl. Hartzheim a. a. 0. S. 140.
296 V. Die Reihenfolge der Provinziale.
bloch (Hambloe), aus Zülpich, erw. 11. Juli 1694 zu Seligental,
t 30. April 1708 zu Köln (S.206); Anton Wissing aus Siegburg,
erw. 24. Juli 1697 und noch für zwei weitere Triennien bestätigt,
besonderer Eiferer für Beobachtung der religiösen Armut (s. o.
S. 231); Ambros Höschen, Guardian in Münster, erw. zu Köln
24. Juni 1706, gleich seinem Vorgänger ein Eiferer für religiöse
Disziplin und Armut, f zu Münster 20. September 1720; Bruno
Schmitz aus Nideggen, erw. zu Trier 24. Mai 1709, dessen ein-
fache Wieder bestätigung für ein zweites Triennium nach Ablauf
des ersten einige Provinzdefinitoren dem Ordensgeneral empfahlen;
dieser erklärte am 11. Nov. 1711, dass dies den Ordenskonsti-
tutionen widerstreite, welche eine ordentliche Wahl verlangen;
Bonaventura Creutzer ans Mohrenhoven, insignis cantor et con-
cionator, erw. 4. Juli 1712 zu Köln, f 14. Jan. 1715, worauf
P. Leonhard Melchers bis zum nächsten Kapitel als General-
kommissär die Provinz verwaltete; Reiner Conen aus Brilon, homo
egregii talenti et in universitate Coloniensi doctor theol., erw. zu
Köln 8. Juli 1715, f daselbst 30. Juli 1721 (s. oben S. 163,
Aiim. 2); Leonhard Melchers aus Immendorf im Jülichschen, vom
Papste eingesetzt 1718, f zu Augsburg 3. Mai 1719 (s. o. S. 57);
Georg Richermo aus Savoyen, erw. 10. Juni 1721 zu Köln
machte sich besonders um dieses Kloster sehr verdient (s. o.
S. 57); Martin Odendahl von Köln, an der Universität Köln
„doctor de concilio", erw. 30. April 1724 zu Köln, f 17. März
1734; Nazarius Schmitz aus Jülich, durch päpstliches Breve vom
24. Jan. 1727 als Provinzial eingesetzt; Augustin Becker aus
Münster, erw. 9. Mai 1730 zu Köln; Patritius Schwarz aus Mann-
heim, erw. 5. Mai 1733 zu Köln; Reiner Sasserath aus Holzheim,
Professor an der Kölner Universität, erw. zu Köln 1. Mai 1736,
hierauf Generalassistent in Rom (s. o. S. 58 u. unten S. 302);
Hermenegild Limberg aus Brilon, Synodalexaminator in Münster,
Guardian in Dortmund, erw. 28. April 1739 (s. o. S. 200).
Soweit reicht das Verzeichnis in der Deductio; die Namen
der nachfolgenden Provinziale sind teils den Amtsbüchern der
Ordensgenerale, teils den in der Einleitung erwähnten Haus-
chroniken entnommen. Es sind dies: Friedrich Odenkirchen, erw.
24. April 1742; Adam Pütz, erw. I.Mai 1745 (s. o. S.93); Bonav.
Willer, erw. 28. April 1748; Ferrutius Molitor, erw. 3. Mai 1751
(s. 0. S. 93): Ferdinand Ordenbach,, erw. 7. Mai 1754; Willigis
V. Die Reihenfolge der Provinziale. 297
Pfarr, erw. 3. Mai 1757 (s. o. S. 245); Paulus Koch, erw. im
April 1760 (s. o. S. 193); Tilmann Brementhal, erw. 19. April
1763; Theodosius Henrici, erw. 15. April 1766 (s. o. S. 60);
Theobald Haxthausen, erw. 11. April 1769 (s. >. S. 61); Hubert
Zimmer aus Fulda, erw. 12. Mai 1772, danach Generalassistent
in Rom (s. unten S. 303); Markus Fuhr, erw. im Mai 1775 (s. o.
S. 60); Dominikus Bresgen, erw. im Mai 1778 (s. o. S. 60);
Angelus Catjou, erw. 8. Mai 1781 (s. o. S. 223); Otto Vasbender,
erw. 4. Mai 1784 (s. o. S. 214); Marzellinus Hoetmar, erw. 1787
(s. o. S. 97f.); Eugen Flach, erw. 1790; Lambert Dreesen, erw.
im Mai 1793, starb aber schon am nächstfolgenden 22. Juli,
worauf der damalige Provinzsekretär und Exprovinzial Dom.
Bresgen die Provinz leitete; Albin Meister, erw. 1796 (s. o.
S. 245); Fulgenz Hüllinghof, erw. zu Köln 14. Okt. 1800, da
1799 das treffende Kapitel nicht gehalten werden konnte^); am
13. -Sept. 1803 endlich wurde als Provinzial der schon grössten-
teils aufgehobenen köln. Minoriteuprovinz P. Marzellinus Hoetmar,
welcher derselben bereits 1787/90 vorstand, zu Münster erwählt;
er war ohne Zweifel deren letzter Provinzial.
1) Er verfasste eine practica instructio circa admin. sacram. poenit.
et euchar. und schrieb auch über die antiquitas confessionis privatae
und starb am 4. Mai 1806. Vgl. Hurte r, Nomenciator III ^ 570.
Beilagen.
I. Das Minoritenkloster Erfurt betreffend*).
1. Verzeichnis der an der Erfurter Universität
promovierten Minoriten.
Es kommen darin folgende Namen vor : Johannes von
Chemnitz^), Johannes von Minden*), Jacob Bellinger, Barth, von
Mantua, Christian Hiddigendorf ^) , Mathias Döring*), Johannes
Bremer^), Johannes PoUitz^'), Johannes Kannemann''), Petrus
*) Vgl. oben S. 22 Anm.
1) „Eodem anno (1394) in capitulo Hallis (Halle a. d. S.) celebrata
electus est in XXlIl. ministrum (Saxoniae) fr. Johannes de Chemnitia,
s. theol. doctor, de custodia Misnensi et mansit in officio per duos annos.*
Cfr. Chron. Nie. Glassberger ed. in Anal. Francisc. II, 221.
2) „Eodeni anno (1396) in capitulo Magdeburgi electus est in
XXIV. ministrum Saxoniae fr. Johannes de Gemunda, s. theol. doctor,
de custodia Bremensi et mansit per decem annos.** Cfr. Anal. Franc. 11,
222 et 225.
3) Im Jahre 1414 wurde an der Universität Erfurt immatrikuliert
der Minorit Nicolaus Macheren ad instantiam magistri Christian! 0. Min.,
welcher ohne Zweifel mit dem obengenannten Christian H. identisch ist.
Vgl. Weissenborn, Akten der Erf. Univ. I, 101.
4) Immatrikuliert 1422 (vgl. Weissenborn a. a. 0. S. 122); wurde
1427 Provinzial von Sachsen, ja 1445 sogar General des Ordens d. h.
jener Fraktion, welche Felix V. als Papst anerkannte. Vgl. P. Alberts
Monographie „Der Minorit Mathias Döring^ (1892). Auf; sein An-
suchen hin wurde 1423 an der Univ. Erfurt immatrikuliert der Minorit
Nikolaus Schilling; vgl. Weissenborn a. a. 0. S. 125.
5) Immatrikuliert 1427, professor s. Script. 1437; vgl. Weissen-
born a. a. 0. S. 141 u. 170.
6) Alias: de Belli; immatrikuliert 1440. Zwischen ihm und Johann
Bremer wurden immatrikuliert die Minoriten Kilian Steczing 1433, Joh.
Lamberti de Kiritze (lector secundarius in Erfordia) und Petrus Bever
de Brega 1437 und Nikolaus Peter mann 1439. Vgl. Weissenborn
a. a. 0. 158, 171, 176, 180.
7) Immatrikuliert 1440; vgl. Weissenborn a. a. 0. 182. Über
ihn vgl. auch die obenerw. Monogr. über Math. Döring.
Beilagen. 29»
Berken, Nikolaus Lackmann ^), Werner Vannan aus Lübeck, Job.
Xikol. Bucholt aus Lübeck'^), Ludwig (Fleiscbhacker) von Segen *)y
Paul Camificis^), Jobannes Roder*, Jakob Schnederich ''^), Konrad
Klinge).
2. Auszug aus einem Gedenkbuch des Erfurter
Miiioritenklosters.
Er enthält zunächst die Sterbegedenktage von einigen Minoriten
und zwar von: Albert von Beichlingen, Titularbischof von Hippus
1) „Etiam in ipso anno (1461) fratres Conventuales in prouvincia
Saxoniae (Torgaviae) elegerunt in ministrum XXIX. fr. Nicoiaum Kack-
man (Lackmann), s. theol. doctorem, de custodia Prussiae." „Eodem
anno (1479 die 16 Nov.) oWit fr. Nicolaus Kackman minister Saxoniae
in Vratislavia." Cfr. Anal. Franc. II, 389 et 469.
2) Immatrikuliert 1471; vor ihm folgende, oben nicht erwähnte
Minoriten : Hermann Eczem 1445, Henningus Rasche de Goslaria (lector
Paris.) 1450, Sebastian Riffenstein 1460, Thomas Liebenwalder de Prussia
1463, Dr. Christian Borgsleyben 1464, Joh. Heymestede (lector) 1469;
nach ihm: Heinrich and Joh. Fabri von Büdesheim, Heinrich Kun von
Nordhausen (s. theol. professor) und Jodokus Molitoris von Kamentz
1486. Vgl. Weissenborn a. a. O. 204, 224, 280, 299, 301, 336, 342,
347, 414.
3) Alias de Szegin de conventu Molhusensi (Mühlhausen i. TIi.),
immatrikuliert 1488, Provinzial der sächsischen Provinz 1490/98, Titular-
bischof von Messene (Missinen.) und Weihbischof von Hildesheira und
Minden, f 13. Febr. 1508; vgl. Anal. Franc. II, 507 et 520; Weissen-
born a. a. 0. S. 421.
4) Beide gleichzeitig mit dem vorgenannten Ludwig von Segen
und mit Dr. Joh. Röthaw vom Konvente Leipzig immatrikuliert; vgl.
Weissenborn a. a. 0.
5) Alias: Suederick de Ibegaw (lector), immatrikuliert 1515; vor
ihm: Theoderich Hoffemann von Nordhausen 1489, Joh. Leyssner, Joh.
Furderer (lector), Andreas von Arnstatt und Bonaventura von Würz-
burg 1493, Nikolaus Hesseier von Kr(a)utheim (gratis ob reverentiam
doctoris ministri seil. Saxoniae, Ludovici de Segen) 1495, Johann Scham-
bach von Meynungen (custos) 1503; vgl. Weissenborn a.a.O. 1,427;
II, 181, 188, 233, 288.
6) Immatrikuliert 1518 als „fr. Conradus Clinge Northusensis
minor", wozu Weissenborn a a. 0. S. 303 bemerkt: „Gewiss jener
mutige Barfüssermönch, der 1522 ff. in der erregtesten Zeit in Erfurt
aushielt und sich nicht scheute, den zurückgebliebenen Anhängern der
alten Lehre in der Hospitalkirche zu predigen; sein Bild ist noch im
Dom vorhanden." Auf ihn folgt noch 1521 „fr. Johannes Wunschalt
Curiensis (Hof?) lector ord. Min., propter Deum gratis; Sclesie heresi-
archa duxit mo[nialem?] anno 1526" (a. a. 0. S. 322).
300 Beilagen.
und Weihbischof von Mainz-Erfurt, f 22. April 1371, begraben im
Chore vor der Sakristeittire ; Heinrich, zweiter Lektor, aus der
Kustodie Halberstadt, f 24. März 1408; Jakob Schlosser, lang-
jähriger Guardian, f 17. Mai 1411 ; Christian von Hannover
(Hiddigendorf?), Magister der Theologie und langjähriger Studien-
Regens, t 13. April 1420; Hermann Wiszen aus Nordhausen,
Hauptlektor, f 26. Febr. 1462, begraben im Chore vor der Sa-
kristei; Mathias Dormung (Döring), Mag. der TheoL, langjähriger
Studien-Regens und über 30 Jahre Provinzial der sächsischen Pro-
vinz, t in Kyritz i. J. 1469; Hermann Sartoris aus dem Kloster
Mühlhausen, Prediger und Beichtvater, f 3. April 1479, begraben
im Kloster zu Leipzig; Theodor Ketten, Lektor an vielen Orten,
f 2. März 1481, begraben zu Halberstadt; Hermann Holzapfel,
Hauptlektor in G-oslar und vieljähfiger Lector vacans zu Erfurt,
t 23. April 1491 ; Johannes Otte, Guardian von Nordhausen,
f 25. März 1502; Johannes Heimestette, Professor der Theologie
und Provinzial der sächsischen Provinz, f 30. Juli 1504 (s. oben
8. 299 Anm. 2) ; Ludwig von Segen, Mag. der TheoL, Tit.-Bischof
von Messene, f 13. Febr. 1508, begraben im Chore (der Erfurter
Minoritenkirche) ; Heinrich Kratz, Tit.-Bischof von Kallipolis (1484),
Weihbischof von Naumburg, f 6. Mai 1511, begraben vor der
St. Annakapelle; Johannes Engelhardi, Prediger und Beichtiger,
Senior (des Erfurter Konventes), f 6. Mai 1520; Jodokus Nout-
hosten, Lektor der Theologie, hervorragender Prediger gegen das
Luthertum zu Erfurt, f 27. Febr. 1541; Johannes Beyer, Lektor
der Theologie und Guardian zu Saalfeld, hierauf zu Mühlhausen,
t 12. Juli 1547; Konrad Cliuge (Kling), ehedem Kustos von
Thüringen und sehr verdienter Guardian zu Erfurt, „qui verbum
Dei ad annos 40 in hoc periculoso tempore, quo Lutheri schisma
ad annos 30 viguit, fidelissime contra eos praedicabat" , f 2. März
1556 im Alter von 72 Jahren, begraben in der Marienkirche
auf dem Berge vor der Kanzel ; Johannes, ein 1565 aus dem
Kloster Halle vertriebener Laienbruder, f zu Erfurt noch im gleichen
Jahre infolge eines unglücklichen Falles. — Auf diese Gedenktage
von Minoriten folgen einige solche von Erfurter Bürgern, welche
das Amt eines Prokurators oder Syndikus des Erfurter Minoriten-
klosters versahen, nämlich: „Joannes Bock proconsul Erfordiensis,
procurator conventus, qui in extremis curavit se indui habitu
Minorum, in quo mortuus et sepuitus est, f 20. Julii 1491 ; lacobus
Beilagen. 301
de Paradiso, filius procuratoris nostri, f 31. Julii 1473; Henricus
Wolffren, magnus arnicus fratrum (Minorum), qui inhabitavit domum
procuratricis (conventus) prope ecclesiam et habuit fratemitatem
Ordinis, f 21. Martii 1472". — Ausserdem sind noch folgende
Einträge aus obenerwähntem G-edenkbuch mitgeteilt: „Singulis IV
anni temporibus peragetur anniversarium Theodorici de Topsted en
propter notabile illud beneficium, quod fecit conventui de ligniSy
quae comparavit pro usu fratrum (Minorum) perpetuo 300 libris
Erford. in Kranigfeld; item dedit 100 marcas puri argenti et 20
marcas pro domo infirmariae, quam aedificavit anno 1374". „Anno
1338 in die s. lacobi apostoli dominus Hartungus Vait dedit con-
ventui huic solemnem eleemosynam, praecipue 50 flor. in auro etc."
II. Die Ordens-Assistenz ffir die Hinoritenprovinzen
Deutschlands ^).
Den Beirat des Generals des Minoritenordens bildeten bis
zum Jahre 1731 ausser dem Ordensprokurator nur noch zwei
Assistenten, nämlich der Socius und der Ordenssekretär. Da diese
in der Regel immer Italiener waren, machte sich das Bedürfnis
der Vertretung der ausseritalienischen Provinzen in jenem Beirate
durch aus diesen genommene Assistenten immer fühlbarer und
führte auch zur Errichtung von drei weiteren Assistentenstellen,
nämlich je einer für die in Deutschland, Frankreich und Polen
gelegenen Provinzen. Durch Bulle vom 21. Juli 1731 genehmigte
Klemens XII. auf Ansuchen des Ordensgenerals Vinzenz Conti
(de Comitibus) diese Neuerung in der Verfassung und im Regimente
des Minoritenordens. Die deutsche Assistent, von welcher hier
allein näheres mitgeteilt werden soll, umfasste die Provinzen Steier-
mark, Köln, Oberdeutschland, Lüttich, Österreich, Böhmen, Ungarn,
Mähren, wozu später noch die von Böhmen und Mähren abgezweigte
Provinz Schlesien kam. Aus diesen Provinzen sollte abwechselnd
auf je 6 Jahre der „deutsche" Assistent derart genommen werden,
dass die betreffende Provinz dem General drei aus den hervor-
ragenderen Patres (Provinzdefinitoren) in Vorschlag brachte und
der General einen davon als Assistenten erwählte, welchem als
solchem alle Vorrechte eines Generaldefinitors zukamen.
1) VgL oben S. 59 Anm. 1.
302 Beilagen.
Als erster Assistent für „Deutschland" wurde aus den drei
Kandidaten, welche das Provinzkapitel der Provinz Steiermark am
14. Juli 1732 vorschlug, der Exprovinzial Angelus Müller, z. Z.
Ouardian in Graz, genommen; derselbe reiste deshalb am 3. Sept.
1732 von G-raz ab und kam am 3. Okt. in Rom an. Als dieser
nach Ablauf des Sexenniums, ohnehin wieder zum Provinzial seiner
Provinz erwählt, dahin zurückkehrte, schlug zu seinem Nachfolger
das Kapitel der kölnischen Provinz folgende drei Kandidaten vor:
den Provinzial Reiner Sasserat und die Provinzdefinitoren Lorenz
von Feldt und Bonaventura Bourscheit; der General erwählte, so
sehr auch der zweitgenannte sich zu insinuieren bestrebt hatte, den
erstgenannten. Dieser langte am 13. Okt. 1738 in Rom an und
scheint seine neue Stelle während des ganzen Sexenniums inne ge-
habt zu haben, obwohl für das letzte Jahr im Protokollbuche dieser
Assistenz keinerlei Einzeichnung von ihm (aber auch von keinem
andern) gemacht worden ist. Sein Nachfolger wurde 1744 P. Jo-
achim Roth, ein geborener Franke, welcher soeben das Triennium
als Provinzial von Oberdeutschland vollendet hatte; er starb zu
Rom ein halbes Jahr vor Vollendung seines Assistenten-Sexenniums.
Auf ihn folgte 1750 P. Theophilus Schendl, welcher 1735 als
Festprediger in Linz und 1749 als Guardian in Wien erscheint,
1752 aber zum Provinzial seiner österreichischen Provinz erwählt
wurde und deshalb schon 1753 in dieselbe zurückkehrte, aber erst
1754 seine Stelle als Assistent förmlich niederlegte. In diesem
Jahre wurde dann der Exprovinzial der Provinz Mähren, P. Adolf
Medelski, welcher 1753, damals noch wirklicher Provinzial, auf
dem Generalkapitel zu Rom es durchgesetzt hatte, dass die Provinz
Mähren für die Assistentenstelle vor den Provinzen Böhmen und
Ungarn an die Reihe kommen sollte, als solcher bestimmt; er
blieb es aber nur bis 1759, da er in diesem Jahre wieder zum
Provinzial seiner Provinz erwählt wurde. Nun erlangte P. Poly-
karp Fiedler, Exprovinzial der böhmischen Provinz, die Assistenten-
stelle, für welche er schon 1753, damals Guardian in Horazdiovice,
in Aussicht genommen war: als Lohn für die damalige Zurück-
setzung konnte er es betrachten, dass er bei Beendigung seines
Sexenniums durch päpstliches Breve vom 14. Sept. 1764, wie er
selbst in das bereits erwähnte Protokollbuch einschrieb, „gratiam,
alias ab iucunabilis s. Religionis nostrae nemini ex Ultramontanis
antehac concessam, Definitoriatus perpetui totius Ordinis", also die
Beilagen. 303
Würde eines lebenslänglichen Generaldefinitors erhielt. Auf dem
im Mai 1765 gehaltenen Generalkapitel wurde als neuer Assistent
für die „deutschen" Provinzen der bisherige Provinzial von Ungarn,
P. Hyazinth Reiter, welcher dem Kapitel selbst beiwohnte, pro-
klamiert; er blieb in dieser Eigenschaft das ganze Sexennium hin-
durch, worauf er wieder zum Provinzial seiner heimatlichen Pro-
vinz erwählt wurde. Die Assistentenstelle erhielt nun und zwar
auf dem Generalkapitel im Mai 1771 der auf demselben als Stell-
vertreter des Provinzials der 1754 neu errichteten Provinz Schlesien
anwesende Provinzdefinitor August Krahel vom Kloster Glatz, ver-
sah sie aber nur 3 Jahre lang, da er auf dem im Juli 1774 ab-
gehaltenen Kapitel seiner Provinz zu deren Provinzial erwählt
wurde. ^
Etir Stellung eines neuen Assistenten wäre die Reihe, da die
kleine Provinz Lüttich hiefür überhaupt nicht in Betracht kam, nun
wieder an die Provinz Steiermark gelangt. Dieselbe lehnte jedoch
ab und so wurde die Provinz Köln beauftragt, eine taugliche Per-
sönlichkeit für diesen Posten namhaft zu machen. Der damalige
Provinzial Hubert Zimmer bot sich selbst dazu an und traf zu
Rom, wohin er die Reise von Köln aus am 5. Oktober angetreten
hatte, am 29. Nov. 1774 ein; krankheitshalber kehrte er aber
schon Ende Juni 1777 mit dem zum Generalkapitel in Rom ein-
getroffenen Provinzial in seine Provinz und zwar nach Trier zurück,
wo er schon bald darauf starb. Auf diesem Generalkapitel hatte
der Provinzial von Steiermark als Ordensassistenten und zwar für
seine Provinz den der kölnischen angehörigen P. Simeon Schmitz
(seit 1775 Magister theologiae), welcher als apostolischer Pönitentiar
bei St. Peter zu Rom für die plattdeutsche Sprache angestellt war,
präsentiert. Derselbe wurde als solcher auch vom Ordensgeneral
angenommen und 1783 nach Ablauf des Sexenniums in gleicher
Eigenschaft auch für die kölnische Provinz bestätigt, da man das
Triennium des P. Hubert Zimmer von 1774 bis 1777 nur als Er-
gänzung des Sexenniums für die Provinz Schlesien, deren Abgeord-
neter die Assistentenstelle auch nur drei Jahre versah, betrachtete..
Er vollendete jedoch dieses zweite Sexennium nicht; er starb
nämlich zu Rom am 23. Okt. 1786.
Mit dem Jahre 1787 hebt eine andere, noch bis 1798 ein-
schreibende Hand an; wem diese angehört, ist jedoch nirgends an-
gedeutet; doch scheint sie die des P. Probus Penris zu sein,
304 Beilagen.
welcher ebenfalls Mitglied der kölnischen Provinz war und schon
1784, damals Pönitentiar zu Loreto, den 8 Monate lang wegen einer
Heise in die Heimat von Bom abwesenden Assistenten Simeon
Schmitz vertrat^). Jedenfalls ist sie die Hand des letzten Ordens-
assistenten für die Minoritenprovinzen Deutschlands ; denn wie durch
die allgemeine Säkularisation mehrere derselben — darunter auch
die kölnische — ganz eingingen, so erlosch auch wieder deren be-
sondere Vertretung im Beirat des Ordensgenerals.
lU. Bedingangen, anter welchen den Minoriten eine
Niederlassang in Siegbarg gestattet warde^).
Puncta, super quibus coenobium quondam regularium cano-
nessarum s. Antonii Siegburgi ad Cellam vulgo Clusam a reveren-
dissimo domino praelato et capitulo Siegburgensi Minoritis Conven-
tualibus Ordinis s. Francisci cedetur.
Primo cedetur fratribus Minoritis Conventualibus illud coe-
nobium, prout nunc est nempe in suis terminis et muris constructum
et non ultra, nee licitum erit illis ulterius quicquam vel adiacentem
aliquem locum emere vel acquirere sine speciali reverendissimi
domini abbatis et capitularium praescitu et consensu, praeter am-
pliationem horti ad medium circiter iugerum.
Secundo quoad bona dicti coenobii et praedium in inferiori
Pleis, quod olini ei adiunctum f uit, cum illud tamquam antiquum
feudum post extinctam congregationem et relictum coenobium per
caducitatem rursus ad monasterium Siegburgense devenerit, manebit
hoc eidem consolidatum et incorporatum, nee fratres Conventuales
vel nunc vel futuris temporibus ratione istorum bonorum ad dictum
locum quondam spectantium vel in toto vel ex parte praetendent,
ac desuper rev. d. pater provincialis cum definitoribus sufficientes
reversales dabit a reverendissimo generali ordinis pariter confirmatas.
1) Dieser F. Penris trat die Reise nach Loreto von Köln aus am
8. Juni 1779 in Begleitung des in ähnlicher |Eigenschaft nach Assisi
bestimmten P. Raban Klubert an; sein Vorgänger als Pönitentiar in
Loreto war der dort am 27. März 1779 gestorbene P. Bonaventura
Holter, ebenfalls aus der köln. Min.-Provinz, ^Rrelcher am 1. Mai 1774
(damals Provinzsekretär und als solcher nun durch den Soester Guardian
Angelus Catjou ersetzt) von Köln nach Loreto abgereist war.
2) Vgl. oben S. 151.
Beilagen. 306
Tertio expresse cavetur, ne vel in oppido vel banno Sieg-
iDurgensi fratres aliqua bona immobilia emant vel acquirant; sin
&ntem aliqua eisdem ex legato vel alias pietatis zelo donentur, ut
talia infra annum et diem laicali personae rursns cedant aut ven-
dant, nihil autem proprii praeter conventum hisce conditionibus
ibidem retineant.
Quarte quoad alimentationem dictorum fratnim meminerint
iuxta regulam se paupertati obnoxios esse, atque ex eleemosinis
vivere, ac ideo ad terminandum et coUigendum necessaria obligatos;
ne autem cives Siegburgenses, qui ab incendio et belli calamitatibus
nondum respirarunt et ad exiguum numerum redacti nimium gra-
ventur, praecaveantur in oppido ao banno omnes collectae sine
praescitu et consensu reverendissimi domini praelati praeter terminos
annuales, quos idem reverendissimus requisitus fratribus ex Valle
felici concedere solet, quibus gaudebunt deinceps fratres Siegbiir-
genses.
Quinto obligantur fratres ad mittendum aliquem idoneum
theologum dominicis et festis diebus ad monasterium Siegburgense
pro concione ibidem facienda, et confessionibus excipiendis, prout
et alium sacerdotem cunctis etiam dominicis et festis diebus, hora
a reverendissimo praelato ordinanda, ad ecclesiam parochialem in
Siegburg pro dicendo primo- sacro et cathechesi, ut et schola instir
tuenda pro iuventute usque ad syntaxin ; ac ideo assignantur
praeter alios, videlicet quinquaginta duos florenos Colonienses, qui
ipsis fratribus pro iam dicto sacro et cathechesi ex parte oppidi
Siegburgensis annue debentur, praeter quos nihil amplius intuitu
dicti sacri et cathecheseos praetendere poterunt, fratribus proventus
miösae s* Antonii in Monte et monasterio; reliquae binae in dicto
coenobio et conventu pro intentione fundationis hebdomatim le-
gantur.
Sexto, cum etiam desideretur, ut a fratribus supradictae
scholae extendantur usque ad Syntaxin inclusive, tum etiam ut pro
studiis dominorum capitularium in Monte Siegburgensi iuxta cursum,
qui tamen unus erit, lector quidam idoneus eo mittatur ad instru-
endum dictos dominos, quoties et in quantum opus fuerit, ordina-
bunt et assignabunt reverendissimus dominus praelatus et capitulum
in supplementum alimentationis saepe dictis fratribus praeter deser-
vituram vicini pastoratus in Menden, quam primum eundem per
moderni pastoris mortem aut alias viduari contigerit, decem maldera
306 Beilagen.
siliginis annua hac lege: tum ut iuri patronatus per eiusmodi de-
servituram nequicquam derogetur, sed illud ipsum reverendissimo
domino praelato et capitulo sit et maneat imminutum, eidemque
reverendissimo soli denominatio alicuius ex fratribus ad dictam de-
servituram reservata; tum etiam, ut fratres Minoritae praedictis
decem malderis annuis, tamdiu quam ipsis praedicta tria onera,
nempe concionis in Monte, confessariatus et lectoratus, ac omnia
simul aut unum tantum incumbent, gavisuri sint, et non diutius
victum apud dominos capitulares in Monte habituri; liberum tarnen
reverendissimo domino praelato erit eadem tria onera fratribus de-
nuntiare et eo casu praedicta decem maldera retinere.
Septimo, ut haec ordinate fiant, numerus fratrum in conventu
Siegburgensi constituendorum nee maior nee minor erit quatuor
sacerdotum et duorum laicorum, et nonnisi communicatione praevia
cum reverendissimo domino praelato augendus vel minuendus.
Octavo, cum etiam futuris temporibus contingere possit, sacer-
dotes a provincialibus ad conventum Siegburgensem missos vel
forte non idoneos esse vel cum reverendissimo praelato non con-
venire, reverendus pater provincialis ad requisitionem reverendissimi
praelati talem amovebit et in locum ipsius alium surrogabit.
Nono, quod, si ex parte fratrum Conventualium haec puncta
et conditiones, non attentis reverendissimi praelati iteratis monitis
et ad reverendissimum patrem generalem delatis, sub quovis prae-
textu in futurum non serventur, suspensa erit per se effective haec
concessio, usque dum eidem in omnibus punctis et clausulis satisfiat.
Decimo demum, si contingat praedictos fratres praedictum
coenobium sponte deserere aut eos sine sua culpa sive vi externa
inde moveri, eo casu idem coenobium cum omnibus suis structuris
et pertinentiis, tam in posterum acquirendis quam de praesenti ac-
quisitis, ad reverendissimum dominum praelatum et capitulum Sieg-
burgense revolvetur hoc sensu, ut in casu tam spontaneae deser-
tionis quam noxiae amotionis dictum coenobium ad reverendissimum
praelatum et capitulum Siegburgense omnimodo et perpetuo revol-
vatur; si vero fratres sine uUa sua culpa, sed per egestatem vel
iniurias belli vel alium quemcumque casum fortuitum inde exulare
debuerint, tunc salvum eis sit eiusmodi impedimentis sublatis ius
dictum coenobium sine contradictione repetendi et possidendi.
Sic inter infrascriptos actum et conclusum provisionaliter,
donec res ad cognitionem reverendissimi patris generalis et patrum
Beilagen. 307
definitorum delata, ab eisdem debite corroborata, nee non litterae
reversales snpra in puncto secundo requisitae reverendissimo domino
praelato et capitnlo Siegburgensi traditae, omnia denique plane et
formaliter utrimque expedita fuerint hac expressa lege, quod, si
reverendus pater provincialis die tarn corroborationem per litteras
reversales intra octo vel novem menses proxime sequentes reveren-
dissimo domino praelato et capitulo non tradiderit, praesens cessio
non tantum, sed et ipsa iam fratribus data possessio per se ipsa
nulla erunt.
In abbatia Siegburgensi hac vigesima prima octobris anni 1654.
Joannes a Bock abbas
Fr. Honorius von der Ehren min. provinc. — Joannes Bertramus
a Bellinghausen prior pro se ceterisque capp. — Fr. Otto Heiden
definitor Coloniensis, guardianus Bonnensis et secretarius assumptus.
— Fr. Aegidius Gelehen guardianus Vallis felicis, custos assumptus.
IV. Urkunde über die Grfindang des Klosters Neersen^).
Anno salutis millesimo sexcentesimo quinquagesimo octavo,
Alexandro papa VII, sede imperiali vacante*), archiepiscopo Co-
loniensi Maximiliano Henrico Bavariae duce : perillustris ac generosus
dominus Adrianus Wilhelmus, liber baro de Virmundt, dominus in
Nersen et Anradt, ad Dei maiorem honorem et sanctorum (singu-
lariter b. Virg. Mariae, loannis Evangelistae, seraphici patris Fran-
cisci, Antonii de Padua, losephi, sanctarum Mariae Magdalenae,
Barbarae et Irmgardis) gloriam et propriae suaeque familiae bene-
dictionem et salutem, ecclesiam et conventum in hac immunitate
prope arcem instruendam pie decrevit, cuius inhabitationem et de-
ßervituram erga s. patrem nostrum Franciscum singulari affectu
fratribus Minoribus Conventualibus provinciae Coloniensis committere
, placuit, his sequentibus punctis et cautelis inter se et admodum
reverendum patrem Honorium von der Ehren exprovincialem et
definitorem perpetuum, actu guardianum Bonnensem, deputatum
commissarium, initis et perpetuo servandis. Utpote erunt bene-
1) S. oben S. 159.
2) Auf den schon am 2. April 1667 gestorbenen Ferdinand III.
folgte erst am 18. Juli 1658 Leopold I.
306 Beiiag^en.
ficia ex parte generosi domini praestanda: L Ecclesiam et
conventum iuxta delineationem congruentiorem suis mediis extruet et
perficiet fratribus cooperantibua et procurantibus subsidia possibilia.
2. Locum ecclesiae et conventui adiacentem donabit pro horto suf-
ficienter amplo, adiuucta parte agri adiacentis rivulo Bontzfloeth.
3. Fundatio fiet pro dispositione, quantum pro tempore et occasione
poterit. 4. Potenint fratres bona immobilia haereditate, legato vel
dono acquisita possidere; ea tarnen, quae in territorio Nersensi
situata fuerint, debeant intra triennium saecularibus vendere. 5. In
pascuis et aliis usui communi concesBis fratres etiam communionem
habebunt, et a mercede molitoris vulgo „multer" post praesentem
molendini elocationem immunes erunt. 6. Piscationem habebunt
fratres in rivulo dicto Floeth a ponte novo vulgo „Böch-Brück"
usque ad rivulum Kloer; evacuationem vero requirentibus fratribus
iubebit generosus dominus fieri suis mediis. 7. Donec fundatio
compleatur, ex arce annuatim dabuntur 400 fasces lignorum.
8. Ecclesia, conventus et loca fratrum ecclesiastica religiosis men-
dicantibus concessa immunitate gaudebunt. 9. Generosus dominus
eiusdemque successores habebunt tarnen ius patronatus tale, ut
deficientibus fratribus sine spe regressus possint ecclesiam, con-
ventum aliaque ipsorum loca aliis religiosis conferre. 10. Dum
tamen fratres per bella aliove modo sine propria culpa et demerito
conventum deserere cogerentur, cessante impedimento manebit ipsis
ius locum repetendi et incolendi.
Ex parte vero fratrum praestanda erunt: 1. Tot per-
sonas collocabit minister provincialis, quot pro officio divino et
choro necessariae " erunt. 2. Festa beatissimae Virginis Mariae,.
sanctorum loannis Evangelistae, seraphici patris Francisci, Anton ii
de Padua, losephi, sanctarum Mariae Magdalenae, Barbarae et
Irmgardis in ecclesia fratrum solemniter celebrabuntur. 3. Anni-
versarium pro generosa familia de Virmundt celebrabitur die vacante
commodiore ante vel post festum Nativitatis beatae Mariae Virginis,
cantando sacrum et applicando sacerdotum praesentium sacrificia.
4. Omni dominica et feste post concionem fient preces publicae
pro praenominata familia. 5. Quoties fratres pro sacrificio missae
ad arcem requisiti fuerint, parati invenientur. 6. luventutem in-
stituent in catechesi, precibus, bonis moribus; docebunt etiam in-
fimam et secundam usque, dum Studiosi pro syntaxi qualificati
fuerint. 7. Fratres non gravabunt incolas quotidiano quaestu, sed
Beilagen. 8Ö9
terminis consuetis content! erunt. 8. Pro lignis donandis et veo-
turis procurandis licebit tarnen benevolos requirere. 9. Pro maiori
Dei benedictione obtinenda populo dabitur quotidie occasio sacri
audiendi hora opportnniore. 10. Fratres servabunt religiosam dis-
ciplinam, maxime clausnram, non vagabnntur (praesertim soll) per
immunitatem et campos; si quis vero scandalosns repertus fuerit,
ad ministrum provincialem deferatur, cognito delicto puniendus et
amovendus.
Quia allegata fundatio ob certa impedimenta pro nunc ad-
impleri nequit, statuit generosus dominus pro commodiori susten-
tatione fratribus concedere (quae oblata germanicis vocabulis ex-
pressa latine ita refero :) omnes mulctas emergentes, archas feudales,
canones, salaria haereditaria, decimum item denarium laudemiorum,
item decimum quemque denarium trium certarum praetensionum
pecuniariarum, quarum quaelibet notabilem summam efficit; haec-
que tamdiu concessa sint, quousque ipsa fundatio stabiliri possit.
In omnium supra scriptorum adimpletionem praenominatus
generosus dominus de Nersen gratiose obligavit se et suos succes-
sores, quod idem fecerunt gratanter patres minister provincialis et
definitores perpetui provinciae Coloniensis fratrum Minorum s. Fran-
cisci Conventualium pro se et suis successoribus, atque in fidem
sinceriorem manus proprias cum sigillis supposuerunt. Anno ut
supra 22. Mali.
A. F. V. Virmundt.
Frater Otto Heiden minister provincialis et commissarius generalis
mpp. Fr. Honorius von der Ehren definitor perpetuus et com-
missarius deputatus mpp. Fr. Otto Bonavilla definitor perpetuus
mpp. Fr. Hermannus Dornebocholdt secretarius provinciae.
V. Urkande über die Yertaaschnng des Minoritenklosters
zn Trier i. J. 1670 1).
lacobus Dei gratia sanctae Trevirensis ecclesiae archiepiscopus,
sacri Romani imperii per Galliam et regnum Arelatense archican-
cellarius ac princeps elector. Universis et singulis praesentes
nostras litteras visuris, lecturis vel legi audituris notum facimus:
1) Vgl. oben S.
810 Beilagen.
pastorali fungentes officio, nostrae soUicitudinis et vigiliae esse
duximus eis rebus, quae ad honorem et gloriam Dei, augmenta-
tionem et conservationem catholicae religionis ac promotionem stu-
diorum faciunt, omnibus nervis intendere et incumbere. Cum ita-
que aedificia antiquae nostrae universitatis Trevirensis, in quibus
honestae disciplinae et bonae litterae docentur, ad capiendum iustum
numerum studiosorum, qui seminaria Ecclesiae sunt, nimis angusta
esse certiores facti simus, cum honorabilibus, devotis nostris dilectis
provinciali, patribus provinciae, guardiano et conventu Ordinis
Minorum Conventualium in civitate nostra Trevirensi egimus et
contractum inivimus, ut cum voluntate et consensu superiorum
suorum Nobis suum et Ordinis sui monasterium in iam dicta civi-
tate nosti'a Trevirensi situm cum suis locis, districtu, hortis, aedi-
ficiis et domo, quae e regione caprae vel pistoris iacet, ad id per-
tinentibus (exceptis tamen eiusdem monasterii redditibus, proventibus
et aliis bonis) cederent et in manus nostras traderent, id ipsum iam
dictae nostrae universitati incorporandum, uniendum et annectendum,
aut ad alios pios usus convertendum, prout haec omnia in eorum
cessionis et traditionis litteris latius constant: ea tamen lege et
conditione, ut nos praefatis provinciali, patribus provinciae et
guardiano ac conventui Trevirensi collegium et monasterium divi
Germani in eadem civitate nostra situm in perpetuam possessionem
et habitationis locum cum omnibus suis proventibus, emolumentis
et bonis tam mobilibus quam immobiUbus, nullis exceptis, daremus
et supportaremus, milleque taleros ad extructionem eiusdem mona-
sterii in parata pecunia numeraremus, et praeterea desolatum Ordinis
sui monasterium in civitate nostra Wesaliensi, quod propter de-
sertionem ordinis et fratrum aliquamdiu in praedecessoris nostri
proxime defuncti felicis memoriae manibus fuit, cum omnibus suis
redditibus et bonis redderemus, quibus conditionibus locum dedimus
et bis litteris damus. Quapropter praenominato guardiano et con-
ventui Trevirensi summam mille talerorum, ut ex eorum recogni-
tione nobis desuper tradita patet, numeravimus et collegium divi
Germani et monasterium Wesaliense cum omnibus eorum fructibus,
redditibus, proventibus, emolumentis et bonis tam mobilibus quam
immobilibus (nullis exceptis) dedimus, tradidimus, reddidimus et
supportavimus, tenore harum in meliori forma damus, tradimus,
reddimus et supportamus ac in maiorem gratiam et favorem. qui-
bus dictum ordinem et eiusdem fratres prosequimur, super ama
Beilagen. Sil
vini et dimidio maldero avenae, qnae ex bonis in Contz ante hoc
tempus in cellerariam nostram Sarburgh reddita fuerunt et debentur,
renuntiavimus. Promisimus etiam et nos obligavimus, quod nos
et volumus et debemus dictum gnardianum et conventum eorumque
successores et ordinem in memorati collegii divi Germani et mona-
sterii Wesaliensis perpetua possessione et quieta inhabitatione tueri
et defendere et manutenere et contradictores et molestatores et
perturbatores quoscnmque, praesentes et futuros, quolibet tempore
coercere et compeseere. Et si hac in re uberiore assecuratione et
certificatione opus fuerit, eandem dicto guardiano et conventui bis
litteris, ac si iisdem de verbo ad verbum inserta esset, dare vo-
lumus et damus absque dolo malo. In quorum omnium fidem et
testimonium has litteras sigilli nostri appensione communiri fecimus.
Datae in civitate nostra Trevirensi, nostro sub sigillo^. praesentibus
appenso, die 29. mensis Martii anno D. 1570.
1. Minoritisehes Namensrerzeichnis.
a) Dem Minoritenorden angehörige Personen«
Aachen, Heinrich von 287.
Abbenhaus, Baphael sen. 127, 172.
Abbenhaus, Raphael jun. 200.
Abraham, Guard. zu Cleve 124.
Adolf, Provinzial 284, 285.
Africa, Henri cus de 166, 170.
Aleff, Andreas 120.
Alfieri, Heinrich, General 78.
Alsfeldt, Wilhelm sen. 22, 44, 48.
50, 123, 125, 140.
Alsfeldt, Wilhelm jun. 148.
Anconr, Zacharias d' 235.
Andernach, Heinrich von 240.
Andrea, Martin, Prov. 295.
Anglicus, Simon, Prov. 284.
Antonius von Padua, s. Padua.
Apolda, Dietrich von 255.
Armiger, Nikolaus 119, 138, 231, 294.
Arnoldi, Reiner 16, 274, 275.
Arnstadt, Andreas von 299.
Arresdorff, Nikolaus, Prov. u. Weih-
bischof von Münster 11, 83, 85,
168, 170, 292.
Arweiler, Daniel 121.
Assisi, hl. Franz von 1, 31, 32, 36,
39, 41-44, 62, 72, 85, 130, 142,
149, 155, 160, 167, 177, 178, 189,
212, 219, 220, 230, 238, 244, 245,
253, 265, 273, 307, 308.
Assmus, Reiner 128, 144, 236, 238.
Attendorn, Hermann 289.
Avemann, Bernhard 200'
Avemann, Karl 119, 154, 168, 199.
A verbeck, Paul 175.
Averdick, Martin 215, 279.
Averdunk, Cyprian 60, 95, 96, 152.
Averdunk, Joh. Bapt. 96.
Averdunk, Martin 118.
Bachern, Joseph 120.
Back, Makarius 245.
Backmann, Florentin 174.
Bahnen, Ludwig 97, 127.
Bannenberg, Aemilian 49, 60, 144,
156, 175, 188, 215.
Baschen, Jodok 272.
Basell (Bassel), Joh. 141, 200, 209.
Battenberg, Thaddäus 223.
Bauchs, Joh. Bapt. 119.
Bauer, Caecilian 147.
Baumann, Aegid 188.
Bausch, Leonhard 214.
Bausch, Nazarius 128, 144, 147.
Bausch, Remigius 214.
Bausch, Severin 60, 119, 128, 193,
223.
Bautri, Max 240,
Bechem, Bonaventura 119, 121.
Beck, Bernhard von der 2.
Becker, Alban 215.
Becker, Augustin, Prov. 30, 211,
296.
Becker, Joseph 58, 174, 175, 215.
Becker, Pontian 96, 147.
Becker, Siefried 214.
Beckering, Anton 193.
Beckering, Bernhard 119, 120.
Beckermann, Adrian 103.
Behnen, Ludwig, s. Bahnen.
Behrens, Aurelius 174, 188, 193.
Beichlingen, Albert v., Weihbischof
V. Erfurt 299.
Bellinger, Jakob 298.
Benkhardt, Adolf, s. Penkart.
Benning, Bernardin 215.
Benning. Everwin 200.
Benstrupp, Markus 214.
Berckemeier, Johann 288.
Berenbach, Joh., Prov. 286—288.
Berg, Vinzenz von 31, 248.
Berghaus, Everwin 114, 118, 120.
314
Minoritisches Namensverzeichnis.
Berk, Tilmann von 108.
Berken, Petrus 299.
Bernardi, Joseph 120, 216.
Bernefeld, Lubert 125.
Berngen, Michael 95, 120, 128, 138,
144, 147.
Bernink, Theophil 200.
Berti, Bonitus von 144.
Betting, Agrikola 214.
Bettink, Johann 258, 259.
Bever, Petrus 298.
Beyer, Johann 300.
Bickel, Justus 32, 166, 235, 240.
Birk, Maximin 97.
Birkmann, Arnold 183.
Biankenberg, Heinrich von 138.
Blatten, Augustin 144.
Blechern, Christian 119.
Bleister, Stephan 275.
Bley, Bertrand von Dorsten, Prov.
45, 180, 287, 288.
Blomendahl, Joh. von 182.
Bödecker, Otto 138.
Bölmann, Michael 277, 281.
Bömiin, Konrad, Prov. 183.
Boeur, Anton de 144.
Boeur, Markus de 157..
Bolkhold, Friedrich 174, 175, 193,
207, 228.
Bolten, Cölestin 31, 150.
Bonagratia, General 285.
Bonaventura, General 285; heil. 39,
226, 227, 253, 262.
Bonavilla, s. Guthoff.
Bongart, Christian 53.
Bongart, Gerhard, Prov. 42, 53, 286.
Bongart, Heinrich, Prov. (?) 287.
Bongart, s. Pomerio (de).
Borghart Leopold 29.
ßorgsleyben, Sebastian 299
Born, Augustin, Prov. 125, 199, 295.
Born, Mansuet 226.
Bourscheidt, ßonav. 91, 302.
Boyge, Arsenms 220.
Braam, Gratian 166.
Bracht, Adam von 47.
Brackel, Beilinus 175.
Brandenburg, Joh. von 65.
Braun. Stanislaus 96, 144.
Bremen, Joh. von 191.
Brementhal, Tilmann, Prov. 297.
Bremer, Johann 298.
Bremer, Lorenz 200.
Bresgen, Domin., Prov. 29, 30, 60,
69, 94, 235, 249, 297.
Bresser, Urban, Prov. 22, 37, 56,
78, 295.
Breuer, Hieron. 240.
Brewer, Heinrich 136, 138.
Brey, Ferd. (Franz) 127, 223, 228.
Brinkmann, Gottfried, Prov. 110^
293.
Brinkmann, Jodok 193, 223.
Brockhusen, Johann 272.
Bröckmann, Patroklus 172.
Brück, Johann 125:
Brüning, Barthol. 152, 215, 279.
Bruns, Alexander 174, 175, 206,
207 281.
Bucholt, Joh. Nik. 299.
Buchteler, Kreszenz 60, 96, 139, 235.
Budde, Willibrand 200.
Bülsing, Leontius 223.
Büren, Achatz 193, 207.
Bürsgen, Ericus 235.
Bürsgens, N. 127.
Bütgens, Jakob 120.
Bunger, Edmund, Prov. 57, 58, 163,
189, 295.
Bunteschun, Fidelis 119, 121.
Busch, Isidor 228.
Busch, Wendelin 188.
Buscher, Rizerius 32, 150, 156.
Busen, Ludwig 96, 119, 121, 127,
156.
Caesar, Jakob 15.
Callenberg, Engelhard 29, 60, 120,
174.
Camen, Georg 127. 200.
Campill, Leo 96, 235, 240.
Campill, Lorenz 32.
Campill, Severus 29, 174, 188.
Capori, Joh. Bapt 19.
Carls, Joh. Bapt. 127.
Carnificis, Paul 299.
Casem, Rochus, Prov, 104, 119, 167,
295.
Caspari, Georg 214.
Catjou, Angelus, Prov. 29, 120, 174.
193, 223 297.
Catjou, Fruktuosus 32, 188, 200,
236, 281.
Chemnitz, Joh. von, Prov. 298.
Chesal, Caesarius 93.
Chur, Placidus 32, 175
Classen, Homobonus 144.
Clerc(le), Thomas 166.
Cocq (de), Konstantin 120, 127.
Coene, Johann 82.
Coenen, Reiner, Prov. 163, 296.
Coesfeld, Joh. von 133, 134, 138.
Colhorst, Sebastian, s. Cotthorst.
Colk, Joh. van den 125.
Collyn, Joh., Prov. 286.
Conradi, Max 188, 281.
Conradus -Pater sancte" 20.
Minoritisches Namensverzeichnis.
31&
Conti, Vinzenz, General 301.
Cooth (de), Nathanael 120.
Copertino, hl, Joseph von 85, 203,
212.
Cotthorst, Sebastian 144, 215.
Crans (Crantz), Johann 48.
Gras, Nicephorus 174, 206, 216.
Cratenpoil, Petrus &5, 83.
Cremer, Aeciirsins 249.
Cremer, Amabilis 144.
Cremer, Julian 119, 120.
Cremer, Julius 121, 144, 150.
Cremer, Justus 166.
Cremer, Matern 127, 141, 142.
Crem er, Paul 156.
Cremer, Silvester 121, 156, 245, 246.
Creutzer, Bonav., Prov. 296.
Croyn, Wilhelm von 288.
Crux, Viktorin 215.
Cürten, Michael 61.
Cürten, Prosper 139.
Cultellificis, Johann, Prov. 289.
Dackweiler, Karl 228
Daele, Wolter van den 48.
Dahler, Augustin 155.
Daniels, Honorat 32, 60, 119, 121.
Dankbar, Anselm 200.
Dassel, Florimann von 270.
Degener, Aurelian 193.
Deilmers, Ludger 141.
Deitermann, Rochus 119. •
Dampfer, Rudolf 214.
Dermagen, Matthias von 240.
Derstrode, Ludwig 171, 194.
Deventer, Joh.von, Prov. 172,291.
Deventer, Kornel. von 42.
Dietmar, Gerhard 83.
Dirkes, Gotthard 128.
Distler, Heinrich 141.
Döring, Matthias, Prov. 298, 300.
Dohmen, Alard 60, 61, 138, 157,
166, 228.
Dohmen, Karl 127, 138, 157, 166,
170, 245.
Dolberg, Otto 248.
Dornebocholt, Hermann 71,78,307.
Dorper, Johann 289.
Dortmund, Anton von 6, 170, 190.
Dotter Augustin 120.
Dotzheimer, Ezechiel 31, 60, 128,
235, 236, 240, 246, 267.
Dreesen, Lambert, Prov. 61, 128,
144, 297.
Dreyfuss, Leopold 262.
Duisburg, Eberhard von 118.
Dungen, Benedikt 20.
Dussel, N. 245.
Duysts, Borchard 125.
Eberhard, Heinrich 258, 259.
f:bert, Ignaz 121.
Ebertz, Pankraz 121, 129, 150, 166.
Eczem, Hermann 299.
Echten, Theodor, Prov. 88, 295.
Efferen. Winand von, Prov. 291.
Egbers, Daniel 279.
Eggerath, Leopold 60,144,161,162.
Ehren, Honorius von der, Prov. 23^
24, 43, 48, 56, 78, 125, 136, 138,
146-150, 153, 159, 208, 232, 242,.
295, 307, 309.
Eisen, Adrian 150, 228.
Eisen, Theodoret 161.
Eiser, Engelbert 138.
Eitorf, Giesebrecht von 135.
Elersen, Konrad von 271.
Engel, Emanuel 31, 152, 282.
Engelberts, Honorius 244.
Engelen, Albert, Paderborn. Weih-
bischof 12.
Engelhardi, Johann 300.
Engellans, Joachim 175.
Engels, Nazarius 31, 60, 150, 156,.
161, 228.
Engelsmann, Johann 101.
Enk, Bonifaz 147, 240.
Entgens, Johann 29, 200.
Epping, Jodok 169.
Ernesti, Fruktuosus 215.
Ertz, Melchiades 32, 235.
Essen, Gerhard von 56.
Etzel, Didakus 127.
Etzweiler, Theodor 141, 143, 149,
198 (Thomas), 217 (Angelinus),
220.
Evens, Candidus 216, 228, 282.
Evens, Linus 216.
Evermann, Apolliuar 174, 207.
Faber, Joseph 273.
Fabri, Joh., Weihb. von Münater
170 299.
Fachinger, Karl 31, 60, 96, 138,
147.
Falkenberg, Bonav. von 275, 276.
Fehus. Rochus 200.
Feldt, Bonav. von 31, 238, 302.
Feldt, Lorenz von 30, 31, 127.
Feliz (Feldt?), Lorenz von 235.
Ferrant, Prokop 150.
Ferrare, Urban 74, 92, 248.
Ficker, Hermann, Prov. 194, 293.
Fidler, Polykarp, Gen.-Ass. 302.
Fink, Anno 152.
Fischer Benjamin 139.
Fischer, Linus 60, 61, 236, 246.
Fischer, Medard 188.
Fischer, Werner 246.
316
Minoritisches Namensverzeichnis.
Flach, Engen, Prov. 29, 32, 128,
235, 236, 297.
Flamme, Tobias 61, 144, 162.
Flegenius, Hugolin 193, 194, 198,
204 240.
Floren, Damian 213, 215.
Flügel, Chrysostomtts 96, 147, 235.
Fock, Anton 146.
Focke, Wilhelm 20, 24, 274.
Focks, N. 2«2.
Fölling, Wühelm 120, 127, 156.
Forstige Theodos 188, 215.
Franceschini (Felix), General 71.
Frankfurt, Michael von 281.
Franz von Assisi, hl., s. Assisi.
Fremann, Servatius 29, 174.
Frentzen, Chrvsologus 60, 61, 144,
147, 156. ''
Freundlich, Bonav. 247.
Frieling, Cyriakus 144, 188.
Fröling, Roman 60, 61, 138, 139,
144, 152.
Frosinger, Petrus 125.
Fuchs, Anton 244.
Fuchs, Dorotheus 73.
Füsting, Eonrad 200, 215.
Fuhr, DamascenuB 228.
Fuhr, Markus, Prov. 60, 61, 97,
127, 297.
Funken, Dagobert 31, 60, 121, 138,
152, 156.
Funken, Moritz 121.
Furderer, Johann 299.
Fuss, Innozenz 138, 150, 152.
(3^aber, Franz 279.
Galenius, Aurelius 167, 171.
Gaudens, Quirin 119.
Gaugreben, Franz von 71, 171, 173.
'Geisseier, Angelikus 29, 60, 118,
120.
Geisseier, ßeinhold 32, 235.
Geisthövel, Sigism. 188.
Geitmann, Ignaz 156, 281.
Gelehen, Aegid 119, 138, 307.
Gelleren, Fabius 168, 171.
Gerhard, von Köln 52.
Gescher, Bonifaz 223.
Gescher, Fakundus 207, 223.
Gescher, Kreszenz 215.
Geyr, Anastas 211.
Giertmühlen, Raphael 60, 121, 166.
'Giesen, Patricius 240.
Gilgens, Gangolf 29.
Glehn, Konrad von, Prov. 42, 53,
284, 285.
Göbels, Angelinus 60, 61.
-Gockel, German 207.
•Gördes, Georg 215.
Gördes,'Melcbiade8 214.
Görres, Job. Bapt. 94.
Gosbrink, Wessel, Prov. 45, 54, 290.
Gouders, Domin. 240.
Gouders, Polykarp 60, 166, 228.
Gracht, Anastas 60, 96, 161.
Gramafja, Joseph, Prov. 293.
Gramm, Silvester 15, 274.
Greving, Benjamin 128, 206, 207.
Greving, Firmin 174, 188, 215.
Greving, Samuel 193, 207, 215, 279.
Greving, Sebald 188, 215.
Grewen, Ambros 156.
Grifens, Nikolaus 18.
Groningen, Winand von, Prov. 53,
286, 287.
Groner, Ludwig von 43.
Grotcn, Felix 144.
Gruber, Heinrich 340, 141, 207.
Grünewald, Hubert 213.
Gülicher, Johann 15, 16, 21, 182,
260, 273-277.
Gustin, Barthol. 93.
Guthoff, Otto, Prov. 16, 22, 73, 83,
140, 148, 207, 263, 295, 307.
Gymnich, Wilhelm 105, 157.
Gyseberti, Nicetius 200.
Haas, AlfonB 128.
Hachmann. Hubert 214.
Hack, Lewin 268.
Hagen, Anton von 119.
Hahn, Cuno 228, 240.
Hahn, Johann 96.
Hahn, Ladislaus 267.
Bahn, Ludwig 166.
Hahner, Kajetan 93, 235, 240, 245,
246.
Halberstadt, Heinrich von 300.
Hambloch, Anton, Prov. 57, 295.
Hambloch, Franz 31.
Hamm, Quintin 32, 121, 245.
Handrup, Heribert 168.
Handrup, Thomas 104, 154, 156,
274, 275.
Handwerker, Aurelian 157, 158.
Hannover, Christian von 118.
Hansen, Winand 119, 150.
Harbert, Joh. Bapt. 214.
Härtung, Heinrich 257.
Harzheim,'' Ger winus 31, 144.
Hatzenport, Aegid von 237.
Hatzfeld- Wildenburg, von 138.
Haubs, Agritius 246.
Hauck, Hilarion 249, 267.
Haupen, Roman 119.
Haverland, Gerwinus, Prov. 183,
186, 290.
Haweiler, Hermann, Prov. 290.
MinoritischeB Namens Verzeichnis.
SIT
Haxthausen, Theobald, Prov. 61,
94, 297.
Haye (de la), Nicetius 119, 121.
Heckermann, Franz 119, 121, 155.
Hedderich, Philibert 30, 61, 95—99.
Heeger, Bernhard 282.
Heep, Martin 156, 166.
Heiden, Otto, Prov. 83, 138, 148,
210, 295, 307, 309.
Heim, Paschasius 157, 158.
Heim, Petrus 158.
Heisander, Ascanius, Prov. 15, 184,
294.
Heitmann, Georg 280.
Heldt, Martin 159.
Helling, Engelhard 120.
Heltwig, Peregrin 6, 262.
Henrici, Theodosins, Prov. 60,297-
Herbst, Gaudiosus 150.
Herdt, Liberius van 150, 246.
Herl, Ambros 185.
Hermes, Bernhard 137.
Herrig, Leander 96, 147.
Hersing, Bernard 146.
Hertzberg, Urban 248, 265.
Hertzer, Joseph 152.
Hesse, Heinrich 190.
Hesselbach, Galius 214, 279, 280.
Hesseier, Nikolaus 299.
Heusten, Felicissimus 144.
Heymestede, Johann 299, 300.
Hiddigendorf, Christian 298, 300.
Hilgenhoven, Johann 171.
Hilgers, David 93, 127, 144, 147.
Hille, Everhard 211, 215.
Hillebrandt, Didakus 212.
Hillesheim, Amatus 147.
Hintzius, Anton 178.
Hircis (de duobus), Stephan, Prov.
284—288.
Hirsch, Chrysostomus 157, 282.
Hischer, Tiburtius 223.
Hobbusch, Heribert 58.
Hober, Konstantin 266, 267.
Hochsteden, Felicissimus 120, 163.
Höchst, Aetherius 60.
Höchst, Anicet 246.
Höchst, Hilger 250.
HöUing, Remigius 198.
Hörster, Benedikt 174.
Höschen, Ambros, Prov. 296.
Hötmar, Marzellin, Prov. 60, 96 bis
99 297.
Hoffemann, Theod. 299.
Holland, Heinrich von 53.
Holstein, Franz 209, 215.
Holter, Bonav. 60, 304.
Holthausen, Bernhard 218, 220. '
Holz, Aloys 174, 175.
Holzapfel, Hermann 300.
Homberg, Au^ustin 119, 121.
Honeff, Christian von 58.
Hornsteck, Joh. Konrad 115, 119,120.
Houben, Heraklius 174.
Höxter, Hugo von 271.
Hoyge, Marzellus 125.
Hucklenbroich, Evergislus 152, 156,
166.
Hüllinghoff, Fulgenz, Prov. 29, 30,.
128, 174, 297.
Hüls, Gerhard 118.
Hültzer, Elzear 147, 150, 156.
Hugonis, Wilh., Prov. 293.
Human, Arnold 188.
Humperdink, Kaspar 199.
Jakobi, Kassian 147.
Jano (de), Jordan üs 4.
Jansen, Elisftus 121.
Jansen, Eemigius 235.
Jansen, Timotheus 32, 60, 144, 147,.
156, 161, 235, 240.
Jansing, Lukas 214.
Icking, Honorat 200.
Jestadt, Norbert 268.
Institoris, Friedrich 288.
Jochmaring Romuald 97, 99, 144.
Jödefeld, Ignaz 200.
Jonas, Aifons 247, 248.
Jostes, Kaspar 115, 119—121, 150.
Isengast, Melchior 272.
Junkermann, Augustin 215.
Junkmann, Hubert, Prov. 12, 293.
Kaick, Johann 125.
Kaitz, Juvenal 188, 214.
Kalshofen, Ernst 140, 141.
Kalthof, Maxentius 207,
Kamen, Georg s. Camen.
Kampen, Anton v., Prov. 289.
Kannegiesser, Luzian 121,
Kannemann, Johann 298.
Kannenkremer, Christoph 39.
Karnebeck, Erasmus 205.
Kasper, Anton 294.
Kat, Tilmann 134.
Kayler, Archangelus 267,
Kayser, Gregor 159.
Kedinghuvs, Timotheus 127.
Kellenbach, Maximus 32, 235.
Keller, Thomas 29.
Kern, Viktor 156, 228.
Kerpen, Johann 127.
Kersting, Nikolaus 223.
Kesterink, Samuel 214.
Ketten, Theodor 300.
Kierdorf, Gottfried 120.
Kirsch, Alexius 245.
318
Minoritisches Namensverzeichnis.
Kirst, Alexius 119.
Klein, Adolf 96.
Klein, Optatus 139.
Kleinschmid, Bertram 214.
Kleinsorgen, Konstantin 119.
Kligge, Felix 128, 216, 281.
Kling, Konrad 21, 299, 300.
Klink, Silvester 121.
Klinkenberg, Alexander 144.
Klöber, Richard 268.
Klotz, Joh. Georg 216.
Kloubert, Raban 193, 207, 304.
Kneinfänger, Hermann 290.
Kneutgen, Hilger, Prov. 152, 295.
Knicking, Arnold 175.
Knicking, Jakob 223.
Knipp, Theoderich 236.
Knips, Meinolf 150, 249, 267.
Koblenz, Johann von 138, 191.
Koch, Didakus 96, 144, 156, 240.
Koch, Jakob 85.
Koch, Otto 210, 214.
Koch. Paul, Prov, 29, 193, 212, 215,
296.
Koch, Paulin 207.
Köckling, Alexius 215.
Köcker, Adam 279.
Köln, Johann von 54.
Köln, Thomas von, Prov. 285,
Köln, Roland von, Prov. 289.
Köln, Wilhelm von 52.
König, Fidelis 188, 207.
König, Kanut 200, 211.
Königstein, Wilhelm 267.
Köp, Erasmus 120.
Kördig, Kanut s. König.
Kösters, Eustach 193.
Kohle, Hermann 60.
Kolff, Georg 58.
Kolk, Theoprobus 174.
Kolks, Christoph 202.
Kopp, Kreszenz 152.
Kraft, Barthol. 83.
Krahel, August 303.
Kramer, Anton 214.
Kramer, Jodok 214.
Kramer, Stanislaus 215.
Kratz, Christoph 147, 156, 166.
Kratz, Heinrich, Weihb. v, Naumb.
300.
Krause, Jodok 103.
Kreckel, Sallustian 214, 267.
Kremer, s. Crem er.
Kreuzer, Anaklet 121.
Krings, Euchar 32, 121, 128, 144,
157, 158, 236.
Krückendorf, Robert 207, 215, 223.
Krückendorf, Vigilius 214.
Krüper, Viktorin 121, 174, 188, 215.
Krumbach, Friedrich 120.
Kuchem, Dorotheus 152, 153.
Kucher, Joseph 120.
Kuckeisdorf, Hyazinth 163.
Kuhmann, Kaspar 165.
Kun, Heinrich 299.
Kurt, Bernhard 244.
Lacaille, Felicissimus 61.
Lackmann, Nikolaus, Prov. 299.
Lambert!, Benedikt, Prov. 23, 37,
56, 140, 244, 295.
Lamberti, Johann 298.
Lambertz, Jeremias 119, 121.
Lamerdink, Bernhard 121.
Lameyer (Pasmeyer?), Bernhardin
223, 240.
Laner, Bernhard, Prov. 21, 119, 141,
185, 295.
Lange, Aquilin 174, 188, 193, 246,
279.
Lansing, Georg 198, 217.
Lapaix, Hyginus 201, 206, 207, 215.
Lapaix, Mathias 215, 246.
Lappe, Hermann 182.
Laurentio (de s.), Johann 53.
Lebmade, Walter 20.
Lehnen, Rudolf 31.
Leidt, Heinrich 125.
Leidt, Johann 124, 125.
Leimkühler, Heinrich 60, 61, 150.
Lengers, Bernhard 118, 120, 200.
Lennepe, Reinhold 190.
Lensing, Kaspar 115.
Leonards, Aegid 161.
Lersch, Friedrich 127, 144, 161, 223.
Lescher, Gedeon 214, 215, 267.
Letmate, Leo 214.
Leve, Johann 127.
Levedag, Benvenut 128, 175, 193,
215, 279.
Leyssner, Johann 299.
Liehen, Johann von 255.
Liebenwalder, Thomas 299.
Liebertz, Vitalis 32, 60, 240.
Limbach, Beda 60, 97, 98.
Limberg, Heinrich 204.
Limberg, Hermenegild, Prov. 166,
200, 216, 296.
Linde, Engelhard 228.
Lindemanns, Dionys 204.
Linderhausen, Johann 119, 178.
Lint, Desiderius 223.
Lockeide, Hermann 155.
Löwenstein, Ludwig 134, 138.
Loheide, Karl 186.
Lohmann, Bellinus 214, 215.
Lombardus, Otto, Prov. 284.
Minoritisches Namensverzeichnis.
819
Hiomodt, Bruno 127.
I^onginus, Engelbert 280.
Ijorey, Lorenz 212.
Liorincus^ Arnold 180, 182.
Lioringhausen, Heinrich 289.
Liorscheid, Anton 144, 166.
Lossem, Franz 230.
Lucae, Lukas 199.
Ludolff, Floridus 212, 215, 279
Ludolfi 8. Scriba.
Lüdeke, Wenemar 279-281.
Lützelburg, Heinrich von, Bischof
V. Kurland 84.
Lützeler, Liberat 121, 166, 193, 207.
Lunsget, Johann 42.
Luttecke, Arnold 182.
Luxemburg, Arnold von, Prov. 56,
291.
Lyra, Nikolaus von 63.
Macedo, Balduin 56.
Macheren, Nikolaus 298.
Macherentius, Domiu. 248.
Macker, Barthol. 16.
Madoald, Ferdinand 158.
Maes, Komel 58.
Maess, Arnold 125.
Mager, Erasmus 93.
Mammeren, Goswin 124.
Manderscheid, Pazifikus 280.
Mantua, Barth, von 298.
Mardorf, Hermann von, Prov. 252,
288 289
Margraf, Christoph 9, 111, 119.
Marquering, Egbert 206, 216.
Massafra, Joseph von, General
226.
Mathias, Philadelphus 215.
May, Joachim von 215.
Medebach, Siegfried von 256.
Medelski, Adolf, Gen.-Ass. 302.
Mehlem, Petrus von, Prov. 138, 293.
Meinering, Florentius 121, 215, 279.
Meinering, Martin 197-199, 243.
Meinertshagen, Bernhard 60, 96,
128, 139, 147, 161.
Meinsma, Barthol. 198.
Meister, Albin, Prov. 95, 121, 235,
245, 267, 297.
Meister, Markus 209.
Melchers, Leonhard, Prov. 29, 57,
127, 164, 211, 296.
Melis, Salvator 294.
Mendt, Paul 104.
Menn, Joseph 138, 228, 240, 249.
Mensing, Heinrich 188, 223.
Merl, Sibodo von 237.
Mertcns, Ernst 174, 188.
Mertens, Hubert 162.
Mertz, Paschal 159.
Metterich, Paul 243.
Mettmann, Innozenz 120.
Mettmann, Wilhelm 110.
Metzer, Chrisoph 127.
Meyer, Emerich 31, 32, 150, 245.
Meyer, Saturnin 188, 215, 267.
Meyerbach, Aloys 32, 161, 240.
Middelburg, Nikolaus von, Prov.
286.
Minden, Job. von, Prov. 298.
Modena, Markus von, Prov. 294.
Möllenhoff, Theodorich 120, 200,
211.
Möller. Everhard 175, 200, 204.
Möller, Leonhard 147.
Möller, Wigbert 248.
Mören, Moritz 119.
Mohr, Petrus 55.
Molens, Franz 163.
Molitor, Balduin 60, 144, 236, 245.
Molitor, Ferrutius, Prov. 69, 77, 92,
93, 296.
Molitoris, Jodok 299.
Moll, Georg 125, 146.
Mollenbeck, Petrus von 58.
Mollenhoven, Hermann 138.
MoUje, Theophil 245.
Monin, Johann 255.
Montanari, Jakob, General 8, 294.
Monich, Luthardt 127.
Monich, Petrus 121.
Müggenborg, Primitivus 128, 188,
206, 228, 281.
Müllenhoff, Theoderich s. Möllen-
hoff.
Müller, Angelus, Gen.-Ass. 302.
Müller, Damascenus 31, 60, 188.
Müller, Damasus 95, 96.
Müller, Heinrich 56.
Müller, Leonhard 144.
Müller, Reiner 30, 97, 120, 147, 150,
152.
Müller, Rogatus 235.
Müller, Severin 214.
Münster, Alexander von, Prov. 284,
285.
Münster, Joh. v., Prov. 289.
Müsing, Jakob 11.
Naber, Martin 215.
Natten, Ludwig 166.
Necken, Jodok 216.
Neuss, Arnold von, Prov. 65, 286.
Neuss, Bernhard 119, 121.
Nicolai, Johann 229.
Niemerg, Benno 223.
Niemerg, Concordius 120, 147, 193,
206, 223.
MinoritischeB Namens Verzeichnis.
Niemerg, Ludwig 174, 215, 228, 279.
Ninnecker, Joachim 215.
NölK Daniel 164.
Nothofer, Adaukt 161.
Nouthosten, Jodok 300.
Noyell, Columbin 127.
Obenberger, Konstantin 29, 97, 144,
150, 166, 174, 204, 206.
Oberess, Bonav. 119, 120, 188, 215.
Obladen, Athanas 120, 156, 161, 166,
228, 245.
Odendahl, Heinrich, Prov. 42, 291.
Odendahl, Martin, Prov. 165, 296.
Odenkirchen, Friedrich, Prov. 29,
31, 127, 296.
Odenkirchen, Ulrich 99.
Oell, Bernhard von 120.
Oellers, Ulrich 121.
Oelmann, Philipp 125.
Oetelaer, Eusebius von 120, 127.
Oldenkott, Juvenal 188, 201, 215.
Olivares (d'), Camillus 60, 144.
Ordenbach, Ferd., Prov. 30, 61, 76,
91, 127, 296.
Ordenbach, Michael 168.
Orth, Gangolf 60, 152.
Osnabrück, Johann von 190.
Ost, Onesj-mus 188.
Osteier, Kassius 96, 147.
Osterbrock, Paul 175, 215, 223.
Ostermann, Karpophorus 174.
Ostlinning, Florentius 207.
Otte, Johann, 300.
Otterstadt, Johann 159.
Otterstede, Bernhard 119, 199, 260,
261.
Ottinger, Anton 125.
Overadt, Johann 138.
Oxel, Andreas 168.
Padberg, Jodok 215.
Padberg, Patroklus 267, 281.
Padolff, Joh., Prov. 226, 230, 275,
295.
Padua, hl. Antonius von 31, 36, 37,
39, 41, 43, 45, 56, 59, 72, 74, 78,
79, 85, 92, 130, 142, 150, 152, 155,
160, 189, 194, 197, 203, 211, 220,
224, 227, 230, 238, 245, 281, 307,
308.
Paschalis, N. 56.
Pasmeyer (Lameyer), Bernhardin
223, 240.
Pasteng, Johann 127.
Pastoors, Bernhard 127.
Patt, Heinrich 38.
Pauli, Kaspar 20.
Pecher, Cherubin 279, 281.
Peerbom, Ernst 161.
Pelking, Johann, Prov. u. Paderb^
Weihb. 9, 43, 44, 56, 68, 111, 171,.
190, 196, 244, 273, 293, 294.
Pellens, Gilbert 127, 156, 235, 240.
Penkart, Adolf 96, 249, 250, 267.
Pennarius, Johann, Prov. u. Köl-
ner Weihb. 55, 83, 291.
Penris, Probus 303, 304.
Petscher, Matern 141.
Peyrna (de), Johannes 170.
Pfarr, Willigis, Prov. 93, 147, 245,
296.
Philippi, Georg 217—222.
Piesbach, Kosmas 235, 236.
Pisa, Albert von, Prov. (u. Gene-
ral) 284.
Pisanus, Barthol. 4.
Pisanus, Johann, Prov. 4, 110, 293.
Pistoris, Heinrich 81.
Piano Carpinis (de), Joh., Prov. 284.
Plattfuss, Serapion 207.
Polen, Benedikt von 175.
Polhen, Johann 11.
Pollitz, Johann 298.
Pomerio (de) s. Bongart.
Pontanus, Bernhardin 127, 151.
Popuio, Anton 119, 200.
Post, Hugolin 279.
Potenza, sei. Bonav. von 86, 203.
Prange, Engelbert 275. .
Probsting, Franz 154, 199.
Prüm, Heinrich 288.
Prys, Arnold 124.
Pütz, Adam, Prov. 29, 93, 296.
Putenus, s. Mehlem.
Quadt, Franz von 40, 108, 112, 119,.
125.
Quadt, Theodor von 231.
Babhold, Stephan 144.
Eael, Humilis von 219.
.Ragusa, Alexander von 54.
Ramecher, Seraphin 142.
Ramers, Lorenz 15, 276, 279.
Rasche, Christoph 282.
Rasche, Henning 299.
Rattenbach, Johann 260.
Rech, Norbert 94.
Reckers, Columbin 29, 207, 223, 279,.
281.
Reckers, Sabinus 174, 193, 215, 223,.
279.
Redecker, Johann 154.
Reder, Urban 161, 249, 266,;267.
Regiovillanus, Fulgenz 112," 119.
Reichmann, Florimund 188.|
Reinartz, Christian 154.
Reinecken, Klementin 193.
Reiners, Modest 128, 139, 144,^161.
Minoritisches NamensverzeichniB.
321
Reinharts. Willibrand 168.
Keinke, Pachomins 268.
Reischer, Seraphin 144, 147
Reiter, Hyazinth, Gen.-Ass. 303.
Resch, Rupert Heinr. 216.
Rettmölle, Justin 188.
Reuss, Thomas 185.
Reuter, Uugolin 20.
Richermo, Georg, Prov. 36, 89, 40,
43, 44, 48. 49, 57, 163, 164, 284,
296.
Ricker, Liborius 216.
Rieth, Lukas 267.
Riffen stein, Sebastian 299.
Riphan, Martin 209, 214.
Rink, Adalbert 240.
Ritze, Benedikt 119—121.
Rodde, Bernhard 104, 199.
Roden, Johann 127.
Roder, Johann 299.
Rölwers, Anton 214.
Rösch, Michael, Prov. 127, 279, 295.
Röthaw, Johann 299.
Rohe, Paul 188.
Rohrdorf, Daniel u. Gottfried 155.
Romer, Gerhard, Prov. 55, 183, 243,
294.
Romerskrrchen, Hermann von 288.
Komerskirchen, Petrus 81.
Roseren (Kosener), Gerhard 182, 288.
Roteken,Johann 288.
Roth, Joachim, Gen.-Ass. 302.
Roye, Engelbert 217.
Rüdecker, Am and 20.
Ruhrort, Arnold von 103.
Ruremond, Aegid von 134.
Sachsen, Heinrich von 281.
Sammelmann, Apollinar 174.
Sande (zum), Plazidus 120, 175, 200.
Sartoris, Hermann 300.
Sasserath, Reiner, Prov. 30, 58, 60,
127, 235, 296, 302.
Sautmann, Ambros 127.
Savels, Gereon 116, 119, 120, 144,
166, 240. .
Schallmayer, Justinian 29, 98, 99.
Schallmeyer, Karl 121.
Schambach, Johann 299.
Scheiffer, Bernardin 175.
Scheins, Simeon 144.
Schendl, Theophil, Gen-Ass. 302.
Schenk, Dietrich, Weihb. v. Mün-
ster 170.
Scherpenseel, Theodor 161.
Scheuerling, Felizian 193.
Schilling, Jakob 21.
Schipmann, Rutger 189.
Schirmann, Edmund 29.
Schlabertz, Marzell 128, 144, 207.
Schleeter, Joh., Kölner Weihb. 54.
Schlör, Bernhard 61.
Schlosser, Jakob 300.
Schlüssel, Kasimir 120, 121.
Schmalenberg, Georg, Prov. 16, 55,
108, 194, 243, 260, 273, 294.
Schmitt, Christian 207.
Schmitt, Ferdinand 250.
Schmitt, Franz 121.
Schmitt, Illuminat 144.
Schmitt, Oderich 240, 249.
Schmitt, Ruf in 96, 121, 152, 156, 246.
Schmitt, Seraphin 213.
Schmitz, Bonav. 142.
Schmitz, Bruno, Prov. 57, 163, 296.
Schmitz, Cyrill 29, 166.
Schmitz, Heribert 144.
Schmitz, Konstanstin 32^ 61.
Schmitz, Nazarius, Prov. 30, 49, 296.
Schmitz, Peregrin 96.
Schmitz, Rochus 119, 121.
Schmitz, Simeon, Gen.-Ass. 29, 152,
303.
Schmitz, Thaddäus 120.
Schmitz, Titus 268.
Schneeberg, Liborius 200, 204.
Schneck, Emerich 69, 95, 97.
Schnederich, Jakob 299.
Schneider, Formosus 240.
Schneider, Silverius 215.
Schnippering, Lukas 49, 60, 249.
Schnitzius, Chrysost. 96, 144, 235,
240.
Schölkens, Andreas 29, 60, 61, 144,
188, 245,
Schohaus, Elzear 214.
Schonherr, Agapit 60, 240.
Schopen, Walter, Bresl. Weihb. 59.
Schopmann, Gundisalo 207.
Schorbach, Engelbert 262.
Schröder, Mansuet 29.
Schrott, Evarist 193.
Schryner, Nikolaus 291.
Schüler, Fakundus von 200.
Schüren (van der), Elias 98, 99.
Schürmann, Eduard 119—121, 174.
Schütte, Gerhard 188, 193.
Schuhaus, Valentin 147, 262.
Schuhmann, Roman 240, 245.
Schulte, Gerhard 215.
Schunk Bruno 128, 279.
Schunk, Thomas 128.
Schunk, N. 112.
Schwanenberg, Mathias, Prov. 291.
Schwarz, Patricius, Prov. 30, 296.
Schweitzer, Silvester, Prov. 57, 66
151, 226, 247, 295.
21
322
Minoritisches Namensverzeichnis.
Sconhus, Thomas 183.
Scotus, Joh. Duns 37, 46, 48, 49,
52-55, 290.
Scriba (Ludolfi), Bemhardin 103,
104, 153—156.
Sebastiani, Raimund 266, 267.
Segen, Ludw. v., Weihb. v. Hildesh.
299 300.
Segen, Zybert von 54, 288.
Segendorp, Johann 65
Seilin g, Agapit 214.
Sentze, Fortunat 29, 128.
Seyfried, Eleutherlus 174.
Siebert, Florian 121, 266, 267.
Sieverding, Basilides 193.
Silceling, Johann von 190.
Simonis, Medard 267.
Simons, Rannt 157.
Sinnigen, Sigism. 29, 97, 98, 193,
223, 236, 279.
Snöck, Petrus 125.
Soest, Bened. v., s. Polen.
Soest, Martin von HO.
Sommer, Ludwig 216.
Sonn, Petrus van 125.
Sonntag, Juv. 144, 147, 166, 246.
Speckmann, Anton 214.
Spender (von Marburg), Joh., Köl-
ner Weihb. 38, 39, 54, 131, 252.
Speyer, Caesarius von, Prov. 4, 21,
284.
Spöde, Ferdinand 120, 200.
Sprenkel, Za Chartas 240.
' Staden, Wenemar von, Weihb. v.
Münster 170.
Staels, Everhard 128.
Stalfort, Damian 156.
Stammeisen, Florian 193.
Stammheim, Adolf von, Prov. 286.
Stark, Joh. Nep. 60.
Steczing, Kilian 298.
Stehler, Gottschalk 210.
Steinhövel, Sigism. 193.
Stemmer, Friedrich 209, 214.
Stephan, Albert 245.
Stieldorff, Gregor 29, 240, 246.
Stock, Gabriel 139.
Stöcker, Joachim 200.
Stöter, Johann 124.
Stolleisen, Heinrich. Prov. 13,17—19.
Stomelius, Joh., Prov. 12, 292, 293.
Storck, Theodor 214, 218.
Stotten, Albert 120.
Streuning, Theodor 188, 193.
Striethorst, Martial 174, 175.
Strohe, Mathias 127.
Strotkamp,' Eugen 120
Strunk, Martin 216.
Surhaus, Friedrich 125.
Surmann, Hyazinth 120, 193, 200,
215, 228, 279.
Syberg, Walram von 288.
Teisen s. Theissen.
Telgt, Heinrich 38.
Textoris Lorenz 78, 119, 151.
Textoris, Winand 7.
Theilen, Kornpl 138.
Theisen^ Wolfgang 120.
Theissen, F. 30, 174, 200, 204, 223.
Thelen, Tilmann 29, 60.
Thermerst, Engelbert 137.
Thielen, Edmund 61.
Thielen, Lukas 244, 248.
Thoma, Pereus 54.
Thorburg, Adolf 120.
Thumann, Bonav. 214.
Tieb, Gerhard 121.
Tilbeck, Cölestin 218.
Tillmann, Severin 215.
Timann, Emanuel 127.
Tolling s. Fölling.
Tollmann, Ambros 30, 32, 128, 144,
147, 235.
Tonegen, Theophil 23.
Topp, Terentius 150.
Tork, Engelbert 120.
TormöUen, Anton 159.
Tormöllen, Hermann 184.
Toulouse, hl. Ludwig von 38, 70,
85, 155, 253.
Tramper, Heinrich 141.
Treckmann, Honorat 281.
Trees, Bernhard 204.
Tremonia (de), s. Dortmund.
Trier, Heinrich von 243.
Triess, N. 138.
Trimborn, Suitbert 156.
Tuschede, Matthias 103.
Tynen, Nikolaus von 125.
übach, Gotthard 128.
ülenberg, Heinrich 108, 113, 119.
üngelehrt, Joh. Ludwig, Prov. 19.
Unkel, Heinrich (Arnold) von, Köl-
ner Weihb. 40, 54.
Upgang, Deodot 152.
Uphoff, Siegfried 29, 121, 174, 188,
206 207 223.
Urbig, Moritz 121, 128, 139, 150, 161.
Urbig, Pantaleon 120, 121.
Valkenburg, Johann 62.
Valwigh, Johann 125.
Vannan, Werner 299.
Vasbender, Rornel 150.
Vasbender, Otto, Prov. 29, 61, 95,
127, 214, 235, 266, 297.
Vehoft Jodok 214.
Minoritisches Namensverzeichnis.
Velders (Velden), Anton 188, 223.
Veling, Nikolaus 188, 193.
Venlo, Gadert von 125.
Verbeck, Bernhardin, Weihb. v.
Münster 69, 75, 84, 88, 91, 122, 219.
Verlob, Epiphan 174, 175.
Vettweis, Justin 193.
Viola (de) s. Wied.
Vitting, Albert 129, 146, 189, 237, 241.
Vöcking, Columbin 120.
Völker, Justin 29, 200, 212.
Völler, Albert 32, 49, 60.
Volk, Anton 238.
Vonbusch, Didakus 247.
Vossen, Run. 61, 144, 150, 161, 166.
Vossen, Ludwig 157.
Vrede, Kaspar 188.
Vroemen, Gottfried 121.
Vroemen, Pius 128, 161.
Vuyst, Heinrich 288.
Wahlen, Anton 63.
Wallendorf, Johann 9, 58.
Walter (Wolter), Rupert 60, 161.
Warlos, Curd 255.
Warnesberg, Roricus von 229, 241.
Wartberg, Johann von 255.
Wasserfohr (Wassertor), Anastas
(Athanas) 23, 264.
Watterkan, Robert 163, 164.
Weber, Wilhelm 166.
Weber, Wilübrord 60, 150.
Wehling, Nikolaus, s. Veling.
Weingarts, Otto 166.
Weismüller, Bertram 248.
Weismüller, Primitivus 280.
Wem, Theophil 154.
Welling; Melchior 196.
Wenemar (aus Paderborn) 275
Wennecker, Rochus 118, 119, 168.
Wenzeler, Konrad 185.
Werden, Johann von 54.
Werl, Heinrich von, Prov. 54, 288.
Wermers, Eugen 31.
Wernekink, David 279.
Werner (ehem. Propst v. St. Gereon)
53.
Wersch, Philibert van 120, 144, 236.
Werth, Petrus von 84.
Wesseling, Simon 32, 60, 152.
Westhoven, Bernhardin 56.
Westmark, Ambros 188, 215, 279.
Westmark, Augustin 174.
Westrem,Honorius von 214, 248, 281.
Weyer, Friedrich 215.
Weyer, Georg 215, 223, 267.
Wichers, Willibald 223.
Widdekind s. Wittenkind.
Wied, Thomas von, Prov. 286.
Wierstorffer, Narziss 215.
Wierstorffer, Nicetius 29, 120, 144,
235, 236, 240, 245, 246
Wieser, Bruno 75
Wilberz, Stephan 146.
Wilhelm, Bernhard 215.
Wilken, Franz 118.
Will, Achatz von 127.
Willer, Bonav. 29, 296.
Willer, Bonus 174, 193, 206, 215, 279.
Wingermann, Angelus 274, 275.
Winnich, Johann 230.
Wins, Anton 84.
Winteren, Franz 120.
Winterich, Damian 60, 144, 166, 235.
Wintzen, Werner 120.
Wirtzer, Hermann 240.
Wissing, Anton, Prov, 60, 85, 114,
116, 127, 152, 210, 221, 231, 296.
Wissing, Bonav. 127.
Wissing, Franz 73.
Wiszen, Hermann 3(X).
Witten, Rorikus von 53.
Wittenkind, Emmeram 96, 166, 249,
267.
Witzerath, Ivo 228.
Wolf, Bonav. 24.
Wolf, Matthaeus 152.
Wollersheim, Wigbert 60.
WoUmannshausen, Wilh. von 229,
241.
Wolter, Foilan 166.
Wolter, Rupert, s. Walter.
Woltermann, Ernst 127.
Woltermann, Franz 199.
Wormers, Eugen 120.
Würzburg, Bonav. von 299.
Wvndell, Johann 125.
Wytd (Wyrt), Petrus von 81.
Zergesell, Heinrich 138.
Zieglers, Eoban 231
Zieriksee, Amand von, Prov. 290.
Zimmer, Columbin 166.
Zimmer, Hubert, Prov. 30, 235, 297,
303.
Zimmer, Valentin 96.
Zinziger, Ewald 201.
Zurburch, Adolf 200.
Zurlage, Arnold 118.
Zwivel, Timotheus 119.
324
Minoritiflcbes Namensverzeichnis.
b) Die hier yorkommenden Klöster der drei vom
hl. Franziskus gestifteten Orden.
Aachen 5, 287, 289.
Audernach 5, 9, 83.
Bethlehem s. Z willbrock.
Blankenheim 24.
Bocholt 26, 28, 193-207, 216, 218,
220, 233
Bolsward 5.
Bonn 5, 26, 28, 57, 61, 69-99, 120,
154, 159, 186, 279, 293, 295, 307.
Brilon 26, 28, 201, 206, 207-216, 233.
Brüssel 5, 290. 291.
Oamberg 25.
Cleve 5, 26, 28, 57, 59, 112, 120, 121,
122-129, 154, 184, 191, 199, 206.
Corbach 6, 15.
Dahlem 23.
Deventer 5, 7.
Diest 5.
Dordrecht 5, 7.
Dortmund 5, 26, 28, 188-193, 209,
212, 289, 296.
Duderstadt 23.
Duisburg (Min.) 5, 8, 14, 26, 28,
99-121, 143, 154, 200, 206, 216,
233, 289, 290.
Duisburg (Tert.) 102, 103, 116.
Echternach 27, 31.
Erfurt 21, 260. 298—301.
Filzen 24, 27, 32.
Frankfurt 18.
Friedberg 17.
Fritzlar 5, 8, 14, 26, 28, 200, 201,
216, 250—269, 289.
Fulda 5.
Geismar 5, 16.
Gelnhausen 17.
Göttiugen 5, 15.
Groningen 5, 8.
Grossfaldern 5.
Grünenberg 5
Haarlem 5.
Harderwijck 5, 8.
Herford 5.
Hersfeld 5, 257.
Herstelle 26, 206, 280-282.
s' Hertogenbosch 5.
Hildesheim 19.
Höxter 5, 8, 14, 26, 28, 182, 185,
191, 201, 269-280, 295.
Kampen 5.
Kassel 5
Klarenberg 12, 192, 19T, 292.
Klarental 13.
Koblenz 5.
Köln (Min.) 4, 5, 26, 28, 34-69, 83,
93, 118, 138, 146, 147, 200, 286,
239 297.
Köln (Klar.) 27, 31, 41, 52, 286, 291,
292.
Köln (Tert.) 27, 32, 52.
LangenHchwalbach 26, 246—250.
Leiden 6.
Lennep 26, 28, 120, 154: 158, 216,
224-228.
Limburg a. d. L. 5.
Linnich 26, 28, 139-145, 185.
Löwen 6.
Luxemburg 5.
Maastricht 5.
Mainz (Klar.) 27, 31, 279.
Marburg 5.
Marienborn 26.
Marienweiler 27, 32.
Mecheln 5, 7.
Meppen 23.
Merl a. d. M. 5, 22, 26, 28, 120, 204,
237-241, 295.
Merzig 23
Middelburg 5, 289.
Montjoie 26, 28, 162-166.
Moschenich 24.
Münster i. W. 5, 26, 28, 55, 57, 61,
166—175, 200, 201, 206, 295-297.
Neersen 26, 159-162, 295, 307.
Neuss (Min.) 5, 6, 9, 285, 286, 291.
Neuss (Klar.) 27, 31, 285, 286
Nideggen 26, 28, 121, 147-150, 162,
200.
Nimwegen 5.
Oberwesel 5, 8, 14, 25, 26, 28, 241
bis 246, 295.
Osnabrück 5, 14, 288.
Paderborn 5, 10.
Ratingen 26, 28, 153-159.
Romein 110.
Roermonde 5.
Rossdorf 24, 27, 32.
Schwanenkirchen 24.
Seligental 6, 26, 84, 129—139, 143,
2i^5.
Siegburg 26, 28, 150-153, 304.
Sinzig 26, 28, 120, 145—147, 200.
Soest 5, 26, 28, 120, 175-188, 191,
200, 206, 208, 209. 212, 290, 293.
Solingen 26, 216, 282.
Stade 19.
Tetterich 24, 27, 32.
Thienen 5, 289.
Minoritisches NamensverzeicbniB.
Trier (Min.) 5, 26, 28. 57, 200, 228
bis 236, 289, 295, 296, 309.
Trier (Tert.) 27, 32, 120.
Tmyen (St. Trond) 5.
Utrecht 5, 7.
Wahl 25.
Waldniel 24.
Weissenstein 5.
Wetzlar 6, 15.
Wolf a. d. M. 22.
Worms 19.
Ziericksee 5.
Zülpich 25.
Zwillbrock 26, 198, 200, 216—224.
c) Die Heiligen,
denen za Ehren die erwähnten Kirchen, Altäre oder Bruder-
schaften errichtet wurden.
Andreas, Apostel 177, 178, 245.
Anna 39, 41, 45, 72, 152, 167, 168,
245.
Antonius von Padua, s. unter a).
Apostel (insf^esamt) 39, 44, 168.
Barbara 40, 42-45, 72, 160, 211, 238,
307, 308.
Barthol., Ap. 177, 178, 281.
Blasius 45-
Bonaventura, s. unter a).
•Christoph 44.
Dionvs 38.
Dreifaltigkeit 178.
Eligius 189.
Elisabeth, Landgr. 39, 246, 253.
Franz von Assisi, s. unter a).
German 230.
Gervasius u. Protasius 236.
Helena 44.
Jakob, Ap. 230.
Jodok 39, 45.
Johann Bapt. 38, 130, 176, 186.
Johann Ev, 149, 160, 176, 186, 195,
246, 307, 308.
Johann Nepomuk 179, 203, 230, 269.
Joseph 167, 219, 307, 308.
Irmgard 160, 307, 308.
Jungfrauen (11000) 38.
Katharina 44, 72, 167, 226.
Kilian 45.
Klara 36, 43, 62, 85.
Könige (drei) 31, 39.
Kosmas und Damian 38.
Kreuz 36, 39, 42, 195, 196, 244, 253.
Ludwig von Toulouse, s. unter a).
Luzia 40 42 44.
Maria 31,' 39^ 4l', 44, 45, 72, 76, 79,
131, 142, 150, 152, 155, 160, 167,
168, 176, 177, 189, 195, 220, 227,
230, 245. 253, 273, 307.
Maria Magd. 38, 160, 177, 307.
Michael 38.
Nikolaus 207.
Philipp, Ap. 246.
Plechelni 219.
Portiunkulafest (Fest der Einweih-
ung der Port.-Kirche bei Assisi)
31, 59, 85, 196, 203, 265.
Bochus 38, 45, 130, 230.
Sebastian 177, 223, 280.
Simon, Ap. 270.
Unschuldige Kinder 40, 42.
Ursula 44.
Vitus 273.
Werner 245.
2. Nicht zum Min.-Orden gehörige Personen und Orte.
Abdinghof, Kapelle zu 192.
Ackeren, Joh. Arn. Nik. von 105, 115.
Ahrweiler, Hermann von, zuBonn 81.
Aldegre, Heinrich, Soester Maler 179.
Alfter, Nonnenkloster 96.
Allner, Herren von 131, 133, 135.
Alpen, Ritter Sweder von 122.
Altenberg, Abt des Gist.-Kl. 227.
Althaus, Konrad, Fritzl. Stiftsherr
265.
Amelunxen, Ritter Albert von 270.
Andrada, Bart Freyre de, span.
Oberst 111
Anstatt, Job., kurköln. Rat 40, 44.
Archimboldus, Joh. Ang., päpstl.
AblassKommissär 109.
Arnold, Joh. B., Mainz. Amtmann
in Fritzar 253.
Asfeld (d'), franz. General 137
Averdunk, Joh., kurköln. Rat 46
326
Nicht zum Min.-Orden gehörige Personen und Orte.
Bätz von Schönau, Maria 80
Barbick, Richard v., Duisburg 107.
Barran, Maria Fr., in Bonn 80.
Baudis (de), schwed. Oberst 274
Beberung, Albert, Fritzl. Brgrm. 256.
Beck, von, Dortm. Familie 189.
Becker, Vollmar v., Siegburg 135.
Begarden u. Beghinen 181.
Bellendorf, Am. Elis. von 142.
Benesis (de), Kölner Schöffe 65.
Bensheim, Apoll, von, zu Duisb. 106.
Berg, Herren (Grafen) von 46, 47, 187.
Berge, Katharina von 64.
Berke, Apoll, v., Duisburg 106.
Berke, Dietrich v., Duisb. 102, 107.
Berlo, Gräfin M. A. P. von 142.
Binsfeld, Beruh., in Nideggen 149.
Birk, Kapelle zu 137.
ßirklein, Job., in Köln 65.
Blade, Werner, in Köln 42.
Blanken heim, Grafen von 46, 101.
Biegmann, Hubert, kurköln.Rat40.
Blumenkron, Max von 132.
Boccop, Ernst von, Pfalz-Neub. Hof-
rat 148.
Bock, Job. von, Erfurt 300.
Bodem,Phil., Pfarrer i. Ratingen 153.
Bongart, Petrus, Kölner Patrizier 42.
Bongart, Wilh. von, Oberst 241.
Bonner Stift St. Cassius 87, 89, 96.
Bonnenberg, Joh. in Köln 38.
Borkendorf, Gertrud v., in Ratingen
154.
Borja, Inigo de, Duisb. Gouverneur
111.
Borkeloe, Graf Leop. von 219.
Bornheims, Bonner Bürger 94.
Boslar, Bruno v., in Köln 64.
Bouscheid, Theodor, jül. Hofmeister
41.
Brachmann, Jak. v., Randenrad 66.
Bracht, Herm. v., Köln. Arzt 47.
Brandenburg, Kurf. von 111, 113.
Brand, Stiftsherr in Schwarzrheind.
93.
Braumann, Frau v., in Bonn 80.
Braumann, kurköln. Rat 94.
Braunschweig, Herzog Aug. v., 276.
Bredbach, Mechtild von 131.
Brever, Werner, Nidegger Stadtrat
148.
Brewer, Joh., Brgrm, von Montjoie
165.
Brewer, Qu., Pfarrer zu Montjoie 163.
Brocke, Alb. von dem, in Soest 177.
Broich, Ludwig in dem 133.
Bronkhorst-Styrum, Graf v. 218.
Brosii, Jakob, Amtm. in Bornfeldei>
226.
BürenM. A. v., Domh. in Münster 204.
BynoUe, Hermann von 177.
Oancrinus, E., prot. Pfarrer in Fritz-
lar 261.
Cassovius, M., Amtm. in Cleve 125,.
Catzmann s. Katzmann.
Chur, Bischof Heinr. v. Montfort 34.
Ciarenberg, Herren von 127.
Cleer, Herr v., in Bonn 92.
Cleve, Grafen (Herz.) von 122, 123.
Cleve, Stift u. Stiftskirche 126.
Clincart, Job., Neusser Schöffe 6.
Clotten, Ritter Joh. v. 237.
Codde, Petrus, apost. Vikar 222.
Coesfeld, August. Chorfrauen 166.
Cortenbach, Frhr. Ferd. v. 142.
Corvev, Äbte des Bened.-Kl. 23^
269,' 272— 278.
Crans (Crantz), Gerh., in Köln 48.
Dale, Joh., Soester Brgrm. 179.
Dambroick, Joh , kurköln. Rat 80.
Dankelmann, v., clev. Reg.-Praes.
125.
Deyrmbach, Ritter Heinr. v 133.
Dick, Ritter Richard von 47.
Diespach, Ritter Ludw. v. 42, 46.
Dollendorf, Heinr. von 135.
Dominikaner 50, 179, 190.
Domo (de), Otto, in Neuss 6.
Dousbrüggen, Pfarrei 126.
Dornich, Fr. A. Frhr. v. 155.
Doyn, Bela von 47.
Droste v. Senden, J. M. Frhr. v. 227.
Dückins, A. Marg., in Köln 47.
Düppen, G., Briloner Ratsherr 210,
Düsseldorf, Th. von, in Köln 107.
Düsseren, Cist. Frauenkl. 104, 105,
108, HO.
Duisburg, Elis. von 106.
Duisburg, Kreuzbrüderkl. 116, 117.
Duvelsgewesch,L.,KölnerBürger36.
Ederen, Frau Sophia von 38, 46.
Eich, Ignaz, Dr. iur. in Köln 41.
Eidras, Theodor v., Breidbach 90.
Eicheister, Godhard v,, Köln 41
Eichstädt, Bischof Joh. Chr. von
Westerstetten 43.
Eickhorn, Johann v., Köln 66.
Eimer haus, Herr v. Haxthausen 11.
Elmt, Johann von 131.
Eltz, Georg v., kurtrier. Amtm. 242.
Eltz, Johann v., Domdekan v. Trier
25.
Elverfeldt, Frhr. v., Droste zu
Bocholt 201.
Embavens, Frl. von, Bonn 89.
Nicht zum Min.-Orden gehörige Personen und Orte.
Endrenkhausen, Elisabeth 65.
^nen, Joh., trier. Domprediger 229.
Erwitte, Oberst Adam Am. v. 179.
— Ferd. Ernst von 154.
Essen, Äbtissin des Damenstifts 106.
Eflteve, Gertrud von 181.
Ewald, Joh., Pfarrer in Naumburg
265.
Eysenberg, Phil, v., mainz. Amtm.
in Fritzlar 253.
Falkenberg, Frau von, in Bonn 75.
— Otto, Fritzl. Stiftsherr 256.
Falkenhagen, Rreuzherrenkl. 271.
Feiner, Wilhelm, O. Praem. 247.
Fonmetz, franz. Kriegskommissär
142.
Franken-Siersdorf, Heinr. v., Kölner
Domherr 40, 41, 146.
Frankreich, Kaiser (Konsul) Napo-
leon I. von 68, 162, 223, 236.
Franziskaner-Observanten (Rekol-
lekten) 6, 18, 22, 31, 67, 94, 123,
148, 221, 250, 260, 261.
Frenk, Anna G., von Bocholt 203,
204.
Frentz, Frhr. v. 46, 225, 227.
Fritzen, Bemh., Rentner in Cleve
128.
Fritzlarer Stadtrat 263.
Fürstenberg, F. K. v., mainz. Kom-
missär in Fritzlar 262.
Fugger, Gräfin von, in Bonn 73, 88.
^alen, Gerhard von 177.
<jrass, Dr. jur., in Köln 41.
<jrerich8tein, Herr v., mainz. Amtm.
in Fritzlar 253.
Geyr v. Covelshofen, Eberh., in
Köln 66.
-Gladbach, Joh. v., Bonner Schöffe
81.
«Glewel, Herm., Prok. des Min.-Kl.
in Köln 64.
-Godesberg, Michaelskapelle 81.
Götz, kais. General 275.
-Goldschmitt, kurköln. Rat 9.
Graschaps, Agnes v., in Duisb. 103.
Grauhof, Propst des Aug.-Kl. 20.
Greve, Herm. L., Pfarrer in Brilon
211.
Grüwels, Sibylla, in Duisb. 107.
Gundensberg, Gertr. v. 65.
Guthingen, M. v., Fritzl. Stiftsherr
257.
Oymenich, Ritter Edm. v. 64.
— Frau Kath. v., in Köln 41, 44.
— Herren v., in Vlaten 149.
Jflallhasen, Adelheid 64.
Hamborn, Äbte des Präm.-Ki. 101,
102.
Hamersleben, Prior des Aug.-Kl. 20.
Hamm, Adelh. v. 178.
Hanseleden (Hanxl), Herren von
101, 102.
Happerschoss, Pfarrei 136.
Hardenrath, Job., Kölner Stadtrat
67.
Hattstein, Herr von, mainz. Amtm.
in Fritzlar 253.
Hatzfeld, Frfr. von 227.
Haver, Joh, Soester Bürger 180.
Heckhoven, Heinr., Kölner Bürger
41.
Heider, Matern, prot. Pred. in Duisb.
110, 112.
Heimburch, Mechtild v. 131.
Heinsberg, Grafen von 131—133.
Heis, Joh. v., Duisburg 103.
Heisterbach, Abt von 86.
Herbern, Konrad v. 178.
Herberstein, Graf J. F. v. 44.
Herdink, Joh., Brgrm. in Bocholt 194.
Herforder Stadtrat 180.
Herresdorf, Th., kurköln. Hof rat 146.
Herweg, Frl. von 66.
Hessen, Landgr. von 16, 196, 258,
259, 265.
Hessen-Rheinfels-Rotenburg, Land-
graf von 246, 254, 269.
Heufft, Arn., kurköln. Rat 76.
Hildesheimer Domkapitel 20, 273,
278.
Hillebring,Rob.,Kölner Stiftsherr 39.
Hircis (de duobus) Christina, in Köln
66.
Hirtz, Heinr. v., Kölner Stiftspropst
66.
Hirtzenfeld, Herren von 46.
Hirtzlein, Hilger, in Köln 41.
Höldinghausen, v., Hildesh. Dom-
herr 210.
Hövel, Engelb. von 218.
— Dortm. Familie 187.
Höxter, Stiftskapitel 279.
Holl, Reiner, Nidegg. Stadtrat 148.
Holthausen, Addo von 103.
Honnef, Pfarrei 136.
Horst, Frhr. H. W. A. von 227.
Hoynk, F. R. A., Pfarrer in Bonn 86.
Hoynk, Eberh., Brgrm. in Brilon 209.
Hoynge, Gertrud von 177.
Hoyngen, Heinr. v., Prok. des Bon-
ner Min.-Kl. 81.
Hubbelrath, Kapelle in 157.
Hürta (de), Sophia 64.
Hulschen, Ritter W. von 81.
328
Nicht zum Min .-Orden gehörige Personen und Orte.
Hunolstein, Vogt Job. von 237.
Jagemann, Chr., Pfr. in Duderstadt
23.
Jakob, Kaspar, Brgrm in Brilon 209.
Jakobi, A , Pfr. in Herstelle 277.
Jesuiten 9, 86, 87, 138, 148, 246,
247, 260^262, 266.
Immendorf, Druda von 47.
Ingenhoven, Anna, in Bocholt 196.
Ingenhusen, Heinr., in Duisb. 107.
Ittenbach, Joh. von 133.
Jülich, Grafen (Herz.) von 47, 111,
132, 135.
Jülich, Stiftskapitel 148.
Junkersdorf, Heinr. v., Kölner Rats-
herr 40.
Kaiser: Rudolf v. Habsburg 238.
Rudolf II. 272.
Ferd. II. 16, 185
Leopold I. 226.
Kaiserswerth, Stiftskapitel 285.
Kallenberg, Heinr. v., in Köln 41.
Kannegiesser, Joh. H., Brgrm. in
Brilon 211.
Kapuziner 88, 94, 144, 148.
Kardinäle: Matth. Orsini 7.
Philipp V. AlenQon 35.
Jordanus Orsini 130.
Peraudi Raym. 8.
Contarini 17.
Chigi Fabius 83, 168, 172.
Chigi Flavius 226.
Colloredo 234.
Karthäuser in Köln 43.
Katzmann, Giso, Brgrm. in Fritz-
lar 251.
Katzmann, Joh., Brgrm. in Fritz-
lar 256, 264.
Kellenbach, Nikolaus von 239.
Kemper, Peter, Orgelbauer 77, 95.
Kempis, Joh. Dan., in Bonn 80.
Kempis, Frau M. H., in Bonn 89.
Kerkering, Dortm. Familie 189.
Kerssenbroik, Hermann 169.
Kervenheim, Ritter Wilh. v. 122.
Kesseler, J. W., in Montjoie 165.
Ketteier, Konrad von 181.
Kirburg, Wildgraf Erh. v. 237.
Kleinholz, Ign. v., kurkölu. Rat 86.
Kleinholz, Frl. v., in Bonn 89.
Klepping, Detraar, in Soest 177.
Klepping, Eberh., in Soest 186
Klinkenberg, L., Kölner Bürger 44.
Klotz, Joh., Soester Stadtsvnd. 187.
Koch, Everh.,VikarinBrilon 210,216.
Kock, Herrn., in Soest 178.
Köln, Erzbisehöfe u. Kurf.:
Engelb. v. Berg (hl.) 34.
Heinr. v. Molenark 175.
Konr. V. Hochstaden 35, 176.
Engelb. v. Falkenburg 70.
Siegfr. T. Westerburg 46, 70..
Wikbold V. Holte 179.
Heinr. v. Virneburg 181.
Walr. v. Jülich 45, 47.
Friedr. v. Saarwerden 42.
Dietrich v. Mors 54.
Rupert V. Bayern 78.
Herm. v. Hessen 54.
Herrn, v. Wied 84.
Salentin v. Ysenburg 81.
Gebh. Tr. v. Waldb. 84.
Ernst V. Bayern 191.
Ferd. v. Bayern 9, 20, 71, 72,
273 294.
Max H. V. Bavern 72, 78, 87,.
113, 151, 159, 161, 225.
Jos. Kl. V. Bayern 57.
Klem. Aug. v. Bayern 37, 74.
Max Friedr. v. Königsegg 95,
97, 98, 162.
Max Franz v. Österr. 99.
Joh. V. Geissei 68.
Köln, Weihbischöfe:
Joh. de Constantia 100.
Johannes Strote 176.
Joh. Schleeter, Arn. (Henr.) v.
Unkel, Joh. Spender, Joh^
Pennarius, s. unter la).
Otto G. V. Guttmann 9, 13.
G. P. Stravius 39.
Joh. V. Sternenberg 104.
Petrus V. Walenburg 160.
Gottfr. de la Margelle 73, 142^
Franz v. Franken-S. 40, 59.
K. A. Graf v. Königsegg 59.
Köln, Cunibertusstift 225.
Stift Maria im Kapitol 108.
Pfarrei St. Kolumba 50.
Mendikanteuklöster 50.
Reklusorien 65.
Stadtrat 39, 41.
Kolff, Th. V., jül. Kriegskommissär
148, 149.
Kovoel, Joh., V. Arnsberg 181.
Kramer, Kurköln. Rat 9.
Krannen, Joh. B.. westf. Friedens-
komm. 278.
Kremer, Wilh. u. Cons. v.Daisb.llO.
Kügelgen, Gabr., BonnerBrgrm. 80.
Kügelgen, kurköln. Rat 92.
Lahnstein, Peter v., Bonner Schöffe
81.
Lambswert, A. v., Pfr. in Bocholt
194, 198.
Lands berg, Arnold von 156.
Nicht zum Bün.*Orden gehörige Personen und Orte.
S89
Landsberg, Joh. von 194*
Landsberg, J. L. v., Archidiakon v.
Bocholt 201.
Landsberg, Ladw. v. 135.
Landsberg, Gräfin M. v. 139.
Langel, Bitter Dietr. v. 184.
Läpp, V., kurk{$ln. Rat 73, 94.
Lengeberg, Beg.-Präs. in Cleve 112.
Licbtenstein, Graf W. v. 186.
Limbarg(-Styrum-Broich), Grafen
von 46, 99, 104, 105, 111.
Limburg, Arn. v., kurköin. Rat 79.
Linsingen, Jnnker von 265.
Lintorf, PAirrei 157.
Lippstadt, Stadtrat v. 180, 181.
Littore (de), Stephan^ in Köln 65.
Löper, J. G., Amtm. in Bornfelden
226.
Lols, Joh., Neusser Schöffe 6.
Lutteringhaosen, G., in Lennep 224.
Maine, Ersbischöfe u. Kurf.;
Siegfr. V. Eppenstein 250^252.
Bertold v. Henneberg 257.
Albr. V. Brandenb. 62, 268.
Seb. V. Heusenstam 258, 259.
Ans. Cas.. v. Wambold 28, 68.
Joh. Ph. V. Schönborn 246 ff.
Mains, Weihbischöfe:
Walter H. v. Streversdorf 244,
246.
Adolf G. Volusius 253.
Daniel Gudenus 258.
Mainz, Herrn, v., in Köln 51.
Maliin krodt, Bernh. v., Archidiakon
in Bocholt 94.
Manderscheid - Blankenheim, Graf
Sal. Ernst 24.
Mansfeld, Graf v., brandenb. Relig.-
Kommissär 115.
Margraf, Alex., von Bustingen 165.
Marienstatt, Abt des Cist.-RL 146.
Mark, Graf Konrad v. d. 12.
Markeisbach s. Allner.
Markmann Gobelin in Köln 47.
Marsiiius, Köhier Bürger 38, 64.
Matthäi, G., Mainz. Kommissar in
Fritzlar 260.
Meilricke, Heinr. v. 178.
Menge, Alb., Soester Brgrm. 178, 180.
Menge, Otra., Soester Bürger 179.
Merode, Frhrn. v. (s. Schelffard)
24, 41, 134.
Mertzen hausen, Dietr. v. 239.
Meschede, Heinr., Briloner Brgrm.
209.
Metschede, Herm., Pfr. in Nord-
waiden 218
Metz, Bischof (res.), Philipp v. Fl. 241.
Minden, Bischof Voiqilin 176.
Mors, Graf Friedr. v. 47.
Mollengans, Ladw.. in Köln 64.
Monemit v. Bolandt Joh. in Köln
39, 46.
Monnot, P. St., Bildhauer 268.
Montfrault, Fritzl. Stiftskustos 265.
Mosa (de), Joh., Kölner Bürger 41.
Mühlheim, Jonas, Kölner Bürger 88.
Münster, (Füni^)Bischöfe:
Gerhard v. d. Mark 166.
Eberhard von Diest 7, 176, 270.
Heidenreich Wolf v. L. 174.
Ferdinand von Bayern 198.
Chr. Bernh. v. Galen 167, 197,
218, 220, 222, 277.
Friedr. Chr. v. Plettenberg 219,
221.
Franz A.Wolf v.Metternich 219.
Joh. Georg Müller 224.
Münster, Weihbischöfe:
Staden (de) Wenemarus, Tre-
monia(de) Antonius, Schenk
Theodoricus, Fabri Johannes,
Arresdorf Nik., s. unter la).
Ciaessen, Nik. 194, 197.
Quendel, v. 219.
Joh. T.-B. V. Castoria 219, 222.
Münster, Stadtrat 172.
Münstermaifeld, Stiftskirche 242.
Mürse, Gerhard von der, in Soest 177.
Mularo (a) Joh., in Mecheln 7.
Mylene, Ritter Richwin von 237.
Nassau, Graf Phil. v. 179.
Neersen, Petrissa von, in Neuss 6.
Nerendorf, Jutta von 65.
Nesselrode, Ritter (Grafen) von 46,
109, 171.
Neuhausen, Engelb., Fritzl. Stifts-
dekan 259.
Neuhonrath, Missionsstelle 137.
Neun hausen, Adam von 180.
Neuss, Stadtrat 68.
Niederpleis, Pfarrei 137.
Nütterden, Pfarrei 126.
Nuilandt, Aug., Frhr. v. 104, 105.
Oberfeld, Clev. Amtm. in Duisb. 1 14.
Odenklrchen, Ritter Rab. v. 66.
Olme, Arnold von 132.
Olmetzheim, Joh., Bonner Schöffe
81.
Opp, Ferd. v., kais. Oberst 1<).
Uranien, Prinz Wilh. v., hell. Statth.
113.
Oranien-Nassau, Erbprinz W. F. v.
280.
Osnabrück, Bischof Fr. W. v. Wart.
14, 20, 23, 43, 72.
330
Nicht zum Miu.-Orden gehörige Personen und Orte.
Paderborn, Bischöfe:
Bernhard zur Lippe 10.
Simon v. d. Lippe 270.
Olto V. ßietberg 176.
Sälen tin v. Ysenburg 11.
Theodor v. Fürstenberg 11, 179.
Th. Adolf V. d. Reck 277, 280.
Ferdinand von Lüning 280.
Paderborn, Weihbischöfe:
Herrn, ep. Belonvilonen 270.
Engeien Albert und Pelking
Joh., 8. unter 1 a).
Gondola, Graf von 74.
Päpste:
Gregor IX. 35, 61.
Innozenz IV. 35, 129, 251
Alexander IV. 35, 36, 129, 229
ürban IV. 229, 241.
Klemens IV. 36.
Nikolaus IIL 61, 62.
Martin IV. 80, 238.
Nikolaus IV. 35.
Bonifaz VIII. 62.
Johann XXII. 62.
Benedikt XII. 192.
Bonifaz IX. 287.
Sixtus IV. 62.
Julius II. 8.
Leo X. 109.
Innozenz IX. 226.
Paul V. 45.
Urban VIII. 50, 219, 225, 232.
Innozenz X. 45, 78.
Alexander VII. 169, 246.
Klemens IX. 45.
Klemens XI. 233.
Innozenz XII. 233.
Klemens XIL 301.
Benedikt XIV. 74.
Klemens XIII. 74.
Pate, G. op der, Duisb. Priester 107.
Palland, Frhr. Ferd. v. 141.
Pappenheim, kais. General 274.
Paradiso (de), Jakobus 301.
Parma, Marg. v., Statth. d. N. 16.
Petazzi, Franz, Kölner Stiftsherr 89.
Pfalzgrafen bei Rhein 241.
Pfalz-Neub., Herzoge v. 24, 111,
140, 145, 146, 149,224; 156,227;
132, 151, 226; 114.
Pistorius, Joh., Pfr. in Jülich 141.
Plass, Joh., Kölner Maler 64.
Plettenberg, Arnold von 177.
Poncet, Frl. von 80, 95.
Preiner, Phil. Fr. v., kais. Offizier 46.
Preussen, Könige : Friedrich II. 126.
Wilh. IIL 117.
Profoisen, Agnes, in Köln 64.
Pütz, Bernh. zum, jül. Kanzler 41 .
Pütz, Joh. K. J. zum, in Köln 66.
Put, Ludw. van den 103.
Puteo (de) Widek., in Duisb. 106.
Pyrmont, Herren von 239.
Quadt, Ritter Adolf v. 40, 46.
Quaterland, Ritter W. v. 177.
Quattermart, Gerh., in Köln 34.
Quattermart, Werner, in Köln 65.
Badermacher, Jos. v., Bonner Stifts-
herr 86.
Raitz V. Frentz, s. Frentz.
Reifferscheid, Rud. v. 47.
Rellersmann, Gärtnerin Dortm. 192.
Reuss, Wilh., Bonner Stiftsherr 72.
Reven, Herren v. d., 136, 227.
Rheindorf, Heinr. v. 81.
Rheindorff, Ritter Daniel v. 131.
Rhodius, (Gutsbesitzer in Sinzig 147.
Richartz, J. H., Rentner in Köln 68.
Richartz, Peter, Pfr. in Simmeradt
165.
Riedt, Freifrau von 253.
Rindern, Pfarrei 126.
Ringelberg, Joh. Jak. v. 239.
Roilimann, Ritter Heinr. v. 65.
Roitkanne, H., Bonner Schöffe 81.
Rosen, G., Brgrm. in Höxter 273.
Rost, Eberh. v. 177.
Rothmaim, Bernh., prot. Prediger
in Münster 172.
Royde (Rott), Pilgr. v. 135.
Rüschken, Joh. in Duisb. 108.
Rynbod, Gottfr, Edelknecht 46.
Saffenburg, Joh. von 25.
Sahr, Äbtissin von Kloster 104.
Saive (de), Köln. Stiftsherr 47.
Salm, Fürsten von 205.
Savn(-Blankenberg), Grafen v. 34^
i29.
Scheidt, Johann von 134.
Scheiffard v. Merode 132, 135.
Schellart v., Mainz. Amtm. in Fritz-
lar 253.
Schenk, Martin, v. Nideggen 84.
Schillingskapellen, Frauenkl. 90.
Schlepers, Tilmann, in Attendorn 8L
Schmidding, Adelh., in Münster 169.
Schmidt, Joh., in Duisb. 101
Schmitz, J. H. A. v., holl. Oberst 105.
Schmitz, M. Floren tina v. 119.
Schmitz, Thomas 0. S. B., Professor
der Univ. Köln 93.
Schönburg, Grafen v. 241, 243.
Schön hoven, J. M., kurköln. Rat
73, 80.
Schornkyn, Ritter Siegfr. v. 131.
Schoynrode, Ritter Heinr. v. 131.
Nicht zum Min.-Orden gehörige Personen und Orte.
33t
Schranz, Bildhauer in Mainz 74.
Schwalenberg, Grafen von 271.
Schwarz, prot. Prediger in Soest 186
Schwarzenberg, Graf v., brand. Rat
113.
Schwarzrheindorf, Stift 96.
Schweickart, Anton,in Ober wesel 245.
Scriverius, P., prot. Prediger in
"Duisb. 110, 112.
Selleners, Frl. A. Kath., in Bonn 89.
Serviten auf Kreuzberg bei Bonn 88.
Siebert, Kath., in Köln 64.
Siebler, Konrad, Mainz. Kommissär
in Fritzlar 259.
Siegburg, Äbte des Bened.-Kl. 133,
151, 152, 307.
Simonis, G , Pfr. in Wipperfürt 226.
Sluseu, Ritter Arn. v. 122.
Soest, Stift St. Patroklus 183, 187.
Spee, Graf Christian v. 154.
Spiegel-Heygen, Gräfin v. 210.
Spiegel, Jakob 0. Cist. 247.
Spielberg, P., Brgrm. in Lennep 226.
Spiess zu BüUesheira, Dan. v. 132.
Sponheim, Grafen v. 22, 237.
Stael aus Holstein, Frau von 227.
Stahremberg, Graf Gund. v. 185.
Stalle, Arn. v., in Mecheln 7.
Stamheim, Peter von 66.
Steck, Joh., Graf v. Dortm. 189.
Steck. Ritter Wolter v. 122.
Steinbühel, Joh., Schöffe in Burg 227.
Steinbu8S,Joh.,ßrgrm. inFritzlar 251.
Steinen, Heinr. van, in Köln 42.
Steinfelden, Abt des Präm.-Kl. 149.
Steinhuisen, Gerh.v., in Duisb. 107.
Steinwart, K., Fritzl. Stiftsherr 258.
Steyn, W. v., Kölner Domherr 131.
StoU-Bossart, Frau v , in Köln 47.
Sudermann, fl., Kölner Bürger 39, 44.
Sygberg, Ritter Richwin von 131.
Symbert, M. v. Ruhrort 102.
Syndt, V., kurköln. Stallmeister 80.
.Tacke, Joh. v., Duisburg 102, 103.
Tacke, Matth. v., Duisburg 103.
Talli, Josepha v., Bonn 89.
Taxis. Joh. B. v.,span. Oberst 40, 46.
Taxis, Fürst v. 67.
Tenbrink, Wilh. v., Duisburg 101.
Teseke, Heidenr. v., Soest 178.
Terkis, Tilm., Fritzl. Brgrm. 256.
Thüringen, Landgr. Konrad v. 251.
Tils, M., Johann.-Komtur in Köln 67.
Topsteden, Theod. von 301
Treyse,Dietmar,Fritzl.Stiftsherr256.
Tricarico, Bischof v., Nuntius in
Köln 15.
Trier, Erzbischöfe u. Kurf.:
Dietrich v. Wied 228.
Heinrich v. Finstingen 229.
Kuno V. Falkenstein 229.
Boemund v. Warnesberg 238.
Johann v. Ysenburg 242.
Jakob V. Elz 230, 307.
Lothar v. Metternich 243.
Philipp Chr. v. Sötern 243.
Kaspar v. d. Leyen 243.
Karl K. v. Stein 238.
Trier, Weibischof v. Eys 234.
Trier, Domkapitel 243.
Troesdorf, Ritter Wilh. v. 131.
Trojen, Ritter Joh. v. in Köln 46^
Trord (St.), Gerh. v., in Köln 64.
ülenberg, Kath., in Duisb. 106.
Uslar,T.A.v.,braunschw. Oberst 274.
Yahrenhorst, Pfr. in Bocholt 206.
Vait, Härtung, von Erfurt 301.
Vamhanen ( vam H.), Gerh., inKöln 65.
Veltpruck, Clev. Hofmarschall 156.
Venlo, Maria v., in Köln 42
Vetter, Chr., Pfr. in Sinzig 146.
Vianden, Heinr. v., in Bonn 81.
Viermundt, Herren (Graten) von
159, 160, 307.
Vilich, Frauenstift 96.
Virneburg, Heinr. v., Bonner Stifts-
propst 81.
Virneburg, Grafen u. Graf von 46,
131, 132.
Vogel, Engelb., in Duisburg 100.
Vogel, Zander, in Duisburg 108.
Vreden, Äbt. des Damenst. 218.
Waidenberg, Fräulein v , 131.
Walderdorff, v., Mainz. Visitator in
Fritzlar 262.
Walschatz, Joh , Kölner Domherr 40.
Walsheim, Dortmunder Familie 189.
Wassenberg, Gerh. zum, in Köln 51.
Wecus, Wilh. Jos. von 132.
Well, Sibold, Amtm. in Oberwesel 242.
Wendt, Frhr. v., westf. Palastbischof
269.
Werden-Helmstadt, Abt von 155, 227.
Werl, bisch. Offizialat 181.
Werth, Joh. v., kais. General 162.
Westerburg, R. v., Bonner Stifts-
propst 70.
Westerholt, Ernst v., fb. Münst.
Kommissär 194.
Westfalen, Wilh. v., corv. Amtm. 273.
Westfalen, Wilh. v., Paderb. Dom-
dekan 278.
Wichartz, M., Brgrm. in Brilon 213.
Widdig, Kurköln. Mühle 90.
Widemann, Kurköln. Rat 79.
332 Nicht zum Min.-Orden gehörige Personen und Orte.
Wied, Graf Lothar von 229. Wolkenburg:, B. u. L. von 131.
Wiedenbrück, B. v., Paderb. Gen.- Worms, Fürstbischof Georg Anton
Vikar 278. v. Rodenstein 68.
Wiese, Arnold von der 133. Würzburg, Fürstbischof Franz v.
Winter, Heinr. v., in Köln 51. Hatzfeld 68.
Wirtz, Peter v., in Bonn 93. Wurm, Bonner Schöffe 89.
Witmair, S., Pfr. in Brilon 207, 209. Wymar,FranzK.,KölnerRatsherr67.
Wolf-Mettemich, Freifrau v. 41. Xanten, Stift 108.
Wolffrem, Heinrich v., Erfurt 301. Zandt-Merl, Herren v. 239.
WolfUngrer,Kurköln. Hofmarschall 9. Zwieffel, Freifi-au von 225.
Berichtigungen.
iS. 18 Zeile 12 v. o. lies oberdeutschen statt deutschen.
S. 29 Z. 6 V. o. nach Birgittin erkl oster beizufügen (Mariaforst?).
S. 31 Anm. Z. 9 nach bereits beizufügen (S. 27 Anm. 1).
S. 32 Z. 22 V. o. nach entrichten beizufügen war.
S' 54 Textz, 8 v. u. lies Marburg statt Mardorf und Z. 6 v. u. nach
Dezember 5; beizufügen Hermann Martorff (Mardorf), Provinzial
(1462/72); hierher gehört dann Anm. 4; vgl, S. 288 Anm. (am Ende).
S. 62 Z. 1 V. o. lies confirmata statt confirmato.
Ä. 62 Z. 5 V. o. lies fructus staU fructi.
S. 83 Z, 14115 V. 0. lies medicinarum praeparan darum longe exper-
tissimus statt medicorum longe peritissimus.
S. 107 Textz. 6 v. w. lies 1535 statt 1735.
S. 112 Z. 1 V. 0. lies Regiovillanus statt Rogiovillanus.
S. 120 Z, 1 V. 0. lies Fölling statt ToUing.
S. 126 Z. 17 V. u. lies hiesigen statt hiesen.
S. 157 Z. 18 V. o. lies ebenso statt ebenso.
S. 169 Z. 13 V. u. lies In hac statt In hoc.
S. 182 Anm. 1 Z. 4 lies sacrificium statt sacrifcium.
S. 230 Z. 2 V. 0. lies von Elz statt von Baden.
S. 248 Z. 18 V. o. lies der Mitteilung statt die Mitteilung.
S. 262 Z. 16 V. o. lies 1643 statt 1642.
jS. 183^ Anm. 2 u. S. 290 Anm. 5 wurde der Minorit Servinus Hauer,
dem der Guardian von Soest gemäss Auftrags des Ordensgenerals
vom 3, Sept. 1558 die oberen Zimmer des Klosters einräumen soUte,
mit dem Minoriten Gerwinus Kaveri and, dem Verfasser des „Daniel
von Soesf^, identifiziert; daran muss vorläufig noch festgehalten
werden gegenüber den Meinungen neuerer Geschichtsforscher , nach
welchen Gerw. Haverland zur Zeit der Abfassung dieser Schrift
(1534/39) gar nicht mehr gelebt habe.
Carl Oeorgi, Üniveraitäts-Buchdruckerei in Bonn.
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GeachJchle der Kölnischen Minonte
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